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Fünftes Kapitel: Fortsetzung. Beschränktes Ziel

Wir haben im vorigen Kapitel gesagt, wie wir unter Niederwerfung des Feindes das eigentliche absolute Ziel des kriegerischen Aktes verstehen, wenn wir es für zulässig halten; jetzt wollen wir betrachten, was übrig bleibt, wenn die Bedingungen der Zulässigkeit nicht erfüllt sind.

Diese Bedingungen setzen eine große physische oder moralische Überlegenheit oder einen großen Unternehmungsgeist, einen Hang zu großen Wagnissen voraus. Wo nun dies alles nicht ist, kann das Ziel des kriegerischen Aktes nur von zweierlei Art sein, entweder die Eroberung irgendeines kleinen oder mäßigen Teiles der feindlichen Länder oder das Erhalten des eigenen bis zu besseren Augenblicken; dies letztere ist der gewöhnliche Fall des Verteidigungskrieges.

Wo das eine oder das andere von rechter Art sei, daran erinnert uns schon der Ausdruck, welchen wir bei dem letzten gebraucht haben. Das Abwarten bis zu besseren Augenblicken setzt voraus, daß wir von der Zukunft dergleichen zu erwarten haben, und es ist also dieses Abwarten, d. h. der Verteidigungskrieg, allemal durch diese Aussicht motiviert; dagegen ist allemal der Angriffskrieg, d. h. die Benutzung des gegenwärtigen Augenblicks da geboten, wo die Zukunft nicht uns, sondern dem Feinde bessere Aussichten gewährt.

Der dritte Fall, welcher vielleicht der gewöhnlichste ist, würde der sein, wo beide Teile von der Zukunft nichts Bestimmtes zu erwarten haben, wo also aus ihr such kein Bestimmungsgrund genommen werden kann. In diesem Fall ist der Angriffskrieg offenbar demjenigen geboten, der politisch der Angreifende ist, d. h. der den positiven Grund hat; denn für diesen Zweck hat er sich bewaffnet, und alle Zeit, die verlorengeht ohne hinreichendes Motiv, geht ihm verloren.

Wir haben hier aus Gründen für den Angriffs- oder Verteidigungskrieg entschieden, die mit dem Machtverhältnis weiter nichts zu tun haben, und es könnte doch viel natürlicher scheinen, dies wohl hauptsächlich von dem Machtverhältnis abhängen zu lassen; wir glauben aber, daß man gerade dann vom rechten Wege abkommen würde. Die logische Richtigkeit unserer so einfachen Schlußfolge wird niemand bestreiten, wir wollen nun sehen, ob sie im konkreten Falle ad absurdum führt.

Denken wir uns einen kleinen Staat, der mit sehr überlegenen Kräften in Konflikt geraten ist, aber voraussieht, daß sich seine Lage mit jedem Jahre verschlimmern wird; muß er nicht, wenn er den Krieg nicht vermeiden kann, die Zeit benutzen, wo seine Lage noch weniger schlimm ist? Er muß also angreifen; aber nicht, weil der Angriff an sich ihm Vorteile gewährte, er wird vielmehr die Ungleichheit der Kräfte noch vergrößern, sondern weil er das Bedürfnis hat, die Sache entweder ganz zu entledigen, ehe die schlimmen Perioden eintreten, oder sich wenigstens einstweilen Vorteile zu erringen, von denen er nachher zehren kann. Diese Lehre kann nicht absurd scheinen. Wäre dieser kleine Staat ganz sicher, daß die Gegner gegen ihn vorschreiten werden, dann kann und mag er sich der Verteidigung gegen sie zu Erringung seines ersten Erfolges bedienen, er ist dann nicht in Gefahr, Zeit zu verlieren.

Ferner, denken wir uns einen kleinen Staat mit einem größeren im Kriege begriffen und die Zukunft ohne allen Einfluß auf ihre Entschlüsse, so müssen wir doch, wenn der kleine Staat politisch der Angreifende ist, von ihm such fordern, daß er zu seinem Ziel vorschreite.

Hat er die Keckheit gehabt, sich gegen einen mächtigeren den positiven Zweck vorzusetzen, so muß er such handeln, d. h. den Gegner angreifen, wenn dieser ihm nicht die Mühe erspart. Das Abwarten wäre eine Absurdität; es müßte denn sein, daß er seinen politischen Entschluß im Augenblick der Ausführung geändert hätte, ein Fall, der häufig vorkommt und nicht wenig dazu beiträgt, den Kriegen einen bestimmten Charakter zu geben, aus dem der Philosoph nicht weiß, was er machen soll.

Unsere Betrachtung über das beschränkte Ziel führt uns zu dem Angriffskrieg mit einem solchen und zum Verteidigungskrieg; wir wollen beide in besonderen Kapitel betrachten. Vorher aber müssen wir uns noch nach einer anderen Seite hinwenden.

Wir haben die Modifikation des kriegerischen Zieles bis jetzt bloß aus den inneren Gründen abgeleitet. Die Natur der politischen Absicht haben wir nur in Betrachtung gezogen, insofern sie etwas Positives will oder nicht. Alles übrige in der politischen Absicht ist im Grunde für den Krieg selbst etwas Fremdes, allein wir haben im zweiten Kapitel des ersten Buches (Zweck und Mittel im Kriege) bereits eingeräumt, daß die Natur des politischen Zweckes, die Größe unserer oder der feindlichen Forderung und unser ganzes politisches Verhältnis faktisch den entscheidendsten Einfluß auf die Kriegführung behauptet, und wir wollen daher im folgenden Kapitel uns damit noch besonders beschäftigen.


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