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Ob der Priester Abulfauaris Recht gehabt habe, sich hinter diesem subtilen Trostgrunde vor den Vorwürfen sicher zu halten, welche ihm ein Sachwalter der Unschuld der armen Neger zu machen berechtigt war, ist eine Frage, die der besagte Anwalt, wenn er nicht ganz ungeschickt wäre, ungefähr also auflösen würde: –
»Die Frage: – Ist es einem Volke besser, die Tugend auszuüben, ohne sie und das Gegentheil von ihr zu kennen? – oder, ist es diesem Volke besser, mit den Reizungen zum Laster bekannt gemacht zu werden, damit es die Tugend aus Wahl und Ueberzeugung ausüben lerne?
»Diese Frage, meine Herren, scheint mit der folgenden einerlei zu seyn: – Ist es besser, gesund zu seyn, ohne zu wissen, daß man gesund ist, und wie man es anfangen müßte, um krank zu werden, – oder sich krank zu machen, damit man den Werth der Gesundheit desto besser schätzen lerne?
»Gesundheit ist der natürliche Zustand des physischen, Unschuld der Sitten die Gesundheit des moralischen Menschen, und Glückseligkeit die gemeinschaftliche Frucht von beiden.
»Lasset dem unwissenden Glücklichen seine glückliche Unwissenheit! Lasset sie ihm, solang er sie behalten kann; so lange, bis er in Gefahr ist, durch diese Unwissenheit 255 unglücklich zu werden. Wozu hatten die Neger eure Röcke und Mäntelchen vonnöthen? Sie waren unschuldig und hätten es ohne die Geschenke des ehrwürdigen Priesters vielleicht noch lange bleiben mögen.«
Vielleicht auch nicht! –
»Gut: so hätte er den Fall abwarten sollen. Wer wird einem Gesunden Arznei für eine Krankheit eingeben, die er nicht hat, in Hoffnung, daß sie ihre Wirkung thun werde, wenn er sie künftig einmal bekommen sollte?«