Sagen aus der Hanse
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Hahl awer!

Zwei Bauernburschen, denen des Glücks zu Hause nicht gedeihen wollte, kamen nach Bremen und suchten allda ihr Heil zu machen; der jüngere wurde bei einem reichen Bürger ein Gärtner und heiratete nach einiger Zeit die Tochter des alten Fährmanns am Punkendeich, dessen Nachfolger er auch wurde. Der ältere aber wurde Packknecht bei einem Kaufmann, stieg auf zum Buchhalter und zum Mann der reichen Pflegetochter, wurde reich und groß. Jedoch der Ehrgeiz ließ ihm keine Ruhe, so daß ihm Weib und Kinder und der Reichtum nicht genügten, aber da ihm sein Reichtum Ansehen verschaffte und die Stelle des Stadtrichters zufällig zu vergeben war, seine Unparteilichkeit außer Zweifel stand und sein Vermögen die sicherste Bürgschaft für seine Unbestechlichkeit zu gewähren schien, wählte man ihn in dieses Amt. Er nahm es mit Ernst und Würde wahr und niemand hatte Ursache, sich über seine Entscheidungen zu beschweren.

Als einige Jahre hingegegangen waren, vereinigten sich die Melker auf dem Werder und forderten von dem Fährmann-Bruder eine Herabsetzung des Fährgeldes nach dem Werder. Was sie dem alten Fährmann bewilligt hätten, sei freiwillig geschehen. Da trat der Fährmann vor den Bruder Richter und überreichte ihm die Beweise, daß er in seinem Recht sei. Der Richter fürchtete aber, man könne ihn für parteiisch halten, wenn er dem Bruder Recht gäbe, und setzte das Fährgeld auf die Hälfte herab. Da erschrak der Bruder Fährmann, denn dieses Urteil verkürzte ihm seine Haupteinnahme und stürzte ihn in Not, und er rief aus: Das ungerechte Urteil wird dir auch noch im Tod keine Ruhe lassen. Der Bruder Richter, der bei diesem Wort erkannte, wie ungerecht er eben gewesen war, erhob sich, um dem Fortgehenden nachzueilen, aber nach wenigen Schritten erbleichte er und sank zum Schrecken aller tot zu Boden.

Nach seinem Tode hatte sein Weib an ihrem reichen Hause keine Freude mehr und sie verkaufte es. Den Käufer aber reute bald sein Geld, denn wenn er aus dem Fenster auf die Straße schaute, so stand der tote Richter hinter ihm und blickte ihm über die Schulter. Oder er zeigte sich unvermutet in der Küche und im Keller und erschreckte die Hausbewohner. Da ließ man einen gelehrten Kapuziner kommen, der bezwang den toten Richter und brachte ihn am Abend trotz allen Widerstrebens auf einen bereitgehaltenen Wagen. Der fuhr zum Ostertor, und als sie am Rathaus vorüberkamen, da rief es mit schrecklicher Stimme dreimal aus dem Wagen: Richter, richte recht! Je näher sie aber dem Ostertor kamen, desto schwerer wurde der Geist, denn er wollte nicht zur Stadt hinaus, bis die Pferde schließlich standen. Aber der Kapuziner ließ aus dem Marstall Vorspann kommen, und nun ging es rasch zum Tor hinaus nach dem Schwarzen Meer und der Pauliner Marsch. Dort wurde der tote Richter hin verbannt mit der Bedingung, daß er nicht eher wiederkommen dürfe, ehe er nicht den Sumpf mit einem Siebe ausgeschöpft und das Gras auf der Wiese bis auf den letzten Halm gezählt habe. Dort aber neckte und quälte der Verbannte alle, die sich seinem Ort nahten.

Da sich nun niemand mehr auf die Pauliner Marsch getraute und er ja in die Stadt der Bedingung wegen nicht rückkehren konnte, versuchte er nach dem Werder auszuweichen. Als der Bruder Fährmann am Morgen sein Schiff betrat, um die Melker überzusetzen, stand unter ihnen mit abgewandtem Gesicht ein prächtig angezogener Mann. Und als er drüben angekommen war und das Fährgeld heischte, raffte sich jener Mann empor, schoß jäh an ihm vorüber und rief aus: Der letzte Mann bezahlt die Fähr! Da erkannte der Fährmann, wen er übergesetzt hatte und die Melker schrien, er möge sie um Gotteswillen gleich wieder zurückführen. Der Bruder Richter aber übte nun hier seine Neckereien und Quälereien, wie vordem auf der Pauliner Marsch. Als aber der Winter kam und es auf dem Werder einsamer wurde und das Wasser die Landschaft weit und breit überströmte, da verlangte es ihn zurück auf die Marsch. Er trat also ans Ufer und rief den Fährmann: Hahl awer! Der kam, als er den aber erkannte, der am Ufer stand, da wandte er die Fähre und entwich. Jener hat später noch sehr oft gerufen; aber dem Fährmann war der Ruf bekannt und er ließ sich nicht täuschen, und ebensowenig nach ihm seine Kinder und Nachfolger. So muß nun der Verbannte, den man um seines Rufes willen den Hahl-awer nennt, für immer auf dem Werder bleiben. Und heute noch ziehen sich die Anwohner am Punkendeich die Bettdecke über die Ohren, wenn sie vom Werder herüber den Hahl-awer hören.

 


 


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