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XVII.

 

Wer debattirt? nicht Was! Das ist die Frage!

Dieser nützliche Rath ward nicht nur eingesehen, sondern aus Noth auch befolgt. Die Herren des Parlements sandten ihre Amtskleidungen heimlich vor ihren Frauen voraus in die Vorzimmer des Palais de justice, gingen nach, versammelten sich im Costume im Saale, die Versammlung war gedrängt voll; sie nahmen ihre Plätze ein, der Clerc ging mit seinem Namensverzeichniß in der Hand umher, hatte kein Kreuz zu einem Namen zu machen und berichtete dem Parlementspräsidenten lächelnd: Heute fehlt einmal keine Perücke! Der Präsident gab mit der Glocke das Zeichen zur Zeugenschlacht.

Nach dem allgemeinen Verstummen stand der Bischof auf und sprach vor den stehenden schwarzen Männern, umgeben von den Prälaten als geistlichen Beisitzern, das übliche Gebet.

Der Promoteur verlas die von Baville eingereichte Klage des Herrn von Boissieux.

Der Präsident forderte Herrn de la Vicomterie auf, seine Berichtigungen zu dem vorgetragenen Hergang der Sache zu machen.

De la Vicomterie gestand dem Vortrage nur den gemeinen, täuschenden, werthlosen Schein der Geschichte zu, die nichts sei und bezeuge: als die Auffassung und die Auffassungskraft, den oft leidigen Verstand oder unleidlichen Unverstand der Menschen einer Zeit, einer Stadt, oder nur eines Palastes – zum Beispiel des Palastes Boissieux; so daß auch hier in Wunsch und Absicht der Menschen verhüllt und verkleidet die Wahrheit betteln gehe. Er selbst gab dann die innere Begründung, die Entwickelung des Willens der reinen guten Herzen unter den sie betreffenden äußern Umständen, und stellte Allen überraschend aus den bekannten Ereignissen eine neue schöne Bildung, gleichsam ein Göttergebild auf, dessen geistiges Anschauen selber die dem Herrn von Boissieux günstigen Parlementsmitglieder zu schweigen, ja manche zu stöhnen zwang.

Nur Herr Baville rief: das ist eine Geistererscheinung! Kein Thatbestand! Motive gelten hier nicht, das Herz darf hier nicht herein! Ueber ausgegrabene, höchstens mit Drath verbundene Skelette nur spricht hier das Recht, das blinde Recht, das keine Person sieht, keinen Menschen!

Dennoch notirte sich der ernste Reformateur général des abus mit feurigem Eifer eine Bemerkung für bessere Zeiten.

Aber ruhig auf das Recht sich verlassend, forderte Baville, als Demandeur, die Frau seines hohen Clienten unverweilt und unbeschädigt von dem Herrn Hauptmann von Goran zurück – um ihn im Stillen sein Unrecht oder den Betrug an Boissieux doch empfinden zu lassen – und obendrein ihn als Todtenstörer und Leichenräuber nach den Gesetzen im vollsten Maße zu bestrafen – um ihm etwas erlassen zu können.

Dann verlas der Greffier die Gegenklage des Herrn de la Vicomterie, wodurch er als Defendeur antrug, dem Herrn von Goran sein früher verlobtes, von ihm in das Leben gebrachtes und später angetrautes Weib zu belassen: den Herrn von Boissieux aber als geheimen, aber offenbaren Weibeserfälscher an den Pranger zu stellen und auf die Galeeren zu schicken.

– – – wie im Himmel gewiß geschehen würde! glaubt mein sehr verehrter Herr Amtscollege gewiß, sprach Baville lachend.

Der Sénéschal verordnete jetzt die Debatte im Conseil, um dadurch die Ansprüche der beiden Kämpfer um ein und dasselbige Weib, in das Entweder – Oder zu fassen, über welches die Chambre entscheide.

Und so begaben die Membres du Conseil sich gleichsam auf die Jagd der beiden sich feindlichen wilden Thiere, umstellten den Löwen im Wappen Gorans und den Drachen des Boissieux und suchten, aus der Ferne unsicher kommend, sie näher und näher einzukreisen. Der fromme ehrwürdige Bischof begann die Jagd mit dem Krummstabe, bis aus dem gelobten Lande, indem er voraus zu erwägen gab: Ob der Herr die edle Jungfrau Génévion nicht darum erweckt, um ein Wunder zu thun? Denn nur den Griechen seien die Heiligen erloschen, und mit ihnen gleichsam Gottes Kraft; aber es sei der römische schöne Glaube, daß sie fortwährend Gottes Wunder und Heilige sahen und priesen.

– Aber, warf ein Weltlicher ein, Gott wird kein Wunder thun um den Hauptmann von Goran, damit er ihm ein Weib verschaffe. Toulouse ist nicht Kapernaum!

– Dennoch, sprach ein Prälat, hat er das Wunder gethan ihn zu schaffen, ihn lebendig gemacht aus Staub und auferweckt aus dem Grabe des Mutterleibes.

– Gut! entgegnete ein Weltlicher; kurz und gut: Niemals ist eine Frau von den Todten erweckt worden! Warum das dem Herrn nie gefallen, muß seinen weisen, heilsamen Grund haben, und die Türken nur behaupten ihn zu wissen. Wir verehren und schweigen! Schon ein Mensch, der Weiber erwecken könnte, würde in keiner Stadt geduldet, sondern mit großen Geschenken entlassen werden.

Schweigen und Heiterkeit im Saale.

– Ich würde, betheuerte Baville lächelnd, auch die Auferweckte in Anspruch nehmen; denn die Auferstandenen durften ja nicht den Ihren gestohlen werden?

Ein Membre bemerkte: Der von Boissieux hat keinen natürlichen Besitz von ihr ergriffen, denn der von Goran hat sie in dem Kranze errettet.

Ein anderes Membre unterstützte ihn also: Auch hat er keinen geistigen Besitz ergriffen; sie hat sich ihm blos nehmen lassen; auch keinen herzlichen, keinen Besitz der Liebe; sie gehörte mit Leib und Seele dem von Goran.

Eine andere Seele sprach aus schnarrender Kehle: Er würde aber doch Besitz ergriffen haben, natürlichen, und sie wäre sein natürliches Weib gewesen, und dadurch hätte auch ihr Herz und Seele, wenigstens später durch ihre Kinder und um seiner Kinder willen an ihm gehangen. Denn das Weib und die Mutter der Kinder bedarf den Mann, und selbst die wilde Jungfrau hält sich fortan zu dem Manne, dem sie das Licht ausgeblasen hat, als er des Nachts zu ihr geschlichen, um sie zu werben.

– Das thut das arme Kind freiwillig! entgegnete sein Nachbar. Ehegesetze aber sind noch nicht mit Zustimmung Aller gefaßt, noch auf Alle anwendbar, sondern nur erst ein wohlgemeintes, im voraus aufgelegtes Joch. Man möchte sich fürchten in Frankreich geboren zu werden.

Der Conservateur des privilèges verbesserte ihn erst lachend: Sie wollen sagen: fürchten ein Weib zu nehmen; fuhr aber ernst fort: Verträge machen des Menschen Willen eisern; wir Gerichte versteinern ihn auf immer; Fräulein Génévions erst gar durch die Kirche für alle Himmel verewigten Willen: sein Weib zu sein, muß sie halten. Wir zwingen sie dazu, auch wider ihren jetzigen Willen, ja, wie wir hören: auch wider ihr Glück. Wozu sind sonst Gesetze und Richter!

Gibt es kein Gesetz, keinen Richter, der bei veränderten Umständen alten Willen aufhebt, in Verhältnissen, die als offenbarer Betrug und dadurch erfolgte Selbsttäuschung erkannt werden! rief ein Auditeur herüber. Fräulein Génévion hat ihren Willen nur in der Voraussetzung gegeben, daß George von Goran todt sei – (nicht Gérard!) dem sie zuerst ihren Willen gegeben.

– Das ist Gegenstand eines andern spätern Processes! trotzte Baville.

– Nein, des ersten! behauptete de la Vicomterie.

– Den dem Herrn von Goran gegebenen Willen hat Niemand eingetragen in die Register! Kein Geistlicher hat ihn bezeugt und erhärtet – wir ignoriren ihn! Niemand tritt dafür als Zeuge auf – –

– – als ihr Unglück, ihre Thränen darüber, ihre Verzweifelung, daß sie sich nicht besitzen sollen! Würden sie sich denn so gewaltsam begehren, wenn sie sich nicht zuvor gesehen – und: possessio visu acquiritur, Besitz wird durch die Augen erworben – nicht gekannt, nicht verschworen hätten in ihre Seelen zu Einer. Ignorirt Ihr auch ihr Unglück?

– Unglück ist rechtlos! rief Baville.

Dieses schreckliche Wort brachte allgemeine Stille hervor, in welcher die Gemüther sich gegen ihn und Herrn von Boissieux feindlich entrüsteten.

– Unglück ist rechtlos! Das Wort empört Alle, sprach Mr. Papillon, zugleich ein Dichter, reizend und angenehm-lehrreich, gleichsam eine Blumenlese Wielands in Einem Bande, der seine Gedichte meist nur an Frauen und Jungfrauen richtete. Verderblich ist die Verblendung, an Unglück nicht glauben. Das heißt eben so schrecklich sagen: die Liebe nicht glauben .... weil wir alle abgelebte, abgeliebte, kalte, trockene Herren sind. Soll die Jugend uns Alte für keine Fabelwesen halten, so laßt uns Alte die Jugend anerkennen mit all' ihrem Glück und dem Rechte dazu. So erhalten wir uns die Erinnerung der Jugend. O möchten wir uns eben so ehrend der hohen Güter erinnern, die Frankreich schon besaß, die nur das edelste, weisegewordene Europa sich glücklich erkämpfen wird. Denn .... wie sicher und richtig hätten die edeln Frauen des Liebeshofes hier in Toulouse den Streit um das Weib entschieden! Sie hätten die Scheidung ausgesprochen zwischen Génévion und dem der Simonie in der Liebe schuldigen von Boissieux, der Simonie, als des größten, ja fast einzigen wahren Verbrechens in der Liebe – tausendmal schändlicher als einen Bischofssitz mit Gelde kaufen. Denn die Ehe kann vor der Trauung gebrochen werden durch treulosen, falschen, lieblosen, nur eigennützigen Sinn und frevelnde Absicht, die ins Unglück stürzt, oder das göttlich zuerkannte Glück doch vorenthält. So empfanden es die edeln, noch nicht in Galanterien versunkenen Frauen. Auch solche Spätere hätten noch Scheidung verlangt wegen unwillkürlichen Bruches des Ehewortes, wegen Nichterfüllung, der obwol vollzogenen Form, der Ehe .... aus Liebestreue und Haltung der wahren Ehe, oder aus reiner, vom Himmel selbst durch seinen Segen wie durch ein Wunder bestätigten Liebe der Liebend-Geliebten. Und diese Geschiedene durfte ihn heirathen – und dieser ihr Geschiedener eine Andere – betrügen, das heißt heirathen!

– Mein Herr Client will eben nicht geschieden sein, hier, jetzt vor dem Gerichtshof! warf ihm Baville ein, zornroth und stammelnd.

– Lassen Sie mich es sagen, fuhr Mr. Papillon fort, weil es ihm hätte verboten sein sollen zu heirathen. Alt soll sich zu alt gesellen, hieß das Verbot. Und wenn ein Alter wirklich lieben könnte, das heißt nämlich: zum erstenmal in der Welt ein Weib als die Schönste, Einzigbegehrte empfinden, so hindern die gottverliehenen Jahre ihn, ihr sein Wort, das heißt seinen Wunsch zu halten; aber gewiß das: daß das junge Weib zum erstenmal in der Welt ihn als den Schönsten, Einzigbegehrten empfindet und um ihn sterben möchte, ja wol wirklich stirbt. Was aber nicht Liebe ist, das ist Frevel am Weibe und – Abscheu!

Die ganze Versammlung hörte begeistert ergriffen ihn gern, ja sie lachte heimlich über die Blöße, in der er den Herrn von Boissieux zeigte. Herr von Boissieux, der erlaubtermaßen, als in seiner eigenen Angelegenheit sich hinter seinem Anwalt Baville befunden hatte, stand auf, um fortzuschleichen, als gerade gegenüber jetzt Herr von Goran und die schöne Génévion sich unter dem Kronleuchter vor ihrem Anwalt, Herrn de la Vicomterie, sehen ließen. Der Eindruck, den das junge, friedenvolle Paar machte, brach in einen jubelnden Beifallssturm aus, den der Präsident stillen mußte.

Und Mr. Papillon bat nur noch um ein Wort: Ach! sprach er, die Liebeshöfe waren ein begeisterter Ansatz, den schönsten Gefühlen des Herzens ihre Geltung und ihr Recht in der Welt zu sichern. Ein Advocat, den Codex Justinianeus in der Hand, kann nicht Weltrichter sein! Er kann nicht. Die einzigglückliche Menschenwelt, nämlich gewiß nur die der Jünglinge und Jungfrauen in immer erneuter Unzahl, die sich mehr und seliger lieben, als allen Kindern schon und allen Alten noch ... als allen Frommen und Weisen je möglich ist – sie bedarf noch ihr Recht, und das erste, das höchste!

Er schwieg. Er hatte Jetzt-Unmögliches angesprochen; Herr von Boissieux sowol, wie Goran mit Génévion zogen sich zurück und das Conseil mismuthig, darunter ein großer Theil desto eifriger in sein vorgeschriebenes eingelebtes Wesen zurück.

Daher ließen sich die Herren des Conseils wieder in die Gegenwart, ja leicht in ihr gewohntes Joch durch die jetzt vom Greffier in die allgemeine Stille laut ausgerufene Frage ziehen: Nun, meine Herren! Wem gehört ein Weib? und näher zur Sache: Wem gehört Génévion? und also: Wem soll sie gehören?

Auch de la Vicomterie sprach es nach, zugleich mit Baville, welcher, um den Gedanken an eine Scheidung verhaßt zu machen, hinzufügte: Glückliches Toulouse, das nun auch seinen unvergeßlichen Proceß haben wird, so gut aber besser wie Tours, dessen Parlement über Ludwigs XIII. schändlichen Antrag: von seiner Gemahlin Johanna geschieden zu werden, sprach: Wir wollen nicht Scheidung, sondern Vereinigung des Weibes mit dem rechten Manne!

– – – des rechten Weibes, nämlich des liebenden! rief noch de la Vicomterie.

Aber dennoch ward nach vielstündiger Debatte endlich vor Müdigkeit, Schläfrigkeit, Hunger und Durst, beim Purpurlicht der aufgehenden Sonne, die wie goldenes Feuer um die Häupter flammte, die Masse Bedenken gleichsam in zwei Hexenworte gebannt und dem Richter die unausweichliche Doppelfrage festgestellt:

Gehört ein Weib Dem, der es begraben lassen?
Gehört es Dem, der es aus dem Grabe errettet?

 

*

 


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