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Johannes Gutenberg

Auch bei der Erfindung der Buchdrucktechnik dürfen wir uns – wie bei den meisten Erfindungen – nicht vorstellen, daß der Erfinder darauf ausgegangen ist, den Buchdruck etwa so auszubilden, wie er sich uns heut darbietet. Der Schöpfer mag zunächst im Auge gehabt haben, einen Ersatz für die teuren, geschriebenen Bücher zu schaffen. Es mag ihn dabei der Gedanke geleitet haben, die Vervielfältigung auf dem naheliegenden Wege des Druckes zu erreichen; denn die Blockbücher und andere Einblattdrucke jener Zeit konnten auf einen Geist, wie den Gutenbergs, nur anregend wirken. Bald mußte er finden, daß das Verfahren unzureichend und umständlich sei, daß es der Verbesserung bedürfe. Während die Blockbücher und die Einblattdrucke mit Hilfe des Reibers entstanden, diese Original-Holz-Schnitte also eigentlich nicht gedruckt, sondern abgerieben wurden, mußte der Druck einer aus Einzeltypen zusammengesetzten Seite, weil diese unhantierbar, unter Anwendung eines anderen Verfahrens erfolgen, d. h. das Papier mußte auf den Satz gelegt und ein Abklatsch genommen werden. Diese Umwälzung des Druckverfahrens bot Gutenberg allein schon Veranlassung zur Betätigung und Neuschöpfung; jedenfalls war er der richtige Erfindertyp, zäh und ausdauernd, der auch hier nicht eher ruhte, bis er diese Schwierigkeit – wie so viele andere – überwunden hatte. Und die Erfindung der Presse hätte uns seine schöpferische Veranlagung allein schon bewundern lassen.

Aber der Erfinder war nicht nur der geniale Schöpfer eines neuen Verfahrens, das zur Vervielfältigung dienen sollte, sondern er war auch ein Künstler, das beweist sein Werk vom Anbeginn des Entstehens. Und daß er auch Geschäftsmann war, was ihm so viele Forscher absprechen möchten, beweist er öfters: so bei der Feststellung der Bedingungen, unter denen er mit seinen Straßburger Gesellschaftern arbeitete, bei dem energischen Eingreifen dem Mainzer Rat gegenüber und in andern Fällen.

Was uns über Gutenberg an verbürgten Nachrichten erhalten geblieben ist, ist zwar wenig, doch bietet es immerhin Unterlagen genug, uns ein Bild vom Erfinder und seinem Lebenswerk zu hinterlassen, von der Wichtigkeit und dem Wert seiner Erfindung sowie der Tragik seines Loses, ohne daß wir zur Phantasie die Zuflucht nehmen müßten.

Johannes (Gutenberg) zum Gensfleisch (Henne zur Laden) stammt aus Mainz. Bestimmte Anhaltspunkte über das Geburtsjahr des Erfinders fehlen; man kann annehmen, daß das Jahr 1400 uns den großen Mann schenkte, der die bedeutungsvollste Erfindung aller Zeiten machte. Seine Tätigkeit reichte bis 1467, im Jahre 1468 muß Gutenberg als gestorben gelten; wenigstens geht dies aus der Urkunde des Dr. Humery hervor, nach der die Nachlassenschaft Gutenbergs durch den Erzbischof Adolf von Mainz an Dr. Humery ausgeliefert wird. Gutenberg starb kinderlos; daß er verheiratet war, ist zu bezweifeln. Ennelin zu der eisern Türe wird als seine Ehefrau von manchen Forschern angesehen, doch liegt keine Bestätigung dieser Annahme vor. Sie mag Ansprüche an Gutenberg gehabt haben; Genaueres ist bis heut noch nicht darüber gefunden worden. Gutenbergs Vater hieß Friele zum Gensfleisch, genannt zur Laden, zu Gutenberg, der von 1372-1419 bekannt ist und mit Elsgen Wyrich, gestorben um 1433, in zweiter Ehe verheiratet war. Gutenbergs Großvater hieß ebenfalls Friele zum Gensfleisch, genannt zum Eselweck, zur Laden, der etwa 1356-1372 in den Akten vorkommt und in zweiter Ehe mit Grete zur jungen Aben († 1404) verheiratet war; aus dieser zweiten Ehe stammte Friele, der Vater Gutenbergs. Der Großvater Gutenbergs, Friele, stammt seinerseits wieder aus einer zweiten Ehe, die sein Vater, Petermann zum Gensfleisch (1332-1370) mit Nese, Tochter Petermanns zum Eselwech einging, dessen Vater, Friele zum Gensfleisch, genannt Rafit – der Ahnherr der Familie – von 1330-1352 in den Akten nachweisbar ist und Ratsherr von Mainz war. Dieser Ahnherr, Friele zum Gensfleisch (Rafit oder Ravit bedeutet Streitroß, arabisches Roß), war ebenfalls zweimal verheiratet: in erster Ehe, aus welcher der oben genannte Petermann stammt, mit einer Unbekanntem in zweiter Ehe mit einer Witwe von Oppenheim (geborenen von Sorgenloch), daher fährt die Linie wohl auch den Beinamen von Sorgenloch und muß von der andern Linie auseinandergehalten werden; sie ist nachweisbar bis 1587.

Der Vater des Erfinders hieß demnach Frielo (Frielo, Kosename für Friedrich) Gensfleisch, entstammte einer angesehenen Mainzer Patrizierfamilie und war verheiratet mit Else Wyrich, der Tochter eines Rentmeisters. Mit ihr erlosch der Name und die Familie Wyrich. Sie brachte als Erbteil von ihrem Vater einen Teil des Hofes »zum Gutenberg« ein, der zum andern Teile dem Geschlecht »zum Jungen« gehörte. der Ehe der Genannten, Friele und Else, entsprossen zwei Söhne, Friele und Johann, von denen der zweite der Erfinder der Buchdruckerkunst ist. Er nannte sich später kurz Gutenberg. Über die Jugend des Erfinders ist uns leider gar nichts bekannt.

Mainz hat vom Anfang bis zur Mitte des 15. Jahrh. bewegte Zeiten durchgemacht: viele innere, die Verwaltung betreffende Kämpfe und später durch die Erzbischöfe heraufbeschworene, schwere Zerwürfnisse. Es wanderten wiederholt Patrizier aus, weil sie sich mit der Herrschaft der Bürger nicht einverstanden zu erklären vermochten; unter diesen auch Georg Gensfleisch zum Sorgenloch und mit ihm die ganze Familie· Später durften einige von den ausgewanderten Patriziern wieder in die Vaterstadt zurückkehren, nur Georg Gensfleisch war ausgeschlossen. Henchen zum Gudenberg (Johannes Gutenberg) kehrt ebenfalls später wieder nach Mainz zurück. Ob er aus andern Gründen als politischen die Stadt verlassen haben mag, ist nicht sicher festzustellen; es ist immerhin anzunehmen, denn er war noch jung, als sich die Zünfte und die Geschlechter der Stadt bekämpften; seine politische Betätigung ist allerdings kaum als erwiesen zu betrachten. Der Sühnevertrag (die Rachtung) vom 28. März 1430 beweist jedenfalls, daß Henchen zum Gudenberg, als einer durch Namensnennung festgestellten Gruppe von Adligen die Rückkehr in die Stadt gestattet wurde, auch unter den Bevorzugten ist. Von der Erlaubnis macht Gutenberg zunächst keinen Gebrauch, denn eine weitere Urkunde vom l4. März 1434 bestätigt uns, daß er zu jener Zeit noch in Straßburg weilt. Diese Urkunde besagt, daß Gutenberg einen Stadtschreiber von Mainz, namens Nikolaus von Werkstatt, verhaften und festsetzen ließ, weil ihm 310 Gulden rückständiger Rente von der Stadt Mainz nicht bezahlt waren. Der Schreiber mußte sich dafür verbürgen daß die rückständige Zahlung an Ort Gelthus, einen Verwandten Gutenbergs, zu erfolgen habe, und Gutenberg ließ den Schreiber aus Vermittlung des Rates der Stadt Straßburg frei und verzichtete sogar auf die Schuldsumme »der Stadt zu liebe und Ehre«. Gutenberg handelte hier klug und wohlüberlegt, denn um die Stadt Straßburg, deren Schutz er genoß, nicht in Unannehmlichkeiten zu bringen, gab er nach und hatte später die Genugtuung, zu sehen, daß Mainz nachholte, was es versäumt, und bezahlte.

Daß Gutenberg während der nächsten Jahre noch in Straßburg weilt, geht aus einer Reihe von Urkunden hervor, wie aus einem Abkommen mit der Stadt Mainz wegen einer Rente von seinem Bruder Friele, aus Eintragungen in den Rechnungsbüchern der Stadt Straßburg, aus einer Bürgschafts-Erklärung seitens Gutenberg und aus den Prozeßakten vom Jahre 1439. Diese Prozeßakten geben uns einen Einblick in Gutenbergs Geschäfte und seine Betätigung mit technischen Arbeiten während seines Straßburger Aufenthalts, der von größter Bedeutung ist.

Im Dezember 1438 war Andreas Dritzehn gestorben, mit dem Gutenberg – außer mit Hanns Dünne, Andreas Heilmann, Hanns Risse und Antonius Heilmann – eine Gesellschaft zur Ausbeutung verschiedener Kenntnisse und Fertigkeiten gebildet hatte. Als besonders wichtig wird das Anfertigen von »Spiegeln« und das »Steinepolieren« angegeben. Die Spiegel wollten die Teilhaber aus der Heiligtumsfahrt nach Aachen wahrscheinlich in größerer Menge absetzen; es kam jedoch 1438 noch nicht zur Wallfahrt, weil diese um zwei Jahre verschoben wurde. Die Gesellschafter sowie Hanns Risse und der Priester Antonius Heilmann, die der Vereinigung wohl vorher nicht angehört hatten, drängten daraufhin Gutenberg, »sie alle sin künste vnd afentur, so·er fürbasser oder in ander wege mer erkunde oder wuste, auch zu leren vnd des niht vür inen zu verhelen«· Gutenberg ging darauf ein. Die Teilhaber hatten schon vorher ein Lehrgeld von 80 Gulden zu zahlen gehabt, und dementsprechend wurde auch der Gewinnanteil festgesetzt. Die Teilnehmer mußten aufs neue ihre Beiträge einzahlen, dem auch alle nachkamen, bis auf Andreas Dritzehn, der mit 85 Gulden im Rückstand blieb. Der Vertrag war auf fünf Jahre festgesetzt worden. Im Falle des Todes eines der Beteiligten gingen Geräte und das fertiggestellte Werk in den Besitz der Überlebenden über; die Erben mußten dagegen mit einer Summe von 100 Gulden entschädigt werden. Dadurch wurde erreicht, daß man nicht nötig hatte, die Erfahrungen der Kunst und diese selbst preiszugeben. Hierin zeigt sich das zielbewußte Handeln Gutenbergs aufs deutlichste.

Die Künste, die Gutenberg seine Gesellschafter sonst noch lehrte, mußten aber noch anderer Natur gewesen fein, denn es ist auch von einer Presse die Rede, die der Drechsler Conrad Sahspach gefertigt hatte, die in der Behausung des Andreas Dritzehn aufgestellt war und die dort wohl auch bedient worden ist; ferner ist von »Formen«, »Stücken«, »Wirbeln« zu lesen, und Hanns Dünne gibt sogar selbst zu, ungefähr 100 Gulden verdient zu haben an dem, was er zum Drucken an Material lieferte (»... was zu dem trucken gehöret«). Wir haben hier den Beweis, daß Gutenberg in Straßburg neben allerlei Künsten, die ihm als Goldschmied bekannt und geläufig waren, sich auch mit der neuen Erfindung beschäftigte, und daß seine Vorarbeiten bereits soweit gediehen waren, daß er sich der Kunst bedienen und Gesellschafter daran teilhaben lassen konnte. Zwar mögen die Einrichtungen ziemlich unvollkommen und im Entwicklungszustand gewesen sein; aber die neue Kunst muß den Geist Gutenbergs schon rege beschäftigt und den Gesellschaftern den Beweis erbracht haben, daß das dem Unternehmen zugeführte Kapital nicht nutzlos hineingesteckt sei, sondern großen Gewinn bringen werde. Dies geht auch aus den Unterhaltungen der Zeugen untereinander hervor. – Nach Dritzehns Tode wurden nach einer Urkunde vom Jahre 1440 in seinem Nachlaß gefunden: Ein Vorrat »von großen vnd cleinen buchern«, ein »snytzel gezug« und »die presse«. Wenn nun auch nicht mit Bestimmtheit darauf zu schließen ist, daß unter »Büchern« gedruckte, von Gutenberg in eigener Werkstatt gesetzte und gedruckte Bücher zu verstehen sind, so waren doch diese Gegenstände weitere, sehr wichtige Beweismittel, um daraus zu folgern, daß sich die Buchdruckkunst in der Entstehung befand. das »snytzel gezug« sind Werkzeuge für den Formstecher bzw. hier Stempelschneider, denn später immer – auch im Helmaspergerschen Instrument – ist von »gezug« die Rede, wenn es sich um Schriftgießer-Werkzeuge handelt. Daß Andreas Heilmann und sein Bruder Nikolaus eine Papiermühle bei Straßburg besahen, soll hier noch nebenbei als Unterstützung des Gesagten vermerkt werden.

Die genannte Presse diente wohl zu Versuchen und Erstdrucken. Wir wissen nicht, was Gutenberg als erste Proben seiner Kunst druckte; vielleicht waren es bereits Drucke mit der Schrift des »Weltgerichts«, die als älteste, von Gutenberg geschnittene und gegossene Type zu gelten hat. Daß die Presse oder aber auch deren Inhalt – denn mit unbedingter Sicherheit vermag man nicht zu sagen, was Gutenberg damit meint, wenn er die Weisung gibt, die »Würbelin« zu lösen – dem Erfinder sehr am Herzen lag, geht daraus hervor, daß er zunächst daran denkt, die Hilfsmittel, deren er sich bedient, unkenntlich zu machen durch Auseinandernehmen; denn das Geheimnis wollte er um jeden Preis gewahrt wissen. Wie nahe ihm die Zerstörung oder eigentlich die Unkenntlichmachung geht, lesen wir aus dem, was der Zeuge Antonius Heilmann aussagt, indem er bemerkt, daß Gutenberg den Knecht Lorentz Beildeck zu zweien seiner Gesellschafter sandte, um alle »Formen« zu holen, und daß diese vor Gutenberg »zerlossen« wurden, wobei ihn »ettliche formen ruweten« (reueten). Das darf nicht wundernehmen; man bedenke, wieviel Zeit und Mühe Gutenberg schon darauf verwendet haben mag, die ersten Schöpfungen – ob Matern oder Schrift – herzustellen! Freilich geht aus den Worten nicht hervor, ob sie sich auf Buchdruck-Vorarbeiten zu beziehen haben, doch kann man dies den Umständen nach als sicher annehmen.

Nach ihres Vaters Tode klagten seine Söhne, Georg und Klaus Dritzehn, daß Gutenberg sie nicht auch in die Gesellschaft aufnehmen wolle; sie bringen 25 Zeugen und zwei Schuldbriefe auf: aber alles ohne Erfolg, denn Gutenberg behielt recht und der Urteilsspruch lautete zu seinen Gunsten. Die Vertragsteilnehmer, Gutenbergs Gesellschafter, mußten die Vertragsklausel und die festgesetzte Abfindung der Erben beschwören. Von den Zeugen der Partei Gutenbergs bietet der Priester Antonius Heilmann die anziehendste Figur; er war der verständigste Gesellschafter, am meisten in die Absichten des Erfinders eingeweiht, wußte die weittragende und besonders für die Kirche überaus wichtige Bedeutung der Erfindung zu beurteilen und vermochte am besten, die Genossen zur Teilnahme an den Unternehmungen Gutenbergs zu bestimmen.

Im übrigen aber blieb Gutenberg für sich, wohnte außerhalb der Stadt in den Häusern um das Kloster St. Arbogast Mit seinen Genossen verkehrte er nur zu geschäftlichen Zwecken; seine persönlichen Bedürfnisse und die Hilfeleistung bei allen andern Gelegenheiten besorgte der ihm treu ergebene Diener, Lorentz Beildeck. – Nach dem Tode Andreas Heilmanns stellte es sich heraus, daß in dessen Behausung Diebe gehaust hatten. Es wird nun daraus die Folgerung gezogen, daß Material der Erfindung Gutenbergs fortgekommen sei, das in andern Städten auftauchte. Wie haben dafür keine bestimmten Unterlagen. Nachweisbar ist aber, daß Gutenberg in die Stadt Straßburg hineinzog, denn die Eintragungen in die Rechnungsbücher des St. Thomas-Stifts führen seinen Namen in dieser Pfarre, während er sonst unter St. Arbogast, das außerhalb der Stadt lag, hätte weitergeführt werden müssen. Wahrscheinlich haben ihn auch die Unruhen, die durch den Einfall des plündernden Volkes der Armagnaken verursacht wurden, veranlaßt, sich dem Schutze der Stadtmauer anzuvertrauen, um zu verhüten, daß von seiner beweglichen Habe, die seine Erfindung einschloß und gewiß sorgsam gehütet wurde, etwas gestohlen werde oder der Vernichtung durch die Plünderer anheimfalle.

Ein Beweis dafür, daß es mit der Lage Gutenbergs nicht schlecht gestanden hat, liegt darin, daß er vom St. Thomas-Stift im Jahre 1442 ein Kapital von 80 Pfund Straßburger Denaren aufnahm; sonst hätte man ihm das verhältnismäßig hohe Kapital (4800 M) gewiß nicht anvertraut. Gutenberg mußte zwar eine Rente von 10 Gulden, die er von seinem Stiefoheim Leheymer erhielt, verpfänden; daher mag man keine Bedenken getragen haben, ihm die Summe zu überlassen. Ein Bürger namens Martin Brechter mußte für ihn bürgen; dieser kam aber später selbst in Ungelegenheiten, und 1474 wurde Gutenbergs und Brechters Name in den Rechnungsbüchern gelöscht. In den Zwischenjahren ist der Name Gutenbergs wiederholt in diesen Büchern zu finden; z. B. als während der Unruhen durch die Armagnaken ein Aufgebot über waffenfähige Leute, Ausrüstung und Pferde erlassen wurde, steuerte Gutenberg unter den Nochconstoflern. Die Constabularii oder Constabler waren Personen, die im Felde zu Pferde dienten, freie Einwohner der Stadt, die ihrer Geburt nach Patrizier, Waffen zu tragen fähig und auch berechtigt waren, denen das Stadtbanner anvertraut war zum Unterschied von den Handwerkern, die z.Z. als sie zum Kriegsdienst herangezogen wurden, ihre Zunftbanner hatten. Dieser Dienstpflicht Gutenbergs entsprechend war demnach sein Besitztum auf ungefähr 400-800 Pfund Denare (1200-2400 M) eingeschätzt. Beim Aufgebot der waffenfähigen Mannschaft steht Gutenberg zusammen mit Andreas Heilmann auf der Liste der Goldschmiede. Ob er gegen die plündernden Horden mit ausziehen mußte, ist nicht bekannt.

Mit der Plünderung von St. Arbogast durch die Armagnaken war es dem Meister in Straßburg zu unsicher geworden, vielleicht hat er auch selbst Hab und Gut dabei verloren. Er hat dann kurz darauf der Stadt den Rücken gekehrt.

Wir entbehren von 1445-1448 jede Nachricht über ihn und seinen Aufenthalt Wo er das im Jahre 1447 gedruckte »Weltgericht« hergestellt hat, ist nicht mit Bestimmtheit festzustellen, vermutlich in Mainz. Auch Sahspach gab sein Bürgerrecht in Straßburg auf; ob er mit Gutenberg zusammen die Stadt verließ und sich ihm anschloß, ist nicht gewiß. In Mainz ist jedenfalls Sahspach nicht nachweisbar. 1448 aber wird Gutenberg wieder in einer Mainzer Urkunde erwähnt, nach welcher er die Summe von 150 Gulden empfängt, die ein Verwandter von ihm, Arnold Gelthuß zum Echtzeler, ihm überläßt. Das Geld mag Gutenberg wohl zur Einrichtung seiner Druckerei gebraucht haben, die im Jahre 1447 bereits in Betrieb gewesen sein muß, sofern er das »Weltgericht« druckte, das für 1448 bestimmt war.

Gutenberg schuf kein neues Alphabet, keine neue Form der Buchstaben; er bediente sich der Schrift als Vorlage, die in den Klöstern und von Briefmalern und -druckern benutzt wurde. Es ist bis heut noch nicht gelungen, das Vorbild aufzufinden und festzustellen, dessen sich Gutenberg bediente und das ihm Eingebung für seine prächtige, gotische Schrift war. Vermutung kann es nur sein, wenn man annimmt, daß die »Wenzel«-Bibel, aufbewahrt in der kaiserlichen Hofbibliothek zu Wien, es sei, die die Missalschrift in höchster Vollendung und eine außerordentliche Übereinstimmung mit Gutenbergs Schrift zeige. (Die Bibel hat ihre Bezeichnung daher, daß der deutsche Kaiser Wenzel in den Jahren 1390-1400 sie schreiben ließ.) Sie gibt wohl eine schöne, gotische Schrift, aber deren Art ist doch weit entfernt von derjenigen der B 36 oder B 42 und hätte Gutenberg kaum zu einer so vollendeten Zeichnung und Charakteristik, wie sie die Schrift der B 36 darstellt, anregen können. Die Schrift der Wenzel-Bibel stellt im Vergleich zu der der Gutenberg-Bibel eine dünne, spitz und unharmonisch wirkende Type dar, deren Gesamteindruck unruhig ist. Daß Gutenberg die Wenzel-Bibel zu Gesicht bekommen hat, muß daher stark bezweifelt werden. Von andrer Seite wird angenommen, daß geschriebene Missalien der Mainzer Diözese Vorbild gewesen seien, was viel näher liegt und jedenfalls leichter zu beweisen sein dürfte.

Gutenberg suchte die Handschrift aufs genaueste nachzuahmen; ohne kleinliches Kopieren schuf er die Normaltype der gotischen Schrift in einer überaus klaren, gefälligen und auch mathematisch genauen Form, die Jahrhunderte zu überdauern vermochte, ohne daß nennenswerte Änderungen vorgenommen wurden. Noch heut gilt seine Type als klassisch schön und einwandfrei in der systematischen Zeichnung. Aber nicht nur in der Schrift selbst, auch in dem Gebrauch derselben, in deren typographischen Anwendung ging Gutenberg selbständig schöpferisch vor; er zeigte, wie mit Hilfe seiner Schrift künstlerische Wirkungen erzielt werden konnten, wobei sein feines Empfinden hauptsächlich mitsprach, nicht klügelnde Theorie; er brachte in den Bibel- und Psalterdrucken nahezu vollendete und stilvolle Druckwerke.

Daß seine Bücher bald Absatz finden mußten, ist erklärlich, wenn man bedenkt, daß für eine schön geschriebene Bibel etwa 300-500 Goldgulden (2400-4000 Goldmark heutiger Währung) gegeben wurden. Die Gesellschafter Gutenbergs in Straßburg hätten sich zur Hergabe von viel größeren Summen bereit erklärt, wie es später Johann Fust tat, weil sie von der Bedeutung und riesigen Ausbeute der neuen Kunst überzeugt waren. Gutenberg war aber zum allerwenigsten darauf bedacht, aus der Erfindung nur Geld herauszuziehen; er hätte dann mit den unzureichenden Mitteln und Erzeugnissen Geld in Hülle und Fülle verdienen können. Ihm war es aber hauptsächlich darum zu tun, etwas Vollendetes zu schaffen und nicht eher zu ruhen, als bis sein Ideal, das ihm vom gedruckten Buch vorschwebte, verwirklicht sei; die Bibel, die er herausbringen wollte, sollte zeigen, was er mit seiner Kunst zu erreichen vermochte.

Die Drucke, mit denen Gutenberg nach seinem Wiedereinzug in Mainz beschäftigt war, sind, wie bereits bemerkt, Einblattdrucke und kleinere Bücher gewesen. Als erstes Druckwerk gilt das Gedicht vom »Weltgericht«, das uns als Fragment erhalten ist und die erste Type Gutenbergs mit allen Mängeln und technischen Unzulänglichkeiten enthält. Mit der gleichen Type hat er mehrere Donate hergestellt, von denen nur wenige Fragmente erhalten sind. Gutenberg versuchte sich bald an einer neuen Type, mit der er den Astronomischen Kalender für 1448 druckte, die etwa bis 1457 nachweisbar ist und außer zu einigen Einblattdrucken, wie zur »Mahnung wider die Türken«, dem Medizinischen Kalender, dem deutschen Cisianus-Kalender noch zu einer Reihe von Donaten gebraucht wurde. In die Zeit dieser Drucke fällt seine Verbindung mit Fust. Der Erfinder konnte den Anforderungen, die das Unternehmen an seine Kapitalkraft stellte, nicht in wünschenswerter Weise nachkommen. Er ging an den Schnitt der Type zur B 36 und mußte wohl bald eingesehen haben, daß die Ausführung eines so großen Wertes wie dieses Bibeldrucks über seine geldlichen Verhältnisse ging. Er war also genötigt, sich mit einem Geldmann in Verbindung zu setzen. Durch die Verbindung, die er mit Johann Fust, einem reichen Mainzer Bürger, einging, gelang es ihm, seine Absichten zu verwirklichen; aber diese zeitweilige Verbindung brachte ihm auch zugleich die traurigsten Erfahrungen seiner Erfinderlaufbahn.

Gutenberg nahm nach der Rückkehr nach Mainz die Verbindung mit den Goldschmieden wieder auf, mit deren Zunft er sich als Abkömmling einer Familie, die dem Münzwesen seiner Vaterstadt vorstand, in enger Fühlung befand. Dadurch lernte er Jakob Fust kennen, der die geschäftliche Verbindung zwischen ihm und dessen Bruder, Johann Fust, herbeiführte. Gutenberg vermochte den reichen Geldgeber, der selbst nicht arbeitete, sondern nur Darleiher war, die überzeugendsten Belege seiner weit vorgeschrittenen Erfindung zu geben, und Fust, von dem Gedanken erfüllt, sich die Erfolge zunutze zu machen, gab Kapital. Das erste Darlehn stand Gutenberg allein zur Verfügung, während die weiteren Kapitalien zur Ausbeute der gemeinsamen Arbeit dienen sollten. Über diese geschäftliche Verbindung zwischen den beiden Vertrags-Teilnehmern erhalten wir wichtige Aufschlüsse aus dem Akt, der uns in dem Helmaspergerschen Notariats-Instrument erhalten geblieben ist.

Die Zeugennamen bei diesem Verfahren finden wir in der Geschichte der Erfindung später noch mehrfach wieder, nämlich Heinrich Kefer aus Mainz (später in Nürnberg), Berthold Ruppel aus Hanau (später in Basel) und Peter Schöffer aus Gernsheim. Diese waren beim Erfinder in Lohn und Brot. Den Kleriker Schöffer, der durch seine Geschicklichkeit in der Kunst des Schönschreibens ihm gute Dienste leisten konnte, hatte sich Gutenberg zu verpflichten gewußt, und sie hatten zusammen den Bibeldruck in Angriff genommen, zu dem Fust seinen Anteil an Kapital, Gutenberg die Erfindung und das Werkzeug einbrachte. Die Leitung des Unternehmens hatte der letztere in der Hand, er sorgte für Schnitt, Guß und Druck; Schöffer lernte dabei vom Erfinder die Handgriffe, die bei der Ausübung der Kunst nötig waren. Gutenberg war der geistige Schöpfer und Urheber des Ganzen. Es gelang dann Fust, der vielleicht mit dem Fortgang des Wertes unzufrieden war und die Ausbeute nicht erwarten konnte, Schöffer für sich zu gewinnen. Während sie noch mit dem Druck der Bibel beschäftigt waren, kündigte Fust dem Erfinder das Kapital, der natürlich nicht in der Lage war, eine sofortige Rückzahlung zu ermöglichen. Es kam zum Bruch und zum Prozeß; Schöffer sagte zugunsten Fusts aus, der ihm später seine Tochter zur Frau gab, und Gutenberg ging fast seines ganzen Druckereimaterials verlustig. Fust richtete darauf mit Schöffer die neue Druckerei ein oder erweiterte deren Umfang und druckte die begonnene Bibel fertig.

Über den Ausgang des Prozesses selbst sind keine Akten oder Nachrichten erhalten. wir müssen vermuten, daß die Richter dem Erfinder den Teil seines Druckerei-Bestandes, den er früher besessen hatte, beließen; denn es ist nicht anzunehmen, daß sie ihm ganz die Möglichkeit benahmen, sich sein Brot zu verdienen und seine Erfindung weiter zu betreiben, zumal er in Mainz immer noch zahlreiche Anhänger und Verwandte besaß. Aber Gutenberg konnte seinen Betrieb nur im kleinen weiterführen, druckte vielleicht mit der ihm gebliebenen Type der B 36 noch einige kleine Ausgaben eines Donats, vermochte sich aber nicht mehr zu halten und war schließlich gezwungen, seine Schrift an Pfister in Bamberg zu veräußern, der damit eine Reihe von Werken druckte. Unter Gutenbergs Aufsicht entstand vielleicht auch um diese Zeit der Pfistersche Druck der B 36.

Die Folgen des Prozesses waren für Gutenberg also durchaus nachteilig. das Geheimnis der Kunst, das er gewiß sorgsam gehütet hatte, ging in andere Hände über. Rücksichtslos beutete Fust, der sich nicht scheute, Gutenberg auch die Lorbeeren des Erfinderruhms zu nehmen, die neue Kunst, Bücher zu drucken, aus. Unterstützung wurde ihm dabei von Schöffer geleistet; beide betrachteten die Erfindung als melkende Kuh und waren gewissenlos genug, den Käufern von Bibeln vorzureden, es seien geschriebene Bücher. Fust kam dabei noch ernstlich in Ungelegenheiten; die von ihm geforderten Preise wurden als betrügerische Erpressungen betrachtet, nachdem die Herstellungsart erkannt war. Er mußte froh sein, mit einer Sendung von Büchern ungestraft aus Paris heimkehren zu können. Er starb in Paris, vermutlich an der Pest.

Wenn auch Gutenberg durch den ungünstigen Ausgang des Prozesses geschäftlich zugrunde gerichtet wurde, so war seine Energie jedoch dadurch noch nicht gebrochen. Er fand in dem Mainzer Dr. Konrad Humery, der sich von 1444-72 als Stadtjurist und Syndikus Verdienste um das Gemeinwesen erwarb, einen treuen Helfer und Freund, der ihm eine Druckerei einrichtete. Gutenberg ging an den Schnitt einer bis dahin ungebräuchlichen Type in Kanzlei-Charakter, der geschriebenen Schrift ähnlich und in einem bedeutend kleineren Kegel als alle vorher geschnittenen Schriften. Er druckte damit mehrere Werke, wie den Tractatus rationis et concientiae des Matthäus von Krakau, sowie die Summa de articulis fidei des Thomas von Aquino. Sein letztes großes Werk war das Catholicon, eine lateinische Sprachlehre mit Wörterbuch des Johannes de Balbis aus Genua: der einzige datierte Druck (aus dem Jahre 1460), den Gutenberg ausführte. Im Schlußwort ergreift er zum ersten und letzten Male das Wort, ohne auch hier seinen Namen als Drucker und Erfinder der Typen zu nennen. Mit der Schrift des Catholicon druckten später Heinrich und Nikolaus Bechtermünze zu Eltville den Vocabularius ex quo, einen Auszug aus dem zweiten Teile des Catholicon. Die Bechtermünze waren Gutenbergs Schüler; mit Heinrich war er entfernt verwandt.

In den letzten Jahren vor seinem Tode hat Gutenberg der Bruderschaft des St. Viktor-Stifts angehört. In dem Eintragungs-Register ist sein Name – dank der Bemühungen von Freiherr Schenk zu Schweinsberg und Archivrat F. Wyß in Darmstadt – mit Hilfe von Reagenzmitteln entziffert worden. Die zweite Eintragung vom Ableben des Erfinders ist nicht mehr an ihrer Stelle vorhanden. Archivar Bodmann hat das Stück mit dem Namen Gutenbergs zu Fälschungszwecken herausgeschnitten; man fand es später in seinen Papieren, jetzt befindet es sich in der Stadtbibliothek zu Mainz. Bodmann machte auch aus der Überschrift »mortuorum« das Wort »vivorum« und bezweckte damit zu beweisen, daß diese Eintragung vom Erfinder selbst stamme.

Für den Lebensabend Gutenbergs war übrigens vom Erzbischof Adolf von Mainz gesorgt worden; er hatte ihn in sein Hofgesinde aufgenommen, wohl aus Anerkennung um die Verdienste, die er geleistet hatte. Gutenberg erhielt danach Hoftracht, 20 Malter Korn und zwei Fuder Wein, die er weder verkaufen noch verschenken durfte. Er hatte dafür keine Gegenleistung aufzubringen, nur der Treueid wurde von ihm verlangt. Aus dem Revers des Dr. Konrad Humery vom 26. Februar 1468 über den Nachlaß Gutenbergs geht hervor, das der Erfinder vor diesem Tage gestorben ist – das genaue Datum hat man bis jetzt noch nicht feststellen können. Gutenberg soll erblindet gestorben sein; neben allem Mißgeschick, das ihn traf, muß dieses Unglück auf den mit so viel Schönheitssinn ausgestatteten Geist wahrhaft niederdrückend gewirkt haben. Die sterblichen Überreste Gutenbergs wurden in der Franziskanerkirche zu Mainz beigesetzt, wo auch seine Großmutter beerdigt lag. In dem anstoßenden Klostergebäude lag das Refektorium, in welchem Fust am 6. November 1455 den Eid leistete, wodurch die Hoffnungen, die der Erfinder in die gemeinschaftliche Tätigkeit mit Fust setzte, gänzlich zunichte gemacht wurden. – Die Grabstätte ist durch Niederlegen der Kirche im Jahre 1742 für immer verschwunden.

So endete das Leben eines Erfinders, dessen Werk der ganzen Menschheit größten Segen brachte, der Neid und Mißgunst seiner Mitbürger erfuhr und dem noch nach dem Tode viele das Werk abzusprechen geneigt waren, das er in jahrelanger, mühevoller Arbeit mit unendlicher Energie schuf und vervollkommnete bis zu einer Höhe, die zu erfassen uns heut erst möglich geworden ist.

 

»Das ist unsterblich, was lebt, was unauslöschliche Funken sprüht, die noch zünden in uns, glaubt mir – das andre ist tot.«

(F. Hebbel.)


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