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Die Wirklichkeit ist die Einheit des Wesens und der Existenz; in ihr hat das gestaltlose Wesen und die haltlose Erscheinung; oder das bestimmungslose Bestehen und die bestandlose Mannigfaltigkeit ihre Wahrheit. Die Existenz ist zwar die aus dem Grunde hervorgegangene Unmittelbarkeit, aber sie hat die Form noch nicht an ihr gesetzt; indem sie sich bestimmt und formirt, ist sie die Erscheinung; und indem sich dieß nur als Reflexion-in-Anderes bestimmte Bestehen zur Reflexion-in-sich fortbildet, wird es zu zwei Welten, zwei Totalitäten des Inhalts, deren die eine als in sich, die andere als in Anderes reflektirte bestimmt ist. Das wesentliche Verhältniß aber stellt ihre Formbeziehung dar, deren Vollendung das Verhältniß des Innern und Aeußern ist, daß der Inhalt beider nur Eine identische Grundlage und ebenso sehr nur Eine Identität der Form ist. Dadurch daß sich auch diese Identität in Ansehung der Form ergeben hat, ist die Formbestimmung ihrer Verschiedenheit aufgehoben und es ist gesetzt, daß sie Eine absolute Totalität sind.
Diese Einheit des Innern und Aeußern ist die absolute Wirklichkeit. Diese Wirklichkeit aber ist zunächst das Absolute als solches; insofern sie als Einheit gesetzt ist, in der sich die Form aufgehoben, und zu dem leeren oder äußern Unterschiede eines Aeußern und Innern gemacht hat. Die Reflexion verhält sich gegen dieß Absolute als äußerliche, welche es vielmehr nur betrachtet, als daß sie seine eigene Bewegung wäre. Indem sie aber wesentlich dieß ist, ist sie als seine negative Rückkehr in sich. Zweitens die eigentliche Wirklichkeit. Wirklichkeit, Möglichkeit und Nothwendigkeit machen die formellen Momente des Absoluten, oder die Reflexion desselben aus.
Drittens die Einheit des Absoluten und seiner Reflexion ist das absolute Verhältniß, oder vielmehr das Absolute als Verhältniß zu sich selbst; Substanz.