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Dreizehntes Kapitel

Detlev Oldekop kam erst nach und nach während der Rede des Verteidigers wieder zu sich. Es machte ihm Mühe, dem Gedankengang des Anwalts zu folgen, weil dieser seine Darlegungen nicht packend zusammenzudrängen wußte, wie der Staatsanwalt, und ebensowenig dem öffentlichen Ankläger an Schärfe und Ueberzeugungskraft gewachsen schien. Zu allem hatte der Angeklagte den Eindruck, als ob der Anwalt von den Mitteln der Verteidigung nicht rücksichtslos genug Gebrauch machte, daß er vielmehr ein Gefallen an konzilianten Wendungen fand, die seine Ausführungen bis zur Mattheit abschwächten.

Oldekop griff nach seinen Aufzeichnungen, sammelte sich, je länger der Anwalt sprach, zu erneuter Kampfstimmung und wandte sich erbittert, mit nur mühsam behaupteter Form, gegen den Staatsanwalt, so bald der Verteidiger zu Ende war.

Sein Atem ging kurz, und ein Beben der Stimme verriet seine Erregung.

»Der Königliche Herr Staatsanwalt,« begann er, »hat während der Verhandlung Gelegenheit genommen, mich unauffällig mit seiner Beobachtung zu beehren, wenn mein Interesse durch die Zeugen und ihre Aussagen in Anspruch genommen war –.«

Der Präsident unterbrach ihn energisch:

»Ich ersuche den Angeklagten, sich jeder ironischen Wendung zu enthalten, auch alles Persönlichen, und rein objektiv zu sprechen.«

Oldekop fuhr rücksichtslos fort:

»Dem Herrn Staatsanwalt – oder, um sachlicher und allgemeiner zu sein und der Mahnung des Herrn Präsidenten nachzukommen –: der verehrlichen Anklagebehörde scheint aber durch diese mir gewidmete Aufmerksamkeit ein Teil der Zeugenaussagen bedauerlicher Weise und zu meinem Nachteil entgangen zu sein, denn sonst könnte ich nicht verstehen, wie die Behörde eine Anklage aufbauen konnte, die auch nicht zum kleinsten Teile mit den Bekundungen der Zeugen in Einklang zu bringen ist. Es wäre meines Erachtens empfehlenswert gewesen, wenn auch der öffentliche Ankläger zu größerer Objektivität vom Herrn Präsidenten angehalten worden wäre –.«

Der Präsident fiel abermals ein:

»Sie haben über das, was ich zu thun oder nicht zu thun habe, nicht zu befinden, und ich ermahne Sie wiederholt, sich zu mäßigen ...«

»Herr Präsident!« wandte sich Oldekop direkt gegen diesen, »ich bin als verlogenes und verkommenes Subjekt hingestellt worden, daß kein Hund ein Stück Brot mehr von mir nimmt – und ich soll mich nicht zur Wehre setzen? Der öffentliche Ankläger hat sich bemüht, mich als elenden Betrüger zu kennzeichnen, ja mir den Stempel als Mörder aufzudrücken – und ich soll ruhig bleiben darüber, ich soll ihm nicht die Faust zeigen bei seinen himmelschreienden Anklagen? Ja, bin ich denn schon verurteilt, oder soll das Gericht erst zu ergründen suchen, ob ich schuldig bin? Ist die Stimme des Einzelnen, des Anklägers, maßgebend, oder sitzen die Geschworenen dazu da, um zu entscheiden, ob und wie weit ein durch mich begangenes Unrecht zu sühnen ist? Keine Ehrerbietung, die ich dem Gericht entgegenbringe, wird mich mundtot machen, und keine Maßregelung vom Präsidentensitze wird mich daran hindern, lauten Protest zu erheben gegen die mir zugeschleuderten Beschuldigungen, und den Richtern, den Geschworenen, den Zuhörern zuzurufen: der Ankläger irrt, der öffentliche Ankläger beleidigt einen Schuldlosen! –«

»Wenn Sie in dieser Tonart fortfahren wollen,« bemerkte der Präsident ungehalten, »so können Sie sich darauf gefaßt machen, daß ich energischere Maßregeln gegen Sie ergreife. Sie wollen Ihre Unschuld beteuern; aber kann das nicht ruhig und sachlich geschehen? Die Staatsanwaltschaft hat nichts als ihre Pflicht gethan und ist über ihre Rechte nicht hinausgegangen; Ihnen soll ebenso wie dem Ankläger ungeschmälert Ihr Recht werden, und ich werde Ihnen das Wort nicht beschränken, solange Sie sich bemühen, die Staatsanwaltschaft lediglich zu widerlegen; aber ein agressives Vorgehen Ihrerseits dulde ich nicht. Und nun sprechen Sie weiter, und vertrauen Sie, wenn Ihre Sache gerecht ist, dieser selbst wie dem Gerichtshofe und den Geschworenen.«

Die Mahnung blieb wirkungslos. Der Angeklagte fuhr fort:

»Ich verteidige nicht bloß meine Ehre, sondern mein Leben, und Sie wollen von mir verlangen, daß ich mit konventioneller Höflichkeit und Glätte mich unterhalte, als gelte es einen Spaziergang? Man rechnet es als mildernden Umstand an, wenn in der Erregung die Hand zum tödlichen Schlage erhoben wird, und ich soll meine Aufregung meistern, daß mir nicht einmal ein vielleicht über das Ziel gehendes, armseliges Wort entschlüpft? Ich müßte kein Mensch, sondern eine amphibische Kreatur sein, wenn ich in dieser Situation froschig zu bleiben vermöchte. Und der Rat, der wohlmeinende, denen zu vertrauen, die über mich zu richten berufen sind! Nein, wahrlich, ich müßte die anderthalb Jahrzehnte, die ich mitten im Rechtsleben stand, verschlafen haben, wenn ich mich noch der Illusion sollte hingeben können, daß Recht unter allen Umständen Recht bleibt! Die Richter, die Geschworenen fällen ihr Verdikt – ich nehme es an – nach ihrer Ueberzeugung – aber, leider! sie sind kurzsichtige, befangene und irrende Menschen wie wir andern auch, und sie wissen Schuld und Nichtschuld oft so wenig zu trennen wie Wesen und Schein. Ja, die Richter und die Gerichtshöfe unter sich kommen alltäglich zu entgegengesetzten Ansichten und Entscheidungen – und da kann noch zum Vertrauen ermuntert werden? Ich soll vertrauen, der ich durch die lange Erfahrung belehrt worden bin, daß jeder nur über das gewöhnlichste Maß von Verwicklungen hinausgehende Rechtsstreit in seinem Ausgange von hundert Zufälligkeiten, Klügeleien und Eindrücken abhängig und darum unberechenbar ist?

»Ich habe kein Vertrauen! Ich vertraue nur mir selbst und daß es mir gelingen werde, die herausfordernde Fadenscheinigkeit und Hohlheit der Anklage nachzuweisen und dadurch zum Nachdenken und zum gerechten Spruche anzuregen.

»Die Devise der Staatsanwaltschaft ist die alte: Schuldig auf jeden Fall! Eine Anklage mag auf noch so schwachen Füßen stehen: der Staatsanwalt findet immer genügenden Grund, der altgewohnten Uebung zu folgen und das ›Schuldig‹ hinauszuschleudern. Der öffentliche Ankläger in meinem Falle ist sogar über das Herkommen noch hinausgegangen und hat das Schuldig auch für ein Vergehen gefunden, das nicht einmal zur Verhandlung stand, das von dem Untersuchungsrichter als grund- und haltlos ausdrücklich ausgeschieden war!

»Die Beschuldigung der Unterschlagung würde mich, da sie abgethan ist, nicht weiter interessieren, wenn nicht der Staatsanwalt sich bemüht hätte, sie trotz allem für seine Zwecke auszunutzen. Ich habe nicht verhehlt, daß der Rechtskonsulent, der die Denunciation für meinen ehemaligen Klienten einreichte, mit mir verfeindet war und darum als einwandsfreier Zeuge nicht gelten kann – den Staatsanwalt kümmert das nicht. Der Zeuge Rinkens hat bestätigt, daß er mit der ungekürzten Summe befriedigt worden ist, und daß er bedauert, mit der Anzeige voreilig gehandelt zu haben – der Staatsanwalt geht stillschweigend darüber hinweg. Das Gericht hat sich überzeugen können, daß jeder Rateneingang im Falle Rinkens von mir ordnungsmäßig gebucht war, daß ich freiwillig und in vollem Umfange Rechnung gelegt und das Conto beglichen habe, sobald ich infolge der besonderen, eine kleine Verzögerung erklärenden und entschuldigenden Umstände dazu Muße gefunden hatte – der Ketzer kommt trotzdem auf den Scheiterhaufen, er wird mindestens an den Pranger gestellt! Das ist die Logik des öffentlichen Anklägers – danach beurteilen Sie den Wert auch seiner weiteren Ausführungen!

»Zur Verhandlung steht die Beschuldigung wegen Betruges ... Das Material hat eine Dame geliefert, die sich von seiten des Herrn Vorsitzenden besonderer Rücksicht zu erfreuen hatte – eine wunderliche Dame, die ich Ihnen etwas näher vorstellen muß, wenn Sie ein klareres und zutreffenderes Bild von ihr gewinnen wollen, als der kurze Auftritt hier im Schwurgerichtssaal in Ihnen hinterlassen haben dürfte ... Diese Frau Anna Wichbern, aus Harvestehude bei Hamburg –« – er suchte etwas in der Umständlichkeit – »ist eine Dame aus gutem Hause mit ditto Herzen und mehr als ditto Einkommen. Aber sie lebt in ihrem prunkvollen Heim an der Alster nicht ganz glücklich, denn die Stürme des Lebens haben die morschen Stämme des guten Hauses rings um sie gebrochen; sie allein ist übrig geblieben, und sie empfindet ihre Isolierung schmerzlich. Da kommt ihr die Erinnerung, daß ein frisches Reis von einem verfehmten Stamme der Wichbern in der Ferne wächst und prächtig gedeiht und daß es möglich sein müsse, dieses junge Leben für das alte Haus und das alte Herz zu reklamieren. Sie selbst will sich nicht rühren, sie bedient sich der Vermittelung. Sie läßt ihr Geld spielen, sie spekuliert und verspekuliert! Sie erhöht den Einsatz und verliert wieder. Sie wiederholt das Spiel, so lange es möglich war, und ist endlich erbittert, daß sie nicht gewonnen hat. Mit deutlicheren Worten: Sie gab mir die Mittel, mich für sie zu verwenden. Ich that es, und ich erreichte nichts. Sie gab neues Geld – und ich konnte und wollte ihren Wünschen und Zumutungen nicht mehr folgen, weil diese nun auf eine Erbärmlichkeit zielten, verächtlicher und verwerflicher, als sie mir zum Vorwurf gemacht wird. Ich hatte meinen Mittelsmann David Riecken mit Recherchen beauftragt, so weit sie mir zulässig schienen; der von der Dame mir erteilten Anleitung zur Infamie habe ich die Befolgung versagt ...«

»Sprechen Sie deutlicher!« forderte der Präsident.

»Wie Sie befehlen. Frau A. Wichbern erkannte als Haupthindernis der Lostrennung ihrer Nichte von Reickendorf deren Liebesverhältnis, und sie forderte von mir, Nachteiliges aus der Vergangenheit des Verlobten dem Mädchen zu hinterbringen, um dadurch das Verhältnis zu lockern; sie forderte des weiteren, den jungen Mann durch eine mit Geld bestochene, leichtfertige Weibsperson zum Treubruch zu veranlassen und dadurch das Verlöbnis endgiltig der Auflösung zuzuführen. Diesem Teile des Auftrags der verehrungswürdigen Dame war ich nicht gewachsen, ich verlor überhaupt in der Affaire die Lust und mag die Auftraggeberin nunmehr allerdings mit einigen unbestimmten Redensarten hingehalten haben, aus denen sie ihr zusagende Schlüsse zog, die für mich aber keinen anderen Zweck hatten, als die unerquickliche Angelegenheit unauffällig und allmählich einschlafen zu lassen. Ich bedauere das. Ich bedauere, daß ich damit eine Dame schonen wollte, deren Enttäuschung alsbald ihre rächende Spitze gegen mich kehrte, die dann genau so skrupellos gegen mich auszusagen beliebte, wie sie vorher mich für ihre Zwecke auszunützen bestrebt gewesen war. Irgend eine betrügerische Absicht war mir nicht in den Sinn gekommen, und ich halte mich einfach und strikt an die Wahrheit, wenn ich ebenso objektiv als kurz resumiere: Die Dame hat die Vorschüsse allgemein à conto meiner Bemühungen geleistet; die Dame hat eine spezialisierte Rechnungslegung weder mündlich noch schriftlich von mir verlangt oder erhalten; wir haben allgemein von Reisen gesprochen, nicht von einzelnen, besonderen; wir haben diese Reisen für den Möglichkeits- und Bedürfnisfall ins Auge gefaßt, nicht aber als ausgeführt behandelt; jede gegenteilige Bekundung der Dame ist, wenn nichts anderes und mehr, ein Irrtum. Was ich der Dame versprochen habe, habe ich gehalten: Ich habe mit meinem Bruder und Fräulein Wichbern wiederholt korrespondiert; ich habe meinen Vertrauens- und Mittelsmann mit Recherchen beauftragt und ihn für diese honoriert; ich habe endlich meinen Bruder persönlich aufgesucht und mündlich meine Vorstellungen wiederholt und erweitert – eine darüber hinausgehende Verpflichtung hatte ich nicht –«

»Sie werden doch den schönen Brief nicht vergessen?« fragte der Vorsitzende etwas ironisch.

»Nein,« entgegnete der Redner nüchtern. »Ich habe schon hervorgehoben, daß ich mit der Vermittlung abschließen wollte. Der Brief hatte keinen anderen Zweck, als diesen Abschluß anzubahnen. Nach einiger Zeit wollte ich ein erneutes – ich betone ausdrücklich: – abermals erdichtetes Schreiben folgen lassen, des Inhalts: ›geben Sie Ihre Bemühungen auf oder lassen Sie, wenn Sie das nicht wollen, fortan meine Wenigkeit aus dem Spiel.‹ Gleichzeitig sollte die Summe, die mir nach dem Tode meines Bruders mit der Verpflichtung der Rückzahlung geliehen worden war, der Dame erstattet werden. Und dann Punktum hinter die Affaire und drei Kreuze – in drei Teufels Namen!

»Ich bin durch diese Dame der großen Welt belehrt worden, daß der Stolz des Reichtums mit den Eigenschaften des Charakters nicht notwendig zu thun hat, daß unter den kostbaren Seidenkleidern noch lange nicht ebenso kostbare Herzen schlagen. Aber wenn die Dame von Harvestehude mich auch zu Unrecht beschuldigt hat – unbesorgt – es wird sie so wenig beschweren, wie die Infamie sie beunruhigte, zu der sie mich anzuhalten sich mühte.

»Die Frau von Harvestehude hat an Gerichtsstelle diejenige Frage am korrektesten beantwortet, auf die sie die Auskunft gab, daß sie über meine Befähigung zum Morde nicht zu befinden habe.

»Wirklich großmütig! Und ich glaube, gleich großmütig – mit Achselzucken oder unschlüssigem ›Ich weiß nicht‹ – wären die übrigen Zeugen gewesen, wenn die gleiche verfängliche, aber höchst – objektive Frage an sie gestellt worden wäre.

»Nur der Staatsanwalt kennt kein ›Ich weiß nicht‹; er weiß. Er weiß alles – und nichts! Und er behauptet noch beliebig darüber hinaus!

»Ich habe keinen Anhalt dafür, ob die Geschworenen gleich lebendig wie ich von der Empfindung durchdrungen sind, wie schwer es einem Schuldlosen werden muß, sich gegen eine Anklage zu verteidigen, die ihm nur als Beleidigung und Erniedrigung zum Bewußtsein kommen kann. Ich vermag nur zu sagen, daß es mir unendlich schwer wird und mich mit Widerwillen erfüllt, den Teil der Anklage ernst nehmen zu sollen, der mich des denkbar schwersten Verbrechens beschuldigt und es dabei nicht einmal der Mühe wert erachtet, auch nur einen halbwegs lückenlosen Wahrscheinlichkeitsbeweis zu erbringen.

»Ja, wenn die Devise, diese unglückselige Devise der Staatsanwälte! nicht wäre: es hätte sich ja unmöglich ein Ankläger finden können, der es unternommen hätte, auf so unterspültem, schwimmendem Boden einen so wuchtigen und in seinen Konsequenzen unabsehbar folgenschweren Anklagebau aufzuführen!

»Man hat meiner Vergangenheit in Hamburg nachgespürt, sich behördliche Zeugnisse ausstellen lassen und meine Gläubiger ausgefragt; aber statt stutzig zu werden, weil mir nichts Ehrenrühriges nachzuweisen war, hat man es mir fast zum Vorwurf gemacht, daß ich meinen Verpflichtungen auch in verschleppten Fällen im letzten Augenblick immer noch nachgekommen bin!

»Und trotzdem ich immer Mittel und Wege fand, meine Gläubiger zu befriedigen, hat man es gewagt, von einem Ruin zu sprechen, der unmittelbar bevorstand und mich zu dem Verbrechen des Brudermordes zwingen mußte. O nein, mein Ruin stand nicht bevor, und wenn es gewesen wäre: wer sagt denn, daß ich ihn nicht ruhig hätte über mich ergehen lassen; welche Logik ist zu dem unverantwortlichen Schlusse berechtigt, daß ich vom Unglücklichen und Schiffbrüchigen zum Verbrecher und Brudermörder hätte sinken müssen?

»Das ist überhaupt keine Logik, das ist Willkür und Vergewaltigung!

»Und ich werde diese Willkür und Vergewaltigung Schritt für Schritt nachweisen!

»Ich war ruiniert!

»Es ist nicht wahr! Denn ich hatte mehrere hundert Mark im Spiel gewonnen und damit mehr Barmittel zur Hand, als sie bei einer selbst in guten Verhältnissen lebenden Familie des Bürgerstandes üblich sind. Ich war noch für eine so lange Zeit versorgt, daß ich neuen Verdienst hätte abwarten, daß ich auch nach dem Todesfall ohne Beschwerden das Darlehn hätte entbehren können, das Frau Wichbern unaufgefordert mir zur Verfügung stellte.

»Ich war also nicht ruiniert!

»Reichte aber die Not zur Erklärung der That nicht hin, so mußte der Befähigungsnachweis durch meine Spielleidenschaft erbracht werden!

»Jawohl, ich habe gespielt, mitunter hoch, mitunter glücklich. Mit vorwiegendem Glück in den langen letzten Jahren. Aber ich habe das Glück nicht korrigiert! Ich bin nur durch die Erfahrungen gewitzigt worden, die ich früher gesammelt hatte, die mich früher ein Vermögen gekostet, die mich erst in die Verschuldung gestürzt hatten, die mich später bedrückte. Ich bin gewitzigt worden, beim Spiel auch im Verlust den Kopf kühl zu behalten, den Einsatz nicht bis zur Waghalsigkeit zu steigern, sondern den Gewinn in der kaltblütigen Ausnutzung der gleichmäßig wiederkehrenden Chancen zu suchen.

»Korrektur des Glückes!

»Weiß denn die Staatsanwaltschaft nicht, daß Spieler sich gegenseitig auf die Finger sehen, daß einer auf der Hut ist wie der andere, und daß ein Korrigieren und Voltigieren sehr schnell bemerkt und mit leicht geballten Fäusten gerächt werden würde?

»Ich weiß es, und ich weise das Ammenmärchen vom siegreichen Volteschlagen zurück, wie es jeder muß, der den Spieltisch und die Spieler nicht aus grauer Theorie, sondern aus der Praxis kennt.

»Ein neuer Triumph des Staatsanwalts! Ich war mit meinem Bruder zerfallen und verfeindet, schwebte in der Gefahr der Enterbung und mußte deshalb für seine Beseitigung sorgen.

»Vorbeigeschlossen und fehlgeschossen wie immer!

»Es bestand zwischen uns kein ungetrübtes Verhältnis; aber deshalb Haß und Todschlag?

»Hat die Staatsanwaltschaft auch nur den geringsten Beweis erbracht, hat sie nicht willkürlich und ausschließlich behauptet?

»Wir waren nicht verfeindet, das ändert kein Weiberklatsch und kein Dorfgeschwätz; wir hatten uns vielmehr verständigt, und an dem ganzen faden Gerücht von der Enterbung war nichts begründet und nichts wahr, als die Thatsache, daß mein Bruder seinem Mündel wohlwollte und – so oder so, jedenfalls in meinem Einverständnis – für sie zu sorgen gedachte. Das habe ich dem Zeugen David Riecken zugerufen, als ich von dem Bruder zurückkam, und nur das war das Resultat unserer Besprechung!

»Selbst der am meisten interessierten Beteiligten, der jungen Zeugin Anna Wichbern, war nichts von einer Absicht ihres Vormundes, sie zur Erbin einzusetzen, bekannt; mit keinem Worte hatte er die Angelegenheit auch nur gestreift, mit keinem Worte sich über mich oder eine ernstliche Störung unseres brüderlichen Verhältnisses ausgelassen!

»Nein! Zusammenprall, Zwiespalt, Feindschaft, Haß, Enterbung – immer das gleiche, immer das Märchen, das traurige Ammenmärchen!

»Aber es hilft nicht: angeklagt wird trotz allem! Mangelt es an stichhaltigen Gründen für den Mord, mangelt es selbst an dem Schatten eines Nachweises, daß ich auch nur an der Mordstelle hätte anwesend sein können: der Staatsanwalt stellt sich nicht etwa die Aufgabe, den Beweis für die mir zugeschriebene Reise anzutreten, sondern er folgert einfach meinen Aufenthalt am Thatort, wenn ich nicht meinerseits angeben und durch Zeugen bestätigen lassen kann, daß ich in der verhängnisvollen Nacht nicht in Reickendorf, sondern in Hamburg, Ritzebüttel, Buxtehude oder Pasewalk war!

»Die Logik ist berückend! Die Logik ist bequem, einfach, billig, sogar üblich.

»Und überzeugend!

»Ich hole einen Kerl von der Straße, stelle ihn im Salon der Dame von Harvestehude vor ein protziges Oelgemälde und sage: Wenn du mir nicht nachweisen kannst, daß du das Bild nicht verbrochen hast, verehre ich in dir einen großen Künstler!

»Auch überzeugend!

»Und meinen Sie, daß er den verlangten Nachweis führen kann, wenn nicht zu seinem Glück der wahre ›Thäter‹ bekannt ist?

»Ich nehme mir den verblüfften Kerl weiter vor und sage: Wie, du willst leugnen! Unsinn! Du hast dein Werk lange und mit Sorgfalt im geheimen vorbereitet, bist am Abend des 27. Oktober mit dem Zuge um halb zehn nach Neumünster gedampft, bist von da zu Fuß nach Reickendorf gepilgert und hast in der Frühe des 28. Oktober dein Werk dort vollendet!

»Wie du es angefangen hast und wo dein Werkzeug geblieben ist, weiß ich nicht. Aber gewesen bist du's!

»Nein! stammelt der Mensch.

»Nicht? Na, dann beweise mir das Gegenteil.

»Er besinnt sich, und erinnert sich endlich, daß an dem Abend, an dem er abgereist sein sollte, ja seine Frau krank war, und daß gerade um die Zeit des Zugabgangs der Arzt bei ihm in der Wohnung war.

»Er trägt es vor. Schüchtern, in der unbestimmten Hoffnung, daß das doch genügen müsse.

»Der Arzt wird befragt und giebt dem Menschen Recht.

»Abends um ein halb zehn und am andern Morgen um neun hat er den Mann in der Wohnung leibhaftig gesehen und mit ihm gesprochen. Abends hat er ihm ein Rezept gegeben, morgens ihn beim Kaffeetrinken getroffen.

»Ich sage: Nein, das ist nicht wahr. Die Uhr – ein schlechter Regulator – ging falsch, das heißt vor, oder war um eine halbe Stunde vorgestellt. Haben Sie, frage ich den Arzt, nach Ihrer eigenen Uhr gesehen? Nee! Na also!

»Der Kerl war um halb zehn nicht mehr da, er war unterwegs nach Reickendorf!

»Und ich frage ihn weiter:

»Oder kannst du sagen, wo du nach halb zehn, wo du etwa um ein viertel elf oder zwölf oder dreiviertel auf eins gewesen bist? Gespielt hast du? Und wo und mit wem willst du nicht sagen? Papperlapapp! Unsinn! Lüge! Gemalt hast du, nichts anderes! Was? In den unsoliden Kneipen der Großen Freiheit hast du dich herumgetrieben? Pfui! Aber in welcher denn von den vielen Spelunken? Das weißt du nicht? Und betrunken warst du? Das wird ja immer schöner. Wie bist du denn nach Haus gekommen? So, mit Droschke! Schön. Kannst du mir die Droschke nennen? Nein? Natürlich nicht. Um welche Zeit willst du in der Schüttelkalesche gefahren sein? Vor sechs? Woher weißt du das? Doppelte Taxe, Nachtzeit –? Gott bewahre, das muß durch Zeugen bestätigt werden, sonst glaube ich dir von allen deinen Behauptungen nicht einen I-Punkt.

»Der Kerl kann nichts dafür: ein gewichtiger Zeuge wird wirklich gefunden, ohne sein Zuthun: der Droschkenkutscher. Der Kerl muß in seiner Betrunkenheit mit dem Rosselenker einen Streit gehabt und den Zettel mit der Wagennummer abgefordert haben.

»Weißt du was davon? frage ich.

»Nee, beteuert er.

»Der Zettel ist aber da, und der Kutscher wird zur Stelle citiert.

»Kennst du den Onkel da? frage ich meinen Mann.

»Nee!

»Na, und Sie biederer Rosselenker, können Sie sich vielleicht entsinnen, ob Sie die Visage von dem Kerl da schon 'mal gesehen haben? frage ich den Kutscher energisch.

»Ja – jawoll.

»Dann ist alles, was Sie sagen, nicht wahr: es war, als Sie den Kerl fuhren, nicht vor sechs, sondern dreiviertel auf sieben, weil Ihr Passagier erst um halb sieben mit dem Zuge wieder in Altona angelangt und dann frühestens in einer Viertelstunde an der verrufenen Gasse sein konnte; der Kerl war auch nicht betrunken, sondern schauspielerte, denn nach einer tüchtigen Portion schwarzen Kaffees konnte er um neun schon wieder sitzen und lesen und sogar mit dem Doktor sprechen, ohne daß der, der doch auch 'was davon versteht, von dem scheffelweise durch den Hals gegossenen Alkohol etwas merkte!

»Ich bleibe meinem Manne gegenüber dabei: Kerl, du hast das Bild gemalt!

»Nee, ich kann ja gar nicht schießen – pardon: malen.

»Schad't nichts!

»Ich hab ja nie einen Pinsel in der Hand gehabt ...

»Eitel Flunkerei!

»Aber die Zeugen bestätigen doch –

»Nichts! Der eine war ehrenwert, aber eine Schlafmütze und ist von dir übertölpelt worden, der andere schwört falsch, weil er in seine Tasche geschwindelt hatte. Dein Alibibeweis ist nicht gelungen, du – hast das Bild gemalt!

»Pardon, der Mann, der absolut das Bild gemalt haben soll, bin ich. Das Bild ist da, der Mord ist geschehen – und da ein anderer Urheber nicht bekannt ist, bin ich's.

»Ich überlasse die Bewertung der staatsanwaltschaftlichen Logik den Geschworenen, muß mich aber noch gegen einen Zeugen wenden, den die Staatsanwaltschaft in der Verhandlung gegen mich auszuspielen bemüht war.

»Der Zeuge ist Beamter, Kriminalbeamter. Er soll im Rufe der Tüchtigkeit stehen, woher – mag der Himmel wissen.

»Der Herr beliebte einen Mummenschanz bei mir zu inscenieren, sich unter falschem Namen und falscher Vorspiegelung in mein Haus zu schleichen und in heuchlerischer Komödie mich aufs Glatteis zu führen. Ich bin nicht dazu berufen, die amtliche Tüchtigkeit des Herrn Wittkamp-Grotthus zu certificieren. Das eine Zeugnis kann ich ihm aber nicht vorenthalten, daß er die Rolle tölpischer Beschränktheit gut gespielt hat, so gut, daß er dadurch meinen Spott herausforderte, daß er mich dadurch geradezu reizte, ihm einen regelrechten Bären aufzubinden. Ich habe ihm ein drastisches Beispiel von richterlichem Irren erzählt, das ich einmal irgendwo gehört oder gelesen hatte, und dann an einem zweiten erörtert, wie die irrende Justiz allerdings nicht immer durch eigene Schwäche, sondern auch durch die weiten Gewissen der Streitenden auf falsche Wege und zu rechtsverkehrten Entscheidungen verführt werde. Ich will der Findigkeit des verehrten Herrn nicht zu nahe treten; aber ich kann nicht verschweigen, daß er meines Bedünkens die Rolle der Beschränktheit allzu naturgetreu gespielt und mich thatsächlich – nicht verstanden hat!«

Der Präsident erteilte eine Rüge.

»Sie bessern Ihre Lage nicht, wenn Sie immer wieder mit Angriffen kommen!«

Der Angeklagte schloß mit kalter Energie:

»An meiner Lage ist nichts zu bessern und nichts zu verschlechtern. Sie ist klar wie der Tag, und ich brauche nicht einmal an das Rechtsbewußtsein und die Intelligenz der Geschworenen zu appellieren. Es giebt für sie nur ein Verdikt, und das heißt: Nicht schuldig!«

Der Staatsanwalt erging sich in heftiger Erwiderung, der Verteidiger antwortete geschmeidig.

Oldekop schwieg verächtlich.

Der Präsident stellte die Hauptfragen:

»Ist der Angeklagte schuldig, zu Reickendorf am 28. Oktober den Bauerngutsbesitzer Hans Oldekop vorsätzlich und mit Ueberlegung getötet zu haben?

»Ist der Angeklagte schuldig, sich durch Vorspiegelung falscher Thatsachen von Frau Anna Wichbern zu Hamburg einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschafft zu haben?«

Der Verteidiger regte zur zweiten Hauptfrage die Nebenfrage nach Zubilligung mildernder Umstände an.

Sie wurde acceptiert.

Der Vorsitzende erteilte die Rechtsbelehrung, und die Geschworenen zogen sich in das Beratungszimmer zurück.

Ueber den Angeklagten war eine mit eiserner Willenskraft gesuchte, starr wirkende Ruhe gekommen, die sich über alle im Sitzungszimmer Anwesenden auszubreiten schien. Die Richter tuschelten flüchtig unter einander, im Zuhörerraum herrschte erwartungsvolles Schweigen.

Die Geschworenen stellten die Wartenden auf keine zu harte Probe.

Der Obmann verlas feierlich den Wahrspruch:

»Auf Ehre und Gewissen bezeuge ich als den Spruch der Geschworenen:

»›Ist der Angeklagte schuldig, zu Reickendorf am 28. Oktober den Bauerngutsbesitzer Hans Oldekop vorsätzlich und mit Ueberlegung getötet zu haben?‹

» Nein! mit mehr als sieben Stimmen.

»›Ist der Angeklagte schuldig, sich durch Vorspiegelung falscher Thatsachen von Frau Anna Wichbern zu Hamburg einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschafft zu haben?‹

» Ja, unter Zubilligung mildernder Umstände! mit mehr als sieben Stimmen.«

Der Staatsanwalt beantragte nach der Freisprechung wegen Mordes in dem Betrugsfall eine Gefängnisstrafe von zwei Monaten.

Der Verteidiger plaidierte für eine geringe Geldstrafe.

Das Gericht erkannte auf eine Gefängnisstrafe von einem Monat, die als durch die Untersuchungshaft verbüßt erachtet wurde.

Detlev Oldekop war wieder frei!

Er verließ das Gerichtsgebäude stolz erhobenen Hauptes, bestieg mit Frau und Sohn eine Droschke und speiste in einem fashionablen Restaurant.


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