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10. Das Mittagsmahl.

Müh' und Arbeit, Hast und Last
Jahr für Jahr durchs ganze Leben;
Ei, da darf's auch manchmal geben
Frohe Feste, süße Rast!

a) Die Einladung.

Die Einladung zum Diner oder besser Mittagessen, kann sowohl mündlich als schriftlich geschehen. Gedruckte Einladungskarten zu versenden, ist praktisch, doch müssen sie einfach gehalten sein; nur der gediegene Karton bestimmt ihren Wert.

In möglichst knapper Fassung lautet die Einladung etwa:

»Herr und Frau A. beehren sich, Herrn und Frau B. für Mittwoch nachmittag 5½ Uhr zum Mittagessen hierdurch ergebenst einzuladen.«

Oder:

»Herr und Frau L. werden höflichst ersucht, das nächsten Montag, den 17. ds. nachmittags 5 Uhr bei uns stattfindende Diner durch ihre Gegenwart auszuzeichnen.

Ganz ergebenst

Herr und Frau K.«

Tag und Stunde muß stets deutlich angegeben werden, um Irrtum zu vermeiden und pünktliches Eintreffen zu veranlassen.

Vernünftigerweise wird jetzt das fremde »Diner« oder »Dinner« durch das gut deutsche »Mittagessen« ersetzt. Bei späteren Essen fällt die Bezeichnung »Mittag« weg. Für Abendeinladungen wird nunmehr auch »Tee und Tanz« anstatt » thé dansant« gewählt.

Bei Abendgesellschaften, Ball usw. wird die Einladung ungefähr lauten:

»Kommerzienrat von Deghen und Gemahlin beehren sich ... auf Montag, den 4. November abends ½9 Uhr ergebenst einzuladen.

U. A. w. g.« (Um Antwort wird gebeten.)

Bescheidener ist es, den Namen des Geladenen voranzusetzen. Vorgedruckte Karten bedürfen nur der handschriftlichen Namensausfüllung.

Die Einladungen sollen zeitig ausgesandt werden; denn die Gäste bedürfen der nötigen Frist, um annehmen oder absagen zu können, die Hausfrau desgleichen, um ihre Vorbereitungen zu treffen und für einen etwa ausfallenden noch zeitig einen Ersatzgast einladen zu können. Späte Einladungen werden übel vermerkt.

Die Einzuladenden müssen nach Anzahl und Anpassung wohl überlegt werden. Ein knappes Behelfen an verfügbarem Raum beeinträchtigt das Behagen, allzu verschiedenartige oder unverträgliche Elemente taugen nicht zusammen.

b) Das Zurüsten der Tafel.

Die Veranlassung sowie die Verhältnisse des Gastgebers bestimmen den Speisezettel. Es bedarf nicht zahlloser Gerichte, um eine fröhliche Tafelrunde zu befriedigen, doch müssen sie sorgfältig und wohlschmeckend bereitet sein.

Wir möchten der vernünftigen Einfachheit und weisen Beschränkung auch bei diesem Anlasse ausdrücklich das Wort reden; ist nur genügend Vorrat, so daß keine Kargheit geargwöhnt werden kann, so darf man das Einlenken in maßvolle Bahnen mit Freuden begrüßen. Mehr als satt werden, kann auch der berüchtigtste Feinschmecker nicht, und gerade die Tafelfreuden sind »kostbare« Genüsse.

Um auch das Auge der Gäste zu erfreuen, prange auf der Festtafel das beste Tischzeug, glänzender Damast in schönen Gebilden.

Fein bemaltes oder buntgetöntes Tafelgeschirr ist ein vorzüglicher Schmuck, nur muß es für die Zahl der Gäste ausreichen. Andernfalls ist weißes Porzellan vorzuziehen.

Silber und Kristall, zierliche Streublumenanordnung oder feine Blumengewinde schmücken die Tafel sehr. Den Glanzpunkt bilden die mit auserlesenen Früchten und Konfekt gefüllten, mit Blumen gezierten Tafelaufsätze in getriebener Silberarbeit. Wer alte kostbare Stücke besitzt, verfügt über den wertvollsten Tafelschmuck.

Das eigentliche Tischdecken ist bereits in Kapitel 3 a besprochen worden; alles dort Gesagte gilt auch hier. Nur verlangt die Sitte, daß jedem Gedeck eine Speisekarte zugeteilt werde, damit der Betreffende sich aus der Speisenfolge das ihm Zuträgliche und Angenehme vormerken kann. Diese Karten sind in Papier-Geschäften in großer und geschmackvoller Auswahl zu haben; zuweilen verdanken sie auch dem kunstfertigen Haustöchterlein ihre Entstehung.

Jeder Platz wird mit einer den Namen des betreffenden Gastes tragenden Karte bezeichnet; letztere wird auf dem Gedeck aufgelegt.

Im Speisezimmer soll die Luft eher kühl als warm sein, der Raum nicht beengt; schicklicher Zwischenraum erleichtert die Bewegung, allzuweite Entfernung hingegen beeinträchtigt die Unterhaltung und die zuweilen erbetenen kleinen Handreichungen.

c) Das Eintreffen zum Mittagessen.

»Pünktlichkeit ist die Höflichkeit der Könige«, sagt ein wahres Wort, darum werden sich hochgestellte Personen stets pünktlich zur angegebenen Frist einfinden.

Allein jeder einzelne, welchem Rang er auch angehöre, ist zur Höflichkeit verpflichtet, daher ist es wohlgetan, sich stets wenige Minuten vor dem in der Einladung vermerkten Zeitpunkte einzustellen.

Den versammelten Gästen kann nicht zugemutet werden, um eines einzigen Unpünktlichen willen auf den Beginn des Mahles zu warten, ebensowenig aber der Dame des Hauses, deren sorgsam vorbereitetes Essen unter Verschleppung der Tischzeit leiden muß. Der Humor versagt bei den ersteren, bei der letzteren die Gemütsruhe, und dann ist's schlimm bestellt um das erhoffte Behagen.

Besonders angesehenen Gästen gibt man längere Wartefrist zu; sonst aber wird der Gastgeber die Geduld der harrenden Eingeladenen um eines einzelnen Nachzüglers willen nicht länger als eine knappe Viertelstunde auf die Probe stellen.

d) Der Empfang der Gäste.

Wirt und Wirtin erwarten ihre Gäste im Salon. Die Dame des Hauses wählt einen jedem Eintretenden leicht sichtbaren Platz, damit dieser sich ihr rasch nähern und sie begrüßen kann.

Der Hausherr begrüßt seine Gäste an der Türe; Damen geleitet er zum Platze seiner Gemahlin.

Bevorzugte Gäste, Vorgesetzte oder Personen von hohem Range werden im Vorsaal oder an der Treppe empfangen.

Sobald der Kreis der Geladenen vollzählig ist, wird von der Hausfrau das Anrichten befohlen.

e) Der Hintritt zur Tafel.

Der Diener hat der Dame des Hauses zu melden, daß die Tafel bereit ist. Dies geschieht mit den Worten: »Gnädige Frau, die Tafel ist angerichtet.«

Darauf erhebt sich dieselbe und ersucht den wertesten oder durch höheres Alter bevorrechteten Gast, sie zur Tafel zu führen.

Der Hausherr ist Führer und Tischherr der vornehmsten oder ältesten Dame.

Der Hausfrau mit ihrem Kavalier gebührt der Vortritt; den Schluß des Zuges bildet der Hausherr mit seiner Dame.

Sind die übrigen Herren nicht schon zuvor durch den Gastgeber benachrichtigt, welche Dame als Tischnachbarin ihnen bestimmt ist, so ist freie Wahl vorgesehen. Hierbei haben jedoch die älteren Herren den Vorrang; die jüngeren verhalten sich abwartend und treffen ihre Wahl erst, nachdem die ersteren der erwählten Dame den Arm gereicht haben.

Im Speisesaal angekommen, macht der Herr seiner Dame eine formelle Verbeugung, verhilft ihr zu dem ihren Namen tragenden Platze und nimmt alsdann den seinigen ein.

f) Die Tischordnung.

Es ist keine ganz leichte Sache, eine aus so viel verschieden gearteten und gestimmten Persönlichkeiten bestehende Tischgesellschaft zusammenzustimmen, so daß jeder einzelne passenden Anschluß findet und sich nicht nur hinsichtlich der Speisen, sondern auch in bezug auf den noch wichtigeren geselligen Genuß vollständig befriedigt fühlt. Hier muß die Gastgeberin ihre ganze Kunst, all ihre Menschenkenntnis und feinen Takt aufbieten, damit Schweigsame aufmunternde Gesellschaft, redselige Naturen gute Zuhörer finden; Menschen, die wenig gemeinsame Interessen oder geringes Anpassungsvermögen besitzen, taugen nicht als nahe Tischgenossen, am allerwenigsten jedoch solche, die eine gewisse Antipathie gegeneinander empfinden. Tafelfreuden täuschen über manch unliebsamen Eindruck hinweg, unangenehme Nachbarn aber vergißt man darüber nicht!

Die Plätze rechts und links neben der Wirtin gelten stets als Auszeichnung. Der Wirt pflegt am unteren, die Hausfrau am oberen Ende der Tafel zu sitzen.

Es versteht sich von selbst, daß, wie überall im gesellschaftlichen Leben dem ehrfurchtgebietenden Alter wie durch Rang und Bedeutung hervorragenden Gästen die besten Plätze gebühren.

Bunte Reihe gilt außerdem als Regel, d. h. insofern, als immer ein Herr und eine Dame ein Tischpaar bilden, und im übrigen die Neigungen, der Grad gegenseitiger Beziehungen oder Interessen maßgebend sind. Das Alter soll man indes nicht mitten in die lach- und necklustige Jugend hineinsetzen, sondern ihm Gelegenheit zu ungestörtem Gedankenaustausch in ruhiger Unterhaltung verschaffen.

Da Namenkarten die Gedecke bezeichnen, so ist ein unliebsamer Irrtum kaum zu befürchten. In kleinem Kreise kann auch die freundliche Bitte der Wirte die Platzordnung bestimmen.

g) Vom Zugreifen.

An feiner Tafel wird nicht genötigt. Es empfiehlt sich also, sich vermittelst der Speisekarte das, was man zu genießen wünscht, zusammenzustellen, damit man nicht halbgesättigt vom Tisch aufstehen muß. Unliebsame Gerichte oder solche, deren Zerlegen ungewohnt und daher schwierig ist, kann man unbedenklich vorübergehen lassen, eine leichte Handbewegung genügt dazu. Andere mögen dafür entschädigen, doch darf die Speisenfolge nicht dadurch aufgehalten werden.

Die Speisen werden stets von der linken Seite dargereicht; dies ermöglicht ein geschicktes Zulangen mit der freien rechten Hand.

Das Zugreifen hat rasch und gewandt zu geschehen, denn auch andere wollen bedient sein. Tafeltuch, Serviette und die eigene Toilette wie diejenige der Tischnachbarn sei dabei sorgfältigster Schonung empfohlen.

Kritisches Auswählen oder zwischen der Reihe Herausnehmen der servierten Fleischstücke ist unpassend; ebenso darf nicht unbescheiden zugegriffen werden. Dies gilt besonders bei erlesenen Gerichten, die nicht wie Hausmannskost zur Stillung des Hungers bestimmt sind.

Die Art des Essens verrät den Grad der Bildung. Es genügt nicht, mit Messer und Gabel, Brot und Wein Bescheid zu wissen; nein, auch allzu rasches oder allzu langsames Essen ist zu vermeiden. Ersteres gibt den Anschein des Heißhungers, letzteres erweckt den Verdacht heimlicher Unzufriedenheit. Das Schlimmste ist aber wohl der Feinschmecker, der sich mit solch ersichtlicher Andacht und rücksichtslosem Behagen in die Genüsse der Tafel vertieft, als könnten dieselben kein Ende nehmen.

Der Tischherr besorgt für sich und seine Dame die Füllung der Gläser. Er hat dabei erst ein wenig in sein eigenes Glas zu gießen, um das Hereinschwimmen etwaiger Korkteilchen zu vermeiden. Danach erst wird das Glas der Dame gefüllt; selbstredend nicht randvoll. Das Eingießen hat von der rechten Seite aus zu geschehen.

h) Das Tischgespräch.

Wenngleich Herren mehr um des Essens willen sich einzufinden pflegen, sollen sie doch ihren Partnerinnen, die der Unterhaltung erhöhtes Interesse zuwenden, hierin entgegenkommen. Ein guter Gesellschafter darf versichert sein, stets gern gesehen zu werden und sich auch selbst gut zu unterhalten vermöge des Widerhalls, den er zu wecken versteht.

Indes ist auch von der anderen Seite verständige Rücksicht zu erwarten. Denn man kann nicht dem Geist allein gerecht werden, auch der Körper verlangt sein Teil.

Beim Tischgespräch werden ernste, traurige, aufregende Vorkommnisse, erschütternde Ereignisse vermieden. Es soll heiter, leichtgeschürzt und wechselvoll sein; man soll nicht matt und schleppend sprechen, nicht von den teuren Marktpreisen oder vom Wetter reden, nicht den eigenen Haushalt noch die Verhältnisse des lieben Nächsten hervorkramen.

Krankheitsgeschichten, Politik, Religion, soziale Probleme taugen nicht in den fröhlichen Tafelkreis; Fachgespräche finden kein Echo, denn man trachtet nach Zerstreuung, nicht nach Kopfarbeit. Gemeinsame Interessen, besonders schöngeistige, können mit Gleichgesinnten besprochen werden, da ja meist Paar für Paar sich unterhält. Neue Erscheinungen auf allen Kunstgebieten in nicht zu breiter Weise behandelt, werden wohl immer belebend wirken.

Das Tischgespräch soll nicht laut und dröhnend sein, allein auch nicht verhaltenen, flüsternden Tones, was den Anschein heimlicher Vertrautheit hervorrufen würde.

Der Redselige soll nicht nur sich selbst, sondern auch andere sprechen hören; der Schweigsame soll seiner Neigung Zwang antun, denn was in seinen eigenen vier Wänden wohl angeht, taugt nicht in Gesellschaft. Damen, die lieber an fröhlichem Geplauder sich ergötzen, als an der mehr oder minder reichen Reihenfolge der Speisen, haben indes vor allzu lebhaftem Sprechen sich zu hüten: Jedem das Seine, – auch der Tisch will seine Triumphe feiern.

Führt uns der Zufall oder ein günstiges Geschick bei Tafel mit einer Persönlichkeit zusammen, der wir besondere Verehrung zollen oder Rücksicht schulden, oder ist uns an ihrer Fürsprache, ihrer Gunst oder guten Meinung dringend gelegen, so werden wir uns klugerweise den Tafelgenüssen nicht in erster Linie zuwenden, sondern unsere volle Aufmerksamkeit dem bevorzugten Tischnachbar zuteil werden lassen.

i) Tischreden.

Trinksprüche verlangen ein aufmerksames, verständiges Publikum und einen sehr geeigneten Vertreter, sollen sie nicht zum Schrecken aller Anwesenden werden.

Wer über eigenen Witz, rasches Konzeptionstalent, gute Stimmittel und entsprechende Vortragsweise verfügt, mag immerhin das Amt eines Tischredners versehen, er darf überzeugt sein, die Stimmung zu beleben, und ist der Geist frisch angeregt, so ist auch der Magen wieder aufnahmefähiger.

Wer ein gutes Gedächtnis besitzt, darf immerhin einen wohlvorbereiteten Trinkspruch in Prosa oder Versen ausbringen. Ein treuloses Gedächtnis verursacht jedoch nur peinliche Pausen, Verlegenheit für den Redner wie für die Zuhörer. Dann ist es besser, in aller Kürze, unter Anwendung sinniger Anklänge oder launiger Einfälle, aus dem Stegreif zu sprechen; der Eindruck ist jedenfalls unmittelbarer und wirkt dementsprechend.

Ein Trinkspruch soll nicht zu lang, nicht trocken und in alltäglichem Redestil, nicht nach althergebrachter Schablone oder langweilig sein. Er sei knappgeschürzt, originell und vor allem dezent; anzügliche Abschweifungen verstoßen gegen den guten Ton und stellen dem geistigen Gehalt des Redners ein Armutszeugnis aus.

Damen brauchen einen ihnen persönlich dargebrachten Toast nicht anders als durch eine dankende Verneigung zu erwidern; selbst witzige, schlagfertige, durch ihren Geist oder ihr Wirken hervortretende Damen werden wohl daran tun, hiervon keine Ausnahme zu machen, da die Feststimmung, in der man sich leicht angeregt fühlt und nach Abwechslung und neuen Eindrücken sehnt, nicht bis in die Alltäglichkeit hinüberreicht und die kühle Kritik des Tages von der erhaltenen Anregung nichts mehr verspürt.

Herren sind indes stets genötigt, einen ihrer Person geltenden Trinkspruch zu erwidern; ein paar einfache Dankesworte genügen, wo ein besonderes Rednertalent nicht vorhanden ist. Auch den der Hausfrau oder dem Hause geltenden Trinkspruch erwidert der Hausherr in Person; Damen können sich überhaupt durch Verwandte und Bekannte vertreten lassen, wo die dankend quittierende Verneigung nicht genügend erscheinen sollte.

Wer die Absicht oder die Aufgabe hat, mit einem Trinkspruch hervorzutreten, erregt und erheischt die Aufmerksamkeit der Tafelrunde durch leichtes Anschlagen des Messers an sein Glas.

Dann verstummt das Summen und Schwirren plaudernder, lachender Stimmen, die Gesellschaft lauscht, um erst nach Beendigung des Toastes die unterbrochene Unterhaltung wieder aufzunehmen.

Als Gegenstand der Trinksprüche denkt man sich gewöhnlich: Festgeber und Festgeberin, die Damen des fröhlichen Kreises, die versammelten Gäste. Bei Zweck- oder Ehrenessen gelten dieselben hauptsächlich den durch das Fest Gefeierten, den Spitzen der Versammlung, dem Landesherrn; ebenso dem Gedeihen des Geschäftes, dem Jubilar usw.

k) Das Aufheben der Tafel.

Das Aufheben der Tafel gebührt allein der Wirtin. Keiner der Gäste darf zuvorkommen oder eine Ausnahme machen. Wer die Einladung zu Tische annimmt, hat auch die nötige Zeit zu behaglicher Abwickelung der verschiedenen Gänge. Wenn das Dessert vorüber ist, und die Unterhaltung zu ermatten beginnt, dient gewöhnlich die erste eintretende Pause als passende Gelegenheit. Die Dame des Hauses erhebt sich, erbittet den Arm ihres linksseitigen Nachbars, und läßt sich in den Salon zurückgeleiten.

Die übrigen Tischherren folgen diesem Beispiel. Nachdem sie ihre Damen gleichfalls in den Salon geleitet haben, verabschieden sie sich durch eine Verbeugung und nähern sich alsdann der Dame des Hauses, um derselben durch einige gewählte Worte ihren Dank auszudrücken.

l) Gegeneinladung.

Junggesellen sind vom Erwidern einer Dinereinladung ein für allemal befreit, es sei denn, daß sie eigenen Hausstand führen und dann durch ein Herrenessen erwidern.

Einzelne Damen können in beschränktem Kreise durch eine Kaffeegesellschaft, einen Fünfuhrtee oder Teeabend die empfangene Einladung beantworten. Notwendig ist eine solche indes nicht, falls der Beruf, die verfügbaren Räume oder Mittel dies verbieten. Man bedenke immer, daß nur die Gastgeber wieder zu ehren sind, nicht die ganze Tafelrunde, der man vielleicht völlig fernsteht. An liebenswürdiger Erkenntlichkeit wird es keine Dame fehlen lassen; Blumen, Süßigkeiten oder kleine Handarbeiten zu schicklicher Gelegenheit dargebracht, genügen vollkommen.

m) Herrenessen.

Als solche kommen das Gabelfrühstück oder »Lunch«, »Dejeuner dinatoire«, das schwedische Frühstück und das Herrenfrühstück in Betracht. Dieselben fallen in die Zeit von 12-3 oder 1-4 Uhr mittags und sind meist so reich in ihrer Zusammenstellung, daß ein richtiges Mittagessen danach füglich entbehrlich sein oder doch nur wie in den feinsten Kreisen auf eine späte Mittagsstunde fallen dürfte.

Ein derartiges Herrenessen ist beliebt als gesellige Vereinigung eines kleineren oder größeren Bekanntenkreises, zur Ehrung von Jubilaren, durchreisenden Freunden, gefeierten Tageshelden oder als Erwiderung einer empfangenen Einladung zum Mittag- oder Abendessen.

Sie verlangen vor allem feurige Südweine, reiche Speisenfolge, in Würze, Zugabe und Dessert dem Geschmack der Teilnehmer angepaßt. Die Fleischbrühe wird zumeist in großen Tassen gereicht, da zum »Frühstück« Suppe in Tellern sich nicht wohl eignen würde. Die Herren bedienen sich selbst hinsichtlich der Getränke, nur der Champagner wird von Dienern umhergereicht.

Das schwedische Frühstück braucht nicht nur der Herrenwelt vorbehalten zu sein, auch Damen können daran teilnehmen, vor allem die lebhafte Jugend. Für dieses wird ein Büfett besetzt und den Herren erwächst die Pflicht, für sich und ihre Damen zu sorgen. Kleine Tische werden hier bevorzugt. Nur der warme Braten wird vom Diener herumgegeben, das Dessert wie alle kalten Speisen bringen die Herren selbst herbei.

Liköre schließen sich den Frühstücksweinen an.

Ist der Wirt ein Hausherr, kein Junggeselle, so darf die Hausfrau kurze Zeit am Frühstückstische präsidieren, doch wird sie nicht länger als bis nach dem Verzehren des Bratens diese Auszeichnung gewähren.

n) Allgemeines über das Mittagsmahl.

Es ist nicht fein, die Speisenfolge oder die Bereitung der einzelnen Gerichte zu kritisieren, sei es nun im guten oder schlimmen Sinne. Es ziemt sich überhaupt nicht, vom Essen zu reden; daß es, wie es ist, befriedigt, darf vorausgesetzt werden.

Dem Gastgeber klingt es angenehm in den Ohren, den gereichten Wein rühmen zu hören; der Hausfrau wird die gehobene Stimmung ihrer Gäste als Anerkennung dienen.

Mäßigkeit und Vorsicht beim Trinken ist zu empfehlen. Vorsicht bei allen Hand- und Armbewegungen nicht minder, denn rasch ist mit Karaffen, Weingläsern, Salztöpfchen und dergleichen ein Ungeschick geschehen. Gilt es nicht als Zeichen kommenden Verdrusses, so ist es für die Hausfrau doch schon der Verdruß selbst, denn derlei Flecke sind immer schwierig aus dem feinen Damastzeug zu entfernen.

Die Käseschüssel ist eigentlich nur für Herren bestimmt; vor allem jungen Damen gilt sie nicht.

Der Besteckwechsel geschieht am besten während des Wechsels der Gänge.

Die Anzahl der Tischgäste werde zuvor reiflich überlegt, damit nicht die ominöse »Dreizehn« den Anwesenden den Humor verderbe.

Das Aufsuchen des Tischplatzes soll möglichst mit raschem Überblick und bescheiden geschehen.

Wird beim Dessert ein Vielliebchen (Doppelmandel) verspeist, so ziemt es dem Herrn, seiner Dame zum Gewinnen Zeit zu lassen. Passende Bußgeschenke sind nach dem Grad der Bekanntschaft: Blumen, Bonbonnieren, Bilder und Bücher; doch nichts aufdringlich Pompöses.

Auch hinsichtlich der Tafeleinladungen gilt das in allen Lebensbeziehungen übliche: »Wie du mir, so ich dir!« Wer einladet, darf eine Gegenleistung irgendwelcher Art erwarten.


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