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7. Planmäßige Vergewaltigung vor Gericht

Der kleine Kreisphysikus Wallach schien sich zunächst seines Amtes entledigt zu haben, und an dessen Stelle trat sofort wieder der schlaue Advokat Wex. Dieser stellte bei Gericht in Hamburg einen Antrag aus Entmündigung und Einsperrung Drake's in eine Irrenanstalt mit der ungeheuerlichen Behauptung, daß der Angeklagte im höchsten Grade gemeingefährlich wahnsinnig sei. In diesem Antrage erbot sich der Advokat zugleich, den Beweis für seine Angaben im Verhandlungstermin zu erbringen.

Indessen die Sache nahm hier einen unerwarteten Verlauf.

Der amtirende Richter erkannte den Schwindel sofort heraus und wies den Advokaten mit seinem Antrag rundweg ab.

Doch diese Gesellschaft fand bald einen Ausweg.

Der Advokat Heymann, der sich den Verschworenen angeschlossen, übernahm jetzt das Henkeramt und wiederholte den Antrag beim Gericht in Altona, weil Wex bei diesem Gericht nicht zugelassen war.

Hier fand die Gesellschaft williger Gehör bei dem Richter Bart.

Dieser Richter fertigte sofort Kraft seines Amtes eine Vorladung zum Termin aus und ließ diese Drake zustellen. Dieselbe enthielt die Drohung, daß, falls er, der Angeklagte, zum Termin nicht unbedingt erscheine, seine zwangsweise Vorführung erfolgen würde. Der Grund, weshalb die Ladung erfolgt sei, war in der Vorladung nicht angegeben, eben so wenig war derselben eine Abschrift der Anklage zugefügt, obgleich das Gesetz ausdrücklich vorschreibt, daß dem Angeklagten stets Kenntniß von den ihm zur Last gelegten Handlungen gegeben werden muß, damit er vorher Gelegenheit findet, sich auf seine Verteidigung. vorzubereiten.

»Aber ich weiß ja,« sagte sich Drake, »auf Entziehung der Vertheidigung ist es gerade abgesehen! Nun, ich werde Euch diesen neuen Schachzug schon durchkreuzen!«

Sofort fertigte er eine Eingabe an den Amtsrichter Bart an, in der es hieß:

»Der mir zugesandten Vorladung zu einem Termin ist eine Abschrift der Anklage nicht beigefügt, und bin ich deshalb nicht in der Lage, mich vertheidigen zu können. Nach dem Gesetz ist das Gericht verpflichtet, dem Angeklagten von den gegen ihn erhobenen Anschuldigungen Kenntniß zu geben, und beantrage ich deshalb die schleunige Zusendung der geforderten Schriftstücke.«

Vergeblich wartete er auf das gewünschte Material. »Also der Richter Bart will sich nicht in die Karten blicken lassen,« – sagte er sich, – »und es ist offenbar auf Entziehung Deiner Vertheidigung und Deine Ueberrumpelung abgesehen. Gut denn, diese List werde ich mit gleicher Münze ausgleichen und mir eine Abschrift von den Akten auf Umwegen verschassen.«

Und richtig, schon nach einigen Tagen gelangte er durch einen Freund nicht nur in Besitz der gewünschten Schriftstücke, sondern auch zugleich zu einer Abschrift des Wallach'schen Gutachtens. Wer beschreibt aber sein Erstaunen, als er die Klage von seiner Frau unterschrieben fand!

»Welch' schnöder Verrath!« stöhnte der auf's Schändlichste Betrogene, »Also sie giebt sich zu solchem schändlichen Zwecke her! Sie, die so plötzlich Verschwundene reicht in ihrem Schlupfwinkel dem Gesindel die Hand! Aber kann ihre Unterschrift nicht gefälscht sein?«

Er eilte abermals zur Polizei.

»Wie Sie sich erinnern,« wandte er sich an den betreffenden Beamten, »war ich schon einmal hier wegen Ermittelung des geheimnißvollen Aufenthalts meiner Frau. Jetzt scheint etwas Licht in die eigenthümliche Angelegenheit zu kommen. Es ist mir eine Anklage zugestellt worden, welche als Unterschrift den Namen meiner Frau trägt. Bitte, wollen Sie sich überzeugen!«

Er unterbreitete dem Angeredeten das Schriftstück zur Kenntnißnahme.

»Nach Lage der Sache,« fuhr er fort, »muß ich annehmen, daß die Unterschrift gefälscht ist, und die unglückliche Frau zurückgehalten wird; denn nur durch die Frau allein kann die ganze dunkle Affaire ihre Aufklärung finden. Ich muß Sie deshalb nochmals bitten, nach dem Verbleib der Frau recherchiren zu lassen.«

Doch eine neue Enttäuschung sollte ihm hier bereitet werden.

An Amtsstelle theilte man ihm unumwunden mit, daß man auf seinen Antrag, den Aufenthalt der Frau zu erforschen, keine Rücksicht nehmen könne.

»Weswegen?« fragte er erstaunt. »Habe ich denn nicht das Recht, als Gatte dies zu verlangen?«

Der Polizeibeamte zuckte die Achseln.

»Es liegt bei uns ein Antrag gegen Sie vor, daß Sie als geisteskrank und höchst gemeingefährlich in die Irrenanstalt gebracht werden sollen.«

Drake sah den Beamten groß an.

»Dies wollen Sie thun – ohne daß ein Urtheil, ein Erkenntniß vorliegt?«

»Ein Gutachten ist dem Antrag beigefügt.«

»Von wem?«

»Vom Kreisphysikus Wallach!«

»Also von dem Buben! Und Sie glauben das, was der schreibt?«

»Ich habe gar nicht das Recht, ein Urtheil in dieser, Sache abzugeben. Beiläufig will ich jedoch nur erwähnen, daß der Polizeihauptmann persönlich seine Meinung dahin abgab, daß der ganze Antrag nur von Schwindlern ausgehe und jeder Begründung entbehre. Deswegen haben wir auch bis auf Weiteres diesem Antrage nicht Folge geleistet, da, wie wir wissen, so wie so diese Angelegenheit bald vor Gericht ihre Erledigung finden wird.«

»Deswegen können Sie mir doch aber helfen,« fragte Drake wieder, »den Aufenthalt meiner Frau zu erforschen. Ich stelle den Antrag – –«

Kopfschüttelnd unterbrach ihn der Beamte:

»Wir können demselben nicht Folge leisten, wie ich Ihnen bereits sagte. Sie sind als geisteskrank verdächtigt, und bis das Gericht darüber entschieden hat, ob dies wahr ist oder nicht, haben wir kein Recht, Ihren Anträgen Folge zu leisten.«

So war also auch hier schon dem Unglücklichen jeder Weg zur Rettung abgeschnitten!

Drake überwand das Entsetzen, das ihm die erbärmliche Anklage einflößte, recht bald; er fühlte sich ja seines Rechtes so sicher, daß er meinte, in dieser Welt müsse doch auch Recht, Recht bleiben. Sofort ergriff er Gegenmaßregeln.

Rasch begab er sich nun zu dem Oberstabsarzt Dr. Becker des Regiments, welches am Orte in Garnison lag, theilte diesem den Sachverhalt mit und ersuchte ihn um ein unparteiisches Gutachten über sein geistiges Befinden.

Die Mittheilungen Drake's regten den alten, erfahrenen Arzt offenbar sehr auf.

»Das ist stark, das ist schier unglaublich!« rief er empört. »Man hat zwar noch bis vor 40 Jahren in England unbequeme Leute durch Einsperren in eine Irrenanstalt beseitigt, indem man sich mit dem Tugendmantel des Gentleman umhüllte, wenn nur die Opfer auf ewig stumm blieben; daß indessen ganz gleiche Fälle heute noch in unserem Staate sich ereignen könnten, hätte ich nie für möglich gehalten und finde es im hohen Maße bedauerlich! Das Erfahren solcher Thatsachen könnte einen an allen sittlichen Grundlagen des gewaltigen Reiches zweifeln lassen!«

Er beobachtete Drake und untersuchte ihn auf's Genaueste; das Ergebniß war ein sehr günstiges, für den Verfolgten. Der Oberstabsarzt erklärte ihn für vollständig geistig gesund.

So stand das Urtheil dieses Mannes in vollem Widerspruch mit den Behauptungen Wallach's, auf Grund deren sowohl die Polizei, als auch das Gericht Drake für unzurechnungsfähig erklären wollte.

»So, Ihr Herren, die Ihr den Schwindel studirt habt,« – rief Drake frohlockend, – »eine schneidige Waffe habe ich bereits gegen Euch in Händen und weitere Maßregeln, um einer Vergewaltigung meiner Person vorzubeugen, werde ich ergreifen.«

Mit diesem Schriftstück ausgerüstet, folgte er der Vorladung des Richters Bart zum Termin, um mit eigenen Augen zu sehen und mit eigenen Ohren zu hören, in welch' schamloser Weise das unsaubere Bubenstück gegen ihn seine Vollendung erfahren sollte.

Ueber das gegen den Kaufmann Drake eingeleitete Verfahren circulirten unter dem Publikum seltsame Gerüchte, und die handelnden Personen beschäftigten die öffentliche Meinung mehr, wie jene ahnten und ihnen lieb war. Was Wunder, wenn sich zu dem Verhandlungstermine nicht allein der Gerichtssaal mit Zuhörern überfüllt hatte, sondern selbst auf dem Corridor und vor dem Gerichtsgebäude eine dichte Menschenmenge des Ausganges der Verhandlung mit Spannung harrte. Die Physiognomie des Auditoriums war selbstredend eine andere, als die der alltägigen Gerichtsverhandlungen, in denen man immer die gewohnheitsmäßigen Besucher, die sogenannten »Kriminalstudenten« wiederfindet; es hatten sich Personen aus allen Ständen eingestellt, die in förmlicher Erregung die Eröffnung der Sitzung erwarteten.

Endlich trat der uns bekannte Richter Bart, gefolgt von dem Gerichtsschreiber, in den Saal und nahmen ihre Plätze ein.

In demselben Augenblicke erscholl auf dem Corridor laut und vernehmlich der Zeugenaufruf des Gerichtsdieners.

Alle die Aufgerufenen waren zur Stelle und traten ein, voran der kleine Kreisphysikus Wallach, wie immer die Hände reibend und sein süßliches Lächeln auf den Lippen. Ihm folgte der Doktor Everts. Er war bleich und blickte finster drein. Dann kamen die Zeugen Dappen, Koopmann, Darsow, Meyer, Havmester, Fehmar, Bunge und zuletzt, festen Schrittes, der angebliche Geisteskranke, Kaufmann Drake.

»Na, mit Ihnen wird eine schändliche Komödie aufgeführt,« flüsterte der Gerichtsdiener dem Angeklagten zu. – »Es ist ein Skandal, daß solche Dinge überhaupt vorkommen können!« –

»Der soll verrückt sein!« – raunte in der vordersten Reihe ein Zuhörer seinem Nachbar zu, und dieser antwortete:

»Unsinn! Umgekehrt wird ein Schuh draus. Wer den für verrückt halt, der hat selbst die Sparren nicht beisammen!«

Und so wie dieser Beiden, so war das Urtheil des ganzen Auditoriums über diesen energisch dreinschauenden Mann, gegen den man ein so auffallendes Verfahren in Scene gesetzt hatte. Alle Blicke waren auf Drake gerichtet.

»Faule Komödie!« brummte Jemand im Zuschauerraum, »Schöne Gesellschaft!« ein Anderer, indem er auf die Zeugen deutete.

Da wurde Ruhe geboten und lautlose Stille trat ein.

Sich in die Brust werfend und mit der ernstesten Amtsmiene rief der Richter Bart:

»Sie, Angeklagter Kaufmann Drake, nehmen dort an dem Tische, mir gegenüber, Platz, und Sie, Herr Kreisphysikus, bitte ich, hier an meiner Seite Platz zu nehmen!«

Während sich Drake an den Tisch begab, ließ er sein Auge ruhig über die Menge schweifen.

Der ewig lächelnde Wallach dagegen rief:

»Ja wohl, Herr Amtsrichter, ja wohl!« hüpfte die Stufen nach seinem Stuhle hinan und blickte unstät im Kreise umher; dann musterte er Drake höhnisch, schlug aber bald die Augen vor dem festen Blicke desselben nieder.

Nachdem auch die Zeugen im Zeugenraume Platz genommen, tritt der Richter Bart in die Verhandlung ein.

Mit feierlicher Miene hebt er an, indem er sich bemüht, seine kreischende Stimme zu meistern und möglichst würdig erscheinen zu lassen:

»Ich ersuche die Sachverständigen und Zeugen, ihre volle Aufmerksamkeit auf die nun folgende Verlesung der Anklage wider den Kaufmann Drake zu richten!«

Wahrend nun die Verlesung der umfangreichen Anklageschrift erfolgte, und Doktor Wallach unausgesetzt seine Zustimmung durch lebhafte Bewegungen und häufiges Nicken zu erkennen gab, konnte man auf den Gesichtern der Zuschauer das Gegentheil lesen und bedenkliches Kopfschütteln bemerken.

Als die Verlesung der Anklage zu Ende, erhebt sich der kleine Kreisphysikus und flötet:

»Ich erlaube mir, dem Herrn Richter eine Bitte vortragen zu dürfen!«

»Bitte! Sie haben das Wort!« versetzt der Richter und nun hebt das stets sich bewegende Männchen an:

»Mein College, Herr Doktor Everts, ist, wie Sie, Herr Richter, wissen, ein vielbeschäftiger Arzt. – Ich möchte Sie bitten, den Herrn Doktor Everts zuerst zu vernehmen; es, geschieht im Interesse Schwererkrankter!«

»Der Heuchler!« – dachten Viele, während Richter Bart salbungsvoll erwiderte:

»Ich begreife Ihr kollegialisches Ersuchen, Herr Kreisphysikus, und komme Ihrem Wunsche mit Vergnügen nach!«

Dann rief er:

»Treten Sie näher, Herr Doktor Everts!«

Everts trat an den Richtertisch, und der Richter Bart begann:

»Sie sind hierher vorgeladen, Herr Doktor Everts! Ich richte die Frage an Sie:

»Wollen Sie als Zeuge oder wollen Sie als Sachverständiger sich vernehmen lassen? Sie selbst sind vom Angeklagten schwer kompromittirt!«

»Ich wünsche, mein Urtheil als Sachverständiger abzugeben,« entgegnete der Gefragte.

»Was?« – rief Drake von seinem Sitz aufspringend mit lauter Stimme. – »Gegen ein solches Verfahren muß ich auf das Entschiedenste protestiren; der Doktor Everts gehört auf die Anklagebank und in's Zuchthaus. Er allein hat die ganze Affaire verschuldet. Meine Frau hat mir unter Thränen versichert, daß er an ihr das Verbrechen der Nothzucht begangen hat!«

Durch den Zuschauerraum ging eine lebhafte Bewegung, wahrend Everts verdutzt dastand und Wallach den freimüthigen Drake höhnisch lachend anblickte.

»Nun!« – nahm der Richter Bart wieder das Wort. – »Wir werden schon an's Ziel gelangen, gleichviel, ob Sie als Zeuge oder als Sachverständiger vernommen werden.«

Nach den üblichen General- und Cardinalfragen sagte der Richter:

»Wie ich schon erwähnte, sind Sie in der Sache stark kompromittirt; Sie können den Zeugeneid leisten?«

»Ja!« antwortete der Gefragte.

»Ich nehme an,« – fuhr Richter Bart fort, – »daß Ihnen, als Arzt, die Heiligkeit des Eides bekannt ist und sehe von den üblichen Vorhaltungen bei Ihnen deshalb ab. Wollen Sie nunmehr die rechte Hand zum Schwur erheben und mir die Eidesworte nachsprechen?«

Das geschah, und als der Eid geleistet worden war, sprach Bart:

»Wollen Sie sich jetzt zur Sache äußern, Herr Doktor!«

»Ich wohne seit mehreren Jahren als praktischer Arzt in Wandsbeck,« erklärte Everts. »Einige Zeit war ich Drake's Hausarzt und kann daher über den Geisteszustand des Kranken ein sicheres Zeugniß abgeben.«

»Was? Sie Hausarzt? Ich habe Sie nie in meinem Hause gesehen!.« unterbrach ihn Drake hastig. »Mit meiner Bewilligung sind Sie nie in meinem Hause gewesen, am allerwenigsten als Hausarzt.«

»Angeklagter Drake!« kreischte der Richter, »Sie haben zu schweigen, bis Sie gefragt werden!«

Everts wurde verlegen, und sich verbessernd erklärte er:

»Ich hatte das jüngste Kind in ärztlicher Behandlung. Bei einem meiner Krankenbesuche in Drake's Hause fiel mir das leidende, bleiche Aussehen der Frau Drake auf. Ich machte sie deshalb darauf aufmerksam, daß sie blutarm sei, und daß sie unbedingt etwas dagegen thun müsse. Ich untersuchte die Augen, indem ich leicht die Augenlider zurückzog, setzte das Hörrohr auf die Brust, um Puls und Herzschlag zu prüfen. Allerdings gebe ich zu, daß die Frau bei dieser Untersuchung schwindlig – nicht bewußtlos – geworden ist, so daß ich sie mit Wasser besprengen mußte. Sonst ist nicht das Mindeste geschehen. Drake selbst war um jene Zeit verreist.«

»Wie viel Besuche machten Sie in Drake's Hause während seiner Abwesenheit?« fragte der Richter.

»Nur zwei!« entgegnete der Arzt.

»Und Sie halten Drake für geisteskrank?« forschte Bart weiter.

»Nicht allein für geisteskrank,« erhielt er zur Antwort, »sondern für total verrückt und im höchsten Grade gemeingefährlich; denn ein Mann, der sich über eine völlig arglose Untersuchung in einer solchen Weise aufregt, daß er sich zu derartigen Beschimpfungen eines Arztes hinreißen läßt, ist unbedingt wahnsinnig und gehört unter allen Umständen in's Tollhaus. Das ist meine Ueberzeugung als Arzt!«

*

Mit den Worten: »Es ist gut, Herr Doktor, Sie sind entlassen!« verabschiedete Bart den meineidigen Everts in Wandsbeck.

Wallach nickte beifällig und Everts warf einen höhnischen Seitenblick auf Drake, den dieser mit Verachtung zurückgab und dem Doktor halblaut nachrief:

»Meineidige Kanaille!«

Diese Aeußerung war Wallach nicht entgangen; er hämmerte mit seinen Fäusten wiederholt dem neben ihm sitzenden Richter Bart in die Rippen und flüsterte:

»Hörten Sie die Aeußerung des Geisteskranken, Herr Richter?« Dieser wandte sich nach ihm hin und beide wechselten leise einige Worte.

Dann setzte Bart die Verhandlung fort.

»Zeuge Koopmann!«

Auf diesen Ruf trat ein Mensch mit einem wahren Gaunergesichte an die Rampe.

Nach Erledigung der üblichen Formalitäten sagte der Richter:

»Geben Sie an, was Ihnen zur Sache bekannt ist.«

»Drake,« begann dieser Zeuge, »ist gekommen gelaufen in mein Haus und hat geflucht und geschimpft über Everts. Getobt hat er, daß mir ist geworden angst und bange. Ehebruch soll haben getrieben der Herr Doktor mit der Frau Drake; gerechter Gott! Und der Herr Meyer, der eigene Vater von der Frau, soll haben gemacht gemeinsame Sache mit dem Herrn Everts. Die ganze Mischpoche hat der Drake beschimpft! Und das hat er gethan in meinem Hause, wo er ist gewesen das erste Mal, wahrhaftig in Gott, Herr Richter, das allererste Mal!«

Im Auditorium entstand Gelächter.

»Wie? Sie waren gar nicht mit Drake bekannt, Zeuge Koopmann?« fragte Bart mit anscheinendem Erstaunen.

»Nein, Herr Richter!« eiferte der heißblütige Zeuge. »Erst bei der Gelegenheit lernte ich kennen den verrückten Mann. Ich verlangte nach seiner Bekanntschaft gar nicht. Ich wollte, er wäre geblieben aus meinem Hause und nicht gekommen über meine Schwelle!«

»Also wie ein Geisteskranker geberdete sich Drake bei Ihnen?« forschte der Richter.

»Wie heißt geisteskrank?« wiederholte der Zeuge. »Als mehr, als noch viel mehr! Als ein ganz Tobsüchtiger, der in's Tollhaus gehört!« –

Koopmann trat ab.

Die übrigen Zeugen machten ihre Aussagen auffallend programmmäßig und gleichlautend auf die Fragen des Richters: »Halten Sie den Doktor Everts fähig, mit verheiratheten Frauen solche Handlungen vorzunehmen?« »Nein, wir halten den Doktor Everts für einen ehrenwerthen Herrn!« – »Halten Sie den Angeklagten für geisteskrank?« – »Ja wohl, Drake ist total verrückt!«

Die Zeugenvernehmung hatte damit ihr Ende erreicht.

Jetzt erhielt das Wort der Kreisphysikus Doktor Wallach.

Aller Augen richteten sich zwar mit Spannung auf ihn; es trafen ihn aber auch zugleich zahlreiche mißtrauische und unfreundliche Blicke.

»Ich halte mein abgegebenes Gutachten,« begann er, »das sich schriftlich bei den Akten befindet, in vollem Umfange aufrecht und habe demselben lediglich noch hinzuzufügen, daß ich den Provokaten in höchstem Grade für gemeingefährlich halte und aus diesem auch die Allgemeinheit angehenden Grunde die Unterbringung desselben in einer Anstalt für nothwendig erachte.«

»Haben Sie Ihrem Urtheil und Ihrer heutigen Aussage noch etwas den Fall Betreffendes hinzuzufügen?« fragte gewohnheitsmäßig der Richter Bart.

Der Sachverständige verneinte es und blickte stolz umher. Jetzt ward die Scene peinlich. Eine große Spannung machte sich bei Allen, welche im Verhandlungssaale anwesend waren, geltend und lastete schwer, wie ein Alp auf aller Brust. Es ist doch unheimlich, mit einem (nach sachverständigem Urtheile) Geisteskranken in ein und demselben Raume zu weilen! – –

Der Richter Bart war eben im Begriff, die sofortige Verhaftung des angeblich Geistesgestörten anzuordnen, – und Drake hing wie an einem dürren Halm über dem drohenden Abgrund, – – – in dessen schauerlicher Tiefe er gebrochen und zerschmettert anlangen mußte.

Plötzlich ergriff er ohne Weiteres das Wort und erklärte zu seiner Verteidigung:

»Das ganze Verfahren hier gegen mich scheint auf eine Vergewaltigung hinauszulaufen! Denn ich bin bisher weder befragt worden, noch hat man mir das Wort zu meiner Vertheidigung ertheilt.

»Die Verhandlung macht nicht mehr den Eindruck einer rechtlichen Gerichtsverhandlung, wie sie in civilisirten Ländern geführt wird, sondern sie trägt den Charakter einer Scandalscene, wie sich solche auf untergeordneten Bühnen abspielen.«

»Schweigen Sie, Sie haben gar nichts zu sagen! Wie Sie gehört haben, sind Sie geisteskrank!« unterbrach der Amtsrichter den Redenden stürmisch, indem er zugleich nach der Schelle griff, um den Amtsdiener herbeizurufen.

Drake zog sofort sein Dokument vor und überreichte dies dem Richter Bart mit der Erklärung:

»Dieses Gutachten ist vom Oberstabsarzt Doktor Becker des hiesigen Regiments ausgestellt und enthält den Nachweis, daß von einer Geisteskrankheit bei mir keine Rede sein kann; somit geht das ganze Verfahren gegen mich von Verleumdern und Intriguanten aus. Offenbar scheint es hier auf einen Gewaltakt gegen mich abgesehen zu sein!« fuhr Drake mit gehobener Stimme fort. »Aber wehe dem, der sich erdreisten sollte, mir meine persönliche Freiheit zu rauben.« –

Diese energische Erklärung wirkte wie ein Blitz aus heiterm Himmel. Die bei der Verhandlung Betheiligten sahen sich mit offenem Munde verdutzt an und der Richter schien zunächst zu jeder weiteren Handlung unfähig zu sein.

Aus diesem Grunde allein war es Drake vor der Hand möglich, seine Verteidigung ungehindert fortzusetzen.

»Ich habe,« sprach er, »wie mir unzweifelhaft zustand, die Ausfertigung von Abschriften der Anklageschrift und des gegen mich abgegebenen Gutachtens beantragt. Man hat mir indessen darauf nicht einmal geantwortet, obwohl, wie allgemein bekannt und auch dem Gericht nicht ganz fremd sein dürfte, das Gesetz vorschreibt: daß dem Beklagten die Mittheilung der Anklage in Abschrift zugestellt werden muß.

»Es ist mir indessen gelungen, Abschriften von den erwähnten Schriftstücken aus dritter Hand zu erhalten, und zwar von den Gegnern selbst, welche sich merkwürdiger Weise sämmtlich, ohne jede gesetzliche Berechtigung im Besitz dieser Abschriften befinden!«

Allgemeines Staunen folgte diesen Worten. Einige Augenblicke herrschte lange, athemlose Stille, bis Drake fortfuhr: –

»Der hier anwesende Sachverständige Kreisphysikus Wallach hat ein Gutachten, welches sich ebenfalls abschriftlich in meinen Händen befindet, gegen mich abgegeben. Dasselbe ist aber von Anfang bis zu Ende aus Lug und Trug zusammengesetzt.

»Er begründet sein Gutachten damit, daß meine Prozesse gegen den Advokaten Wex und die auf meinen Betrieb erfolgte Bestrafung desselben Beweise dafür seien, daß ich Quärulantenwahnsinn zeige.

»Indessen der Herr Kreisphysikus hat sich hier in eine Falle begeben, aus der er nicht wieder heraus kann.

»Die Prozesse sind mir von dem Advokaten Wex aufgedrängt und sämmtlich zu meinen Gunsten entschieden worden.

»Die Bestrafung des Wex habe ich allerdings beantragt, das Gericht hat diesem Antrage stattgeben müssen. Nach logischer Beurtheilung hat daher der Kreisphysikus durch seinen Spruch nicht mich getroffen, sondern hat das Oberlandesgericht, welches den Advokaten auf meinen Antrag zu einer Gefängnißstrafe verurtheilte, für quärulantenwahnsinnig erklärt. Die fernere Behauptung, er habe seine Angaben von seinem Collegen, dem Doktor Everts, den er auch zugleich als Zeugen vorgeschlagen hat, legt die Vermuthung nahe, daß er mit dieser medizinischen Autorität sympathisirt, ich möchte wohl sagen, unter einer Decke steckt, um denselben aus der Klemme zu ziehen. Denn daß ein Mann, welcher wegen Nothzucht angeklagt worden ist, Alles aufbietet, diese drohende Gefahr von sich abzuwenden, liegt klar auf der Hand.

»Die weiteren Behauptungen in dem Schriftstück, so z. B.: »Er trinkt Cognac, wird aber nicht betrunken von dem Genusse desselben, er verkehrt mit Vorliebe mit Polizei- und anderen Beamten,« gehören in das Gebiet des Lächerlichen. Sie könnten höchstens Beweis dafür liefern, daß der Verfasser des sogenannten Gutachtens dem Altersblödsinn verfallen ist. Seine Aufnahme in eine Anstalt für Geistesschwache dürfte deshalb dringend zu empfehlen, ja nothwendig sein! Ebenso blödsinnig ist dem Sachverständigen seine Angabe in dem Gutachten: Meine Weigerung, zu ihm zu kommen, sei ihm der sicherste Beweis für meine Geisteskrankheit. Weiter behauptete dieser Sachverständige in seinem Gutachten, meine Gattin habe den Antrag zur Entmündigung gestellt, von ihr selbst habe er die niedergelegten Angaben gehört, die Aussagen derselben erschienen ihm voll glaubwürdig. Nun, dem entgegen erkläre ich:

»Diese Aussagen wie auch die Unterschrift des Antrages sind gefälscht!«

Ein lautes »Ah« des Staunens ging durch den ganzen Gerichtssaal.

»Führen Sie doch die Frau vor,« fuhr Drake mit grollender Stimme fort. »Sie allein kann und wird Ihnen die Wahrheit sagen, welche alle Punkte der Anklage widerlegt, dies wissen die bei der Klage Interessirten auch nur zu gut und haben deshalb – (fast klingt es unglaublich) diese Hauptzeugin plötzlich verschwinden lassen, – – – so daß ich, der gesetzliche Ehemann derselben, nicht um ihren Aufenthalt weiß und denselben bis heute noch nicht habe entdecken können, so schlau und vorsichtig ist man dabei zu Werke gegangen.«

Kreisphysikus Wallach, der während Drake's Rede kaum zu athmen gewagt, fuhr jetzt jäh empor, das Gesicht purpurroth und unterbrach die Rede mit den Worten:

»Herr Gerichtsrath, Sie sehen, wie krank der Mann ist, er weiß nicht einmal, wo seine Frau sich befindet.«

Wallach hatte schon zuvor den Vortrag mit seltsamer Gestikulation begleitet und von Zeit zu Zeit den neben ihm sitzenden Amtsrichter in die Rippen gestoßen, indem er vor sich hinsprach:

»Ich halte ihn für verrückt, ich halte ihn für verrückt!«

Drake ließ sich durch diese boshaften Zwischenrufe keineswegs einschüchtern, sondern führte seine Vertheidigung weiter aus. –

»Auf demselben unsicheren Boden, wie der Sachverständige mit seinem Gutachten, stehen die hier eidlich vernommenen Zeugen. Der Zeuge, Arzt Doktor Everts, ist auf Vorschlag des hier anwesenden Kreisphysikus Doktor Wallach eidlich vernommen.

»Nach dem Gesetz haben aber nur die Parteien das Recht, Zeugen vorzuschlagen. Der Kreisphysikus fungirt hier nicht als Partei, sondern nur allein als Sachverständiger und hat demnach kein Recht, Zeugen in der Sache in Vorschlag zu bringen.

»Es ist hier also dem Gesetz zuwider gehandelt, und dem Sachverständigen ist zugleich nachgewiesen, daß er gegen mich parteiisch aufgetreten ist.

»Dieser Wunderdoktor Everts hat ferner unter seinem Eide ausgesagt, er habe nur zwei Besuche, eines kranken Kindes wegen, bei mir gemacht, während sowohl meine Gattin, als auch das Dienstmädchen bekundet haben, daß er vier Mal in meinem Hause war. Schon durch diesen einen Umstand ist dem Zeuge der Meineid nachgewiesen.

»Im höchsten Maaße befremdend muß es aber vor Allem erscheinen, daß dieser selbe Mann, der so schwer in der ganzen Sache kompromittirt ist, ja wegen stattgefundener und bewiesener Uebergiffe denuncirt wurde, vom Gericht als Zeuge zugelassen ist. Daß er nun in einer Sache, wo es sich bei ihm um »seine Existenz« handelt, selbst vor einem Meineide nicht zurückschreckt, um sich zu retten, das leuchtet mir, wie auch jedem Unbefangenen völlig ein!

»Die weitere Aussage dieses Zeugen lautete:

»Ich stelle nicht in Abrede, daß ich die Frau des Drake aufgefordert habe, die Brust frei zu machen, sie dann auch untersucht habe und daß sie dabei schwindlig, nicht bewußtlos, geworden ist, so daß ich sie mit Wasser besprengen mußte.

»Dieser sophistische Mediziner stellt hiernach einen Gewaltakt in Abrede, obwohl er die einzelnen Fragmente, aus denen er sich zusammensetzt, unumwunden einräumt. Er giebt zu, der gesunden Frau die Untersuchung aufgedrängt zu haben, und daß dieselbe dabei schwindlig geworden sei.

»Eine gesunde Frau wird aber bei einer harmlosen Untersuchung nicht ohne Weiteres schwindlig! Es folgert sich mit Recht hieraus: daß er die Frau durch künstliche Mittel betäubt hat!

Der weitere Zeuge Koopmann hat eidlich bekundet, ich sei in einem sehr aufgeregten Zustande zu ihm gekommen. Vorher sei ich nie in seinem Hause gewesen. Diese Angabe war von vornherein darauf zugespitzt, den Unparteiischen in den Glauben zu versetzen, als müsse derjenige thatsächlich verrückt sein, welcher im aufgeregten Zustande in das Haus eines ihm völlig Unbekannten eindringt.

»Durch das Polizei-Meldeamt wird aber nachgewiesen, daß der Zeuge mit mir 1 ½ Jahre lang vorher in ein und demselben Hause gewohnt habe und ich demselben während der Sommer-Zeit meine Pelzsachen übergeben habe, um dieselben vor Motten zu schützen.

»Der Zeuge besaß damals ein derartiges Geschäft.

»Demnächst liegt auch in diesem Falle ein Meineid vor. Der Zeuge ist freilich dann mehrere Male in Konkurs gerathen, woraus sich sein Meineidleisten erklären dürfte!

»Allerdings muß ich bekennen, daß ich mit dem Koopmann in anderer Beziehung nicht in Berührung gekommen bin, weil ich derartige Existenzen im Privatleben grundsätzlich meide. Im Gegentheil ist mir der Zeuge auf der Straße nachgelaufen und hat mich in der zudringlichsten Weise mit Fragen über die Uebergriffsaffaire seitens Dr. Everts bestürmt, sodaß ich mich veranlaßt sah, den Zudringling mit der kurzen Erklärung abzuweisen: ›Wie kommen Sie eigentlich dazu, sich in meine Angelegenheiten zu mischen und mich auf offener Straße mit derartigen Redensarten zu belästigen?‹

»Durch diese Thatsache ist der weitere sichere Beweis dafür geliefert, daß Koopmann als Zeuge gekauft worden und einen wissentlichen falschen Eid geleistet hat.

»Zur Vervollständigung der Thatsachen will ich den Charakter von zwei weiteren Zeugen kennzeichnen, – ich habe mich, nachdem mir die Namen der Zeugen durch die Anklageschrift bekannt geworden, eingehend über diese Personen bei der Polizei erkundigt, sämmtlich sind sie im sogenannten Verbrecheralbum zu finden. – Der hier aufgerufene, aber nicht erschienene Zeuge van Rha ist wegen Brandstiftung mit 15 Jahren Zuchthaus bestraft, besitzt also nicht die bürgerlichen Ehrenrechte, um als Zeuge auftreten zu können.

»Der andere Zeuge, Namens Dappen, welcher sich als Kaufmann ausgiebt, aber ein berüchtigter sogenannter Schlipsfabrikant, ein Wucherer ist, war wiederholt mit dem Strafgesetz in Conflict. Er sucht sich namentlich unwissende Leute vom Lande, die er unter allerhand Vorspiegelungen zu bewegen versteht, sich an seinem Geschäft zu betheiligen und nachdem diese beträchtliche Summen als Geschäftstheilnehmer an den Zeugen gezahlt, meldet er Concurs an.

»Kreisphysikus Wallach giebt schließlich in seinem Gutachten noch an, daß ein gewisser Meyer ein Schriftstück gegen mich abgegeben habe. Diesem jungen Menschen scheint in dieser Affaire eine besonders wichtige Intriguanten-Rolle übergeben zu sein, weshalb ich dessen Vorleben mit einigen Strichen zu zeichnen für unabweislich halte:

»Dieser junge Mensch ist auch der Held, der meine Frau durch List aus meinem Hause gelockt, unter falscher Angabe, ihre Mutter sei schwer erkrankt. Meyer war schon von frühester Jugend durch ein gewisses Verbrechertalent ausgezeichnet. Von der Schule mußte er verschiedener Handlungen wegen entfernt werden, ging dann nach Rostock und gab sich hier überall für einen Studenten aus. Nachdem er eine ansehnliche Menge Schulden gemacht hatte, ging er freiwillig unter's Militär, wo er nach einigen Monaten schon eine lange Festungsstrafe abmachen mußte.

»Ich sehe übrigens den jungen Menschen im Gerichtssaale anwesend, möge er sich doch wegen des ihm vorgehaltenen Sündenregisters vertheidigen.«

Aller Blicke richteten sich bei diesen Worten erwartungsvoll auf Meyer, aber dieser rückte und rührte sich nicht, um ein Wort zu seiner Vertheidigung vorzubringen.

»Was nun schließlich den Inhalt der Anschuldigungen und Verleumdungen betrifft,« erklärte Drake, »welche der Sachverständige in seinem Gutachten gegen mich erhebt, so scheint es wirklich, daß man studirt haben muß, um dieselben in einer so schwarzen und galligen Färbung aufstellen zu können. Wahrlich, der Muth eines Helden gehört dazu, um mit solchen Leistungen zu prunken!

»Die übrigen Zeugen sind von derselben Qualität wie der hier geschilderte. Und solche Subjekte werden von diesem Gericht befragt, ob sie mich für geisteskrank halten.

»Die ganze Verhandlung wirft endlich ein ganz bedenkliches Licht auf die rechtlichen Verhältnisse dieses Gerichtes.

»Schon Friedrich der Große sprach die goldenen Worte aus: »Ein Justiz-Collegium, das Ungerechtigkeiten ausübt, ist gefährlicher und schlimmer wie eine Diebesbande; vor der kann man sich hüten, aber vor Schelmen, die den Mantel der Justiz gebrauchen, um ihre üble Passiones auszuführen, vor denen kann sich kein Mensch hüten, die sind ärger wie die größten Spitzbuben, die in der Welt sind und meritiren eine doppelte Bestrafung.«

Der Amtsrichter Bart und der Kreisphysikus Wallach, die während dieser Vertheidigungsrede, welche das Nichtige und Haltlose der ganzen Klage so handgreiflich bloßlegte, mit offenem Munde dagesessen, sich über ihre Position und die danach einzurichtende Handlungsweise nicht ganz klar zu sein schienen, nahmen bei den letzten wuchtigen Schlägen, welche von Drake ausgetheilt wurden, eine wichtige Miene an und wechselten leise einige Worte.

Plötzlich schellte der Amtsrichter heftig.

Was nun kommen sollte, ahnte Drake.

Ein Verfolgter wittert die ihm drohende Gefahr in der Luft.

Drake war ein solcher im vollsten Sinne des Wortes, der die Gewißheit hatte, daß, wenn man ihn erst einmal festgenommen, es mit seiner Verteidigung vorbei und der endgiltige Sieg seiner Feinde entschieden sei.

Um einer Verhaftung seiner Person vorzubeugen, erhob er sich und verließ eiligst den Gerichtssaal.

Wiederholte Rufe: »Haltet den Geisteskranken, haltet ihn!« klangen ihm nach.

Indessen gelang es Drake, unbehelligt in's Freie zu gelangen, und er war somit mit genauer Noth der Festnahme und der Ueberführung in eine Irrenanstalt entgangen.

Drake begab sich in eine Weinhandlung, um sich nach dieser aufregenden Scene im Gerichtssaal mit einem Glase Wein Zu stärken. Kaum hatte er an einem Tische Platz genommen, als er unter den Passanten auf der Straße einen von den gegen ihn vernommenen Zeugen Namens Fehmar erblickte. Er eilte ihm nach, faßte ihn beim Arm und lud ihn ein zum Glase Wein. Dieser folgte der Einladung.

»Sagen Sie nur, Freundchen,« begann Drake, nachdem er mit dem unheimlichen Gast angestoßen und getrunken hatte, »Sie sind heute gegen mich als Zeuge aufgetreten und haben unter Ihrem Eide erklärt, Sie halten den Dr. Everts zu einem Attentat auf Frauen nicht fähig, während Sie mich für geisteskrank hielten.«

Fehmar wurde sichtlich verlegen und blickte ängstlich im Lokal umher.

»Sie haben ja keine Ursache, sich zu fürchten,« ermunterte Drake den Bösewicht, »unser Gespräch wird von einer dritten Person nicht gehört, es kann Ihnen deshalb nichts passiren, wenn Sie sich offen erklären.«

Jener blickte nochmals scheu im Lokal umher, als wolle er sich versichern, ob irgend ein Lauscher in der Nähe sei, und begann dann kleinlaut:

»Ich habe bisher weder Sie noch den Arzt Everts gekannt.«

»Sie hatten also persönlich kein Interesse an der Sache, wer hat Sie denn zu dem Zeugniß gegen mich veranlaßt?«

»Der Dr. Wex war bei mir und hat mir angeboten, ein Tanzlokal, welches in Concurs gerathen, zu pachten und er wollte Bürgschaft für die Miethe übernehmen. Er verlangte aber von mir, daß ich für diesen Dienst gegen Sie als Zeuge auftreten müßte.«

»Sind Sie denn mit einem solchen Geschäft betraut?«

»Ich betreibe gegenwärtig eine Kellerwirthschaft und kann deshalb auch ein Tanzlokal übernehmen.«

»Und Sie gingen auf diesen Vorschlag ein, ohne die Folgen des falschen Eides in Betracht zu ziehen?«

Fehmar verfärbte sich und erwiderte nach kurzer Pause zu seiner Rechtfertigung:

»Dr. Wex hat mir gesagt, es wäre gar kein Meineid, wenn ich diese Aussage auch beschworen müßte, weil es sich in der Sache nur um einen Geisteskranken handle, der sofort aus dem Gerichtssaal ohne Sang und Klang in's Irrenhaus gebracht werden sollte. Und wenn mir der Rechtsanwalt Dr. Wex das sagt, so kann ich das doch glauben, weil er das besser kennen muß, als ich.«

»Sie wollen sich also zu Ihrer Rechtfertigung hinter Ihre Unwissenheit verschanzen?«

Der Bösewicht zuckte die Achseln.

»Hat Sie denn Wex nicht instruirt, noch mehr gegen mich auszusagen?«

»Das wohl, aber ich habe vergessen, was ich alles sagen sollte, ich habe schließlich nur die Fragen des Vorsitzenden beantwortet.«

»Nun, es ist mir lieb, von Ihnen selbst zu hören, von welcher Seite die Zeugenwerbung ausgegangen ist.«

Drake ließ den meineidigen Menschen sitzen und entfernte sich.

Wie in der Natur vor Ausbruch eines Gewittersturmes lange Stille einzutreten pflegt, so senkte sich auch jetzt in Drake's Seele eine gewisse Ruhe und eine Art Frieden, welche jedoch den Ereignissen gegenüber nicht von langer Dauer sein konnten.


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