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Was sich sonst während Gerolds langer Krankheit zugetragen, ist schnell zusammengefaßt. Das Fürstlich Rothensteinsche Geschäft war dringlich gewesen, es duldete keinen Aufschub. Es waren ja auch alle Formalitäten erfüllt, die Unterschriften aller Beteiligten erfolgt. Nur die Zahlungsanweisungen und die Uebernahme der von dem Fürsten abzutretenden Besitzobjekte standen noch aus.

Wäre der Generalkonsul an jenem Tage, da Francis ihn verließ, noch einmal zum vollen Bewußtsein gelangt – wer will sagen, ob er nicht unverhältnismäßig große Opfer gebracht haben würde, um aus dem Kaufkonsortium ausscheiden zu dürfen. Seine rechtlichen Vertreter aber hatten hierzu keinerlei Anlaß; sie wußten im Gegenteil, daß der Konsul seit Monaten an dem Zustandekommen der Abmachungen unablässig gearbeitet hatte, daß er sich am Ziel seiner Wünsche sah, als der Syndikus des Konsortiums ihm die, bis auf seine, Gerolds, Unterschrift rechtsgiltigen Dokumente unterbreitete. Nun fand man auch diese, vom Notar beglaubigte Gegenzeichnung des Chefs auf seinem Schreibtisch vor. Man konnte gar nichts anderes tun, als das Geschäft in allen Teilen aufrecht erhalten. Trotzdem fand eine gewisse Verschiebung statt.

Was unter den bisherigen Umständen in den Händen eines gentilen, großdenkenden Kaufmannes verbliebem wäre, die eigentliche Geldmanipulation, das übertrug sich nun infolge von Gerolds schwerer Erkrankung auf einen seiner Sozien – zufällig auf einen Mann von unsauberer, kleinlicher, beutegieriger Gesinnung. In genauer Kenntnis von des Fürsten brennender Notlage schob der mit den Auszahlungen beauftragte Teilhaber allerlei angeblich noch zu regelnde Nebenfragen vor, um den Fürsten in immer ärgere Verlegenheit zu drängen, um immer neue Zugeständnisse von ihm herauszupressen. Und je nachgiebiger sich der völlig in die Enge getriebene Fürst zeigte, um so heißhungriger lechzte jener nach immer weiterem Gewinn.

Bis eines Tages der Henkel brach. Andere Finanzleute, an die der Fürst in seiner Not herantreten mußte, bekamen Kenntnis von dem schmutzigen Treiben jenes Blutsaugers. Dabei mag ihnen die Lust gekommen sein, die ganze Transaktion selbst zu unternehmen – gleichviel, sie trieben den Fürsten zum Aeußersten.

Noch ehe der Generalkonsul auch nur das Bewußtsein wieder erlangt hatte, war eine Anzeige wegen Wuchers, Betruges gegen ihn und seine Teilhaber erstattet und die Nichtigkeit der abgeschlossenen Verträge beantragt worden. Die drei mit Gerold verbündeten Bankiers wurden in Untersuchungshaft gezogen. Ihn selbst, den Generalkonsul, mußte man seines Zustandes wegen »bis auf weiteres« in Freiheit belassen. Doch hatte er eine enorme Summe als Bürgschaft hinterlegen müssen. Auch wurde sein Haus polizeilich überwacht und ein von der Staatsanwaltschaft bestellter Arzt hatte täglich über den Stand der Krankheit zu berichten. –

Und wieder gab es ein großes Erstaunen in gewissen Berliner Kreisen. Noch nicht einmal ein volles Jahr hindurch hatte der neuvermählte Generalkonsul mit seiner jungen Gattin, geborenen von Kirchenmaus, man wäre versucht, zu sagen: Hof gehalten in der Grunewald-Villa, da war plötzlich eine schlimme Wendung eingetreten.

Im November schon stand die herrliche Besitzung Gerolds einsam und verlassen da. Die junge Frau war, so hieß es, zu Verwandten nach England gereist. Der langsam von seiner schweren Krankheit genesende Generalkonsul bezog ein Junggesellenheim nahe seinem Kontor in der Stadt.

Eine Zeitlang zerbrach man sich den Kopf über den sonderbaren »stillen Skandal«, wisperte man und flüsterte man – erfand allerlei pikante Geschichten, in denen, je nachdem, ein Dritter oder eine Dritte eine geheimnisvolle Rolle spielte. Bis dann endlich jene furchtbare Katastrophe über den Generalkonsul hereinbrach, die in der Berliner haute finance wie ein Menetekel wirkte und alles Geschwätz zum Schweigen brachte.

Der Untersuchungsrichter hatte nicht so ganz unrecht gehabt, als er meinte, ganz Berlin spräche von dem bevorstehenden Prozeß. Damals aber wußte »ganz Berlin« nur von einer großartigen Bewucherung, deren Opfer der Fürst Rothenstein hätte werden sollen. Als Beschuldigter aber wurde in den Zeitungen noch niemand bei vollem Namen genannt. Auch war von einer ganzen Wucherergruppe die Rede, und da man von Gerolds monatelanger Krankheit wußte, war er nur von wenigen Eingeweihten mit dem kommenden Sensationsprozeß in Verbindung gebracht worden. –

Ob und wie weit aber es einen Zusammenhang gab zwischen dem Schiffbruch der Geroldschen Ehe und demjenigen seiner geschäftlichen Herrlichkeit, das hat außer den beiden Hauptbeteiligten kein Mensch je erfahren.

Inzwischen war Gerold schon so weit wieder hergestellt, daß er das Furchtbare seiner Lage in vollem Umfange erkannte. Er litt unbeschreiblich unter der Selbstanklage, seiner Frau nicht nachgegeben zu haben.

Von ihr selbst sah und hörte er nichts. Er wußte längst, daß sie über sieben Wochen an seinem Krankenlager zugebracht und in all' dieser Zeit fast niemanden empfangen hatte, als seine Aerzte. Dann war sie, beinahe, wie sie ging und stand, aus dieser Ehegemeinschaft ausgeschieden. Und er, Gerold, hatte nicht einmal das Recht, ihre Handlungsweise zu verurteilen.

Er war zu sehr gewöhnt, mit Tatsachen zu rechnen, sich ihnen bedingungslos unterzuordnen. Und es war eine leider nur zu greifbare Tatsache, daß man ihn in den Anklagezustand gesetzt hatte. Ein Mann, der das heraufbeschwört, so sagte er sich, ein Mann, der seine Frau ohne zwingende Notwendigkeit den grauenvollen Möglichkeiten seiner Verurteilung aussetzt, der hat sich seines Rechtes auf sie begeben. Und um gleichsam diesem Gefühl seiner Schuld praktischen Ausdruck zu geben, zugleich aber auch seine Gattin für alle Zukunft sicher zu stellen, verschrieb er der Frau Francis Gerold, geborenen von Engern, vor Notar und Zeugen zunächst die Grunewald-Villa samt ihrer gesamten Einrichtung, ließ auch die grundbücherlichen Eintragungen ordnungsgemäß vornehmen und deponierte bei der Reichsbank eine namhafte Summe auf den Namen seiner Frau. Er wußte Frau von Engern zu bestimmen, daß sie hinauszog in den Grunewald, um das Eigentum ihrer Tochter zu verwalten. An sie, an Frau von Engern, waren auch die Zinsen von Francis Vermögen zahlbar gemacht worden, damit die alte Dame nicht in Sorgen geriete wegen der kostspieligen Erhaltung der Villa.

Da thronte denn Frau von Engern wie eine wirkliche Schloßfrau. Sie hatte freilich den Personalbestand sehr vermindert: nur so viel Dienerschaft behielt sie, um das Besitztum in Ordnung halten zu können. Hoffte sie doch von ganzem Herzen, daß Francis »zu Verstand kommen« und heimkehren werde. Dann wollte sie ihres Amtes ehrenvoll gewaltet haben.

Aber Francis rührte sich nicht, sie schien wie verschollen. Jeden Tag fragte Gerold nach, ob noch immer keine Nachricht von ihr gekommen. Sie wollte tot sein für ihn, hatte endgiltig mit ihm abgerechnet.

Natürlich versuchte er trotzdem alles Erdenkliche, um ihren Aufenthalt zu erfahren, wenn auch nur, um ihr zu Hilfe zu kommen. Aber es ergab sich nichts, als daß sie sich nach London gewandt hatte. Ihr Bruder, ihre Mutter, niemand hatte Nachricht über sie. Frau von Engern kannte zu allem Unglück nicht einmal mehr den Namen von Francis ehemaliger Schulfreundin, sonst wäre es möglich gewesen, diese irgendwie aufzufinden. Die alte Frau hatte sich schon bei der ersten Andeutung ihrer Tochter, Gerolds Haus verlassen zu wollen, so empört, so fassungslos zornig geäußert, daß Francis nie wieder darauf zurückgekommen war. Und diese sinnlose Flucht hatte die Mutter getroffen wie ein mörderischer Ueberfall. Ihre ganze Sympathie war mit dem verlassenen Manne. – – –

Die Untersuchung gegen Gerold zog sich nahezu ein Jahr hin, was zum Teil allerdings durch seinen Zustand sich erklärte. Es war auf seinen dringenden Wunsch geschehen, daß man ihn aus der Grunewald-Villa in die Stadt gebracht hatte. Er konnte es nicht ertragen, sich in den Räumen zu sehen, die Francis mit ihm geteilt hatte.

Aber auch von der Stadtwohnung aus durfte er noch nicht zu den Verhören sich begeben, bevor er nicht völlig genesen war.

Endlich, nach Monaten, hatte er die erste Ausfahrt machen dürfen. Er suchte den gerade in Berlin anwesenden Fürsten Rothenstein auf, um sich ihm zur Verfügung zu stellen. Der Fürst wußte sehr wohl, daß seine Angelegenheiten damals eine andere Behandlung erfahren haben würden, wären sie in den Händen des Generalkonsuls verblieben. Er hatte dieser seiner Ueberzeugung auch vor dem Untersuchungsrichter Ausdruck gegeben.

Daß nun Gerold kam, ihm seine Hilfe anbot, bestärkte den Fürsten nur in seiner guten Meinung. Da es des Konsuls feste Absicht war, sich völlig von den Geschäften zurückzuziehen, wurden nahezu alle seine Mittel flüssig, und er konnte dem Fürsten, dem damals nur eine teilweise Regelung seiner Verpflichtungen möglich geworden, mit billigem, auf Jahre hinaus festzulegendem Gelde dienlich sein.

Das alles mußte seine, Gerolds, Sache bei Gericht außerordentlich verbessern. Der berühmteste Anwalt des Berliner Barreaus würde ihm zur Seite stehen, und dieser rechnete mit voller Bestimmtheit auf eine Freisprechung, weil alle unlauteren Manipulationen ohne Gerolds Vorwissen, während dessen schwerer Krankheit geschehen waren.

Mit den Horoskopen am Wetterhimmel der Gerichte ist es eine eigene Sache; sie sind fast so unzuverlässig, wie andere Wetterprophezeiungen. Der sensationelle Prozeß Gerold brachte merkwürdige Ueberraschungen. Vor allem hatte sich der am schwersten Belastete, jener Sozius Gerolds, der den Fürsten auszurauben versuchte, in der Nacht vor der Hauptverhandlung in seiner Isolierzelle erhängt. Ihn erwartete eine mehrjährige Gefängnisstrafe, wie er sich sagen mußte; so hatte er sich selbst gerichtet.

Damit aber veränderte sich plötzlich das gesamte Bild des Prozesses. Der ganze kunstvolle Bau der seit vielen Monaten vorbereiteten Anklage stürzte gewissermaßen zusammen, denn dieser Bau war auf einen Hauptbeschuldigten gestellt, neben dem die Mitangeklagten kaum noch in Betracht gekommen wären. Der Staatsanwalt hatte noch gestern in privatem Gespräch zu Gerolds Verteidiger sich dahin geäußert, daß er es für seine vornehmste Aufgabe halte, den Bankier Hanno schwerer Bestrafung entgegenzuführen. Den übrigen Beteiligten wolle er alle erdenkliche Rücksicht entgegenbringen. Nun aber lag Hanno auf der Bahre. Ein gewaltiger Untersuchungs- und Anklageapparat war in Bewegung gesetzt worden. Seit Monaten schrieben die Zeitungen über den erwarteten Prozeß, der hoffentlich eine neue Wuchergesetzgebung zur Folge haben würde. Wie heißt es doch im »Tell«? »Es rast der See – er will sein Opfer haben!« –

Nach dreitägiger Verhandlung wurden die drei überlebenden Angeklagten zu Gefängnisstrafen von zwei Jahren, fünfviertel Jahren und neun Monaten verurteilt. Gerold, der am glimpflichsten davon gekommen war – der Fürst hatte ihn glänzend entlastet – beließ man unter Einbehaltung seiner Kaution auf freiem Fuße, während die beiden Mitschuldigen auf Antrag des Staatsanwalts sogleich in Haft genommen wurden.

Noch hoffte Gerold, das Reichsgericht würde einem Revisionsantrage Folge geben. Er erlebte es auch, daß der Reichsanwalt in langem Plaidoyer die Aufhebung des Urteils, soweit es Gerold betraf, beantragte. Aber der Senat war anderer Meinung: er bestätigte das erstgerichtliche Urteil. Und von Grauen geschüttelt, sah der ehemalige Generalkonsul – er hatte sein Amt natürlich längst niedergelegt – daß er dem Gefängnis nicht entgehen würde.

Als er mit dem berühmten Anwalt die große Freitreppe vor dem Reichsgericht herunterstieg, schwer auf einen Stock gestützt, weil sein rechter Fuß ihn nicht trug, war es zu Ende mit der heldenhaften Fassung, die er während des ganzen Verfahrens bewahrt hatte. Er brach in Tränen aus.

Erschüttert nahm der Advokat den Arm seines Klienten und grüßte so mit Ostentation den eben sie überholenden Senatspräsidenten. Wie zwei gute Freunde schritten der Verteidiger und der Verurteilte der inneren Stadt zu. –

Er war ein Lebenskünstler, dieser geniale Advokat, der heute eine so verblüffende Niederlage erlitten hatte. Man muß auch einmal eine Schlacht verlieren können!

»Wollen Sie mich nun einmal ruhig anhören, lieber Konsul – Pardon! – lieber Herr Gerold?« Und als keine Antwort erfolgte: »Meine amtlichen Funktionen sind zu Ende – jetzt möchte ich eine Viertelstunde als Mensch mit Ihnen plaudern. Das ist nur bei einer Flasche Pommery möglich. Da will ich Ihnen sagen, was ich täte, wenn ich in Ihrer Haut steckte. Kommen Sie, lieber Freund – ich weiß hier ein still-verschwiegenes Vereinswinkelchen, wo ich schon so manchen Sieg gefeiert habe. Wir wollen auch heute eine Siegesfeier begehen – wir trinken auf die stolze Kraft des Menschen, den auch das grausamste Schicksal nicht völlig zu unterjochen vermag ... Dazu lade ich Sie ein. Von den fünfundzwanzigtausend Mark Honorar, die Sie mir gezahlt haben, darf ich mir solchen Luxus schon gestatten.«

Beinahe lächelte der Konsul, so wohl tat ihm die ganze Form dieses Trostes; und wenige Minuten später saßen sie in einem heimlichen, altdeutschen Gemach, das um diese Stunde nur von den Geistern des Weins bewohnt schien.

Man hatte still das erste Glas getrunken. Dann begann der Anwalt:

»Daß Sie nur recht klar sehen, mein werter Freund, Sie sind sowohl nach dem Wortlaut, als nach dem tiefsten Sinne des Gesetzes schuldig!«

Erstaunt, fast unwillig blickte Gerold auf, der Advokat erriet seine Gedanken:

»Sie sind empört über solche Doppelzüngigkeit? Sie können es nicht begreifen, wie ich in der Hauptverhandlung und selbst noch heute hier, mit aller Wärme für Ihre Freisprechung plaidieren konnte, während ich Sie doch für schuldig halte?«

»Nun – ist das etwa nicht befremdend?«

»Nur auf den ersten Blick, mein Lieber. Unsre Rechtspflege begnügt sich nicht damit, daß jemand schuldig ist – auch noch nicht damit, daß ihm dies bewiesen wird. Nein, noch ein drittes ist notwendig, um ihn zu verurteilen: er muß auch das Bewußtsein strafbaren Handelns gehabt haben. Und dies letztere durfte ich für Sie in Abrede stellen. Sie waren nicht der Meinung, den Fürsten zu schädigen! Sie waren eher vom Gegenteil überzeugt.«

»So ist es, Herr Rechtsanwalt, genau so!«

»Hätten wir jenen Hanno zur Stelle gehabt,« fuhr der Anwalt fort, so wäre es mir wahrscheinlich auch gelungen, den Gerichtshof zu meiner Auffassung zu bekehren. Nun aber fehlte der ärgste Uebeltäter. Und man hielt sich an die übrigen; natürlich auch an den, ohne welchen dieses ganze, hart aus der Grenze des Zulässigen stehende Geschäft mit dem Fürsten niemals zu stande gekommen wäre. Dabei mußte man es Ihnen anrechnen, daß Sie in der Auswahl Ihrer Teilhaber nicht mit der nötigen Vorsicht zu Werke gegangen sind. Herr Hanno war nicht der Mann, ein an sich schon nicht unbedenkliches Geschäft einwandsfrei durchzuführen. Und Sie waren es schließlich, der die ganze Transaktion geleitet, der auch einen Hanno zur Teilhaberschaft berufen hat. Ergo mein Verehrter, im Sinne des Gesetzes durfte – ich will nicht sagen: mußte man Sie verurteilen.«

Der Advokat schwieg und füllte von neuem die Gläser. Er fand es nur in der Ordnung, daß auch Gerold in Schweigen verharrte. Des Anwalts Worte hatten auf ihn gewirkt; zum ersten Male war ihm sein »Fall« in objektiver Beleuchtung vorgeführt worden. Und was weder die reine aus dem Gefühl entsprungene Aufwallung Francis, noch die ganz einseitig gefärbte, tendenziöse Darstellung des öffentlichen Anklägers zu stande gebracht hatte: den Konsul von seiner Schuld zu überzeugen, das hatte der Verteidiger soeben mit schlichten Worten erreicht – ein wirklicher Anwalt des Rechts. –

Sie stießen nicht mit den Gläsern an. Ueber den Tisch hinweg reichte der Exkonsul dem Advokaten die Rechte und drückte mit Wärme die Hand, die ihm den Weg gewiesen. Und in gänzlich verändertem Tone begann der Anwalt von neuem:

»Aber ich wollte Ihnen nicht das allein sagen, sondern noch mancherlei, das Ihnen vielleicht noch wertvoller werden kann. Wie ich mich verhalten würde, wenn ich an Ihrer Stelle stände – das möchte ich vor allem Sie wissen lassen.« Er tat einen tiefen Zug aus der breiten, perlenden Schale. »Das Gefängnis, mein lieber Freund, ist etwas Furchtbares, etwas Grauenhaftes. Freilich, der Verkommene, der ohnehin Ausgestoßene wird sich verhältnismäßig zurecht finden, wird sich bald im Gefängnis heimisch und wohl fühlen. Wenn er auch wieder in der Freiheit ab und zu einmal gut leben und über die Schnur hauen konnte – so regelmäßig und so reichlich hat er nie zu essen gehabt. Und kein Pennenwirt mahnt ihn um Schlafgeld, und so sauber wie hier hat er sich nur selten einmal halten können. Die Arbeit – nun, die ist nur im Zuchthause drückend. In den Staatsgefängnissen ist es Spielerei, und wer halbwegs Bescheid weiß, kann sich in vielen Fällen drücken. Solch ein Mensch ist mit seinesgleichen zusammen – es kommt ihm gar nicht darauf an, auch im Gefängnis einen Diebstahl zu begehen, wenn er sich dadurch in den Besitz verbotener Genüsse setzen kann und Wege hierzu findet er, aller Aufsicht zum Trotze. Er wird übrigens auch von dem subalternen Aufsichtspersonal nicht schlecht behandelt, weil er die Hausordnung kennt, den Unterbeamten keine Schwierigkeiten bereitet. Wenn das von dem Strolch, dem Gewohnheitsverbrecher gilt, so ist auch von der Mehrzahl der Dutzendmenschen Aehnliches zu sagen. Sie, die eine leichtfertige Verschuldung, eine Tat der Leidenschaft oder der Gewinnsucht ins Gefängnis gebracht, finden sich bald damit ab, daß sie nun einmal verurteilt sind und »stillhalten« müssen. Um so gräßlicher empfindet der höher Veranlagte den martervollen, tausendfach peinigenden Zwang der persönlichen Unfreiheit. Ueber die grobe, einförmige Kost, über das harte Lager, über zahllose kleine und schmerzhafte Entbehrungen führt ihn freilich sein philosophisch geschulter Geist sehr bald hinweg. Es dauert gar nicht lange, so hat er sich erinnert, daß das Essen nur eine physische Notwendigkeit, daß man sich nur recht müde zu machen braucht, um auf noch schlechterem Lager ganz gut zu schlafen und daß es im Grunde – Ueberflüssiges ist, was er zu entbehren meinte. Aber für den – lassen sie mich das Wort gebrauchen – für den Adelsmenschen bergen die Mauern seiner Zelle noch tausend andere Qualen, enthält die Luft des Gefängnisses noch weitere tausend giftiger Pfeile, die ihn treffen und tief verwunden, wie sehr er sich auch mit stolzem Gleichmut gepanzert glaubt. Nicht eine Minute lang Herr seiner selbst sein dürfen, immer der Beobachtung, der Zurechtweisung ausgesetzt sein, mit seiner Beschäftigung, Kleidung, Haltung, mit seiner Lektüre und seinem Verkehr mit der Außenwelt von andern, meist subalternen Personen abhängig sein – nur noch stumm denken dürfen und sich das nicht einmal anmerken lassen – darin, mein lieber Freund, gipfelt das Martyrium der Gefängnisstrafe für den gebildeten Mann. Ich stehe nicht an, zu behaupten, daß er hundertfach so schwer leidet, als der gewohnheitsmäßige Gast des Gefängnisses – daß ihm schweres Unrecht geschieht, wenn seine Verfehlungen mit gleichem Maße gemessen werden, wie die des berufsmäßigen oder gewalttätigen Rechtsbrechers. Man darf mir auch nicht mit dem beliebten Einwand kommen, daß die Verantwortlichkeit des Gebildeten größer sei, als die des geistig Armen. Genau das Gegenteil trifft zu. Denn dieser über alles Maß erhöhten Verantwortlichkeit stehen ausgleichend die anspruchsvolleren, klippenreicheren, komplizierteren Lebensverhältnisse des Gesellschaftsmenschen gegenüber. In welche Versuchung kann denn der einfache Mensch geraten? Seinen Werkgenossen das Geldtäschchen zu stehlen, seinen Brotherrn oder Hauswirt zu betrügen, einen Widersacher niederzuschlagen, oder aus Rache oder Begierde falsch zu schwören. Das ist so ziemlich das Alpha und das Omega seines Sündenregisters. Wie ganz anders der Kulturmensch, der sich eigentlich nur zwischen Fallstricken und Fußeisen bewegt, dessen ganzes Leben ein endloser Eiertanz, ein unaufhörliches Hinweggleiten über Sumpf und Felsgeklüft, über reißende Wasser und gähnende Abgründe ist ... Das klingt wie Uebertreibung, aber glauben Sie mir: gerade von meinem Platze aus kann man sehen, wie wahr es ist. Was will die verschwindend kleine Zahl von bescheidenen Beamten und Angestellten, die sich willig nach der Decke strecken, was will sie gegenüber der ungeheuren Mehrzahl derer bedeuten, die mit dem Strome schwimmen müssen, denen tausend traurig-lächerliche Notwendigkeiten das Verzichten, das Entsagen unmöglich machen und die doch wieder auf Schritt und Tritt Leuten begegnen, die nicht mehr sind, die nicht mehr können, als sie, und die doch ans Entsagen und Verzichten nie gedacht haben! Nehmen Sie dazu die tausendfältige, verlockende Gelegenheit, die der moderne Geschäftsverkehr jedem bietet, der nicht ganz in sich gefestigt ist – nehmen Sie endlich unsern leidigen Ueberfluß an Gesetzmacherei, der sich zumeist über die Städter, über die ohnehin Unvorsichtigeren, ergießt, und Sie werden mir zugeben: wir alle, Sie und ich und zahllose unseresgleichen, wir sollten uns eigentlich wundern, daß wir nicht schon längst »bestraft« sind. Deshalb eben sollte die Gefängnisstrafe für den Gebildeten und ganz besonders für denjenigen, den nicht ehrlose Absichten auf die Anklagebank gebracht, eine andere sein, als die für den notorischen Lumpen, für den gewerbsmäßigen Dieb und Gauner. Das ist aber ganz und gar nicht der Fall. Unsere Gefängnisvorstände sind stolz darauf, »gleiches Recht für alle« walten zu lassen. »Der Räuber, der sich der Hausordnung fügt,« sagte mir einmal einer der hervorragendsten Strafhausleiter, »ist mir lieber, als der Redakteur oder Lehrer, der auch im Gefängnisse noch mehr sein will als jener.« Hier haben Sie Ueberreste barbarischer Anschauungen ... Kommende Geschlechter werden das erkennen. Sie werden dieses ganze Strafverfahren über den Haufen werfen, – diese ganze fürchterlich mißbrauchte Gefängnisfuchtel. Lange Gefängnisstrafen haben überhaupt nur von einem einzigen Gesichtspunkte aus Berechtigung: wenn man dadurch den Gestraften unschädlich machen will für die menschliche Gesellschaft. Ist aber dies notwendig, so wäre Deportierung zweifellos das wirksamste Mittel. Wo indessen nur eine Ahndung stattfinden soll, da genügen kurze, strenge Strafen zweifellos. Weil eben die Menschennatur sich in alles fügen lernt, und auch der Gutgewöhnte nach zwei, drei Monaten nicht mehr eigentlich leidet oder entbehrt – so weit es sich nicht um Dinge handelt, die er meines Erachtens zu unrecht erduldet. Und wer mir gar von der bessernden Wirkung der Gefängnisstrafen spricht, dem lache ich ins Gesicht. Eine wirkliche Verbrechernatur ist noch nie »gebessert« worden; den anderen, den leichtfertigen, jähzornigen, charakterschwachen Menschen sollte man besser aus den Gefängnissen fernzuhalten suchen, weil er dort erst erlernt, was er noch nicht weiß. Ich behaupte, daß im Gefängnis mehr Menschen moralisch zu Grunde gehen, als moralisch Vernichtete dorthin eingeliefert werden ... Aber ich halte Ihnen da einen Vortrag, als sollten Sie mich in den Reichstag wählen. Und ich wollte doch nichts anderes, als Ihnen klar machen, was Ihnen bevorsteht!«

»Sie wollen mehr, Herr Doktor,« entgegnete Gerold, »Sie wollten mir nahelegen, mich der Strafe zu entziehen.«

»Als Mensch – nicht als Anwalt,« replizierte der Advokat. »Wir sind unter uns, da darf ich rückhaltlos reden. Sie haben, wie man so sagt, nicht Kind, nicht Kegel ...« verzeihen Sie – habe ich da einen wunden Punkt berührt? Das würde ich aufrichtig bedauern.«

»Nein, nein,« gab Gerold gepreßt zurück, »ich stehe ganz vereinsamt da.«

»Nun also – übertragen Sie einem vertrauenswürdigen Manne die Abwicklung Ihrer Geschäfte, lassen Sie in aller Stille zu Gelde machen, was Sie besitzen und – ziehen Sie gen Süden, was überdies Ihrer herabgekommenen Konstitution nur dienlich sein kann.

Man wird Sie zum Strafantritt auffordern – das kann übrigens schon von heute ab geschehen, da das Urteil Rechtskraft erlangt hat. Dann wird man, da Sie sich nicht stellen, einen Steckbrief gegen Sie erlassen – gewiß, auch der Gedanke ist entsetzlich! – aber glauben Sie mir: die Zeitungsnotizen vor und während und nach der Verhandlung waren nicht minder kompromittierend! In wenigen Tagen ist der, übrigens nur an die Behörden des Inlands gerichtete Steckbrief vergessen, und dort unten, im sonnigen Süden weiß kein Mensch davon, kümmert sich niemand darum!«

»Wird man denn nicht meine Auslieferung verlangen, wo immer ich mich auch niederlasse?«

»Das dürfte ohne besondere Veranlassung schwerlich geschehen,« beschied ihn der Anwalt, »da es zu einer Schädigung nicht gekommen ist. Man wird Ihre Kaution als dem Staate verfallen erklären, wird sich in Höhe der Prozeßkosten an Ihrem Besitz schadlos halten – vielleicht auch in Jahr und Tag einmal den Steckbrief erneuern, um die Strafvollstreckung nicht verjähren zu lassen – im übrigen, verlassen Sie sich darauf, werden Sie unbehelligt bleiben, so lange Sie den deutschen Behörden nicht geradezu in die Arme laufen!«

Gerold saß in tiefes Sinnen versunken. »Sie haben nicht Kind und Kegel,« diese Worte vor allem klangen ihm nach. Wirklich, er stand allein auf der Welt. Niemandem würde er dienen, wenn er jetzt die über ihn verhängte Strafe anträte. Niemandem, als dem Begriff des Rechtes. Er hatte keine Freunde mehr, um derentwillen er seine Rechnung beim Staate hätte begleichen sollen, keinen Verwandten, der vielleicht durch den Steckbrief schmerzlich berührt werden konnte. Einzig und allein sie kam in Frage, Francis, die zusammenzucken würde, wie unter einem Peitschenhiebe, wenn sie erführe, daß er vogelfrei geworden. Aber war Francis nicht tot für ihn? War sie ihm nicht entglitten, wie in eine andre Welt? Alle seine Nachfragen und Nachforschungen waren ohne Ergebnis geblieben. Sie mußte unter anderem Namen irgendwo im Dunkel leben. Und ganz plötzlich verknüpfte sich ihm der Gedanke an seine Flucht mit der Möglichkeit, sie ausfindig zu machen. Er ließ hier nichts im Stiche. Seine Geschäfte widerten ihn an. Seinen früheren Verkehr mußte er ohnehin verloren geben; und er tat es leichten Herzens. Noch immer war er ein sehr wohlhabender Mann. Wie, wenn er sich auf die Reise begab, nicht allein, um sich der Strafe zu entziehen, sondern noch viel mehr, um Francis zu suchen? Um ihr, wenn er sie gefunden, zu sagen: »Sieh, ich trete mit reinen Händen vor Dich hin, geläutert durch schmerzliche Erfahrung, gestraft durch schweres Leid!« Würde sie nicht heute anders urteilen, als damals, wo immerhin der Schein laut gegen ihn sprach? Ihn überkam auf einmal etwas wie frohe Zuversicht. Auch an Francis konnte die Zeit nicht spurlos vorübergegangen sein. Da sie seine Hilfe nicht in Anspruch genommen und von anderer Seite schwerlich irgend etwas zu hoffen hatte, stolz, streng, und unnahbar, wie sie war, mußte sie in hartem Kampfe gestanden haben und noch stehen. Heute würde sie anders über ihn denken, wie vor einem Jahre.

Er sah auf die Uhr und erhob sich.

»In einer Stunde passiert der Münchener Schnellzug Leipzig – wollen Sie mich zum Bahnhofe begleiten?«

»Mit Freuden! Ich beneide Sie – in allem Ernst! Wie wäre ein Mensch nicht zu beneiden, der sich ohne Schwierigkeiten einer furchtbaren, langwierigen Marter, einem neun Monate langen Leid zu entziehen vermag? Trinken wir auf Ihre glückliche Ankunft in – sagen wir in Rom, in Neapel, in Florenz!«

»Oder sagen wir: bei meiner Frau!«

Mit lebhafter Zustimmung erhob der Anwalt sein Glas. Und aus dem Aneinanderklingen der beiden feingeschliffenen Pokale glaubte Gerold es zu vernehmen, wie eine trostreiche Verheißung.

*


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