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Des Hexenhammers erster Teil,

enthält dreierlei, was zur Hexentat gehört, nämlich den Dämon, den Hexer und die göttliche Zulassung.

Ob es Zauberei gebe, erste Frage.

Ob die Behauptung, es gebe Hexen, so gut katholisch sei, daß die hartnäckige Verteidigung des Gegenteils durchaus für ketzerisch gelten müsse?

1. Es wird der Beweis geführt, daß es nicht gut katholisch sei, etwas derartiges zu behaupten. Episc. 26, 5: »Wer da glaubt, daß es möglich sei, daß ein Wesen in einen besseren oder schlechteren Zustand verwandelt oder in eine andere Gestalt oder in ein anderes Bildnis umgestaltet werde, außer vom Allschöpfer allein, der steht unter den Heiden und Ungläubigen.« Wenn aber erzählt wird, daß derlei von Hexen gemacht werde, so ist das nicht gut katholisch, sondern ketzerisch.

2. Ferner: Es gibt keine zauberische Handlung auf Erden. Beweis: Gäbe es derartiges, dann geschähe es durch die Macht der Dämonen. Aber zu behaupten, daß Dämonen körperliche Umwandlungen bewirken oder verhindern könnten, erscheint als nicht gut katholisch, weil sie ja sonst die ganze Welt zerstören könnten.

3. Ferner: Jede Änderung des Körpers, Krankheit und Gesundheit, wird auf eine örtliche Bewegung zurückgeführt, was ersichtlich aus Phys. 5. Dazu gehört die Bewegung des Himmels vor allem: aber die Dämonen können diese nicht verändern, Dionys. epist. ad Polycarp.; weil dies Gott allein zusteht; daher ist es klar, daß sie keine Veränderung, wenigstens keine wahre, an den Körpern bewirken können, und daß notwendigerweise derartige Verwandlungen auf irgend welche geheimen Ursachen zurückgeführt werden müssen.

4. Ferner: Wie das Werk Gottes stärker ist als das des Teufels, so auch seine Macht. Aber wenn es Zauberei in der Welt gäbe, so wäre ja das Werk des Teufels gegen die Macht Gottes. Wie es also töricht ist, zu meinen, die abergläubisch angenommene Macht des Teufels meistere das Werk Gottes, ebenso ist es unerlaubt, zu glauben, daß die Geschöpfe und Werke Gottes durch die Werke des Teufels verändert werden können, an Menschen wie an Tieren.

5. Ferner: Was körperlicher Kraft unterworfen ist, hat nicht die Kraft, auf körperliche Wesen einzuwirken. Die Dämonen aber sind den Kräften der Sterne unterworfen, was daraus ersichtlich ist, daß gewisse Beschwörer bei der Anrufung der Dämonen bestimmte Konstellationen beobachten. Daher haben sie keine Gewalt, irgendwie auf körperliche Wesen einzuwirken, und ebensowenig und noch viel weniger die Hexen.

6. Ferner handeln die Dämonen nur durch künstliche Mittel: aber diese können nicht wahre Gestalt verleihen; (daher heisst es c. de mineris: »Die Meister der Alchymie mögen wissen, daß Gestalten nicht verwandelt werden können«), daher können auch die Dämonen, welche mit künstlichen Mitteln arbeiten, wahre Eigenschaften der Gesundheit oder Krankheit nicht schaffen, sondern wenn diese wirklich eintreten, so haben sie irgend eine andere, verborgene Ursache, ohne Einwirkung der Dämonen und Hexen.

Dagegen aber: Decret. XXXIII, 9, 1: »Wenn durch Zauber- und Hexenkünste bisweilen mit heimlicher Zulassung von Gottes gerechtem Urteile und unter Beihilfe des Satans etc.« Es handelt sich da um die Verhinderung der ehelichen Pflichten durch Hexen, wozu dreierlei nötig sei, eine Hexe, der Teufel und die Zulassung Gottes.

Ferner kann das Stärkere einwirken auf das weniger Starke: aber die Kraft der Dämonen ist stärker als jede körperliche Kraft: Job 41: ›Es gibt keine Macht auf Erden, die ihm verglichen werden kann; er ist geschaffen, daß er niemanden fürchte.‹

Antwort. Hier sind drei ketzerische Irrlehren zu bekämpfen, nach deren Zurückweisung die Wahrheit ersichtlich sein wird. Einige nämlich haben nach der Lehre des S. Thomas, IV, dist. 24, wo er von der Hexenhinderung spricht, zu behaupten versucht, es gebe auf Erden keine Zauberei; sie lebe nur in der Vorstellung der Menschen, die natürliche Erscheinungen, deren Ursachen verborgen sind, den Hexen zuschrieben. Andere geben zu, daß es Hexen gibt, daß sie aber nur in der Einbildung und Phantasie bei den Hexentaten mitwirken; noch andere behaupten, die Hexenkünste seien überhaupt Phantasie und Einbildung, mag auch ein Dämon wirklich mit einer Hexe zu tun haben.

Ihre Irrtümer werden wie folgt gezeigt und zurückgewiesen. Die Ersteren nämlich werden überhaupt als Ketzer gekennzeichnet durch die Gelehrten, besonders durch S. Thomas in der erwähnten dist. IV, 24, art. 3, und zwar in corpore, da er sagt, solche Ansicht sei durchaus wider die gewichtigen Lehren der Heiligen und wurzele im Unglauben, weil die Autorität der Heiligen Schrift sagt, daß die Dämonen Macht haben über die Körperwelt und über die Einbildung der Menschen, wenn es von Gott zugelassen wird, wie aus vielen Stellen der Heiligen Schrift ersichtlich. Die also sagen, es gebe kein Hexenwerk in der Welt, außer in der Vorstellung der Menschen; auch nicht glauben, daß es Dämonen gebe, außer in der Vorstellung allein des großen Haufen, sodaß der Mensch die Irrtümer, die er sich selbst macht, nach ihrer Meinung den Dämonen aufbürde; und daß schon aus starker Einbildung gewisse Gestalten im Sinne erscheinen, so, wie der Mensch denkt, daß wir Dämonen oder auch Hexen bloß zu sehen meinen; und da dies dem wahren Glauben widerstreitet, nach dem wir glauben, daß Engel aus dem Himmel gestoßen und Dämonen geworden seien, deshalb gestehen wir auch, daß sie durch größere Kraft ihrer Natur vieles vermögen, was wir nicht können; und jene, die sie zu solchen Taten bringen, heißen Zauberer. So heißt es dort. Weil aber Ungläubigkeit an einem Getauften Ketzerei heißt, deshalb werden solche der Ketzerei bezichtigt.

Die andern beiden Irrlehren, die die Dämonen und ihre natürliche Macht zwar nicht leugnen, aber unter sich bezüglich der Hexentat und der Hexe selbst uneinig sind, insofern die einen zugeben, daß die Hexe wirklich zur (Erzielung einer) Wirkung mit tätig sei, aber nicht bei einer wahren, sondern nur eingebildeten; während die anderen im Gegenteil die Wirkung am Verletzten als tatsächlich zugeben, aber glauben, daß die Hexe nur in der Vorstellung mitwirke – diese beiden Irrlehren haben ihre Grundlage genommen aus zwei Stellen des Canones, Episcop. XXVI, 5, wo zuerst die Weiber getadelt werden, welche glauben, sie ritten nächtlicher Weile mit der Diana oder der Herodias. Man sehe den Canon an der Stelle. Und weil derartiges oft nur in der Phantasie und der Einbildung geschehe, so meinen jene irrtümlicherweise, es sei ebenso mit allen andern Handlungen.

Zweitens, weil dort steht, daß, wer glaubt oder lehrt, es sei möglich, daß irgend eine Kreatur in einen bessern oder schlechteren Zustand verwandelt oder in eine andere Gestalt oder in ein anderes Bildnis umgestaltet werde außer vom Allschöpfer allein, ein Ungläubiger sei und unter den Heiden stehe, deshalb also, weil es dort heißt »oder in einen schlechteren Zustand verwandelt werde«, sagen sie, jene Handlung am Behexten sei nicht wirklich, sondern nur Phantasiegebilde.

Daß aber diese Irrtümer nach Ketzerei riechen und gegen den gesunden Sinn des Canon Verstössen, wird gezeigt zunächst aus dem göttlichen, sodann aus dem kirchlichen und bürgerlichen Rechte; und dies zwar im allgemeinen; dann im besonderen durch Erklärung der Worte des Canon (mag dies auch in der folgenden Frage noch deutlicher hergeleitet werden). Das göttliche Recht nämlich schreibt an vielen Punkten vor, daß man die Hexen nicht nur fliehe, sondern auch töte. Solche Strafen würde es aber nicht eingesetzt haben, wenn jene nicht in Wahrheit und zu wirklichen Taten und Schädigungen mit den Dämonen sich verbündeten. Denn körperlicher Tod wird nur herbeigeführt durch körperliche, schwere Sünde, während der seelische Tod eintreten kann infolge von phantastischer Vorstellung oder auch Versuchung. Das ist die Ansicht des S. Thomas, 2. dist. 7 in der Frage, ob es Sünde sei, der Hilfe der Dämonen sich zu bedienen? – Deutero. 18. wird befohlen, alle Hexer und Beschwörer zu töten. Levit. 19 heißt es: »Wessen Seele sich zu Magiern und Wahrsagern neigte und mit ihnen hurte, gegen die will ich mein Antlitz erheben und will sie vertilgen aus der Schar meines Volkes.« Ebenso 20: »Ein Mann oder Weib, in denen ein pythonischer oder göttlicher Geist war, soll sterben; mit Steinwürfen soll man sie töten.« (Pythonen heißen solche, an denen ein Dämon wunderbare Taten vollbringt.)

Das ist es auch, um welcher Sünde willen der abtrünnige Ochozias starb: II. Regum 1 und Saul 1, Paralip. 10. Die Behandler endlich der göttlichen Worte, was haben sie in ihren Schriften über 2. dist. 7 und 8 anderes berichtet von der Macht der Dämonen und den zauberischen Künsten? Ihre Schriften möge man nachsehen, eines jeden Doctors über Sent. lib. 2 und man wird finden, daß unzweifelhaft Zauberer und Hexen durch die Kraft der Dämonen, mit Zulassung Gottes, Wundertaten, wirkliche, nicht eingebildete, vollbringen können. Ich schweige von den verschiedenen andern Stellen, wo S. Thomas ausführlich über derartige Werke handelt, wie in der Summa contra gent. lib 3, c. 1 und 2 in par, 1. qu. 114 ar. 4; 2, 2, qu. 92 und 94. Auch möge man nachsehen die Postillenverfasser und Glossatoren über die Zauberer Pharaons, Exod. 7; ebenso auch die Worte Augustinus', deciv. dei 11, c. 17 und de doctr. christ. 2; nicht minder die anderer Gelehrter, denen zu widersprechen ganz abgeschmackt ist und die Sünde der Ketzerei nach sich zieht. Wird doch mit Recht der ein Ketzer genannt, welcher irrt in der Auslegung der Heiligen Schrift, 24. qu. 1. haeresis. »Und wer eine andere Ansicht hierüber hat, was den Glauben angeht, als ihn die Kirche gelten läßt«, ibid. und qu. haec est fides.

Daß sie endlich gegen den gesunden Sinn des Canon streiten, wird gezeigt durch das Kirchengesetz. Denn auch die Doctoren der Canones, über das Kapitel Siper sortiarias et maleficas artes 24 qu. 1. und außerdem de frigidis et maleficiatis – was wollen sie anderes, als ihre Erklärung geben betreffs der Hinderung der ehelichen Handlungen durch die Hexen, wie sie die geschlossene oder zu schließende Ehe zerstört? Sie sagen nämlich, wie auch S. Thomas 4 w. o., daß, wenn Hexenkraft über die Ehe komme vor der fleischlichen Vereinigung, sie dann, wenn sie dauernd ist, die geschlossene Ehe verhindert und zerstört; eine solche Ansicht würde über eine bloß vorgestellte und eingebildete Handlung nicht abgegeben worden sein, wie ja an sich klar ist.

Man vergleiche Hostiensis in seiner Summa copiosa; ebenso Goffredus und Raymundus, von denen man wirklich nirgends liest, daß sie Schwierigkeiten gemacht hätten über die Frage, ob eine solche Handlung für bloß vorgestellt und nicht wirklich erachtet werden könnte; sondern sie setzten das als etwas Selbstverständliches voraus; und über die Frage, wie (die Ehehinderung) für dauernd oder nur zeitweilig erachtet werden könnte, erklären sie, wenn sie über drei Jahre dauere; auch zweifeln sie nicht, ob sie in der Einbildung oder Vorstellung durch die Hexe verhängt werde; sondern sie meinen, daß wahr und wahrhaftig ein solcher Mangel durch die Macht eines Dämonen bewirkt werde, wegen des mit ihm eingegangenen Paktes, oder auch durch den Dämon selbst, ohne Hexe, mag das auch sehr selten innerhalb der Kirche geschehen, wo das Sakrament der Ehe ein verdienstliches Werk ist; aber dies geschehe unter den Ungläubigen, d. h. weil (der Dämon) bemerkt, daß er sie mit gutem Rechte besitzt, wie Petrus de Palude 4 berichtet von einem Bräutigam, der ein Idol geheiratet und nichtsdestoweniger mit einem jungen Mädchen zu tun gehabt, das er jedennoch wegen des Teufels nicht erkennen konnte, der sich immer in einem angenommenen Körper dazwischen gelegt hatte. In der Kirche jedoch versucht der Teufel lieber durch Hexen, wegen seines Vorteils, zur Vernichtung der Seelen, solche Taten zu bewirken. Wie er dies tun könne und mit welchen Mitteln, wird weiter unten dargelegt werden, wo über die sieben Arten, den Menschen durch entsprechende Handlungen zu schaden, gehandelt wird. Auch aus anderen Fragen, welche Theologen und Canonisten über diesen Punkt aufwerfen, ergibt sich dasselbe, indem sie erwägen, wie derlei beseitigt werden könne, und ob es erlaubt sei, es durch eine andere Hexerei zu beseitigen, und wie, wenn die Hexe, durch welche die Hexerei begangen, tot sei; davon spricht Goffredus in seiner Summa, worüber in den Fragen des dritten Teiles erhellen wird.

Warum endlich hätten die Canonisten so eifrig verschiedene Strafen in Vorschlag gebracht, indem sie unterschieden zwischen heimlicher und offenbarer Sünde der Hexer, oder vielmehr der Weissager, (da der schädliche Aberglaube verschiedene Arten hat), daß z.B., wenn sie offenbar sei, das Abendmahl verweigert werde; wenn heimlich, Buße von vierzig Tagen; de conse. dist. 2. pro dilectione; item wenn er ein Geistlicher, so sei er ab- und in ein Kloster festzusetzen; wenn ein Laie, zu exkommunizieren; 26 qu. 5 non oportet; item, daß solche für ehrlos zu erachten und ebenso die, welche zu ihnen gehen; dürfen auch nicht zur Rechtfertigung zugelassen werden; 2. qu. 8. quisquis nec.

Aber auch aus dem bürgerlichen Rechte ist dies ersichtlich. Denn Azo, Summa über 9. lib. Cod. Rubr. de maleficis. 2. post 1. Gornel. de sicar. et homicid. sagt: »Es ist zu wissen, daß alle diejenigen, welche das Volk Hexer nennt, und auch diejenigen, welche sich auf die Wahrsagekunst verstehen, die Todesstrafe verwirkt haben«: l. nemo. c. demaleficis. Ebenso geben sie die Strafe an: l. culpa. l. nullus. Diese Gesetze nämlich lauten so: »Niemandem ist es erlaubt, zu weissagen; andernfalls wird an ihm das rächende Schwert die Todesstrafe vollziehen;« und es heißt weiter: »Es sind auch welche, die mit Zauberkunst dem Leben der Frommen nachstellen, auch die Herzen der Weiber zur bösen Lust verführen; diese werden den wilden Tieren preisgegeben,« wie cod. c. 1. multi. Es bestimmen auch die Gesetze, daß sie anzuklagen jeder zugelassen wird, wie auch der Canon sagt, c. in favorem fidei. lib. 6 de haeresi. Daher heißt es ebendort: »Zu solcher Anklage wird jeder zugelassen, wie bei einer Anschuldigung wegen Majestätsbeleidigung.« Denn sie verletzen ja gewissermaßen die göttliche Majestät selbst. Ebenso sollen sie den Untersuchungen zur Ausforschung unterworfen sein: auch jeder beliebige, ohne Ansehung der Würde, wird der Untersuchung unterworfen, und wer überführt wird, oder wer seine Tat leugnet, der sei dem Folterknecht übergeben; sein Leib werde zerfleischt von der »Kralle« und so büße er die seiner Tat entsprechende Strafe; cod. c. 1. si ex. etc.

Man bemerke, daß solche einst zwiefache Strafe erlitten, Todesstrafe und Zerfleischung des Leibes durch die »Kralle« oder dadurch, daß man sie zur Verschlingung den Bestien vorwarf; jetzt aber werden sie verbrannt, weil es Weiber sind.

Ebenso ist Teilnahme verboten. Daher wird hinzugefügt, »Aber auch sollen solche Leute weder die Schwelle eines anderen betreten dürfen; sonst sollen ihre Güter verbrannt werden; noch soll jemand sie aufnehmen und beraten; sonst werden sie nach einer Insel geschafft und alle Güter konfisziert.« Hier wird Exil samt Verlust der ganzen Habe als Strafe festgesetzt, wer solche Leute beratet oder aufnimmt. Wo die Prediger solche Strafen den Völkern und Herrschern der Erde kund tun, schaffen sie mehr gegen die Hexen als durch andere Anführungen aus den Schriften.

Außerdem werden durch die Gesetze auch die empfohlen, die den Hexentaten jener entgegen arbeiten. Daher w. o. l. eorum: »Andere aber, welche bewirken, daß die Werke der Menschen nicht von Windsturm und Hagelschlag betroffen werden, verdienen nicht Strafe, sondern Belohnung.« Wie es aber erlaubt sei, derlei zu verhindern, wird weiter unten auseinander gesetzt werden, wie früher gesagt ist. Aber alles dies zu leugnen oder in frivoler Weise jenen zu widersprechen – wie kann dies dem Vorwurf der Ketzerei entgehen? Ein jeder möge entscheiden, ob ihn vielleicht seine Unkenntnis entschuldigt; welche Unkenntnis aber entschuldigt, wird sofort weiter unten klar werden.

Aus allen Prämissen ist zu schließen, daß die Behauptung gut katholisch und sehr wahr ist, daß es Hexen gibt, welche mit Hilfe der Dämonen, kraft ihres mit diesen geschlossenen Paktes, mit Zulassung Gottes wirkliche Hexenkünste vollbringen können, ohne auszuschließen, daß sie auch Gaukeleien und Phantasiestückchen durch Gaukelkünste zu vollbringen imstande sind. Aber weil die gegenwärtige Untersuchung sich auf die wahren Hexenkünste erstreckt, die sich von den andern sehr bedeutend unterscheiden, so gehört das nicht zur Sache; denn solche Leute nennt man besser Weissager und Zauberer als Hexen.

Endlich, weil sie den Urgrund für ihren Irrtum in den Worten des Canon suchen, besonders die beiden letzten Irrlehren, zu geschweigen von der ersten, die sich selbst verurteilt, da sie ja gegen die Wahrheiten der Schrift verstößt, daher muß man auf den gesunden Sinn des Canons zurückgehen. Zuerst gegen den ersten Irrtum, wo es heißt, das Mittel sei Phantasiegebilde, das Äußere (die Wirkung) sei wirklich.

Hier ist zu bemerken, daß es vierzehn Hauptarten des Aberglaubens gibt, die anzuführen die Kürze der Zeit nicht erlaubt. Sie sind genau angegeben bei Isidor, Etym. 8 und bei Thomas II, 2, 92. Auch sollen sie weiter unten erwähnt werden, wo über die Wichtigkeit dieser Ketzerei geredet wird, und zwar in der letzten Frage dieses ersten Teiles.

Die Art, unter die solche Weiber fallen, heißt die der Pythonen, durch welche der Dämon redet oder Wundertaten vollbringt; sie ist oft die erste der Reihe nach. Die Art aber, unter welche die Hexer gehören, heißt die Art der Hexer (malefici); und weil sie untereinander sehr verschieden sind und es nicht nötig ist, daß, wer zu der einen Art gehörig wirkt, auch zu der andern gerechnet werde, deshalb – wie der Canon nur jene Weibsstücke erwähnt und nicht die Hexer – versteht der den Canon falsch, der derartige eingebildete Herleitungen von Körpern auf das ganze Geschlecht des Aberglaubens durch alle seine Arten hindurch zurückführen will, so daß, wie jene Weiber nur in der Vorstellung, auch alle Hexen so ausfahren; und noch mehr fälscht den Canon, der daraus folgern wollte, nur in der Vorstellung wirkten sie mit bei der Anhexung von Übelbefinden oder Krankheit.

Außerdem werden die also Irrenden noch mehr getadelt werden müssen, wenn sie das Äußerliche als wirklich zugeben, nämlich einen wirkenden Dämon und eine wirkliche Erregung von Krankheit, wenn sie dagegen behaupten, das vermittelnde Werkzeug, nämlich die Person der Hexe, wirke nur in der Phantasie, während doch das Mittel immer Teil hat an der Natur des Äußern.

Es gilt auch nichts, wenn gesagt wird, daß auch die Phantasie etwas Wirkliches sei, weil, wie die Phantasie als solche nichts erreichen noch bei der Handlung des Dämonen mitwirken kann außer durch einen mit dem Dämon eingegangenen Pakt, in welchem Pakt die Hexe sich ganz, wahr und wahrhaftig preisgab und verpflichtete, und nicht bloß in der Phantasie und Vorstellung: es so auch nötig ist, daß sie mit dem Teufel wirklich körperlich mitarbeitet. Denn auch dazu sind alle Werke der Hexer da, wo immer sie ihre Hexenkünste vollbringen, durch den (bloßen) Blick, oder Worte, oder mit Hilfe irgend eines Hexenwerkzeuges, welches unter die Schwelle des Hauses gelegt ist; wie in der folgenden Frage sich zeigen wird.

Außerdem, wenn jemand die Worte des Canon aufmerksam durchsieht, wird er viererlei bemerken, was Prediger und Priester in den ihnen anvertrauten Kirchen mit aller Eindringlichkeit dem Volke predigen sollen; erstens, daß niemand glauben möge, es gebe außer dem einen Gotte noch ein höchstes und göttliches Wesen; zweitens, daß mit der Diana oder der Herodias reiten weiter nichts ist als mit dem Teufel fahren, der sich nur so umgestaltet und so nennt; drittens, daß ein solcher Ritt dann ein phantastischer ist, wenn der Teufel den ihm durch Unglauben unterworfenen Sinn so beherrscht, daß das, was nur im Geiste geschehen kann, körperlich zu geschehen scheint; viertens, daß sie einem solchen Dämon in allem zu gehorchen haben. Daher ist es absurd, jene Worte auf die Hexentaten auszudehnen, da es verschiedene Arten sind.

Ob aber die Hexer auch örtlich in ihrer Art des Aberglaubens ausfahren können, oder nur in der Vorstellung wie die Pythonen, darüber wird gehandelt werden im zweiten Teile, im dritten Kapitel; daß sie es können auf beide Arten. Und so wird die zweite Irrlehre samt der ersten beseitigt, bezüglich ihres Untergrundes und der gesunden Auffassung des Canons.

Auch die dritte, welche auf Grund der Worte des Canon behauptet, die Hexenwerke seien nur Phantasiegebilde, wird durch die Worte des Canons beseitigt. Denn wenn es da heißt: wer da glaubt, daß es möglich sei, daß ein Wesen in einen besseren oder schlechteren Zustand versetzt oder in eine andere Gestalt und in ein anderes Bildnis umgewandelt werden könne, außer vom Allschöpfer allein, der steht unter den Heiden und Ungläubigen, dann sind diese drei Punkte, wenn man sie an sich betrachtet, gegen den Sinn der Heiligen Schrift und die Bestimmungen der Gelehrten. Denn daß von den Hexen Geschöpfe gemacht werden können, unvollkommene Tiere, darüber sehe man nach den Canon nec mirum, nach dem angeführten Canon Episcopi; des Augustinus Erklärung von den Zauberern Pharao's, welche ihre Stäbe in Schlangen verwandelten; siehe in der Glosse über Exod. 7: »Pharao rief die Weisen«; ferner glossa Strabi, daß die Dämonen durch die Welt eilen, so oft die Hexen durch Beschwörung etwas durch sie zu bewirken wünschen, und verschiedene Samen sammeln; und durch deren Anwendung können verschiedene Arten entstehen. Siehe auch Albertus de animalibus; ferner S. Thomas 1, 114, 4. Ihre Aussagen lassen wir der Kürze halber weg; nur das ist noch zu bemerken, daß hier unter dem »fieri« geschaffen werden (procreari) gemeint ist. Zweitens möge man auch einsehen, daß etwas in einen besseren oder schlechtem Zustand einzig und allein von Gott, kraft seiner Macht, verwandelt werden könne, und zwar zur Besserung oder auch zur Strafe; öfters jedoch geschieht dies durch die vermittelnde Kraft der Dämonen; und wie es vom ersten heißt, Gott heilt und schlägt, und ›Ich werde töten und ich werde lebendig machen‹, so heißt es vom zweiten, »Sendung durch böse Engel«, wie es oben berührt ist. Im vorerwähnten c. nec mirum sehe man die Worte des Augustinus, wo es heißt, Hexen und alle ihre Werke bringen den Menschen bisweilen nicht nur Krankheiten, sondern auch den Tod.

Drittens frommte es wohl, einzusehen, daß die jetzigen Hexen durch die Macht der Dämonen öfters in Wölfe und andere Bestien verwandelt werden. Aber der Canon spricht von wirklicher und eigentlicher Verwandlung, nicht von einer gedachten, die oft eintritt, worüber auch Augustinus, de civ. dei 18, 17 vielerlei berichtet wie über die vielberufene Zauberin Circe, und über die Genossen des Diomedes und über den Vater des Prästantius. Über diesen Stoff wird in einigen Kapiteln des zweiten Teiles gehandelt werden, auch ob die Hexen immer zugegen oder abwesend seien, und ob der Teufel jenes Form annimmt, oder der Mensch selbst für sich so erscheint: c. 6 und 7.

 

Ob es Ketzerei sei, Hexer anzunehmen?

Aber weil der zweite Teil der Frage besagt, es sei ketzerisch, das Gegenteil davon hartnäckig zu lehren, so wird gefragt, ob solche Leute gehalten werden müssen als offen in der ketzerischen Verkehrtheit ertappt oder nur für der Ketzerei stark verdächtig? Es scheint, auf die erste Art. Denn Bernhardus (in gl. ordinaria in c. ad abolendam. § praesenti u. vers. deprehensi. extra: »Mit gegenwärtiger Bestimmung verordnen wir nichtsdestoweniger, daß, wer immer auf Ketzerei ertappt worden ist« etc.) erklärt, daß auf drei Weisen jemand als offen ertappt zu erachten sei, nämlich durch Evidenz der Tat, weil er öffentlich Ketzerei lehrt; durch gesetzmäßigen Beweis, durch Zeugen, oder durch eignes Geständnis. Und weil solche offen predigen oder sich offen gegen alles Vorhergesagte auflehnen, indem sie behaupten, es gebe keine Hexen, oder sie könnten auf keine Weise den Menschen schaden, deshalb, gleichsam offen ertappt in solcher Verkehrtheit, gehören sie in diese Klasse. In demselben Sinne ist eben dieses Bernhardus Glosse in c. excommunicamus, 2. über das Wort deprehensi publice; auf dasselbe Gebiet läuft hinaus c. über quibusdam. extra de ver. sig. Der Leser sehe ebendort das Kapitel nach und er wird die Wahrheit finden.

Dagegen aber: Dies scheint zu hart, einmal wegen der daraufstehenden Strafe, die bestimmt wird c. ad abolendam. § inpraesenti. extradehaer., wonach ein Geistlicher degradiert und der Weltliche dem Belieben der weltlichen Macht übergeben werden soll, ihn mit der verdienten Strafe zu strafen; dann auch wegen der Unwissenheit und Menge derer, die schuldig in solchem Irrtume gefunden werden; und wegen solcher Menge ist die Strenge des Gerichtes zu mildern, dist. 40 ut constitueretur.

Antwort. Da es unsre Absicht vielmehr ist, von solchem Laster und solcher Ketzerei die Prediger nach Kräften zu entschuldigen als zu beschuldigen, wie gelehrt wird extra de praesum. c. literas § quocirca mandamus, quatenus, anderseits wir nicht wollen, daß ein solcher selbst auf einen noch so starken Verdacht hin wegen eines so schweren Verbrechens verurteilt werde, so kann gegen einen so stark Verdächtigen vorgegangen werden, aber er darf deshalb nicht verdammt werden, außer wenn, wie ebendort erklärt wird, starker Verdacht vorhanden ist. Da wir jedoch einen Verdacht nicht vernachlässigen können und zwar wegen ihrer frivolen Behauptungen gegen die Wahrheit des Glaubens, und weil er dreifach ist: leichter, schwerer, sehr starker Verdacht – hierüber c. accusatus, und c. cum contumaria, lib. 6. de haer. – und nach den Anmerkungen von Archidiaconus und Joan. Andreas üb. c. accusatus und das Wort vehemens; vom Verdachte c. literas; non violenta (sehr stark) redet Canon. dist. 24 quorundam – darum ist zu forschen, welchem Verdachte ein solcher Prediger unterliegt. Und da die Lehrer, die solche Behauptungen aufstellen, wie man sieht, nicht gleichermaßen sich zu solchen Irrtümern stellen, insofern die einen es tun aus bloßer Unkenntnis des göttlichen Rechtes, und andere, auch genügend unterrichtet, noch schwanken und unschlüssig sind und vollständig nicht zustimmen wollen, und da Irrtum im Geiste noch keinen Ketzer macht, wenn nicht Verstocktheit des Willens dazu kommt, so ist auch zu sagen, daß sie nicht in gleicher Weise von dem Verdachte des Verbrechens der Ketzerei getroffen werden. Freilich wenn sie meinen, sie könnten auf Grund ihrer Unwissenheit frei ausgehen, so mögen sie ein wenig bedenken, wie schwer die sündigen, die aus solcher Unkenntnis sich vergehen. Denn wie vielfältig auch die Unwissenheit sei, kann doch die Unwissenheit, mag sie auch noch so beschaffen sein, in den Seelsorgern nicht unbesiegbare Unwissenheit genannt werden, oder teilweise Unwissenheit, nach den Philosophen, die von Theologen und Juristen ignorantia facti genannt wird; sondern die Unwissenheit in ihnen gilt für eine allgemeine, die Unwissenheit betreffs des göttlichen Gesetzes, weil sie das betrifft, was jeder mit Recht von dem göttlichen Gesetze zu wissen gehalten ist: dist. 43. Papst Nicolaus: »Die Ausstreuung des himmlischen Samens ist uns gegeben: wehe, wenn wir ihn nicht streuen, wehe, wenn wir schweigen.« – Denn sie sind gehalten, Kenntnis zu haben von der Heiligen Schrift: dist. 36 per totum, und dazu von der Unterrichtung der Seelen der Untergebenen: ibid. c. 2 § ecce und § si vult; mag auch nach Raymundus; Hostiensis und Thomas nicht verlangt werden, daß sie gewaltige Kenntnisse haben; aber doch kompetente, d. h. genügende, ihre Pflicht zu erfüllen.

Doch ist zu einigem Troste für sie, wenn sie nur die früheren Schädigungen durch späteren Segen wieder gut machen, zu bemerken, daß diese Unwissenheit im Recht, mag sie bisweilen affektiert und stolz genannt werden, affektiert, d. h. freiwillig, zwiefach genannt wird, weil bisweilen mit Kenntnis der Absicht, bisweilen ohne Kenntnis der Absicht. Die erstere zwar entschuldigt nicht, sondern verdammt, vorüber der Psalmist: ›Er wollte nicht einsehen, auf daß er gut handelte‹; die zweite mindert das Freiwillige und so auch die Sünde, weil sie geschieht, wenn jemand gehalten ist, etwas zu wissen und nicht weiß, daß er gehalten ist, wie es auch mit Paulus war, Timoth. 1,1. ›Mir ist Barmherzigkeit widerfahren, weil ich es unwissentlich tat im Unglauben‹. Weil sie jedoch affektiert indirekt heißt, weil der Betreffende wegen anderer Beschäftigungen das zu lernen unterläßt, was zu wissen er gehalten ist und nicht arbeiten will, eifrig dies zu lernen, und nicht ganz entschuldigt, sondern nur zum Teil, und auch nach Ambrosius über jene Stelle Röm. 2 ›Weißt Du nicht, daß die Güte Gottes Dich zur Buße führt‹, der sagt, Du sündigst sehr schwer, wenn Du sehr schwer unwissend bist, d.h. sehr gefährlich: deshalb, und besonders jetzt in unsren Zeiten, wollen wir, den Seelen in der Gefahr zu Hilfe kommend, alle Unwissenheit verjagen und das härteste Gericht, das uns bevorsteht nach Ablegung der Rechenschaft und dem uns anvertrauten Pfunde, immer vor Augen haben, daß nicht auch in uns die Unwissenheit sich erweise als üppig und stolz (metaphorisch nennen wir Menschen üppig oder stolz [supinus = zurückgebeugt], die nicht einmal das sehen, was vor ihnen liegt). Es sagt nämlich Cancellarius in seinen Flores regularum moralium in der zweiten Regel, daß strafbare Unkenntnis des göttlichen Rechtes nicht den trifft, der tut, so viel an ihm liegt. Der Grund ist, weil der heilige Geist bereit ist, einen solchen Mann unmittelbar in dem zum Heile Notwendigen, soweit es seine Kraft übersteigt, zu unterrichten. –

 

Bezüglich des ersten Argumentes ist die Antwort klar auf Grund des gesunden Verständnisses des Canons.

Bezüglich des zweiten sagt Petrus de Taranthasia: »Infolge seines großen Neides, mit dem er gegen den Menschen damit ankämpft, würde der Teufel schlechterdings alles vernichten, wenn Gott es zuließe.« Daß ihm aber Gott einiges erlaubt und einiges nicht erlaubt, das verursacht dem Teufel selbst größere Schmach und Mißfallen, weil Gott in allen Stücken ihn benützt zur Offenbarung seines Ruhmes gegen seinen Willen.

Bezüglich des dritten wird gesagt, daß der Änderung des Körpers in einen krankhaften Zustand oder einer andern Hexentat stets eine örtliche Bewegung vorausgeht, insofern der Dämon, durch die Hexe bewogen, bestimmte Aktive, die nämlich verletzen können, sammelt und sie anwendet bei bestimmten Passiven, um Schmerz hervorzubringen oder Schädigung oder eine Unfläterei. Und wenn gefragt wird, ob jene örtliche Bewegung der Dinge durch den Dämon zurückgeführt wird auf die Himmelsbewegung, so ist mit nein zu antworten, weil sie sich nicht bewegen aus natürlicher Kraft, sondern aus natürlichem Gehorsam, da sie der Macht des Dämonen unterworfen sind, der das, was er über die Körper vermag, aus der Macht seiner Natur hat. Vermag, sage ich, nicht daß er dem Stoffe irgend eine substanzielle oder accidenzielle Gestalt verleihen könnte, ohne Beihilfe einer andern natürlichen Sache. Aber weil er mit Zulassung Gottes die Dinge örtlich bewegen und durch Vereinigung von Dingen Schmerz oder eine Eigenschaft hervorbringen kann, deshalb unterliegt die Hexentat nicht der Bewegung des Himmels, so wenig wie der Dämon, mögen ihm auch jene Dinge und Werkzeuge unterliegen.

Zum Vierten ist zu sagen: das Werk Gottes kann durch das Werk des Teufels geschädigt werden, wie wir jetzt reden von der Hexentat. Aber weil dies nicht möglich ist, außer mit Gottes Zulassung, so folgt nicht, daß der Teufel stärker ist als Gott; endlich auch, daß er sie nicht schädigt durch Gewalt, da er sie sonst auch zerstören könnte.

Fünftens: Es ist einfach bekannt, daß die Himmelskörper nicht die Macht haben, auf die Dämonen einzuwirken, da sie nichts vermögen über ihre Macht hinaus; sondern sie kommen, von Zauberern bei bestimmten Konstellationen angerufen. Das scheinen sie aus zwei Gründen zu tun: erstens weil sie wissen, daß die Macht der Konstellation mitwirke zu der Handlung, die die Magier zu vollbringen wünschen; zweitens tun sie es, um die Menschen zu verleiten, in den Sternen etwas Göttliches zu verehren; aus welcher Verehrung auch vor Zeiten der Götzendienst hervorging.

Endlich sechstens bezüglich der Tragweite des Argumentes über das Gold der Alchymisten ist zu sagen nach S. Thomas 2,7, in der Lösung eines Argumentes, wo er spricht von der Kraft der Dämonen beim Handeln: möchten auch gewisse substanzielle Formen künstlich geschaffen werden können durch die Kraft des natürlichen agens, wie manchmal die Form des Feuers künstlich ins Holz gebracht wird, so kann dies doch nicht allgemein geschehen, darum, weil die Kunst nicht immer die geeigneten Aktiven mit den geeigneten Passiven vereinigen kann; sie kann jedoch etwas Ähnliches machen. Und so machen die Alchymisten etwas dem Golde Ähnliches, was die äußeren Eigenschaften des Goldes besitzt, aber sie machen kein wahres Gold: weil die substanzielle Form des Goldes nicht kommt durch die Hitze des Feuers, dessen die Alchymisten sich bedienen, sondern durch die Hitze der Sonne am bestimmten Orte, wo die Mineralkraft wirkt; und deshalb hat solches Gold nicht die Wirkung, die dem Wesen entspricht. Ähnlich ist es auch mit anderen ihrer Handlungen.

Zur Sache. Die Dämonen handeln durch Künste bei den Hexenwerken und können deshalb ohne Hilfe eines anderen agens keine substanzielle oder accidenzielle Gestalt schaffen, und weil wir nicht sagen, daß die Hexenwerke nicht geschehen können ohne Hilfe eines anderen agens, deshalb können sie auch mit solcher Hilfe wahre Eigenschaften der Krankheit oder eines anderen Leidens bewirken. Aber wie diese Beihilfe oder Dienste der Werkzeuge zur Vollbringung einer Hexentat mit den Dämonen mitzuwirken haben oder nicht, wird durch das Folgende klar werden.


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