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17.

Es ist Zeit, daß wir uns auch nach den übrigen Personen unserer Erzählung umsehen. Die Verhaftung Kleber's sowie der Zofe Minna hatte nicht nur auf die ganze Schloßdienerschaft, sondern besonders auch auf das Fräulein Agathe v. Stolzenhain einen ungeheuren Eindruck gemacht, da sie Jedem völlig unerwartet gekommen war. Der Wagen zur Fortschaffung Margarethas war von Kleber bestellt worden, mit boshaftem Hohne hatte der Kammerdiener dabei geäußert, daß ein Karren für die Mörderin genüge – was sollte man jetzt denken, wo auch Kleber, der Ankläger des Fräuleins, verhaftet wurde!

Und außer dem Kammerdiener auch Minna! Es ward so Manchem unheimlich zu Muth, es fühlte sich Keiner sicher, denn fast Jeder hatte mehr oder minder seine Aussagen so eingerichtet, wie Kleber es gewünscht. Fräulein Agathe sah in diesen Vorgängen den Einfluß des Geheimraths und es machte sie doppelt unruhig, daß derselbe sich weigerte, ihre Neugierde genügend zu befriedigen, er begnügte sich damit, ihr zu sagen, daß dem Kommissär manches in den Aussagen Kleber's und Minna's verdächtig erschienen sei, Agathe möge daraus ersehen, daß ihr Vertrauen auf Kleber ein voreiliges gewesen, sie möge eine vorsichtigere Haltung annehmen.

Huck kam am anderen Tage wieder und unterzog das Schloß einer abermaligen Revision, der Geheimrath konnte ihm bei dieser Gelegenheit schon mittheilen, daß die Bücher des Generals in großer Unordnung seien, daß Kleber, der dieselben geführt, sich aller Wahrscheinlichkeit nach bedeutender Unterschleife schuldig gemacht habe, er könne jedoch keine Klage anstrengen, da der Verstorbene durch einen kurzen Revisionsvermerk den Buchführer entlastet habe. Das Datum des Vermerks war das vom Todestage des Generals, die Schrift verrieth, daß der General heftig erregt gewesen, er hatte mit hastigen, dicken, kaum leserlichen Zügen das klacot geschrieben, vermuthlich also Kleber bei der Erklärung, daß er entlassen Werden solle, gesagt, er schenke ihm, was Kleber ihm gestohlen, und dieser Annahme entsprach die Verfügung in dem Briefe an den Notar, daß Kleber nichts erben solle.

Unter den Effekten Kleber's wurde nur eine sehr geringe Baarschaft gefunden, es fand sich nichts, woraus man schließen konnte, wo er seine Ersparnisse und das Geld, um welches er den General notorisch im Laufe der Jahre betrogen, untergebracht habe.

Das Begräbniß des Generals fand unter lebhafter Betheiligung der Nachbarschaft statt, schon die Neugierde, etwas Näheres über die Vorfälle zu hören, hatte Viele nach Seebach gezogen, es trafen fast sämmtliche Verwandte des Verstorbenen ein. Fast unmittelbar nach der Beerdigung wurde von den Interessirten die Erbtheilung besprochen. Da der Notar inzwischen die schriftliche Erklärung Margareth's, das ihr ausgesetzte Erbe nicht anzunehmen, beigebracht, so mußte der Geheimrath als nächster Blutsverwandter um so mehr in ihre Rechte treten, als das vorher niedergelegte Testament ihn als Universalerben eingesetzt hatte. Er erklärte sich jedoch damit einverstanden, die im Briefe des Verstorbenen an den Notar zu Gunsten der Verwandten ausgeworfenen Beträge als letzten Willen des Generals anzuerkennen, indem er sich vorbehielt, die daselbst für Margareth ausgesetzte Summe derselben disponibel zu halten, falls sie noch anderen Sinnes werde und das Gericht sie freisprechen sollte.

Die Erbberechtigten nahmen diesen Vorschlag an, da sie hiebei am besten fortkamen, und fügten sich auch der Bedingung, welche der Geheimrath stellte, Kleber keinen Antheil am Erbe zu gestatten, sollte dadurch auch ein Prozeß nöthig werden. Agathe sträubte sich hiegegen umsonst, der Geheimrath erklärte, andernfalls die Versiegelung der Erbschaft bis zur Entscheidung des Gerichtes beantragen zu wollen – sie mußte sich fügen.

Der Notar und auch der zu Rathe gezogene Richter stimmten Sorben darin bei, daß Kleber keine Ansprüche erheben könne und es daher in der Hand der Erben liege, ihm etwas zu bewilligen oder nicht. Das Testament, in welchem Kleber zehntausend Thaler ausgesetzt worden, war rechtlich aufgehoben durch das folgende Testament, in welchem ihm nicht nur obiges Legat gestrichen worden, sondern es dem Ermessen Margareth's überlassen war, ihm wie anderen Dienern ein Geschenk aus der Erbschaft zu bewilligen. Da es dort hieß: »in der Höhe von einhundert bis zweitausend Thalern,« so war es der Wille des Erblassers, daß Margareth die Höhe der Legate nach der Aufführung der Diener, nach ihrer Zufriedenheit mit denselben bemessen solle. Der General hatte aber am Tage vor seinem Tode Kleber die Entlassung angekündigt und im Briefe an den Notar ausdrücklich erklärt, Kleber solle nichts erhalten, der Wille des Verstorbenen, ihn ohne jedes Legat zu lassen, war also deutlich genug erklärt.

Fräulein v. Stolzenhain kehrte nach der Residenz zurück, die anderen Verwandten reisten gleichfalls ab, Sorben verpachtete das Gut und begab sich wieder nach Breslau.

Wir haben oben erwähnt, daß Margareth auch nach ihrer Freisprechung jedes Anerbieten Sorben's, ihr einen Theil der Erbschaft zuzuwenden, abgelehnt, Kleber jedoch trat mit der Forderung auf, daß ihm laut Testament des Herrn Generals zehntausend Thaler zukämen, er focht jede spätere Willensänderung des Generals als ungültig an, denn der Verstorbene habe ihm gedachte Summe wiederholt versprochen, das spätere Testament sei erschlichen.

Der Geheimrath verwies Kleber an's Gericht, dort möge er seine Ansprüche geltend machen, und er erfuhr auch sehr bald, daß dieses geschehen sei; Kleber hatte sich bei seiner Klage aber nicht allein auf das Zeugniß verschiedener alter Freunde des Generals berufen, welche ebenfalls mit dem Ausgange der Erbtheilung sehr unzufrieden waren, sondern auch – und das berührte Sorben äußerst peinlich, aus das Zeugniß des Fräuleins v. Stolzenhain.

Sorben wandte sich, da er durch seine Berufsgeschäfte daran behindert war, Agathe persönlich aufzusuchen, schriftlich an dieselbe mit der Frage, ob sie Kleber berechtigt habe, sich auf ihre Aussage zu berufen. Er bat sie, ihm darüber genaue Mittheilungen zu machen, denn er wolle um jeden Preis den Skandal eines Erbschaftsprozesses vermeiden, in welchem eine seiner Verwandten gegen ihn auftreten könne.

Noch hatte er keine Antwort auf diesen Brief erhalten, als ihm der Kommissär Huck gemeldet wurde, der ihn in dringender Angelegenheit zu sprechen bitte.

Sorben beeilte sich, den Mann einzulassen, welcher gewiß nur nach Breslau gekommen war, um ihm wichtige Nachrichten zu bringen.

»Verzeihen Sie meine Dreistigkeit, Herr Geheimrath,« begann der Beamte, »aber die Angelegenheit, welche mich beschäftigt, hat auch für Sie Interesse; ich habe mir die Aufgabe gestellt, den wahren Mörder Ihres Herrn Onkels zu entlarven.«

Sorben schaute befremdet, überrascht auf. »Wenn Sie diese Hoffnung hegen,« versetzte er, »so wundert es mich, daß Sie den Gang des Prozesses nicht aufhielten, das Gericht hat gesprochen und das Urtheil eines Schwurgerichts ist nicht mehr anzugreifen.«

»Aber zu revidiren,« antwortete Huck. »Ich kann mich gegen den Vorwurf, der in Ihren Worten liegt, rechtfertigen, ich habe gethan, was in meinen Kräften stand, die Thatsachen klar zu legen; aber nach dem Spruche des Gerichtes, wenn die Angeklagten, wie es hier der Fall ist, freigesprochen sind und sich sicher fühlen, ist es nicht unmöglich, Geheimnisse zu entschleiern, welche bis dahin verborgen waren. Abgesehen davon, daß ich als Kriminalbeamter das Interesse habe, den Schuldigen doch noch zu überlisten und die nackte Wahrheit an den Tag zu bringen, ist nur vom Herrn Staatsanwalt Berg eine große Belohnung versprochen worden, wenn ich Fräulein v. Trotten von jedem Verdacht befreie, und ich kann versichern, mehr noch als die Aussicht auf diese Belohnung reizt das persönliche Interesse, das ich für die Dame gewonnen, meinen Eifer.«

»Sie glauben an die völlige Unschuld der Dame?«

»So gewiß als an meine eigene in dieser Sache. Ich habe Minna Brinkmann, die Zofe des Fräuleins, beobachten lassen. Sie wissen, daß dieselbe anfänglich gegen das Fräulein aussagte, dann aber zugab, daß sie zu ihren Aussagen überredet worden sei, was Kleber wiederum bestritt. Sie haben jedenfalls aus den Verhandlungen ersehen, daß das Gericht nur, weil diese Person sich ängstlich, konfuse und beinahe unzurechnungsfähig zeigte, weder Kleber zur Rechenschaft zog, noch das Fräulein als entlastet ansehen mochte?«

»Ich erinnere mich dessen,« versetzte Sorben. »Meiner Ansicht nach that das Gericht Unrecht; es lag auf der Hand, daß die Zofe von Kleber überredet war, und das hätte mir genügt, die Anklage allein gegen Kleber zu richten.«

»Kleber machte die sehr schlaue Bemerkung, Minna rede vor Gericht anders als früher, weil sie Mitleid für das Fräulein fühle, und das wirkte auf die Geschworenen. Da man davon Abstand nahm, diese konfuse Person zu vereidigen, konnte ihre Aussage Kleber nicht viel schaden, noch weniger dem Fräulein nützen. Minna hat nun bis zur Beendigung des Prozesses bei ihren Eltern in *** gewohnt, bis zur Schlußverhandlung das zerstreute, unruhige Wesen gezeigt, welches sie vor Gericht charakterisirte, nach dem Bekanntwerden des Urtheils aber sich enttäuscht und noch unruhiger gezeigt. Ich habe erfahren, daß sie sich bemüht hat, die Adresse des Fräuleins v. Stolzenhain von der Schloßdienerschaft zu erfahren, noch ehe Kleber sie wieder aufgesucht, und dieser Umstand erscheint mir um so befremdlicher, als ich genau weiß, daß Kleber unmittelbar nach seiner Freilassung, ehe er noch Minna, die er doch seine Braut nennt, besucht hatte, in Berlin war, um mit dem Fräulein v. Stolzenhain zu sprechen.«

Es zog ein düsterer Schatten über die Züge Sorben's. »Mir ist nicht klar, was Sie mit dieser Bemerkung andeuten wollen,« sagte er, »obwohl ich zugeben muß, daß meine Cousine sich leider in ihrem Urtheile über Fräulein v. Trotten von Kleber bestimmen ließ.«

»Herr Geheimrath, ich bin überzeugt, daß Kleber und Minna auf sehr dreiste Weise das Vertrauen ausbeuten werden, das ihnen Fräulein v. Stolzenhain leider geschenkt hat, ich bin überzeugt, daß Beide das Fräulein in ihr Komplott gegen Fräulein v. Trotten verwickelt haben und dies jetzt ausnützen wollen –«

»Herr Huck,« rief Sorben, ihn unterbrechend und vielleicht nur deshalb so sehr erregt, weil er fürchtete, derselbe rede wahr, – »Sie sprechen von einer achtbaren Dame, von meiner Cousine!«

»Ich bin weit entfernt davon, sagen zu wollen, daß Fräulein v. Stolzenhain wissentlich an einem Komplott Theil genommen haben könne,« versetzte Huck, »ich muthmaße nur, daß der raffinirte Kleber es verstanden, sie hineinzuziehen, um an ihr einen Rückhalt zu haben.«

Immer finsterer faltete sich das Antlitz Sorben's, hatte er doch den Beweis dafür, daß Huck richtige Schlüsse zog, fast schon in Händen; Kleber hatte sich ja bei seiner Forderung auf das Zeugniß Agathens berufen! Wie gern er seine Verwandte in Schutz genommen hätte, mußte er darauf verzichten, Agathe hatte ja auch bei der Erbschaftsregulirung Kleber's Partei ergriffen, er mußte zufrieden sein, wenn Huck von einer unwissentlichen Theilnahme Agathens am Komplott sprach.

»Ich kann Ihnen leider nicht widersprechen,« sagte er, »ich fürchte, daß Sie Recht in dieser Beziehung haben, aber was hat das mit der Entlarvung des Schuldigen zu thun? Ich verbürge mich dafür, daß meine Cousine in dieser Angelegenheit, wenn sie auch von Vorurtheilen befangen war, doch nichts verschwiegen hat, was zur Aufklärung des Thatbestandes dienen konnte. Sie würde eben Kleber nicht ein so unbedingtes Vertrauen geschenkt haben, wenn sie im geringsten an seiner Ergebenheit für meinen Onkel und an seinem Eifer, den Schuldigen zu entlarven, gezweifelt hätte!«

»Dieser Ansicht bin ich auch, aber ich denke mir, Kleber fühlt sich jetzt völlig sicher, er will die Früchte seines Verbrechens ernten, und wenn er sich in seinen Hoffnungen getäuscht sieht, kann er sich leicht durch Akte der Leidenschaft verrathen. Mein Plan geht dahin, ihn hierzu zu verleiten. Gesetzt, er bedrohte jetzt Jemand, ihn zu verdächtigen, so würde er damit schon beweisen, daß er vor Gericht entweder Wichtiges verschwiegen oder auch gegen das Fräulein v. Trotten falsche Anklage erhoben. Ich hoffe, die Habsucht wird ihm zum Verderben werden.«

»Ganz gut, aber in welcher Weise kann ich Ihnen dabei helfen?«

»Ich bitte Sie, Herr Geheimrath, Ihren ganzen Einfluß darauf zu verwenden, daß das Fräulein v. Stolzenhain sich nicht durch Bitten oder Drohungen bewegen lasse, Kleber zu befriedigen. Ich weiß es, daß er gegen die Erben des Generals klagbar geworden ist, lassen Sie dem Prozeß seinen Lauf.«

Sorben zögerte mit der Antwort. Er fühlte, daß er sich und Agathe bloßstelle, wenn er angesichts der Absicht des Beamten, den Mord aufzuklären, den Einwand erheben wolle, ihm sei ein solcher Prozeß peinlich – es sah das aus, als fürchte er, daß Agathe kompromittirt werden könne. Dennoch verschwieg er dieses Bedenken dem Kommissär nicht. »Ich gestehe Ihnen,« sagte er, »daß ich, um einen derartigen Prozeß zu vermeiden, die Absicht gehabt habe, ein Opfer zu bringen. Es wäre sehr peinlich für mich, wenn es hieße, daß ich gegen den Willen anderer Verwandten Kleber ein Erbtheil entzogen, wenn meine Cousine dem Gericht erklärte, sie glaube, daß der Verstorbene nur in momentaner Gemüthserregung, veranlaßt durch die Trotten, Kleber ein demselben versprochenes Erbtheil gestrichen habe. Ich will jedoch Ihren Wunsch erfüllen, wenn Sie mir die Ueberzeugung verschaffen, daß Sie Aussicht auf ein Gelingen Ihres Vorhabens haben; bis jetzt erscheint mir dieselbe höchst fraglich.«

»Ich basire meine Hoffnung auf die Thatsache, daß weder das zu dem Blechkasten, in welchem das Gift sich befunden, gehörige Vorlegeschloß, noch das Papier der Arsenikdüte zum Vorschein gekommen ist,« erwiederte Huck. »Von der Düte befand sich nur eine kleine Ecke in der Tasche des Kleides, der Haupttheil fehlt. Es ist kaum anzunehmen, daß derselbe verbrannt worden ist, der Geruch wäre bemerkt worden, das Papier ist wahrscheinlich fortgeworfen worden, aber ich habe allen Kehricht und sogar die Gruben visitiren lassen, es ist nicht gefunden, und das ist für mich fast ein Beweis dafür, daß das Fräulein sich dieses Papiers nicht zu entledigen hatte, sondern ein Anderer, der es zu gelegener Zeit fortzuschaffen oder zu vernichten vermochte.«

»Sie haben das vor Gericht nicht hervorgehoben!«

»Absichtlich nicht, Herr Geheimrath, denn es hatte keinen Zweck, da kein klarer Beweis daraus hervorgeht, mir aber ein unbesprochen gebliebener Punkt Gelegenheit zu Recherchen gibt. Es ist möglich, daß das Papier nie zum Vorschein kommt, aber wenn es mir zweckmäßig erscheint, Jemand damit zu erschrecken, könnte ich ja thun, als hätte ich es gefunden! Derartige Ueberraschungen, im rechten Momente angebracht, wirken oft Wunder. Wer sagt aber, daß das Schloß sich nicht noch einmal findet, das läßt sich nicht vernichten wie ein Blatt Papier.«

»Ganz gut,« versetzte der Geheimrath lächelnd, »aber wenn Sie zehnmal das Papier oder das Schloß finden, werden Sie damit noch nicht den Beweis haben, wer den Kasten geöffnet und den Inhalt der Düte meinem Onkel in das Getränk gemischt hat. Der Vertheidiger des Fräuleins v. Trotten sagte sehr klar und richtig, man müsse entweder annehmen, daß sie den Kasten erbrochen, die Vergiftung vollzogen und so gleichgiltig, als ob sie damit ein gewohntes Tagewerk gethan, ihr Kleid, in dem sie einen Rest der Düte wußte, ausgezogen und an den Nagel gehängt habe – oder aber glauben, daß der Mörder, nachdem er in aller Ruhe sein Werk vollbracht, heimlich auf ihr Zimmer gegangen und die Anstalt dazu getroffen, daß ein handgreiflicher Verdacht auf sie falle. Was also durch neue Recherchen entdeckt werden mag, wird die eine oder die andere Annahme bekräftigen, nie aber entscheiden, welche von beiden die richtige sei. Das vermag nur das Geständniß des Mörders und ich zweifle sehr, ob Sie da etwas durch Ueberraschung erreichen werden, denn gesetzt, der Schuldige ließe sich zu einem unüberlegten Ausrufe hinreißen, so kann er denselben im nächsten Moment erklären oder auslegen, wie er will. Soll ich Ihnen meine Ansicht von der Sache sagen? Ich habe lange Zeit fest geglaubt, daß Kleber der Schuldige sei, aber je mehr ich mir Alles überlegt, finde ich den Spruch des Gerichtes, der auch ihn freigelassen, gerechtfertigt. Wäre er der Mörder, so hätte er schwerlich gleich im ersten Augenblick das Fräulein verdächtigt, da hätte er gewartet, bis die Untersuchung den Giftmord konstatirt, er beschwor ja durch sein Benehmen gegen die Trotten den Argwohn herauf, daß er sie, koste es was es wolle, verdächtige. Ich glaube viel eher, daß ein unglücklicher Zufall gewaltet hat, daß mein Onkel die Düte zu irgend einem Zweck aus dem Kasten genommen, daß man ihren Inhalt für Zucker angesehen, und daß Kleber erst, nachdem die Vergiftung geschehen und er die Düte erkannt, dieselbe heimlich in die Tasche der Trotten praktizirt, um sich selber und Andere vor jedem Verdacht zu schützen, der Trotten aber einen bösen Streich zu spielen. Ernsthaft hat er wohl nie daran glauben können, daß man die junge Dame für eine gemeine Mörderin halten werde.«

»Er hat es geglaubt, Herr Geheimrath,« entgegnete Huck, »und viele Andere haben diesen Glauben getheilt, ich selber hielt eine Zeit lang die Sache für möglich, es gibt Charaktere, die in plötzlicher Anwandlung unbegreifliche Handlungen begehen, und für mich liegt der überzeugende Beweis von der Unschuld der Trotten allein darin, daß sie auch jetzt noch jeden Antheil an der Erbschaft zurückweist, daß ihr also die Ehre mehr gilt als Geld. Mit Kleber steht es umgekehrt, und die Frechheit, welche ihn jetzt mit einem Prozesse drohen läßt, beweist mir, daß er den Mord begangen hat, um seine gehoffte Erbschaft nicht zu verlieren. Der General hat ihn häufig entlassen wollen, ihn aber immer wieder behalten, Fräulein v. Trotten aber war ihm sehr gefährlich geworden, da sie ihn durchschaute, den General vor ihm warnte und da ihre Stellung im Schlosse sich nicht erschüttern ließ, sondern mehr und mehr befestigte. Ob er Kenntniß von dem Testamente gehabt hat, welches ihm die verheißenen zehntausend Thaler strich und sein Legat abhängig von dem Ermessen des Fräuleins machte, sei dahingestellt – so viel wußte er jedenfalls, daß das Fräulein reich bedacht war. Da sprengte er über dieselbe allerlei verleumderische Gerüchte aus, veranlaßte die anonymen Zuschriften, welche Sie, Fräulein v. Stolzenhain, und andere Verwandte des Herrn Generals erhielten; ich könnte die Personen nachweisen, welche ihm dabei behilflich waren. Nun erschienen Sie und Fräulein v. Stolzenhain auf Seebach, aber Fräulein v. Trotten wurde nicht, wie Kleber gehofft, ihrer Dienste entlassen, der General zeigte Kleber, daß er dessen Intriguen durchschaue und ihn dafür büßen lassen werde – da sah Kleber sein Spiel verloren, er zitterte davor, daß der General ihn wirklich entlassen, in dem neuen Testamente das Legat für ihn streichen werde, und er verhinderte das durch die Ermordung seines Herrn. Er stützt jetzt seine Ansprüche darauf, daß das letzte Testament des Generals ein erschlichenes, daß also das vorletzte das giltige sei, und dieser Ideengang bewog ihn mehr noch als sein Haß gegen die Trotten, dieselbe des Mordes verdächtig zu machen – wurde sie verurtheilt, so könnte das Testament, das sie zur Universalerbin einsetzte, keine Giltigkeit haben.«

»Was Sie da sagen,« versetzte Sorben, der nachdenklich zugehört, »ist ziemlich dasselbe, was der Staatsanwalt in seiner Anklage gegen Kleber behauptete, und hat eigentlich mit der Angelegenheit, um die es sich zwischen uns handelt, nichts zu thun, Kombinationen liefern keine Beweise; ich muß bei meiner Erklärung bleiben, daß ich nur dann einen Prozeß mit Kleber riskiren mag, wenn ich gewisse Aussicht habe, denselben zu gewinnen und Bosheiten, die schlimmer sind als ein Geldopfer, erfolgreich begegnen zu können.«

Huck erhob sich. »Herr Geheimrath,« sagte er in plötzlich verändertem Tone, »ich glaubte durch meine Darlegungen Ihnen etwas, was ich nicht direkt aussprechen mag, deutlich genug anzudeuten, möge Ihre Voraussetzung Sie nicht täuschen und Ihnen durch Nachgiebigkeit gegen einen sehr gefährlichen Menschen das Unangenehme erspart bleiben, was Sie befürchten.« Damit verneigte sich der Kommissär und verließ das Gemach.


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