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12.

Der Kommissär fühlte sich in der keineswegs angenehmen Lage, sich eingestehen müssen, daß er gegen eine Dame, für deren Charakter sich ihm sogar der Staatsanwalt verbürgt hatte, unverzeihlich schroff vorgegangen sei, denn gerade die Verdachtsmomente, welche ihn veranlaßt hatten, Margareth ihre Verhaftung anzukünden, erschienen ihm jetzt in ganz anderem Licht, jetzt mußte auch er sich sagen, daß dieselben zu grober Natur seien, um als wahrscheinlich zu gelten. Aber freilich, das hatte er nicht denken können, daß das Fräulein v. Stolzenhain, wie der Geheimrath konstatirt, die Dienerschaft durch ihr Auftreten gegen Margareth dazu verleitet habe, derselben ein Verbrechen zuzutrauen, er habe annehmen müssen, daß Margareth durch eigene Schuld dazu Anlaß gegeben, daß Jedermann es wagte, sie ohne Scheu als Mörderin anzuklagen. Fiel diese Voraussetzung fort, so war es eher wahrscheinlich, daß der Mörder dafür gesorgt, sie in Verdacht der Schuld zu bringen, als daß sie es vergessen haben sollte, die Spuren ihrer heimlichen That zu verbergen.

Die Aussage des Geheimrathes stand als unantastbar glaubwürdig da und sie wies den Anklägern Margareth's direkte Lügen nach, welche die Absicht bekundeten, Margareth zur Schuldigen zu stempeln.

Das Fräulein v. Stolzenhain hatte ihren persönlichen Haß reden lassen, und da der General vermuthlich sich zu ihr nicht anders als gegen den Geheimrath über Margareth geäußert hatte, so fiel es ihr zur Last, daß sie die Stellung Margareth's falsch geschildert, derselben Erbschleicherei trotz besseren Wissens untergeschoben und darauf hin sie des Mordes verdächtigt hatte. Kleber aber war noch weiter gegangen und hatte durch die Behauptung, daß Margareth ihn nach dem Inhalt des Briefes befragt habe, den Argwohn konstatirt, daß Margareth die Abänderung des Testamentes gefürchtet und, um dieselbe zu verhindern, den Mord verübt habe.

Das Fräulein v. Stolzenhain war allenfalls dadurch zu entschuldigen, daß sie Kleber's Verdächtigungen Margareth's Glauben geschenkt und in natürlicher Erregung über den Mord bei ihren Auslassungen mehr das Gefühl als die Ueberlegung habe reden lassen, Kleber aber hatte mit Ueberlegung, planmäßig gehandelt. Der Umstand, daß der General seine Entlassung beschlossen, machte seine Handlungsweise jetzt äußerst verdächtig und die Erwägung dieses Punktes beschäftigte Huck vor Allem.

»Ihre Erklärungen, Herr Geheimrath,« nahm er endlich das Wort, »machen Ihre Bürgschaft unnöthig und ich freue mich, sagen zu können, daß es auch meinem Gefühl schwer wurde, an eine Schuld des Fräuleins v. Trotten zu glauben, da der Eindruck, den die Angeklagte machte, fast mächtiger war als die Belastungsmomente, die mich aber doch zwangen, den Haftbefehl zu erlassen. Ich sehe jetzt ein, daß falsche Voraussetzungen es allein verschuldeten, wenn diese Verdachtsmomente mir nicht den Argwohn einflößten, sie seien aus Bosheit Dritter geschaffen worden, eine Unschuldige zu verdächtigen, aber es ist zu spät, das Geschehene rückgängig zu machen und, was das Schlimmste ist – der Schuldige hat Muße gehabt, die Spuren seiner That völlig zu verwischen. Das Gerücht von der Anklage, welche zur vorläufigen Verhaftung des Fräuleins v. Trotten geführt, ist leider schon verbreitet, man hatte es schon ausgetragen, ehe noch die Untersuchung begonnen, die Ehre des Fräuleins ist vor übler Nachrede nur völlig zu retten durch die Entdeckung des Schuldigen, und ich glaube daher, daß es im Interesse der Dame liegt, wenn ich die Verhaftung nicht augenblicklich aufhebe. Wenn wir die Schloßbewohner in dem Glauben lassen, daß selbst Ihre Aussage den Verdacht nicht gehoben, so denke ich mir, wird sich der Schuldige bemühen, noch eklatantere Beweise gegen die Dame zu schaffen, welche auch Sie von der Schuld derselben überzeugen, und er wird sich dadurch uns vielleicht selber entlarven.«

Der Geheimrath nickte dem Beamten zu, die Idee desselben schien ihm zu gefallen. Eduard aber sah sich in seinen Hoffnungen bitter enttäuscht. »Ihr Vorhaben,« sagte er, »mag praktisch sein, ist es aber auch gerecht? Abgesehen davon, daß meine Schwester unsäglich unter diesem entehrenden Verdachte leidet, daß man ihr den Trost versagt, zu erfahren, wie edlere Naturen sie beurtheilen, wird durch die Ausführung der Verhaftung und durch die Dauer derselben das infame Gerücht bestätigt, und wie wollen Sie für den Fall, daß der Schuldige nicht entdeckt wird, dann ihre Ehre retten und den schlimmen Argwohn widerlegen, daß auch der Herr Geheimrath mit der Verhaftung einverstanden gewesen?«

»Herr v. Trotten,« entgegnete Huck, »der General ist durch Arsenik vergiftet worden, es ist an dem Kleide und in der Tasche des Fräuleins v. Trotten pulverisirter Arsenik gefunden, die Zofe sagt aus, daß sie gestern Abend den weißen Staub am Kleide der Dame bemerkt habe. Diese Thatsachen und die daraus für Jeden zu folgernden Konsequenzen sind vorhanden und werden vorhanden bleiben, bis nachgewiesen wird, daß Jemand Ihrer Fräulein Schwester das Pulver in die Tasche gesteckt hat, während sie das Kleid am Körper hatte, und die Aussage des Herrn Geheimrathes kann ebenso wenig als die Bürgschaft desselben das Gericht hindern, die Verhaftung anzuordnen, wenn ich dieselbe heute unterlasse. Sie muß erfolgen, wenn der wirkliche Schuldige nicht entdeckt wird, und das hoffe ich leichter zu vermögen, wenn die Leute hier im Hause glauben, Ihre Fräulein Schwester sei überführt, als wenn es heißt, die Zweifel des Herrn Geheimrathes hätten mich stutzig gemacht. Im ersteren Falle fühlt sich der Schuldige sicherer, er triumphirt und sorgt vielleicht dafür, daß die vorhandenen Belastungsmomente noch deutlicher zu Tage treten – dabei ist er zu ertappen – im anderen Falle aber wird er vorsichtig, fürchtet, sich selber zu kompromittiren, ich entdecke nichts und das Gericht schreitet auf Grund der vorhandenen Belastungsmomente ein.«

»Herr Huck hat Recht,« sagte der Geheimrath, »so schwer es mir fällt, muß ich ihm beipflichten. In jedem Falle läßt sich die Abführung des Fräuleins bis zum späten Abend verschieben, wo sie ohne Aufsehen geschehen kann, hoffentlich findet sich bis dahin eine Spur des Schuldigen. In jedem Falle verspreche ich Ihnen, daß Ihre Fräulein Schwester mit größter Rücksicht und Schonung behandelt werden soll.«

Eduard sah es Sorben an, wie nahe ihm die Sache ging, aber das konnte seinen Schmerz nicht trösten, seine Bitterkeit nicht heben; der Mann glaubte an die Unschuld seiner Schwester und duldete, daß man ihre Ehre an den Pranger stellte! Der Schmerz macht ungerecht, aber es liegt in der Natur des Menschen, daß wir Bitterkeit gegen Diejenigen fühlen, welche in unserer Brust Hoffnungen erweckt haben, die sie nicht erfüllen können. So schien es denn Eduard, als ob die Worte Huck's das Vertrauen Sorben's auf Margareth's Unschuld erschüttert hätten, als wolle derselbe das nur in seiner Gegenwart nicht sagen, aber verrathe es dadurch, daß sein Interesse für Margareth plötzlich an der zuerst bewiesenen Wärme verloren.

Huck forderte im Interesse seines Planes, daß Eduard das Schloß verlasse, ohne Margareth gesprochen zu haben. »Ich darf sogar das nicht gestatten,« sagte er, »ich würde damit eine schwere Verantwortung auf mich laden, da Sie unsere Verhandlungen gehört haben.«

Eduard mußte sich fügen. Der Geheimrath befahl, daß man ihm einen Wagen zur Station stelle – der Leser mag sich selber die Gefühle vorstellen, mit welchen der junge Mann heimfuhr, während er seine Schwester, deren einzige Stütze er war, in der denkbar schrecklichsten Situation wußte! –

Der Geheimrath zeigte, dem Plane Huck's gemäß, sich Kleber gegenüber freundlicher als bei seinein Eintreffen auf dem Schlosse, und da man Eduard hatte abfahren sehen, ohne daß er zu Margareth gelassen worden, schwand bei den Schloßbewohnern der letzte Zweifel daran, daß die Schuld der Angeklagten so gut wie erwiesen sei.

Während man die Verhaftete im verschlossenen Zimmer sich selber überließ und Huck im Schlosse seine Recherchen anstellte, die Vorraths- und Speisekammern, das Büffet, das Krankenzinnner u. s.  w. sorgfältig in Augenschein nahm, hatte der Geheimrath eine längere, sehr ernste Unterredung mit seiner Cousine, aber es gelang ihm nicht, dieselbe davon zu überzeugen, daß die Gerechtigkeit es von ihr ebenso wie die Klugheit erfordere, gegen Margareth in ihren Auslassungen wenigstens den persönlichen Haß zu unterdrücken, sie blieb unerschütterlich dabei, daß Fräulein v. Trotten nur mit der Absicht der Erbschleicherei nach Seebach gekommen, eine vollendete Heuchlerin und Mörderin sei.

Die Ansicht des Fräuleins sollte einen gewissen Halt bekommen, der nicht ohne Wirkung auf Sorben blieb. Der Notar des Verstorbenen war eingetroffen und brachte die Abschrift des auf dem Gericht zu *** deponirten Testamentes des Generals, welches die Bestimmung trug: »Sofort nach dem Eintreffen von der Kunde meines Ablebens in Gegenwart des an mein Sterbebett zu bescheidenden Geheimrathes Karl v. Sorben durch meinen Notar zu eröffnen.«

Es wurde somit nur dem Willen des Verstorbenen gehorcht, wenn man, noch ehe derselbe zur Erde bestattet war, schon die Siegel des Testamentes brach.

Der letzte Wille des Generals, dessen Originaldokument, wie gesagt, auf dem Gericht deponirt war, während die beglaubigte Abschrift sich in Händen des Notars versiegelt befand, war ursprünglich bereits vor drei Jahren aufgesetzt, dann aber durch Nachträge abgeändert und schließlich durch die letzte Verfügung zu einem die früheren Bestimmungen völlig aufhebenden Testamente geworden. Es ging aus diesen mehrfachen Abänderungen deutlich die Launenhaftigkeit des Generals hervor, der sich durch momentane Stimmungen zu den ernstesten Entscheidungen hatte bestimmen lassen.

Das ursprüngliche Dokument setzte Karl v.  Sorben als Universalerben ein, bestimmte für einzelne Verwandte des Generals verschiedene Legate und war auch der Kammerdiener Kleber in demselben sehr reichlich bedacht. Der nächste Nachtrag enterbte Fräulein v. Stolzenhain, der folgende beschränkte Kleber's Legat, während dasselbe ein Jahr später wieder »in Anbetracht besonderer Hingebung und treuer Dienste Kleber's« auf zehntausend Thaler gebracht wurde, und gleichzeitig auch Fräulein v. Stolzenhain die gleiche Summe als »Andenken« ausgesetzt wurde. Diese letztwillige Verfügung hatten der Oberförster v. Worchem, welcher ebenfalls mit einem Legate bedacht war, und Doktor Manders als Zeugen unterschrieben.

Das letzte Testament, welches der General an dem Tage aufgesetzt, wo Margareth ihn hatte verlassen wollen, hob alle früheren Verfügungen völlig auf, ernannte Margareth v. Trotten zur Universalerbin, bewilligte dem Geheimrath v. Sorben ein Legat von dreißigtausend Thalern, einigen armen Verwandten des Generals, darunter auch Fräulein v. Stolzenhain, Beträge von nur fünftausend Thalern, für Kleber war nichts ausgesetzt, jedoch sprach der Erblasser den Wunsch aus, Margareth solle nach ihrem Ermessen und je nach der Würdigkeit den Hausangehörigen des Generals Summen im Betrage von einhundert bis zweitausend Thalern auszahlen.

Das Vermögen des Generals war von ihm selber auf einhundert und fünfzigtausend Thaler geschätzt, er hätte also sehr Wohl alle seine Verwandten reichlicher bedenken und doch noch Margareth's Zukunft brillant gestalten können, dieses Testament aber zeigte deutlich, daß er seinen Verwandten überhaupt nur Legate aussetzte, um einem etwaigen Angriff auf das Testament vorzubeugen, denn am Schlusse stand die Bestimmung, daß Derjenige enterbt sein solle, welcher Einspruch gegen die Giltigkeit des Testamentes erhebe.

Der Notar bestätigte dann auch, daß den General diese Absicht geleitet, er habe ausdrücklich, als der Notar ihm Vorstellungen gemacht, erklärt, er wolle Diejenigen enttäuschen, welche auf sein Erbe gerechnet, aber sich sonst um ihn nicht bekümmert, dagegen aber Margareth belohnen, welche ihm ihre Hingebung widme und ihm den Beweis geliefert, daß sie nicht nach seinem Erbe trachte.

»Dieses Testament ist rechtsgiltig,« fuhr der Notar fort, »Doktor Manders hat ein Attest der Zurechnungsfähigkeit des Erblassers ausgestellt, und da keine Beschränkung der Pflichttheile stattgefunden hat, denn Sie, Herr Geheimrath, sind mit dreißigtausend Thalern bedacht.«

»Wie ich gehört,« bemerkte Sorben sehr ruhig, während Agathe kirschroth vor Aerger dasaß, »hat mein Onkel vor seinem Tode an Sie noch einen Brief in Bezug auf seinen letzten Willen gerichtet.«

»Der Brief ist hier,« versetzte der Notar, denselben vorlegend. »Der Herr General hat mich beauftragt, ihm ein neues Testament zur Vollziehung anzufertigen, nach welchem Fräulein v. Trotten nur dreißigtausend Thaler, Sie, Herr Geheimrath, ebenso viel, alle übrigen Verwandten des Erblassers aber zu gleichen Theilen den Rest des Vermögens nach Abzug kleiner Legate für die Dienerschaft erhalten sollen. Kleber ist nach dem ausdrücklichen Willen des Erblassers nicht zu berücksichtigen. Der Brief beweist die Sinnesänderung des Testators, kann aber wohl ein gesetzlich giltiges Dokument nicht umstoßen.«

»Das bestreite ich,« entgegnete der Geheimrath, »dieser Brief ist ein Testamentum posterius imperfectum, ein unvollendeter, aber giltiger Widerruf des letzt deponirten Testamentes und muß dasselbe um so eher nichtig erklären, als dasselbe auf irrigen Voraussetzungen des Testators beruhte und das Motiv des Willens kein rechtswidriges – die Schädigung von Verwandten – gewesen ist, da es ferner nachweislich das Produkt einer Laune, vielleicht hervorgerufen durch Zwang, gewesen ist. Ich erhebe diesen Protest im Interesse der benachtheiligten Verwandten des Erblassers.«

»Die Mörderin kann nicht die Erbin ihres Opfers werden,« rief Agathe, »die Erbschleicherin soll nicht triumphiren, ich erhebe Protest und sollte ich Alles durch den Prozeß verlieren.«

»Ich bin bereit, die Proteste zu Protokoll zu nehmen,« versetzte der Notar, »aber vielleicht läge es mehr in Ihrem Interesse, eine Einigung mit der Universalerbin zu versuchen. Der Herr General äußerte sich mir gegenüber schon, als er Fräulein v. Trotten zur Erbin eingesetzt, er fürchte, dieselbe werde das Erbe nicht annehmen, er weigerte sich aber, für diesen Fall andere Dispositionen zu treffen, indem er meinte, darin liege ja eine Aufforderung an das Fräulein, diesen Schritt zu thun.«

»Niemals werde ich mit der Person verhandeln, noch dulden, daß solches in meinem Namen geschehe,« versetzte Agathe, sich erhebend. »Ich werde meinen Rechtsbeistand beauftragen, meine Interessen zu wahren.«

Damit verließ sie das Gemach. Der Geheimrath saß eine Weile nachdenkend da. »Ich gestehe,« sagte er plötzlich, indem er sein Auge forschend auf den Notar heftete, »daß Ihre Worte mich sehr unschlüssig machen. Das Testament meines Onkels ist, wie Sie zugeben werden, derart, daß man selbst bei günstigem Vorurtheil für Fräulein v. Trotten den Argwohn einer Intrigue nicht unterdrücken kann, die Ueberraschung hat mich zu übereilten Worten hingerissen, denn Sie haben in dieser Beziehung allein ein maßgebendes Urtheil, Sie müssen es wissen, ob jener letzte Wille meines Oheims den Eindruck der Beeinflussung durch Dritte machte oder nicht.«

»Herr Geheimrath,« erwiederte der Notar, »ich kann Ihnen gestehen, daß auch mir diese letzte Verfügung des Generals eine nicht angenehme war, denn ich sah vorher, daß ich von allen Seiten bittere Vorwürfe darüber erhalten würde, dem Erblasser keine Vorstellungen gegen ein solches Testament, in welchem auch die Freunde des Generals vergessen sind, gemacht zu haben. Der General wies jedoch jede Vorstellung zurück; er sagte, er werde thun, was er wolle, er fürchte nur, das Fräulein werde seinen Willen zu Schanden machen, dann aber sei es ihm gleichgiltig, wer sein Erbe an sich bringe. Es kann daher nichts ungerechter sein, als das Fräulein der Erbschleicherei zu verdächtigen, der General sorgte sogar dafür, daß sie die Ursache meines Besuches im Schlosse nicht erfahren solle. Doch wir werden ja sehen, ob sie die Erbschaft annimmt oder nicht, geschieht das Letztere, so brauchen Sie nicht zu protestiren, dann fällt das Testament in Nichts zusammen.«

»Wann werden Sie ihr den Inhalt des Testamentes verkünden?«

»Sogleich, wenn mir das gestattet wird. Ich höre ja, daß sie verhaftet ist.«

Huck wurde gerufen und der Kommissär zeigte sich bereit, mit den Herren die Gefangene aufzusuchen – er hatte, da es inzwischen Abend geworden, schon den Wagen bestellt, der sie nach *** bringen sollte.


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