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13. Die Unterschlagung von Aktenmaterial durch den Landgerichtsdirektor Römer in Altona

Der Gerichtsschreiber erklärte unter etwas Geheimthuerei auf Drake's Anfrage, ob die sämmtlichen von ihm eingereichten Schriftstücke sich bei den Akten befinden:

»Das von Ihnen zuletzt eingereichte Gutachten mit dem umfangreichen Schriftstück zur Klarlegung der ganzen Sache habe ich auf direkte Verfügung des Direktor Römer, dem Rechtsanwalt Breede, Ihrem Anwalt zuschicken müssen; weiter kann und darf ich Ihnen nichts sagen; worum sich Ihre Sache dreht, wissen Sie ja selbst.«

Es war ihm unbegreiflich, weshalb eine solche Maßregel ergriffen worden und weshalb der Rechtsanwalt, sein Vertreter, ihm nicht die geringste Kenntniß von dem Empfange dieser Schriftstücke zu Theil werden ließ.

Ohne Zeit zu verlieren begab er sich zu dem Anwalt.

»Herr Rechtsanwalt,« begann er, »ich komme eben vom Gericht und habe dort zu meinem großen Erstaunen erfahren, daß mein letztes wichtiges Gutachten, welches ich Ihnen seiner Zeit zum Durchlesen gegeben, von den Akten entfernt worden ist und sich mit anderen Schriftstücken bei Ihnen befinden soll. Weshalb haben Sie mir davon keine Nachricht gegeben?«

Der Rechtsanwalt wurde verlegen, eine leichte Röthe machte sich in seinem Gesicht bemerkbar und er erklärte kleinlaut:

»An mich ist nichts gelangt, ich weiß von nichts! Das muß wohl ein Irrthum sein, die Schriftstücke sind unbedingt bei den Akten.«

Drake wurde heftig ob dieser Verstellung und erklärte in ganz entschiedenem Tone, eine Nothlüge gebrauchend:

»Der Direktor Römer hat mir persönlich erklärt, daß die Schriftstücke auf seine Veranlassung an Sie gesandt sind; ich muß deshalb dringend bitten, mir dieselben auszuhändigen, denn nach Lage der Sache scheinen Sie wenig Interesse für meine so schwerwiegende Angelegenheit zu haben.«

Der Advokat war höchst verlegen geworden, und schickte sich an, die besagten Schriftstücke unter Papieren hervorzusuchen, die im gewöhnlichen Leben für den Papierkorb bestimmt sind.

»Also so gehen Sie mit meinen Dokumenten um, Herr Rechtsanwalt. Diese Handlungsweise wirft jedenfalls ein ganz bedenkliches Licht auf Ihre Thätigkeit.

»Wie Sie selbst wissen, ja sogar anerkannt haben, kämpfe ich seit einigen Jahren mit einer Anzahl studirter Schwindler, ich darf doch wohl nicht annehmen, daß Sie mit diesen gemeinsame Sache machen wollen?« –

Der Advokat erwiderte jetzt mit seiner angeborenen Frechheit:

»Je hartnäckiger Sie sich zeigen, desto hartnäckiger ist das Gericht gegen Sie.«

»Also nach Ihrer Ansicht,« erwiderte Drake empört, »soll und muß ich unterliegen und zu Grunde gerichtet werden, einerlei, ob mit Recht oder Unrecht. Hier liegt ja eine offenbare Unterschlagung von wichtigen Dokumenten vor und zu dieser strafbaren Handlung haben Sie, als mein Anwalt, die Hand gereicht!«

Der Advokat zuckte mit den Achseln und sagte im halblauten Tone:

»In meiner amtlichen Stellung muß ich mit diesen Herren, Ihren Gegnern, täglich verkehren und mich aus diesem Grunde den Verhältnissen fügen und dem von jener Seite auf mich ausgeübten Drucke nachgeben!«

»Unter diesen Umständen bin ich ja bei Ihnen auch verrathen und ich habe ja keine Aussicht, daß Sie mich in dem Termin, der nach zwei Tagen bereits stattfindet, vertreten werden, wie es Ihre Pflicht und Schuldigkeit ist.«

»Beruhigen Sie sich,« erwiderte der Advokat zu seiner Rechtfertigung.

»Sie müssen die Sache nicht zu schroff auffassen, seien Sie unbesorgt, ich werde Ihr Interesse schon wahrnehmen und Sie vertreten wie es meine Pflicht und Schuldigkeit ist, wir kennen uns doch schon zu lange.«

Was war hier zu thun! –

Einen Anwalt mußte er nach dem Gesetz haben.

Der Termin fand 2 Tage später statt, einen anderen Anwalt zu wählen und in diese so umfangreiche und heikle Sache in so kurzer Zeit einzuweihen, war höchst bedenklich, es blieb ihm deshalb weiter nichts übrig, als sich diesem Anwalt auf Gnade und Ungnade auszuliefern.

Er mußte gute Miene zum bösen Spiel machen.

»Aber Herr Rechtsanwalt,« wandte sich Drake schließlich noch an seinen Vertreter, »ich muß Sie dringend bitten, diese Schriftstücke im Termin vorzutragen und gleichzeitig zu beantragen, daß dieselben den Akten wieder beigefügt werden.«

Der Advokat versprach, diesen Anforderungen auf das Sorgfältigste und Genaueste überall nachzukommen.

Der Termin kam heran, Drake erschien in Begleitung, seines Anwaltes.

Die Verhandlung begann.

Der Vorsitzende Römer nahm eine höchst wichtige Amtsmiene an, seine kleinen tückischen Advokaten-Augen durchflogen und durchforschten den ganzen Gerichtssaal nach allen Richtungen, ob irgend eine unbequeme Person anwesend sei, und begann dann in feierlichem und gemessenem Tone:

»Die Parteien sind zur Stelle, wie ich sehe!

»Herr Staatsanwalt, als Beklagter, Sie haben das Wort.«

Der mit seiner kolossalen Amtsgewalt ausgerüstete Staatsanwalt ergriff das Wort, und erklärte im gehobenen Tone und in kurzen Worten:

»Wie die Sache sich gegen den Kläger Drake verhält, weiß ich sehr wohl, aber ich bin einmal in meiner Stellung als Staatsanwalt Vertreter der Gegenpartei und zugleich Beklagter und beantrage deshalb die Abweisung des Klägers mit seiner Berufung und Beschwerde.«

»Herr Rechtsanwalt Breede, Sie haben das Wort,« ertönte es jetzt wieder aus dem Munde des Vorsitzenden, »aber machen Sie die Sache kurz.«

Der Advokat erfüllte seine Pflicht, aber nicht im Interesse Drake's, wie er versprochen und wie er verpflichtet war, sondern er sagte im wirklichen Sinne des Wortes zu dessen Vertheidigung nichts.

Um der Sache einen gerechten Schein zu geben, bediente er sich einiger leerer, nichtssagender Redensarten und fügte dann hinzu:

»Im Uebrigen stelle ich es dem Ermessen des hohen Gerichtshofes anheim.« Also sein eigener Vertreter hatte sich von der Beeinflussung und Bestechung der Sippe gewinnen lassen.

Drake, der sich in der Nähe des schurkischen Advokaten befand, mußte sich zügeln, um nicht demselben die Uebermacht seiner Kräfte zu Theil werden zu lassen.

Es überkam ihn ein Ekel über die ganze Menschheit, ein Abscheu vor Allem, was sich Recht und Gerechtigkeit nennt und was in näherer Beziehung mit demselben steht.

Empört in seinem Innern über die komödienhaften Figuren da vor ihm, diese bezahlten Puppen auf der Bühne des Lebens in hochklingenden Stellungen mit und ohne Orden, konnte er sich des Auflachens nicht erwehren. Dann aber wandte er sich mit Zorn an seinen eigenen Rechtsanwalt, der ihm soeben diesen verräterischen Streich gespielt, und mit erhobener Stimme rief er ihm im vollsten Brustton seiner Ueberzeugung entgegen:

»Herr, Sie haben sich verpflichtet, meine Rechte zu vertreten, wenn Sie nicht auf der Stelle das Gutachten von dem Geheimrath Doktor Goeden dem Gericht vorlegen, so werde ich Ihnen auf der Stelle die Vollmacht entziehen.«

Diese radikale Zurechtweisung hatte ihre volle Wirkung.

Der Advokat schielte von der Seite nach Drake, als fürchte er, mit der Faust sein sofortiges Honorar für seine meisterhafte Vertheidigung zu erhalten.

Der Gerichtshof, die 5 Mitglieder desselben, besonders der Vorsitzende Römer, der sich seiner Arglist vollbewußt war, und dessen Gewissen wohl schlagen mochte, wenn es bei ihm überhaupt noch möglich, und der Staatsanwalt hatten ihre wichtige Amtsmiene bei diesem Auftritt mit einem ängstlichen Gesichtsausdruck vertauscht.

Der in so radikaler Weise an seine Pflicht erinnerte Advokat erklärte jetzt stotternd:

»Ich habe dem Gerichtshof noch ein Gutachten zu unterbreiten, welches den Beweis liefert, daß mein Client durchaus geistig gesund ist, ich bitte dasselbe noch zu berücksichtigen, resp. den Alten beizufügen.«

Der Vorsitzende wechselte jetzt mit dem Advokaten verständnißvolle Blicke, nahm das Schriftstück entgegen und erklärte, daß sich der Gerichtshof zur Beschlußfassung zurückziehen werde.

Und damit nahm diese, man möchte, trotz des erschütternden Ernstes der Sache – galt es doch ein Menschenleben – sagen, tragikomische Vorstellung eine andere Wendung.

Im Bewußtsein ihrer Heldenthat spazierten wohlgeordnet die fünf schwarz behängten Helden hinter die Coulissen zurück.

Eine unheimliche Stille trat jetzt im Gerichtssaal ein.

Nach einer Viertelstunde begann die Fortsetzung der Vorstellung.

Die Ritter der heiligen Rechtswissenschaft erschienen auf der Bühne.

Der Vorsitzende stellte sich in Position, nahm eine hochwichtige Amtsmiene an und erklärte mit feierlichem Pathos:

»Der Gerichtshof hat beschlossen, den Irrenarzt Sanitätsrath Doktor Jessen in Hornheim als Sachverständigen in Folge des heute überreichten Gutachtens zu ernennen, und der Kläger Drake hat sich behufs einer Untersuchung auf seinen Geisteszustand zu dem Sachverständigen zu begeben, und sich auf dessen Wunsch in dessen Anstalt aufnehmen zu lassen.

»Die Verhandlung ist hiermit aufgehoben.«

Es ist in Wahrheit zweifelhaft, welche Gedanken man sich über eine derartig ausgeführte Gerichtsscene machen soll.

Wenn man bedenkt, daß in dieser Sache bereits eine große Anzahl Aerzte betheiligt waren, und von diesen sechs, sämmtlich Autoritäten, Gutachten zu Gunsten Drake's abgegeben hatten (welche sich sämmtlich bei den Akten befanden), so war es doch nunmehr Sache dieses Gerichts, endlich die ganze Affaire amtlich zu prüfen und unparteiisch zu beurtheilen, namentlich die vorgeschlagenen Zeugen zu vernehmen, durch welche im Verein mit diesen genannten Gutachten, die ganze Sache als ein raffinirter Schwindel aufgedeckt würde. – Weit gefehlt.

Immer neue Aerzte als Sachverständige wurden zugezogen, selbstredend nur solche von der Farbe dieser Gesellschaft, welche den Wünschen dieser Edlen entsprechend, ihre Gutachten und Urtheile abgaben.

Sich laut der Verfügung des Direktors Römer in Altona in die Irrenanstalt des Doktor Jessen in Hornheim zu begeben, daran dachte Drake nicht im Entferntesten, weil er sich selbst nicht in den Löwenkäfig stürzen durfte, aus dem es kein Entrinnen gab. Denn hätte er erst die Pforten des Irrenhauses überschritten, so waren diese für ewig hinter ihm geschlossen, zumal der Richter Bart, der erste Richter, der ihn verurtheilt, dieses schlaue Manöver bereits versucht hatte.

Dagegen führte er Beschwerde beim Oberlandesgericht in Kiel, dem er ebenfalls wieder seine unschuldige Verurtheilung haarklein nachwies und bei dem er beantragte, das Landgericht in Altona anzuweisen, seine vorgeschlagenen Zeugen endlich zu vernehmen und die unterbreiteten ärztlichen Gutachten zu berücksichtigen. Indessen konnte er nach den soeben abermals gemachten bitteren Erfahrungen nicht die geringste Hoffnung hegen, auch bei diesem Gericht eine günstige Entscheidung zu erlangen, selbst wenn seine Beschwerde beim Oberlandesgericht als begründet anerkannt und zu seinem Gunsten entschieden werden sollte. Dieser Beschwerde ließ er daher ruhig ihren Lauf, während er sofort bei seinem nunmehrigen zuständigen Gericht in Berlin eine Gegenklage anhängig machte auf Wiederaufhebung seiner unschuldigen Verurtheilung und beantragte zugleich, die Professoren Eulenburg, Mendel und Geheimrath Lewin als Sachverständige zu vernehmen.

Aber seine unermüdlichen Feinde erhielten recht bald Kenntniß von seinem Unternehmen und folgten ihm auch nach Berlin. Ein förmlicher Depeschenwechsel wurde zwischen den betheiligten Personen unterhalten.

Die Folgen blieben nicht aus. Drake wurde mit seinem Antrage abgewiesen, unter dem nichtigen Vorwande, daß der Antragsteller nicht fähig sei, selbstständige Anträge bei Gericht zu stellen, weil er vom Gericht für geisteskrank erklärt worden.

Zuckschwerdt heißt der Richter, der die Sache zu führen hatte. Drake reichte sofort eine Beschwerde an's Landgericht in Berlin ein und bezog sich hierbei auf den § 616 C.-P.-O., welcher lautet: »Die Wiederaufhebung der Entmündigung erfolgt auf Antrag des Entmündigten selbst oder seines Vertreters u. s. w.« Die Beschwerdeinstanz entschied dahin, daß dem Antrage des Beschwerdeführers Folge zu geben sei.

»Mag mich doch das Beschwerdegericht belehren!« Mit diesem Vermerk schickte der Richter Zuckschwerdt die Verfügung an das Landgericht zurück. Nur zwei Tage waren verstrichen, da kam die Antwort des Beschwerdegerichts bereits zurück mit dem wiederholt unterstrichenen Vermerk: »Das Landgericht ist nicht dazu da, den Richter Zuckschwerdt zu belehren; mag er sich seine Kenntnisse anderweitig verschaffen.«

Daß der Richter Zuckschwerdt die einfachen Gesetzesvorschriften nicht kennt, läßt sich kaum annehmen; es lagen andere Motive vor.

Obwohl das erste Hinderniß glücklich beseitigt war, so sollte Drake recht bald erfahren, daß Zuckschwerdt für ihn noch weit gefährlichere Hindernisse ersonnen hatte. Dieser Richter verfügte, daß sich Drake zu dem Geh. Medizinalrath Dr. Wolff behufs Untersuchung seines Geisteszustandes begeben sollte, anderen Falls er mit seinem Antrage abgewiesen würde, während auf den Antrag wegen Vernehmung der von Drake vorgeschlagenen Sachverständigen, keine Rücksicht genommen wurde.

Das war allerdings die gefährlichste Waffe, die man gegen den Verfolgten in's Feld führen konnte. Er konnte sich jetzt ein Bild machen, mit welchen Geisteskindern er es hier wieder zu thun hatte.

Es war wiederum das lebendige Ebenbild der studirten Sippe in Hamburg und Altona.

Dieser zum Sachverständigen ernannte Wolff war derjenige, welcher bereits vor einigen Monaten zu Drake's Nachtheil und zwar durch Beeinflussung des Doktor Wallach veranlaßt, gewirkt hatte.

Wohlweislich folgte Drake dieser Verfügung nicht, da er ja wußte, daß er es mit einem Schurken hier zu thun hatte und doch jeder Schritt zu demselben ihm nur verderblich sein konnte.

Endlich hatte der Richter Zuckschwerdt einen Termin anberaumt. Der festgesetzte Tag kam heran. Drake erschien im Gerichtsgebäude und mußte, wie so häufig der Fall, warten, bis er durch den Gerichtsdiener aufgerufen wurde. Ebenso erschien der Sachverständige Wolff an Ort und Stelle.

Als dieser Drake ansichtig wurde, näherte er sich ihm mit cynischem süßen Lächeln.

»Nun, Herr Drake, wie geht es Ihnen jetzt?« kam es in höhnischer Weise über die Lippen des Schurken.

Drake musterte ihn mit scharfem Auge von oben bis unten und murmelte als Antwort durch die Zähne:

»Sie elender Schurke, Sie frecher Patron, wagen es noch, mir mit frecher Stirn in der Weise entgegenzutreten.«

Verlegen drehte sich der so Heimgeleuchtete hin und her und rieb sich die Hände; den scharfen Blick konnte der Wicht mit dem bösen Gewissen nicht vertragen.

Schleunigen Schrittes entfernte er sich aus der Nähe Drake's und verkroch sich hinter einem Pfeiler, hinter welchem er von Zeit zu Zeit hervorlugte.

Der Gerichtsdiener machte dieser Situation ein Ende und forderte Drake sowie den Sachverständigen zum Eintritt in das Gerichtszimmer auf.

»Herr Drake,« begann der Richter, »setzen Sie sich hier auf diesen Stuhl, und Sie, Herr Geheimrath, nehmen gefälligst Platz neben dem Herrn am Kopfende des Tisches.«

Der Doktor Wolff drehte und wendete sich und zuckte mit den Achseln, als habe er etwas Schweres auf dem Herzen und könne es nicht von sich geben; endlich kam es kleinlaut über seine Lippen:

»Herr Gerichtsrath, ich möchte da den Sitz neben Ihnen einnehmen, und der Provokat Drake kann ja vis-à-vis von Ihnen Platz nehmen, damit ich ihn besser im Auge behalten kann.«

Der Richter nickte zustimmend.

Sich dann an den neben ihm sitzenden Sachverständigen wendend, erklärte er:

»Sie wissen ja, Herr Geheimrath, warum es sich hier handelt, Sie haben die Akten in Ihrem Hause gehabt; wollen Sie noch einige Fragen an den Provokaten hier richten, dann bitte, beginnen Sie!«

Doktor Wolff setzte sich jetzt in Positur, warf einige giftige Blicke auf Drake und erklärte dann zu dem Richter:

»Ich halte an meinem damals abgegebenen Gutachten fest, wonach der Drake geisteskrank ist. Ueberdem ist der Provokat aufgefordert worden, zu mir zu kommen, aber er hat sich nicht sehen lassen, ich möchte deshalb bitten, Herr Gerichtsrath, den Drake aufzufordern, sich zu verantworten, weshalb er meiner Aufforderung nicht nachgekommen ist.«

»Weshalb sind Sie denn nicht dagewesen, Herr Drake?« fragte der Richter.

»Ich bin nach dem Gesetz nicht verpflichtet,« antwortete Drake, »zu einem Arzt in seine Privatwohnung mich zu begeben, es handelt sich hier um eine amtliche Handlung und die ist einzig und allein im Gerichtslokal vorzunehmen. Wir sind jetzt hier zum Termin – und ich stelle mich dem Sachverständigen zur Verfügung, wie es das Gesetz auch ausdrücklich vorschreibt.«

Der Richter sah jetzt den neben ihm sitzenden Sachverständigen an, welcher sichtlich seine Verlegenheit niederzukämpfen suchte, und ersuchte diesen, die Untersuchung doch vorzunehmen.

Der Doktor Wolff mit seinem schlechten Gewissen sah sich scheu nach allen Seiten um, es hatte den Anschein als kämpfe er mit einer ihn überfallenden Verzweiflung. Um seine Verlegenheit zu verbergen, blätterte er noch eine Zeit lang hin und her in einem Aktenstück.

Alle Augen der im Saal Anwesenden richteten sich auf den Sachverständigen, eine peinliche Situation war dadurch eingetreten. Endlich ermannte er sich und mit kreischender Stimme richtete er die Frage an Drake:

»Glauben Sie denn immer noch, daß der Doktor Everts sich bei Ihrer Frau Uebergriffe und eine strafbare Handlung erlaubt hat?«

Drake erwiderte in einem ruhigen, allerdings verächtlichen Tone:

»Wenn Sie über diesen Punkt genaue Auskunft haben wollen, dann müssen Sie sich bei diesen Personen schon selbst erkundigen, von welchen Sie dann jedenfalls die erwünschte Antwort erhalten werden. Für mich ist diese Angelegenheit erledigt, und bildet überdem auch gar keinen Grund, um Jemand für verrückt zu erklären.«

Der Sachverständige hatte eine solche ruhige Antwort nicht erwartet.

Verlegen biß er sich auf seine dünnen Lippen.

Es trat wieder eine Pause ein.

»Glauben Sie denn,« begann er zögernd, »daß der Arzt zu der Handlung in Ihrem Hause Veranlassung gegeben, oder daß Ihre Frau dazu die Hand gereicht hat?«

»Ich beziehe mich auf meine vorher gemachte Erklärung auch bei dieser Frage!«

Der Sachverständige fragte erregt weiter:

»Glauben Sie denn, daß man Ihnen mit der Verurtheilung Unrecht gethan hat?«

»Wenn Sie die Akten studirt haben, wie Sie behaupten, werden Sie ja herausgefunden haben, wie die Sache liegt. Eine andere Erklärung habe ich nach Lage der Sache für Sie nicht, weil Sie damals meine wahrheitsgetreue Aufklärung der ganzen Affaire als eine Ausgeburt eines Geisteskranken erklärt haben.«

Eine weitere ähnliche Frage erfolgte nach einiger Zeit, die in demselben Sinne und ebenso kurz und bündig, wie die vorhergegangenen, beantwortet wurde.

Die treffenden und logisch richtigen Antworten Drake's setzten den Sachverständigen völlig in Verwirrung. Er betrachtet bald Drake, bald den Amtsrichter und schien nicht im Stande zu sein, weitere Fragen zu stellen.

»Nun, Herr Geheimrath, fahren Sie doch fort,« sagte der Amtsrichter, »damit wir endlich fertig werden, oder haben Sie sich schon ein Urtheil gebildet?«

Verlegen und stotternd gab der Sachverständige zur Antwort:

»Ja! hm, hm; ich kann mir hier nicht so schnell ein Urtheil bilden. Ich schlage meinen Collegen, den Kreisphysikus Doktor Heydemann in Wandsbeck als Zeugen vor, der eben dieselbe Ansicht hat, wie ich, und der den Drake auch für geisteskrank erklärt hat.«

Drake kam sofort mit der schlagenden Antwort dem Sachverständigen entgegen:

»Sie fungiren hier nur als Sachverständiger und haben keineswegs ein Recht, Zeugen in dieser Sache vorzuschlagen, dieses steht einzig und allein den Parteien zu.«

Wolff verneigte sich leicht gegen Drake, als wolle er damit eine Entschuldigung andeuten und erklärte zu dem Richter:

»Nun, ich kann mir hier so schnell nicht ein völliges Urtheil bilden, ich muß die Akten in der Sache noch in meinem Hause haben, ebenso muß sich der Provokat Drake bei mir einfinden, damit ich dann Zeit und Gelegenheit habe, einen endgültigen Entschluß fassen zu können.«

Der Richter Zuckschwerdt blätterte nachlässig in dem großen Aktenstück, das er vor sich zu liegen hatte, wechselte dann mit dem Geheimrath Doktor Wulff verständnißvolle Blicke, erhob sich dann bedächtig von seinem Amtsstuhl, versuchte seine kleine gebückte Gestalt in eine möglichst hervortretende Stellung zu bringen und sprach dann Kraft seines Amtes und mit erhobener Stimme:

»Dem Antrage des gerichtlichen Sachverständigen, Geheimen Medizinalrath Doktor Wolff, wird hiermit Folge gegeben; der Termin ist aufgehoben.«

Daß über sein Schicksal bei diesem Gericht durch die Verhandlung endgiltig entschieden war, darüber war sich Drake völlig klar, denn die Verhandlung selbst und der Wunsch des gerichtlichen Sachverständigen, der Provokat müßte in seine, des Sachverständigen, Privatwohnung kommen, lieferten hinreichend Beweise dafür, daß seine Sache verloren sei.

Kaum waren acht Tage seit jenem denkwürdigen Termin verstrichen, als Drake auch schon eine Aufforderung von dem Richter Zuckschwerdt erhielt mit dem drohenden Inhalt:

»Wenn Sie sich nicht unverzüglich in die Privatwohnung des Doktor Wolff zu einer Untersuchung auf Ihren Geisteszustand begeben, haben Sie die Abweisung Ihrer Sache bei Gericht zu gewärtigen.«

Mit eigenartiger Empfindung las Drake die gerichtliche Aufforderung; war er jetzt doch wiederum auf demselben Standpunkt wie ehedem. Kannte er doch hinlänglich den verworfenen Charakter des Doktor Wolff.

Nur aus schnöder Habsucht und Geldgier hatte er bereits gegen ihn gezeugt. Daß der Sachverständige sein einmal abgegebenes Gutachten aufrecht halten würde, daran zweifelte Drake keinen Augenblick, eine Probe davon hatte derselbe ja bereits in dem Termin geliefert.

Trotzdem leistete er dieser Aufforderung Folge und begab sich zu dem Doktor Wolff.

Aber nicht etwa aus Furcht, daß er abgewiesen werden könne, nein, er wollte weiteres Material darüber sammeln, er wollte Beweise liefern, und seinen Mitmenschen zeigen, welch' entsetzlicher Unfug gerade auf diesem Gebiet verübt wurde, wie gewissenlos die Mehrzahl dieser Aerzte unter dem Deckmantel ihrer Wissenschaft vorgehen, und welch' haarsträubende Vergewaltigungen sie im Scheine frommer Andacht ausüben.

Drake leuchtete es indessen ein, daß es eines Zeugen bedürfe, wenn er, der schlichte Mann, die Unterredung, die er mit dem Doktor Wolff zu führen gedachte, glaubwürdig machen wollte. Was nützte ihm seine offene, freie Rede, ungetrübt von Heuchelei, gegen die gehässigen Aeußerungen eines allgewaltigen Medizinalrathes.

In Begleitung eines Herrn Schulz, eines allseitig geachteten Beamten, begab er sich zu Wolff.


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