Jacob und Wilhelm Grimm
Irische Elfenmärchen
Jacob und Wilhelm Grimm

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XVI. Hexen und Unholde

Wir schließen diese Betrachtungen mit folgender aus ihnen zugleich hervorgehender. Der Glaube an Elfen und Geister hat in ganz Europa dem Christentum lange voraus bestanden. Die Lehrer des neuen Glaubens suchten die tiefgewurzelten heidnischen Ideen und Gebräuche des Volks dadurch zu bekämpfen und zu vertilgen, daß sie solche als sündlich und im Zusammenhang mit dem Teufel darstellten. Dadurch nahmen allmählich viele ursprünglich heitere Mythen und Volkslustbarkeiten eine finstere, gemischte und zweideutige Farbe an. Nicht als hätte der Gegensatz des Bösen dem heidnischen Glauben gemangelt; die nordische Fabel weiß von Wesen, die nicht geheuer sind, zumal weiblichen, die nachts auf Schaden ausreiten, Sturm und Unwetter stiften; in Deutschland waren sie nicht unbekannt.Folgende Glossen gehören hierher: gl. vindob. lamia: holzmuwa und holzmove. gl. trev. 70a holzmvia, lamia. – gl. lindenbrog. 996b lamia: holzmuwo gl. flor. 988b holzruna, lamia. gl. doc. 210b holzmuoja, wildaz wîp, lamia. muoja scheint die schreiende, brüllende, muhende zu bedeuten. – Tradit fuldens. II. p. 544. domus wildero wibo, ein Ort. – Ein solches wildes Waldweib scheint die rauche Elfe, die den Wolfdietrich an sich zu locken sucht und Zauber über ihn wirft.

Auch hat das Volk die unschuldige Ansicht seiner alten Meinungen sich nie völlig abgewinnen lassen, es sind selbst, wie wir darzutun bemüht waren, in den Legenden, Gebräuchen und Festen der christlichen Kirche einzelne Züge und Bilder aus dem Heidentum unvermerkt aufgenommen worden. Doch im ganzen hat sich der Gesichtspunkt und die Beurteilung jener uralten Überlieferungen im Sinne des gemeinen Manns getrübt. Zu der Scheu des Geisterhaften ist auch die des Sündlichen und Teuflischen getreten. Er meidet das stille Volk, wie man etwa einem Ketzer aus dem Wege geht, vielleicht ist manches von dem, was die Ketzer auszeichnet, darum auch den Elfen zugeschrieben worden, namentlich die Enthaltsamkeit von Fluchen und Schwören. Die Reihen auf dem Brocken, die Tänze um das Johannisfeuer waren sicher nichts anders, als Feste der Lichtelfen, sie haben sich in greuliche, teuflische Hexentänze verkehrt, und die Spuren im Wiesentau, vorher den leichten Fußtritten der Geister beigelegt, wurden aus jener Ursache hergeleitet. Auch die vormals hold und gnädig geglaubten Wesen sind gehässige und feindliche geworden, Unholde aus Holden, wenn schon der alte, milde Name noch hin und wieder fortdauert (in Hessen und Thüringen Frau Holle, woraus man die abgöttischere Frau Venus gemacht hat).Die ältesten Verordnungen gegen die Hexen sind lex salica tit. 67. lex langob. L. I. tit. XI. cap. 9. Caroli M. Capitul. de partibus Saxoniae. cap. 5. s. eine besonders merkwürdige Stelle bei Regino eecl. discipl. lib. 2. §. 364. Vgl. Mone, Heidenthum 2, 128, der die Sache richtig ansieht.

Alle Hexengeschichten haben etwas Dürres, Einförmiges; es ist bloß die Hefe der alten Phantasie darin zurückgeblieben. Sie sind unfruchtbar und freudenlos, wie die Hexerei selbst, die den Ausübenden arm und dürftig läßt, ohne weltlichen Ersatz für den Verlust der Seele; Cervantes sagt (Persiles II, 8.), die Hexen tun nichts, das zu einem Zweck führt. Aber man sieht dennoch durch, wie genau, was die gemarterte Einbildungskraft der Unglücklichen zu bekennen weiß, in so trübem Fluß, auf die Quelle der Geistersage führt.Die alte Benennung kommt hier und da noch vor: im niederdeutschen Roman von Malagis (Heidelberg. Handschr. f. 118b) heißt das Zauberweib ausdrücklich die Elfin.

Die Hexen tanzen in nächtlicher Stille auf Kreuzwegen, entlegenen Bergen, auf Wiesen im Wald. Naht sich ein Ungeweihter, ruft er einen heiligen Namen aus, so zerstiebt alles Blendwerk. Auch Hahnenkrat (der Anbruch des Tages) unterbricht die Zusammenkunft (Remigius Daemonolatria, deutsche Übers. Frankf 1598. 8. S. 121.); Salz und Brot fehlt bei ihren Mahlzeiten (das. S. 126. Actenmäßige Hexenprocesse, Eichstädt 1811. S. 32) wie bei denen der Elfen. Der Drudenschuß ist der Elfenpfeil; freitags hört die Drud am schärfsten. In der Dunkelheit reiten die Hexen auf Tieren schnell durch die Lüfte, oder auf leblosen mit Zaubersalbe gekräftigten Stöcken und Gabeln, wie jener irische Cluricaun auf Binsen; wer, ihnen unbemerkt, mit dahin gefahren, hat Tage und Wochen lang zur Heimreise nötig. Sie brauen Wetter in Töpfen, daß ein Hagelschlag aufsteigt und »das liebe Getraide« trifft, wie das französ. Volksbuch vom Oberon berichtet, daß er Sturm, Hagel und Regen machte oder die serbische

Vile Wolken sammelt (bei Wuk I. Nr. 323.). Ihr Blick, ihr Händedruck tut es dem Vieh an, seltner dem Menschen, zumeist kleinen Kindern. Fast jedes Bekenntnis solcher Handlungen mußte auf ein wirkliches Ereignis gerecht sein, dessen tausendfältige natürliche Veranlassungen übersehen wurden. Aber weniger das Volk als die Richter haben gegen die Hexen gewütet, ein Prozeß zeugte den andern und warum soll in einem kleinen Landstrich, in einem Städtchen, wo man früher so wenig von Zauberern hörte, wie jetzt in unsern Tagen, im 16., 17ten bis in die Hälfte des 18ten Jahrhunderts, die entsetzliche Menge von Hexen gehaust haben? Der Umgang mit dem bösen Feinde,Er heißt Meister Hemmerlein (Remigius a.a.O.S. 181. 240. 280. 298. 359. 387. 408. 448) grade wie der Berggeist (Deutsche Sagen I ,3); hängt das mit dem Zürcher Hämmerlin (geb. 1389) zusammen? vgl. Joh. Müller 3, 164. 4, 290 und Kirchhofers Sprichwörter S. 79. Oder ist Hammer ein viel älterer Mann für Teufel und Hexenmeister? vgl. Frisch unter Hämmerlein: Poltergeist, Erdschmidlein, Klopfer. dessen man sie zieh, ist nichts als was die früheren Überlieferungen von Verbindungen der Elfen und Elfinnen mit den Sterblichen erzählen.

Die peinlichen Gesetze jener Zeit (bestärkt und hervorgerufen durch Innocenz des VIII. Bulle von 1484.) nach Karls V. Halsgerichtsordnung (ccc. 109.), sprachen grausame Wasserprobe, Folter und Feuertod dagegen aus und Tausende wurden hingerichtet. Der angeklagten, unmöglichen Verbrechen alle unschuldig; den unbarmherzigen Irrtum mag, wenn es kann, entschuldigen, daß die meisten Verurteilungen Weiber von unreinem, auch sonst zur Strafe reifem Lebenswandel getroffen zu haben scheinen. Nicht in allen Ländern hat ein unscheinbarer Aberglaube des Volks so schreckliche Macht ausgeübt; es war eine schauderhafte Parodie des baren Lebens auf das in der alten Poesie gegründete Geisterwesen.


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