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An einem Novembertage lagerte in Hamburg dichter, gelber Nebel, in den Straßen brannten noch Vormittags in der neunten Stunde die Gasflammen und ebenso waren die Arbeitsräume noch überall erleuchtet.
Auf den Kanälen, welche die Stadt nach verschiedenen Richtungen hin durchkreuzen, herrschte bereits reges Leben und die auf denselben sich hin- und herbewegenden Fahrzeuge – Schuten genannt – hatten Mühe, sich in der Dunkelheit auszuweichen.
Auf einem dieser Kanäle – am Hammerbrook –, wo der Verkehr besonders lebhaft war, lagerten mitten auf dem Wasser beladene Fahrzeuge und harrten ihrer Löschung, während andere dicht an den Speichern beladen und entladen wurden. Ein ununterbrochenes Kettengerassel vom Hinaufziehen und Herablassen der Güter durchdrang die dichte Luft.
Zwischen allen diesen Fahrzeugen hindurch näherte sich vorsichtig ein Boot mit zwei Insassen dem Speicher des Kaufmanns Drake, dessen Leute gleichfalls damit beschäftigt waren, die Güter aus einem Fahrzeuge mittelst Kette zu schaffen.
Den Hut tief in's Gesicht gedrückt, lugten die Insassen des Bootes bedächtig auf den erleuchteten Speicher.
»Unser Doktor hat recht,« äußerte einer derselben mit halb unterdrückter Stimme, »er ist genau informirt, Drake hat ein großes Waarenlager und er stapelt immer noch mehr auf, die beladenen Schuten scheinen ihm auch noch zu gehören, bei dem läßt sich in der That etwas unternehmen.« –
»Ja wohl! wir haben fix zu thun,« erwiderte Drake's Vorarbeiter, dem das leise Gespräch nicht entgangen war, »Du kannst noch mit angreifen, wenn Du Lust hast zu arbeiten.«
»Pst! ruhig! wir können uns verrathen,« warnte der andere Insasse des Bootes, und damit verschwanden die Spione in dem dichten Nebel.
Einige Tage später.
Der Kaufmann Drake befand sich in seinem Komtor mit Erledigung wichtiger Arbeiten beschäftigt. Der Bureaudiener meldete das Erscheinen eines Herrn Moser, welcher der Anmeldung auf dem Fuße folgte.
»Habe ich die Ehre, Herrn Drake zu sprechen?«
»Ja!« erwiderte bestimmt der Kaufmann.
Moser trat etwas näher und ließ seine unruhig blickenden Augen einige Sekunden fragend auf dem Chef des Handelshauses ruhen.
»Ich bin Spediteur,« sagte er dann erklärend, »habe eine große Lieferung nach England übernommen, allein meine Waarenvorräthe reichen zu der Effektuirung des Postens nicht aus. Ich telegraphirte an meine bisherigen Lieferanten, aber diese können mein Lager leider nicht ergänzen. Wie ich weiß, führen Sie dieselben Waaren und werden jedenfalls genügenden Vorrath davon haben!«
Drake bejahte die gestellte Frage und führte dann den Erschienenen nach dem Magazin, in welchem die Waare aufgespeichert war. Lauernd forschte Moser nach der Größe des ganzen Vorraths dieser Waaren. Bereitwilligst wurde ihm durch den Lagerdiener auf Weisung des Chefs Auskunft ertheilt.
Als die beiden Männer in das Privatkontor zurückkehrten, erklärte Moser:
»Die Waare ist gut und meinem Zweck zwar entsprechend, aber die Preise, die Sie mir gestellt, sind mir zu hoch.«
Drake zuckte nur mit den Achseln.
»Und welches sind Ihre Lieferungs- und Zahlungsbedingungen?«
»Ich mache nur Geschäfte gegen Kasse, mein Herr. Die Waare muß auf meinem Lager abgenommen und Zahlung sofort geleistet werden.«
»Ich werde mir die Sache überlegen und jedenfalls morgen früh wiederkommen.«
Damit war die Unterhandlung beendet.
Am andern Morgen erschien der angebliche Spediteur Moser abermals.
»Der Preis, den Sie mir gestellt haben, ist jedenfalls zu hoch,« wandte er sich mit der Miene eines gewiegten Geschäftsmannes an Drake. »Bei Abnahme des ganzen Postens, den Sie ans Lager haben, werden Sie mir hoffentlich doch eine Preisermäßigung bewilligen?«
»Wie ich Ihnen schon sagte, habe ich nur feste Preise.«
Der Spion wiegte den Kopf bedenklich hin und her und erklärte dann: »Wenn es denn nicht anders ist, muß ich schon den verlangten Preis zahlen, weil ich meinen Verpflichtungen bei meinen Kunden nachkommen muß. Sie müssen sich aber verpflichten, mir den ganzen auf Ihrem Lager befindlichen Posten zu überlassen und denselben spätestens innerhalb 8 Tagen an's Schiff zu liefern. Ueber meine Zahlungsfähigkeit ziehen Sie gefälligst Auskunft bei dem Bankhause Kruse & Co. ein, bei welchem ich auf meinem Konto 60 000 Mk. zu stehen habe!«
Der schnelle Entschluß und die geforderten Bedingungen machten den Kaufmann bedenklich. Im bestimmten Tone erwiderte Drake: »Die Abnahme der Waare hat auf meinem Lager zunächst in kleineren Partien, im Werthe von etwa 5000 bis 6000 Mk., zu erfolgen, ebenso muß dafür Zahlung sofort geleistet werden. Die Summe für den ganzen Waarenposten beträgt nach oberflächlicher Schätzung 80 000 Mk. Ich gebe Ihnen aus dem Grunde die Summe an, damit Sie sich mit Ihrer Kasse darnach einrichten können.«
Nach kurzer Ueberlegung erklärte sich Moser auch mit dieser Bedingung einverstanden.
Der Sicherheit wegen frug der Kaufmann bei dem genannten Bankhause an, ob sich die Angabe des Moser auf Wahrheit stütze. Es wurde ihm bestätigt, daß Moser wirklich 60 000 Mk. auf seinem Konto daselbst zu stehen habe.
Schon an demselben Tage erschien Moser mit drei Fahrzeugen auf dem Kanal hinter Drake's Speicher, nahm für 5000 Mk. Waare ab und bezahlte den Betrag auch sofort, wie vereinbart worden.
»Der Spediteur Moser scheint ein zahlungsfähiger und tüchtiger Geschäftsmann zu sein,« wandte sich erfreut über die glatte Abwickelung des Geschäftes der Lagerdiener an seinen Chef, »soll ich den angegriffenen Waarenposten für den Kunden reserviren?«
»Moser hat den ganzen Posten gekauft und der Vorrath muß für den Mann liegen bleiben,« erwiderte Drake. »Ob der Kunde wirklich zahlungsfähig ist, darüber läßt sich heute noch kein sicheres Urtheil fällen. Die ersten Geschäfte können niemals dafür maßgebend sein, weil ein großer Theil der heutigen Geschäftswelt von dem Grundsatz ausgeht, durch prompte Abnahme der ersten Lieferungen sich einen möglichst umfangreichen Kredit zu verschaffen. Auf mich hat der Mann einen unheimlichen Eindruck gemacht, deshalb ist Vorsicht nöthig.«
Und wie bald sollte der vorsichtige Kaufmann erfahren, wie gerechtfertigt sein Mißtrauen war.
Am nächsten Morgen schon um 8 Uhr eilte Drake, von böser Ahnung getrieben, nach seinem Komtor. Durch ein kleines Fenster, welches besonders zur Kontrolle der Leute im Lager angebracht war, bemerkte er, daß seine Leute bereits mit Beladen von Mosers Fahrzeugen beschäftigt waren; Moser, der selbst wieder erschienen war, hatte die Anwesenheit des Chefs bemerkt und begab sich sofort zu demselben in's Komtor.
Nach üblicher Begrüßung begann er in einschmeichelnder Weise: »Auch schon so früh im Geschäft? So früh aufzustehen, haben Sie doch nicht nöthig!«
»Ich würde schon früher hier gewesen sein, wenn ich wußte, daß Sie heute so zeitig empfangen wollten, weil es bei mir Prinzip ist, bei Ablieferungen größerer Waarenposten selbst zugegen zu sein.«
»Es war auch nicht meine Absicht, so frühe herzukommen,« entgegnete Moser verlegen, »aber es ging mir gestern Abend noch die Mittheilung zu, daß das Schiff, mit dem ich meine Waare sende, nicht heute Abend, wie ursprünglich bestimmt war, sondern heute Mittag schon die Anker lichten wolle, und ich deshalb die Waare bis spätestens 11 Uhr an Bord liefern müßte.«
»Wie viel Fahrzeuge sind denn schon beladen?«
»Drei, und fünf leere Schuten liegen noch zur Aufnahme von Waaren bereit; wir müssen deshalb eilen, um mit dem Verladen fertig zu werden.«
Der Chef ließ sofort den Lagerdiener rufen, der auch unverzüglich erschien.
»Wie groß ist das Quantum, das Sie heute Morgen für Herrn Moser verladen haben?« fragte der Chef den Erschienenen.
Der Lagerdiener holte sein Notizbuch hervor und gab die Summe an. Der Chef berechnete den Betrag und überreichte Moser die Rechnung mit der bestimmten Aufforderung:
»Die Ihnen heute Morgen gelieferte Waare beträgt 9500 Mk. und haben Sie diese Summe laut unserer Vereinbarung zunächst zu entrichten, bevor ich Ihnen weitere Waare verabfolgen lasse!«
Moser nahm die Miene eines im höchsten Grade Beleidigten an über das ihm entgegengebrachte Mißtrauen und erwiderte dann in grollendem Tone: »Gestern Abend, als mir von dem Kapitän die Ordre zuging, war es zu spät, und heute Morgen, als ich nach hier kam, war es zu früh, um bei der Bank Geld zu erheben, ich habe ja in der Bank 60 000 Mk. zu stehen und damit ist doch Ihre Forderung hinreichend gedeckt!«
Der Chef machte eine abwehrende Bewegung mit der Hand und erklärte: »Es bleibt bei meiner gestellten Bedingung!«
Der so in die Enge getriebene Moser erwiderte kleinlaut: »Sie entschuldigen wohl einen Augenblick!« verließ dann das Komtor, eilte zu seinen Leuten und gab diesen ein verdächtiges Zeichen mit der Hand; schnell waren die Taue gelöst und Mosers Leute ruderten mit den beladenen Fahrzeugen davon. Auch der Kaufmann war inzwischen in seinem Lager erschienen und hatte diese Vorgänge bemerkt.
»Herr, was soll das heißen?« wandte er sich erregt an Moser, »Sie dürfen sich mit der Waare nicht eher entfernen, bis Sie den Betrag dafür entrichtet haben, so lautet unsere Vereinbarung. Sie scheinen nicht zu wissen, daß Sie sich eines direkten Diebstahls schuldig gemacht haben, ich werde Ihre Schuten durch die Polizei an die Kette legen lassen, bis Sie bezahlt haben!«
»Dazu haben Sie kein Recht,« gab Moser mit einem spöttischen Lächeln zur Antwort, »die Waare habe ich von Ihnen ehrlich gekauft und Sie können nur das Geld dafür verlangen, und wenn Sie mir nicht trauen, dann schicken Sie doch einen Ihrer Leute mit mir, den Betrag von der Bank abholen zu lassen.« Damit entfernte er sich der Spion. Auf Geheiß des Chefs folgte der Lagerdiener dem Moser zur Bank, um das Geld in Empfang zu nehmen. Jetzt trat der erste Arbeiter, der Zeuge dieses Auftritts gewesen, an seinen Herrn heran und berichtete über seine Wahrnehmung jener Vorgänge, die sich einige Tage vorher in dem dichten Nebel auf dem Kanal abgespielt und welche wir oben schon geschildert haben mit dem Hinzufügen: »Ja wohl, das ist der Mann, ich kenne ihn wieder, jedenfalls ist es ein Schwindler!«
»Warum hast Du mir über Deine Wahrnehmung nicht früher berichtet?«
»Nun, Herr, ich legte der Sache keine Bedeutung bei. Gestern, als der Mann hier bezahlte, glaubte ich sogar, mich in seiner Person geirrt zu haben, aber ich kenne ihn genau wieder, es ist derselbe.«
Eine weitere Hiobspost lief ein.
Nach Verlauf einer Viertelstunde kehrte der Lagerdiener mit hochgeröthetem Antlitz zurück.
»Herr Drake,« stieß er heftig hervor, »Sie scheinen einem Schwindler in die Hände gefallen zu sein.«
»In wiefern?«
»Als ich mit Moser zur Bank kam, erklärte derselbe, daß es ihm erst jetzt einfalle, seinem Rechtsanwalt Dr. Wex gestern den Auftrag gegeben zu haben, ihm für das in der Bank deponirte Geld russische Werthe zu kaufen. Moser hat mir zwar mitgeteilt, daß er sofort anderweitig Geld flüssig machen werde, allein ich halte dies für eine Lüge!«
Drake wurde über diese Erklärung im höchsten Grade aufgebracht, und eilte selbst nach dem Bankhause, um daselbst Erkundigungen einzuziehen.
Hier wurde ihm auf sein Befragen mitgetheilt, daß der Advokat Wex vor etwa 14 Tagen auf den Namen Moser 60 000 Mark deponirte, dieser Betrag sei jedoch heute Morgen in aller Frühe von dem Rechtsanwalt wieder abgehoben worden.
Rasch war ein Brief an Moser aufgesetzt, in welchem Drake erklärte, daß, wenn binnen 3 Tagen nicht vollständige Zahlung für die Waare geleistet sei, er beim Staatsanwalt Anzeige wegen Betruges machen werde. –
Noch an demselben Tage wurde der Kaufmann telegraphisch nach einer Stadt des Binnenlandes gerufen, um hier ein größeres Geschäft zum Abschluß zu bringen. Mit dieser Reise verband er zugleich einige andere Geschäftsangelegenheiten, so daß seine Rückkehr erst nach 8 Tagen erfolgte.
Noch immer gab sich der Kaufmann der Hoffnung hin, daß er bei seiner Rückkehr das Geld von Moser vorfinden werde, aber wie erstaunte er, anstatt des Geldes drei gerichtliche Vorladungen vorzufinden.
Diese Vorladungen waren in Zwischenräumen von je 2 Tagen ausgefertigt und ihm zugestellt worden. Anhängig gemacht war die Klage von dem Advokaten Wex, angeblich im Auftrage des Spediteurs Moser, mit der Begründung, daß Kläger 5000 Mk. bei beklagtem Drake hinterlegt habe. Zugleich war von dem schlauen Advokaten ein sofort vollstreckbares Urtheil auf Zurückgabe der Summe beantragt.
Noch stand der betrogene Kaufmann unter dem Eindruck dieses Advokatenkniffes, als ein Geschäftsfreund bei ihm eintrat, dem er den gegen ihn ausgeführten Gaunerstreich mittheilte.
»O,« rief der Eingetretene entrüstet, »da sind Sie in ganz böse Hände gerathen, der Advokat Wex gehört einer Gesellschaft an, die man in eingeweihten Kreisen als »die internationale schwarze Bande« bezeichnet. Auch über diesen Moser wird das Gerücht kolportirt, daß er dieser unheimlichen Gesellschaft angehöre, in erster Linie aber dem Advokaten als Spion diene. Der Advokat Wex hat offenbar Ihre Abwesenheit zu dieser Ueberrumpelung benutzt, theils, um Ihnen die Möglichkeit zu nehmen, sich zu vertheidigen, besonders aber durch seine fingirte Gegenforderung Ihre Anklage wegen Betruges von vornherein unwirksam zu machen.«
Der Kaufmann schüttelte verwundert den Kopf über die ihm gemachte Enthüllung und erwiderte nach kurzer Ueberlegung entrüstet: »Ist es denn bisher nicht gelungen, diese gemeingefährliche Gesellschaft an den öffentlichen Pranger zu stellen oder dieser Sorte Menschen ihr unsauberes Gewerbe zu legen?«
»Es sollen hochgestellte Persönlichkeiten dabei betheiligt sein und es wird als eine erwiesene Thatsache behauptet, daß selbst einige Richter dem Advokaten seine Prozesse begünstigen, deshalb ist es schwer, gegen diese Gesellschaft erfolgreich vorzugehen. Sehen Sie sich also vor!«
»Ihre Mittheilung würde ich für ein Märchen halten, wenn mir nicht selbst durch diesen Advokaten so mitgespielt wäre, und da mir nun einmal die Waffe zum Kampf in die Hand gedrückt worden, werde ich Alles aufbieten, diese dunklen Existenzen an's Tageslicht zu ziehen, selbst wenn ich dabei noch mehr Geld opfern sollte.«
Nachdem sich der Freund wieder entfernt hatte, begab sich Drake sofort zur zuständigen Gerichtsschreiberei und ließ sich den Namen des Richters nennen, der die so kurz hintereinander folgenden Vorladungen angeordnet hatte. Der Gerichtsschreiber, an den er sich wandte, erklärte achselzuckend und halblaut: »Es ist gegen meine Instruction, Ihnen privatim Auskunft zu erheilen, indessen in diesem außergewöhnlichen Falle will ich eine Ausnahme machen. Harrmann heißt der Richter. Ihre Sache ist auf besonderen Antrag des Advokaten Wex diesem Richter überwiesen,« fügte er flüsternd hinzu.
Sofort ließ sich Drake bei dem bezeichneten Richter melden und wurde nach langem Warten vorgelassen. Er trug dem Richter vor, daß er durch den Advokaten betrogen worden, und daß Moser bei dem Schwindel nur eine vorgeschobene Figur bilde und beantragte zur Vernehmung seiner Leute in der Sache die Anberaumung eines neuen Termins.
»Die Sache ist bereits erledigt,« erwiderte der Richter kurz. »Sie sind verurtheilt, weil Sie zum Termin nicht erschienen sind!«
»Was,« rief Drake betroffen, »ich bin verurtheilt? Mit welcher Berechtigung konnten mir binnen einer Woche drei Vorladungen zugestellt werden? Schreibt das Gesetz nicht eine Einlassungsfrist von mindestens acht Tagen vor? Was soll das Alles heißen? Das gegen mich geführte Verfahren kommt mir wie ein Raubanfall vor. Wahrhaftig, ich weiß nicht, ob ich mich inmitten eines civilisirten Reiches oder unter Räubern befinde. Ich bin in die Hände von Schwindlern gerathen. Und verlassen Sie sich darauf, daß ich deshalb bei der Kriminalbehörde Anzeige erstatten werde!«
Der Richter erwiderte höhnisch: »Sie sind verurtheilt, und damit ist die Sache erledigt!«
Schon nach zwei Tagen erhielt Drake von demselben Richter ein sofort vollstreckbares Erkenntniß zur Zahlung von 5000 Mark zugestellt.
»Also ein Raubanfall auf mein Eigenthum unter Mitwirkung des Richters!« murmelte der Kaufmann, als er das Schriftstück las.
Um diesen richterlichen Gewaltakt unwirksam zu machen, schrieb er unverzüglich den Sachverhalt nieder in Form einer Beschwerde, ließ dann dieses Schriftstück von seinem Lagerdiener und dem ersten Arbeiter, die Zeugen des von Moser ausgeführten Betruges gewesen, mit unterschreiben und die Unterschriften notariell beglaubigen.
Mit diesem Dokument eilte er zum Obergericht.
Ein guter Engel kam ihm zur Hilfe.
Ein Richter, dessen Bekanntschaft er in einem Vereine gemacht, begegnete ihm zufällig, diesem trug er sein Schicksal vor und überreichte demselben das Dokument zur Prüfung.
Der Richter schüttelte mit dem Kopfe und bemerkte, nachdem er von dem Inhalt Kenntniß genommen: »Das ist ja derselbe Wex, mit dem Sie da zu thun haben, der erst unlängst wegen ähnlicher Schwindeleien zu 6 Wochen Gefängniß verurtheilt worden ist! Gestatten Sie mir das Schriftstück? Ich werde mit dem Präsidenten über diesen hochwichtigen Fall Rücksprache nehmen.«
»Bitte? mein Herr! Sie machen mich sehr verbindlich!« erwiderte Drake zustimmend.
Kaum waren 10 Minuten verstrichen, als Drake selbst zu dem Präsidenten beschieden wurde.
»Die Sache verhält sich also thatsächlich so, wie Sie in Ihrer Beschwerde angegeben haben?« empfing ihn der wohlwollende Herr.
»Ja wohl, Herr Präsident; meine Leute können den geschilderten Sachverhalt jederzeit durch eidliche Vernehmung bestätigen.« –
»Begeben Sie sich beruhigt nach Hause, ich werde dafür sorgen, daß das gegen Sie erlassene Erkenntniß nicht eher vollstreckt wird, bis das Obergericht in der Sache entschieden hat,« versicherte der Präsident.
Der teuflische Plan des Advokaten Wex war durch diesen Schritt zu Wasser geworden und die schon so sicher geglaubte Beute wurde dem rechtscheuenden Gelichter mit einem Schlage wieder entrissen.
Hatten diese modernen Raubritter einmal den Betrag, der ihnen sogar laut Richterspruch zuerkannt worden, von Drake eingezogen, so waren die 5000 Mark unrettbar verloren, selbst wenn das Obergericht das erste Erkenntniß aufhob.
Aber die unsaubere Gesellschaft rastete und ruhte nicht, um das einmal auserkorene Opfer weiter zu verfolgen.
Der geriebene Advokat Wex hatte, wie bekannt, überall Verbindungen und er bekam deshalb auch recht bald Kenntniß davon, daß sein beim ersten Richter in so raffinirter Weise erstrittenes Erkenntniß aufgehoben worden sei.
Während dieses neue Erkenntniß noch nicht zugestellt war und noch ehe Drake von dem Inhalt desselben Kunde erhielt, unternahm der Advokat schleunigst folgenden neuen Raubanfall.
Wex lud Drake brieflich ein, zu ihm zu kommen, da er die Sache in Güte mit ihm ordnen wolle.
Der Eingeladene glaubte in der That, daß Moser zahlen wolle und begab sich, in Begleitung eines Freundes, nach dem Bureau des Advokaten Wex. Verabredeterweise blieb der Begleiter vor der nur leicht angelehnten Thür stehen.
»Sie kommen also, Herr Drake, um mit mir die streitige Angelegenheit zu regeln!« redete er den Eintretenden an und rieb sich vergnügt die Hände.
»Sie sind verurtheilt und mit Ihrer Berufungsklage haben Sie nicht die geringste Aussicht auf Erfolg; denn die Erfahrung lehrt, daß die Richter der zweiten Instanz in der Regel das Erkenntniß des ersten Richters bestätigen. Auch weiß ich aus sicherer Quelle, daß Sie mit Ihrer Berufung abgewiesen worden sind.
»Die ganze Sache liegt somit sehr ungünstig für Sie; ja, ich könnte, wenn ich wollte, Ihnen noch viele Unannehmlichkeiten bereiten.«
Bei dieser Aeußerung machte der Fuchs im Advokatenkleide eine bedenkliche Miene und fuhr dann fort:
»Also wozu alle diese Umstände? Wozu wollen Sie sich weitere Kosten verursachen? – – –
»Sie sind zur Zurückgabe von 5000 Mark verurtheilt und wenn Sie sich bereit erklären, die Summe zu erlegen und zugleich die Erklärung abgeben, die ganze Sache als erledigt zu betrachten, würde ich Ihnen noch einige Hundert Mark erlassen. Ist das nicht nobel gehandelt?« schloß dieser Gauner endlich seine Auseinandersetzung.
Drake bewahrte vollständig seine Ruhe, während ihm dieses unglaubliche Anerbieten gemacht wurde.
War ihm doch daran gelegen, dieses Subjekt von Advokaten ganz zu durchschauen.
Mit ruhiger, aber gehobener Stimme erwiderte er jetzt:
»Sie wagen es also, mich hier in einen Hinterhalt zu locken! Mit den mir abgeschwindelten 9500 Mark sind Sie offenbar noch nicht zufrieden und wollen mich um weitere 5000 Mark prellen, um Ihren nimmersatten Advokatenbauch damit zu füllen!« – –
Wex sprang plötzlich auf, trat einige Schritte rückwärts, tobte schließlich wie ein Wahnsinniger und schrie im kreischenden Tone: »Wenn Sie jetzt nicht wenigstens 6000 Mark hergeben, so werde ich Sie in's Zuchthaus bringen. Meinem Klienten Moser haben Sie 5000 Mark abgelockt, die Beweise und Zeugen dafür stelle ich, und sollte ich auch das Geld zu diesem Zweck aus meiner Tasche hergeben müssen.«
Drake behielt Wex scharf im Auge, wandte den Kopf etwas zur Seite nach der Thür zu und rief:
»Hörten Sie es, mein Freund, was der Advokat jetzt sagte?«
Erschrocken und bleich blickte der Advokat den Sprecher an.
Auf eine derartige Ueberraschung war er nicht vorbereitet gewesen.
Eine helle Zornesröthe stieg jetzt in dem Antlitz Drake's auf. Drohend machte er einige Schritte auf die plumpe, fette Gestalt Wex's zu. »Sie Elender,« kam es dann über die Lippen des Kaufmanns, »Sie wagen es, mir in so frecher Weise entgegenzutreten? Wie ein dummer Junge verdienten Sie eine Züchtigung, doch mit solchem ehrlosen Menschen mag ich mich nicht besudeln. Mit raffinirter Ueberlegung lockten Sie mich hinterlistig hierher, um eine Erpressung auszuüben. – Sie Schandfleck in der Schöpfung besitzen die freche Stirn, mir zu sagen, daß Sie mich anderenfalls in's Zuchthaus bringen wollten, was Sie doch immer nur auf Grund falscher Zeugenaussagen versuchen könnten – ich werde Ihnen den verdienten Lohn dafür zu Theil werden lassen. Jetzt sollen Sie in's Zuchthaus kommen, wo Sie, Elender, seit Langem schon hingehören. Sie kennen dasselbe ja schon, aber diesmal soll es Ihnen nicht wieder gelingen, des Abends im Dunkeln nach Hause zu schleichen, um sich dort satt zu essen und zu schlafen, wie es damals, als Sie die 6 Wochen Gefängniß verbüßen mußten, bestochene Aufseher geschehen ließen. Doch Ihre Unverschämtheit ging noch weiter. Sie Gaukler und Halsabschneider haben in Gemeinschaft und in vorher verabredeter Weise mit Ihrem Freunde und Helfershelfer Belmonte das Gaukelspiel unternommen, sich gegenseitig im Gerichtssaal während einer Verhandlung zu ohrfeigen, sich dann auf Duell zu fordern und selbst demnächst für möglichst umfangreiche Veröffentlichung Ihrer angeblichen Heldenthat durch Zeitungen zu sorgen, und diese Spiegelfechterei haben Sie nur aus dem Grunde ausgeführt, um dem Publikum dadurch zuzurufen: Richtet Eure Blicke auf uns, wir sind die Helden des Tages, die sich für das Wohl ihrer Klienten opfern. Kommt her zu uns, nur bei uns allein findet Ihr Rath und Hilfe, d.h. Sie lassen die armen Opfer, welche in Ihr Netz gehen, nicht eher wieder los, bis Sie denselben das letzte Hemd vom Leibe gezogen haben.«
Bei dieser Lektion avancirte Drake schrittweise auf den Advokaten zu, während dieser dieselbe Bewegung rückwärts machte, bis er an die Seitenthür gelangt war, durch die er verschwand.
Feige, wie derartige Bösewichte sind, rief er erst, als Drake mit bitterem Hohngelächter das Zimmer verließ, aus dem Hintergrunde diesem nach: »Ich habe schon Manchen zu Falle gebracht – aus meinen Händen kommen Sie nicht wieder heraus, das schwöre ich Ihnen!« –
Einige Zeit nach diesem Auftritte gelangte vom Obergericht über die eingereichte Beschwerde ein Erkenntniß an Drake des Inhalts:
»Die Beschwerde des v. Drake wird für begründet anerkannt und ist deshalb das Urtheil der ersten Instanz als rechtswidrig aufzuheben. In der Begründung der Beschwerdeschrift und den derselben beigefügten Dokumenten hat der Gerichtshof deutlich die Merkmale des Betruges festgestellt und dürfte nunmehr das Strafgericht über die Sache zu befinden haben.«
*
Auf Grund dieses Erkenntnisses glaubte Drake zu seinem Eigenthum zu gelangen und seine Rechte überall wahren zu können.
Aber wie bald sollte er eines Anderen belehrt werden.
Nähere Nachforschungen nach den Verhältnissen Moser's ergaben nämlich, daß sich derselbe gegen unbequeme Gläubiger völlig sicher gestellt, d.h. unpfändbar gemacht hatte, weshalb eine Klage wegen der 9500 Mark von vornherein aussichtslos war. Drake sah sich also von dem Advokaten Wex und dessen Helfershelfer Moser um die 9500 Mark beschwindelt und arglistig darum betrogen.
Die ihm zugefügte Beleidigung konnte Drake nicht auf sich sitzen lassen und stellte deshalb gegen den Advokaten Wex Strafantrag.
Der Verhandlungstermin in dieser Sache kam heran, die Beteiligten wurden aufgerufen und erschienen vor Gericht.
Beim Aufruf der Sache trat der Angeklagte, Advokat Wex herein, stellte sich mit einem gewissen Selbstbewußtsein in die Mitte des Gerichtssaales und wiegte seinen plumpen Körper auf den weitgespreizten Beinen wohlgefällig hin und her.
Der Vorsitzende des Gerichtshofes, Stamann heißt dieser Held, und der Angeklagte wechselten verständnißvolle Blicke.
Dem Kläger Drake, der an der einen Seite des Saales Platz genommen hatte, entging diese Scene nicht und er sagte sich:
»Die Beiden kennen sich von anderer Seite,« und unwillkürlich kam ihm hierbei der Gedanke, »eine Krähe hackt der anderen die Augen nicht aus.«
»Herr Rechtsanwalt,« begann der Vorsitzende, »Sie haben einen Entlastungszeugen vorgeschlagen.«
»Jawohl, Herr Vorsitzender.«
»Amtsdiener, lassen Sie den Zeugen Moser hereintreten!« befahl jetzt der Richter.
Der Zeuge erschien.
»Ich muß entschieden gegen die eidliche Vernehmung des Zeugen Moser protestiren,« erklärte Drake, »wenn derselbe vereidigt wird, leistet er einen Meineid, denn das Obergericht hat bereits in der Sache dahin erkannt, daß die Merkmale des Betruges vorliegen. Ich beantrage dieses Dokument den Akten beizufügen.«
Der Vorsitzende nahm das Schriftstück in Empfang und erwiderte, ohne dasselbe zu prüfen, wegwerfend:
»Ich beschließe die eidliche Vernehmung des Zeugen.«
Nachdem der Zeuge auf die ihm vorgelegten Fragen den Eid geleistet, zog sich der Gerichtshof ohne Weiteres zur Berathung zurück.
Kaum waren einige Minuten vergangen, so erschien derselbe wieder im Gerichtssaal.
Der Vorsitzende musterte den Kläger Drake scharf (als wenn er sagen wollte, wie kommst Du gewöhnliches Menschenkind dazu, einen Rechtsanwalt, unseren Kollegen zu verklagen), warf sich dann in die Brust und verkündete Kraft seines Amtes mit lauter Stimme:
»Das Gericht hat auf Grund der eidlichen Aussagen des Zeugen Moser für Recht erkannt, daß der Angeklagte, Rechtsanwalt Dr. Wex, wahre Thatsachen behauptet hat, im Uebrigen aber die beleidigenden Aeußerungen im Interesse seines Klienten gethan habe, er war deshalb freizusprechen.«
Kopfschüttelnd über diese wunderbaren Rechts-Anschauungen des Gerichts, verließ Drake den Gerichtssaal.
Gegen dieses höchst sonderbare Erkenntnis erhob er Berufung beim Obergericht. Die weitere Betreibung mußte er einem Rechtsanwalt übertragen, weil das Gesetz bei der höheren Instanz einen Rechtsanwalt als Vertreter vorschreibt. Der Vertreter ließ sich sofort einen Vorschuß von 100 Mark zahlen. Er war jetzt völlig in den Händen der Advokaten, und ein College unterstützt den anderen. Die Thatsache folgte dieser Vermuthung auf dem Fuße.
Zwei Tage vor dem Termin bei der höheren Instanz schrieb ihm sein Vertreter, der Advokat Goldbach: »Wenn Sie mir nicht sofort weitere 80 Mark zahlen, kann ich Sie in der Sache gegen Dr. Wex nicht vertreten.«
Für Drake war dies der sicherste Beweis, daß man im Lager der Gegner nicht unthätig geblieben war und daß sein eigener Anwalt mit seinen Gegnern unter einer Decke spielte. Er sagte sich deshalb, ehe ich mich in so schnöder Weise prellen lasse und mich obenein noch der Gefahr aussetze, durch solchen Gauner als Vertreter glänzend hineinzufallen, will ich lieber versuchen, selbst Zutritt zur Verhandlung zu erlangen.
Er führte diesen Entschluß aus. Die Verhandlung begann; die Parteien wurden aufgerufen.
»Sind Sie Herr Drake selbst?« fragte der Präsident.
»Mein Name ist Drake, Herr Präsident.«
»Haben Sie denn keinen Vertreter?«
»Nein! Ich möchte bitten, mir eine kurze Erklärung zu gestatten.«
Der Präsident winkte bejahend leicht mit der Hand.
»Meine Herren,« begann Drake »ich hatte mit der Führung meiner Sache den Rechtsanwalt Goldbach beauftragt und hat derselbe sofort bei Ausstellung der Prozeß-Vollmacht von mir ein Honorar von 100 Mark verlangt und dasselbe auch von mir erhalten. Vor zwei Tagen, also unmittelbar vor dem Termin schrieb mir nun der Anwalt: »Wenn ich ihm nicht umgehend einen weiteren Vorschuß von 80 Mark zahlte, würde er mich nicht vertreten.« Hier ist der Brief, meine Herren, ich bitte davon Kenntniß zu nehmen. Aus der Handlungsweise des Advokaten geht nach meiner Ueberzeugung eine Erpressung hervor, zugleich bin ich aber auch dadurch zu der Ansicht gelangt, daß dieser Rechtsanwalt, der so gehandelt hat, nicht mehr meine Interessen wahrnehmen würde, sondern daß er gemeinsame Sache mit meinen Gegnern bereits gemacht hat.
»Einen anderen Vertreter konnte ich in der kurzen Zeit nicht mehr in die Sache einweihen, und besonders spielt hierbei der Umstand eine wesentliche Rolle, daß die Rechtsanwälte hier am Orte meine Sache gegen ihre Collegen entweder garnicht annehmen, oder meine Rechte mit der nöthigen Energie nicht wahrnehmen; ich bitte aus diesen angeführten Gründen, mir zu gestatten, daß ich mich selbst vertreten darf.«
»Mag in diesem Falle eine Ausnahme stattfinden,« erklärte jetzt der Präsident zustimmend.
»Meine Herren,« ergriff Drake jetzt das Wort, »in dem angefochtenen Erkenntniß wird gesagt, daß der Advokat Wex die beleidigenden Worte im Interesse seines Klienten gethan habe und deshalb freizusprechen sei. Mit diesem Erkenntniß hat sich das Strafgericht wirklich um Mit- und Nachwelt verdient gemacht, denn es besagt nichts Anderes, als daß nach Ansicht der Richter, die das Erkenntniß ausgefertigt, jeder Advokat im Interesse seiner Partei die Gegenpartei nach Willkür beleidigen und schmähen darf, ohne sich dadurch strafbar zu machen – eines für das Publikum gewiß recht vertrauenerweckende Ansicht – und mir, meine Herren, liegt nun hauptsächlich daran, zu erfahren, ob dieser höhere Gerichtshof die Ansicht theilt, daß also ein Advokat das Publikum mit Hilfe seiner angeblichen Clienten, die in Wirklichkeit nur seine vorgeschobenen Strohmänner sind, berauben und ausplündern darf, ohne daß er dafür belangt werden kann.
»Es sind dies keine Gebilde der Phantasie, sondern Thatsachen, die hier in voller Wahrheit vorliegen, wie ja auch das von mir zu den Akten gebrachte Schriftstück beweist.«
»Sie beziehen sich in Ihrem Vortrage, wie auch in Ihrer Berufungsschrift auf Dokumente, die sich bei den Akten befinden und die Begründung Ihrer Berufung erweisen sollen. Bei den Akten befinden sich derartige Schriftstücke nicht, auch ist in keinem Verhandlungsprotokoll deren Erwähnung gethan. Wie verhält sich denn das mit den von Ihnen erwähnten Dokumenten?« –
Durch diese Erklärung des Präsidenten wurden Drake über einen neuen Schurkenstreich die Augen geöffnet.
Sofort ergriff er das Wort zu der Erwiderung:
»Meine Herren, das fragliche Schriftstück habe ich im Verhandlungstermin der ersten Instanz dem Vorsitzenden Stamann überreicht mit dem ausdrücklichen Antrage, dasselbe den Akten beizufügen. Das Schriftstück – es war ein Erkenntniß des Obergerichts für Civilsachen – ist mir zu diesem Zwecke auch abgenommen worden. Ueber den Verbleib des Dokuments kann ich mir hier kein Urtheil erlauben. Indessen, da ich mit einigen Richtern hier am Orte recht trübe Erfahrungen gemacht, habe ich mich mit beglaubigter Abschrift dieses Dokuments versehen.«
Drake holte das Papier aus der Tasche und wollte es dem Vorsitzenden überreichen.
In diesem Augenblick rief der Advokat Belmonte, der seinen Collegen, den Angeklagten Wex vertrat, erregt dazwischen:
»Aber ich erlaube mir, den Gerichtshof darauf aufmerksam zu machen, daß die Einreichung von Schriftstücken zu den Akten in der Hauptverhandlung in dieser Instanz nach dem Gesetz unzulässig ist.«
Zugleich aber nahm einer der beisitzenden Räthe Drake die angebotenen Papiere ab, prüfte dieselben sorgfältig, wechselte dann einige Worte mit dem Vorsitzenden und der Gerichtshof zog sich sogleich zur Berathung zurück.
Für Drake kam hierbei der außerordentlich günstige Umstand zur Geltung, daß der Gerichtsrath, der ihm die Dokumente zur Prüfung abnahm, der betreffende Richter war, der den Advokaten Wex vor einigen Jahren mit 6 Wochen Gefängniß bestraft hatte und deshalb den Charakter des Buben im Advokatenrock schon kannte.
Lautlose Stille herrschte im Zuhörerraum, der mit Leuten dicht gefüllt war.
In dem Berathungszimmer wurde eine lebhafte und laute Sprache geführt, man hörte deutlich, daß einige der Richter Drake's Partei ergriffen hatten.
Nach langem Harren, etwa 20 Minuten, erschien der Präsident im Gerichtssaal und verkündete, daß die Publikation des Erkenntnisses auf 8 Tage ausgesetzt sei.
Plötzlich erfolgte im Zuschauerraum Händeklatschen und Zwischenrufe: »Das Recht siegt, jetzt wird der Advokat verurtheilt!«
Das Erkenntniß erhielt Drake zugestellt und mit Genugthuung konnte er daraus ersehen, daß der Advokat Wex zu 8 Tagen Gefängniß und Tragung sämmtlicher Kosten verurtheilt worden war.
In der Begründung desselben hieß es:
»Das Strafgericht war wohl berufen, sich einer anderen Ausdruckswiese zu bedienen und der ganze Inhalt seines Erkenntnisses ist wiederum ein in die Beleidigung fallendes, unstatthaftes Urtheil.«
Drake hatte durch sein persönliches und energisches Auftreten auch in der Strafsache bei der höheren Instanz wiederum gesiegt. Er wollte jetzt den Urheber, den vorgeschobenen Strohmann des Wex, wegen Meineid belangen, aber im Lager seiner Gegner war man ihm zuvorgekommen, weil man diesen Fall vorausgesehen hatte. Eine an den Staatsanwalt gerichtete Denunciation wegen Meineid und Bestrafung des Moser wurde ihm abschläglich mit dem Bemerken beantwortet:
»Ein richterliches Einschreiten gegen den denuncirten Zeugen Moser ist schon aus dem Grunde aussichtslos, weil die eidlichen Aussagen des Moser in den gerichtlichen Protokollen nicht aufgenommen worden sind.«
Drake hatte jetzt den sichersten Beweis erlangt, daß der Advokat Wex mit dem Richter, sowohl in dem Civilprozeß über die 5000 Mark, als auch mit dem Strafrichter Stamann der ersten Instanz eine Karte gespielt hatte und daß der Strafrichter das wichtige von Drake eingereichte Dokument absichtlich beseitigt und die eidlichen Aussagen des Zeugen ebenso absichtlich in dem Protokoll nicht aufgenommen hatte, damit dem Moser später in keiner Hinsicht beizukommen war. Dem schurkischen Wex war es also gelungen, seinen Gehilfen Moser durch den Raub der Akten von den Folgen des Meineides zu befreien. – Welche krummen Wege er dabei eingeschlagen, welche Persönlichkeiten er durch das sinnenbethörende Gold berückt, um seinen Zweck zu erreichen, das näher zu erörtern, möge der freundliche Leser meiner Feder ersparen. Es giebt auf unserem Planeten gewisse Grenzen, deren Ueberschreiten unheilbringend ist.
Doch soviel hatte Drake durch muthiges Entgegentreten erreicht, daß die verderbliche Kreatur, der Advokat Wex, vorläufig sein Asyl im Gefängniß aufschlagen mußte, ohne sein Anrecht auf das Zuchthaus zu verlieren, dessen er so würdig war. Doch die 9500 Mark, welche Moser dem Kaufherrn unbestreitbar schuldig war, waren unwiderruflich verloren.
»Wunderbare Rechtszustände!« sagte sich jetzt Drake mit vollem Recht. Ueber die ihm geraubten 9500 Mark zog er in seinem Contobuche einfach einen Strich, während er die in der Sache verwickelten Personen vor den öffentlichen Pranger stellte durch eine Flugschrift, in welcher er den Sachverhalt klarlegte und die er im Interesse des Publikums in großen Massen vertheilen ließ. Doch mit der Bestrafung des Advokaten Wex sollte das Drama für Drake noch lange nicht sein Ende erreicht haben, – er hatte nur in ein Wespennest gestochen, – Ein höchst verhängnißvoller Umstand trat bald darauf für Drake ein – ob durch Zufall oder von seinem Todfeinde Wex absichtlich herbeigeführt, darüber möge der Leser im Laufe unserer Schilderung selbst urtheilen – den der Wex in Verbindung mit einer großen Anzahl gleichgesinnter Personen ausbeutete. Geheime Fäden wurden um Drake gezogen und teuflische Pläne hinter seinem Rücken gegen ihn geschmiedet. Ein Kampf auf Leben und Tod, um Sein oder Nichtsein sollte jetzt beginnen.