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Ein österreichischer Mordprozeß

Präsident: Es mußte also jemand nach Ihrer Darstellung in der Zwischenzeit in die Wohnung gekommen sein, um Ihren toten Mann noch toter zu machen. (Heiterkeit) ... Sind Sie freudig in die Ehe getreten? – Angeklagte: Ich wäre am liebsten davongelaufen. – Präsident: Warum sind Sie nicht davongelaufen? Es wäre ein Glück für beide gewesen! – Angeklagte: Als ich in der Kirche stand, hatte ich Lust davonzulaufen. Aber mein Mann hat mich fortwährend angeschaut. – Präsident: Hat er Sie freundlich angeschaut? ... Sie sollen sehr schlüpfrige Gedichte gemacht und Ihren Freundinnen vorgelesen haben? ... Ihr Mann war so gutmütig, daß er stets selbst den Kaffee gekocht hat. Die letzten vier Tage vor seinem Tode mußten Sie den Kaffe kochen. Das war so eine Art Disziplinarstrafe für Sie ... (Der Präsident bespricht die Beziehungen der Angeklagten zu August Baron Coreth, den sie als Fünfzehnjährigen verführt haben soll.) Angeklagte: Ich weiß nicht, warum Sie das alles den Geschwornen sagen. – Präsident: Es geschieht, um Ihren Charakter zu zeichnen! ... Wie haben Sie es mit der Religion gehalten? Was für Anschauungen hatten Sie von der Religion? Sie sollen sich einmal sehr abfällig über die Auferstehung geäußert haben? (Der Präsident bespricht die Beziehungen der Angeklagten zu ihrem letzten Liebhaber, dem Juristen Sablic.) Wie hat Ihnen Sablic als Mann gefallen? – Angeklagte: Sehr gut. Er war sehr stattlich ... Präsident: Wie oft ist Sablic zu Ihnen gekommen? – Angeklagte: Muß ich das sagen? – Präsident: Er hat Sie jeden dritten bis vierten Tag besucht. – Angeklagte: Es wird schon richtig sein. (Die Angeklagte gibt zu, daß sie wiederholt ihren Mann aufforderte, mit ihr ins Café Maximilian zu gehen, weil sie dort Sablic treffen wollte.) Präsident: Um mit ihm zu kokettieren!... Sablic behauptet, daß er das Verhältnis mit Ihnen nur als Sport angesehen habe... Hatten Sie außer Baron Coreth und Sablic noch irgend welche Verehrer? – Angeklagte: Nicht von Bedeutung. (Der Präsident hält ihr vor, daß sie eine große Liebeskorrespondenz poste restante unterhielt.) Angeklagte: Nur ganz flüchtige Sachen. – Präsident: Aber Sachen waren es doch. – Angeklagte: Sie verspotten mich, Herr Präsident. – Präsident: Ich verspotte Sie nicht. Ich frage Sie nur, was ich Sie fragen muß... Warum ist er bei Ihnen zu Besuch erschienen? Wahrscheinlich um seinen Pflichten nachzukommen!... Was hat Ihnen Sablic noch gesagt? – Angeklagte: Ich habe ihn gebeten, wegzugehen, mit den Worten: »Heute hapert's.« – Präsident: Sie sollen zu Sablic nicht gesagt haben: »Heute hapert's«, sondern »Heute kracht's« ... (Die Angeklagte erklärt, sie habe die ganze Nacht nicht geschlafen, sei müde und wolle nicht alles zweimal erzählen.) Präsident: Ihr Mann fand an dem kritischen Abend Ihren Liebhaber Sablic an Ihrer Tür. Was sagte er zu Ihnen? – Angeklagte: Er sah mich durchdringend an und sagte: Diesmal ist er durch, ich habe ihm nichts getan. – Präsident: Und was sagten Sie? – Angeklagte (unwillig): Lesen Sie doch die Protokolle, ich sage nichts mehr. – Präsident: Es ist meine heilige Pflicht, die Wahrheit zu erforschen und Sie über alle Einzelheiten zu befragen. (Der Präsident will noch einmal die Umstände der Tat erörtern.) Angeklagte: Ich habe ja gestern schon alles angegeben. Ich werde doch heute nicht die ganze Qual nochmals durchmachen!... Präsident: Bevor Sie sich dem Gericht stellten, haben Sie sich um 20 Kreuzer Schinken und einen halben Liter Wein zum Frühstück gekauft. Haben Sie denn noch Appetit zum Essen gehabt? – Angeklagte: Ich hatte Hunger, denn ich hatte schon lange nichts gegessen. – Präsident: Dazu gehört wohl ein guter Magen, nach einer solchen Tat ein derartiges Frühstück zu sich zu nehmen! Sie haben auch nach der Einlieferung in die hiesige Fronfeste sehr gut geschlafen. – Angeklagte: Weil ich sehr erschöpft war. – Staatsanwalt: Wenn eine Frau ihren Mann in Notwehr tötet, dann glaube ich, daß eine solche Frau sich halbnackt mit aufgelöstem Haar hinausstürzt und um Hilfe ruft, nicht aber, daß sie sich in aller Bequemlichkeit anzieht und noch soviel Sorgfalt auf ihre Toilette verwendet, um selbst in der Nacht auf die Herren, die sie aufsucht, Eindruck zu machen. (Der Präsident zeigt den Geschwornen die blutbefleckten Wäschestücke, das Hemd, das Mieder und die Nachtjacke der Angeklagten. Die Angeklagte bezeichnet, zum Gerichtstische gehend, mit den Fingern den Geschwornen selbst die blutigen Stellen.) Staatsanwalt (entrüstet): Alteriert es Sie gar nicht, in dem Blute Ihres Mannes so herumzuklauben? – Angeklagte: Jetzt bin ich schon fünf Monate hier im Hause und höre in der ganzen Zeit nichts als Blut! Blut! und wieder Blut! Fünf Monate werde ich hier schon gequält! – Staatsanwalt: Mindestens ist Ihr jetziges Benehmen eine Herzlosigkeit von Ihnen... Präsident: Rutthofer mußte früher aufstehen, weil er Kaffee für seine Frau kochen mußte. – Zeuge: Jawohl, das war mir bekannt. (Heiterkeit.) – Angeklagte (zum Präsidenten): Sie spotten ja schon wieder, Herr Präsident!... Ein anderer Zeuge: Sie hat einmal gewünscht, daß ich mit ihr einen Operettentext ausarbeite; ich hatte aber keine Lust dazu. Eines Tages hat sie mir Gedichte zur Begutachtung übergeben. – Präsident: Manche Gedichte waren sehr gepfeffert. – Zeuge: Das ist richtig ... Angeklagte: Herr Präsident, Sie verdrehen meine Worte! – Präsident (streng): Ich verdrehe nichts, ich erfülle nur mein Amt. Ich führe die Verhandlung objektiv durch ... (Die Angeklagte behauptet, daß der Untersuchungsrichter auf sie einen Druck ausgeübt habe. Der Präsident läßt den Untersuchungsrichter rufen.) Präsident: Ist auf die Angeklagte ein Druck ausgeübt worden? – Zeuge: Nein. – (Der Zeuge Baron Coreth gibt an, eines Tages habe ihm Frau Rutthofer einen Kuß gegeben.) Zeuge: Ich war überrascht und wollte es der Mama sagen. Ich habe es aber nicht getan, weil ich mich geschämt habe ... Ich kann mich nicht erinnern, wie das Verhältnis mit Frau Rutthofer begonnen hat. Ich konnte sie eigentlich nicht recht ausstehen. Ich habe immer einen Widerwillen gegen sie gehabt und weiß nicht, wieso ich mich ihr geben konnte. (Die Angeklagte macht eine abwehrende Handbewegung, wie wenn sie nicht wolle, daß der Zeuge über die Sache weiter spreche.) Staatsanwalt: Es muß sein, es muß gesprochen werden. – Präsident: Weshalb sind Sie immer wieder zu ihr gegangen? – Zeuge: Weil sie mich gedrängt hat. (Er habe mit ihr durch zehn Jahre bis in die letzte Zeit verkehrt.) Präsident: Wann das letzte Mal? (Die Angeklagte macht eine abwehrende Bewegung und ringt verzweifelt die Hände.) ... Präsident: Ist sie in die Kirche gegangen? – Zeuge: Nein. – Präsident: Hat sie sonst auf Religion gehalten? – Zeuge: Sie hat sich über die Auferstehung abfällig geäußert. – Präsident: Hat sie Ihnen Geschenke gemacht? – Zeuge: Ja, eine Uhr hat sie mir gegeben. – Präsident: Auch Geld? (Der Zeuge schweigt.) ... Präsident: Was haben Sie ihr damals gesagt? – Zeuge: Ich habe ihr gesagt: Geh' mach' keine Dummheiten! – Präsident: Waren Sie per Du mit ihr? – Zeuge: Ja. – (Der Zeuge Sablic gibt an, daß er gegen 10 Uhr abends bei der Haustür mit der Angeklagten zusammengetroffen sei.) Präsident: Was hat sie damals zu Ihnen gesagt? – Zeuge: Sie sagte: Heute hapert's. – Präsident: In der Untersuchung sagten Sie: Heute kracht's. (Der Verteidiger erklärt, daß er gegen den Untersuchungsrichter bezüglich der Protokollabfassung Mißtrauen hege, und führt an, daß der Untersuchungsrichter vor zwei Jahren mit einem Burschen, den die Gerichtsärzte für einen Kretin erklärten, ein ausführliches Protokoll aufgenommen habe. Er sehe sich zu diesen Mitteilungen nicht aus Ranküne gegen den Untersuchungsrichter veranlaßt, wiewohl er offen zugebe, daß er diesem richterlichen Beamten persönlich nicht gut gesinnt sei.) Chor der richterlichen Beamten im Auditorium: Aha! Schau, schau! – Ein Geschworner: Der ganze Streit geht uns gar nichts an! (Folgt eine Kontroverse zwischen dem Staatsanwalt und dem Verteidiger.) Verteidiger: Ich werde Sie einmal klagen, Herr Staatsanwalt ... (Eine Zellengenossin der Angeklagten erzählt, diese habe gesagt, der Stich in den Unterleib ihres Mannes sei butterweich gegangen ... Geschworne kündigen im Wirtshaus an, daß sie die Mordfrage bejahen werden. Einer, ein Hafnermeister, erklärt, er betrachte die Aussage des Münchener Nervenarztes nicht als vollwertig, da dieser doch seinem Geschäfte schaden könnte, wenn er anders aussagte. Die Rutthofer aber wüßte »einen Dritten, und wenn sie den Dritten nicht sagt, dann soll sie auch für den Dritten büßen«. Der Verteidiger lehnt die Geschwornenbank wegen Eidbruchs und den Gerichtshof wegen Befangenheit ab. Das Oberlandesgericht weist die Anträge der Verteidigung zurück. Luise Rutthofer wird wegen Totschlags zu sieben Jahren schweren Kerkers verurteilt.)


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