Julius Rodenberg
Stillleben auf Sylt
Julius Rodenberg

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VI.

Vielfältig habe ich, vor einem Jahrzehnt, in deutschen Gauen die alte Landesfarbe sich verwandeln sehen, die von Hannover, die von Kurhessen, die von Nassau, die von Frankfurt – aber niemals hatte ich geglaubt, daß ich es auch auf Sylt noch mit meinen eigenen Augen erblicken sollte. Doch da waren die schwarz-weißen Pfähle, so gut wie anderwärts, und zwischen Westerland und Keitum, auf offener Haide, stand eine jener wolbekannten Tafeln, gleichfalls schwarz-weiß, mit der Angabe der Provinz, des Regierungsbezirks, des Kreises, des Regiments, der Landwehr etc. Diese Preußen sind wie die alten Römer; wohin sie kommen, pflanzen sie zuerst ihre Feldzeichen auf und stecken so zu sagen ringsum ein befestigtes Lager ab; und den Soldaten folgen die Verwaltungsbeamten, die Vollstrecker des Gesetzes, auf dem Fuße. Wol war es ein harter Weg für Manchen zu wandeln, und vielfach noch unter dem Schwarz-Weiß schimmerte das frühere Weiß-Roth und Weiß-Gelb eine Weile durch. Aber es war der Weg, der zum Ziele geführt hat; und heute giebt es wol nur Wenige noch, auf Sylt und anderwärts, die dasjenige, was geschehen ist, ungeschehen machen möchten, selbst wenn sie könnten. Das Jahr 1870 hat die Wunden geheilt, welche das Jahr 1866 geschlagen; in der Hingebung an das wiedergewonnene, große deutsche Vaterland haben die Einen Trost für mannigfache Enttäuschung, die Anderen Ersatz für mannigfache Opfer und Alle zusammen jenes höchste Gut einer Nation gefunden, dessen Besitz und Hütung Stamm mit Stamm verbindet in Süd und Nord, auf dem Festland und den Inseln – »ein einzig Volk von Brüdern.«

Als am 13. Juli des Jahres 1864 ein Häuflein Steyrischer Jäger bei Munkmarsch und Nösse landete, da bemächtigte sich der Sylter ein Gefühl, welches sie nie zuvor gekannt – das der Rettung und Sicherheit. Offen und unverhohlen durften sie nunmehr der lange gehegten, lang unterdrückten Herzensmeinung Ausdruck geben – mit schleswig-holsteinischen Flaggen schmückten sich die Häuser, mit ihren Sonntagskleidern die Bewohner; mit Blumen und Hurrah's, mit Ehrenpforten und Händedrücken wurden die Truppen begrüßt, welche ihnen das Zeichen der Befreiung brachten und den lange Verstoßenen und Vereinsamten die Rückkehr zur deutschen Völkerfamilie verbürgten. »Ich habe meine Sylter Landsleute nie so einig, so froh, so begeistert gesehen, wie in diesem Augenblick«, schreibt der wackere Hansen in seinen »Notizen über die Kriegsaffairen der Sylter«; und er fügt hinzu: »Manchem ernsten bejahrten Schiffscapitain, der vielleicht in seinem Leben nicht geweint hatte, flossen Thränen der Rührung über die wetterbraunen Wangen.« Ihm selbst verschloß Rührung den Mund, und er mußte sich damit begnügen, dem Führer der Truppen ein Gedicht zu überreichen, welches mit den Worten begann:

Ihr seid willkommen, Deutschlands Heldensöhne!
Ihr seid willkommen auf dem Sylterland!
Den lieben Rettern unser Dank ertöne,
O führt uns heim in's große Vaterland!

Wenig konnten die braven Insulaner damals ahnen, daß die, welche sie als ihre »Retter« empfangen, in wenigen Jahren selbst keinen Theil mehr an jenem Vaterlande haben, und daß sie selbst preußisch werden sollten, nicht schleswig-holsteinisch. Wol hatten sie eine Deputation an Bismarck nach Berlin gesandt, daß er ihrer nicht vergessen möge; doch ihre Huldigungen gehörten dem Herzoge von Augustenburg. Nun, auch darüber ist die Zeit und die Fluth der Ereignisse hinweggerauscht; und ich glaube, nach den Eindrücken, die ich auf Sylt erhalten, so wie nach den Mittheilungen, die mir dort geworden, sagen zu dürfen, daß Zufriedenheit herrscht mit dem unzweifelhaft Guten, was die neue Ordnung der Dinge geschaffen hat, und Ergebung in manches Andere, was untrennbar damit verbunden ist.

Tapfer und pflichtgetreu haben nicht wenige der jungen Sylter den Krieg von 1870 mitgemacht; keiner von ihnen ist vor dem Feinde gefallen, wol aber sind Einige den auf dem FeIde der Ehre erhaltenen Wunden nachmals erlegen und Andere wiederum in den Lazarethen verstorben, sowol in Frankreich, als daheim in den Herzogtümern; so daß auch diese kleine, ferne Insel mit dem Leben mehrerer ihrer Söhne die heilige Sache des Vaterlandes besiegelt hat. Zum größeren Theil ist bisher die junge Sylter Mannschaft, um ihrer militärischen Dienstpflicht zu genügen, zur deutschen Marine gegangen; und es ist dies auch sehr natürlich für eine inselbewohnende, seefahrende Bevölkerung. Allein in neuerer Zeit klagt man auf Sylt über Abnahme der Schiffscapitaine sowol, als der Seefahrer überhaupt. »Jetzt, seit der Preußischen Herrschaft«, sagt Hansen, »sind nur sehr wenige Sylter Schiffscapitaine in der Fahrt. Es wird ihnen zu schwer gemacht ihr Fortkommen zur See«.Das Nordseebad Westerland auf Sylt von C. P. Hansen. p. XL. Früher nämlich sollen sie die Navigation leicht und ohne viele Kosten in der Heimath erlernt, dann in Tönning und später in Flensburg oder Kiel ihr Seemannsexamen abgelegt und gewöhnlich den ersten Grad erzielt haben. Seitdem aber hat sich das Alles, so sagt man, viel schwieriger und kostspieliger für sie gestaltet durch die Staatsnavigationsschulen, von denen die Regierung nur eine an der Ostsee, in Schleswig, und keine an der Nordsee errichtet. Auch die mehrfachen Examina für kleine und große Fahrt, für Steuermänner und Schiffer haben, nach dieser Aussage, dazu beigetragen, daß die Mehrzahl der Sylter Jugend ihren früheren Haupterwerb immer mehr aufzugeben beginnt. Ich wage nicht zu entscheiden, in wie weit diese Behauptung begründet sei; keinesfalls aber, ihre Zuverlässigkeit vorausgesetzt, scheint sie mit den angeführten Thatsachen in einem nothwendigen Zusammenhange zu stehen. Nach Hansen's eigenen Angaben (a. a. O.) betrug die Zahl der Sylter Seefahrer im Jahre 1850: 300 gegen 275 in 1860, und 260 Ende 1867, so daß die Abnahme ziemlich gleichmäßig sowol vor, wie nach dem Eintritt der Preußischen Regierung Statt gefunden hat. Diese kann man daher keineswegs verantwortlich dafür machen; wol aber ergiebt sich, – und was zuerst Folge gewesen, mag späterhin mitwirkender Grund jenes Ausfalls geworden sein und wird vielleicht sein Ersatz werden, – daß in neueren Zeiten verhältnißmäßig mehr Einwohner als früher, namentlich auf der östlichen fruchtbareren Seite der Insel, in Morsum und Archsum, der einträglichen Landwirthschaft, dem Ackerbau und der Viehzucht sich widmen; und in Verbindung damit steht die anderweite Thatsache, daß die Zahl der militairpflichtigen Sylter, welche im Landheere, meistens in der Garde, dienen, gegen früher in der Zunahme begriffen ist. Ich glaube wol, daß es den Sylter Rekruten im Anfange nicht leicht geworden, sich an die stramme preußische Zucht und an die soldatische Kost zu gewöhnen, und daß mancher dieser jungen Inselbewohner, zumal in Berlin, wo nicht wenige von ihnen dienen, rechtes Heimweh bekommen haben mag und mitunter vielleicht auch rechten Hunger, wenn er des häuslichen Heerdes gedachte. Denn das Leben auf den Inseln und den Schiffen, wenn es einerseits ärmer an Genüssen und reicher an Entbehrungen ist, verlangt und gewährt auch andrerseits mehr, als das Leben auf dem Lande; namentlich ist die Nahrung substantieller und schmackhafter, als diejenige unsrer ländlichen Bevölkerungen im Allgemeinen zu sein pflegt. Doch darf nicht unerwähnt bleiben, daß trotz solcher Klagen, die man, begründet oder nicht, überall hören wird, wo diese Verhältnisse neu sind, bis jetzt noch nicht ein einziger Fall auf Sylt vorgekommen ist, in welchem ein Militairpflichtiger sich eigenmächtig dem Dienste, sei es zu Wasser oder zu Lande, entzogen hätte. Das gereicht dem Charakter der Insel und seiner Bewohner zur höchsten Ehre, und ist jedenfalls mehr, als man von manchem unserer alten und angestammten Landestheile rühmen kann.

Das Altsylter Volksgericht der Rathmänner, welches ich im Jahre 1859 noch in voller Uebung gesehen, ist im Jahre 1867 durch die Preußische Regierung aufgehoben worden. Statt der gebotenen und ungebotenen Thinge von Ehedem fungirt jetzt ein regelrechtes Königlich Preußisches Amtsgericht in der ehemaligen Landvogtei Tinnum. Bis zur Besitzergreifung durch Preußen hat es auf Sylt immer nur einen einzigen Königlichen Beamten gegeben: den Landvogt; das Wort »Amtmann«, in unserem Sinne, war dort unbekannt, der Beamte von Tondern, der diesen Namen führte, hat sich seitdem in einen »Landrath« verwandelt. In den verschiedenen Theilen des ehemaligen Amtes, jetzigen Kreises Tondern, gab es nur Hardesvögte; auf Sylt und Osterlandföhr dagegen seit 1460 Landvögte, die als Vertreter der Königlichen Gewalt in einem langwierigen, und von beiden Seiten hartnäckig geführten Kampfe die Befugnisse der ursprünglich republikanisch organisirten und durchaus auf Selbstregierung gestellten Volksgemeinde zu beschränken und an sich zu bringen trachteten. Auf diese Weise hatten sie, mindestens seit 1750, nicht nur die Polizei, sondern auch die Steuerhebung in ihre Hände gebracht und nahmen Theil an der ökonomischen Verwaltung wie der Justizpflege der Insel. Darüber hinaus zu kommen ist ihnen freilich niemals gelungen; sie mußten sich vielmehr immer damit begnügen, nur Beisitzer der Versammlung zu sein, Leiter der Berathungen, aber ohne das Recht der Stimmabgabe, sowohl bei den Urtheilen der zwölf Rathmänner, des sogenannten Sylter Rathes, welchem das Gericht, als auch bei den Beschlüssen der neun Gevollmächtigten, des sogenannten Landesgevollmächtigten-Collegiums, welchem die Verwaltung und die Polizei der Landschaft Sylt als solcher zustand.

So war der Zustand der Dinge, welchen Preußen vorfand. Es begann die Reorganisation damit, daß, wie sich dies für ein modernes Gemeinwesen von selbst versteht, die Verwaltung von der Justiz getrennt und die Functionen zwischen dem Amtsrichter und dem Landvogt getheilt wurden. Für das Institut der Rathmänner war in der neuen Ordnung der Dinge kein Raum mehr, und es mußte, bei der ersten Berührung gleichsam, fallen; allein erklärlich ist das Bedauern derjenigen, welche mit einer so lang in Ehren gehaltenen Reliquie der Vergangenheit, diese selbst mehr und mehr entschwinden sehen, welche sich erinnern, daß dem Sylter Rache noch vor wenig mehr als hundert Jahren, sogar der Blutbann zugestanden, und daß derselbe niemals ein Urtheil gesprochen, welches nicht bestätigt worden wäre. Die Competenz des gegenwärtigen Amtsrichters erstreckt sich nur auf kleinere Sachen, Erbtheilungen etc., unter Beisitz zweier gewählter Schöffen, und sein Personal besteht aus einem Amtssecretär und einem Gerichtsdiener. Dem Landvogt dagegen, welcher seinen Sitz in Keitum hat und ausschließlich Verwaltungsbeamter ist, untersteht die Polizei, mit Allem was zu derselben gerechnet wird, sowie das hochwichtige Strand- und Dünenwesen, welches für die Insel von einer geradezu vitalen Bedeutung ist und von acht Strand- und Ufervögten nebst mehreren Dünenaufsehern besorgt wird. In alle diese Verhältnisse, seitdem Preußen dieselben in die Hand genommen, ist eine straffere Disciplin gekommen, die hier und dort, wo man bisher nicht daran gewöhnt war, noch drücken mag, aber ihre Zuverlässigkeit in guten wie schlimmen Tagen, ihre Unerläßlichkeit für das gemeine Wohl doch zu sehr erwiesen hat, als daß man, mit allen ihren Unbequemlichkeiten, sie nicht willig ertragen sollte. Preußische Zoll- und Steuer-, deutsche Post- und Telegraphenbeamte sind in voller Thätigkeit; aus ihrer Vereinsamung und Weltentlegenheit sieht sich die Insel plötzlich hineinversetzt in das volle moderne Staatsleben. Daß dies ohne Einbuße an gewissen lieb gewordenen patriarchalischen Überlieferungen und Einrichtungen nicht wol geschehen konnte, liegt auf der Hand; und in einer solchen Stimmung ist man nur zu sehr geneigt, dasjenige, was man verloren, auf Kosten des Neuen, was man dafür gewonnen, zu überschätzen. Das Gemüth des Menschen ist nun einmal so beschaffen, daß es am Alten hängt und das Vergangene zu glorificiren liebt. Nichts war noch zur Zeit meiner ersten Anwesenheit unpopulärer auf Sylt, als das erst aus dem Jahre 1790 datirende Colleg der Landesgevollmächtigten, in welchem der Sylter Rath eine Beeinträchtigung und Beschränkung seiner alten Rechte und Privilegien erblickte; jetzt hält man es hoch als »den letzten Rest der altfriesischen Freiheiten«. Umgekehrt, während man früher, und mit Recht, über die gänzliche Vernachlässigung der Insel Seitens der dänischen Regierung Beschwerde führte, glaubt man jetzt, daß die preußische sich vielleicht zu geschäftig erweise, indem man dreißig bis vierzig Beamte bei der Arbeit sieht, wo früher nur einige wenige waren. Daß Unzuträglichkeiten vorhanden, die mit der Lage der Insel zusammenhängen, soll nicht in Abrede gestellt werden, wie z. B. daß das Kreisgericht für Sylt sich jetzt in Flensburg befindet, welches bei der außerordentlichen Schwierigkeit der Communication im Winter für Schwache und Arme gar nicht zu erreichen ist.

Indessen sollte man über den kleinen, theils wirklichen, theils nur eingebildeten Uebelständen die größeren Segnungen nicht vergessen, deren Sylt offenbar schon heute sich erfreut. Mit kräftiger Hand hat Preußen sogleich da eingegriffen, wo Hülfe am Meisten Noth that: nämlich am Strand und in den Dünen, durch deren Existenz diejenige der Insel selbst bedingt wird; so daß dieser lang isolirte Volksstamm nicht nur der nationalen Gemeinschaft wieder zurückgegeben, sondern auch der Boden selbst, auf dem er lebt, neu gesichert worden ist. Nicht mehr, wie in vergangenen Tagen, werden die Westerländer Frauen und Mädchen sich den Tod holen, indem sie bei Sturm und Wetter draußen in den Dünen arbeiten, um die wankenden durch Anpflanzungen zu befestigen; nicht mehr, auf ihre unzulängliche Kraft allein gestützt, hat die Insel den Kampf um ihr Dasein mit den Elementen zu führen, welche, je mehr die Schutzwälle wichen, desto ungestümer und unbarmherziger wurden. Hier, wie gegen einen einrückenden äußeren Feind, war es des Staates erste und oberste Pflicht, für seine bedrohten Angehörigen einzutreten; aber während der dänischen Zeit war für die Dünen regierungsseitig überhaupt Nichts gethan worden, so daß die Westerländer sich, ohne jegliche Beihülfe, gegen den Andrang der See zu schützen hatten. Hansen giebt die Kosten für Bau und Erhaltung des Seedeichs von Tinnum nach Westerland in den Jahren von 1820-1866 auf etwa 12,000 Mark an, welche, so wie die Arbeit unentgeltlich geleistet ward, gleichfalls durch freiwillige Beiträge des kleinen Dorfes aufgebracht werden mußten. Dazu kam, daß die Strandpolizei so schlecht gehandhabt ward, daß noch Ende der dreißiger Jahre der Strandraub auf Hörnum, und zwar auch von den Nachbarinseln Föhr und Amrum aus, betrieben wurde.

Gegenwärtig hat der Strand, und zwar an seinen gefährdetsten Stellen, ein ganz anderes Ansehn gewonnen. Seit 1869 läßt die preußische Regierung auf Staatskosten die weitläufigen Dünen bei Rantum und nördlich von Kampen unter Aufsicht eines Düneninspectors bepflanzen, während zur Befestigung des Strandes bei Westerland bis aufwärts nach Wenningstedt jene Steindämme, die sogenannten »Buhnen«, angelegt werden, gleichfalls unter Aufsicht eines eigens dazu bestellten Wasserbaumeisters. Die gefährlichsten der Dünen sind die sogenannten Längen- oder Wanderdünen, jene nach Süd und Nord gedehnten, oft Meilen langen, sehr hohen und kahlen Sandberge, welche sich selten mit den sonst so stark wuchernden Dünenpflanzen bedecken und daher in ihrer Nacktheit und Ungebundenheit um so verderblicher sind, als sie bei Sturm, wie rauchende Berge, Massen von Sand über das ostwärts liegende Land schütten und sich selber unaufhaltsam, todbringend, ostwärts wälzen.Man vergl. Hansen: Sagen und Erzählungen der Sylter Friesen, S. 8 und 9. – Demselben würdigen Manne, Lehrer in Keitum, der eine Literatur über Sylt eigentlich erst geschaffen und dessen verdienstvolle Schriften ich im Verlaufe dieses Buches wiederholt genannt, habe ich auch für diese und die nachfolgenden statistischen Angaben zu danken, die er mir brieflich mitzutheilen die Güte hatte. Eine solche Düne nun, nördlich von Kampen, hat die Regierung bereits zum Stehen gebracht; und wie bedeutungsvoll diese That, kann nur der ermessen, welcher die Zerstörungsgeschichte der früheren Zeit studiert hat.

Wenn demnach die Sylter nicht mehr in beständiger Angst zu leben brauchen, daß ihnen der Boden unter den Füßen entschwinde, so spiegelt diese zunehmende Sicherheit der Existenz sich auch in der sonstigen Prosperität der Insel. Die Bevölkerung derselben, welche sich im Jahre 1859 auf 2700 belief, ergab bei der Zählung von 1875 eine Zunahme von mehr als 400, nämlich 3114 Einwohner, darunter 1365 männlichen und 1749 weiblichen Geschlechts. Am meisten verhältnißmäßig hat Westerland gewonnen; im Jahre 1850 zählte das Dorf nicht mehr als 450 Einwohner, während es heute bereits 683 hat. Das Kirchspiel Keitum, das größte auf Sylt, hat seit 1860 um 163 Einwohner zugenommen, es zählt gegenwärtig 1734, von denen auf den Ort Keitum allein 886 kommen. Wir dürfen, mit diesen Zahlen vor uns, wol an eine gedeihliche Zukunft der Insel denken, deren Schicksal nun und für alle Zeit unauflöslich an dasjenige des großen, mächtigen, liebevoll sorgenden Vaterlandes geknüpft ist.


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