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Von der Gesetzgebung des Lykurgus in Sparta war die Gesetzgebung Solons in Athen fast durchaus das Widerspiel – und da die beiden Republiken Sparta und Athen die Hauptrollen in der griechischen Geschichte spielen, so ist es ein anziehendes Geschäft, ihre verschiedenen Staatsverfassungen neben einander zu stellen und ihre Gebrechen und Vorzüge gegen einander abzuwägen.
Nach dem Tode des Kodrus wurde die königliche Würde in Athen abgeschafft und einer Obrigkeit, die den Namen Archon führte, die höchste Gewalt auf Lebenslang übertragen. In einem Zeitraum von mehr als dreihundert Jahren herrschten dreizehn solcher Archonten in Athen, und aus diesem Zeitraum hat uns die Geschichte nichts Merkwürdiges von der neuen Republik aufbehalten. Aber der Geist der Demokratie, der den Atheniensern schon zu Homers Zeiten eigentümlich war, regte sich am Schluß dieser Periode wieder. Eine lebenslängliche Dauer des Archontats war ihnen doch ein allzu lebhaftes Bild der königlichen Würde, und vielleicht hatten die vorhergegangenen Archonten ihre große und dauerhafte Macht mißbraucht. Man setzte also die Dauer der Archonten auf zehen Jahre. Ein wichtiger Schritt zur künftigen Freiheit; denn dadurch, daß es alle zehen Jahre einen neuen Beherrscher wählte, erneuerte das Volk den Actus seiner Sonveränetät; es nahm alle zehen Jahre seine weggegebene Gewalt zurück, um sie nach Gutbefinden von neuem wegzugeben. Dadurch blieb ihm immer in frischem Gedächtniß, was die Unterthanen erblicher Monarchien zuletzt ganz vergessen, daß es selbst die Quelle der höchsten Gewalt, daß der Fürst nur das Geschöpf der Nation ist.
Dreihundert Jahre hatte das atheniensische Volk einen lebenslänglichen Archon über sich geduldet, aber die zehenjährigen Archonten wurde es schon im siebenzigsten Jahre müde. Dies war ganz natürlich; denn während dieser Zeit hatte es siebenmal die Archontenwahl erneuert, es war also siebenmal an seine Souveränität erinnert worden. Der Geist der Freiheit hatte sich also in der zweiten Periode weit lebhafter regen müssen, weit schneller entwickeln müssen, als in der ersten.
Der siebente der zehenjährigen Archonten war auch der letzte von dieser Gattung. Das Volk wollte alle Jahre den Genuß seiner Obergewalt haben, es hatte die Erfahrung gemacht, daß eine auf zehn Jahre verliehene Gewalt noch immer lang genug daure, um zum Mißbrauch zu verführen. Künftig also war die Archontenwürde auf ein einziges Jahr eingeschränkt, nach dessen Verfluß eine neue Wahl vorgenommen wurde. Es that noch einen Schritt weiter. Weil auch eine noch so kurzdauernde Gewalt in den Händen eines Einzigen der Monarchie schon sehr nahe kommt, so schwächte es diese Gewalt, indem es dieselbe unter neun Archonten vertheilte, die zugleich regierten.
Drei dieser neun Archonten hatten Vorzüge vor den sechs übrigen. Der erste, Archon Eponymos genannt, führte den Vorsitz bei der Versammlung; sein Name stand unter den öffentlichen Akten; nach ihm nannte man das Jahr. Der zweite, Basileus oder König genannt, hatte über die Religion zu wachen und den Gottesdienst zu besorgen; dies war aus frühern Zeiten beibehalten, wo die Aufsicht über den Gottesdienst ein wesentliches Stück der Königswürde gewesen. Der dritte, Polemarch, war Anführer im Kriege. Die sechs übrigen führten den Namen Thesmotheten, weil sie die Constitution zu bewahren und die Gesetze zu erhalten und auszulegen hatten.
Die Archonten wurden aus den vornehmsten Familien gewählt, und in spätern Zeiten erst drangen sich auch Personen aus dem Volk in diese Würde. Die Verfassung war daher einer Aristokratie weit näher als einer Volksregierung, und das letzte hatte also noch nicht sehr viel dabei gewonnen.
Die Anordnung, daß jedes Jahr neun neue Archonten gewählt wurden, hatte neben ihrer guten Seite, nämlich Mißbrauch der höchsten Gewalt zu verhüten, auch eine sehr schlimme, und diese war, daß sie Faktionen im Staat hervorbrachte. Denn nun gab es viele Bürger im Staat, welche die höchste Gewalt bekleidet und wieder abgegeben hatten. Mit Niederlegung ihrer Würde konnten sie nicht so leicht auch den Geschmack an dieser Würde, nicht so leicht das Vergnügen am Herrschen ablegen, das sie zu kosten angefangen hatten. Sie wünschten also wieder zu werden, was sie waren, sie machten sich also einen Anhang, sie erregten innere Stürme in der Republik. Die schnellere Abwechselung und die größere Anzahl der Archonten machten ferner jedem angesehenen und reichen Athenienser Hoffnung, zum Archontat zu gelangen, eine Hoffnung, die er vorher, als nur Einer diese Würde bekleidete und nicht so bald wieder darin abgelöst wurde, wenig oder nicht gekannt hatte. Diese Hoffnung wurde endlich bei ihnen zur Ungeduld, und diese Ungeduld führte sie zu gefährlichen Anschlägen. Beide also, sowohl die, welche schon Archonten gewesen. als die, welche sich sehnten, es zu werden, wurden der bürgerlichen Ruhe auf gleiche Art gefährlich.
Das Schlimmste dabei war, daß die obrigkeitliche Macht durch Vertheilung unter Mehrere und durch ihre kurze Dauer mehr als jemals gebrochen war. Es fehlte daher an einer starken Hand, die Faktionen zu bändigen und die aufrührerischen Köpfe im Zaum zu halten. Mächtige und verwegene Bürger stürzten den Staat in Verwirrung und strebten nach Unabhängigkeit.
Man warf endlich, um diesen Unruhen zu steuern, die Augen auf einen unbescholtenen und allgemein gefürchteten Bürger, dem die Verbesserung der Gesetze, die bis jetzt nur in mangelhaften Traditionen bestanden, übertragen ward. Drako hieß dieser gefürchtete Bürger – ein Mann ohne Menschengefühl, der der menschlichen Natur nichts Gutes zutraute, alle Handlungen bloß in dem finstern Spiegel seiner eignen trüben Seele sah und ganz ohne Schonung war für die Schwächen der Menschheit; ein schlechter Philosoph und ein noch schlechterer Kenner der Menschen, mit kaltem Herzen, beschränktem Kopf und unbiegsam in seinen Vorurtheilen. Solch ein Mann war vortrefflich, Gesetze zu vollziehen; aber sie zu geben, konnte man keine schlimmere Wahl treffen.
Es ist uns wenig von den Gesetzen des Drako übrig geblieben, aber dieses Wenige schildert uns den Mann und den Geist seiner Gesetzgebung. Alle Verbrechen strafte er ohne Unterschied mit dem Tode, den Müßiggang wie den Mord, den Diebstahl eines Kohls oder eines Schafs wie den Hochverrath und die Mordbrennerei. Als man ihn daher fragte, warum er die kleinen Vergehungen eben so streng bestrafe als die schwersten Verbrechen, so war seine Antwort: »Die kleinsten Verbrechen sind des Todes würdig; für die größern weiß ich keine andre Strafe als den Tod – darum muß ich beide gleich behandeln.«
Drakos Gesetze sind der Versuch eines Anfängers in der Kunst, Menschen zu regieren. Schrecken ist das einzige Instrument, wodurch er wirkt. Er straft nur begangenes Uebel, er verhindert es nicht, er bekümmert sich nicht darum, die Quellen desselben zu verstopfen und die Menschen zu verbessern. Einen Menschen aus den Lebendigen vertilgen, weil er etwas Böses begangen hat, heißt eben so viel, als einen Baum umhauen, weil eine seiner Früchte faul ist.
Seine Gesetze sind doppelt zu tadeln, weil sie nicht allein die heiligen Gefühle und Rechte der Menschheit wider sich haben, sondern auch, weil sie auf das Volk, dem er sie gab, nicht berechnet waren. War ein Volk in der Welt ungeschickt, durch solche Gesetze zu gedeihen, so war es das atheniensische. Die Sklaven der Pharaonen oder des Königs der Könige würden sich endlich vielleicht darein gefunden haben – aber wie konnten Athenienser unter ein solches Joch sich beugen!
Auch blieben sie kaum ein halbes Jahrhundert in Kraft, ob er ihnen gleich den unbescheidnen Titel unwandelbarer Gesetze gab.
Drako hatte also seinen Auftrag sehr schlecht erfüllt, und anstatt zu nützen, schadeten seine Gesetze. Weil sie nämlich nicht befolgt werden konnten und doch keine andre sogleich da waren, ihre Stelle zu ersetzen, so war es eben so viel, als wenn Athen gar kein Gesetz gehabt hätte, und die traurigste Anarchie riß ein.
Damals war der Zustand des atheniensischen Volks äußerst zu beklagen. Eine Klasse des Volks besaß alles, die andre hingegen gar nichts; die Reichen unterdrückten und plünderten aufs unbarmherzigste die Armen. Es entstand eine unermeßliche Scheidewand zwischen beiden. Die Noth zwang die ärmern Bürger, zu den Reichen ihre Zuflucht zu nehmen; zu eben den Blutigeln, die sie ausgesogen hatten; aber sie fanden nur eine grausame Hilfe bei diesen. Für die Summen, die sie aufnahmen, mußten sie ungeheure Zinsen bezahlen und, wenn sie nicht Termin hielten, ihre Ländereien selbst an die Gläubiger abtreten. Nachdem sie nichts mehr zu geben hatten und doch leben mußten, waren sie dahin gebracht, ihre eignen Kinder als Sklaven zu verkaufen, und endlich, als auch diese Zuflucht erschöpft war, borgten sie auf ihren eignen Leib und mußten sich gefallen lassen, von ihren Creditoren als Sklaven verkauft zu werden. Gegen diesen abscheulichen Menschenhandel war noch kein Gesetz in Attika gegeben, und nichts hielt die grausame Habsucht der reichen Bürger in Schranken. So schrecklich war der Zustand Athens. Wenn der Staat nicht zu Grunde gehen sollte, so mußte man dieses zerstörte Gleichgewicht der Güter auf eine gewaltsame Art wieder herstellen.
Zu diesem Ende waren unter dem Volk drei Faktionen entstanden. Die eine, welcher die armen Bürger besonders beitraten, forderte eine Demokratie, eine gleiche Vertheilung der Aecker, wie sie Lykurgus in Sparta eingeführt hatte; die andre, welche die Reichen ausmachten, stritt für die Aristokratie.
Die dritte wollte beide Staatsformen mit einander verbunden wissen und setzte sich den beiden andern entgegen, daß keine durchdringen konnte.
Es war keine Hoffnung, diesen Streit auf eine ruhige Art beizulegen, so lange man nicht einen Mann fand, dem sich alle drei Parteien auf gleiche Weise unterwarfen und ihn zum Schiedsrichter über sich anerkannten.
Glücklicher Weise fand sich ein solcher Mann, und seine Verdienste um die Republik, sein sanfter billiger Charakter und der Ruf seiner Weisheit hatte längst schon die Augen der Nation auf ihn gezogen. Dieser Mann war Solon, von königlicher Abkunft wie Lykurgus, denn er zählte den Kodrus unter seinen Ahnherrn. Solons Vater war ein sehr reicher Mann gewesen, aber durch Wohlthun hatte er sein Vermögen geschwächt, und der junge Solon mußte in seinen ersten Jahren die Kaufmannschaft ergreifen. Durch Reisen, welche ihm diese Lebensart nothwendig machte, und durch den Verkehr mit auswärtigen Völkern bereicherte sich sein Geist, und sein Genie entwickelte sich im Umgang mit fremden Weisen. Frühe schon legte er sich auf die Dichtkunst, und die Fertigkeit, die er darin erlangte, kam ihm in der Folge sehr gut zu Statten, moralische Wahrheiten und politische Regeln in dieses gefällige Gewand zu kleiden. Sein Herz war empfindlich für Freude und Liebe; einige Schwachheiten seiner Jugend machten ihn um so nachsichtiger gegen die Menschheit und gaben seinen Gesetzen das Gepräge von Sanftmuth und Milde, das sie von den Satzungen des Drako und Lykurgus so schön unterscheidet. Er war ferner noch ein tapfrer Heerführer gewesen, hatte der Republik den Besitz der Insel Salamis erworben und noch andere wichtige Kriegsdienste geleistet. Damals war das Studium der Weisheit noch nicht wie jetzt von politischer und kriegrischer Wirksamkeit getrennt; der Weise war der beste Staatsmann, der erfahrenste Feldherr, der tapferste Soldat; seine Weisheit floß in alle Geschäfte seines bürgerlichen Lebens. Solons Ruf war durch ganz Griechenland erschollen, und in die allgemeinen Angelegenheiten des Peloponnes hatte er einen sehr großen Einfluß.
Solon war der Mann, der allen Parteien in Athen gleich lieb war. Die Reichen hatten große Hoffnungen von ihm, weil er selbst ein begüterter Mann war. Die Armen vertrauten ihm, weil er ein rechtschaffner Mann war. Der verständige Theil der Athenienser wünschte sich ihn zum Herrscher, weil die Monarchie das sicherste Mittel schien, die Faktionen zu unterdrücken; seine Verwandten wünschten dies gleichfalls, aber aus eigennützigen Absichten, um die Herrschaft mit ihm zu theilen. Solon verschmähte diesen Rath: »die Monarchie,« sagte er, »sei ein schöner Wohnplatz, aber er habe keinen Ausgang.«
Er begnügte sich, sich zum Archon und Gesetzgeber ernennen zu lassen, und übernahm dieses große Amt ungern, und nur aus Achtung für das Wohl der Bürger.
Das Erste, womit er sein Werk eröffnete, war das berühmte Edikt, Seisachtheia oder Erledigung genannt, wodurch alle Schulden aufgehoben und zugleich verboten wurde, daß künftig keiner dem Andern auf seinen Leib etwas leihen durfte. Dieses Edikt war allerdings ein gewaltsamer Angriff auf das Eigenthum, aber die höchste Noth des Staats machte einen gewaltsamen Schritt nothwendig. Er war unter zwei Uebeln das kleinere, denn die Klasse des Volks, welche dadurch litt, war weit geringer als die, welche dadurch glücklich wurde.
Durch dieses wohlthätige Edikt wälzte er auf einmal die schweren Lasten ab, welche die arme Bürgerklasse seit Jahrhunderten niedergedrückt hatten; die Reichen aber machte er dadurch nicht elend, denn er ließ ihnen, was sie hatten; er nahm ihnen nur die Mittel, ungerecht zu sein. Nichts destoweniger erntete er von den Armen so wenig Dank als von den Reichen. Die Armen hatten auf eine völlig gleiche Ländertheilung gerechnet, davon in Sparta das Beispiel gegeben war, und murrten deßwegen gegen ihn, daß er ihre Erwartung hintergangen hatte. Sie vergaßen, daß der Gesetzgeber den Reichen eben so gut als den Armen Gerechtigkeit schuldig sei, und daß die Anordnung des Lykurgus eben darum nicht nachahmungswürdig sei, weil sie sich auf eine Unbilligkeit gründete, die zu vermeiden gewesen wäre.
Der Undank des Volks preßte dem Gesetzgeber eine bescheidene Klage aus. »Ehmals,« sagte er, »rauschte mir von allen Seiten mein Lob entgegen; jetzt schielt alles mit feindlichen Blicken auf mich.« Bald aber zeigten sich in Attika die wohlthätigen Folgen seiner Verfügung. Das Land, das vorher Sklavendienste that, war jetzt frei; der Bürger bearbeitete den Acker jetzt als sein Eigenthum, den er vorher als Tagelöhner für seinen Creditor bearbeitet hatte. Viele ins Ausland verkaufte Bürger, die schon angefangen hatten, ihre Muttersprache zu verlernen, sahen als freie Menschen ihr Vaterland wieder.
Das Vertrauen in den Gesetzgeber kehrte zurück. Man übertrug ihm die ganze Reformation des Staats und unumschränkte Gewalt, über das Eigenthum und die Rechte der Bürger zu verfügen. Der erste Gebrauch, den er davon machte, war, daß er alle Gesetze des Drako abschaffte – diejenigen ausgenommen, welche gegen den Mord und Ehebruch gerichtet waren.
Nun übernahm er das große Werk, der Republik eine neue Constitution zu geben.
Alle atheniensischen Bürger mußten sich einer Schätzung des Vermögens unterwerfen, und nach dieser Schätzung wurden sie in vier Klassen oder Zünfte getheilt.
Die erste begriff Diejenigen in sich, welche jährlich fünfhundert Maß von trocknen und flüssigen Dingen Einkommen hatten.
Die zweite enthielt Diejenigen, welche dreihundert Maß Einkommen hatten und ein Pferd halten konnten.
Die dritte Diejenigen, welche nur die Hälfte davon hatten, und wo also immer zwei zusammentreten mußten, um diese Summe herauszubringen. Man nannte sie deßwegen die Zweigespannten.
In der vierten waren Die, welche keine liegenden Gründe besaßen und bloß von ihrer Handarbeit lebten, Handwerker, Taglöhner und Künstler.
Die drei ersten Klassen konnten öffentliche Aemter bekleiden, die aus der letzten waren davon ausgeschlossen; doch hatten sie bei der Nationalversammlung eine Stimme wie die übrigen, und dadurch allein genossen sie einen großen Antheil an der Regierung. Vor die Nationalversammlung, Ecclesia genannt, wurden alle großen Angelegenheiten gebracht und durch dieselbe entschieden: die Wahl der Obrigkeiten, die Besetzung der Aemter, wichtige Rechtshändel, Finanzangelegenheiten, Krieg und Frieden. Da ferner die Solonischen Gesetze mit einer gewissen Dunkelheit behaftet waren, so mußte in jedem Fall, wo der Richter über ein Gesetz, das er auszulegen hatte, zweifelhaft war, an die Ecclesia appelliert werden, welche dann in letzter Instanz entschied, wie das Gesetz zu verstehen sei. Von allen Tribunalen konnte man an das Volk appellieren. Vor dem dreißigsten Jahr hatte Niemand Zutritt zur Nationalversammlung; aber sobald Einer das erforderliche Alter hatte, so konnte er ungestraft nicht mehr wegbleiben, denn Solon haßte und bekämpfte nichts so sehr als Lauigkeit gegen das gemeine Wesen.
Athens Verfassung war auf diese Art in eine vollkommene Demokratie verwandelt; im strengsten Verstande war das Volk souverän, und nicht bloß durch Repräsentanten herrschte es, sondern in eigner Person und durch sich selbst.
Bald aber zeigten sich nachtheilige Folgen dieser Einrichtung. Das Volk war zu schnell mächtig geworden, um sich dieses Vorrechts mit Mäßigung zu bedienen; Leidenschaft mischte sich in die öffentliche Versammlung, und der Tumult, den eine so große Volksmenge erregte, erlaubte nicht immer, reif zu überlegen und weise zu entscheiden. Diesem Uebel zu begegnen, schuf Solon einen Senat, zu welchem, aus jeder der vier Zünfte, hundert Mitglieder genommen wurden. Dieser Senat mußte sich vorher über die Punkte beratschlagen, welche der Ecclesia vorgelegt werden sollten. Nichts, was nicht vorher vom Senat in Ueberlegung genommen worden, durfte vor das Volk gebracht werden, aber das Volk allein behielt die Entscheidung. War eine Angelegenheit von dem Senat dem Volk vorgetragen, so traten die Redner auf, die Wahl desselben zu lenken. Diese Menschenklasse hat sich in Athen sehr viel Wichtigkeit erworben und durch den Mißbrauch, den sie von ihrer Kunst und dem leicht beweglichen Sinn der Athenienser machte, der Republik eben so viel geschadet, als sie ihr hätte nützen können, wenn sie, von Privatabsichten rein, das wahre Interesse des Staats immer vor Augen gehabt hätte. Alle Kunstgriffe der Beredsamkeit bot der Redner auf, dem Volk diejenige Seite einer Sache annehmlich zu machen, wozu er es gerne bringen wollte; und verstand er seine Kunst, so waren alle Herzen in seinen Händen. Durch diese Redner wurde dem Volk eine sanfte und erlaubte Fessel angelegt. Sie herrschten durch Ueberredung, und ihre Herrschaft war darum nicht weniger groß, weil sie der freien Wahl etwas übrig ließ. Das Volk behielt völlige Freiheit, zu wählen und zu verwerfen; aber durch die Kunst, womit man ihm die Dinge vorzulegen wußte, lenkte man diese Freiheit. Eine vortreffliche Einrichtung, wenn die Funktion der Redner immer in reinen und treuen Händen geblieben wäre. Bald aber wurden aus diesen Rednern Sophisten, die ihren Ruhm darein setzten, das Schlimme gut und das Gute schlimm zu machen. Mitten in Athen war ein großer öffentlicher Platz, von Bildsäulen der Götter und Helden umgeben, das Prytaneum genannt. Auf diesem Platz war die Versammlung des Senats, und die Senatoren erhielten davon den Namen der Prytanen. Von einem Prytanen wurde ein untadelhaftes Leben verlangt. Keinem Verschwender, Keinem, der seinem Vater unehrerbietig begegnet, Keinem, welcher sich nur einmal betrunken hatte, durfte es in den Sinn kommen, sich zu diesem Amte zu melden.
Als sich in der Folge die Bevölkerung in Athen vermehrte und anstatt der vier Zünfte, welche Solon eingeführt hatte, zehn Zünfte gemacht wurden, wurde auch die Anzahl der Prytanen von vierhundert bis tausend gesetzt. Aber von diesen tausend Prytanen waren jährlich nur fünfhundert in Funktion, und auch diese fünfhundert nie auf einmal. Fünfzig derselben regierten immer fünf Wochen lang, und zwar so, daß in jeder Woche nur zehn im Amte standen. So war es ganz unmöglich, willkürlich zu verfahren, denn jeder hatte eben so viele Zeugen und Hüter seiner Handlungen, als er Amtsgenossen hatte, und der nachfolgende konnte immer die Verwaltung seines Vorgängers mustern. Alle fünf Wochen wurden vier Volksversammlungen gehalten, die außerordentlichen nicht mitgerechnet – eine Einrichtung, wodurch es ganz unmöglich gemacht ward, daß eine Angelegenheit lange unentschieden blieb und der Gang der Geschäfte verzögert wurde.
Außer dem Senat der Prytanen, den er neu erschuf, brachte Solon auch den Areopagus wieder in Ansehen, den Drako erniedrigt hatte, weil er ihm zu menschlich dachte. Er machte ihn zum obersten Aufseher und Schutzgeist der Gesetze und befestigte, wie Plutarch sagt, an diesen beiden Gerichten, dem Senat nämlich und dem Areopagus, wie an zwei Ankern die Republik.
Diese zwei Gerichtshöfe waren eingesetzt, über die Erhaltung des Staats und seiner Gesetze zu wachen. Zehen andere Tribunale beschäftigten sich mit Anwendung der Gesetze, mit der Gerechtigkeitspflege. Ueber Mordthaten erkannten vier Gerichtshöfe, das Palladium, das Delphinium, die Phreattys und Heliäa. Die zwei erstern bestätigte Solon nur, sie waren schon unter den Königen gestiftet. Unvorsätzliche Mordthaten wurden vor dem Palladium gerichtet. Vor dem Delphinium stellten sich Die, welche sich zu einem für erlaubt gehaltenen Todtschlag bekannten. Das Gericht Phreattys wurde eingesetzt, um über Diejenigen zu erkennen, welche eines vorsätzlichen Todtschlags wegen angeklagt wurden, nachdem sie bereits eines unvorsätzlichen Mordes wegen außer Landes geflüchtet waren. Der Beklagte erschien auf einem Schiffe, und am Ufer standen seine Richter. War er unschuldig, so kehrte er ruhig an seinen Verbannungsort zurück, in der fröhlichen Hoffnung, einst wieder heimkehren zu dürfen. Wurde er schuldig befunden, so kehrte er zwar auch unversehrt zurück, aber sein Vaterland hatte er auf ewig verloren.
Das vierte Criminalgericht war die Heliäa, die ihren Namen von der Sonne hatte, weil sie sich gleich nach Aufgang der Sonne und an einem Orte, den die Sonne bestrahlt, zu versammeln pflegte. Die Heliäa war eine außerordentliche Commission der andern großen Tribunale; ihre Mitglieder waren zugleich Richter und Magistrate. Sie hatten nicht bloß Gesetze anzuwenden und zu vollziehen, sondern auch zu verbessern und ihren Sinn zu bestimmen. Ihre Versammlung war feierlich, und ein furchtbarer Eid verband sie zur Wahrheit.
Sobald ein Todesurteil gefällt war, und der Beklagte hatte sich nicht durch eine freiwillige Verbannung demselben entzogen, so überlieferte man ihn den eilf Männern; diesen Namen führte die Commission, wozu jede der zehen Zünfte einen Mann hergab, die mit dem Blutrichter eilf ausmachten. Diese eilf Männer hatten die Aufsicht über die Gefängnisse und vollzogen die Todesurtheile. Der Todesarten, welche man den Verbrechern in Athen zuerkannte, waren dreierlei. Entweder man stürzte ihn in einen Schlund, auch in das Meer hinunter, oder man richtete ihn mit dem Schwert hin, oder gab ihm Schierling zu trinken.
Zunächst der Todesstrafe kam die Verweisung. Diese Strafe ist schrecklich in glückseligen Ländern; es gibt Staaten, aus denen es kein Unglück ist verwiesen zu werden. Daß es die Verweisung zunächst an die Todesstrafe und, wenn sie ewig war, dieser letztern gleich setzte, ist ein schönes Selbstgefühl des atheniensischen Volks. Der Athenienser, der sein Vaterland verloren, konnte in der ganzen übrigen Welt kein Athen mehr finden.
Die Verbannung war mit einer Confiscation aller Güter verbunden, den Ostracismus allein ausgenommen.
Bürger, welche durch außerordentliche Verdienste oder Glück zu einem größern Einfluß und Ansehen gelangt waren, als sich mit der republikanischen Gleichheit vertrug, und die also anfingen, der bürgerlichen Freiheit gefährlich zu werden, verbannte man zuweilen, – ehe sie diese Verbannung verdienten. Um den Staat zu retten, war man ungerecht gegen einen einzelnen Bürger. Die Idee, welche diesem Gebrauche zum Grund liegt, ist an sich zu loben; aber das Mittel, welches man erwählte, zeugt von einer kindischen Politik. Man nannte diese Art der Verbannung den Ostracismus, weil die Vota auf Scherben geschrieben wurden. Sechstausend Stimmen waren nöthig, einen Bürger mit dieser Strafe zu belegen. Der Ostracismus mußte seiner Natur nach meistens den verdientesten Bürger treffen; er ehrte also mehr, als er schändete – aber darum war er doch nicht weniger ungerecht und grausam, denn er nahm dem Würdigsten, was ihm das Theuerste war, die Heimath. Eine vierte Art von Strafen bei Criminalverbrechen war die Strafe der Säule. Die Schuld des Verbrechers wurde auf eine Säule geschrieben, und dies machte ihn ehrlos mit seinem ganzen Geschlechte.
Geringere bürgerliche Händel zu entscheiden, waren sechs Tribunale eingesetzt, die aber niemals wichtig wurden, weil dem Verurtheilten von allen die Appellation an die höhern Gerichte und an die Ecclesia offen stand. Jeder führte seine Sache selbst, Weiber, Kinder und Sklaven ausgenommen. Eine Wasseruhr bestimmte die Dauer von seiner und seines Anklägers Rede. Die wichtigsten bürgerlichen Händel mußten in vierundzwanzig Stunden entschieden sein.
So viel von den bürgerlichen und politischen Anordnungen Solons; aber darauf allein schränkte sich dieser Gesetzgeber nicht ein. Es ist ein Vorzug, den die alten Gesetzgeber vor den neuern haben, daß sie ihre Menschen den Gesetzen zubilden, die sie ihnen ertheilen, daß sie auch die Sittlichkeit, den Charakter, den gesellschaftlichen Umgang mitnehmen und den Bürger nie von dem Menschen trennen, wie wir. Bei uns stehen die Gesetze nicht selten in direktem Widerspruch mit den Sitten. Bei den Alten standen Gesetze und Sitten in einer viel schönern Harmonie. Ihre Staatskörper haben daher auch eine so lebendige Wärme, die den unsrigen ganz fehlt; mit unzerstörbaren Zügen war der Staat in die Seelen der Bürger gegraben.
Indessen muß man auch hier in Anpreisung des Alterthums sehr behutsam sein. Fast durchgängig kann man behaupten, daß die Absichten der alten Gesetzgeber weise und lobenswürdig waren, daß sie aber in den Mitteln fehlten. Diese Mittel zeugen oft von unrichtigen Begriffen und einer einseitigen Vorstellungsart. Wo wir zu weit zurückbleiben, eilten sie zu weit vor. Wenn unsre Gesetzgeber Unrecht gethan haben, daß sie moralische Pflichten und Sitten ganz vernachlässigten, so hatten die Gesetzgeber der Griechen darin Unrecht, daß sie moralische Pflichten mit dem Zwang der Gesetze einschärften. Zur moralischen Schönheit der Handlungen ist Freiheit des Willens die erste Bedingung, und diese Freiheit ist dahin, sobald man moralische Tugend durch gesetzliche Strafen erzwingen will. Das edelste Vorrecht der menschlichen Natur ist, sich selbst zu bestimmen und das Gute um des Guten willen thun. Kein bürgerliches Gesetz darf Treue gegen den Freund, Großmuth gegen den Feind, Dankbarkeit gegen Vater und Mutter zwangsmäßig gebieten; denn sobald es dieses thut, wird eine freie moralische Empfindung in ein Werk der Furcht, in eine sklavische Regung verwandelt.
Aber wieder auf unsern Solon zurückzukommen.
Ein Solonisches Gesetz verordnet, daß jeder Bürger die Beleidigung, die einem andern widerführe, als sich selbst angethan betrachten und nicht ruhen solle, bis sie an dem Beleidiger gerochen sei. Das Gesetz ist vortrefflich, wenn man seine Absicht dabei betrachtet. Seine Absicht war, jedem Bürger warmen Antheil an allen übrigen einzuflößen und alle mit einander daran zu gewöhnen, sich als Glieder eines zusammenhängenden Ganzen anzusehen. Wie angenehm würden wir überrascht werden, wenn wir in ein Land kämen, wo uns jeder Vorübergehende ungerufen gegen einen Beleidiger in Schutz nähme. Aber wie sehr würde unser Vergnügen verlieren, wenn uns zugleich dabei gesagt würde, daß er so schön habe handeln müssen.
Ein andres Gesetz, welches Solon gab, erklärt Denjenigen für ehrlos, der bei einem bürgerlichen Aufruhr neutral bleibe. Auch bei diesem Gesetz lag eine unverkennbare gute Absicht zum Grunde. Dem Gesetzgeber war es darum zu thun, seinen Bürgern das innigste Interesse an dem Staat einzuflößen. Kälte gegen das Vaterland war ihm das Hassenswürdigste an einem Bürger. Neutralität kann oft eine Folge dieser Kälte sein; aber er vergaß, daß oft das feurigste Interesse am Vaterland diese Neutralität gebietet – alsdann nämlich, wenn beide Parteien Unrecht haben und das Vaterland bei beiden gleichviel zu verlieren haben würde.
Ein andres Gesetz des Solon verbietet, von den Todten übel zu reden; ein andres, an öffentlichen Oertern, wie vor Gericht, im Tempel oder im Schauspiel, einem Lebenden Böses nachzusagen. Einen Bastard spricht er von kindlichen Pflichten los, denn der Vater, sagt er, habe sich schon durch die genossene sinnliche Lust bezahlt gemacht; eben so sprach er den Sohn von der Pflicht frei, seinen Vater zu ernähren, wenn dieser ihn keine Kunst hätte lernen lassen. Er erlaubte, Testamente zu machen und sein Vermögen nach Willkür zu verschenken, denn Freunde, die man sich wählt, sagte er, sind mehr werth als bloße Verwandte. Die Aussteuer schaffte er ab, weil er wollte, daß die Liebe, und nicht der Eigennutz, Ehen stiftete. Noch ein schöner Zug von Sanftmuth in seinem Charakter ist, daß er verhaßten Dingen mildere Namen gab. Abgaben hießen Beiträge, Besatzungen Wächter der Stadt, Gefängnisse Gemächer, und die Schuldenvernichtung nannte er Erleichterung. Den Aufwand, zu dem der atheniensische Geist sich so sehr neigte, mäßigte er durch weise Verordnungen; strenge Gesetze wachten über die Sitten des Frauenzimmers, über den Umgang beider Geschlechter und die Heiligkeit der Ehen.
Diese Gesetze, verordnete er, sollten nur auf hundert Jahre gültig sein – wie viel weiter sah er als Lykurgus. Er begriff, daß Gesetze nur Dienerinnen der Bildung sind, daß Nationen in ihrem männlichen Alter eine andere Führung nöthig haben als in ihrer Kindheit. Lykurg verewigte die Geisteskindheit der Spartaner, um dadurch seine Gesetze bei ihnen zu verewigen, aber sein Staat ist verschwunden mit seinen Gesetzen. Solon hingegen versprach den seinigen nur eine hundertjährige Dauer, und noch heutiges Tages sind viele derselben im römischen Gesetzbuch in Kraft. Die Zeit ist eine gerechte Richterin aller Verdienste.
Man hat dem Solon zum Vorwurf gemacht, daß er dem Volk zu große Gewalt gegeben habe, und dieser Vorwurf ist nicht ungegründet. Indem er eine Klippe, die Oligarchie, zu sehr vermied, ist er einer andern, der Anarchie, zu nahe gekommen – aber doch auch nur nahe gekommen, denn der Senat der Prytanen und das Gericht des Areopagus waren starke Zügel der demokratischen Gewalt. Die Uebel, welche von einer Demokratie unzertrennlich sind, tumultuarische und leidenschaftliche Entscheidungen und der Geist der Faktion, konnten freilich in Athen nicht vermieden werden – aber diese Uebel sind doch weit mehr der Form, die er wählte, als dem Wesen der Demokratie zuzuschreiben. Er fehlte darin sehr, daß er das Volk nicht durch Repräsentanten, sondern in Person entscheiden ließ, welches wegen der starken Menschenmenge nicht ohne Verwirrung und Tumult und wegen der überlegenen Anzahl der unbemittelten Bürger nicht immer ohne Bestechung abgehen konnte. Der Ostracismus, wobei sechstausend Stimmen zum wenigsten erfordert wurden, läßt uns abnehmen, wie stürmisch es bei dergleichen Volksversammlungen mag zugegangen sein. Wenn man aber auf der andern Seite bedenkt, wie gut auch der gemeinste Athenienser mit dem gemeinen Wesen bekannt war, wie mächtig der Nationalgeist in ihm wirkte, wie sehr der Gesetzgeber dafür gesorgt hatte, daß dem Bürger das Vaterland über alles ging, so wird man einen bessern Begriff von dem politischen Verstand des atheniensischen Pöbels bekommen und sich wenigstens hüten, von dem gemeinen Volke bei uns voreilig auf jenes zu schließen. Alle großen Versammlungen haben immer eine gewisse Gesetzlosigkeit in ihrem Gefolge – alle kleinern aber haben Mühe, sich von aristokratischem Despotismus ganz rein zu erhalten. Zwischen beiden eine glückliche Mitte zu treffen, ist das schwerste Problem, das die kommenden Jahrhunderte erst auflösen sollen. Bewundernswerth bleibt mir immer der Geist, der den Solon bei seiner Gesetzgebung beseelte, der Geist der gesunden und echten Staatskunst, die das Grundprincipium, worauf alle Staaten ruhen müssen, nie aus den Augen verlor: sich selbst die Gesetze zu geben, denen man gehorchen soll, und die Pflichten des Bürgers aus Einsicht und aus Liebe zum Vaterland, nicht aus sklavischer Furcht vor der Strafe, nicht aus blinder und schlaffer Ergebung in den Willen eines Obern zu erfüllen.
Schön und trefflich war es von Solon, daß er Achtung hatte für die menschliche Natur und nie den Menschen dem Staat, nie den Zweck dem Mittel aufopferte, sondern den Staat dem Menschen dienen ließ. Seine Gesetze waren laxe Bänder, an denen sich der Geist der Bürger frei und leicht nach allen Richtungen bewegte und nie empfand, daß sie ihn lenkten; die Gesetze des Lykurgus waren eiserne Fesseln, an denen der kühne Muth sich wund rieb, die durch ihr drückendes Gewicht den Geist niederzogen. Alle möglichen Bahnen schloß der atheniensische Gesetzgeber dem Genie und dem Fleiß seiner Bürger auf; der spartanische Gesetzgeber vermauerte den seinigen alle bis auf eine einzige – das politische Verdienst. Lykurg befahl den Müßiggang durch Gesetze, Solon strafte ihn strenge. Darum reiften in Athen alle Tugenden, blühten alle Gewerbe und Künste, regten sich alle Sehnen des Fleißes; darum wurden alle Felder des Wissens dort bearbeitet. Wo findet man in Sparta einen Sokrates, einen Thucydides, einen Sophokles und Plato? Sparta konnte nur Herrscher und Krieger – keine Künstler, keine Dichter, keine Denker, keine Weltbürger erzeugen. Beide, Solon wie Lykurg, waren große Männer, beide waren rechtschaffne Männer, aber wie verschieden haben sie gewirkt, weil sie von entgegengesetzten Principien ausgingen. Um den atheniensischen Gesetzgeber steht die Freiheit und die Freude, der Fleiß und der Ueberfluß – stehen alle Künste und Tugenden, alle Grazien und Musen herum, sehen dankbar zu ihm auf und nennen ihn ihren Vater und Schöpfer. Um den Lykurgus sieht man nichts als Tyrannei und ihr schreckliches Gegentheil, die Knechtschaft, die ihre Ketten schüttelt und dem Urheber ihres Elends flucht.
Der Charakter eines ganzen Volks ist der treueste Abdruck seiner Gesetze und also auch der sicherste Richter ihres Werths oder Unwerths. Beschränkt war der Kopf des Spartaners und unempfindlich sein Herz. Er war stolz und hochfahrend gegen seine Bundsgenossen, hart gegen seine Ueberwundenen, unmenschlich gegen seine Sklaven und knechtisch gegen seine Obern; in seinen Unterhandlungen war er ungewissenhaft und treulos, in seinen Entscheidungen despotisch, und seiner Größe, seiner Tugend selbst fehlte es an der gefälligen Anmuth, welche allein die Herzen gewinnt. Der Athenienser hingegen war weichmüthig und sanft im Umgang, höflich, aufgeweckt im Gespräch, leutselig gegen den Geringen, gastfrei und gefällig gegen den Fremden. Er liebte zwar Weichlichkeit und Putz, aber dies hinderte nicht, daß er im Treffen nicht wie ein Löwe kämpfte. Gekleidet in Purpur und mit Wohlgerüchen gesalbt, brachte er die Millionen des Xerxes und die rauhen Spartaner auf gleiche Weise zum Zittern. Er liebte die Vergnügungen der Tafel und konnte nur schwer dem Reiz der Wollust widerstehen; aber Völlerei und schamloses Betragen machten ehrlos in Athen. Delicatesse und Wohlanständigkeit wurden bei keinem Volke des Alterthums so getrieben, als bei diesem; in einem Kriege mit dem macedonischen Philipp hatten die Athenienser einige Briefe dieses Königs aufgefangen, unter denen auch einer an seine Gemahlin war; die übrigen alle wurden geöffnet, diesen einzigen schickten sie unerbrochen zurück. Der Athenienser war großmüthig im Glücke, und im Unglücke standhaft; – dann kostete es ihn nichts, für das Vaterland alles zu wagen. Seine Sklaven behandelte er menschlich, und der mißhandelte Knecht durfte seinen Tyrannen verklagen. Selbst die Thiere erfuhren die Großmuth dieses Volks; nach vollendetem Bau des Tempels Hekatonpedon wurde verordnet, alle Lastthiere, welche dabei geschäftig gewesen, frei zu lassen und auf ihr ganzes künftiges Leben auf den besten Weiden umsonst zu ernähren. Eins dieser Thiere kam nachher von freien Stücken zur Arbeit und lief mechanisch vor den übrigen her, welche Lasten zogen. Dieser Anblick rührte die Athenienser so sehr, daß sie verordneten, dieses Thier auf Unkosten des Staats inskünftige besonders zu unterhalten.
Indessen bin ich es der Gerechtigkeit schuldig, auch die Fehler der Athenienser nicht zu verschweigen, denn die Geschichte soll keine Lobrednerin sein. Dieses Volk, das wir seiner feinen Sitten, seiner Sanftmuth, seiner Weisheit wegen bewundert haben, befleckte sich nicht selten mit dem schändlichsten Undank gegen seine größten Männer, mit Grausamkeit gegen seine überwundenen Feinde. Durch die Schmeicheleien seiner Redner verdorben, trotzig auf seine Freiheit und auf so viele glänzende Vorzüge eitel, drückte es seine Bundsgenossen und Nachbarn oft mit unerträglichem Stolze und ließ sich bei öffentlichen Beratschlagungen von einem leichtsinnigen Schwindelgeist leiten, der oft die Bemühungen seiner weisesten Staatsmänner zu nichte machte und den Staat an den Rand des Verderbens riß. Jeder einzelne Athenienser war lenksam und weichmüthig; aber in öffentlichen Versammlungen war er der vorige Mann nicht mehr. Daher schildert uns Aristophanes seine Landsleute als vernünftige Greise zu Hause und als Narren in Versammlungen. Die Liebe zum Ruhme und der Durst nach Neuheit beherrschte sie bis zur Ausschweifung; an den Ruhm setzte der Athenienser oft seine Glücksgüter, sein Leben und nicht selten – seine Tugend. Eine Krone von Oelzweigen, eine Inschrift auf einer Säule, die sein Verdienst verkündigte, war ihm ein feurigerer Sporn zu großen Thaten, als dem Perser alle Schätze des großen Königs. So sehr das atheniensische Volk seinen Undank übertrieb, so ausschweifend war es wieder in seiner Dankbarkeit. Von einem solchen Volke im Triumph aus der Versammlung heimbegleitet zu werden, es auch nur Einen Tag zu beschäftigen, war ein höherer Genuß für die Ruhmsucht des Atheniensers, und auch ein wahrerer Genuß, als ein Monarch seinen geliebtesten Sklaven gewähren kann; denn es ist ganz etwas andres, ein ganzes stolzes, zart empfindendes Volk zu rühren, als einem einzigen Menschen zu gefallen. Der Athenienser mußte in immerwährender Bewegung sein; unaufhörlich haschte sein Sinn nach neuen Eindrücken, neuen Genüssen. Dieser Sucht nach Neuheit mußte man täglich neue Nahrung reichen, wenn sie sich nicht gegen den Staat selbst kehren sollte. Darum rettete ein Schauspiel, das man zu rechter Zeit gab, oft die öffentliche Ruhe, welche der Aufruhr bedrohte – darum hatte oft ein Usurpator gewonnen Spiel, wenn er nur diesem Hange des Volks durch eine Reihe von Lustbarkeiten opferte. Aber eben darum wehe dem verdientesten Bürger, wenn er die Kunst nicht verstand, täglich neu zu sein und sein Verdienst zu verjüngen!
Der Abend von Solons Leben war nicht so heiter, als sein Leben es verdient hätte. Um den Zudringlichkeiten der Athenienser zu entgehen, die ihn täglich mit Fragen und Vorschlägen heimsuchten, machte er, sobald seine Gesetze im Gange waren, eine Reise durch Kleinasien, nach den Inseln und nach Aegypten, wo er sich mit den Weisesten seiner Zeit besprach, den königlichen Hof des Crösus in Lydien und den zu Sais in Aegypten besuchte. Was von seiner Zusammenkunft mit Thales von Milet und mit Crösus erzählt wird, ist zu bekannt, um hier noch wiederholt zu werden. Bei seiner Zurückkunft nach Athen fand er den Staat von drei Parteien zerrüttet, welche zwei gefährliche Männer, Megakles und Pisistratus, zu Anführern hatten. Megakles machte sich mächtig und furchtbar durch seinen Reichthum, Pisistratus durch seine Staatsklugheit und sein Genie. Dieser Pisistratus, Solons ehemaliger Liebling und der Julius Cäsar von Athen, erschien einsmals bleich, auf seinem Wagen ausgestreckt, vor der Volksversammlung, und bespritzt mit dem Blut einer Wunde, die er sich selbst in den Arm geritzt hatte. So, sagte er, haben mich meine Feinde um eurentwillen mißhandelt. Mein Leben ist in ewiger Gefahr, wenn ihr nicht Anstalten trefft, es zu schützen. Alsbald trugen seine Freunde, wie er sie selbst unterrichtet hatte, darauf an, daß ihm eine Leibwache gehalten würde, die ihn begleiten sollte, so oft er öffentlich ausging. Solon errieth den betrügerischen Sinn dieses Vorschlags und setzte sich eifrig, aber fruchtlos dagegen. Der Vorschlag ging durch, Pisistratus erhielt eine Leibwache, und nicht sobald sah er sich an ihrer Spitze, als er die Citadelle von Athen in Besitz nahm. Jetzt fiel die Decke von den Augen des Volks, aber zu spät. Der Schrecken ergriff Athen; Megakles und seine Anhänger entwichen aus der Stadt und überließen sie dem Usurpator. Solon, der sich allein nicht hatte täuschen lassen, war jetzt auch der Einzige, der den Muth nicht verlor; so viel er angewandt hatte, seine Mitbürger von ihrer Uebereilung zurück zu halten, als es noch Zeit war, so viel wandte er jetzt an, ihren sinkenden Muth zu beleben. Als er nirgends Eingang fand, ging er nach Hause, legte seine Waffen vor seine Hausthüre und rief: »Nun hab' ich gethan, was ich konnte, zum Besten des Vaterlands.« Er dachte auf keine Flucht, sondern fuhr fort, die Thorheit der Athenienser und die Gewissenlosigkeit des Tyrannen heftig zu tadeln. Als ihn seine Freunde fragten, was ihn so muthig mache, dem Mächtigen zu trotzen, so antwortete er: »Mein Alter gibt mir diesen Muth.« Er starb, und seine letzten Blicke sahen sein Vaterland nicht frei.
Aber Athen war in keines Barbaren Hände gefallen. Pisistratus war ein edler Mensch und ehrte die Solonischen Gesetze. Als er in der Folge zweimal von seinem Nebenbuhler vertrieben und zweimal wieder Meister von der Stadt wurde, bis er endlich im ruhigen Besitz seiner Herrschaft blieb, machte er seine Usurpation durch wahre Verdienste um den Staat und glänzende Tugenden vergessen. Niemand bemerkte unter ihm, daß Athen nicht mehr frei war, so gelind und still floß seine Regierung, und nicht er, sondern Solons Gesetze herrschten. Pisistratus eröffnete das goldne Alter von Athen; unter ihm dämmerte der schöne Morgen der griechischen Künste auf. Er starb, wie ein Vater bedauert.
Sein angefangenes Werk wurde von seinen Söhnen Hipparch und Hippias fortgesetzt. Beide Brüder regierten mit Eintracht, und gleiche Liebe zur Wissenschaft beseelte beide. Unter ihnen blühten schon Simonides und Anakreon, und die Akademie wurde gestiftet. Alles eilte dem herrlichen Zeitalter des Perikles entgegen.