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Die Erschrecklichkeit der Hexenwerke wird betrachtet. Der ganze Stoff verdient, gepredigt zu werden, vierzehnte Frage.

Betreffs der Erschrecklichkeit jener Verbrechen wird gefragt, ob die Schandtaten der Hexen alle Übel, die Gott zuläßt und von Anfang der Welt bis jetzt hat geschehen lassen, sowohl an Schuld als an Strafe und Schaden übertreffen? Und es scheint, nein, besonders bezüglich der Schuld. Denn die Sünde, die jemand begeht und die er leicht hätte vermeiden können, übertrifft die Sünde, die ein anderer Mench begeht und die er nicht so leicht vermeiden konnte. Es ist klar aus Augustinus, de civ. dei: »Groß ist im Sündigen die Ungleichheit, wo die Leichtigkeit im Nichtsündigen so groß ist.« Aber Adam und mehrere andere, die in einem gewissen Zustande der Vollkommenheit oder auch Gnade sündigten, hätten wegen des Beistandes der Gnade das Sündigen vermeiden können, besonders Adam, der in der Gnade geschaffen war; leichter als die meisten Hexen, die derartige Geschenke nicht empfangen haben. Also übertreffen die Sünden jener alle Schandtaten der Hexen.

Ferner, bezüglich der Strafe: auf die größere Schuld gehört auch die größere Strafe. Aber die Sünde Adams war aufs schwerste dadurch gestraft, daß, wie klar ist, sich in allen Nachgebornen seine Strafe samt der Schuld in der Übertragung der Erbsünde zeigt: also ist seine Sünde schwerer als alle andern Sünden.

Ferner bezüglich des Schadens nach Augustinus: »Dadurch ist etwas böse, daß es das Gute wegnimmt.« Also wo mehr vom Guten weggenommen wird, da ging mehr Schuld vorher. Nun hat die Sünde der ersten Eltern größeren Schaden gebracht, sowohl in der Natur als in den Gnadengütern, da sie uns der Reinheit und Unsterblichekit beraubte, was keine der anderen folgenden Sünden bewirkte, folglich, etc.

Aber dagegen: Das, worin mehr Arten des Bösen enthalten sind, ist in höherem Grade böse: die Sünden der Hexen sind aber derartig. Denn sie können mit Zulassung Gottes alles Böse an den Gütern der Natur und des Glückes verursachen, wie aus der Bulle des Papstes hergeleitet wird.

Ferner sündigte Adam bloß, indem er das tat, was schlecht war, weil es verboten war; aber es war nicht schlecht an sich: die Hexen und andere Sünder sündigen, indem sie das tun, was in jeder Hinsicht schlecht ist, sowohl an sich, als auch weil es verboten ist, wie Mordtaten und vieles andere Verbotene. Daher sind ihre Sünden schwerer als andere Sünden.

Ferner: eine Sünde, welche aus bestimmter Bosheit hervorgeht, ist schwerer als eine, die aus Unwissenheit hervorgeht: aber die Hexen verachten aus großer Bosheit den Glauben und die Sakramente des Glaubens, wie mehrere gestanden haben.

Antwort: Daß das Böse, welches von den heutigen Hexen verübt wird, alles andere Böse, was Gott je hat geschehen lassen, nach dem, was im Titel der Frage berührt wird, übertrifft, und zwar bezüglich der Sünden, die in Verkehrtheit der Sitten geschehen, mag es auch anders sein mit den Sünden, welche andern theologischen Tugenden entgegengesetzt werden: das kann auf dreifachem Wege gezeigt werden. Erstens im allgemeinen durch Vergleichung ihrer Werke ohne Unterschied mit irgend welchen anderen Lastern in der Welt; zweitens im besonderen, durch Vergleichung mit den Arten des Aberglaubens, nach dem mit dem Teufel geschlossenen Pakte, wie dieser auch sei; drittens durch Vergleichung derselben mit den Sünden der bösen Engel oder der ersten Eltern.

Zuerst so: Da nämlich das Böse dreifach ist, nämlich das der Schuld, der Strafe und des Schadens, darum, weil es ein dreifaches Gutes gibt, dem jene entgegengesetzt sind, nämlich Sittlichkeit, Freude und Nutzen; so steht auch der Schuld die Sittlichkeit, der Strafe die Freude, dem Schaden der Nutzen entgegen. Daß nun die Schuld der Hexen alle anderen Sünden übertrifft, wird so klar: Mag nämlich auch, nach der Lehre von S. Thomas II, 22, 2, bei der Sünde vieles erwogen werden können, woraus die Schwere oder die Leichtigkeit der Sünde entnommen werden kann, – woher es auch kommt, daß dieselbe Sünde bei dem einen schwerer, bei dem andern leichter befunden wird, so wie wir sagen können, daß ein hurender Jüngling sündigt, ein hurender Greis verrückt ist – so sind doch jene Sünden einfach schwerer, welche, ich sage nicht allein, mehrere und schwerere Umstände haben, sondern Sündenschwere in der wesentlichen Art und Größe der Sünde. Und so können wir sagen: mag die Sünde Adams bezüglich gewisser Umstände schwerer sein als alle anderen Sünden, insofern er nur durch eine kleinere Versuchung getrieben fiel und zwar nur von einer inneren; er auch leichter hätte widerstehen können, wegen der ursprünglichen Gerechtigkeit, in der er geschaffen war; so ist doch zu bedenken, daß, wie bezüglich der Art und Größe der Sünde und auch bezüglich der Umstände, die die Sünde noch mehr erschwerten, viele schwere Sünden gefolgt sind, so unter allen die Sünden der Hexer hervorragen, was noch klarer aus zweierlei hervorgeht. Denn wie die eine Sünde größer als die andere genannt wird, entweder wegen der Kausalität, wie die Sünde Luzifers, oder der Allgemeinheit, wie die Sünde Adams; oder wegen der Scheußlichkeit, wie die des Judas; oder wegen der Schwierigkeit der Vergebung, wie die Sünde gegen den heiligen Geist; oder wegen der Gefahr, wie die Sünde der Unwissenheit; oder wegen der Unzertrennbarkeit, wie die Sünde der Begierde; oder wegen der Geilheit, wie die Sünde des Fleisches; oder wegen der Beleidigung der göttlichen Majestät, wie die Sünde des Götzendienstes und Unglaubens; oder wegen der Schwierigkeit der Bekämpfung, wie der Stolz; oder wegen der Geistesblindheit, wie der Zorn: so übertreffen auch, nach der Sünde Luzifers, die Sünden der Hexen alle anderen, sowohl an Scheußlichkeit, da sie den Gekreuzigten ableugnen, als auch an Geilheit, da sie fleischliche Unflätereien mit den Dämonen treiben, und an Geistesblindheit, da sie sich in wilder Lust auf jegliche Schädigung der Seelen wie der Körper der Menschen und Tiere mit dem ganzen Geiste der Bosheit stürzen, wie aus dem Gesagten klar geworden ist.

Das zeigt auch nach Isidor der Name: Sie heißen nämlich Hexer wegen der Größe ihrer Schandtaten etc., wie oben gezeigt ist.

Es wird auch so hergeleitet: Da nämlich zweierlei an der Sünde ist, die Anwendung und die Hinwendung, nach dem Worte des Augustinus: »Sündigen heißt, mit Verachtung des unwandelbaren Guten wandelbaren Dingen anhangen,« und die Abwendung von Gott gleichsam das Formale, so wie die Hinwendung gleichsam das Materielle ist, darum ist eine Sünde um so schwerer, je mehr der Mensch sich von selbst von Gott scheidet; und weil durch die Ungläubigkeit der Mensch am weitesten von Gott sich entfernt, deshalb ist auch die Hexentat von größerem Unglauben begleitet als alle (anderen) Sünden. Das wird erklärt durch den Namen Ketzerei, weil es Abfall vom Glauben und das ganze Leben jener (Hexen) zugleich Sünde ist. Bezüglich des ersteren: Wenn nämlich die Sünde des Unglaubens besteht in dem Widerstreben gegen den Glauben – und das kann zwiefach geschehen, weil entweder dem noch nicht empfangenen oder aber dem bereits empfangenen Glauben widerstrebt wird: wenn auf die erste Weise, dann ist es der Unglaube der Heiden oder »Völker«; wenn auf die zweite Weise, dann kann es wiederum zwiefach geschehen, weil dabei dem christlichen Glauben widerstrebt wird, den man entweder im Bilde oder in der Offenbarung der Wahrheit empfangen hat: im ersten Falle ist es der Unglaube der Juden, im zweiten der der Ketzer – daher ist es klar, daß die Ketzerei der Hexen unter den drei Arten des Unglaubens der schwerste ist, was auch mit Grund und Autorität bewiesen wird: Nämlich II, 2 heißt es: »Ihnen wäre besser, den Weg der Wahrheit nicht zu kennen, als nach der Erkenntnis wieder abzufallen.« Der Grund ist der: Wie nämlich derjenige, der nicht erfüllt, was er versprochen hat, schwerer sündigt, als der, der nicht erfüllt, was er niemals versprochen hat, so sündigen auch die Ketzer in ihrer Ungläubigkeit, die den evangelischen Glauben bekennen und ihm doch widerstreben, da sie ihn vernichten, schwerer als die Juden und Heiden; und wiederum sündigen die Juden schwerer als die Heiden, weil sie das Bild des christlichen Glaubens empfangen haben im Alten Gesetz, das sie schlecht verstehen und so vernichten, was die Heiden nicht tun: Darum ist auch die Ungläubigkeit jener eine schwerere Sünde, als die Ungläubigkeit der Heiden, die niemals den evangelischen Glauben empfangen haben.

 

Zweitens, daß sie auch Abgefallene (Apostaten) genannt werden: Denn nach Thomas II, 2, 12 birgt Apostasie in sich ein Zurückweichen von Gott und von Religion, das auf die verschiedenen Weisen geschieht, auf welche der Mensch mit Gott verbunden wird; entweder durch den Glauben, oder durch Religion und Priesterwürde; wonach auch Raymundus und Hostiensis sagen: Abfall ist ein törichter Austritt aus dem Stande des Glaubens oder des Gehorsams oder der Religion; und mit Entfernung des ersten wird auch das zweite entfernt, aber nicht umgekehrt: Deshalb übertrifft auch der erstere Abfall die beiden andern, nämlich der Abfall vom Glauben übertrifft den Abfall von der Religion, worüber 48. dist. quantumlibet und 16. 1. legi non debet.

 

Doch wird nach Raymundus keiner für einen Abgefallenen und Flüchtling angesehen, auch wenn er sich sehr weit entfernt hat, wenn er nicht nachdem so lebt, daß er zeigt, er habe die Absicht, umzukehren, ganz aufgegeben; vergl. de re milit. 1. desertorem. Und das würde geschehen, wenn er ein Weib nähme oder etwas ähnliches täte. Ähnlich ist auch der Abfall des Ungehorsams, wo jemand freiwillig die Gebote der Kirche und der Vorgesetzten mißachtete, worüber zu vergleichen III, 4, alieni. Der ist auch der Ehrenrechte verlustig, daß er kein Zeugnis ablegen darf, und muß exkommuniziert werden, XI, 3, si autem.

Daher wird auch der Abfall, von dem wir reden, über den Abfall der Hexen nämlich, Abfall der Ruchlosigkeit genannt, der um so schwerer ist, als er durch einen ausdrücklichen Pakt mit dem Feinde des Glaubens, der Vernunft und des Heiles geschieht. Denn das haben die Hexen zu tun, und das fordert jener Feind ganz oder teilweise. Denn wir Inquisitoren haben (Weiber) gefunden, die alle Glaubensartikel ableugnen, andere nur eine bestimmte Zahl; immer aber mußten sie die wahre, sakramentale Beichte ableugnen. Daher scheint die Ruchlosigkeit des Julianus Apostata nicht so groß gewesen zu sein, mag er auch in anderen Dingen sehr heftig gegen die Kirche geeifert haben; worüber auch II, 7, non potest.

Wenn aber jemand nebenbei fragte: wie, wenn sie im Herzen und Gemüte den Glauben behielten, deren Durchschauer Gott allein ist und nicht irgend eine Engelkreatur, wie oben klar gemacht ist, aber dem Teufel durch äußere Handlungen Ehrerbietung und Gehorsam erwiesen? so ist wohl zu sagen: Wenn der Abfall der Ruchlosigkeit doppelt geschehen kann, durch äußere Handlungen der Ungläubigkeit, ohne ausdrücklichen Pakt mit dem Dämon, wie wenn jemand im Lande der Ungläubigen muhammedanische Lebensart annähme; oder im Lande der Christen durch ausdrücklichen Pakt etc.: daß dann die ersteren, wenn sie im Herzen den Glauben behalten, aber durch äußere Handlung ableugnen, mögen sie auch nicht Apostaten oder Ketzer zu nennen seien, doch eine Todsünde begehen. So nämlich erwies Salomo den Göttern seiner Weiber Anbetung. Auch würde keiner entschuldigt, wenn er dies aus Furcht täte, weil nach Augustinus es heiliger (sanctius) ist, den Hungertod zu sterben, als vom Opferfleisch zu essen; (Andere haben satius): XXXIII, 3. Wie sehr aber auch die Hexen den Glauben im Herzen bewahren und mit dem Munde ableugnen, werden sie doch für Apostaten erachtet, weil sie ein Bündnis mit dem Tode und einen Pakt mit der Hölle geschlossen. Daher sagt auch S. Thomas II, 4 am letzten, wo er von ähnlichen Zauberwerken redet und denen, die sonst auf irgend eine Weise die Dämonen um Hilfe anflehen: »In allen ist Abfall vom Glauben, wegen des mit dem Teufel geschlossenen Paktes, sei es mit Worten, wo Anrufung stattfindet, sei es durch irgend eine Tat, wenn auch kein eigentliches Opfer gebracht wird. Denn kein Mensch kann zwei Herren dienen.« Ebenso Albertus, a. a. 0. dist. 8., wo gefragt wird, ob es Sünde sei und Abfall vom Glauben, auf Zauberer und Astrologen zu hören: er antwortete so: »Bei solchen ist immer Abfall, in Wort oder Tat. Denn wenn Anrufungen geschehen, dann wird ein offener Pakt mit dem Dämon geschlossen, und das ist offener Abfall mit Worten. Wenn das aber geschieht nur durch einfaches Werk, dann ist es Abfall mit der Tat. Und weil bei allen diesen immer der Glaube geschändet wird, weil man vom Dämon erwartet, was von Gott zu erwarten ist, deshalb gilt es immer als Abfall.«

Siehe, wie klar sie einen doppelten Abfall annehmen und einen dritten noch schweigend mitverstehen: nämlich den des Herzens! Wenn dieser fehlt, so heißen die Hexen doch Abgefallene, mit Wort und Tat. Daher müssen sie, wie gezeigt werden wird, die Strafen der Ketzer und Apostaten erleiden.

Noch eine dritte Abscheulichkeit von Vergehen ist in ihnen, vor allen anderen Ketzereien. Denn wenn nach Augustinus XXVIII, 1, 2 das ganze Leben der Ungläubigen Sünde ist (und zwar ist das die Glosse zu Römer 14: Alles, was nicht aus dem Glauben ist, ist Sünde) – was soll man dann urteilen von dem ganzen Leben, d. h. allen Werken, der Hexen, die doch nicht alle zur Ergötzung der Dämonen geschehen, wie Fasten, Kirchenbesuch, Kommunion etc.? Denn in alle dem sündigen sie Todsünden, was folgendermaßen klar gemacht wird. So groß nämlich ist die Besudelung durch solche Sünde, daß, wenn sie auch die Möglichkeit, wieder aufzustehen, deshalb nicht gänzlich nehmen, weil die Sünde nicht das ganze Gute der Natur verdirbt und natürliches Licht in ihnen zurückbleibt; daß dennoch wegen der (dem Teufel) geleisteten Huldigung, wenn sie davon nicht absolviert werden, alle ihre Werke, auch die von der Art der guten, mehr von der Art der schlechten sind, was man bei anderen Ungläubigen nicht wahrnimmt. Denn Thomas sagt II, 2, 10 in der Frage, ob jede Handlung der Ungläubigen Sünde sei; daß, wiewohl die Werke der Ungläubigen, welche von der Art der guten sind, als Fasten, Almosengeben etc. ihnen nicht verdienstlich sind wegen des Unglaubens, welches das schwerste Vergehen ist, dennoch nicht jede ihrer Handlungen, weil die Sünde nicht das ganze Gute der Natur verdirbt, sondern in ihnen ein natürliches Licht überbleibt, eine Todsünde ist, sondern eine Handlung, hervorgehend aus dem Unglauben selbst, oder auf ihn zurückgehend, auch wenn sie von der Art der guten ist; z.%nbsp;B. der Sarazene fastet, um Muhammed's Fastengebot zu halten; der Jude feiert seine Feste etc. in diesen allen liegt sterbliches Tun. Und so ist das oben angeführte Wort des Augustinus: »Das ganze Leben der Ungläubigen ist Sünde« zu verstehen.

 

Daß die Hexen die schwersten Strafen verdienen, über alle Verbrecher der Welt.

Endlich übertreffen ihre Schandtaten alle anderen. Das wird erklärt bezüglich der verdienten Strafe: erstens hinsichtlich der Strafe, die den Ketzern zuteil werden muß, zweitens hinsichtlich der Strafe, die den Apostaten auferlegt werden muß. Ketzer nämlich werden nach Raymundus vierfach bestraft, durch Exkommunikation, Absetzung, Einziehung des Vermögens und körperlichen Tod. Über alles das wird der Leser gehandelt finden: über das erste de sent. excom. noverit.; über das zweite XXIV, 1, qui contra pacem.; über das dritte dist. 8, quo iure, und XXIII, 7, l f; über das vierte cod. tit. (de haereticis) excommunicamus 1 und 2. – Sehr schwere Strafen verdienen auch ihre Anhänger, Aufnehmer, Begünstiger und Verteidiger; denn außer der von ihnen verwirkten Strafe der Exkommunikation werden die Ketzer samt ihren Begünstigern, Verteidigern und Aufnehmern, auch ihre Söhne bis ins zweite Glied, zu keiner kirchlichen Vergünstigung oder Leistung zugelassen: eod. tit. quicunquc und c. statutum, lib. 6. Betreffs der dritten Strafe werden, wenn die Ketzer katholische Söhne haben, diese zur Verfluchung dieses Verbrechens der väterlichen Erbschaft beraubt. Über die vierte Strafe: wenn der Ketzer nach der Ertappung in dem Irrtum sich nicht sofort bekehren will und die Ketzerei abschwört, muß er sogleich verbrannt werden, falls er ein Laie ist. Denn Fälscher des Geldes werden sofort getötet: wie viel mehr nicht Fälscher des Glaubens! Wenn es aber ein Geistlicher ist, wird er nach feierlicher Absetzung dem weltlichen Gerichtshofe zur Hinrichtung ausgeliefert. Wenn sie aber zum Glauben zurückkehren, müssen sie in ewiges Gefängnis geworfen werden, de haereticis excommunicamus 1 und 2, und zwar mit aller Strenge des Rechtes. Milder jedoch wird mit ihnen verfahren nach dem Abschwören, das sie tun müssen nach dem Gutdünken des Bischofs und des Inquisitors, wie im dritten Teile sich zeigen wird, wo über die verschiedenen Arten, solche Verbrecher zu richten gehandelt wird: wer gefaßt, überführt oder auch rückfällig genannt werde.

Auf diese Weise aber die Hexen zu strafen, scheint nicht genügend, da sie nicht einfache Ketzerinnen sind, sondern Abgefallene; und es kommt dazu, daß sie bei dem Abfalle nicht, wie oben festgestellt, aus Furcht vor Menschen oder fleischlicher Lust ableugnen, nein, sie geben, außer der Ableugnung, auch Leib und Seele den Dämonen preis und leisten ihm Huldigung. Daraus ist hinreichend klar, daß, wie sehr sie auch bereuen, und wenn sie auch zum Glauben zurückkehren, sie nicht wie andere Ketzer in ewiges Gefängnis gesteckt werden dürfen, sondern mit der schwersten Strafe zu bestrafen sind, und zwar auch wegen der zeitlichen Schäden, die (von ihnen) auf verschiedene Weisen Menschen und Vieh zugefügt werden. So befehlen die Gesetze, wie sich zeigt c. de malefic. 1. nullus; 1. nemo und 1. culpa. Und es ist die gleiche Schuld, Verbotenes zu lehren und zu lernen. Die Gesetze reden von den Wahrsagern: wie viel mehr gilt das von den Hexen, wenn sie sagen, daß ihre Strafe bestehe in Einziehung des Vermögens und Entziehung der Ehrenrechte. Und wer durch solche Kunst ein Weib zur Unzucht verleitet, oder umgekehrt, wird den Bestien vorgeworfen, wie es ebendort heißt, 1. multi. Davon steht geschrieben in der ersten Frage.


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