Alexis / Hitzig
Der neue Pitaval - Band 10
Alexis / Hitzig

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Der Kerker von Edinburg

1736 - 1737

Wir sahen in dem vorigen Falle, wie Aragon seine uralten Rechte und Freiheiten verlor, weil es, auf dieselben sich stützend, einen Angeklagten und Verfolgten vor der Willkür und Tyrannei schützen und seinen gesetzlichen Richter ihm erhalten wollte. Es war ein Act der Gewaltthätigkeit, gegen die kein anderer Recurs ist, als vor das Forum der Geschichte, die denn auch längst über diesen Fall ihr Urtheil abgegeben hat. Aber über die Rechtsfrage, in welche, bei einem geordneten Rechtswesen, der merkwürdige Fall gestreift hätte: ob ein ganzes Gemeinwesen rechtlich für die Schuld seiner Mitglieder aufzukommen hat, ob, angenommen, daß die Mehrzahl der Bürger einer Stadt, einer Provinz, sich gegen das bestehende Gesetz vergangen, die Uebertretung einer Generation die Strafe auch der folgenden Generationen rechtlich nach sich ziehen, ob also eine Corporation ihre alten Rechte für alle Zeit verwirken könne, weil die zur Zeit lebenden Mitglieder durch Misbrauch ihre eigene Berechtigung verwirkten? – über diese Rechtsfrage blieb der Proceß noch lange schwebend und er schwebt eigentlich noch heute, weil er keinen Richter finden konnte, als die Gewalt. Die Theorie, welche die Negative behauptete, vermochte nicht aufzukommen gegen die Praxis, welche sich auf die ultima ratio der Mächtigen stützte. Aber diese Praxis, im weitern Sinne, hat in gesitteten Staaten ihre eigenen Vergehungen in der Regel wieder gut gemacht, indem die in einer Zeit und von einer Generation entzogenen Rechte meistens in und unter den folgenden, bei einer Wendung der Verhältnisse wieder erstattet wurden.

Durch alle politischen Revolutionen seit dem Ausgange des Mittelalters bis in die neue Zeit spielten diese Processe fort, in Rußland wie in England; nur die Formen waren verschieden. Wenn dort der alte Freistaat Nowgorod seine Rechte und Freiheiten, unter Blut, Brand und Leichen, unter der eisernen Hand des Despotismus, einbüßte, so war es im Grunde nur dieselbe Frage und dieselbe Ungerechtigkeit, durch welche der Stadt London unter den letzten Stuart's ihre Charte entrissen ward. Die Civilisation ging im Unrecht manierlicher zu Werke, und da sie in sich eine heilende Kraft hat, ward es sehr bald wieder ausgeglichen, während das untergegangene Nowgorod, wenn noch das Bewußtsein seines Leidens in ihm leben sollte, auf den Proceß von Jahrhunderten warten muß, bis mit der Cultur das Gefühl des gesetzlichen Rechtes das große Land erobert hat, in dessen Mitte, einst ein reiches Juwel, es jetzt eine Trümmerstadt liegt.

Aber auch in Großbritannien hatte die Restitution der alten Corporationsrechte, welche in Folge der glorwürdigen Revolution eintrat, kein schirmendes Princip festgestellt. Alle Städte Englands hatten ihre Charten, die sie dem Throne freiwillig zu Füßen legen mußten, wieder erhalten, das hinderte aber nicht die neuen Gewalthaber, dieselben, welche kraft der Revolution das Regiment führten, ähnliche Unbilden, wie die gestürzten Stuart's zu begehen, und, um der Vergehen Einzelner willen, die Hand nach den verbrieften Rechten einer Corporation auszustrecken, deren Macht ihnen unbequem war, die ihren Unwillen erregt hatte. Nur war der Begriff der Gesetzlichkeit schon so weit in der Nation vorgeschritten, daß keine Form verletzt werden durfte, und der Widerstand war so mächtig, daß der Sturm seine Kraft verlor und seine Wirkungen sehr gedämpft wurden.

Der nachfolgende Fall, kein Criminalfall im speciel- leren Sinne, findet nur als Anhang des vorigen politischen Processes hier Aufnahme; im größeren Publicum ist er indessen durch die meisterhafte Bearbeitung, welche Walter Scott ihm in seinem Romane: »Das Herz von Midlothian« (deutsch: Der Kerker von Edinburg) ange- deihen ließ, schon bekannt. Auf diese mit classischer Ruhe gehaltene Darstellung eines Dichtwerks darf auch der juristische Referent verweisen; es wäre da nichts hinzuzusetzen und nichts hinfortzunehmen, als was jeder Leser von selbst als dem Stamm der Dichtung angehörig erkennt.


Die Grundsätze der Staatspolitik, was den Handel anbetrifft, lagen zu Anfange des 18. Jahrh. in ihrer Kindheit; was nicht zu verwundern, da über ein Jahrhundert vergehen mußte, ehe nur das Bewußtsein unter den Erweckteren der Nation erwachte, daß man einen langen, engherzigen Traum geträumt. Die Staatsweisheit überbot sich in ängstlichen Restrictivmaßregeln, in Gängelung, Ueberwachung und Verboten. Darin war kein Unterschied zwischen Whigs und Tories, zwischen dem Oranier, den Hannoveranern und den Stuarts. Das Volk dagegen betrachtete diese Maßregeln als einen Druck der Willkür, die Wächter des Gesetzes als seine Feinde, gegen die ein offener und geheimer Krieg durch das Naturgesetz erlaubt, durch die Moral nicht verboten sei. Namentlich in dem damals mannich fach gedrückten und verletzten Schottland, das noch aus tausend Wunden grausamer Verfolgungen aus den bürgerlichen und Religionskriegen blutete, hatte sich der Geist der Widersetzlichkeit in den Widerstand gegen die Zollgesetze geflüchtet. Schottland war zur Union mit England gezwungen worden, seine Kaufleute sahen in derselben den Ruin ihres Handels zu Gunsten des schon so reichen Englands, sie betrachteten den Schmuggel- handel als einen erlaubten Act der Selbsthülfe; Schottlands buchtenreiche Küsten waren wie von selbst dazu geschaffen, das arme Volk, welches sie bewohnte, war von selbst den Schleichhändlern verbündet, es fand seinen guten Erwerb dabei. – Ueber alle diese Verhältnisse sind Scott's frühere Romane die deutlichsten und sichersten Commentare. Die Wohlgesinntesten, Angesehensten, Loyalsten und Frommen sahen, wie er versichert, in der Begünstigung des Schleichhandels nichts Unrechtes, nur etwas Verbotenes. Die Gefahr lockte die Kühnen, der Gewinn Alle.

Vergebens hatte das neue Parlament im Jahre 1736 ein neues Gesetz erlassen, um den Schleichhandel zu ver- hindern; es kümmerte das Volk in Schottland wenig, was die gesetzgebende Versammlung in London, wo ihr Land so stiefmütterlich vertreten war, für Recht erklärte. Es wurde nach wie vor geschmuggelt, und blutige Kämpfe fielen an den Küsten zwischen den Grenzwächtern und den Schleichhändlerbanden vor, auf deren Seite das Volk jederzeit stand, sei es durch thätige Beihülfe oder indem es die Waaren verbarg und den Fliehenden durchhalf.

Im Herbste jenes Jahres war ein gefährlicher Schleichhändler, der gefangen und dem Gesetze verfallen war, hingerichtet worden. Die Execution veranlaßte einen heftigen, blutigen Aufstand John Porteous, der die Stadtwache befehligte, war ein sehr unpopulairer Mann. Von rohen und schlechten Sitten, brüskem Wesen, dem Trunk ergeben und auch im Uebrigen ein Charakter, der nicht auf Achtung Anspruch machen konnte, ließ er sich von den Schimpfreden des Pöbels zum Zorn verleiten. Es kam so weit in den Thätlichkeiten, daß der Hauptmann seinen Leuten zu feuern befahl. Dies geschah, ohne daß die vom Gesetz vorgeschriebenen Förmlichkeiten beachtet wurden, und hatte die traurigsten Folgen. Die Soldaten gehorchten blindlings ihrem erhitzten Anführer und feuerten in die Volkshaufen. Mehre, und gerade unschuldige Personen, verloren das Leben, andere wurden verwundet.

Dieser Frevel durfte nicht hingehen; das vergossene Blut schrie zu laut, die Ankläger traten vor, und Porteous ward arretirt, der Proceß gegen ihn eingeleitet und nach einer vollständigen Untersuchung, bei der es nicht an Zeugen fehlte, ward der Uebertreter des Gesetzes für schuldig erklärt und zum Tode verurtheilt.

Der Tag der Hinrichtung war schon angesetzt, der 7. September 1736. In Edinburg und der Umgegend betrachtete man die Execution als einen Act der Nothwendigkeit sowol als der Gerechtigkeit, da es galt, durch ein Blutopfer den Schmerz und die furchtbare Aufregung des Volkes zu besänftigen, und gar keine Gründe vorlagen, Porteous' Verbrechen in einem milderen Lichte zu betrachten. Auch waren alle Vorbereitungen getroffen, als für Alle unerwartet ein Courier aus London eintraf, welcher den königlichen Befehl überbrachte, daß die Hinrichtung auf sechs Monate verschoben werden solle, was dem Wesen nach soviel als eine Begnadigung war.

Welche Motive die Königin, die von Georg II. bei seiner Abreise nach Hannover zur Regentin ernannt worden, zu dem Schritte bestimmt, blieb unbekannt, aber bei der Volksstimmung konnte nichts Unglücklicheres geschehen als dieser Gnadenact. Ganz Edinburg erblickte darin nur eine Verhöhnung seiner Gefühle, seiner Rechte. Die Diener der Gewalt sollten auch die Schranken, welche das Gesetz ihnen stellte, ungestraft überschreiten dürfen, wo es Bürgerblut vergießen galt. Wenn selbst ein Porteous ungestraft davon kam, welche Bürgschaft blieb den Bürgern, dem Volke, daß die Excesse der Gewalt nicht immer schreiender wurden? Man erinnerte sich, daß in letzter Zeit schon mehre Militairpersonen, welche in Schottland wegen Vergehen in vollkommen gesetzlicher Weise zum Tode verurtheilt waren, begnadigt worden; also hatte es den Anschein, als wolle man das schon so stiefmütterlich behandelte Land mit bewußter Absicht einer zügellosen Soldateska preisgeben.

Die Wirkung der Nachricht durchzuckte elektrisch die ganze Bevölkerung, der Eindruck auf das niedere Volk war aber unbeschreiblich. In allen Kreisen betrachtete man sie als einen Schimpf, der Nationalehre zugefügt, im niedern Volke aber insbesondere erregte sie eine Wuth, der zuerst die Worte fehlten. Jede Hinrichtung ist für dasselbe ein Festtag, ein Ereigniß, das es herausreißt aus den Schranken der Alltäglichkeit. Nun sollte ihm einmal Recht widerfahren gegen einen gefürchteten, verhaßten Unterdrücker; es sollte leiden sehen einen von Denen, die ihm soviel Herzeleid verursacht, und den ärgsten unter ihnen. Die Verwandten der vielen Verwundeten und Getödteten hatten mit ihren Erzählungen von dem Blutbade alle Gemüther so entzündet, daß Jeder die Strafe als eine Genugthuung für sich selbst betrachtete.

Und dies Schauspiel war vereitelt, die Hinrichtung sollte aufgeschoben, der Verbrecher später begnadigt, wahrscheinlich entfernt, ihrer Rache entzogen werden!

Das konnte man nicht dulden. Wie der allgemeine Wille zum Entschluß wurde, wie so schnell, so geheim, mit einer so merkwürdigen Uebereinstimmung berathen und gehandelt wurde, wer die Rädelsführer, die Anführer waren, ist nie ermittelt worden. Aber das stillschweigende Urtheil des Volkes lautete: daß der Hauptmann John Porteous an demselben Tage und auf dieselbe Art, wie die Richter das Todesurtheil ausgesprochen, hingerichtet werden müsse. Das Volk wollte das Gesetz vollziehen, dem königlichen Einspruch zum Trotz.

Bei Einbruch der Nacht füllten sich die Gassen und Plätze der Stadt mit Volkshaufen. Es blieb still wie vorher, aber jede Gruppe schien durch verborgene Anführer geleitet, die in vollkommener Uebereinstimmung handelten. Es war etwa gegen 10 Uhr, als die verschiedenen Haufen sich nach den Thoren der Stadt bewegten. Die Wachen an denselben waren zu schwach, ihnen Widerstand zu leisten; auch scheint es dort zu keinen Contentionen gekommen zu sein, denn die Haufen begingen eigentlich nichts Ungesetzliches; sie verrammelten nur die schon geschlossenen Thore noch fester, damit die in der untern Stadt liegenden Truppen nicht in die Oberstadt, welche ihnen ohnedies gesetzlich abgesperrt war, eindringen könnten.

Fast zu gleicher Zeit wurden von anderen Haufen die Stadtwachen überfallen und entwaffnet und die Executionstruppe erschien vor dem Gefängniß der Stadt, erbrach die Thüren und riß den unglücklichen Hauptmann Porteous, nach kurzer Freude, die ihm der königliche Befehl bereitet, aus seiner Zelle, wohin, konnte ihm kein Zweifel sein. Auch die Mehrzahl der andern Gefangenen benutzte die Gelegenheit zu entwischen.

Porteous ward nach dem Platze, wo die Hinrichtungen stattfanden, gerissen, und in Ermangelung eines Galgens, der nicht so schnell aufgerichtet werden konnte, knüpfte man ihn an einer Färberstange auf. Nachdem er ausgelitten und kein Lebenszeichen mehr von sich gab, war das Werk vollbracht, die Rache befriedigt, dem Gesetze Genüge gethan. Ohne Tumult, ohne andere Ausschweifungen, zerstreuten sich die vielen Tausende ruhig in die Straßen, in ihre Wohnungen. Nach wenigen Stunden war es todtenstill in Edinburg, als wäre die Ordnung nie unterbrochen gewesen, und nur die Leiche des Hauptmanns an der Färberstange und das erbrochene und leere Gefängniß blieb als corpus delicti zurück.

Spätere Untersuchungen ergaben, daß die städtische Obrigkeit nicht so unthätig bei der Sache sich benommen, als es den Anschein hatte, aber ihre Kräfte hatten nicht ausgereicht, einzuschreiten; sie waren an dem passiven Widerstande der Massen gebrochen. Dagegen stellte sich ebenso klar heraus, daß hier ein vollständiger wohlüberlegter Plan zum Grunde gelegen. So rasch, so in der Stille, so übereinstimmend handelt selten oder nie eine von wilden Zorngefühlen aufgeregte Volksmasse; so ruhig, ohne Geschrei, Plünderung, ohne Excesse des Muthwillens oder des Eigennutzes, wird sich ein roher Pöbelhaufe nach dem Gelingen einer solchen That nicht wieder zerstreuen. Der eigenthumslose Haufe war einen Augenblick Herr der Stadt, aber man erfuhr von keinem Eingriff in Anderer Eigenthum, nicht einmal von andern Ausbrüchen des Zorns, vom Jubelgeschrei befriedigter Rache. Es war das stille Werk einer wohlüberlegten, consequenten Strategik, alle Handelnden erschienen nur als Agenten, Werkzeuge, aber das Haupt fehlte und aller Nachforschungen einer strengen Untersuchung ungeachtet war es nicht zu finden.

Wie man die Sache in London, als sie dort bekannt wurde, ansehen mußte, spricht für sich selbst. Am Hofe war das Aufsehen über die unerhörte Frechheit der Edinburger kaum geringer, als vorhin das in Edinburg, da man, von der königlichen Begnadigung erfuhr. Das königliche Ansehen war verletzt, verhöhnt. Ein Tumult, ein Aufstand, in welchem ein königlicher Statthalter erschlagen worden, hätte nichts so Beleidigendes an der Stirn getragen, als diese kalte und gewaltige Verhöhnung der Autorität der Krone. Das Volk hatte ihr Begnadigungsrecht angetastet, was doch bisher in allen Parteikämpfen unangerührt geblieben, selbst unbestritten.

Ob die Königin Regentin früher aus eigenem Impuls, aus Regungen weiblichen Mitleids die Begnadigung für Porteous ausgesprochen, oder ob es ein Act der Politik gewesen, zu dem sie durch ihr Ministerium veranlaßt worden, ist nicht ausgemacht. Jetzt aber war es eine Sache, welche beide, das persönliche Gefühl und die Würde der Königin und zugleich die Autorität ihrer Regierung, des Ministeriums, angriff. Es durfte nicht so hingehen; die gewöhnlichen Strafmaßregeln schienen den Beleidigten nicht auszureichen.

Zumal nicht bei den obwaltenden Verhältnissen. Im ganzen Königreiche waltete dazumal ein Geist des Ungehorsams ob, der sich in Tumulten und offenen Aufständen kund gab, welche allerdings auf gewöhnlichem Wege und durch Anwendung der gesetzlichen Mittel zu bewältigen gewesen wären. Der Verwaltung fehlte aber einerseits die moralische Kraft, auf der andern stand auch die Regierung selbst, das Haus Hannover, den vertriebenen Stuarts gegenüber, obgleich bereits 46 Jahre seit deren Austreibung verstrichen waren, und der vierte Regent aus den neuen Dynastien auf dem Throne saß, noch nicht vollkommen fest. Den Zeiten großartiger Aufregung und Opfer für die Freiheit war eine geistige Mattigkeit, es waren kleinliche Kämpfe um Parteiinteressen gefolgt. Es fehlte dem Regenten, den Ministern, den Parteiführern an moralischer Kraft, an einem Bewußtsein ihrer Stellung. Die wahrhaft großartige Entwickelung des englischen Parlaments, die Stahlschmiede der englischen parlamentarischen Freiheit, trat erst weit später beim Ausbruch der amerikanischen Revolution ein. Nur einem solchen Zustande von geistiger Entkräftung, dem Mangel an nationalem Selbstvertrauen beim Eindringen von französischer Philosophie und Poesie, ist es zuzuschreiben, daß 10 Jahre nach dem Zeitpunkte, von dem wir reden, und 60 Jahre nach der Verjagung des zweiten Jacob die Legitimistenpartei es noch zu einem Aufstande, wie der unter Karl Eduard, und zu einem Erfolge, bis zu dem der Schlacht von Culloden bringen konnte.

In Schottland waren die Verhältnisse noch besonders modificirt. Die Wunden, welche die mit Schmerzen und Kämpfen bewirkte Union dem Volksgefühl geschlagen, waren noch nicht vernarbt. Wie sollte es auch sein, wenn der Schotte daran zurückdachte, daß die ganze Nation sich gegen diese Verbindung gesträubt, daß alle Parteien, auch die sonst in Todhaß sich gegenüber standen, in diesem Punkte verschlungene Arme gemacht, daß die Cavaliere und die Volksfreunde, schottische Tories und Whigs, die legitimistischen Feudalfamilien mit den von ihnen gehaßten und sie hassenden Puritanern, in deren äußersten, fanatischesten Sekten, ja daß Cameronianer, Cavaliere, der Bürgerstand, die Kaufleute, und selbst die wenigen Katholiken und Episcopalen mit der ganzen schottischen Kirche, das ist die Masse des Volks, in Einklang mit seinen Notabilitäten in allen Richtungen, gegen die Union aufgetreten waren, daß Schottland an der Schwelle des Bürgerkrieges gestanden, englische Regimenter sammelten sich schon an der Grenze; wenn – sagen wir – der Schotte daran dachte und sich dann ins Gedächtniß zurückrief, daß dieser ganze Widerstand ebenso großartig als vergeblich gewesen, denn 20000 Pf. Sterling, welche der königliche Commissarius aus London zu rechter Zeit sich herübersenden lassen, hatten ihn vollständig überwunden. Mit 20000 Pf. Sterling hätte England das schottische Parlament erkauft, daß es seinen eigenen Tod votirte.

Die Erinnerung an diese Schmach, dieses Selbstaufgeben seiner von den Vorältern ererbten, von ihnen durch tausendjährigen blutigen Kampf gegen England bewahrten Selbständigkeit und Freiheit nagte noch an der Nation, an den Einzelnen. Sie waren verkauft, und noch war ihnen die Ueberzeugung nicht gekommen, daß der Kaufpreis doch ein höherer war als die 20000 Pf. Sterling, mit denen sich die Parlamentsführer bestechen ließen, daß nämlich Schottlands Blüte in Handel, Landescultur, Wissenschaft und Kunst aus dieser Verschmelzung erst sich entwickeln sollten. Selten ist eine Opposition so entschieden, so einstimmig, so heftig, so beredt gewesen, selten hatte sie in dem Maße für sich altes Recht, nationale Gefühle, kluge Berechnung, Billigkeit und den gesunden Menschenverstand, und nie ist Alles, was man damals' darüber dachte, schrieb und fürchtete, so zum Gegentheil ausgeschlagen.

Aber die Schotten dachten, wie gesagt, damals noch anders, in Allem, was von Seiten der Regierung und des Parlamentes geschah, erblickten sie gehässige Nachstellungen; die Engländer und die Regierung in Allem, was in Schottland vorfiel, den Versuch, sich aus dem Koppeljoche loszumachen.

Die Untersuchungen in Edinburg hatten zu keinem Resultate geführt. Der natürliche Schluß war, daß die Gerichte und Behörden dort nichts finden wollen, der nächstfolgende, daß sie Grund hatten, die Sache in ihrem Dunkel zu belassen und daß die Hauptschuldigen sich in ihrer eigenen Mitte finden dürften.

Bei der nächsten Parlamentssitzung brachte Lord Carteret die Sache im Oberhause zur Sprache. Er zählte alle die Tumulte und Aufstände her, die letzthin in den verschiedenen Theilen des Königreichs stattgefunden; keiner derselben sei indeß eine so schreiende Beleidigung, eine so arge Widersetzlichkeit gegen den Willen und die Ansichten der Regierung als die gegen den Capitain Porteous verübte Ermordung. Die öffentliche Ordnung, der Friede des Reiches sei gebrochen, und in der Art, wie das Verbrechen mit Vorbedacht und äußerm Anstande ausgeführt sei, liege die höchste Gefahr für die Zukunft, wenn Regierung und Parlament nicht mit aller ihnen zu Gebote stehenden Macht einschritten. Nicht das Volk allein, sondern auch Bürger von Edinburg mußten bei dem Verbrechen mit gewirkt haben; dafür spreche eben jene Ordnung bei der nächtlichen That, dann aber insbesondere der Umstand, daß, wiewol eine Belohnung von 200 Pf. Sterling für Den ausgesetzt worden, der einen Theilnehmer am Tumult angebe, bis jetzt auch noch nicht eine einzige Person angegeben worden. Er schloß weiter, daß auch die Behörden und der Magistrat der Stadt Edinburg dabei im Spiel gewesen sein müßten. Sein Antrag ging auf die strengste Untersuchung deshalb und eventuell darauf: daß der Stadt ihre Charte genommen werde. Der Antrag ward vom Herzog von Newcastle und dem Earl von Ilay unterstützt. Doch zweifelte der Letztere schon: ob man einer Stadt ihre Gerechtsame nehmen dürfe, wenn es auch erwiesen wäre, daß ihre Magistratspersonen sträflich gehandelt.

Das Haus der Lords beschloß: daß die Magistratspersonen von Edinburg, so wie auch verschiedene Andere, von denen man Auskunft über die streitige Angelegenheit bekommen dürfte, vor das Oberhaus geladen werden sollten. – Ferner: daß eine Adresse an den König zu erlassen, welche den Wunsch ausspräche, daß sämmtliche Berichte und Papiere, die über den Tod des Hauptmann Porteous sprächen, dem Hause zur Durchsicht vorgelegt würden.

Die Papiere wurden vorgelegt, die Zeugen kamen an; unter ihnen drei schottische Richter. Man wollte gründlich und mit Beachtung aller Formen verfahren. Es erhub sich daher eine Debatte darüber, wie diesen drei Richtern der ihnen gehörige Platz anzuweisen sei: ob sie, wie gewöhnliche Zeugen, an der Schranke zu verhören, ob an dem Tische, oder ob sie, ihrer Würde gemäß, auf dem Wollsack sitzen sollten? Einige schottische Lords sprachen eifrig für das Letztere: die schottischen Richter müßten das Recht haben, zunächst den Richtern von England zu sitzen. Nach einer hitzigen Debatte ward dieser Antrag verworfen und beschlossen: daß die schottischen Richter gleich den andern Zeugen vor der Schranke des Hauses, aber in ihren Amtsroben zu erscheinen hätten.

Endlich ward eine Bill eingebracht, welche den mehr allgemeinen Antrag des Lord Carteret dahin motivirte: Daß der zeitige Lord Prevost von Edinburg, Alexander Wilson, Esquire, wegen seines Benehmens während des Aufstandes in gedachter Stadt, für unfähig erklärt werde, irgend eine Anstellung in der Magistratur von Edinburg, noch in irgend einer Stadt des vereinigten Königreiches zu bekleiden;

daß besagter Alexander Wilson in gefängliche Haft zu bringen;

daß das Corps der Stadtwacht (Municipalgarde) von Edinburg aufzulösen; und endlich:

daß die Thorflügel des Thores, genannt Unter Bow- Port, auszuheben und fortzuschaffen, damit die Communication der Oberstadt mit den untern Stadttheilen, wo die königlichen Truppen im Quartiere liegen, frei werde.

Mit Heftigkeit trat der Herzog von Argyle als Opponent gegen diese Bill auf. Er erklärte: das Verfahren, was man einschlage, sei so verkehrt, hart und übereilt, daß man in der Geschichte des englischen Parlaments keinen Vorgang finden werde, der diesem nur im Entferntesten gleiche. Es sei nicht ein Act der Gerechtigkeit, sondern eines parlamentarischen Unwillens, durch ein Gesetz ex post facto eine vorangängige That zu strafen, nicht nur an einer einzelnen Person, sondern an einer ganzen Corporation. Weshalb neue Gesetze machen für Verbrechen, über die, nach den bestehenden, auch die untern Gerichtshöfe vollkommen entscheiden könnten? Sollten daher der Lord Prevost von Edinburg und die Bürger dieser Stadt nach den Bestimmungen der vorliegenden Bill eine Strafe büßen, so würden sie büßen als Märtyrer durch ein grausames, ungerechtes und phantastisches Verfahren. Als er, Argyle, in dem schottischen Parlamente gesessen, sei der Unionsvertrag abgeschlossen worden, welcher bestimme, daß die Privilegien der königlichen Städte ebenso unangetastet durch die Union bleiben, als die Religionsverhältnisse. Das heißt: kein folgendes Parlament von Großbritannien habe ein Recht, das Bestehende umzuändern.

(Diese Grundsätze, hier liberaler Seits gegen die Macht der Krone vorgebracht, wurden, wenn wir uns recht erinnern, auch beim Kampfe gegen die Reformbill geltend gemacht; das britische Parlament habe kein Recht, die vertragsmäßig verbrieften Rechte Schottlands umzuändern. Dann wäre Schottland durch den Unionsvertrag zu ewiger Stabilität verdammt gewesen, da kein schottisches Parlament mehr existirte, noch derselben Acte zufolge existiren konnte, welches das einmal Beschlossene umändern können.)

So beredt und warm der schottische Pair die Sache seines Landes führte, drang er nicht durch. Das Ministerium Walpole hatte eine Majorität hinter sich, welche, durch keine moralischen Gründe aus ihrer Festung zu schlagen war. Auch darin ging im Laufe des vorigen Jahrhunderts, eine unverkennbare Aenderung zum Bessern vor.

Die Bill ward hinuntergeschickt ins Haus der Gemeinen. Hier aber entspann sich einer der heftigsten Kämpfe. Die Untersuchung über alle Umstände, welche der Ermordung des Hauptmann Porteous vorangingen und sie begleiteten, ward auf das Allersorgfältigste und bis in die kleinsten Details geführt, und nachdem alle möglichen Zeugen aufgerufen und vernommen waren, ergab sich für die Unbefangenen Folgendes als Resultat, wiewol man auch bei dieser Untersuchung auf den eigentlichen Kern der Sache zu dringen, aufgeben mußte.

Keiner der eigentlichen Bürger und Freisassen von Edinburg schien bei dem Aufstande betheiligt. Als Theilnehmer desselben erschienen hauptsächlich Landbewohner, die von den Verwandten der Umgekommenen aufgeregt worden. Sie fanden aber bereitwilligen Beistand und Anhang in den Lehrburschen der Handwerker und allen Vagabunden und Gesindel, das sich in den Straßen der Stadt umtrieb. Es ward dargethan, daß der Lord Prevost mehre Vorkehrungen getroffen hatte, um das Unglück zu vermeiden, was er voraussehen können. Er war auch in der Nacht selbst auf den Straßen erschienen, und in seinem Versuche, die Leute zur Ruhe zu bringen und sie zu bewegen, daß sie auseinander gingen, war er Gefahr gelaufen und hatte sich nicht gescheut, von ihnen thätlich beleidigt zu werden. Es schien, daß, wenn er gefehlt, es mehr aus Mangel an Geistesgegenwart und Erkenntniß der rechten Mittel geschehen, als aus Mangel an ernstem Willen, den unglücklichen Porteous zu retten.

Ferner war ermittelt, daß Lindsay, das Parlamentsmitglied für Edinburg, noch während des Aufruhres sich in Person zum General Moyle begeben, dem Befehlshaber der Truppen in Schottland, ihn von dem Aufstande unterrichtet und inständigst gebeten habe, daß er augenblicklich mit seinen Soldaten zu Hülfe komme. Auch hatte Lindsay ihm versprochen, seine Truppen in die Stadt zu führen. Aber das Ansuchen des Parlamentsmitgliedes ward von dem General abgewiesen, weil er keine schriftliche Anweisung deshalb von den städtischen Behörden vorweisen könne. Lindsay hatte eine solchaber weder in der allgemeinen Verwirrung erhalten können, noch hätte er sich mit einer solchen durch das ergrimmte Volk hinausgewagt.

Sämmtliche schottische Mitglieder boten ihr Aeußerstes auf, um ihre Hauptstadt zu vertheidigen. Auch wurden sie von mehren der angesehensten Häupter der damaligen englischen Opposition unterstützt. Lord Polewarth erklärte: wenn irgend ein ehrenwerthes Mitglied ihm nachwiese, daß auch nur eine von den Anschuldigungen gegen den Lord Prevost und die Stadt Edinburg erwiesen sei, er augenblicklich der Bill seine Beistimmung geben wolle. Jedes Mitglied möchte aber die Hand an's Herz legen und sich fragen, ob es, wie jetzt, zu Gunsten der Bill stimmen würde, wenn die Sache nicht Edinburg beträfe, sondern die Stadt London, York oder Norwich; ob sie da nicht fodern würden, daß jeder Punkt der Anschuldigung vollständig und unwiderlegbar vorher erwiesen wäre? Warum denn anders, da es nun die erste Stadt Schottlands betreffe?

So erschien also auch vor dem Parlamente der Kampf als der zwischen zwei eifersüchtigen oder misgünstigen Nationalitäten, und in diesem Sinne ward er von der Mehrheit des englischen Parlaments entschieden. Das Ministerium war, wie gesagt, seiner Majorität gewiß. Es ließ einige Amendements und Milderungen zu, und so umgeändert ging die Bill durch, und erhielt die königliche Beistimmung. Ihre Resultate sind für Edinburg in der Praxis nicht weiter drückend geworden und der Porteousstreit könnte nur als ein letztes Aufflammen der politischen Rivalität der vereinten Königreiche erscheinen, wenn nicht acht Jahre später der romanhafte und anfangs mit wunderbarem Glück gekrönte, letzte Versuch der Stuarts eingetreten wäre, in welchem ein Theil der schottischen Bevölkerung durch Parteinahme für den Prätendenten die Unbilden zu rächen suchte, welche sein Vaterland vermeintlich von Seiten der englischen Regierung erduldet hatte.


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