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Zweites Kapitel

Das ganze Haus

Es zeigt die Auflösung des Familienbewußtseyns an, daß es mehr und mehr Sitte wird, die einzelnen Genossen des »Hauses« in Gruppen abzusondern: Mann und Frau, die Kinder, das Gesinde, die Geschäftsgehülfen etc. bilden in dem vornehmeren Hause je eine Familie für sich. Der alte Gedanke des »ganzen Hauses« ist damit faktisch aufgehoben.

Schon die Ausdehnung der Familie selber wird von der nivellirenden modernen Gesittung immer enger gefaßt. In den bürgerlichen Kreisen hält man es für höchst kleinstädtisch und altmodisch, entferntere Verwandtschaftsgrade noch zur Familie zu ziehen. Die Aristokratie und die Bauern dagegen, die auch hier als »Mächte des socialen Beharrens« erscheinen, erkennen die Familie noch in viel weiteren Gränzen an. Ein Andergeschwisterkindsvetter gehört dem Bauern noch zur nächsten Verwandtschaft, und er läßt ihm seinen vollen vetterlichen Schutz angedeihen. Vettern und Basen werden bis in die entferntesten Grade förmlich aufgesucht, man ist stolz auf eine recht große Sippe und beobachtet sorgfältig die Verwandtschaftstitulaturen.

Bei Fürsten und Bauern sagt man noch »Herr Vetter« und »Herr Bruder;« im seineren Bürgerstande sind diese Titel Rococo. Ja dem Bauern fallen die Begriffe der »Verwandtschaft« und »Freundschaft« auch sprachlich noch ganz zusammen. »Freundschaft« in der Bauernsprache ist Blutsfreundschaft. Ein »Freund« ist jedenfalls ein Vetter: wäre er das nicht, so müßte man ihn durch das geringere Prädikat eines »guten Freundes« unterscheiden. Der patriarchalische Araber rechnet sogar den bloßen Milchbruder noch zu seinen wirklichen Verwandten.

Das allmählige Zusammenschrumpfen des uranfänglich auf den ganzen Stamm ausgedehnten Begriffes der Verwandtschaft mit zunehmender Civilisation geht durch die historische Entwickelung des gesammten Volks. Bis auf Innecenz III. galt die Verwandtschaft schon im siebenten Grade als ehehindernd. Dieser Papst beschränkte das Ehehinderniß auf den vierten Grad, und später ging man noch weiter zurück. Im patriarchalischen Rußland sind die Verwandtschaftsgrade noch in ganz mittelalterlicher Weise ein unbedingtes Ehehinderniß.

Den Gleichnamigen nennen wir einen »Namens vetter.« Das ist ein beachtenswerther Ausdruck. Der Bauer sieht heute noch den Namensvetter nicht als einen ganz Fremden an, wenn ihm derselbe auch noch so fern stehen sollte. In dem Namensvetter steckt ihm eine mögliche Vetterschaft, deren Enthüllung späteren Forschungen der Genealogen vorbehalten bleibt. Bis dahin gilt der mögliche Vetter einstweilen als ein halber wirklicher Vetter. Lächelt nicht über diese Heilighaltung des eigenen Namens; es schlummert eine sittliche Idee darin, – der Instinkt der Familienehre! Je familienhafter die Völker und Stände sind, um so scrupulöser sind sie mit den Namen. Beim hohen Adel und den ächten Bauern sucht die Familie selbst ihren kleinen Kreis herkömmlicher Vornamen erblich beizubehalten, und wenn alle Prinzen eines Hauses Friedlich Wilhelm und alle Jungen einer Bauernsippschaft Hans und Peter heißen, so liegt beiden das gleiche Motiv concentrirten Familienbewußtseyns zu Grunde. Die Gevatterleute zählen dem Bauer zwar an sich schon zu den Verwandten; er nimmt sie aber auch am liebsten aus seiner wirklichen Verwandtschaft. Schon dieser äußere Grund wirkt dann mit, daß die Familie auch in den Namen auf einen bestimmten engen Kreis beschlossen bleibt; denn die moderne Unsitte, den Kindern andere Namen als die der Gevattersleute beizulegen, kennt der ächte Bauer noch nicht.

Im gebildeten Mittelstand herrscht die vollendetste Willkür bei der Wahl der Vornamen; es kommt hier nur die persönliche Liebhaberei, nicht die Familie, in Betracht. »Es ist eins wie die Kuh heißt, wenn sie nur gute Milch gibt.« Sehr charakteristisch ist der hier um sich greifende Brauch, den Kindern nachgehends einen Phantasie-Vornamen statt ihres ächten Taufnamens beizulegen. Während bei ausgeprägtem Familiengeiste ein Vorname für ganze Generationen, durch ganze Jahrhunderte gelten wird, hält er hier nicht einmal für den Einzelnen durch's ganze Leben wider. Wer etwa als kleiner Bube Christoph hieß, den tauft man, wenn er in die Flegeljahre kommt und zu nobel wird für den Christoph, in einen Alexander um u. s. w. Um die Juden zu einer größeren Assimilirung mit unserem socialen Leben zu führen, hat sie der modern Staat gezwungen, sich Vor- und Zunamen nach deutscher Art beizulegen. Die Resultate dieses Experiments sind höchst bemeikenswerth. Die ächten Juden vom alten Schrot und Korn, die noch eine Familienhaftigkeit besitzen, welche uns Deutsche oft beschämt, fixirten einfach ihre alt nationalen Namen zu der neuen befohlenen Form. Die modernisirten Juden dagegen, denen mit der Nationalität zugleich das Familienbewußtseyn und der sociale Conservatismus entschwunden ist, sprangen nun sofort zu den wunderlichsten Phantasienamen über, die mit dn Abstammung, dem Beruf und der Persönlichkeit dessen der sie trägt, gar keinen Zusammenhang mehr haben und, indem sie den Juden verstecken sollten, den Juden von seiner schwachen Seite gerade erst recht hervorhoben. Statt ihrem Mayer, Hirsch, Bär sc. die stolzen nationalen Patriarchen-Namen eines Moses, Abraham, Isat sc. vorzusetzen, suchten sie sich hinter einen romantisch ritterlichen Adelbert, Hugo oder Richard zu verbergen. Den Mädchen gaben sie den sentimentalsten Phantasienamen wie Veilchen, Blümchen, Lilli, Mimili, oder wandelten gar die nationale Miriam in den von allen Frauennamen am meisten christlich geweiheten der Maria um. Wie läßt uns hier der Name in die innersten Zustände der Familienverfassung hineinschauen!

Untersuchungen über die Geschichte der Tauf- und Familiennamen geben dem Culturhistoriker gar merkwürdige Aufschlüsse über die Wandelungen im nationalen, gesellschaftlichen und Familiengeiste des Voltes. Im früheren Mittelalter z. B. herrschen in Deutschland die acht deutschen Taufnamen fast ausschließend. Das Volk nennt seine Söhne nach den Helden der eigenen Vorzeit. Im späteren Mittelalter dagegen, als die Weltherrschaft der römischen Kirche festgegründet war und vielfach die nationalen Besonderungen ausglich, nehmen die lateinischen und griechischen Namen der Heiligensage überhand und verdrängen die altdeutschen. In der Reformationszeit und den nächstfolgenden Jahrhunderten kommen die biblischen Namen alten und neuen Testamentes besonders in Schwung. Es bildet sich sogar eine Unterscheidung vorwiegend protestantischer und vorwiegend katholischer biblischer Namen. In unserer Zeit geht die adelige Familie wieder mehr zu den mittelalterlich ritterlichen Vornamen zurück, der Bauer hält fest an der Ueberlieferung der letzten Jahrhunderte, in der nivellirten und verfeinerten bürgerlichen Welt dagegen ist ein bis zu vollständiger Confusion gesteigerter Eklekticismus eingerissen. Man greift nach den Namen aller Zeiten und Nationen und läßt die Wahl dabei lediglich durch Zufälligkeiten und persönliche Liebhaberei entscheiden. Der Name charakterisirt die Persönlichkeit, die Familie, den Stand, den Beruf nicht mehr. Er sinkt zu einem rein äußerlichen Abzeichen zurück, und wenn ein ehrsamer Schneider seine Kinder Athelstan, Jean-Noë und Oscar oder Natalie, Zaire, Olga und Iphigenie taufen läßt, so ist das im Grunde nicht mehr werth, als wenn er sie einfach numerirte; denn jene Namen sind hier eben so unlebendig wie die todte Nummer.

Die allgemeine Festigung der Familiennamen geht in Deutschland mit der Herausbildung der einzelnen Gesellschaftsgruppen Hand in Hand. Indem der deutsche Kleinbauer im sechzehnten Jahrhundert die Grundsteine zu dem modernen Bauernstande legt, organisirt er seine Familiennamen, die sich früher größtentheils auf Spitznamen oder wechselnde Eigenschaftsnamen beschränkt hatten. Ohne Familiennamen können wir Deutsche uns auch keine sociale Namhaftigkeit denken.

In Japan, wo (wie in China) Familie und Staat noch vollständig zusammenfallen, und eben darum ein ächtes Staatsleben noch so wenig ezistiren kann als ein ächtes Familienleben, wird selbst der Familienname des Einzelnen nicht respectirt von der patriarchalischen Staatsallmacht. Er ist überhaupt noch kein bleibender. Das zeigt die tiefste Stufe des socialen Bewußtseyns an. Der erwachsene Mann führt dort einen andern Namen als das Kind. Kommt ein neuer Oberbeamter in eine Provinz, so müssen alle Untergebene, welche denselben Namen wie er führen, sich einen neuen Namen suchen. Das Staatsoberhaupt ertheilt nicht nur neue Titel, sondern es ehrt auch ausgezeichnete Männer durch Verleihung eines neuen Namens. Bei uns verleiht umgekehrt der Fürst die größte Auszeichnung dadurch, daher einen neuen Namen zu einem alten stempelt; denn das Adelsprädicat besagt im Grunde nichts anderes. Einen neuen Namen nimmt man nur dann an, wenn der alte gar zu häßlich und lächerlich, oder wenn er mit einem unauslöschlichen Schimpf bedeckt worden ist. Darin bekundet sich das germanische Bewußtseyn von dem historischen Zusammenhalt der ganzen Familie.

Ueberhaupt ist das Wesen des Namens als der nothwendigen Marke der freien menschlichen Persönlichkeit von keinem Volke tiefer erfaßt und folgerechter ausgebildet worden als vom deutschen. Das hängt zusammen mit der dem deutschen Geiste eigenthümlichen klaren Erkenntniß des Berufes der beiden Geschlechter und der Familie. Kein Volk hat gleich dem unsern den Namen stets in Ehren gehalten. Unser jetzt gangbares System der Tauf- und Familiennamen ist ein wunderbares, allmählich aus unserer ganzen Gesittung hervorgewachsenes Zeugniß, wie wir neben der Bindung des Individuums an Stamm und Familie zugleich doch auch wieder dessen eigenartige Persönlichkeit anerkennen. Das Alterthum hatte diese folgerechte Durchführung der Familiennamen nicht, weil es eben die Bedeutung der Familie und des Stammes noch nicht in ihrer ganzen Tiefe entwickelt hatte. Aus den socialen Kämpfen des deutschen Mittelalters ging mit einer neuen Idee der Familie und Gesellschaft auch der moderne Organismus der Namen hervor und die ganze gesittete europäische Welt, die mit uns Theil genommen an diesen Kämpfen, genießt jetzt mit uns auch diese Frucht.

Mit der »ganzen Familie« hängt nun das »ganze Haus« zusammen. Die moderne Zeit kennt leider fast nur noch die »Familie,« nicht mehr das »Haus,« den freundlichen, gemüthlichen Begriff des ganzen Hauses, welches nicht blos die natürlichen Familienglieder, sondern auch alle jene freiwilligen Genossen und Mitarbeiter der Familie in sich schließt, die man vor Alters mit dem Worte »Ingesinde« umfaßte. In dem »ganzen Hause« wird der Segen der Familie auch auf ganze Gruppen sonst familienloser Leute erstreckt, sie werden hineingezogen, wie durch Adoption, in das sittliche Verhältniß der Autorität und Pietät. Das ist für die sociale Festigung eines ganzen Volkes von der tiefsten Bedeutung. Wir haben noch Familienfeste, aber kaum mehr Hausfeste, Familiensitten, aber kaum Sitten des Hauses, keine Tradition des Hauses. Es gibt gar viele Leute die, wie wir mit charakteristisch einfältigem Ausdruck sagen, »ein Haus machen,« aber nur noch gar wenige, die ein Haus haben. Das Haus als Inbegriff einer socialen Gesammtpersönlichkeit, das »ganze Haus,« hat der Vereinzelung der Familie weichen müssen. Hierin liegt eigentlich eine weit bedenklichere social-politische Thatsache als in der zunehmenden Lockerung der Familienbande. Das Familienbewußtseyn stellt sich schon von selber wieder her; das Bewußtseyn des Hauses aber wird, einmal erloschen, kaum wieder zu entzünden seyn. Durch das Absterben des Hauses, als der halb naturnothwendigen, halb freiwilligen Genossenschaft, ist ein Mittelglied zwischen der Familie und der Gesellschaftsgruppe verloren gegangen und die günstigste Gelegenheit zur socialen Wirksamkeit und Machtentfaltung des Hausregiments vernichtet.

Vordem rechnete man selbst die Nachbarn wenigstens halb und halb noch mit zum ganzen Hause. Die Nachbarschaft trägt nach altem Styl die Todten des Hauses zu Grabe. Wenn arme Leute den Singchor der Schulknaben nicht bezahlen konnten, dann traten an manchen Orten die Nachbarn des Verstorbenen zusammen und sangen am offenen Grabe und beim Leichengottesdienst. Jedes Ereigniß des Hauses mußte dem Nachbar angekündigt, zu jedem größeren Feste des Hauses mußte er geladen werden. Kurz nach einer glücklichen Entbindung versammelten sich die Nachbarinnen bei der Wöchnerin und tranken das »Kindsbier.« »Nachbar« ist dem Bauern die freundschaftliche Titulatur, welche zunächst nach dem »Vetter« kommt; sie steht um einen Grad höher wie »Landsmann« und um zwei Grade höher wie ein bloßes: »guter Freund.«

Diese Heranziehung des Nachbarn zum »ganzen Hause« hat ihren guten historischen Grund in der Geschichte der deutschen Familie. Um den Hof des Stammvaters siedelten sich in uralter Zeit allmählig die weiter abzweigenden Glieder der Sippe an, und wann dann zuletzt, aus dem Hofe ein Weiler entstand, so waren ja alle Ortsgenossen auch Stammesgenossen, alle Nachbarn auch Vettern. Es gibt auch heute noch abgeschlossene kleine Dörfer in Deutschland, in denen sämmtliche Familien unter einander verwandt, alle Nachbarn Vetter sind, und das »ganze Haus« sich erweitert zur »ganzen Gemeinde.« In solchen Dörfern bewahren sich dann nicht nur die originellsten Sitten, sondern es herrscht da häufig auch das fröhlichste wirthschaftliche Gedeihen. Wenn aber den Landgemeinden zugemuthet wird, jeden fremden Lump unbesehen in ihren Verband aufzunehmen, dann werden sich die ordentlichen Leute nachgerade dafür bedanken, alle Nachbarsleute wie halbe Vettern anzusehen.

Eines der merkwürdigsten Dörfer, in welchem der familienhafte Zusammenhang aller Ortsnachbarn gleichsam das Dorf selbst zu einem »ganzen Hause« macht, ist Gerhardsbrunn auf der Sickinger Höhe in der Pfalz. Mitten in einer nivellirten, von den Einflüssen der französischen Herrschaft tief berührten Gegend gelegen, hat es lediglich durch den Familienzusammenhalt seine Eigenthümlichkeit zu retten gewußt. Und es ist dabei reich geworden bei nur mäßiger Gunst der Lage. Fast alle Familien des Ortes sind unter einander verwandt; und bei allen wirthschaftlichen Interessen erscheint das Dorf als eine festgeschlossene Verbrüderung. Dem Gesetze nach darf es dort keine geschlossenen Erbgüter, nicht Majorate oder Minorate geben. Damit aber jede Familie in Glanz und Wohlstand bleibe, stehen alle Ortsnachbarn für Einen Mann und machen durch eine treu bewahrte Sitte jenes Gesetz illusorisch. Die Familie beschließt, wer von den Kindern das Gut erben soll. Für die Nichterbenden sucht man in den Nachbardörfern, wo der Boden wohlfeiler ist, ein Stück Landes anzukaufen, oder sie finden im Heimathsdorfe selbst ihr Unterkommen. Wollte Einer, der bei solcher Erbtheilung durch die Familie zu kurz gekommen, gerichtliche Klage erheben, so würde das Gut zu gleichen Theilen zerstückt werden müssen. Keiner aber wagt eine solche Klage, für die ihn die Verachtung des ganzen Hauses und der ganzen Gemeinde treffen würde. Und das ist mitten in der »aufgeklärten« Pfalz. Die Gemeinde hält so klettenfest zusammen, daß sie neben der officiellen Gemeindeordnung noch eine private Ordnung aus alter Zeit bewahrt und handhabt. Um in der damit zusammenhängenden Gemeindeversammlung stimmfähig zu werden, muß man Familienvater seyn. Sämmtliche verbrüderte Ortsgenossen hielten sich bis vor wenigen Jahren einen Flurschützen nach eigenem Schnitt, der die Uebertreter der Flurordnung um mäßige Summen pfänden durfte ohne Protokoll. Man glaubte, dergleichen innere Gemeindepolizei müsse man im Stillen abmachen und nicht jeden kleinen Feldfrevel gleich an die große Glocke der öffentlichen Polizeistube hängen. Diese Familiengemeinde hat sich eine Kirche und ein Schulhaus gebaut nach eigenen Rissen, mit eigenen Händen – und mit kaum glaublich geringem Geldaufwand. Sie bewirthschaftet die Felder nach gemeinsamem überliefertem Plan, und diese Felder ertragen, als ob ein ganz besonderer Segen auf ihnen ruhe. Es ist der Segen des Familienzusammenhanges und der guten Nachbarschaft in einer Gemeinde, die da stehet wie ein einiges »ganzes Haus.«

Es gehört heutzutage viel Muth, viel Selbständigkeit dazu, wenn ein Familienvater aus den gebildeteren Schichten des Bürgerthums die Idee des »ganzen Hauses« noch praktisch aufrecht halten will.

Wenn der Beamte, der Gelehrte es ja wagt, in den der häuslichen Muße gewidmeten Abendstunden mit Frau und Kindern und Gesinde sich um einen großen Tisch zu setzen, so möchte er wenigstens gewiß nicht gern in dieser Situation von einem Dritten überrascht werden, denn man würde ihn einen Sonderling nennen. Und doch ist gerade ein solches regelmäßiges Zusammenseyn des ganzen Hauses so fein und löblich und unbezahlbar für die Festigung des Familienbewußtseyns, für die Kräftigung des Hausregiments.

Bei vielen deutschen Bauerschaften ist der einzige Umstand, ob das ganze Haus einschließlich des Gesindes an Einem Tisch sitzt, geradezu maßgebend für die Beantwortung der Fragen, ob das Gesindeverhältniß dort schon ein rein rechtliches geworden oder ob es noch ein theilweise Patriarchalisches sey, ob die alten Sitten überhaupt verschwunden sind, oder ob sie festgehalten und fortgebildet werden.

Wenn der reichere Handwerker oder Kaufmann die Lehrjungen, Gesellen oder Gehülfen mit seiner Familie am selben Tisch essen ließe, dann glaubt er gegenwärtig schon der Würde seines Hauses etwas zu vergeben. Und doch ist es gerade durch dieses Ausschließen von Gesinde und Geschäftspersonal aus dem Kreise des »ganzen Hauses« gekommen, daß jene Leute keinen rechten Respekt mehr haben vor dem Hausvater und Meister, oder daß der Respekt jedenfalls nicht über ihre Lehr- und Dienstzeit hinausreicht. Früher hielt das Band, welches den Lehrling an den Meister fesselte, oft für das ganze Leben fest. Der Meister stand auch dann noch als Patriarch dem Lehrling gegenüber, wenn dieser längst selber Meister geworden war. Er redete den ehemaligen Lehrling, und mochte es derselbe zu noch so hohen Würden und Ehren gebracht haben, seine Lebetage mit »Er« an, während dieser ihm mit dem respektvollen »Ihr« erwiderte. Weil der Lehrling dem Hause des Meisters wirklich angehört hatte, darum nur konnte sein Verhältnis zu jenem immer ein kindliches bleiben. Nicht aus Kriecherei und Bedientensinn entsprang dieses Herkommen, sondern aus der Pietät des deutschen Familiengeistes. Je mehr die freiwillige Anerkennung einer natürlichen Autorität in allen Bezügen unsers bürgerlichen Lebens altfränkisch ward, um so sicherer mußten die späteren Geschlechter politisch haltlos und social meisterlos werden. Wie will man jetzt neue künstliche Autoritäten im Gesellschaftsleben schaffen, bevor man den alten natürlichen einen neuen Widerhalt gegeben hat!

Gegenwärtig hört man in den Städten häufig, daß sich sogar die Knechte und Mägde einer und derselben Herrschaft gegenseitig mit »Sie« anreden! Also haben diese Leute gar keine Ahnung mehr von ihrer natürlichen Verbrüderung als Glieder desselben Hauses. Es macht sich zwar lustig, ist aber doch sehr probat, wenn der Hausherr neu eintretenden Dienstboten die Verpflichtung auflegt, sich binnen vierundzwanzig Stunden mit ihren bereits zum Hause gehörigen Genossen zu duzen, andernfalls wieder hinzugehen, wo sie hergekommen sind. Das wäre schon ein kleiner Versuch zur »Reform der Gesellschaft.«

Im alten deutschen Bauernhaus redete der Herr den Knecht mit »Du« an, der Knecht den Herrn mit »Ihr.« Also ganz dieselbe Anrede wie zwischen Vater und Kind. Ja es kam sogar häufig vor, und ist bei abgeschlossenen Bauerschaften noch immer nicht ganz verschwunden, daß das Gesinde seine Herrschaft »Vater« und »Mutter« anredet. Noch charakteristischer für die ehemalige Familienhaftigkeit des Gesindes ist ein alter Brauch, der sich auf schleswig'schen Bauernhöfen vereinzelt erhalten hat. Das Gesinde gibt nämlich nur denjenigen Familiengliedern die respektvollere Anrede mit »Ihr,« welche im Alter ihm vorangehen: wer jünger ist, und wäre es der Dienstherr selber, den nennt die Magd »Du.« Das Gesinde betrachtet sich also geradezu als ein Glied der Familie. Dabei ist freilich vorausgesetzt, daß an ein willkürliches Wechseln des Dienstes gar nicht gedacht wird; das Gesinde weiß, daß es auf Lebenszeit Versorgung im Hause findet.

Bei manchen norddeutschen Bauernschaften zeigt sich der Begriff des Gesindes noch immer so innig mit dem der Familie verwachsen, daß reiche Bauersleute ihre Kinder auf ein paar Jahre zum Dienst auf andere Höfe, wie auf eine hohe Schule der Häuslichkeit schicken. Die Kinder sollen einmal sehen, wie es draußen zugeht, und wer später recht befehlen will, der muß auch vorher einmal recht gedient haben. Es sind aber gerade keine in der Feudalzeit geknechtete und verdorbene, sondern uralt freie Bauernschaften, bei denen sich eine so freie und edle Auffassung des Gesindes praktisch erhalten hat.

Die Familienhaftigkeit des deutschen Gesindes, das Zusammmleben zu einem »ganzen Haus,« wird besonders gerühmt in der Zeit unsers unverdorbenen ältesten Volksthumes. Als dagegen die Deutschen durch die grausamen Kriege mit den Römern und die trüben Gährungen der Völkerwanderung roher wurden, grausamer, üppig, beutegierig, da verblaßte auch die Idee des ganzen Hauses. Das menschlich so viel unwürdigere römische Verhältniß des Herrn zum Knechte dringt nun auch in das deutsche Haus, und die ganze Rohheit und Barbarei in den Strafgesetzen und dem Untersuchungsverfahren der späteren Jahrhunderte entwickelt sich zuerst gegen das Gesinde. Und dennoch ist nachgehends der Kern des deutschen Hauses wieder gerettet worden und ging aus dem Schutt und der Verwilderung der Völkerwanderung wieder rein hervor. So unzerstörbar war die deutsche Idee der Familie, die als eine neue, zündende in die Welt getreten ist und uns stark gemacht hat, die antike Welt zu überwinden, das Christenthum in uns aufzunehmen und so die große neue Culturepoche des deutsch-christlichen Mittelalters aufzubauen.

Am Grabe des Herrn werden nach altheidnischem deutschem Brauch Knechte desselben geopfert. Dahinter steckt mehr als eine bloße Barbarei, es steckt auch eine tiefsinnige Auffassung des »ganzen Hauses« dahinter, wie die indische Wittwenverbrennung ein Symbol der Unteilbarkeit der Familie ist und in ihrer Grundidee abgedämpft fortklang in der altdeutschen Anschauung, welche die Wiederverheirathung einer Wittwe mit tiefem Schimpf belegte. »Wenn es auf den Herrn regnet, trauft es auf den Knecht.« Das Gesinde soll im »ganzen Hause« sein Schicksal als eins erkennen mit dem des Herrn.

Wenn unsere Mägde einmal die deutsche Sprach- und Gesellschaftsalterthümer studiren, so werden sie finden, daß das gegenwärtig ihnen so besonders verhaßte Wort »Magd« ein sprachliches Zeugniß ist für den früheren innigen Zusammenhang des Gesindes mit dem Hause. Bei den Angelsachsen bezeichnet die »Maégd« gerade das, was wir im umfassenden Sinne das »ganze Haus« nennen; Maégsceaft ist die Verwandtschaft, und die Spillmagen und Schwertmagen leiten auch nicht aus dem Magen ihren Ursprung, sondern hängen eben mit den Sprachwurzeln dieser Maégd und Maégsceaft zusammen. Magd ist ein Ehrentitel, der aus dem Familienleben, als sich dasselbe verengerte, auf die Dienstbotenkreise ausschließlich überging. Während unsere Voreltern noch der Mutter Gottes keinen schöneren Namen zu geben wußten, als indem sie dieselbe die reine »Magd« nannten, kündigt einem jetzt die niedrigste Dirne den Dienst, wenn man sie Magd titulirt, statt ihr die nobleren Prädikate einer Köchin oder eines Stubenmädchens zu geben!

Die Sprachforschung liefert überhaupt gar merkwürdige Urkunden zur Geschichte des fortschreitenden Zusammenschrumpfens des Familienbegriffs. Worte wie Gesinde, Magd, Haus, Sippe u.s.w. hatten früher sämmtlich einen weit umfassenderen Sinn als jetzt. Von den Etymologen können unsere Hausväter lernen, daß das Radicalmittel wider die Entartung des Gesindes nicht in Medaillen und Prämien für brave Mägde u. dgl. besteht, sondern in der entschiedenen Aufnahme der Dienstboten in den Bann des »ganzen Hauses.« Dann muß es das Gesinde selbst wieder als eine Ehre anerkennen, wenn es gründlich unter die hausväterliche Polizei und Strafgewalt gestellt wird. Im deutschen Volksaberglauben thun selbst die Hausgeister den faulen Knechten und Mägden die Ehre an, sie zu züchtigen für ihre Lässigkeit im häuslichen Dienst. Sie blasen ihnen das Licht aus, ziehen ihnen im Bette die Decke vom Leib, stoßen ihnen die Milchkübel um. Das geschieht den »Mägden« und »Knechten«. Ein modernes Stubenmädchen, eine Köchin oder ein Bedienter ist dagegen gar nicht mehr werth, daß ein Hausgeist sich herabläßt, ihnen eine tüchtige Lection zu geben.

In vielen süddeutschen Städten von noch etwas altmodischem Schnitt ist es in den Gasthöfen der Brauch, daß der Wirth mit seiner Familie an der Spitze der Gasttafel sitzt und nicht bloß vorschneidet, sondern auch vorißt. Auf dem Dorfe sitzt dann am untern Ende der Tafel auch das Gesinde. Der meist corpulente Wirth mit seiner corpulenten Familie soll nicht bloß den Vorsitz führen als die leibhaftige Urkunde, daß eine Küche gut anschlägt; er soll auch dem Gaste den Eindruck gemüthlicher und patriarchalischer Häuslichkeit selbst im Wirthshause schaffen, er soll der Gasttafel das Gepräge einer Haustafel geben: als Hausherr sitzt er obenan vor allen Gästen. Dieß ist der letzte Abglanz jener väterlichen Würde, welche in früheren Jahrhunderten der deutsche (und englische) Gastwirth seinen Gästen gegenüber behauptete, zugleich ein Zeugniß, wie tief das Bedürfniß des »ganzen Hauses« im deutschen Geiste gewurzelt ist.

Wenn der Familienvater, auch der vornehme und reiche, nicht mit dem Kaffeetisch das Tagewerk einleitet, sondern mit einem gemeinsamen Gebet, zu welchem sich Weib und Kinder und Gesinde – das »ganze Haus« – um ihn versammeln müssen, dann meint man wohl, das sey Zopf und Muckerei. Ein solcher gemeinsamer Antritt des Tagewerks ist aber ein Wahrzeichen des Zusammenhaltens und Zusammenhängens des »Hauses.« Darum ist er ganz abgesehen von seiner sittlichreligiösen Bedeutung auch in socialem Betrachte Gold werth. Wenn man nicht in die Kirche gehen konnte, dann las nach alter Sitte der Hausvater dem ganzen Hause am Sonntag Morgen aus der Postille vor. Am Weihnachts- und Neujahrsabend versammelte er das Haus um sich und las ein Kapitel aus der Bibel; das Gleiche geschah wohl auch an jedem Sonntag Abend. Ging die Familie zum Abendmahl, dann sprach der Hausvater als Eröffnung des Ganges zur Kirche ein Gebet in der Familienhalle. Bei vereinzelten Bauerschaften geschieht das Alles noch. Merken die städtischen Väter denn nicht, daß sie mit dem Aufgeben dieser Sitten freiwillig eines der stolzesten Attribute ihrer Stellung im Hause aus der Hand gegeben haben? Wahrlich, der Hausvater sollte den letzten Rest, der ihm von der hauspriesterlichen Würde seiner Urahnen verblieben, nämlich das Amt, dem »ganzen Hause« vorzubeten, nicht so leichtsinnig wegwerfen. Es steckt mehr Ehre, Rang und Herrscherrecht darin für einen stolzen Geist, als in einer ganzen Collection von Titeln und Orden. Gar viele arme Schächer von Familienvätern sehen das recht gut ein, fürchten aber doch, der »feingebildete« Nachbar möge sie auslachen. Sie schämen sich nicht, wenig und nichts zu seyn in ihrem Hause, aber viel zu seyn, Priester und Herr des Hauses zu seyn, deß schämen sie sich! »Die Feigheit ist's, die uns verdirbt,« wie's in dem alten Burschenliede heißt. Denn es gehört mehr Muth und begeisterte Ueberzeugung dazu, in der Sitte, im socialen Leben, im Hause mit der Revolution zu brechen als im politischen. Der politisch-conservative Mann kann sich in bewegter Zeit höchstens verhaßt machen, der social-conservative aber wird dem ganzen vornehmen und geringen Pöbel lächerlich erscheinen, und das fürchtet der Philister weit mehr als jenes. Der nivellirende Radicalismus hat sich jetzt in die feste Citadelle der häuslichen und bürgerlichen Lebenspraxis zurückgezogen, und wir dürfen uns nicht verhehlen, daß der social Conservative heute noch ganz in derselben ungedeckten Position ficht, wie der politisch Conservative Anno achtundvierzig, und er hat nicht darauf zu hoffen, daß ihm jemals Polizeidiener, Gensdarmen und mobile Colonnen secundiren werden. Viel Feind, viel Ehr!

Bei der Wiederherstellung der gefesteten Häuslichkeit, der ganzen Familie und des ganzen Hauses schließt sich aber Ring an Ring, ein Schritt führt zu tausenden und selbst die wirthschaftlichen und politischen Consequenzen der oft scheinbar harmlosesten und gleichgültigsten Gebräuche sind hier kaum abzusehen. Aus dem Neubau des Hauses wächst ein Neubau der Gesellschaft und des Standes unabwendbar hervor. Ich will dafür nur noch ein kleines Beispiel heranziehen. Zu der Idee des ganzen Hauses gehört es auch, daß Eltern und Großeltern, wenn sie sich in ihren alten Tagen zur Ruhe setzen, im Hause der Kinder wohnen. Auf dem Lande ist dafür von Anbeginn her meist schon ein eigenes Stübchen vorgesehen; allein selbst bei den schwankenden Wohnungs- und Erwerbsverhältnissen der Städter läßt sich diese schöne Sitte noch in sehr vielen Fällen aufrecht erhalten. Am festesten aber zeigt sich dieses Zusammenwohnen von Großeltern, Kindern und Enkeln auf dem Lande, wenn der Grundbesitz geschlossen ist. Bei Gleichtheilung der Güter, wenn Grund und Boden, Haus und Hof, zu einer beweglichen Waare wird, muß dieses Beisammenbleiben der Alten und Jungen allmählig verschwinden. Es wird wie in den Städten, eine zufällige, keine nothwendige Erscheinung mehr seyn. Zieht der Volkswirth diesen großen sittlichen Faktor auch mit in Berechnung, wenn er die Vortheile der geschlossenen und getheilten Güter gegeneinander wägt? Kann der Statistiker eine Ziffer finden zur Schätzung des Segens, der ins Haus kommt, wenn die Kinder auf dem Schoße der Großmutter den Ueberlieferungen der Familie lauschen können, und den alten Leuten in denselben Räumen, wo sie ihre Jugend verlebt, das Alter »wiederblühsam« wird im Kreise der Enkel und Urenkel? Ist die Unverträglichkeit der Jungen mit den Alten, die in den Städten das Zusammenwohnen von ganzen Generationen einer Familie so selten macht, nicht mitbedingt durch den Geist der absoluten modernen Geldwirthschaft, welche das wirthschaftliche Interesse der Einzelnen so hoch erhoben hat über das wirthschaftliche Interesse der Familien und Körperschaften? »Es gibt nur eine böse Schwiegermutter in der Welt, aber Jeder glaubt, er habe sie.« Gefällt euch dieser Gedanke besser oder der andere, daß das Haus erst ganz ist und auch der ganze Segen des Hauses erst in ihm wohnt, wenn Urahne, Großmutter, Kind und Enkel einträchtig bei einander wohnen und das Gesinde im Hause einheimisch wird, gleich als habe es dazu gehört von Anbeginn und zähle auch zu den Kindern des Hauses?

Wir werden aber unsere deutschen Zustände rücksichtlich des »ganzen Hauses« immer noch tröstlich und hoffnungsreich finden, wenn, wir nach Amerika hinüberschauen. Amerika hat nach Meister Goethe's Wort »keine verfallenen Schlösser und keine Basalte«; es hat aber auch nicht einmal eine Ruine von dem, was wir im stolzen (die Philologen sagen im »eminenten«) Sinne das »ganze Haus« nennen. Die Nordamerikaner der besseren Klasse führen freilich meist ein sehr strenges, abgeschlossenes eheliches Leben; allein gerade durch die hier waltende Ausschließlichkeit kommen sie nicht einmal zum vollen Begriff der Familie, geschweige zu dem des Hauses.

Es gibt kein Gesinde, sondern nur gemiethete Dienstboten in den Vereinigten Staaten. Darum ward dieses Land das gelobte Land fauler, hoffärtiger, meisterloser Mägde und viele verlegene Waare der Art, für die es in Deutschland keinen Abnehmer mehr gab, ist bereits mit Glück und gutem Absatz dorthin exportirt worden.

Die Miethverträge mit den Dienstboten laufen dort in der Regel nur auf einen Monat: Kündigungsfristen sind keine vorbehalten, und wenn die Magd am letzten Abend des Monats aufkündigt, kann sie am nächsten Morgen gehen. So ist schon vorweg dafür gesorgt, daß die Dienerschaft im Hause nicht warm wird, daß sie beileibe nicht dazu kommt, ein wirkliches Glied des Hauses zu werden, daß ihre schwankende proletarische Stellung nur ja keine gesellschaftlich feste werde. Eine solche nordamerikanische Magd, die sich nicht »verdingt,« sondern »vermiethet,« kleidet sich dann wie eine Dame, läßt sich Mistreß tituliren, und wenn (was in den Mittelklassen gewöhnlich ist) der Hausherr die Schuhe selber putzt, Haus und Straße kehrt und mit dem Henkelkorb zu Markte geht, so hat seine Mistreß Magd nichts dagegen einzuwenden.

Auch das Verhältniß der Gesellen zum Meister, des Gehülfen zum Geschäftsherrn, welches im »feudalen alten Europa« vordem eine Art Adoption war, ist in der neuen Welt zum bloßen Miethvertrag veräußerlicht worden. In den deutschen Großstädten ist man theilweise auch schon zu diesem Fortschritte gekommen. Gesellen werden nach der Stückzahl ihrer Arbeiten bezahlt oder vermiethen sich auf kurze Dauer, für bestimmte einzelne Arbeiten. Fragen die ökonomischen Vertheidiger der Gewerbefreiheit auch nach den ungeheuern sittlichen und socialen Nachtheilen, die aus diesen Verhältnissen erwachsen? Und wenn auch aus keinem andern Grund, so wäre schon allein um deßwillen das Innungswesen einer verjüngten Wiederherstellung würdig, weil nur durch Innungen das familienhafte Verhältniß zwischen Meister und Gesell dauernd wieder befestigt werden kann.

Die schrankenlose Gewerbefreiheit Nordamerika's läßt es schon an sich kaum zu, daß der Gesell und Gehülfe sich im »Hause« einbürgere. Eine ungeheure Masse von Arbeitern und Geschäftsleuten wandelt ja dort fortwährend probirend von einem Geschäft zum andern. Ein Müllergesell, der sein Glück übermorgen als Kaminfeger versucht, im nächsten Quartal bei einem Maurer handlangert und über's Jahr vielleicht von dem Geschäfte profitirt, das er weiland seinen Müllereseln abgelernt hat, und selber Sackträger wird, kann doch weder bei seinen Eseln noch bei seinen Meistern recht zu Hause seyn. Bei den größeren stabilen Geschäften dagegen ist der Herr überall um so mehr geneigt, seine Familie außer Verkehr mit seinen Arbeitsgenossen zu setzen, als die Abschließung der engeren Familie vom »Hause« von vornherein ein Grunddogma des häuslichen Anstandes in den Vereinigten Staaten ist.

Hier kann uns Deutschen recht klar werden, wie viele Nachklänge des alten Zunft- und Gewerbewesens in den häuslichen Sitten unsers kleinen Gewerbestandes noch festsitzen. Die Sitte des Hauses und die Satzung der Gilde bedingen sich gegenseitig. Was für die Festigung dieser Sitte des Hauses bei der Aristokratie Hausgesetze und Familienverträge gewirkt haben, das wirkte im Bürgerstand das Gesetz der Gewerbgenossenschaft. In Amerika kann es vorkommen, daß sich ein Geselle auf Monatsgage arglos ohne weitere Klausel vermiethet, und wenn der Zahltag kommt, zahlt ihm der Meister etwa nur Dreiviertheile des Bedungenen unter dem Vorgeben, der Rest gleiche den Schaden aus, den ihm der Geselle durch Abnützung der Werkzeuge, mißlungene Versuche u. dgl. gemacht! Eine solche Ueberlistung würde bei unsern Handwerksmeistern auch der ärmste Teufel, der zäheste Geizhals für schimpflich halten, und zwar lediglich deßhalb, weil in ihm noch immer der Gedanke dämmert, daß ein Gesell als Genosse des Hauses nach nobleren Grundsätzen behandelt werden müsse als ein fremder Dritter, mit dem man bloß einen Mietvertrag abgeschlossen hat. Dahinter spucken alte, scheinbar längst begrabene Zunftideen.

Wenn der Geselle nicht einmal einen Wochen- oder Monatslohn erhält, sondern nach der Zahl der gearbeiteten Stücke bezahlt wird, dann ist die vollständigste Ablösung vom Hause des Meisters damit attestirt und besiegelt. Solange bei uns der Geselle noch einen wesentlichen Theil seines Lohnes in Naturalleistungen, in Kost und Wohnung, bezieht, dürfen wir die Hoffnung nicht aufgeben, daß für den gewerbtreibenden Mittelstand der Begriff des »ganzen Hauses« gar verloren sey.

Als das Verhältniß des Gesellen zum Meister noch ein durchaus familienhaftes war, erhielt er gar keinen Lohn, sondern nur die häusliche Verpflegung, dazu höchstens ein geschenktes Geld. In dem Maße als der Geselle mehr in klingender Münze bezahlt wird, löst sich dieses Verhältniß. Ebenso geht es beim Gesinde. In einem alten Handwerksburschenlied zeigt sich jener innige Zusammenhang der häuslichen Verpflegung mit der Hausangehörigkeit recht klar empfunden. Der Geselle zählt je in einem Verse auf, was er an jedem Wochentage arbeitet und was ihm dafür zu Theil wird; zuletzt am Samstag zahlt ihm der Meister den Lohn, aber zu allerletzt in der Sonntagsfrühe geht er noch zur Frau Meisterin »und kriegt ein reines Hemde.« Solange die Handwerksburschen diesen Vers vom »reinen Hemde« noch singen können, brauchen wir uns noch nicht vor nordamerikanischen Zuständen zu fürchten.

Das seit der französischen Revolution immer ungestümer andrängende Begehren, alle öffentlichen und privaten Naturalleistungen in Geld zu verwandeln, hat seine tiefe sociale Schattenseite. Bisher hat man nur die (oft gleichfalls problematischen) wirthschaftlichen Lichtseiten ins Auge gefaßt. Wie das Ingesinde durch, die ausschließliche Geldlöhnung frei gemacht von den Banden des Hauses und also auch vom Hause entfremdet wird, so treibt die Kapitalismus der Naturalabgaben den Bauer aus seiner ländlichen Abgeschlossenheit in die Stadt, und wo er sonst dem Grundherrn patriarchalisch verhaftet war, wird er es jetzt dem Geldjuden – aber jedenfalls nicht patriarchalisch.

Kehren wir noch einmal zum Hauptthema dieses Abschnittes zurück.

Ein recht augenfälliges Zeichen der Lockerung der Bande des Hauses und der Familie liegt in der immer mehr abkommenden Familiengastfreundschaft. Wer auch nur zehn bis fünfzehn Jahre zurückdenkt, wird wahrgenommen haben, daß man sich zusehends entwöhnt hat, Verwandte und Freunde des Hauses bei sich zu beherbergen. Statt den Gast durch einen solennen Familienschmaus zu ehren, führt man ihn wohl gar an die Gasttafel des Wirthshauses. Das würde zu unserer Väter Zeit eine grobe Beleidigung gewesen seyn.

Merkwürdigerweise hat sich die Familiengastfreundschaft in vielen Städten und Dörfern des westlichen Mitteldeutschlands noch in hohem Grade lebendig erhalten, während sonst gerade dort die alten Familiensitten am meisten abgestorben sind. Daran mag man die Fähigkeit zur Wiedererweckung eines tiefern Familienlebens auch in diesen social aufgelösten Gauen erkennen.

Bei der mäßigen Gastfreundschaft, die heutzutage in unsern Städten noch geübt wird, ist es höchst charakteristisch, daß man sich in den meisten Familien bestrebt, in Gegenwart eines Gastes, und stehe er dem Hause noch so nahe, die Sitte des Hauses zu verbergen. Von hundert Familien z.B., in denen noch ein Tischgebet gesprochen wird, werden neun und neunzig dieses Gebet weglassen, wenn ein Gast am Tische ist. So macht man's auch mit dem andern Herkommen des Hauses. Die Kinder werden vom Tische geschickt, die Mägde müssen das Zimmer räumen, Hund und Katze werden vom Ofen verjagt, das ganze Haus wird suspendirt. Man schämt sich jeder originalen häuslichen Sitte angesichts anderer Leute, statt daß man stolz auf dieselbe seyn sollte. (So schämt man sich auch, eine eigenthümliche, seinen Bedürfnissen angemessene, eine persönliche Wohnung sich zu bauen, und macht alle Häuser nach Außen über einen Leisten, da doch noch lange nicht alle Insassen über einen Leisten gemacht sind). Der Gast soll durchaus nicht merken, daß er in einem individuell organisirten Hause ist: es soll ihm vorkommen, als sey er in dem Hause der nivellirenden Civilisation, – im Wirthshause. Dieß ist das Gegenstück zu dem, was ich oben von den süddeutschen Wirthshäusern alten Styles erzählte. Der Gast soll sich aber nach dem Hause richten und nicht das Haus nach dem Gaste.

Jene alte Gastfreundschaft, die in so inniger Beziehung zu dem Gedanken des »ganzen Hauses« steht, hat sich aus der Stadt auf das Land zurückgezogen. Wenn noch irgend Jemand im schönsten Sinne des Wortes »ein Haus macht,« dann sind es die deutschen Landpfarrer. Bei ihrer Vereinsamung suchen sie in dem Hause ihre sociale Welt. Wer als Student einmal im Lande umher gezogen ist, heute bei diesem, morgen bei jenem verwandten, befreundeten, empfohlenen oder auch ganz unbekannten Pfarrer Quartier suchend, der kennt dieses selige Behagen, überall ein Daheim zu treffen, überall eine Familie von originellem Gepräge, einen Hausherrn, der noch ein Charakterkopf, ein Haus, das noch ein wirkliches, eigenartiges und ganzes Haus ist. Dieß sind die Wanderungen, auf denen man Charaktere und Sitten kennen lernt. Der deutsche Bursch nennt solche Art, als Gast von Familie zu Familie zu wandern, mit prächtigem Ausdruck »onkeln.« Man begrüßt ja gleichsam jeden gastfreundlichen Hausherrn als seinen Onkel und läßt sich auf einen oder ein paar Tage zum Neffen adoptiren. In diesem »onkeln« liegt eine Fülle aus dem ächt deutschen Leben gegriffener Poesie, die uns in der Erinnerung auch bei greisem Haupte noch warm wie Maiensonne in's Herz hinein scheinen wird. Das ist die Poesie des schönen Bildes vom »ganzen Hause,« – eine halb verklungene Sage.

Schon mancher Landpfarrer hat sich all sein Hab und Gut wegonkeln lassen. Das war nicht gescheidt. Aber nur Ihr sollt ihn nicht meistern und sagen, daß es nicht gescheidt gewesen, die Ihr in den großen Städten auch die letzten Trümmer des »ganzen Hauses« niederzureißen fleißig seyd, eine Sitte des Hauses nur noch bei verschlossenen Thüren kennt, die Gastfreundschaft im Wirthshause übt, nur die Narren, wie das Sprüchwort sagt, Onkel heißet und in Euren Haus- und Familiengesetzen als ersten Paragraphen aufstellt, daß der eigene Mund der nächste Vetter sey.


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