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k. aberglaube im lande ob der Ens.
(ebend. 1787. 1, 469–472.)
724. eine schwangere soll in kein unreines wasser langen, sonst bekommen die kinder grobe hände.
725. mit ihrem vortuch nichts abwischen, sonst werden sie ungestüm.
726. keinen blumenstrauß vortragen, sonst bekommen sie stinkenden athem und keinen geruch.
727. gelüstet ihr nach einem fisch, so stirbt das kind bald, oder die entbindung erfolgt vor der zeit.
728. stiehlt sie nur eine kleinigkeit, bekommt das kind unwiderstehlichen hang zum stehlen.
729. steigt sie über eine deichsel, so verfällt das kind dem scharfrichter; träumt sie von todten fischen, so stirbt das kind. 460
730. treten weibsleute ein, während sie im kindsstul arbeitet, so müssen sie schnell ihre vortücher lösen und der kreißenden umbinden, sonst werden sie selbst unfruchtbar.
731. unter den rauch menge man einige spreißel von dem besen, womit das zimmer gekehrt wird.
732. ist das kind zur welt, so muß die gebährerin dreimal in ein zwiebelhaupt beißen, dreimal im kindsstul aufgehoben und niedergesetzt werden, die daumen einziehen, und dreimal in jede faust blasen.
733. in den sechswochen darf die frau nicht spinnen, weil U. L. F. auch nicht gesponnen. sonst wird aus dem garn ein strick fürs kind.
734. wird das kind, gleich nachdem es aus mutter leib kommt, in einen pelz gewickelt, kriegt es krause haare.
735. legt man in sein erstes bad drei pfennige, so hat es immer geld, eine schreibfeder, so lernt es leicht, einen rosenkranz, so wird es fromm, ein ei, so bekommts klare stimme. die drei pfennige und das ei müssen aber dem ersten bettler gegeben werden.
736. die milch der zuerst kalbenden kuh muß in einen ganz neuen topf gemolken werden; auch hier legt man drei pfennige ein, und schenkt sie samt milch und topf dem ersten bettler.
737. je kleiner das krügel, womit das badwasser einem mädchen in die wanne geschöpft wird, desto kleinere brüste wird es bekommen.
738. das badwasser ist unter einen grünen baum zu gießen. so bleiben die kinder stets frisch.
739. den dritten tag nach der geburt muß der pathe dem kind das weinen abkaufen (ihm ein stück geld in die windel stecken), damit es ruhe erhält.
740. schreit das kind dennoch, so bette man drei schlüssel in die wiege.
741. will oder kann das kind nicht essen, so gebe man den vögeln in der luft, oder dem schwarzen hund ein klein tractament.
742. schläft das kind sommers unterm gewitter, so schlägt der donner nicht ein.
743. das tischtuch, worauf gegessen worden, räuchere man mit abgefallnen brosamen, und wickele das kind hinein.
744. so oft die mutter aus der wochenstube geht, lege sie etwas von des vaters kleidern auf das kind, so kann es nicht ausgewechselt werden.
745. das vorsegnen darf weder mittwoch noch freitag geschehn, sonst fällt das kind dereinst in die hände des scharfrichters.
746. vor dem ausgang zur vorsegnung steige die mutter über den kehrbesen.
747. die kerze, womit die kindbetterin vorgesegnet wird, zündet daran zuerst ein mannsbild an, so ist ihr nächstes kind ein knabe, zündet ein weibsbild an, ein mädchen.
748. nachhausegehend kaufe sie brot und lege es in die wiege, so hat das kind lebenslang brot.
749. bevor sie dem kinde trinken gibt, muß sie die brüste dreimal abwischen.
750. wird das kind zuerst ausgetragen, muß ihm ein kleidungsstück auf der obigen (umgewandten) seite angezogen werden.
751. wer den ersten zahn des kindes sieht, gebe ihm auf der stelle eine ohrfeige, so zahnt es hernach leicht.