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An einem der nächsten Tage wurde ich abermals in das Besuchszimmer gerufen. Kaum hatte ich die Schwelle überschritten, als sich eine junge Dame unter Lachen und Weinen mir in die Arme warf – die Frau meines Freundes Buligin! Da ich angeblich als ihr Gatte verhaftet worden war, war sie herbeigeeilt, um hier die Rolle meiner Frau zu spielen. Und sie spielte sie so gut, daß selbst der strenge Staatsanwalt, der Zeuge dieser rührenden Szene des Wiedersehens zweier jungen, sich zärtlich liebenden Eheleute war, weich wurde. Er schritt nicht sofort ein und ließ uns gewähren. Erst als die stürmische Begrüßung stattgefunden, forderte er mich auf, mit »meiner Gattin« deutsch zu sprechen, aber sein Ton war doch diesmal weniger streng und trocken, als während des Besuches der Frau Axelrod.
Frau Buligin hatte mir jedoch sofort zugeflüstert, ich solle unbedingt darauf bestehen, daß wir russisch sprechen dürfen, da sie mit mir über wichtige Dinge zu reden habe. Ich drang also in Herrn v. Berg, er möchte gestatten, uns des Russischen zu bedienen.
»Das darf ich nicht,« versetzte er kurz. »Sie sprechen beide genügend deutsch, um sich zu verständigen.
»Sie werden zugeben,« erwiderte ich, »daß wenn man noch so gut eine fremde Sprache beherrscht, man doch das Bedürfnis hat, mit seiner Gattin, die man wochenlang nicht gesehen, und die man unter solchen Umständen, wie im Kerker, wiedersieht, in der Muttersprache verkehren möchte. Von unseren Familienverhältnissen, von unserem Kinde in einer fremden Sprache zu erzählen, wird meiner Frau unmöglich sein. Ich begreife auch nicht,« fuhr ich fort, »wie die Gesetzlichkeit, deren Vertreter Sie sind, Schaden nehmen sollte, warum sie ein Hindernis sein soll, uns diese Freude zu gewähren. Wenn Sie Zweifel in dieser Beziehung haben, können Sie ja den Übersetzer, Herrn Professor Thun kommen lassen, damit er unserem Gespräch beiwohnt.«
»Ich bin gesetzlich nicht dazu verpflichtet, wenn Sie beide der deutschen Sprache hinlänglich mächtig erscheinen,« meinte der steife Greis.
»Nach dem Gesetze sind Sie freilich im Rechte, aber es gibt auch eine Pflicht der Humanität, die alle gebildeten Menschen trifft, und diese sollte Sie bewegen, uns den Gebrauch der Muttersprache nicht zu verweigern.«
Ich hatte das Wort »Humanität« scharf betont, und es schien Eindruck gemacht zu haben – der Staatsanwalt kapitulierte. Er willigte ein, daß wir russisch sprechen, wenn Professor Thun sich bereit zeigt, zugegen zu sein. Aber er wollte ihn nicht holen lassen: wieder war er »gesetzlich dazu nicht verpflichtet«! Natürlich durfte ich meine Beziehung zu Professor Thun nicht verraten und fragte geflissentlich nach der Adresse, obwohl ich sie genau von dem Professor selbst erfahren hatte.
»Man wird es Ihrer Gemahlin in meiner Kanzlei sagen.«
Damit verließ er mit Frau Buligin das Zimmer, und ich wurde in meine Zelle zurückgeführt.
Nach einiger Zeit wurde ich abermals in das Besuchszimmer geführt und fand dort außer Frau Buligin und dem Staatsanwalt auch Professor Thun. Diesen hatte ich in der letzten Zeit lange nicht gesehen, da er zu den Osterferien verreist war. Auch war seine Aufgabe als Übersetzer beendet, und seit die Akten an den Staatsanwalt gegangen waren, konnte er nicht mehr so ungeniert mit mir verkehren.
Frau Buligin erklärte mir, sie sei herbeigeeilt, weil meine Freunde in großer Sorge um mich seien. In Genf drängen sich russische Spione um meine nächsten Bekannten und Freunde, zeigen meine Photographie vor, die genau der aus Freiburg geschickten gleicht, und forschen, wo ich sei. Daraus schließen meine Freunde, daß die russische Regierung bereits auf der Fährte sei, wer sich unter dem Namen Buligin verbirgt, und wenn meine Haft noch länger dauern sollte, so sei mit Sicherheit zu erwarten, daß mein wirklicher Name in Erfahrung gebracht werde. Es sei daher unerläßlich, für alle Fälle einen Fluchtplan auszuarbeiten. Wir erörterten daher alle in Betracht kommenden Chancen und suchten einen Plan festzustellen. Professor Thun nahm den lebhaftesten Anteil an unserem Gespräch und machte selbst Vorschläge. Aber, wie gesagt, keiner dieser Pläne war wirklich durchführbar. Sie hier darzustellen, hätte keinen Zweck, doch möchte ich nicht unerwähnt lassen, daß in allen Kombinationen Professor Thun eine sehr gewichtige aktive Rolle zufallen sollte.
Wenn ich heute, nach neunzehn Jahren, alle jene Vorgänge überlege, dann bin ich oft versucht, selbst an dem zu zweifeln, was ich in Wirklichkeit erlebt, daß nämlich ein deutscher Professor, ein Mann, der seinen Anschauungen nach zu den sehr gemäßigten Kathedersozialisten gehörte, sich erbot, einem russischen Sozialisten zur Flucht zu verhelfen, mit ihm Pläne schmiedete und dabei sich persönlich der größten Gefahr aussetzte. Und dabei hatte doch dieser Mann, ehe er mich persönlich kennen lernte, den Wunsch geäußert, daß ich der russischen Regierung ausgeliefert werden sollte!
Der Herr Staatsanwalt v. Berg, der während des ganzen Gesprächs im Zimmer blieb, spielte dabei eine furchtbar komische Rolle. Er verstand natürlich nicht ein Wort, weil wir ja russisch sprachen; da er uns aber lachen sah, lächelte er auch und tat, als wenn er seine Freude an uns habe. Daß wir uns über ihn lustig machten und unser Lachen ihm galt, ahnte er freilich nicht. Wir berieten zum Beispiel mit Professor Thun, was dieser über unser Gespräch berichten sollte, und konnten nicht umhin, uns auszumalen, welche Wut wohl diesen streng gemessenen, korrekten und formalistischen alten Herrn erfassen würde, wenn er erfahren könnte, was wir in Gegenwart seiner würdevollen Person ausheckten.
Als wir unsere Beratungen, die ziemlich lange dauerten, beendet hatten, nahm Frau Buligin ebenso zärtlich Abschied von mir, wie sie mich begrüßt hatte. Sie bedankte sich bei Herrn v. Berg, daß er uns gestattet hatte, russisch zu sprechen, und fragte ihn, wann er mich freizugeben gedenke. Wie ich mich erinnere, meinte er, daß an einem der nächsten Tage, dessen Datum er bezeichnete, das Gericht Beschluß fassen würde; allerdings fügte er hinzu, daß wenn ich freigesprochen werden würde, man mich der Polizei übergeben werde, die mich als Ausländer nach einer beliebigen deutschen Grenze schaffen könne, doch sei anzunehmen, daß man die schweizer Grenze, als die nächstliegende, wählen würde.
Ich klammerte mich immer mehr an der Hoffnung fest, daß dem wirklich so sein werde, und wies alle Zweifel, die sich hartnäckig wieder und wieder einstellten, zurück. Freilich war es angenehmer, von der bevorstehenden Befreiung zu träumen, als sich die Konsequenzen einer Auslieferung nach Rußland oder auch nur einer Abschiebung an die russische Grenze auszumalen. – Seit dem Besuch von Frau Buligin steigerte sich meine Sehnsucht nach Freiheit noch mehr. Die Phantasie gaukelte mir frohe Bilder vor; meine Gedanken weilten beständig bei meinen Freunden und meiner Arbeit. Ich durchlebte im Geiste fröhliche Begrüßungsszenen und sah dann unseren Kreis mit doppelter Energie sich an die Arbeit stürzen, zum Gedeihen des »Bundes für Befreiung der Arbeit«. Ich überlegte beinahe Schritt für Schritt, was ich alles tun werde, um die erzwungene Untätigkeit wettzumachen. Ich lebte nur noch in der Zukunft, die traurige Gegenwart erschien als längst überstandene Vergangenheit, als ein dumpfer Traum, als ein Geschehnis, das schon oft im Kreise der Meinigen erzählt und besprochen war, als etwas, was weit, weit hinter mir lag ... Ähnlich muß ein Krieger fühlen, der nach überstandenen Kriegsgefahren und harten Entbehrungen im Kampfe heil und ganz der Heimat zustrebt.
*
»Heute also erfolgt der Beschluß über meine Befreiung.« Mit diesem Gedanken erwachte ich an einem Maitage, wie ich mich dessen noch heute genau erinnere. Ich begann mir vorzustellen, auf welche Weise man mir den Beschluß kund tun würde.
»Sie sollen zum Staatsanwalt,« unterbrach der Schließer meine Phantasien.
»Das ist der Freispruch,« war mein erster Gedanke, »der Mann hält Wort; sonderbar, daß das Gericht schon fertig ist mit seiner Beratung; es ist noch so früh am Tage,« überlegte ich auf dem Wege durch die Gefängniskorridore.
In der Kanzlei saß Herr v. Berg am Tische und neben ihm ein junger Schreiber; der Tisch war mit Aktenfaszikeln bedeckt.
»Heute hat, wie Ihnen bekannt,« wandte sich der Staatsanwalt an mich, »der Beschluß des Gerichtshofes über Ihre Freisprechung zu erfolgen. Bevor ich Ihnen den Beschluß verkünde, müssen wir wissen, ob Ihr Name in der Tat Buligin und ob Ihr Heimatsort Moskau ist, wie Sie behaupten?«
»Jawohl, ich bin Buligin aus Moskau,« antwortete ich.
»Lesen Sie den betreffenden Bescheid vor,« befahl der Staatsanwalt seinem Schriftführer.
Dieser las mit gleichgültig trockener, amtsmäßiger Stimme ein Schriftstück vor, das augenscheinlich aus Moskau von irgendeiner Verwaltungsbehörde stammte. Das Schriftstück besagte klipp und klar, daß in Moskau keine Person dieses Namens vorhanden sei, auf die die Personalien passen? Das hatte schon seine Richtigkeit. Der Paß auf den Namen Buligin war gefälscht; mein Genosse, der auf diesen Paß reiste, trug einen anderen Namen.
»Was haben Sie dazu zu sagen?« fragte Herr v. Berg kalt und höhnisch.
Ich fühlte, daß mir das Blut aus dem Gesichte wich und meine Knie zitterten. Aber ich beherrschte mich sofort und begann meine Verteidigung. Ich sprach schnell, erregt und überzeugend.
Es war mir sofort klar, daß ich vor der Entscheidung stand, ich fühlte den Boden unter meinen Füßen weichen. Die Befürchtungen, daß man sich mit der russischen Regierung verständigt hatte, erfüllten sich, und es galt den Kampf ums Leben. – Da ich schon oft diese Eventualität erwogen hatte, so war ich vorbereitet und hatte mir einen Verteidigungsplan zurechtgelegt.
»Hören Sie,« wandte ich mich an den Staatsanwalt, »ich erkläre Ihnen, daß ich Buligin bin, aber ich gestehe zu, daß ich nicht aus Moskau stamme, daß alle meine Aussagen in bezug auf meine Personalien falsch sind. Ich war hierzu gezwungen in Anbetracht der Behandlung, die mir hier in Freiburg zuteil wurde, und in Anbetracht vor allem der in Rußland herrschenden Zustände. Diese Zustände, die Sie nicht kennen, muß ich Ihnen schildern: Es ist nichts Seltenes bei uns, daß irgend ein junger Mensch der Gendarmerie denunziert wird, weil er ein in Rußland verbotenes Buch besitzt; er wird verhaftet; aber nicht nur er, sondern man sucht aller Personen habhaft zu werden, die mit ihm verkehrten, deren Adressen man zufällig bei ihm fand; seine Wohnung wird von Spionen überwacht, man ergreift jeden, der in diese Wohnung kommt. Ganze Familien werden auf diese Weise verfolgt und beunruhigt, und das geringste ist noch, wenn den derart Beteiligten nur unendliche Scherereien entstehen; sehr oft können die unschuldigsten Menschen monatelang aus derartigen Gründen eingekerkert werden.
»Als ich nun aus der demokratischen Schweiz nach dem konstitutionellen Deutschland kam, ohne irgendwelche Absichten, die nach deutschem Gesetz ein Vergehen involvieren, mußte ich sofort erfahren, daß die Art und Weise, wie man hier zu verfahren beliebt, wenigstens Ausländern gegenüber, sich nicht sehr von der in Rußland üblichen unterscheidet. Ich erfuhr es am eigenen Leibe, daß man hier, ohne irgendwelche gesetzliche Formen einzuhalten, unter gänzlicher Ignorierung der ›Garantien der Unantastbarkeit der Persönlichkeit‹, jeden beliebigen Menschen durch gewöhnliche Polizeidiener verhaftet; die Polizei nimmt ohne richterlichen Befehl eine Aussuchung in meinem Hotelzimmer vor und behandelt mich, der ich mir in Deutschland nicht das geringste habe zuschulden kommen lassen, wie einen Verbrecher. Man steckt mich ins Gefängnis und läßt mich zwei Tage lang darin, ohne mich vor den Richter zu führen. Ja, man verhaftet – genau wie in Rußland – eine junge deutsche Staatsbürgerin und schleppt sie ohne alles weitere ins Gefängnis. Ich hatte also keinen Grund, den Versicherungen des Untersuchungsrichters zu trauen, daß es sich hier nur um ein gesetzliches Gerichtsverfahren handelt, sondern ich mußte annehmen, daß neben dem Gerichte die Polizeigewalt tätig ist, und daß diese sich mit den russischen Behörden verständige. – Das eben verlesene Schriftstück beweist, daß ich recht hatte.
»Nun wohl: Hätte ich dem Richter meine wirklichen Personalien mitgeteilt, so würden diese, wie sich jetzt zeigt, den russischen Behörden mitgeteilt worden sein, und natürlich hätte man diese auch benachrichtigt, daß man mich hier verhaftet hat, weil ich zwei Koffer voll in Rußland verbotener Schriften mit mir führte. Die Polizei hätte also unfehlbar in der Stadt, woher ich stamme, ihr Spiel in der geschilderten Weise getrieben; man hätte die Meinigen belästigt, bei meinen Brüdern und Schwestern, die meine Anschauungen teilen, hätte man vielleicht verbotene Schriften gefunden, man hätte sie und vielleicht noch zahlreiche andere Personen in den Kerker geschleppt. – Rußland ist kein Rechtsstaat, und deshalb mußte ich mich hier in Deutschland vorsehen, daß nicht dort Unheil entsteht, wenn ich hier vor dem Gericht die Wahrheit sage.«
»Sie behaupten also,« sagte der Staatsanwalt mit unverhohlener Wut, »Sie seien Buligin, aber Ihr Heimatsort sei nicht Moskau, und Sie verweigern die Angabe Ihres wirklichen Heimatsortes?«
»Jawohl, ich weigere mich aus den angeführten Gründen.«
»Lesen Sie den nächsten Bericht vor,« gebot Herr v. Berg abermals, und der Schriftführer las:
»Der sich in Freiburg, im Großherzogtum Baden, befindende Häftling, der sich Buligin nennt, ist in Wirklichkeit niemand anders als Leo Deutsch, der in Gemeinschaft mit Jakob Stefanowitsch, abgesehen von anderen schweren Verbrechen, im Mai 1870 einen Mordversuch gegen Nikolaus Gorinowitsch verübt hat. Daher ersucht die Regierung Seiner Majestät des Kaisers von Rußland durch ihren Gesandten die Regierung Seiner Hoheit des Großherzogs von Baden um die Auslieferung der beiden namhaft gemachten Personen. Gleichzeitig sieht sie sich verpflichtet, die Aufmerksamkeit der deutschen Behörden darauf zu richten, daß benannter Leo Deutsch schon mehrfach aus der Haft ausgebrochen ist; es wird daher ersucht, bei der Inhaftierung sowohl als bei dem Transport Leo Deutsch besonders scharf überwachen zu lassen.«
Ich habe das Schriftstück nahezu wortgetreu angeführt, denn obwohl seither nahezu zwei Jahrzehnte vergangen sind, ist es mir noch heute gegenwärtig.
»Alles ist aus!« fuhr es mir durch den Sinn, und die düstersten Bilder tauchten vor mir auf ...
»Was haben Sie hierauf zu erwidern?« vernahm ich die trockene Frage des Staatsanwalts und sah, wie er boshaft triumphierend lächelte.
Ich raffte mich gewaltsam auf.
»Was mir da verlesen wurde,« sagte ich so ruhig wie mir irgend möglich war, »wundert mich durchaus nicht. Es entspricht genau dem, was ich über das Verfahren der russischen Regierung gehört habe. Das Spiel ist klar: wenn die russische Regierung eines harmlosen russischen Sozialisten habhaft werden will, der in einem Rechtsstaate verhaftet wurde, so wird diese Regierung nicht zugeben, daß der Betreffende der ist, für den er sich ausgibt, sondern sie wird ihm den Namen eines Deutsch oder irgendeiner anderen Persönlichkeit geben, die mit einer Gewalttat in Verbindung gebracht werden kann. Das ist nicht neu; so wurde zum Beispiel auf diese Weise Rumänien veranlaßt, einen gewissen Katz auszuliefern, den man alsdann ohne jedes Gerichtsverfahren auf »administrativem Wege«, wie es bei uns heißt, nach Sibirien verbannt hat. Man will es augenscheinlich mit mir ebenso machen. Den besten Beweis, daß sich die Dinge so verhalten, sehe ich darin, daß in dem Schriftstück die russische Regierung nicht nur mich unter dem Namen Deutsch ausgeliefert haben möchte, sondern auch die Auslieferung des Stefanowitsch wünscht, obgleich dieser schon längst in Rußland selbst verhaftet und zu Zwangsarbeit in den sibirischen Bergwerken verurteilt worden ist, und obgleich bei der Gerichtsverhandlung seine Beteiligung an dem Mordanschlag gegen Gorinowitsch überhaupt nicht in Frage kam. Es ist also klar: die russische Regierung verlangt die Auslieferung des Stefanowitsch, obwohl dieser bereits in ihrer Gewalt ist, weil sie bei der nächsten Gelegenheit wieder irgendeinen friedlichen Sozialisten als Stefanowitsch bezeichnen wird. Was ich gesagt habe, wird Ihnen Professor Thun bestätigen können, der nicht nur unsere Zustände im allgemeinen, sondern auch unsere revolutionäre Bewegung genau kennt.«
Damit war das Verhör beendet. Als ich in meiner Zelle die Gedanken sammeln konnte, war ich vollständig niedergedrückt. Meine Auslieferung war sicher, es blieb mir noch die Hoffnung auf die Flucht. Aber auch diese Hoffnung war dahin, wie mir sofort klar wurde. Infolge des Hinweises der russischen Regierung auf mein »mehrmaliges« Ausbrechen – in Wirklichkeit war ich nur zweimal ausgebrochen – hatte man sofort nach diesem Verhör einen besonderen Wächter an meine Tür postiert, der nicht von der Stelle wich und jede meiner Bewegungen beobachtete. Die übrigen Schließer waren natürlich gleichfalls instruiert, mich scharf zu überwachen, und, was früher niemals der Fall gewesen, der Oberaufseher Roth war bei dem beschriebenen Verhör und allen Gesprächen die ganze Zeit zugegen.
Sofort nach der Mittagspause wurde ich abermals dem Staatsanwalt vorgeführt. Er schien jetzt mir günstiger gestimmt zu sein, er behandelte mich, soweit es überhaupt bei diesem dürren Gesetzesmenschen möglich war, etwas milder. Professor Thun, erklärte er mir, habe meine Ausführungen bestätigt. Dann fuhr er fort: »Es ist möglich, daß man Sie zu Unrecht des Verbrechens beschuldigt, welches in dem Bescheid der russischen Regierung erwähnt wird, und ich bin bereit, Ihnen beizustehen, sich zu verteidigen. Sie müssen wissen, daß in Deutschland die Pflicht des Staatsanwalts nicht darin besteht, unter allen Umständen zu verdammen, sondern es ist seine Aufgabe, die Wahrheit zu erforschen und einen zu Unrecht Angeklagten zu befreien. Geben Sie mir also die Mittel an, die Sie zu Ihrer Verteidigung brauchen; ich werde, soweit es von mir abhängt, Ihnen beistehen.«
Diese Wandlung in dem Verhalten des Staatsanwalts war jedenfalls auf den Einfluß des Professors Thun zurückzuführen. Ich wußte wohl, daß eigentlich keine Hoffnung mehr vorhanden war, aber ich wollte die günstige Stimmung des Herrn v. Berg benutzen, um Zeit zu gewinnen. Verzögerte sich die Auslieferung, dann war vielleicht die Möglichkeit einer Flucht gegeben. Dankend nahm ich das Anerbieten des Staatsanwalts, mir die Verteidigung zu erleichtern, an und bat ihn, mir die Möglichkeit einer Verständigung mit meinem Rechtsanwalt und dem Übersetzer zu geben, da ich ohne Kenntnis des deutschen Rechtsverfahrens ihren Rat einzuholen wünsche. Vorderhand bot ich den Beweis an, daß ich der gesuchte Deutsch nicht sein konnte, da dieser meines Wissens in London weile und wohl bereit sein würde, dies zu bestätigen, wenn man ihn ausfindig mache. Ich hoffte durch Vermittlung des Professors Thun es so einzurichten, daß einer der russischen Flüchtlinge in London diese Rolle übernehme. Herr v. Berg erklärte mir, daß die Gewährung meines Gesuchs beim badischen Justizminister liege, an den er sich wenden werde. Damit war das zweite Verhör beendet.
Die Ereignisse nahmen jedoch jetzt ein reißendes Tempo an. Früher hatte ich oft wochenlang auf ein Verhör warten müssen und hatte einigemal aus eigenen Stücken gefordert, vor den Untersuchungsrichter geführt zu werden, weil ich hoffte, auf diese Weise etwas über den Lauf der Dinge zu erfahren. Jetzt dagegen ging alles schneller, als ich wünschte. Am nächsten Tage wurde ich bereits wieder vor den Staatsanwalt beschieden. Diesmal befand sich in der Amtsstube außer Herrn v. Berg, dem Schriftführer, dem Aufseher Roth, der an der Tür Posto faßte, noch ein mir fremder Herr in der Uniform eines russischen Justizbeamten, mit einem glitzernden Orden im Knopfloch.
»Guten Tag, Deutsch! Kennen Sie mich nicht wieder?« fragte dieser Unbekannte mich mit einschmeichelnder Stimme auf russisch. »Ich bin Vertreter des Staatsanwalts am Petersburger Appellationsgerichtshof, Bogdanowitsch. Es ist derselbe Bogdanowitsch, welcher nachher den Posten eines Gouverneurs in Ufa bekleidete und im Sommer dieses Jahres (1903) von den Revolutionären für seine grausame Unterdrückung der streikenden Arbeiter in Slatoust ermordet wurde. Sie werden sich meiner wohl erinnern: als Sie in Kiew in Haft waren, war ich Vertreter des dortigen Staatsanwalts.
»Ich habe niemals in Kiew im Gefängnis gesessen,« antwortete ich, »und habe nicht das Vergnügen, Sie zu kennen, mein Herr,« fügte ich gelassen hinzu. Ich hatte diesen Beamten in der Tat nie im Leben gesehen.
»Jawohl, es unterliegt keinem Zweifel, es ist Deutsch,« wandte sich Bogdanowitsch an seinen deutschen Kollegen. –
»Und ich behaupte, daß es nicht wahr ist,« erklärte ich.
»Wir werden jedoch jedenfalls Herrn v. Bogdanowitsch mehr Glauben schenken,« bemerkte Herr v. Berg, »und Sie werden an Rußland ausgeliefert werden.«
»Es sei drum!« sagte ich. »Sie werden damit der russischen Regierung Gelegenheit geben, noch einen Unschuldigen nach Sibirien zu verbannen.«
»Unschuldige werden bei uns niemals nach Sibirien geschickt!« erklärte Bogdanowitsch mit Aplomb.
»O, nicht nur nach Sibirien verbannt man Unschuldige, sondern man schickt sie aufs Schafott!« rief ich. »Sie, mein Herr, sagen, daß Sie der Staatsanwaltschaft in Kiew angehörten; es muß Ihnen also bekannt sein, oder vielleicht waren Sie selbst an dem Morde beteiligt, den man an einem unmündigen Knaben, dem Studenten Rosowski, vollbracht hat; er wurde gehängt, trotzdem das Standgericht selbst zugegeben hat, daß seine ganze Schuld darin bestand, eine Proklamation im Besitz gehabt und über deren Herkunft die Aussage verweigert zu haben.« Rosowski wurde zu Beginn 1889 in Kiew hingerichtet.
»Rosowski wurde hingerichtet nicht nur, weil man eine Proklamation bei ihm gefunden, sondern weil er Mitglied der sozialistischen Partei war,« erklärte Bogdanowitsch lächelnd dem badischen Staatsanwalt.
»Nun sehen Sie!« wandte ich mich an diesen, »bei Ihnen in Deutschland sitzen die Abgeordneten der sozialistischen Partei im Reichstag und nehmen somit an der Gesetzgebung des Staates teil; nach der Anschauung des russischen Staatsanwalts und unserer Regierung genügt es, wenn jemand der Angehörigkeit zur sozialistischen Partei verdächtig ist, ihn an den Galgen zu schicken, ohne daß dieser Verdacht erwiesen wäre.«
Die beiden Herren fanden nicht bald eine Erwiderung auf meine Worte. Auf den deutschen Juristen schien jedoch anfangs dieses wahrheitsgemäße Beispiel Eindruck gemacht zu haben. Andererseits aber sah ich, daß dem stolzen Herrn v. Berg die Anwesenheit des Staatsanwalts vom Petersburger Appellationsgerichtshof ungemein imponierte. Von Zeit zu Zeit vertiefte er sich in den Anblick des blitzenden Ordens an der Brust des Russen, und wenn er mit ihm sprach, lag in seiner Stimme eine mir bisher an ihm fremde Süßlichkeit, wobei er sich alle Mühe gab, den Namen Bogdanowitsch richtig herauszubringen, was ihm viel Schwierigkeiten zu bereiten schien und recht komisch wirkte. Wohl um sich dem Vertreter der russischen Justiz, der diesmal durchaus nicht in der Rolle des wahrheitsuchenden Gesetzesdieners erschien, im besten Lichte zu zeigen, bemerkte mir Herr v. Berg spitz:
»Ich sehe, daß Sie um Ausflüchte nicht verlegen sind und die Regierung Ihres Landes in recht düsteren Farben zu schildern versuchen. Aber was Sie auch gegen diese Regierung vorbringen mögen. Sie werden ihr ausgeliefert werden, und ich bin fest überzeugt, daß man Sie in Rußland dem Gesetze gemäß behandeln wird.«
»O gewiß, gewiß!« beeilte sich Herr Bogdanowitsch zu versichern.
Ich wurde in meinen Kerker abgeführt. Was ich während der nächsten Tage fühlte, brauche ich wohl nicht zu schildern, der Leser wird es sich ausmalen können, wenn er sich in meine Lage versetzt. Es war mir klar, daß jede Hoffnung auf Befreiung aussichtslos war; aber ich konnte mich noch immer nicht mit diesem Gedanken aussöhnen, und mein Hirn arbeitete immer wieder an neuen Fluchtplänen, obgleich ich mir sagen mußte, daß es ganz vergebens war. Ich rechnete darauf, daß die Verhandlungen über meine Auslieferung noch einige Zeit in Anspruch nehmen würden, und machte mich daran, einen langen konspirativen Brief an meine Freunde zu verfassen, den ich durch Professor Thun abzusenden hoffte. Ehe ich damit fertig war, vergingen zwei oder drei Tage, und ich wurde abermals vor den Staatsanwalt zitiert, trotzdem es gerade Sonntag war. Man hatte es augenscheinlich sehr eilig.
»Unsere Regierung hat beschlossen, Sie auszuliefern,« eröffnete er mir, »doch unter der Bedingung, daß Sie in Rußland vor ein ordentliches Gericht gestellt werden und nur wegen der Teilnahme an dem Mordversuch gegen Gorinowitsch zur Verantwortung gezogen werden. Ihr Gesuch um eine Unterredung mit dem Verteidiger und dem Übersetzer ist abschlägig beschieden.«
Nachdem er mir den Beschluß der badischen Regierung verlesen, erklärte mir Herr v. Berg, daß man mich noch am selbigen Tage nach Rußland schaffen werde. Ehe ich ging, bemerkte ich, daß man mich in Rußland jedenfalls vor ein Ausnahmegericht, ein »Kriegsgericht«, wie man es dort nennt, stellen würde und nicht vor ein ordentliches.
»Nun, das ist unmöglich, das wäre eine Verletzung des Vertrags, es widerspräche dem Völkerrecht«, erwiderte v. Berg.
In der Zelle angelangt, begann ich meine Reisevorbereitungen. Das war nicht ganz einfach. Trotz aller übertriebenen Maßnahmen bei der Überwachung der Sachen, die mir meine Freunde zuschickten, hatte ich mich in den Besitz einer englischen Feile zum Durchschneiden von Eisengittern gesetzt, einer Schere, um nötigenfalls Bart und Haar zu schneiden, und auch Geld in deutschen und russischen Banknoten hatte ich bei mir. Ich mußte also diese Dinge irgendwie unterbringen. Die Feile beschloß ich wegzuwerfen, weil sie mir kaum noch nutzen konnte und schwer zu verbergen war; Ich brach sie entzwei und warf sie in den Abtritt. Die übrigen Sachen beschloß ich zu verstecken, und zwar so, daß ich bei günstiger Gelegenheit davon Gebrauch machen könnte während des Transports in Deutschland oder in Rußland. Der Wächter an meiner Tür ließ mich nicht aus den Augen, aber es gelang mir trotzdem, die genannten Dinge in meinem Anzuge derart zu verbergen, daß sie bei den bevorstehenden körperlichen Untersuchungen nicht gefunden werden konnten und sie leicht zu erreichen waren, wenn ich sie brauchen sollte. Alle diese Vorbereitungen waren die Hoffnung eines Ertrinkenden, der nach dem Strohhalm greift. Ich täuschte mich nicht darüber, daß man mich scharf bewachen werde, und daß jede Aussicht auf Rettung in der nächsten Zeit verloren war. Aber in solcher Lage haben selbst die nutzlosesten Beschäftigungen wenigstens den Vorteil, daß sie eine Ableitung für die Gedanken schaffen. Und meine Gedanken waren nicht die angenehmsten. Ich wußte, was mir bevorstand; ich malte mir die Zukunft aus: lange, lange Jahre im Kerker, begraben bei lebendigem Leibe, dem Leben entrückt, und das eben drückte mich nieder. Ich glaube, der Gedanke an den Tod wäre mir leichter gewesen als der Gedanke an dieses Los. »Was nützt mir jetzt noch das Leben?« fragte ich mich, und die Antwort war trostlos genug ...