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Ein garstig Lied!
Ein leidig Lied.
Pfui! ein politisch Lied!
Goethe.
Am 2. August 1794 saßen in der Wohnung des Land- und Schatzraths, auch Hofrichters von Berlepsch an der Kalenbergerstraße der Legationsrath von Hardenberg, Drost von Stietenkron, Hofrath Heiliger und Advocat Ebeling um einen mit Speisen und leeren Flaschen gefüllten Tisch. Man hatte gut dinirt; Oskar Baumgarten, der Oberförster, hatte prachtvolles Wild aus Hessen gesendet und Hofrath Heiliger versicherte mit wohlgefälligem Lächeln, daß er seit Jahren nicht ein so delicates Birkhuhn gegessen, während Advocat Ebeling den Rest des Champagners aus hohem Glase nippte.
Es war abgedeckt, Kaffee wurde servirt, Taback und Thonpfeifen vertheilt. Der Schatzrath selbst ging im Zimmer auf und ab, er wartete ungeduldig, daß der letzte Diener sich entferne. Als dies geschehen, stellte er sich vor den Tisch, an welchem seine Freunde rauchend saßen, und sprach: »Werthe Freunde und Mitstände! Lassen Sie mich auf das schon bei Tische besprochene Thema zurückkommen. Als im Mai vorigen Jahres es hieß, daß man noch mehr Truppen, als der Vertrag mit England erheische, nämlich das ganze Reichscontingent, nach Brabant schicken wolle, und in der Landschaft viele Stimmen sich erhoben, daß man an die Regierung den Antrag stellen müsse, die Truppen im Lande zurückzuhalten, da habe ich mich gegen diese Ansicht erklärt. Ich war der Ansicht, daß die Regierung zu Leistung alles desjenigen, was das Reich fordere, unbedingt verpflichtet sei, und daß es wahrlich nicht Sache der Landstände sei, die Regierung von ihrer Pflicht abzuhalten. Denn, meine Freunde, so schwach und schlecht auch der Reichsverband ist, er ist das Einzige, das uns gegen Frankreich schützt, denn England kann uns nicht schützen, will es wahrscheinlich auch nicht einmal.
»Die Stände haben meinen Rath damals verschmäht und sich die schnöde Antwort vom 10. Mai vorigen Jahres selbst zugezogen. Etwas anderes war es mit den Beschlüssen vom 8. August vorigen Jahres, denn damals sprachen wir aus, daß der Landschaft nach Verfassung und Herkommen das Recht zusteht bei Rekrutenaushebungen gehört zu werden. Da habe ich von Herzen zugestimmt. Nun haben wir aber am 16. Februar dieses Jahres die Antwort erhalten, daß es uns keineswegs zukomme, in die Ausübung des landesherrlichen juris armatorum, belli et foederum mit Maßgebungen und Beratschlagungen hinzugehen.
»Aber wir hören jetzt täglich, wie schlecht es mit den Dingen in Brabant steht, unser Heer im englischen Solde ist beinahe aufgerieben, und die Tapferkeit, mit der sich Hammerstein und Scharnhorst aus Menin durch den zehnmal stärkern Feind durchschlugen, ändert an der Sache selbst nichts. Jetzt heißt es, die noch vorhandenen zehn Landregimenter sollen den kaum noch dem Namen nach existirenden Feldregimentern incorporirt, das heißt im Interesse des Ministeriums Pitt wie die übrigen Truppen zur Schlachtbank abgeführt werden.
»Geschieht dies, so ist unser Land gänzlich wehrlos. Lassen wir das schweigend geschehen, so ist es mit dem Ansehen der Landschaft dahin, so ist es um unser Recht geschehen. Ich habe daher im Sinne, bei dem Ausschusse in den nächsten Tagen folgenden Antrag einzubringen, und wollte Sie um Ihre Unterstützung gebeten haben. Der Antrag geht dahin:
1) Mit den übrigen sieben Landschaften eine förmliche Coalition einzugehen, welche Beschützung des Vaterlandes zum Zwecke hat.
2) Eine gemeinsame Vorstellung an den König zu entwerfen und darin zu verlangen, daß sämmtliche Truppen wieder ins Land zurückberufen werden, wieder wohl verstärkt werden, daß die übrigen wehrbaren Mannschaften in Gemäßheit des Reichstagsschlusses organisirt und alle Anstalten zur Vertheidigung des Vaterlandes getroffen werden, zum Zweck einer bewaffneten Landesneutralität.«
»Sie können recht haben, lieber Vetter«, erwiderte der Legationsrath von Hardenberg, »die Stellung Hannovers ist durch die Bündnisse mit England vom 4. März vorigen Jahres und 7. Januar dieses Jahres eine sehr exponirte geworden. Frankreich muß in Hannover einen speciellen Feind sehen, wenn dieses England 22000 Mann Truppen zur Unterstützung des Kampfes gegen Frankreich leiht. Auch mir scheint es zweifelhaft, ob England Hannover, wenn es angegriffen würde, den nöthigen Schutz verleihen wollte, wie es noch zweifelhafter, ob es solchen verleihen könnte.
»Nicht zweifelhaft bin ich, daß den Ständen das Recht der Bitte und Beschwerde zusteht, wenn der Kurfürst von seinem Rechte der Armatur und des Krieges einen Gebrauch macht, der das Land mit augenscheinlicher Gefahr bedroht.
»Auch ich glaube, daß man die Landregimenter ohne ständische Zustimmung nicht in die Feldregimenter incorporiren darf.« Er schwieg und zündete die Thonpfeife von neuem an.
»Im Lüneburgischen, Lauenburgischen, Bremischen ist man ganz derselben Ansicht«, versicherte Berlepsch, »und der Schwiegervater meines Sohnes, Landrath von Vogelsang, schreibt mir, daß die hoyaische Landschaft gleichfalls beitreten würde.«
»Aber«, warf Hofrath Heiliger ein, indem er die Pfeife aus dem Munde nahm und sie auf den Tisch legte, »wie denken Sie sich denn eine solche Vereinigung sämmtlicher Landschaften, mein lieber Herr Schatzrath? Ich möchte wissen, was der alte Pütter zu einem solchen Gedanken sagte? Seit beinahe funfzig Jahren arbeiten wir, wie Sie wissen, an einer Vereinigung unserer Landschaft mit der göttinger und grubenhagener. Kommen wir vom Flecke? Und wie wollen Sie acht Köpfe unter Einen Hut bringen?«
»Ja, der alte Pütter«, erwiderte Berlepsch, »kennt nichts als die alte Reichsschablone, wir gehen aber neuen Zeiten entgegen; wenn es Georg nicht thut, so müssen wir selbst aus den acht Fürsten und Herzogthümern und Grafschaften ein Reich, ein Hannover bilden.«
Drost von Stietenkron meinte: man könne es ja versuchen; wenn man die übrigen Landschaften oder nur ihre Ausschüsse bestimmte, sich der Petition anzuschließen, so werde dieselbe in London offenbar mehr ins Gewicht fallen, als wenn sie nur von der kalenberger Landschaft käme.
Advocat Ebeling zog es vor, keine Meinung zu äußern.
»Uebrigens«, sagte Berlepsch, »verspreche ich mir von einem solchen Schritte viel weniger Wirkung in England als im übrigen Europa. In England herrscht nicht Georg III., sondern Pitt, und ihm ist alles daran gelegen, daß der Landkrieg mit Frankreich fortdauert, weil er dadurch allein sein Ministerium erhält.
»Wenn aber Hannover das Beispiel gibt, und auf Frieden mit Frankreich in Form auch nur bewaffneter Neutralität dringt, so wird es bei allen kleinen Reichsfürsten Anklang finden, und auch in Berlin wird man schnell folgen. Ich weiß aus den besten Quellen, daß die Friedenspartei in Preußen von Tage zu Tage mehr Einfluß gewinnt und Haugwitz gar nicht mehr im Stande ist, gegen Lombard und Lucchesini im Cabinet und Möllendorf im Felde seinen Subsidienvertrag vom 19. April aufrecht zu erhalten. Man nimmt freilich das Geld; 300000 Pfund Sterling und dann monatlich 50000 Pfund Sterling sind gewiß nicht zu verachten. Aber Möllendorf erklärt es für strategisch unmöglich, mit den Engländern und Holländern am Mittelrhein vereint zu operiren, und die Armee ist auf das höchste unzufrieden, in englischem und holländischem Solde zu stehen. Ich weiß vom Vetter Hardenberg, dem Staatsminister, daß er neulich in Frankfurt mit Lord Malmesbury hart aneinander gewesen und daß England gedroht, mit Zahlung der Subsidien aufzuhören. Der Subsidienvertrag hat im Parlament durch Fox, Sheridan und den Marquis von Landsdown harte Stöße bekommen, den stärksten versetzt ihm aber der alte Möllendorf durch seine Unthätigkeit.
»Sobald aber Preußen Frieden macht, steht der Weg nach Hannover den Franzosen offen, und wir sind von Truppen gänzlich entblößt, wenn wir die Landregimenter incorporiren lassen.«
Trotz aller Beredsamkeit konnte Berlepsch seine Gäste aber nicht dahin bringen, daß sie ihm ihre volle Unterstützung zusagten.
Um diese Verhandlung verstehen zu können, müssen wir einen Blick auf die politische Lage werfen.
Die Erfolge der ersten Coalition gegen die französische Republik waren die traurigsten gewesen. Hannover hätte als Reichscontingent ein Triplum, das heißt 2442 Mann zu Fuß und 1080 zu Pferde zu stellen gehabt, später sogar ein Quintuplum; allein es war den Reichsbeschlüssen nicht nachgekommen und es krähte kein Huhn und kein Hahn danach, daß dies geschähe. Dagegen schloß König Georg III. von England mit sich als Kurfürsten Georg von Hannover einen Vertrag, wonach letzterer sich verpflichtete, ersterm funfzehn Bataillone Infanterie, acht Regimenter Cavalerie und ein Detachement Artillerie zu dem Kriege gegen Frankreich zu stellen, welche England in Sold nahm. So kam es, daß Friedrich Schulz, wie wir sahen, in Menin gegen Vandamme und Moreau kämpfte. Die hannoverischen Truppen hatten aber harte Verluste erlitten und schon 1793 waren von 22000 Mann nicht mehr als 8000 Mann geblieben, und da die Werbungen nicht mehr Mannschaften genug schafften, hatte Kurfürst Georg am 11. Februar 1793 ein Rekrutenaushebungspatent erlassen, wodurch über die Hannoveraner, ohne die verschiedenen Landstände zu hören, verfügt wurde wie über Eigenbehörige.
Was ging das aber Berlepsch, was überhaupt die vornehmen Leute an? Ausgehoben wurde nur der gemeine Mann, und es gab Mittel und Wege in Menge, die Aushebung zu umgehen; in dem Fürstenthum Göttingen brauchte man nur nach Bovenden, Eddiehausen oder sonst einem hessischen Dorfe zu gehen und sich während der Aushebungszeit aufzuhalten, so war man frei; und wer dem Drosten oder Oberhauptmann ein gutes Wort oder sonst etwas gab, der wurde auch nicht ausgehoben. Warum also ein solches Geschrei? Ich will das zu erklären suchen, weil es zu meiner Geschichte gehört.
In Hannover gab es unter dem Adel zwei Parteien, diejenigen, welche an der Herrschaft waren, welche im Geheimrath, im Kammercollegio u. s. w. die weichgepolsterten Sitze innehatten, und diejenigen, welche sich mit dem Abfalle begnügen mußten, mit Stellen zwar, aber Arbeitsstellen und nur mäßig hoch besoldeten, oder als Offiziere im Heere dienten.
Zu diesem Theile des Adels gehörte Berlepsch, obgleich seine Mutter eine geborene Gräfin Hardenberg gewesen, und sein Stiefvater Excellenz Geheimrath von Bodenhausen. Hätte dieser nur wenige Jahre länger gelebt, oder hätte Prinz Ernst der schönen Schwester des spätern Fürsten von Hardenberg nicht zu sehr den Hof gemacht, so wäre Berlepsch von selbst unter die Herrschenden gekommen. So war er nur Hofrichter und Landrath der kalenbergischen Landschaft, was seinen Ehrgeiz nicht befriedigte, wie wir das schon früher sahen.
Berlepsch war einer der wenigen, die, nachdem man den Göttingern Spittler, Schlözer und andern den Mund verstopft, noch offen über die Französische Revolution anders zu sprechen wagten als Burke und Rehberg. Berlepsch galt im Jahre 1792 für so gefährlich, daß in geheimer Berathung bei Gräfin Melusine von Wildhausen beschlossen ward, das nicht ungewöhnliche Mittel anzuwenden, den aufgeweckten Kopf auf die Seite der herrschenden Kaste zu ziehen. Er selbst war zu störrisch und zu alt, aber man wollte suchen, seinen Sohn, dem man schon den Drostentitel und das einträgliche Amt Herzberg mit seinem schönen Herzogssitze gegeben, mit der herrschenden Klasse zu verbinden. Melusine hatte sich opferbereit erklärt, die Hand ihrer jüngsten Tochter Heloise dem Drosten von Berlepsch zu geben. Dieser war deshalb wie früher zu den Jagden und Zusammenkünften des Adels, so auch zu Olga's Hochzeit geladen. Die engere Adelskette, die man dort zu schließen beabsichtigte, sollte durch die Verlobung der dreizehnjährigen Heloise mit dem jungen Berlepsch dem alten Demagogen von Vater, wie man ihn nannte, den Mund schließen. Ein Vertrauter hatte den Auftrag, den Drosten auf Heloisens Schönheit, Reichthümer und Verbindung mit dem herrschenden Adel aufmerksam zu machen. Dies geschah, allein der Drost gefiel Heloisen nicht, die durch die Mutter auf ihn aufmerksam gemacht und aufgefordert war, recht freundlich gegen ihn zu sein. Heloise war recht eigenwillig, sie that das Gegentheil von dem, was die Mutter gewünscht hatte, sie war beinahe kindisch ungezogen gegen den Drosten. Diesem war die noch unentwickelte Heloise zu sehr Kind, ungezogenes, wie es ihm schien dazu, seine Blicke waren schon am ersten Tage auf die schöne, in üppigster Fülle blühende Ida von Vogelsang gerichtet, sie hatte ihn in ihrem Banne, und ehe er Heustedt verließ, war er mit ihr verlobt. Im Hause des Landraths herrschte aber große Antipathie gegen die Gräfin und ihre Familienverbindung. Der Majoratsherr und seine Gattin hatten ihren ganzen Hochmuth gegen den Landadel Heustedts spielen lassen, die Scene in der Kirche hatte wie ganz Heustedt, auch den jungen Berlepsch empört, und so war der Plan der Gräfin zerstört. Sie erinnerte sich, wie sie selbst der Bardenfleth wegen vor zwanzig Jahren vom Vater des Drosten verschmäht war; jetzt war Ida von Vogelsang ihrer Heloise vorgezogen. Das erheischte Rache.
Der Hofrichter Berlepsch ahnte nicht, woher eine Menge kleiner Unannehmlichkeiten, die ihm, dem sehr Reizbaren, das Leben verkümmerten, kamen; er fühlte sich zurückgesetzt und kalt behandelt. Man zog sich in herrschenden Kreisen von ihm zurück, er war anrüchig als Demagoge, als Verehrer des Neufrankenthums. Selbst seinem Einflüsse in der Landschaft suchte man durch den Geheimen Kanzleisecretär und Licentinspector Rehberg die Spitze abzubrechen. Im eigenen Collegio sogar betrug sich ein hochadelicher Assessor gegen ihn, den Dirigenten, unangemessen, und es gelang ihm nicht, die verlangte Genugthuung zu bekommen.
Herr von Berlepsch brachte nun zwar wenige Tage darauf den Antrag, über welchen er zu seinen Freunden gesprochen hatte, in die Landschaft, allein es war beschlossen, erst weiter abzuwarten. Man versah indeß die Mitglieder des Engern Ausschusses in Hannover und die Hannover nahe Wohnenden mit Vollmacht cum libera, wegen der Sicherheits- und Vertheidigungsanstalten das Nöthige bei königlicher Regierung durch dringende Vorstellung zu besorgen.
Diese Dinge, welche dem Geheimrathscollegio nicht verborgen geblieben, hinderten dieses in seiner Omnipotenz nicht, den betretenen Weg fortzuwandern. Am 25. October erschien das landesherrliche Incorporationsedict, wodurch die vorhandenen zehn Landregimenter, durch die Rekrutenaushebung des Vorjahres verstärkt, in die Feldregimenter einverleibt wurden, das heißt um gegen englischen Sold in den Niederlanden gegen Frankreich zu fechten. Den Landständen wurde das Incorporationspatent am 1. November nur zur Nachricht mitgetheilt, da die Regierung sich vollkommen überzeugt hielt: »daß die löbliche Landschaft nach ihrer Wohlmeinung und Einsicht in diesen zum Besten und zur Sicherheit des Landes getroffenen Anordnungen das devotionsvolle Vertrauen auf Sr. königlichen Majestät höchste Erleuchtung und landesväterliche Sorgfalt für die Wohlfahrt und Ruhe Ihrer getreuen Lande und Unterthanen gänzlich befestigt finden werde.«
Berlepsch war nun nicht der Mann danach, sich »im devotionsvollen Vertrauen« sogleich zu ergeben, und wenn man die ganze Maßnahme der Incorporation richtig deutete, so war sie geschehen, um sämmtliche noch im Lande vorhandenen Truppen nach den Niederlanden senden zu können und so die gefallenen Söldlinge zu ersetzen; er berief daher die Mitglieder des Größern Ausschusses der kalenberger Landschaft zu einer Deliberation, in der er dreizehn Sätze proponirte, die auf den Zweck hinausgingen, die Stände sollten sich gegen einen Krieg mit Frankreich erklären und auf Landesneutralität dringen.
Der Größere Ausschuß ging nur auf Eine dieser Propositionen ein, indem er eine Declaration des Incorporationspatents in dem Sinne verlangte, daß es nicht die Absicht des Königs sei, die Regimenter nach Brabant marschiren zu lassen, sondern daß dieselben lediglich zur unmittelbaren Defension des Vaterlandes bestimmt seien, und setzte die Berathungen der weitern Proportionen bis zum nächsten Landtage aus. Dieser Landtag war auf den 6. Januar 1795 berufen.
Berlepsch hatte zur Begründung seines Antrags ein ziemlich umfassendes Promemoria geschrieben, ein seine Propositionen rechtfertigendes und erläuterndes Votum. Es war das nicht verlesen, sondern nur auf den Tisch des Hauses gelegt, und wenige Herren Ritter und sonstige Landstände hatten sich Zeit genommen, auch nur einen Blick hineinzuwerfen. Derselbe verlangte aber, daß die kalenbergische Nation erklären solle, keinen Krieg mit der französischen Nation zu wollen, und zu wünschen, daß diejenigen Bündnisse, welche der Kurfürst mit sich als König von England geschlossen, ohne Einwilligung und Zustimmung der Stände geschlossen seien, und daher der Krieg nicht als ein von der kalenbergischen und hannoverischen Nation geführter Krieg anzusehen sei, sondern nur als ein Hauskrieg im Interesse der Dynastie, und beantragte daher, daß das bei der englischen Armee in Brabant befindliche hannoverische Hülfscorps zurückberufen werde.
Die Stände waren indeß schon in dem devotionsvollen Vertrauen so weit gekommen, daß sie die meisten der Berlepsch'schen Anträge ablehnten und sich darauf beschränkten, nochmals um eine Declaration des Incorporationspatents in ihrem Sinne zu bitten, jedoch dem Antragsteller für sein mit Sachkenntniß, Sorgfalt und Mühe ausgearbeitetes Promemoria ihren Dank votirten.
So standen die Sachen, als der Baseler Friede geschlossen wurde. Georg III. nahm als Kurfürst von Hannover dazu eine zweideutige Stellung ein, und die kalenbergischen Stände baten wiederholt durch ihre Ausschüsse, dem Baseler Frieden beizutreten, die in englischem Solde stehenden Truppen zurückzuberufen, die Besetzung von Bremen aufzuheben, die Emigranten aus dem Lande zu schaffen und die Convention mit Oesterreich wegen Stellung (oder eigentlich Nichtstellung) des Reichsarmeecontingents aufzuheben. Georg hatte lediglich seine »Acquiescenz« zu dem Baseler Frieden ausgesprochen, Frankreich aber zeigte unverhohlen Lust, in die hannoverischen Lande einzufallen.. Der preußische Gesandte von Dohm wurde nun nach Hannover gesendet, um einen festern Zusammenhalt der hinter der Demarkationslinie liegenden Länder anzubahnen; allein in Hannover nahm man ihn lau auf, und auch die Vermittlung des Herzogs von Braunschweig führte nicht weiter, aber ebenso wenig kam man den Forderungen der Landstände nach. Das Geheimrathscollegium fürchtete schon damals Preußen mehr als die Franzosen und lehnte die angebotene Hülfe der Preußen gegen etwaige französische Angriffe unter allerlei Vorwänden ab. So war verwirklicht, was Berlepsch erstrebt hatte, die kalenberger Nation hatte ihre Neutralität, nur nicht kraft eigenen Handelns, sondern durch Preußen.
Berlepsch hatte sein Votum mehrern Freunden in Abschrift mitgetheilt, so dem Hofrath Heiliger, dem damaligen Schöngeist Hannovers, der mit allen Dichtern, Schriftstellern und Künstlern mehr oder weniger näher befreundet war, wie denn alles, was den Ideen von einem Fortschritt der Menschheit damals huldigte und daran mitzuarbeiten sich berufen fühlte, entweder in enger persönlicher Freundschaft, oder durch Orden und Freimaurerei verbunden war, und allen, die das Alte conserviren wollten, feindselig gegenüberstand. Zu den sich so feindselig gegenüberstehenden Größen gehörten aber seit 1792 der Ritter Zimmermann auf conservativer, der Freiherr von Knigge auf illuminatischer Seite, damals schon, obwol noch nicht vierzig Jahre alt, ein kranker, gebrochener Mann, der als Oberhauptmann die hannoverischen Hoheitsrechte in Bremen vertrat.
Dem Verfasser des Buchs »Ueber die Einsamkeit und den Nationalstolz« war die Eitelkeit etwas sehr zu Kopfe gestiegen, seitdem er an das Krankenbett Friedrichs des Großen gerufen war, und das hatte dann Knigge, den allezeit Federfertigen, bewogen, den Ritter, den er als Bekämpfer der Aufklärer außerdem nicht liebte, in einer kleinen Flugschrift: »Ueber Friedrich Wilhelm den Liebreichen und meine Unterredung mit ihm, von J. H. Meywerk, kurhannoverischem Hosenmacher«, lächerlich zu machen. Da Knigge derzeit noch in Hannover lebte, so erbitterte sich der Streit durch Zwischenträgereien, erreichte aber seinen größten Gipfelpunkt, als Kotzebue unter Knigge's Namen sein schmuziges, lästerliches Pasquill: »Bahrdt mit der eisernen Stirn, oder die deutsche Union gegen Zimmermann«, drucken ließ. Denunciationen und Angriffe Zimmermann's in der »Wiener Zeitschrift« gegen den Volksaufwiegler Knigge, die diesem zu neuen Satiren: »Des seligen Schafkopfs Papiere«, sogar zu einem bis zur Quadruplik geführten Injurienprocesse Veranlassung gab, spielten vom Anfange bis in die Mitte des letzten Jahrzehnts des vorigen Jahrhunderts.
Hofrath Heiliger kannte natürlich wiederum Großmann, den damaligen Theaterdirector, und hatte diesem das Berlepsch'sche Votum mitgetheilt.
Im Anfange des Jahres 1795, vor Abschluß des Baseler Friedens, war man nun aber in Hannover vor einem Einfalle der Franzosen sehr bange; alles Silbergeschirr und alle Kostbarkeiten bei Hofe waren eingepackt, die Geheimräthe von Beulwitz und Steinberg hatten ihre Sachen schon aus der Stadt transportiren lassen, Excellenz Schlottheim und Melusine von Wildhausen wollten auch einpacken lassen. In dieser aufgeregten Zeit nun hatte Großmann die Unvorsichtigkeit begangen, bekannte Persönlichkeiten, den Herrn von Knigge, die Herren von Münchhausen und von Sirach auf dem Theater in einer Posse vorzuführen. Man glaubte Großmann verhaften zu müssen, und das Gerichtsschulzenamt wurde mit einer Untersuchung beauftragt. Dieser ließ den unter dem Namen Baron Mühlenschwamm bekannten Advocaten Reineke ins Gefängniß rufen, um wegen Abwendung einer Untersuchung die Vertheidigung zu übernehmen, und gab ihm bei dieser Gelegenheit ein versiegeltes Packet an den Hofrath Heiliger. Reineke vertraute den Brief aus Bequemlichkeit dem Gefängnißwärter zu weiterer Besorgung an, der dann nichts Eiligeres zu thun hatte, als ihn dem Gerichtsschulzenamte zu übergeben, das den Brief öffnete und das Berlepsch'sche Votum fand. Es zog dies indeß anfangs keine andern Folgen nach sich, als daß Großmann inquirirt wurde, wie er zu dem Papiere gekommen, und darauf Hofrath Heiliger von der Justizkanzlei vernommen wurde, ob das Großmann'sche Anführen ein richtiges sei. Heiliger bestätigte dies, erklärte auf weiteres Befragen, er habe Großmann das Manuscript deshalb mitgetheilt, weil sie als beiderseitige Literatoren sich manches mitgetheilt hätten, was ihnen merkwürdig erschienen sei. Auf die ihm vorgelegte Frage: »ob Großmann damals bei Verstande, oder blödsinnig gewesen sei?« erwiderte er, er könne darauf nichts Bestimmtes antworten, da er kein Arzt sei.
Inzwischen hatte der Schauspieldirector sich nicht begnügt, das fragliche Votum einfach zu lesen, er hatte davon eine Abschrift genommen und diese seinem Sohne geschickt, der in Altona in der Verlagsbuchhandlung conditionirte, welche den »Genius der Zeit«, von Hennings, verlegte. Im Anfang November 1795 erschien nun das längstvergessene Votum in dieser Zeitschrift und machte in Hannover von sich reden.
Das war denn Wasser auf die Mühle der Gräfin Melusine, sie hatte jetzt eine Handhabe gegen Berlepsch. Dieser wurde im Januar 1796 von der Regierung aufgefordert, binnen drei Wochen Erklärung abzugeben, ob er sich zu dem Aufsatze und dessen Bekanntmachung bekenne, und wie er die unerhörten Anstößigkeiten, mit welchen derselbe erfüllt sei, zu rechtfertigen gedächte. Berlepsch antwortete würdig. Er, wie die Landschaft selbst, welche gleichfalls zum Berichte angefordert war, baten, die Sache in den loyalen Weg Rechtens zu verweisen, wenn die Regierung sich mit der Erklärung des Schatzraths nicht begnüge. Es erfolgte statt dessen ein Decret des Inhalts: »Se. Majestät hätten sich entschlossen, den Herrn Hofrichter aus Ihrem Dienst zu entlassen, und der Regierung befohlen, ihm seine Entlassung anzukündigen; ebenmäßig werde demselben seine Entlassung als Land- und Schatzrath ertheilt.« Zugleich wurde an die Ritterschaft des Fürstentums Kalenberg das Verlangen gestellt, »an seiner Stelle ein anderes tüchtiges Subject, das unseres Vertrauens würdig ist, zum Land- und Schatzrath in Vorschlag zu bringen«. Das Rescript und Postscript war ausgeheckt im neuen Schlosse zu Heustedt, datirt aber von Saint-James, den 13. Mai 1796, und gezeichnet George R. und C. von Lenthe.
Der Große Ausschuß der Landschaft reichte nun zwar bei dem königlich-kurfürstlichen Ministerium am 6. März 1797 eine untertänigste Vorstellung in den devotesten Ausdrücken ein, in welcher er bat, die ergangenen Rescripte dahin zu declariren, daß bei der Entlassung des Herrn von Berlepsch nicht der Gedanke vorgewaltet habe, als sei eine einseitige Dimission des Landesherrn hinreichend, sondern daß man keine andere Meinung gehegt, als es werde sich die kalenbergische Ritterschaft mit dieser Entlassung zuvor einverstanden erklären, mithin auch ihrerseits das demselben zum Land- und Schatzrath ertheilte Mandatum zurücknehmen; ferner um die Erklärung bat, daß nur eine dimissio simplex et honesta ertheilt sei, endlich sich sicherzustellen suchte bei eintretenden Weiterungen und etwaigen gerichtlichen Contestationen, indem Ihre höchste Person (Georg III.) das periculum litis übernehmen möge.
Wenn also geschehe, werde die getreue Ritterschaft aus bewegenden Ursachen das dem Berlepsch ihrerseits ertheilte Mandatum als Schatz- und Landrath gleichfalls zurücknehmen.
Das Ministerium ergriff diese Gelegenheitsmacherei mit beiden Händen, erklärte, daß Se. Majestät die Bezeigung der Devotion und Anhänglichkeit mit wohlgefälliger Satisfaction aufgenommen habe, daß nur eine ehrenvolle Entlassung beabsichtigt und ein verfassungsmäßiger Beitritt der Landschaft keineswegs ausgeschlossen sei, sowie daß Se. Majestät ihre getreue Landschaft gegen einen etwaigen anmaßlichen gerichtlichen Anspruch kräftigst zu schützen und vertreten versprächen.
Die Gräfin Melusine hatte bei der ganzen von ihr eingeleiteten Operation aber einen doppelten Zweck im Auge: es galt nicht nur Rache an Berlepsch, es galt zugleich, einen passenden Mann für Heloise zu finden. Diese war jetzt siebzehn Jahre alt und hatte sich zu einer Selbständigkeit entwickelt, welche der Gräfin gefährlich schien. Heloise, bei der Verheiratung Olga's erst ein dreizehnjähriges Kind, hatte aber dennoch ein Verständniß davon, daß ihre geliebte Schwester den auch ihr verhaßten Grafen Schlottheim nur gezwungen heirathe und sich sehr unglücklich fühle; sie ahnte so etwas von der Liebe derselben zu Karl, den sie selbst Schlottheim vorzog. Durch die Entfernung Eleonorens, der englischen Gouvernante, war Heloise gänzlich in die Hände der kleinen Französin gefallen, die durch ihre Gespräche und Romane schon Anna verderbt hatte. Heloise war aber klüger und eigenwilliger als jene. »Mir soll die Mutter keinen Bräutigam aufdringen«, hatte sie schon damals sich gesagt, als sie von der Schwester Abschied nahm. Diese hatte ihr von Nizza lange Briefe geschrieben und ihr die Wunder der Welt, welche sie auf ihrer Reise gesehen, ausführlich beschrieben. In allen diesen Briefen wehte ein Ton düsterer Schwermuth und Resignation, nur für die Schwester allein schien sie noch Herz und Sinn zu haben. Des Gemahls war in keinem Briefe erwähnt. Jetzt hatte Heloise auch schon zwei Briefe aus Neapel bekommen, in denen ein ganz anderer Ton herrschte, die in heiterster Laune geschrieben waren und auf volle Zufriedenheit mit der Gegenwart hindeuteten, ohne jedoch Karl's zu erwähnen. War es blos der köstliche Himmel Neapels, die schöne Natur und die ewig lachende Sonne, die sich in den Briefen Olga' s widerspiegelten? Heloise bezweifelte das; in einer Gesellschaft, der sie jüngst beigewohnt hatte, war davon die Rede gewesen, daß Prinz August und Graf Münster noch immer in Neapel weilen, und da hatte sie in ihrem Köpfchen sich zurechtcombinirt, daß ihre Schwester und Karl Haus sich in Neapel auch wol gefunden haben möchten. Sie hatte seitdem viel über das Glück der Liebe nachgedacht, und da die Mutter in jener Zeit gerade einen wunderschönen jungen Jäger in Dienst genommen, mit diesem eine kindlich-unschuldige Liebelei angefangen. Der eifersüchtige Blick der Mutter hatte diese frühzeitig entdeckt, der Jäger ward entlassen und die Gräfin dachte daran, für die Tochter eine passende Partie zu suchen. Nun hatte Rehberg als Nachfolger des Hofrichters und Schatzraths einen jungen Mann in Vorschlag gebracht, der einer alten reichbegüterten Adelsfamilie angehörte, den damals in Wetzlar als Assessor befindlichen Herrn von Bremer, Bruder des Geheimen Kammerraths von Bremer, und dieser erschien der Gräfin zugleich als eine passende Partie. Denn für Bremer war das, was bei Berlepsch nur das Ende seines langjährigen Dienstes war, nur ein Anfang und Uebergang. War Bremer wirklich ein so befähigter Mann, als Rehberg ihn schilderte, so war ihm recht bald ein Sitz im Geheimrathscollegio sicher. Der Reichskammergerichtsassessor von Bremer ward also zum Hofrichter ernannt und meldete sich zugleich zu den Stellen eines Land- und Schatzraths der kalenberger Landschaft. Melusine beliebte daher, daß die Ritterschaft gedrängt wurde, die Präsentation eines andern Land- und Schatzraths vorzunehmen.
Berlepsch seinerseits überreichte dem Ausschusse einen Protest, worin er erklärte, daß er sich seiner Aemter keineswegs für dimittirt ansehe, und gegen jede Neuwahl feierlichst protestirte. Der Ausschuß weigerte sich, dem Landtage vorzugreifen und sogleich eine neue Wahl auszuschreiben, und beschloß, den Rath einer auswärtigen Juristenfacultät einzuholen. Die Facultät entschied sich nicht im Sinne des Geheimrathscollegiums, sie rieth der Landschaft dringend, darauf anzutragen, daß der Weg Rechtens gegen Berlepsch eröffnet werde, und sich eventuell an die höchsten Reichsgerichte zu wenden, bis dahin Berlepsch in dem Besitze seiner bisherigen Aemter zu belassen, sich auch der Präsentation eines andern Land- und Schatzraths zu enthalten.
Als man in dem Kreise der Geheimräthe von diesem Gutachten hörte, erschrak man, denn man war gewohnt, der Stimme des Rechts, wenn sie namentlich von einer Facultät von Professoren und Doctoren beider Rechte abgegeben war, mehr Gehör zu schenken, als man das heutzutage thun würde. Es wurden nun die Stimmen genau erwogen, welche man für und gegen sich haben würde, bei der Gräfin-Witwe, bei dem Reichsgrafen Platen-Hallermund steckte man die Köpfe zusammen und berieth, wie man Hülfstruppen herbeordere. Die Gräfin hatte den klugen Einfall, daß man vom Kordon (der Demarcationslinie des Baseler Friedens) alle stimmfähigen Offiziere, namentlich den Hauptmann von Stockhausen, Hauptmann von Uslar, Major von Reden, Major von Scharnhorst herbeicitire. Graf Platen aber schickte in der Nacht vor der Abstimmung noch seine sechsspännige Staatskutsche, um den Gohgrefen Schaf am 18. Februar zur Abstimmung zu bringen, eine That, worüber sogar eine eigene Broschüre: »Ein Traum«, erschienen ist. Den schlauesten Einfall hatte aber der Geheime Kanzleisecretär Rehberg gehabt. Der Hofrath Häberlin zu Helmstedt hatte im Interesse des Herrn von Berlepsch eine Broschüre über dessen Dienstentlassung geschrieben, die neben dem Gutachten der erlanger Juristenfacultät ein großes Gewicht in die Wagschale des Hofrichters zu legen bestimmt war. Rehberg bestellte nun, ob durch Vermittelung Pütter's oder direct, in den »Göttinger gelehrten Anzeigen« eine recht derbe Abfertigung dieser Schrift bei Herrn Professor Berg. Dieselbe sollte am 16. Februar, zwei Tage vor dem Landtage, erscheinen und dann durch expressen Reiter nach Hannover gebracht und unter die Landstände vertheilt werden, am Tage vor der Wahl. Einem jüngern Grafen von Hardenberg, der sich in Göttingen aufhielt, war es indeß gelungen, einen Abdruck dieser Recension schon Anfang Februar zu erhalten, und ehe das Stück der göttinger gelehrten Zeitung nur ausgegeben war, hatte der federfertige Häberlin eine Antikritik geschrieben und drucken lassen, sodaß zu großer Verwunderung der Landtagsmitglieder Kritik und Antikritik am gleichen Tage vertheilt wurden.
Inzwischen war es zu spät, als daß Gründe des Rechts und der Billigkeit einwirken konnten. Jeder hatte Partei ergriffen, der eine aus diesem, der andere aus jenem Grunde, der General Reichsgraf von Wallmoden-Gimborn z. B. lediglich, »weil er überall nicht wollte, daß freisinnig gesprochen und schwadronirt würde«. Dreiundzwanzig gegen funfzehn Stimmen beruhigten sich bei der Entlassung Berlepsch's in der Voraussetzung, daß diese eine ehrenvolle, und die Concurrenz der Stände dabei vorausgesetzt werde, die Minorität wollte Verweisung in den Rechtsweg.
Jetzt ging Berlepsch das Reichskammergericht an, und dieses, o Wunder über Wunder! dieses faßte schon am 20. Juni 1797, vier Wochen nach der ersten Eingabe, den Beschluß gegen Georg III. als Herzog von Kalenberg: »bis zu des kaiserlich königlichen Gerichts weiterer Verordnung mit allem Verfahren gegen von Berlepsch einzuhalten«, wie der mitbeklagten Ritterschaft des Fürstentums Kalenberg aufgegeben ward, mit der Wahl eines neuen Land- und Schatzraths nicht weiter vorzuschreiten. Wohl war das Documentum sub Aquila ausgefertigt, allein der Reichsadler hatte schon keine Kraft mehr bei den Fürsten und Corporationen, er war flügellahm. Die kalenbergische Ritterschaft wählte am 22. Juni, an demselben Tage, an dem ihr das Decret insinuirt war, den Hofrichter von Bremer auch zum Schatz- und Landrath. Derselbe wurde von der Regierung bestätigt und in das Schatzcollegium eingeführt.
So weit war also der Plan Melusinens gelungen. Jetzt setzte sich derselben aber ein Hinderniß entgegen, an welches die Gräfin am wenigsten gedacht hatte. Heloise von Wildhausen war innig befreundet mit der ältesten unverheirateten Tochter des Landraths von Münchhausen zu Schwöbber und hatte von der Mutter, die in Hannover mit ihren Intriguen genugsam beschäftigt war, die Erlaubniß bekommen, in Schwöbber den Frühsommer zuzubringen. Der Landrath von Münchhausen war nun aber ein eifriger Anhänger des Entsetzten. Hier fand Heloise nicht nur die ganze Broschürenliteratur in der Berlepsch'schen Sache, sondern sie traf eines Tages den Helden selbst, welcher mit seinem Freunde Drost von Stietenkron auf Schwöbber einen Besuch machte. Berlepsch war seit der Zeit, wo wir ihm auf Haus Berlepsch begegneten, sehr alt und weiß geworden und hatte das Unglück gehabt, das linke Auge durch eine Verwundung zu verlieren. Heloise hatte einen demokratischen Zug, vielleicht vom Vater, in sich, sie hatte großes Mitleid mit den Leiden der Menschheit, für die es ja in jenen Tagen besondere Annalen gab, in denen auch Berlepsch seine Stelle gefunden hatte. Obgleich sie vom Rechte wenig verstand, so sagte ihr das Gefühl, daß man einen landschaftlichen Beamten, der von der Landschaft gewählt und von der Regierung nur bestätigt war, nicht einseitig entlassen könne. Aber auch materiell hielt sie Berlepsch im Rechte, denn sie liebte die Neufranken schon darum, weil sie eine Coalition von ganz Europa, von England, Oesterreich, den Niederlanden, Preußen und dem Deutschen Reiche zurückgeschlagen hatten, und sie verachtete die Emigranten, die seit vier bis fünf Jahren schon ihre Mutter umlagerten und immer nach Geld, Geld und abermals Geld dürsteten, die voll großer Worte waren, aber wenig von Thaten.
Das Land Hannover war bis zum Baseler Frieden von ihnen wie von einer Landplage überschwemmt gewesen.
Sie selbst war sich gegen den Sohn Berlepsch's eines persönlichen Unrechts bewußt, hatte sie doch, freilich noch als Kind, als ihr von der Mutter bei Olga's Hochzeit befohlen war, recht freundlich gegen den Drost von Berlepsch zu sein, ihn unartig behandelt.
Genug, Heloise wurde in Schwöbber eine eifrige Verteidigerin der Sache Berlepsch's, eine Feindin aller Rehbergianer, wie man die Freunde der Regierung nannte. Als nach ihrer Rückkehr die Mutter sie darauf vorzubereiten anfing, daß eines Tages der junge Hofrichter, Land- und Schatzrath von Bremer kommen könne, um ihre Hand anzuhalten, erklärte sie: »einem Jüngling, der einen alten, klugen und edeln Mann wie Berlepsch aus seiner Stellung verdrängt habe, nun und nimmer die Hand reichen zu wollen«. Sie hielt der Mutter, die sie nur von Rehberg aufgestachelt wähnte, eine lange moralische Vorlesung über das Berlepsch angethane Unrecht, versicherte, die erste Gelegenheit, wo sie mit dem neuen Hofrichter zusammentreffe, zu benutzen, ihm das alles ins Gesicht zu sagen, wie ihrem Vormunde, dem Geheimrath von Schlottheim, desgleichen.
Die Mutter wußte mit dem Kinde nichts aufzustellen, sie wurde nach Heustedt geschickt nebst französischer Gouvernante, wo Tante Hulda, ein altes krummes Mütterchen, noch immer im vereinsamten Schlosse weilte, um Flickdecken zusammenzunähen.
Inzwischen hatte der unermüdliche Berlepsch und sein noch unermüdlicherer Anwalt Häberlin am 30. Januar 1798 von dem kaiserlichen Reichskammergerichte sowol ein mandatum sine clausula gegen Georg III., als gegen die kalenbergische Landschaft erlangt, worin den Beklagten aufgegeben wurde, gegen Berlepsch nicht factisch und willkürlich, sondern justizmäßig im Wege Rechtens zu verfahren, ihn sofort in die bekleideten Aemter und den Genuß seines Diensteinkommens einzusetzen und innerhalb gesetzter Frist Anzeige zu thun, daß dem kaiserlichen Mandate geziemend nachgelebt sei.
Wenn man ein solches Urtheil gegen die Majestät und eine Ritter- und Landschaft, die schlechthin mit Du angeredet wurde, sah, so mußte man glauben, so ein Reichsgericht sei eine herrliche Sache. Das glaubte mindestens der kaiserliche Kammergerichtsbote Heinrich Hauenschild aus Wetzlar, als er sich am 13. Februar desselben Jahres mit dem Land- und Schatzrathe Berlepsch, der die Expedition des Mandats selbst betrieben hatte, in Wetzlar in dessen Kutschwagen setzte und nach zwei Tagen wohlbehalten in München anlangte, wo ihn der Herr Schatzrath verließ und er in der ordinären Post weiter fahren mußte. Heinrich Hauenschild war schon weit im großen Römischen Reiche herumgekommen, er hatte schon manchem Grafen und Fürsten, manchem Bürgermeister und Rath Mandate des Gerichts behändigt, auf keine Reise hatte er sich aber so sehr gefreut als auf diese Reise nach Hannover. Denn es waren jetzt mehr als sechsundzwanzig Jahre vergangen, seit seine einzige Schwester, die im Dienste des Kammergerichtsraths Buff gestanden, mit der ältesten Tochter Lotte, welche nach Hannover geheirathet, fortgezogen war, und er hatte sie seitdem nicht wiedergesehen. Er war damals noch ein Junge gewesen, eben confirmirt, der bei den Herren Assessoren allerlei Dienstleistungen verrichtet. Er erinnerte sich noch sehr wohl des jungen Frankfurters, für den er so unzählige Briefe an Lotte Buff bringen mußte, des seitdem so berühmt gewordenen Goethe, er hatte auch Jerusalem gekannt, der sich todtgeschossen, und viele andere Männer, die seitdem zu hohen Ehren und Stellen gekommen waren. So kannte er auch recht wohl den Ehemann Lottens, den jetzigen Hofrath und Vicearchivarius Johann Christian Kestner.
Als Hauenschild daher einen Brief Berlepsch's an dessen Sachführer und Notar Reischauer abgegeben hatte, eilte er in die große Aegidienstraße, wo im jetzigen Cruse'schen Hause Kestner und seine Lotte wohnten. Lotte hatte damals schon so viele Kinder, als diese Geschwister gehabt, ihr ältester Sohn war seit einem Jahre als Auditor bei dem Archiv angestellt, während ihr zehntes Kind (der in Rom verstorbene Legationsrath Kestner) mit den beiden Schwestern Charlotte und Klara noch in der Kinderstube spielte.
Lotte liebte ihre treue Magd Barbara Hauenschild, die ihr von Wetzlar gefolgt, die alle ihre Kinder gepflegt, gar sehr und nahm den Bruder wohl auf, als dieser am 19. Februar gegen Abend bei ihr einsprach. Demselben wurde ein gutes Essen bereitet, eine Flasche Wein vorgesetzt, und Lotte Kestner setzte sich selbst, während er aß, mit in die Küche und ließ sich von ihrer Vaterstadt und der Lahn erzählen. Ob der alte Dom noch stehe, ob die Buche noch vorhanden, unter der sie mit Goethe und ihrem Manne so oft gespeist, wer in den letzten Jahren in ihrer Straße geboren sei, das alles mußte Hauenschild erzählen. Lotte bedauerte nichts mehr, als daß ihr Hofrath auf ein paar Tage nach Celle gereist sei in Begleitung des Auditors.
Da wurde laut und heftig an die Thür gepocht, es erschienen drei Männer mit rothen Röcken und großen dreieckigen Hüten, wie sie schon nicht mehr Mode waren, die sich als Regierungsbote Tubbe, als Kanzleibote Sprenger und als Consistorialbote Ringe kundgaben und begehrten, den sogenannten Reichskammergerichtsboten Hauenschild, der sich hier aufhalten sollte, zu sprechen.
Die Frauenzimmer, Lotte wie Hauenschild's Schwester, waren natürlich sehr erschrocken, und begab sich nun folgende Haupt- und Staatsaction in der Küche. Der Regierungsbote zog ein großes Schreiben mit Siegel und der Unterschrift des Geheimraths von Kielmannsegge hervor, stemmte die eine Hand auf den großen Bambusstock und las den Befehl der Geheimräthe, der dahin lautete: »Dem allhier sich eingefundenen Kammergerichtsboten Hauenschild werde damit zur Nachachtung bedeutet, daß das von ihm überbrachte insinuandum in Sachen u. s. w., in welchen das kaiserliche und Reichskammergericht offenkundigermaßen incompetent sei, von Se. Majestät dem Könige nicht angenommen werden könne, dermalen ihm befohlen würde, sich aller heimlichen und öffentlichen Insinuation davon, als welche ein für allemal hierdurch cassirt und für ungültig und unstatthaft erklärt werde, bei unangenehmer Verfügung zu enthalten und sich sogleich aus Seiner Majestät hiesiger Residenz hinwegzubegeben.«
Unser kaiserlicher Reichskammergerichtsbote aber warf sich in die Brust, wies auf seinen kaiserlichen Adler vor derselben und meinte, er sei doch kein Spitzbube, als welcher er hier überfallen und behandelt würde, sondern ein kaiserlicher Bediensteter, und der Kaiser stehe über Reich und Königen. Und das meinte seine Schwester Barbara erst recht, und fuhr auf den Regierungsboten Tubbe, den sie niemals hätte beleidigen mögen, los, daß diesem für seine Augen bange wurde. Lotte Kestner suchte zu begütigen und meinte, morgen komme ihr Mann wieder, und der werde das schon ausmachen, für heute sei Hauenschild ihr Landsmann, ihr Gast, und man möge hier ihn nicht weiter belästigen. Tubbe aber war in seiner Würde als Regierungsbote angegriffen, er befahl dem Hauenschild, bei Strafe sofortiger Verhaftung insinuandum und sonstige Papiere vorzulegen. Und als die ängstlich gewordene Barbara das in Riemen geschnürte Actenpacket, das neben dem Hute und Rocke des Bruders lag, hervorholte, hing Tubbe dasselbe dem Reichskammergerichtsboten um, befahl seinen Begleitern, denselben unter den Arm zu nehmen, und so führte man den Mann, der die Befehle des Kaisers und Reichs ausführen sollte, aus dem Hause zum Aegidienthore heraus. Hauenschild protestirte fortwährend, und als man in die Vorstadt kam, bat er, ihn, da er ein alter Mann sei, der in der Nacht und bei dem schlechten Wetter nicht gehen könne, daselbst zu lassen. Allein man schleppte den Reichskammergerichtsboten bei Nacht und Nebel durch Koth und Dreck bis an die Grenze des Stifts Hildesheim, wo man ihm bei Gefängnißstrafe das Kurfürstenthum zu betreten verbot. Der Reichskammergerichtsbote brachte die Nacht im Fieber auf der Landwehrschenke zu, setzte am andern Morgen ein großes Promemoria auf, daß Se. kaiserliche Majestät und das hohe Kammergericht in seiner Person in Hannover beschimpft sei, und begab sich dann nach Hildesheim, wo er durch die kaiserlichen Notare Albrecht und des statt zweier Zeugen subrequirirten Notars Firnhaber das Originalmandat vom 29. Januar 1798 der königlichen Landesregierung wie auch der kalenbergischen Landschaft durch die Post insinuiren ließ.
Da Hauenschild grubenhagensche und göttingensche Landestheile noch berühren mußte, um nach der Heimat zurückzugelangen, vertauschte derselbe vorsichtigerweise seinen kaiserlichen Livreerock mit einem bürgerlichen Kleide, und da er nicht wagte, die ordentliche Post zu benutzen, und sich fürchtete, weil er dennoch heimlich insinuirt hatte, in Haft genommen zu werden, kam er nach großen Mühseligkeiten und Beschwerden im Hessischen, im Hause Berlepsch an, wo der Gerichtshalter Seutheim und Justitiar Rausch über seine Behandlung in Hannover ein gerichtliches Protokoll aufnahmen, das sich in der »Sammlung sehr wichtiger Actenstücke in der Berlepsch'schen Sache«, so 1798 in Frankfurt und Leipzig erschienen, Seite 7–17 abgedruckt findet. Das war der letzte kaiserliche Reichskammergerichtsbote, der das Land Hannover betrat.