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Mitten in dem herrlich gelegenen großen Dorfe Pfäffikon im Canton Zürich, in der Nähe der Kirche, wohnten im hintern Theil eines Hauses der Landmann Heinrich Furrer von Pfäffikon und seine Ehefrau Barbara. Aus der im Jahre 1843 geschlossenen Ehe waren zwei Kinder hervorgegangen: Johann Heinrich, geboren am 9. Aug. 1844, und Luise, geboren am 26. April 1853.
Die Furrer'schen Eheleute waren ganz habliche Bauersleute. Ihre Liegenschaften waren ca. 16500 Frs., die Fahrhabe mit Vieh 2000 Frs. werth; an Schuldbriefen (grundversicherten Forderungen) besaßen sie 31480 Frs., Schulden hatten sie keine.
Ihr Haus aber war arm an Freuden und ihr Leben einförmig. Schon der Vater Furrer's war ein geiziger Mann gewesen, er starb 1859. Der Sohn war wie der Vater und die Ehefrau wie ihr Mann. Arbeit, strenge Arbeit, um zu erwerben, war der einzige Lebenszweck der Furrer'schen Eheleute. Sie lebten ganz für sich, abgeschlossen, in einer Art Einsamkeit, und waren schweigsam, theilnahmlos, verschlossen gegen jedermann. Sie hatten ein wahres Talent, ihr persönliches und Familienleben den Augen und Ohren aller zu entziehen; Vater und Mutter vermieden jeden Umgang, waren nur selten, an den hohen Festtagen, in der Kirche zu sehen, und auch die Kinder beantworteten die freundlichsten und wohlwollendsten Fragen der Nachbarn stets mit einem tonlosen »Ich weiß es nicht«. Die Aeltern liebten ihre Kinder, aber sie machten ihnen keine Freude, die Geld kostete. Wurde in der Schule etwas Sehenswerthes, fremde Thiere oder dergleichen für ein paar Rappen den Schülern gezeigt, so hatten die Furrer'schen Kinder kein Geld; aus demselben Grunde konnten sie gemeinschaftliche Ausflüge der Schulkinder nicht mitmachen, mußten barfuß laufen, durften von den Trauben der Reblaube ihres Hauses kein Beerchen genießen, weil der Vater Most daraus machte, dagegen die Mutter sie anwies, bei Dritten Obst aufzulesen und zu essen. Diese »Ueberhäuslichkeit« zeigte sich auch in der häuslichen Einrichtung; der Hausrath war im erbärmlichsten Zustande, die Betten äußerst gering, das Küchengeschirr ärmlich und schmuzig, die Kleider waren für die äußerste Nothdurft hinreichend.
Bei alledem waren Furrer und seine Frau ehrliche Leute, gaben jedem das Seinige, waren im Verkaufe, z.B. Milchverkauf, solid und reell und konnten sogar dienstfertig sein. Was sie ergeizten und erdarbten, ergeizten sie am eigenen Leibe. Diese Lebensweise der Aeltern und diese Erziehungsart ihrer Kinder war aber für diese nicht vortheilhaft. Die Kinder wurden verschlossen, das echt Menschliche blieb ihnen fremd.
Was insbesondere den Knaben anlangt, so war er, wie viele andere, mittelmäßig, ohne besondere Vorzüge und ohne besondere Fehler, er war nur etwas »verschlagen «. In sittlicher Beziehung traf ihn nie ein Vorwurf; die Confirmation im 18. Jahre machte er, wenn auch ohne innern Antheil, so doch mit Anstand mit, – er war damals schon in der Lehre als Metzger.
Johannes selber sagt:
»Ich schlief mit den Aeltern in Einer Kammer. Sie waren immer gut mit mir und ich hatte sie gern. Geld jedoch, um mir etwas zu kaufen, gaben sie mir nie, auch an Festtagen nicht. Wir feierten auch Weihnachten nicht. Zu essen hatte ich genug. Bis ins 12. Jahr ging ich in die Alltags- und von da in die Secundarschule, nebenher half ich dem Vater bauern. Nachher trat ich in die Lehre bei Metzger Bollinger in Pfäffikon, bei dem ich drei Jahre blieb. Der Vater hatte mir die Wahl gelassen, ob ich bauern wolle oder nicht. Man sprach mir auch zu, in die Thierarzneischule nach Zürich zu gehen; Bollinger aber rieth mir ab. Lohn erhielt ich nicht von ihm, aber dann und wann ein Trinkgeld, was ich den Aeltern »ans Gewand« geben mußte. Von der Confirmation an aber durfte ich das Trinkgeld für mich behalten und ging von jetzt an des Sonntags hin und wieder mit meinen Kameraden ins Wirthshaus. Kartenspielen lernte ich erst im 20. Jahre in Dürnten.«
Johann Heinrich diente, nachdem er in Pfäffikon ausgelernt, etwas über zwei Jahre in verschiedenen Orten des Cantons als Knecht und trat als solcher im Herbst 1863 bei seinem Lehrmeister Bollinger in Pfäffikon ein. Bald war ihm aber »das Knechtsein« verleidet und als die Metzg in Dürnten, einem Dorfe einige Stunden von Pfäffikon entfernt, durch den Wegzug des dortigen Metzgers frei wurde, pachtete Johannes von diesem, im Einverständnis mit seinen Aeltern, das Metzgrecht für 550 Frs., für welche Summe sein Vater Garantie leistete, miethete sodann am 12. Dec. 1863 vom Löwenwirth Hotz in Dürnten auch das Metzglocal nebst Wohnung für sich um jährliche 500 Frs. und zog am gleichen Tage daselbst ein.
Der Vater gab ihm ein Betriebskapitälchen von 750 Frs. und kaufte ihm einen Stier im Werth von 380 Frs.; gab ihm auch im neuen Jahr wieder 530 Frs., zusammen also 1720 Frs., sodaß Johannes, trotz des Geizes seiner Aeltern, eine ganz anständige Aussteuer erhielt.
Rücksichtlich der Art und Weise, wie der junge Metzger sein Geschäft in Dürnten betrieb, ist wenig Zuverlässiges erhoben. Die einen sagten aus, Furrer sei im Verkehr solid und »recht« gewesen, andere meinten, er habe lügen können wie andere auch. Thatsache ist, daß Johannes nicht recht vorwärts kam und es scheint, daß er eher etwas nachlässig war. Er bezahlte dem Löwenwirth die am 1. Mai 1864 verfallene erste Miethzinsrate nicht und ein Viehhändler machte an ihn eine Forderung von 500 Frs. geltend. Eine weitere Thatsache und eine für sein Leben entscheidende ist die, daß Johannes bald nach seinem Einzug in den Löwen mit der unverheiratheten Schwester des Löwenwirths, Barbara Hotz, in intime Beziehungen trat und ihr die Ehe versprach. Ueber diese Beziehungen werden wir weiter unten ausführlich zu sprechen haben.
Dies ist im allgemeinen Umrisse die Geschichte der Erziehung und des Lebensganges eines Jünglings, der ein halbes Jahr nach seinem Aufzug in Dürnten, zu dem sein Vater ihm so hülfreiche Hand geleistet, zum Mörder seiner Aeltern wurde, und der Gemeinderath in Pfäffikon konnte mit Recht sagen: »Man hätte dem Johannes Furrer kaum ein leichteres Vergehen zugetraut; wie er zu dem furchtbaren Verbrechen des Aelternmordes kam, ist uns ein unaufgeklärtes Räthsel.« Das Löwenwirthshaus in Dürnten und seine Bewohner wurden zu der Zeit, als der gräßliche Aelternmord in Pfäffikon alle Gemüther bewegte, in den öffentlichen Blättern in sehr ungünstigem Lichte geschildert. Durch die gerichtliche Untersuchung aber ist diese Schilderung in keiner Weise bestätigt worden.
An Martini 1862 hatte Heinrich Hotz den Löwen gekauft. Er zog mit seiner verwitweten Mutter, einem alten Onkel und seiner Schwester Barbara Hotz daselbst ein und begann im Mai, nachdem er im April 1863 geheirathet hatte, zu wirthen.
Stillstand und Gemeinderath Dornten geben den sämmtlichen Angehörigen der Hotz'schen Familie in jeder Beziehung die besten Zeugnisse, insbesondere sagen sie von Barbara Hotz: sie habe in der Schule und im Confirmationsunterricht durch gute Anlagen, Fleiß und gutes Betragen sich ausgezeichnet und sei »ehrliebend gewesen bis zur Empfindlichkeit«. Auch seither sei, insbesondere in sittlicher Beziehung, kein Vorwurf und keine Klage wider sie laut geworden; höchstens hätte von einem gewissen Stolz bei ihr die Rede sein können. Ihr Lehrer deponirte: das gemessene Auftreten des dreizehnjährigen Mädchens, ihr ganzes Wesen zeigten eine gewisse Ruhe, ein »sich Fühlen«; sie vermied die aus Leichtsinn und Schwatzhaftigkcit entspringenden Fehler anderer Mädchen, war aber auch nicht so jugendlich frisch wie diese. Ihr Betragen war musterhaft, ihr Fleiß tadellos – mögen die Motive dieses Verhaltens gewesen sein, welche sie wollen.
Johannes Furrer stand mit seinen Aeltern, soviel man wußte, in gutem Einvernehmen. Er besuchte sie von Zeit zu Zeit in Pfäffikon und machte sich auch am Nachmittag des 14. Juli zu ihnen auf den Weg. Als er ankam, saßen der Vater, die Mutter und die Schwester gerade zu Tische. Johannes zog eine Cervelatwurst aus der Tasche, und forderte die Seinigen auf, sich dieselbe schmecken zu lassen. Alle drei aßen davon, Johannes aß nichts. Nach einer halben Stunde ging er fort, die Mutter begleitete ihn ein Stück und nahm dann weinend von ihrem Sohne Abschied, »Sie weinte jedesmal beim Abschied«, sagt Furrer, »denn sie hatte mich lieb und ich sie auch.«
In der Nacht wurde es den Aeltern und auch der Luise Furrer, die übrigens nur eine geringe Portion von der Wurst verzehrt hatte und bald wieder genas, übel, alle drei mußten sich mehremal erbrechen. Als am andern Morgen der Zustand der Aeltern noch immer derselbe war, rief Luise den Arzt. Dieser fand die Symptome höchst beunruhigend. Er diagnosticirte »Indigestion infolge des Genusses von in Gärung übergangenem Fleisch«, später »Vergiftung durch Wurstgift«. Seine Mittel schlugen nicht an und beide Ehegatten starben kurz nacheinander.
Die tags darauf, am 16. Juli, vorgenommene Obduction der Leichen ergab alle Erscheinungen der Arsenikvergiftung, und das Gutachten des Gerichtsarztes ging dahin: es sei die Vergiftung der Furrer'schen Eheleute durch ein scharfes Gift, wahrscheinlich weißen Arsenik, unzweifelhaft.
Die chemische Untersuchung des Magens, der Leber, der Gallenblase und des Darmes bestätigte das ärztliche Gutachten in der schlagendsten Weise.
»Die sogenannten Krystalle aus Magen und Darm«, sagt der Experte, »waren kleine Körnchen, farblos, zum Theil durchsichtig, sie zeigten muschelige Bruchflächen, lösten sich selbst bei Siedhitze nur langsam im Wasser, leichter in Alkalien, und lieferten beim Erhitzen im Glasrohr ein weißes Krystallsublimat. Mit Cyankalium erhitzt wurde das Sublimat dunkel und glänzend. Die krystallähnlichen Körper erwiesen sich durch die Marsh'sche Arsenikprobe als – weißer Arsenik.«
Magen und Mageninhalt des Mannes wurden auf das Quantitativ des Giftes untersucht, es betrug das Gewicht der bei 100 Grad getrockneten arsensauren Ammoniak-Magnesia 3,525 Gramm, entsprechend 1,92 Gramm arseniger Säure, ungefähr zehnmal soviel, als zur Vergiftung eines Menschen hinreicht.
Magen und Mageninhalt der Frau lieferten ein ähnliches Ergebniß.
Die darauf hin eingeleitete Untersuchung stellte heraus, daß der Sohn am Donnerstag Abend seine Aeltern mittels der ihnen vorgesetzten Wurst absichtlich vergiftet hatte.
Was hatte ihn zu dieser ungeheuern, unerhörten That bewogen?
Wir stellen seine eigene Angabe darüber im Nachfolgenden zusammen:
»Nachdem ich im Löwen in Dürnten aufgezogen war, sprach ich anfänglich wenig mit der Barbara. Sie zog mir aber nach und da fing sie an, mir zu gefallen. Je länger, desto stärker tönte es, ich sei ihr Hochzeiter. Da fragte sie mich einmal des Abends, ob es mir ernst sei mit ihr, worauf ich erwiderte: «Ich wolle heirathen, es sei mir gleich, sie zu nehmen.» Ihre weitere Frage: »Ob ich dann die Aeltern zu mir nehmen wolle?« verneinte ich, worauf sie bemerkte: »Wir wollen einander heirathen; ich müsse doch jemand haben.» Diese Unterredung fand nach dem Neujahr statt. Und nachher gingen wir zum Fastnachtsball. Ich hielt mich aber damals noch nicht für verlobt, denn es gefiel mir nicht, daß Barbara in der Wirthschaft Guitarre spielte und mit Knaben freundlich war. Wir haben uns auch nie förmlich verlobt. Erst vom Maitag (1. Mai) 1864 an, wo ich mit ihr nach Zürich ging und wir bei ihrer Schwester im Seefeld (bei Zürich) zu Mittag aßen, hielt ich mich für ihren Verlobten. Damals kaufte ich ihr einen goldenen Fingerring und ein Paar goldene Ohrringe für je 20 Frs. und mir eine goldene Uhrkette für 90 Frs. Am Pfingstmontag waren wir miteinander auf dem Bachtel (Berg in der Nähe mit herrlicher Aussicht auf die Alpen).
»Schon im Winter hatte einmal der Vater, der öfter zu mir kam und mit mir rechnete, zu mir gesagt, es scheine, ich sei Hochzeiter, was ich aber verneinte. Im April oder Mai aber erklärte ich ihm bei einem Viehmarkt in Pfäffikon, ich sei mit der Barbara versprochen. Er frug, ob sie Vermögen habe, und auf meine verneinende Antwort entgegnete er: «Ich hätte doch eine mit Vermögen nehmen sollen», und drohte mir: «Wenn ich die Barbara nähme, so gebe er mir kein Geld mehr, sei nicht mehr Bürge für mich und dürfe ich nicht mehr heimkommen.»
»Wie der Vater, so raisonnirte auch die Mutter.
»Als ich am Abend jenes Gesprächs nach Dürnten kam und es der Barbara mittheilte, weinte sie. Ich tröstete sie mit der Hoffnung auf eine Sinnesänderung des Vaters. Oefter verlangte sie jetzt von mir, nach Pfäffikon zu den Aeltern geführt zu werden; ich sagte ihr aber, das gehe nicht. Als sie immer mehr in mich drang, gab ich endlich nach und gestattete, daß sie einem Verwandten von mir in Pfäffikon schrieb, sie sei mit mir verlobt und wir würden am Sonntag den 17. Juli ihn besuchen. An diesem Sonntag wollten wir dann auch zu den Aeltern gehen. Ich dachte, es werde sich dann zeigen, ob dieselben nachgäben. Zugleich setzten wir die Verkündung der Hochzeit auf jenen Sonntag den 17. fest.
»An dem diesem Tage vorangehenden Montag (11. Juli) fuhren wir miteinander nach Horgen und Rapperschwyl (am Zürichersee) und kauften Hausrath. Die Betten hatte Babara schon vorher in Zürich gekauft; die Brautfahrt war bestellt.«
»Da wir«, fuhr Johannes fort, »Ratten in der Metzg hatten, hatte ich schon mehrmals durch den Giftmauser Brunner in Dürnten daselbst Gift legen lassen. Er steckte das Gift ins Brät und stopfte es in der Regel in die Mauerlöcher. Am Dienstag, den 12. Juli, ließ ich zum letzten mal Gift legen, – diesmal in die an der Wand der Metzg angebrachten Fächer. Die vergifteten Brätkugeln waren wallnußgroß.
»Schon früher, etliche Wochen vor diesem letzten Giftlegen, sprachen wir, Barbara und ich, über das Gift. Als nämlich mein Hund einmal davon kriegte und krank wurde, fragte sie mich, ob wol auch Menschen davon stürben, was ich bejahte. An jenem Tag beriethen wir, ob wir Gift in eine Wurst thun und sie den Aeltern geben wollten. Wir kamen aber zu keinem Entschluß und sagten zueinander, das wäre etwas Abscheuliches.
»Am Mittwoch, den 13., kam die Barbara des Morgens in die Metzg und wiederum war zwischen uns davon die Rede, ob das Gift auch wirken würdet wenn Menschen es äßen. Damals wurden wir einig, Gift in die Wurst zu thun und diese den Aeltern zu geben. Die Schwester aus dem Weg zu schaffen, davon war keine Rede.«
»Als ich nun am Abend desselben Tags wurstete, machte ich in der Metzg die vergiftete Wurst. Ich nahm eine (später gab er an zwei) vergiftete Brätkugel, knetete sie in der Hand mit dem übrigen Brat, damit die ganze Wurst vergiftet werde, stieß das Brät in den Darm und legte die vergiftete Wurst beiseite. Dann ging ich in die Sonne und trank einen Schoppen. Hierauf begab ich mich wieder nach Hause und traf die Barbara in ihrer Kammer. Sie frug mich, ob ich die Wurst gemacht hätte? Ich bejahte es und wir besprachen nun, daß ich den andern Tag nach Pfäffikon gehen und den Aeltern die Wurst vorsetzen sollte.«
Ehe Johannes Furrer diesen verhängnißvollen Gang antrat, ging er nochmals in die Wohnung des Giftmausers und verlangte in dessen Abwesenheit von der Meistersfrau reines Gift, weil in der Metzg noch immer eine Ratte herumlaufe.
Auf den Vorhalt: Warum er noch mehr Gift bei dem Mauser habe holen wollen und ob Barbara auch von diesem Gang gewußt – erwiderte Johannes: »Nein, Barbara wußte nichts davon, daß ich noch mehr Gift holen wollte; ich dachte aber, das Gift in der Wurst könnte vielleicht zu schwach sein und darum wollte ich eine andere stärker vergiftete machen und nach Pfäffikon mitnehmen.«
Nachmittags 2 Uhr machte er sich auf den Weg, zu Fuß bis Rüti, von da per Eisenbahn nach Wetzikon und dann wieder (ein Stündchen) zu Fuß bis Pfäffikon.
Den Hergang bei der Vergiftung kennen wir.
Als der unglückliche Sohn von seiner Mutter Abschied nahm, die er zum letzten mal lebendig sah, »reuete ihn schon seine That«, er ging den ganzen Weg zu Fuß heim, »er wollte nicht auf die Eisenbahn, weil er immer weinen sollte«. Gleichwol trank er unterwegs einen Schoppen mit einem Viehhändler, der ihn fand »wie immer«. Im Löwen in Dürnten angekommen, traf Furrer Barbara nicht zu Haus; er trank etwas Kaffee und legte sich dann, gegen 9 Uhr abends, zu Bett.
Sehen wir zu, was Barbara zu dieser Darstellung ihres Bräutigams sagt.
»Bei dem Tode meines Vaters im Jahr 1846«, also ließ sich Barbara vernehmen, »war ich ein Kind von 1½ Jahren. Nachdem ich die Schule durchlaufen hatte, zu Ostern 186l confirmirt worden war und der Bruder 1863 im Löwen anfing zu wirthen, half ich ihm aus, und zwar meist in der Küche und auf den Gütern, weniger in der Wirtschaft. Im December 1863 zog Johannes Furrer im Löwen ein. Von Anfang an sahen wir einander gern und bald sprach er vom Heirathen. Es war aber ein langes Zaudern, weil mein Bruder mich in der Wirthschaft nöthig hatte und ich gar jung war. Als nun die Leute mich aufzogen, fragte ich einmal den Furrer: Ob er mich zum besten halte? worauf derselbe erwiderte: Er sei nicht schlecht, ihm sei es Ernst und nur um meinetwillen, um mit mir allein zu schwatzen, sei er des Abends stets so lange aufgeblieben. Als ich dieses Gespräch meinem Bruder und dessen Frau mittheilte, meinten beide, ich werde den Furrer nicht bekommen; wenn ich ihn aber bekommen könne, solle ich ihn nehmen. So ging's fort bis an den Maitag. An diesem Tage gingen wir miteinander nach Zürich, kauften einander Geschenke und zeigten meiner Schwester in Seefeld und beim Nachhausekommen meinem Bruder und seiner Frau die Verlobung an. Am Pfingstmontag gingen wir zusammen auf den Bachtel. Kurz nachher schaffte ich Aussteuer an im Betrag von 422 Frs., die mein Bruder von meinem Vermögen mir ausbezahlte.
»Oefter forderte ich von Johannes, er solle mich nach Pfäffikon nehmen und zu seinen Aeltern führen; er zog es aber immer hin. Ich fragte ihn, ob er seine Verlobung mit mir seinen Aeltern angezeigt? Er sagte Ja, davon aber nichts, daß sie dagegen seien. Nur später einmal sagte er, sie hatten gemeint, er hätte eine Reichere nehmen können. Wenn seine Aeltern nach Dürnten kamen, sprachen sie artig mit mir, aber nichts von der Verlobung, was mich vor den Leuten genirte.
»Am Mittwoch den 13. Juli verabredeten wir den nächsten Sonntag miteinander nach Pfäffikon zu gehen und uns als Brautleute vorzustellen.
»Furrer hat mir kein Wort von seinem Gange dorthin am 14. Juli gesagt. Ich war an diesem Tage in Oberdürnten, als ich abends zurückkam, lag Furrer schon im Bett. Ich ging noch zu ihm und traf ihn darüber »höhn« (böse), daß ich beim Fortgehen seine Kammer verschlossen und den Schlüssel aufgehoben hatte, sodaß er nicht gleich hineinkonnte. Ich fragte ihn, ob er in Rapperschwyl gewesen sei? Er antwortete: Ja, und die Geschäfte daselbst seien in Orduung. Ich setzte mich auf sein Bett, er zog mich hinein und wir hatten Umgang miteinander, wie seit einigen Wochen schon öfter. Es fiel mir nichts an ihm auf, er war wie allemal. Nach 1½ Stunde ging ich wieder fort und in mein Bett. Beim Abschied küßte ich ihn und er mich. Er hatte nicht mit einer Silbe erwähnt, daß er in Pfäffikon bei den Aeltern gewesen sei.« –
Barbara versicherte dem Inquirenten unter den heiligsten Betheuerungen, sie habe keine Ahnung gehabt von den Absichten des Johannes. »Gott ist mein Zeuge«, rief sie aus, »daß ich von der vergifteten Wurst nichts gewußt habe.«
»Am Freitag (15. Juli) Morgen«, fuhr Barbara fort, »schlachtete Johannes einen Stier. Nach 8 Uhr, als er eben beim Frühstück saß, kam eine Depesche von Rüti aus Pfäffikou des Inhalts: Seine Aeltern seien am Sterben, er solle sofort kommen. Ich erschrak heftig und frug, was es wol sein möge? Wenn es nur nicht das Nervenfieber sei; am Ende bekomme er es auch noch. Ich wollte den Johannes nach Pfäffikon begleiten. Er wollte mich aber nicht mitnehmen. Er war so aufgeregt, daß er vor Zittern den Empfang der Depesche nicht bescheinigen konnte. Ich mußte für ihn unterschreiben.«
Eine Stunde nach dem Weggang des Johannes kam von Pfäffikon her ein Nachbar der Furrer'schen Eheleute mit dem Bericht, die Mutter sei gestorben, den Vater hoffe man zu retten. Der Nachbar wollte den Johannes abholen. Anstatt seiner ging Barbara, schwarz gekleidet, mit ihm. Schon unterwegs erfuhren sie den Tod des Vaters. In Pfäffikon angekommen, begab sich Barbara sofort ins Furrer'sche Haus. »Johannes«, so erzählte sie, »kam mir entgegen. Ich fragte ihn, ob er den Vater noch am Leben getroffen habe? Er verneinte es. Bald darauf wurde Furrer ins Verhör gerufen. Es hieß, seine Aeltern seien wahrscheinlich an Grünspanvergiftung, von ihrem schlechten und unreinen Küchengeschirr her, gestorben. Erst als Johannes aus dem Verhör kam, erfuhr ich, daß er gestern schon in Pfäffikon gewesen sei. Ich fragte ihn, warum er mir nichts davon gesagt habe, worauf er antwortete: Er habe vergessen, es mir zu sagen.«
Wir kehren jetzt zu dem Moment zurück, wo die Untersuchung wegen des plötzlichen und auffallenden Todes der Furrer'schen Eheleute anhob. Der Statthalter des Bezirks Pfäffikon vermuthete Wurstvergiftung und requirirte, davon ausgehend, sofort das Statthalteramt Hieweil, die sämmtlichen übrigen Würste in der Dürntner Metzg aus gesundheitspolizeilichen Gründen in Beschlag zu nehmen. Gegen Johannes Furrer hatte der Statthalter von Pfäffikon am Freitag noch keinen Verdacht. Johannes ließ sich, nachdem er die von seinen Vettern hinterlassene Baarschaft zu Händen genommen hatte, abends 8 Uhr mit Barbara, durch den Hechtwirth Bollinger (Bruder des Metzgers) nach Dürnten fahren, um daselbst Vorkehr wegen Besorgung der Metzg zu treffen und dann wieder nach Pfäffikon zurückzufahren, »weil daselbst doch jemand sein müsse«.
Auf der Fahrt nach Dürnten bemerkte der Hechtwirth nichts Auffallendes an Johannes. Ueber die Ursache des Todes der Furrer'schen Eheleute wurde nichts gesprochen
Gleich nach seiner Ankunft in Dürnten wurde Johannes von dem daselbst anwesenden Statthalter von Hieweil ins Verhör genommen. Zunächst über die Wurst. Der Statthalter ließ Verdacht gegen Furrer durchblicken. Dieser aber versicherte seine Unschuld und wiederholte, aus dem Verhör entlassen, im Löwen seine Versicherungen. Barbara sprach ihm Muth ein. Um Mitternacht fuhr Johannes, nachdem er Barbara beim Abschied geküßt hatte, mit dem Hechtwirth nach Pfäffikon zurück. Unterwegs äußerte dieser: »Morgen werde sich das Räthsel lösen. Wenn Johannes schuldig sei, so dürfe er auf lebenslängliches Zuchthaus rechnen.« Johannes erwiderte: »Ja, das glaub' ich.«
In Pfäffikon angelangt, ging Johannes nicht ins Haus seiner Aeltern: » er fürchtete sich«, und übernachtete bei einem Nachbar.
Schon bei der Section der Ehefrau Furrer stellte sich Arsenikvergiftung als sehr wahrscheinlich heraus. Jetzt ließ, in Abwesenheit des in Bauna (1½ Stunde von Pfäffikon) wohnhaften Bezirksstatthalters, der Gemeindammann (Ortspolizeibeamter), der das Schlimmste ahnte, den Furrer durch einen Polizeisoldaten bewachen, und als auch in der Leiche des Ehemannes Gift gefunden wurde, ließ er ihn, anstatt ins Gefängniß, in die Wohnung des Gefangenwärters führen, wo er bis zur Ankunft des Statthalters überwacht werden sollte. Hier, in dieser Privatwohnung des Gefangenwärters, ereigneten sich aber höchst unordentliche, nicht genug zu beklagende Auftritte.
Nicht nur der Gemeindammann, der hierzu keineswegs competent war, sondern auch eine Reihe anderer gänzlich unberufener Personen, die sich in der Wohnung des Gefangenwärters einfanden, drangen in den Verhafteten, die Wahrheit zu sagen, ein Geständniß des Giftmordes abzulegen; man bemerkte ihm, man sehe ihm das Schuldbewußtsein an den Augen an, er solle doch sein Gewissen entlasten, damit er wenigstens Hoffnung auf Begnadigung durch den Großen Rath rücksichtlich des ihm sicher bevorstehenden Todesurtheils haben könne; ja der Gemeindammann forderte ihn auf, seine Mitschuldigen zu nennen, er werde wol verleitet worden sein zu der gräßlichen That: ob nicht seine Braut ihn dazu gebracht habe u.s.f. - und jetzt, auf dieses Drängen und Suggeriren hin, sprach Furrer, es könne möglicher-, zufälligerweise vergiftetes Brät in die Wurst gekommen sein, und erst als diese Ausflucht als eine lächerliche verworfen wurde, legte er in seiner gewöhnlichen, kalten, ruhigen Weise das unumwundene Geständniß des Mordes ab.
Thatsache ist, daß er erst auf die Frage des Gemeindammannes: wer zu der gräßlichen That, ob etwa seine Braut ihn dazu gebracht habe, - Barbara Hotz der Mitschuld anklagte!!
Außer dieser Anschuldigung Furrer's gegen seine Braut findet sich in der ganzen Untersuchung auch nicht eine Spur von Beweis oder Verdachtsgrund für die Mitschuld oder das Mitwissen Barbara's an der gräßlichen That, und wer weiß, ob Johannes Furrer diese Anklage erhoben hätte, wenn er nicht, mit Verletzung aller Proceßformen, vom Gemeindammann ebenso plump als unberechtigt daraufgestoßen worden wäre! Alle Zeugen, welche am 14., 15. und 16. Juli mit Barbara in Berührung kamen, bezeugen übereinstimmend, daß ihr Benehmen durchaus unverdächtig gewesen sei.
Auf die Beschuldigung ihres Bräutigams hin wurde am 16. (Samstag) abends 11 Uhr auch Barbara Hotz verhaftet.
Während der Untersuchung betheuerte sie mit Energie ihre Unschuld und verlangte fortwährend, mit Furrer zusammengestellt zu werden. Ihre Briefe aus der Strafanstalt an Bruder und Schwester athmen feste Zuversicht auf Gott, der ihr bei Nacht den Schlaf gönne, aus diesem Jammer sie retten, ihre Unschuld an den Tag bringen werde. Barbara spricht zugleich die innigste Sehnsucht nach den Ihrigen aus und bittet dieselben inständigst, unablässig für sie zu beten. Furrer seinerseits blieb bei der Behauptung der Mitschuld seiner Braut an dem Verbrechen, keineswegs aber bei der ursprünglichen Behauptung, daß er dazu von ihr angestiftet worden sei. Er deponirte schließlich: »Meine Braut ist nicht allein, aber sie ist soviel schuld als ich. Es thäte mir leid für sie, sie falsch zu beschuldigen. Ich komme um Credit und alles und habe dazu meine Aeltern verloren. Wir dachten, es komme nicht heraus. Ich weiß nicht mehr, wer zuerst auf diese unglückliche Idee gekommen ist, sie oder ich: ich glaube, beide fast gleichzeitig.«
Darüber, ob die Ermordeten der Verehelichung ihres Sohnes mit Barbara wirklich so entschieden entgegentraten, wie jener behauptet, wurde nichts erhoben und wird, da ihr Mund auf ewig geschlossen ist, nichts mehr erhoben werden. In ihrer Verschlossenheit machten die Aeltern niemand Mittheilung. Die Angehörigen Barbara's versichern, es sei ihnen von der Abneigung der Aeltern gegen die Heirath nichts bekannt geworden. Im Publikum verlautete, sie seien dagegen. Daß sie nicht dafür waren, scheint aus ihrem Benehmen gegen Barbara hervorzugehen.
Am 3. Aug. erhob die Staatsanwaltschaft die Anklage des Aelternmordes gegen Johannes Furrer und der Anstiftung zu diesem Verbrechen gegen Barbara Hotz.
Die Anklagecommission aber ließ die Anklage gegen die letztere nicht zu, weil sie das durch nichts unterstützte, nicht einmal glaubenswürdige und in ungesetzlicher Weise hervorgerufene Geständniß Furrer's nicht für gewichtig genug hielt, den Anklagestand zu verhängen.
Von der Gemüthsstimmung des Angeklagten Furrer gibt nachstehender Brief vom 11. Aug. an die Gemeindebehörden von Pfäffikon Zeugniß:
»Verehrte Herren Gemeindammann und Gemeinderäthe!
Ich nehme die Freiheit, aus meiner Gefangenschaft Ihnen einige Zeilen zu schreiben. In meiner furchtbarsten Qual denke ich noch immer an meine Heimatsgemeinde zurück, in der ich mein Leben ruinirt habe; gestern habe ich mit furchtbarem Schrecken meinen Tod verkündigen hören; Procurator Hasler (sein Vertheidiger) war bei mir gewesen und hat mit mir über die abscheuliche That geredet: er sagte mir nämlich, daß ich jetzt wahrscheinlich in den letzten Wochen meines Lebens sein werde. Ich weiß nichts anderes zu thun, als Gott den Allmächtigen um Gnade zu flehen, damit er mir auch, wenn's nicht anders kann sein, seinen Himmel zum Erbtheil werden lasse. Man kann sich wohl denken, wie in einer furchtbaren Lage ich jetzt stehe; darum ersuche ich Euch, liebe Mitbürger, auch noch ein gutes Wort beim Großen Rath einzulegen, damit ich auch diesen abscheulichen Tod nicht erdulden muß. Wertheste Herren, seid doch so gut und denkt an mich; daß ich gefehlt habe, sehe ich ein und habe schon vieltausendmal beim lieben Gott um Verzeihung gefleht, und ich habe die beste Hoffnung, er wird mich nicht im Stiche lassen.
Mit unserm Herrn Pfarrer würde ich auch gerne noch einmal reden, der mich so oft zu guten Dingen ermahnt hat; auch meine liebe Schwester, die mir sonst mein Leben war, allein leider auch dem Tod entgegensehen mußte, würde ich gerne noch einmal sehen.
Werthe Herren, vergeßt doch mein junges Leben nicht, und noch einmal bitte ich dringend, Euch meiner anzunehmen. Was ich noch zu bitten habe, ist, daß Ihr mir auch noch etwas Geld schicket, damit ich in meinen Drangsalsstunden noch etwas haben kann.
In der Hoffnung, dieser Brief finde Anklang. In Erwartung, bald jemand von Euch zu sehen, grüßt Euch alle sowie auch Herrn Pfarrer und meine liebe Schwester
Joh. Furrer.«
Am Donnerstag oen 29. Sept. morgens früh wurde der Angeklagte Furrer nach Pfäffikon geführt, um von dem Schwurgericht sein Urtheil zu empfangen.
Der Angeklagte, ein kräftiger, untersetzter Bursche von mittlerer Größe, bartlos, ohne Ausdruck im Gesicht, mit braunem, sorgfältig gescheiteltem Haar, trug die Kleidung des wohlhabenden Handwerkers.
Der Staatsanwalt, der die Anklage zu begründen hatte, hätte nach dem Gesetz von Zürich sich strenggenommen lediglich auf das Geständniß des Angeklagten und die Berufung auf §. 145 des Strafgesetzbuches beschränken sollen, der den Mord mit Todesstrafe bedroht; er hielt dies aber bei der Schwere des Falles und in Hinblick auf das zahlreiche Auditorium wol nicht für schicklich und ging deshalb auf die Sache selber ein. Aber nicht mit besonderm Glück, wie uns scheint. Er fand das Motiv zu dem tückischen Aelternmord in der Bekanntschaft des Angeklagten mit Barbara Hotz. »Meine Bekanntschaft mit Barbara war mein Unglück« - habe dieser selber gesagt. Bis zur Zeit seines Aufzugs im Löwen habe man nichts Nachtheiliges von Furrer vernommen. In Dürnten sei er nachlässig geworden, habe sein Geschäft nicht gehörig besorgt. Der Staatsanwalt hielt die Darstellung des Angeklagten, daß er von seiner Braut zum Verbrechen verführt und bestimmt worden sei, für glaubwürdig, will aber auf diesen Punkt, da die Anklage gegen Barbara nicht mehr bestehe – nicht näher eingehen. Gleichwol kritisirt er den Beschluß der Anklagecommission, der die Anklage gegen Barbara nicht zuließ. Die Entscheidung der Frage, ob einzig die Denunciation des Angeklagten gegen Barbara hinreichend gewesen wäre, den Beweis der Schuld wider diese zu liefern, hätte den Geschworenen überlassen werden sollen; es sei nicht Sache der Anklagecommission, eine Anklage von zweifelhaftem Erfolg abzuschneiden.Der §. 208 des Gesetzes über das Strafverfahren sagt: »Die Anklagecommission kann wegen unzureichender Verdachtsgründe die Anklage abweisen.« Selbst der Barbara Hotz wäre mit einer Freisprechung besser gedient gewesen als mit der Zurückweisung der Anklage ...
Dem Angeklagten gegenüber muß er die Todesstrafe beantragen und beantragt sie. Der Vertheidiger erklärt zuvörderst, es sei ihm wohl bekannt, daß der Richter die Todesstrafe aussprechen müsse. Wenn er gleichfalls den Angeklagten heute vertheidige, so seien seine Worte dazu bestimmt, zu denjenigen, denen er von Gesetzes wegen gehalten sei, ein Begnadigungsgesuch vorzulegen, und zu dem zürcherischen Volk zu dringen, damit dieses seine Stimme mit ihm vereinige für die Begnadigung des Angeklagten.
Der Große Rath, dem das Recht der Begnadigung zustehe, werde sich, fährt der Vertheidiger fort, zwei Fragen vorzulegen haben:
1) Ist die Todesstrafe überhaupt eine rechtmäßige?
2) Ist der Angeklagte der Gnade würdig?
Der Verteidiger führt in längerm Vortrage die Gründe gegen die Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit der Todesstrafe aus und kommt dann zur zweiten Frage: ob Johannes Furrer der Gnade des Großen Rathes würdig sei?
»Als derselbe den Aelternmord verübte, war er 19 Jahre und 48 Wochen alt. War er 48 Wochen jünger, so konnte nach dem Gesetz ihn höchstens vierundzwanzigjährige Kettenstrafe treffen. Die ungeheuere Progression der Strafe zeitlichen Gefängnisses bis zum Tode infolge jener 48 Wochen über die 19 Jahre hinaus ist eine moralische Unmöglichkeit. Der Angeklagte ist noch nicht zurechnungsfähig bis zum Schaffot. Als ich zum ersten mal denselben im Gefängniß besuchte, war ich wahrhaftig überrascht von dem Contrast des schweren Verbrechens und des knabenhaften Aussehens und bescheidenen Benehmens des Furrer. Ist es möglich, fragte ich mich, daß dieser Knabe ein Aelternmörder? Das Rätselhafteste steigerte sich bei der Unterhaltung mit ihm. Ruhig saß er da, richtete keine Frage an mich, nur zeitweise schlug er die Augen auf und ebenso schnell wieder nieder. Ueber seine Aeltern kein Wort der Klage. Von seiner Lage hatte Furrer kein Verständniß. Als ich ihm den Schleier lüftete, war ein Beben, ein Seufzer – die ganze Antwort.«
Der Vertheidiger schildert die Erziehung des Angeklagten, bei welcher der innere Mensch vollständig vernachlässigt worden sei. Keinerlei Bildung des Gemüthes fand statt in dem stillen, freudeleeren Hause der Aeltern, die nur dem Geize fröhnten. Furrer wurde nothwendig verschlossen, verschlagen; er wußte sich auch keine Rechenschaft zu geben über den Zweck seines Lebens, hatte keinen sittlichen Halt, keine Liebe zu den Menschen, kein Vertrauen auf Gott. Als er hinaustrat ins Leben, hätte er in liebevolle Hände gerathen sollen. Das kam anders.
»Im Löwen zu Dürnten wurde er mit Barbara Hotz bekannt. Diese Person ist keine gewöhnliche Erscheinung. Höchst eigensinnig, zungenfertiger als arbeitsam, eitel bis zur Theaterprinzeß, verfeindet mit ihrer Schwägerin, fühlte sie, daß sie überflüssig sei im Löwen. Sie legt es daher darauf an, den jungen Metzger, den Sohn reicher Aeltern, zu heirathen, macht ihm alle Avancen, fragt dann den verschlossenen, wortkargen Jüngling, ob es ihm Ernst sei mit ihr, und datirt von seinem Ja her ihre Verlobung! Furrer aber bleibt wieder monatelang still. Er sagt niemand, nicht einmal ihren nächsten Anverwandten, daß er mit Barbara verlobt sei. Sie aber drängt unablässig auf die Hochzeit, kauft Hausrath, verbreitet im Dorf die Kunde ihres Verlöbnisses mit Furrer. Gleichwol weigert sich dieser immer noch, sie zu seinen Aeltern nach Pfäffikon zu führen.«
In diesem Moment der Verwirrung und Verwickelung habe nach dem Geständnis des Angeklagten Barbara den ersten Tropfen Giftes in seine Seele fallen lassen mit den Worten: »Es wäre doch schön, wenn wir allein wären!« »Ja, wenn deine Aeltern todt wären!« Dazu dann das Gespräch am 13. Juli: »Ob das Rattengift auch Menschen tödte?« Der Vertheidiger hält aus psychologischen Gründen die Angaben Furrer's rücksichtlich der Verführung zum Morde für wahr, ist aber am Schluß seiner Rede so loyal, zugestehen: »Ich kann mich auch irren; Furrer kann lügen, die Barbara Hotz kann unschuldig sein, aber ich hielt es für heilige Pflicht, die Gründe meines Verdachts wider sie hervorzuheben.«
»Nicht das Motiv, seine Aeltern zu beerben, sondern die Verwickelung seiner persönlichen Verhält-* nisse haben den verschlossenen, menschenscheuen Jüngling zum Morde geführt.«
Nach alledem hält der Vertheidiger den Angeklagten der Gnade würdig. Auch die Volksstimme fordere nicht das Blut des in der Erziehung verkümmerten, verführten Jünglings ...
Johannes Furrer, der während der ganzen Verhandlung niedergeschlagenen Blicks, starr, thränenlos geblieben war, erwidert auf die Frage des Präsidenten, ob er selber der Verteidigung etwas beifügen wolle: »Ich weiß nichts mehr.«
Das Todesurtheil wurde gefällt. Der Delinquent gab, als es verlesen ward, kein Zeichen von Rührung von sich.
Am 14. Juli war das Verbrechen verübt worden. Am 29. Sept. wurde Johannes Furrer zum Tode verurtheilt. Innerhalb drei Tagen von da an hatte der Vertheidiger ein Begnadigungsgesuch dem Präsidenten des Großen Rathes einzureichen und spätestens innerhalb 14 Tagen vor Einreichung des Gnadengesuches muß der Große Rath zur Entscheidung über Leben oder Tod einberufen werden. In der Presse verlautete wenig. Man wollte nicht vorgreifen. Auch scheute man sich, auf den Vollzug des Todesurtheils hinzuwirken. Die principiellen Gegner der Todesstrafe schwiegen, um nicht die Freunde dieser Strafe in einem so grauenhaft schweren Fall zu provociren; und nur im stillen wagten sie auf Begnadigung zu hoffen.
Da verlautete auf einmal, die Petitionscomission des Großen Rathes stelle mit Mehrheit (8 gegen 4) den Antrag auf Begnadigung Furrer's, auf Verwandlung der Todes- in lebenslängliche Kettenstrafe. Und in der That bestätigte sich dieses Gerücht.
Am 10. Oct. trat der Große Rath zusammen. Nachmittags sollte über Leben und Tod Furrer's entschieden werden. Vormittags noch konnte niemand sagen, wie die Lose fallen würden. Nur die Aeußerung konnte man vielfach hören: »Wenn der Aelternmörder Furrer begnadigt wird, ist die Todesstrafe im Canton Zürich factisch abgeschafft.«
Am Nachmittag der Entscheidung waren die Galerien des Großen Rathes von Zürich dicht besetzt. Der Referent der Commission verlas zuerst ein von Barbara Hotz eingereichtes Begnadigungsgesuch. Sie bittet um Gottes willen den Großen Rath um Gnade für Furrer, damit dieser nicht mit der Verleumdung wider sie ins Grab gehe; Furrer müsse und werde später noch die Wahrheit sagen: ihre Ehre und Unschuld retten.
Der Referent fuhr fort: Die Kommission hat die Frage der Begnadigung Furrer's mit Ernst geprüft. Sie findet einstimmig weder in der That selber noch in den Beweggründen Milderungsgründe. Vielmehr sprechen sich alle Mitglieder der Commission ohne Rückhalt dafür aus, daß der Aelternmörder den Tod verdient habe. Wenn trotzdem die Mehrheit der Commission für Nichtvollzug der Hinrichtung sei, so lägen die Gründe dafür theils in den Ansichten über die Zweckmäßigkeit der Todesstrafe überhaupt, theils in der Persönlichkeit des Delinquenten. In ersterer Beziehung sei unbestreitbar, daß die Gegner der Todesstrafe stets mehr Boden gewinnen und diese Strafe von der öffentlichen Meinung mehr und mehr verurtheilt werde. Mehrere Staaten haben die Todesstrafe abgeschafft, andere bereiten sich auf die Abschaffung vor. Auch im Canton Zürich mehren sich die Gegner der Todesstrafe, insbesondere im Großen Rath; Zürich befinde sich wie andere Staaten in der Übergangsperiode. Es sei Aufgabe des Großen Rathes, diese Übergangsperiode abzukürzen, damit in nicht allzu ferner Zeit die Guillotine zu den Antiquitäten gehöre. Die Commission ist einstimmig der Ansicht, daß die Todesstrafe nur noch in den schwersten Fällen, beim Zusammentreffen zwingender Gründe, vollzogen und auf diesem Wege die Hinrichtungen immer seltener werden sollten. Die Streichung der Todesstrafe aus dem Gesetz werde dann von selber folgen und der Ausgang dieser natürlichen Entwickelung sein. Die Commission findet den Vollzug der Todesstrafe nur noch am Platz gegenüber einem Individuum, bei dem alle Besserungs- und Strafmittel erfolglos bleiben, der es in seinem verbrecherischen Thun bis zum Morde treibt; von dem nichts zu erwarten ist als neue Verbrechen und der somit eine fortwährende Gefahr ist für die menschliche Gesellschaft. »In diese Klasse gemeingefährlicher und unverbesserlicher Verbrecher gehört Furrer nicht. Sein Verbrechen, so abscheulich es ist, steht vereinzelt da. Eine unglückliche und verhängnißvolle Kette von Umständen hat ihn zum Verbrecher gemacht und die Möglichkeit der Reue und Besserung ist bei ihm keineswegs ausgeschlossen. Es ist daher keine erhebliche Gefahr da, daß Furrer später, bei wiedererlangter Freiheit, eine verbrecherische Laufbahn betreten werde.«
Ein ferneres Begnadigungsmoment findet die Commission in der Jugend Furrer's. »Das Gefühl sträubt sich dagegen, ein so junges Leben zu vernichten. Hätte Furrer das 19. Altersjahr nicht zurückgelegt, so durfte er nach dem Gesetz nicht zum Tode, nicht einmal zu lebenslänglicher Kettenstrafe verurtheilt werden. Furrer hat nun aber jenes Alter noch nicht einmal um 1 Jahr überschritten, sodaß auch hierin ein Grund zur Begnadigung liegt. Die That Furrer's ist ein psychologisches Räthsel. Verstand und ordentliche Geistesgaben sind ihm nicht abzusprechen, auch fehlte es ihm nicht an einer ordentlichen Erziehung. Glücklicherweise ist der von Furrer an den Tag gelegte Stumpfsinn gegen Sitte und Recht eine seltene Erscheinung. Woher aber auch dieser Stumpfsinn rühren mag –- man darf fragen, ob eine solche Gefühlsarmuth eine selbstverschuldete sei und ob es einer höhern Gerechtigkeit entspreche, dieselbe mit dem Tode zu bestrafen? Die Verteidigung hat glaubenswürdig zu machen gesucht, die Braut sei es gewesen, die den Furrer zu seiner That gebracht, allein hierüber herrscht Dunkel und Ungewißheit, und die Commission kann den Schleier nicht lüften; eine Meinungsäußerung hierüber würde jeder Basis entbehren. Die Commission stellt es daher jedem Mitgliede anheim, zu entscheiden, ob die Angabe des Furrer auf Glaubwürdigkeit Anspruch zu machen habe oder nicht.«
Die Minorität der Commission, hat sich nicht überzeugen können, daß bei einem so ungeheuern Verbrechen eine Begnadigung am Platze sei; sie glaubt, das Rechtsgefühl des Volkes würde dadurch allzu sehr verletzt; auch kann sie die Jugend nicht als Milderungsgrund gelten lassen.
Eine Discussion über den Antrag der Petitionscommission fand nicht statt. Jedes Mitglied des Großen Rathes erhielt jetzt zwei Kugeln, eine weiße und eine schwarze. Wer für Begnadigung stimmt, wirft eine weiße, wer dagegen stimmt, eine schwarze Kugel in die Urne. Die Versammluug war fast vollzählig. Es waren 216 Mitglieder anwesend. Einer um den andern traten sie den Weg zur verhangnißvollen Urne an.
Die Zählung ergibt 161 weiße gegen 55 schwarze Kugeln.
Der Aelternmörder Furrer ist mit einer Mehrheit von drei Viertel gegen ein Viertel begnadigt!
Seit seiner Verurteilung in Pfäffikon wurde Johannes Furrer von zwei Geistlichen auf den Tod vorbereitet. Einer derselben eröffnete ihm den Beschluß des Großen Rathes und erstattete darüber folgenden Bericht:
»Furrer saß leichenblaß, gebrochen und lebhaft athmend da; erst als er sich begnadigt wußte, athmete er auf, blickte den Geistlichen an, hörte ihm aufmerksam zu und erklärte dann unaufgefordert, daß er wohl fühle, den Tod verdient zu haben, daß er aber doch der ihm erwiesenen Gnade sich freue und derselben sich würdig zeigen wolle, denn das Leben sei halt dem Menschen doch lieb. Der größte Schmerz und die größte Freude, deren Furrer fähig war, hatten erst diesen sonst so verschlossenen Mann aufschließen können.«
Ein Theil der Presse äußerte sich sehr ungehalten über die Begnadigung Furrer's, zumal man ihm nachsagte, er habe bald nach Eröffnung des Großrathsbeschlusses ausgerechnet, daß er nach bestehendem Usus in 20 Jahren aus der Strafanstalt werde entlassen werden und daß sich dann sein von den Aeltern ererbtes Vermögen verdreifacht haben müsse.
Aber die Insinuation war unrichtig und auch die Aufforderung der Justizdirection an die Oberwaisenbehörde, »die erforderlichen Schritte zu thun, damit die Schwester des Furrer dem Bruder das Erbe streitig mache, weil Furrer Buße thun, aber nicht in 20 Jahren von dem Gelde solle leben können, welches das abscheulichste Verbrechen dieses Jahrhunderts im Canton ihm verschaffte«, – auch diese Aufforderung war glücklicherweise überflüssig, indem der Delinquent aus eigenem Antriebe zu Gunsten seiner Schwester auf den alterlichen Nachlaß verzichtete mit Ausnahme einer unbedeutenden Summe, welche die Gemeinde Pfäffikon ihm aufbewahren sollte, damit er, nach wiedererlangter Freiheit, Mittel zur Auswanderung habe.
In der Strafanstalt hielt sich Furrer seither gut. Er scheint die ganze Abschenlichkeit seines Verbrechens einzusehen und dasselbe zu bereuen. Dagegen bleibt er beharrlich bei seiner Behauptung, Barbara Hotz habe, wenn auch nicht zum Aelternmord ihn angestiftet, doch von demselben gewußt und das Verbrechen befördert. Denkbar ist, daß Furrer aus verblümten Redensarten seiner Braut, z.B.: »Wenn wir nur allein wären«, oder aus ihren Aeußerungen über das Rattengift eine indirecte Aufforderung zum Morde herauslas, ohne daß sie eine solche beabsichtigte und daß durch solche Aeußerungen der Mordgedanke in ihm erweckt wurde, sodaß er sich für berechtigt halten mag, eine solche unwillkürliche Anregung ihrerseits für intellectuelle Urheberschaft oder intellectuelle Beihülfe seines Verbrechens zu erklären.
Wir eilen zum Schlusse, indem wir, die an die Mitschuld der Barbara Hotz nicht glauben, die Frage nach dem Motiv Furrer's zu seiner grauenvollen That uns vorlegen. Man hat die Lebensweise der Aeltern und die Erziehung Furrer's hervorgehoben und versucht zu erklären, wie der Vorsatz zur That in ihm erwachen, der Entschluß durchbrechen konnte, indem man auf die Mitschuld oder wenigstens Mitwissenschaft der Braut und auf die Complication der Familien- und persönlichen Verhältnisse hinwies, in denen der Unglückliche lebte. Ein von Haus aus gemüthsleeres Wesen, die Verlegenheit der Situation, Verführung durch die Braut, allmähliche Liederlichkeit und gleichzeitig erwachende Habsucht sollten uns den Schlüssel zur Auflösung dieses Räthsels geben.
Wieviel junge Männer sind nun aber schon in ähnlicher Lage gewesen, schlecht erzogen, einseitig behandelt, im Conflict mit ihren nächsten Angehörigen, in einer Umgebung, die leicht zu unglücklichen Gedanken führen konnte, und haben weder zu Mord noch Todtschlag gegriffen! Wieviel Aelternmorde müßte wohl das civilisirte Europa erleben, wenn entweder angeerbter Geiz und Habsucht, oder die Verwickelung von Heirathsschwierigkeiten oder die verführerische Macht eines Weibes in vollem Ernst und Gewicht die Motive wären, aus denen sich die That eines Furrer erschöpfend und gründlich erklären ließe?
Wenn auch Furrer ein schon durch Erziehung gemüthsleerer Mensch war, so hatte er doch Schule, Religionsunterricht und Confirmation durchgemacht wie, andere Leute; seine Aeltern ließen ihn nicht darben, sie statteten ihn sogar anständig aus. Es mag sein, daß die plötzliche berufliche Selbständigkeit, daß das geistig ihm überlegene Mädchen, das den Furrer beherrschte oder bezauberte, daß auch verderbliche, vielleicht falsch verstandene Einflüsterungen, wenn sie ja versucht wurden, seinen einfältigen Kopf zu verwirren im Stande waren; ist aber damit die Kluft zwischen dem neunzehnjährigen ordentlichen Metzgerburschen und dem Aelternmörder für unser menschliches Forschen ausgefüllt? Nein, der Sprung ist noch immer allzu räthselhaft, allzu entsetzlich. Woher diese Ruchlosigkeit?
Wer Furrer gesehen und die Berichte über sein Leben näher geprüft hat; wer da erwägt, wie er seit seinem Geständniß bis zum Todesurtheil und von da bis zur Begnadigung derselbe ruhige, gelassene oder auch stupide Mensch war; wer sich vorstellen kann, welche Summe von Schrecken, Angst, Seelenqual und Gewissenskampf sich in den Tagen des Gerichtes über Leben und Tod für den einer innern Erregung zugänglichen Menschen zusammendrängen muß, den wird der Gedanke beschäftigen, daß der ohne Rückhalt geständige Mörder, der Todesurtheil und Gnadenbotschaft stumpf entgegennimmt, eine seltsam angelegte Natur, ein krankhaft organisirtes Menschengebilde sein muß.
Wir sagen mit der Petitionscommission: Furrer ist ein psychologisches Räthsel. Entweder ist er stumpf wie ein Thier oder, wenn das nicht, ein furchtbar verworrener und beschränkter Kopf, dessen dunkle Gedankengänge in trüber Stunde nach dem Haltpunkt suchten und einen brutalen, naturwidrigen Mord fanden.
Ein solcher krankhaft organisirter Mensch bedurfte Strafe, aber nicht Tod; Züchtigung, aber zur Besserung. Vor allem bedurfte er des Lebens.
Das hat ihm der Große Rath geschenkt. Die Verfechter der Todesstrafe haben gejammert, daß mit der Begnadigung Furrer's die Todesstrafe im Canton Zürich abgeschafft sei; sie haben sich aber umsonst alterirt, denn nicht acht volle Monate nach der Begnadigung des Vater- und Muttermörders sah man in Zürich das blutige Schauspiel der Hinrichtung eines Kindermörders.