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Der gute Ton in der Gesellschaft

Schon die heranwachsende Jugend muß sich die gesellschaftlichen Formen im allgemeinen anzueignen suchen. In wichtigeren Fällen werden ihr ja freilich meistens Berater zur Seite stehen; aber es gibt auch manche junge Leute, die auf sich selbst angewiesen sind und schon früh fern dem Elternhause die herkömmlichen Sitten beobachten müssen.

Die erste und wichtigste der gesellschaftlichen Formen ist der Besuch. Bevor man zum erstenmale eine unbekannte Familie aufsucht, hat man sich in etwa nach den Gewohnheiten des Hauses zu erkundigen. In der Familie eines kleinen Beamten, in der viele Kinder sind, ist die Mittagsstunde vielleicht nicht so angebracht. Für sie wird der Besucher in der Visitenzeit gegen fünf Uhr viel willkommener sein, weil er dann die Ordnung des Hauses am wenigsten stört. Der offizielle Pflichtbesuch bei einer hochgestellten Familie oder bei einem Vorgesetzten aber darf nur in die Mittagsstunde fallen. Für denselben ist auch der schwarze Anzug nebst hellen Handschuhen vorgeschrieben. Damen tragen bei allen kurzen Besuchen Straßentoilette.

Der erste der offiziellen Pflichtbesuche ist die Antrittsvisite. Das junge Mädchen macht sie nach der Rückkehr aus der Pension in Begleitung seiner Mutter, der junge Mann, sobald er selbständig außerhalb des Elternhauses auftritt, sei es als Student, angehender Kaufmann usw. Junge Mädchen machen die Runde bei allen befreundeten und bekannten Familien. Wie weit der Kreis zu ziehen ist, den der junge Mann durch einen Besuch ehrt, ist nicht durch eine allgemeine Regel festzustellen. Man hat sich nach der herrschenden Sitte zu richten, die der Beteiligte auf jeden Fall leicht erfahren kann. Alle Vorgesetzte haben das Recht auf einen Besuch; dann folgen die Kollegen, Familien, denen man empfohlen ist, oder in welchen man zu verkehren wünscht usw.

In der Heimatsstadt machen heranwachsende Mädchen und Knaben den nächsten Verwandten und Bekannten einen Besuch, wenn sie aus Schule und Pensionat zu kurzem Ferienaufenthalt heimkehren. Die Unterlassung dieser Höflichkeit wird zuweilen sehr übel aufgenommen.

Bei einem Besuche müssen Herren Überzieher und Überschuhe im Vorzimmer ablegen und Stock oder Schirm zurücklassen. Den Hut behalten sie während der ganzen Dauer des Besuches in der Hand; auch der Handschuhe dürfen sie sich nicht entledigen. Damen sind nur gehalten, die Überschuhe auszuziehen und den Schirm zurückzulassen. Bei etwaigen längeren Besuchen müssen sie mit dem Ablegen von Hut und Mantel warten, bis sie dazu aufgefordert werden. – Die Handschuhe werden im Salon nur ausgezogen, wenn eine Erfrischung gereicht wird.

Wird uns von dem Dienstboten die Tür des Empfangszimmers gewiesen, so klopfen wir an, wenn dieselbe auch geöffnet ist. – In allen besseren Bürgerhäusern ist es Sitte, daß Unbekannte dem Dienstboten ihre Visitenkarte abgeben oder ihren Namen nennen. Eine nochmalige Vorstellung beim Eintritt in das Zimmer ist dann unnötig.

Es ist unfein, einen Pflichtbesuch mit einer Entschuldigung einzuleiten, beispielsweise: »Verzeihen Sie, daß ich mir die Freiheit nehme, Sie zu stören.« Man setzt voraus, daß ein Besuch, der nicht Geschäftsbesuch ist, als besonderer Erweis der Höflichkeit stets gern gesehen ist. Auch sonstige Phrasen sind wenig angebracht, beispielsweise: »Da ich gerade nichts zu tun hatte,« oder »Da ich gerade hier vorbeikomme.« Das schließt eine gewisse Nichtachtung der andern in sich.

Am Wirte ist es, die Unterhaltung zu beginnen, den Gast freundlich willkommen zu heißen, ihm seine Freude über sein Kommen kurz auszudrücken, einen gegebenen Anknüpfungspunkt leicht und gewandt zu benutzen, um das Gespräch weiterzuführen und zu beleben.

Weder beim Betreten, noch beim Verlassen des Zimmers wird die Tageszeit gesagt; statt dessen werden erst Wirt oder Wirtin, dann die übrigen Gäste durch eine Verbeugung begrüßt, die letzteren selbst dann, wenn man sie noch nicht kennt.

Der offizielle Pflichtbesuch soll die Dauer von zehn oder fünfzehn Minuten nicht überschreiten. Eine Erfrischung wird während desselben für gewöhnlich nicht gereicht.

Die heranwachsende Jugend darf niemals ohne ganz besondere Erlaubnis den Sofaplatz einnehmen, welcher der Hausfrau oder einer der älteren Besucherinnen gebührt. Für gewöhnlich soll sie sich mit einem Stuhl begnügen. Derselbe wird, wenn man sich verabschiedet, nicht auf seinen vorigen Platz zurückgetragen.

Bekommen junge Leute Besuch von älteren Personen, so bieten sie ihnen den Sofaplatz, während sie sich selbst nicht an ihrer Seite, sondern auf einem Stuhl niederlassen.

Wird während der Unterhaltung geklopft, so darf der Gast niemals »Herein« rufen; es ist ihm nur gestattet, den Wirt darauf aufmerksam zu machen, wenn derselbe nichts gehört hat.

In einem fremden Hause werden wir weder den Wirt, noch die Gäste zum Niedersitzen auffordern und noch viel weniger zum Zulangen, wenn eine Erfrischung gereicht wird. Das würde unsere Befugnisse als Gast überschreiten.

Es ist auch gegen die gute Sitte, wenn wir alle Bücher, Nippes, Albums und Photographien, die auf den Tischen umherliegen, in die Hand nehmen, sie betasten, nach ihrem Preis und ihrer Herkunft fragen usw. Selbst in Vor- und Wartezimmern sollen wir uns in dieser Hinsicht möglichst viel Zurückhaltung auferlegen.

Einem Lesenden schaut man nicht über die Schulter ins Buch. Auch sollen wir andern niemals einen Gegenstand aus der Hand nehmen, um ihn zu betrachten; wir warten vielmehr bis man uns denselben darreicht, und empfangen ihn dann mit einer höflichen Verbeugung.

Müssen wir im Vorzimmer einige Zeit warten, so lassen wir uns nieder, selbst wenn wir nicht dazu aufgefordert sind. Beim Eintritt desjenigen, dem unser Besuch gilt, aber erheben wir uns sofort.

Junge Leute sollen niemals aus sich selbst älteren Personen die Hand bieten, sondern bescheiden warten, bis sie dieser Aufmerksamkeit gewürdigt werden.

Tritt bei einem Pflichtbesuch ein anderer Gast hinzu, so erhebt man sich vor ihm, falls Wirt oder Wirtin ebenfalls aufstehen; man bleibt solange aufrecht, bis man zum Niedersitzen aufgefordert wird, oder bis die übrigen sich gleichfalls niederlassen. Ebenso macht man es beim Hinausgehen eines Gastes. Begleitet die Wirtin ihn zur Türe, so bleibt man stehen, bis sie zu ihrem Platze zurückgekehrt ist. – Im ganzen gilt die Regel, daß junge Leute niemals sitzen bleiben, wenn andere sich erheben, und sich nicht eher niederlassen, bis ältere und angesehene Personen den Anfang gemacht haben.

In großen Gesellschaften steht man beim Eintritt und Hinausgehen eines anderen Gastes nicht auf, es sei denn, daß er durch Rang und Würde besonders ausgezeichnet ist, sodaß sämtliche Anwesende ihn durch Erheben von den Sitzen ehren.

Wir sollen uns nicht sofort entfernen, wenn ein neuer Gast hinzugetreten ist; denn es ist für jeden ein peinliches Gefühl, zu denken, daß er störend in eine Unterhaltung eingegriffen hat. Doch dürfen wir unsern Besuch dann nicht mehr zu lange ausdehnen, sondern wir werden darauf bedacht sein, uns bei der nächsten schicklichen Gelegenheit und auf jeden Fall vor dem zweiten Gaste zu entfernen. Die Möglichkeit ist ja nicht ausgeschlossen, daß er mit unserm Wirt noch etwas Besonderes zu besprechen hat, wobei wir überflüssig sind. – Sich mit einem anderen in eine Streitigkeit einzulassen, ihn hochmütig zu übersehen oder mit beißenden Reden zu verletzen, ist auch eine grobe Beleidigung des Wirtes. In fremden Häusern müssen wir doppelt zurückhaltend und bescheiden sein. Umgekehrt hat der Wirt die Pflicht, jeden seiner Gäste mit Eifer vor Beleidigungen zu schützen und gegebenenfalls vermittelnd einzutreten.

Man schreitet nicht zwischen zwei Personen hindurch, die gerade in einer Unterhaltung begriffen sind; ist es nicht möglich, dieses zu vermeiden, so muß man zuvor wenigstens um Erlaubnis bitten. – Will man einem neuen Gaste zum Gruß die Hand reichen, so hat es hinter dem Rücken des Nachbars zu geschehen.

Wir dürfen niemals einen Stuhl anbieten, von welchem wir uns gerade erhoben haben. Eine Ausnahme ist zu machen, wenn wir den Sofaplatz oder einen Sessel inne haben und diesen beim Eintritt einer höheren Person abtreten wollen.

Junge Leute bücken sich stets, wenn andern etwas zur Erde gefallen ist; für sich aber werden sie die gleiche Rücksicht niemals in Anspruch nehmen. Eine Grenze der Dienstfertigkeit gibt es in dieser Hinsicht nur für junge Mädchen. Dieselben können alten Herren und Damen gegenüber kaum genug Aufmerksamkeit entwickeln. Jüngeren Herren aber werden sie niemals etwas vom Boden aufheben oder sich irgendwie um sie bemühen, es sei denn, daß besondere Fälle eine Ausnahme gestatten.

Über die Haltung im allgemeinen ist in dem Kapitel »Zu Hause« schon das Nötige gesagt worden. Nachzutragen ist, daß man in Gesellschaft niemals wüst und lärmend lacht oder spricht, nicht heimlich kichert und sich über die Mängel und Gebrechen anderer lustig macht, und daß man in der Unterhaltung sich bemüht, so laut und artikuliert zu sprechen, daß man von den Anwesenden mühelos verstanden wird. Denn es ist auch eine Art Unhöflichkeit, wenn wir Veranlassung geben, daß man uns zwei- oder dreimal nach unserer Rede fragt.

Kennen sich die einzelnen Gäste noch nicht, so übernimmt der Wirt die Vorstellung. Jüngere Personen werden den älteren, Herren den Damen vorgestellt. Man nennt also zuerst den Namen der jüngeren Person und dann denjenigen der älteren; ebenso wird der Name des Herrn vor dem der Dame genannt. Stellen junge Leute ihre Gefährten älteren und hochangesehenen Personen vor, so müssen sie zuerst um Erlaubnis bitten, etwa folgendermaßen: »Gestatten Sie, gnädige Frau, daß ich Ihnen meinen Freund H. vorstelle.« In solchen Fällen genügt es meistens, nur den Namen der jüngeren Person zu nennen, denn für sie ist es Ehre genug, überhaupt vorgestellt zu werden. Alter und Rang gestatten für das Gegenüber eine Ausnahme.

Bei der Vorstellung von nahen Verwandten pflegt man die Bezeichnung »Herr« wegzulassen; auch stellt man eine Schwester nicht als »Fräulein« vor. Die meisten Menschen begnügen sich mit der Angabe des Verwandtschaftsgrades und nennen Namen und Titel nur dann, wenn dieselben zur näheren Bezeichnung oder zur Unterscheidung der Personen dienen.

Alle jungen Leute erheben sich, wenn sie älteren vorgestellt werden und machen eine tiefe Verbeugung; an den letzteren ist es, ein Gespräch anzuknüpfen. Junge Mädchen dürfen bei der Vorstellung von jungen Herren sitzen bleiben, während diese natürlich aufstehen. Heranwachsende Mädchen oder Knaben unter sich können ihren Verkehr noch weniger zeremoniell gestalten, ohne direkt nachlässig oder beleidigend zu werden. Für sie genügt bei der Vorstellung ein leichtes Neigen des Kopfes.

Werden einzelne Personen einer ganzen Gesellschaft präsentiert, so erhebt sich die letztere nur dann, wenn die Eingeführten sich durch Alter oder Rang auszeichnen. Auch im letzteren Falle werden die Neueingetretenen der Gesellschaft vorgestellt; es wird also zuerst der Name desjenigen genannt, der eingeführt wird, dann der Name der Anwesenden in beliebiger Reihenfolge. Doch pflegt man mit der ältesten oder angesehensten Person zu beginnen.

Ist der Wirt anderweit in Anspruch genommen, so dürfen wir jeden Bekannten bitten, uns vorzustellen. Allein es sollen Damen niemals den Wunsch äußern, die Bekanntschaft eines Herrn zu machen oder sich ihm vorstellen zu lassen. Eine Ausnahme ist gestattet, wenn es sich um ein ganz junges Mädchen und einen älteren, angesehenen Herrn, einen Freund der Familie usw. handelt.

Mit der Vorstellung ist die Bekanntschaft gemacht; die betreffenden Personen haben jetzt das Recht, sich bei entsprechender Gelegenheit gegenseitig Besuche zu machen, und Gruß und Dank ist ihnen bei jeder Begegnung zur Pflicht geworden.

Wünschen wir uns nach einem Pflichtbesuche zu verabschieden, so geben wir unsere Absicht durch ein paar höfliche Sätze kund, erheben uns, machen erst Wirt und Wirtin, dann der übrigen Gesellschaft eine Verbeugung und gehen dann bis zur Tür, wo wir die Verbeugung wiederholen. Beim Verlassen des Zimmers wenden wir der Gesellschaft das Gesicht zu, gehen also rückwärts, wobei wir auch unaufgefordert den Vortritt vor dem Wirte nehmen. Zwischen Tür und Angel noch ein neues Gespräch anzuknüpfen, gilt mit Recht als unpassend.

In größeren Gesellschaften verabschiedet man sich, indem man Wirt oder Wirtin einige verbindliche Worte sagt und sich dann geräuschlos und ohne alles Aufsehen entfernt. Es verrät wenig Weltkenntnis, wenn man sich beim Verlassen des Festes in aller Form für die Einladung bedankt.

Empfangen wir selbst Besuch, so dürfen wir niemals lange auf uns warten lassen. Sollten wir verhindert sein, sofort zu erscheinen, so müssen wir, wenn eben möglich, eine andere gleichstehende Person mit unserer zeitweisen Vertretung betrauen.

Wir erheben uns beim Eintreten unseres Gastes, gehen ihm entgegen, sind ihm beim Ablegen behilflich, geleiten ihn zum besten Platz und lassen ihn vor allen Dingen nicht merken, wenn er uns ungelegen kommen sollte. Müssen wir notwendigerweise einen Augenblick das Zimmer verlassen, so bitten wir ihn um Entschuldigung, kehren aber möglichst bald zurück. Einem etwa erscheinenden zweiten Gaste wenden wir nicht ausschließlich unsere Aufmerksamkeit zu, lassen den ersten auch nicht merken, daß er jetzt überflüssig geworden ist.

Verabschiedet sich ein Gast, so geleiten wir ihn nur bis zur Tür, falls sich noch andere Gäste im Zimmer befinden; denn wir haben kein Recht, die letzteren sich selbst zu überlassen. Wir begleiten ihn aber bis zur Treppe oder bis zur Haustür, wenn er der einzige Gast ist, oder wenn bei unsern übrigen Gästen einer unserer nächsten Verwandten unsere Stelle vertritt. Dasselbe Benehmen beobachten die Töchter und Söhne des Hauses gegenüber den Gästen der Eltern.

Die Höflichkeit verlangt, daß man hinter einem Gaste nicht sofort die Tür schließt, sondern sie noch eine Weile geöffnet hält und hinter ihm herschaut, bis er zum wenigsten die Treppe hinabgestiegen ist.

Sind junge Leute bei älteren und angesehenen Personen zum Besuch, so sollen sie deren Begleitung nicht annehmen, sondern sie freundlich bitten, sich nicht zu bemühen.

Wenn wir Personen, denen wir unsern Besuch zudachten, nicht zu Hause treffen, so geben wir unsere Visitenkarten ab. Dieselben am Rande zu knicken, um dadurch den Zweck des Besuches anzugeben, ist nicht mehr gebräuchlich. Statt dessen schreiben wir wohl mit Bleistift unter den Namen einige Buchstaben, welche über unsere Absichten informieren. Bei Gratulationsbesuchen pflegt man die Zeichen p. f. (pour féliciter) anzuwenden, bei Kondolenzbesuchen p. c. (pour condoler) und bei Abschiedsbesuchen p. p. c. (pour prendre congé). Dagegen bleibt die Bemerkung p. r. v. (pour rendre visite) bei gewöhnlichen Antritts- und anderen Visiten jetzt meistens fort.

Auch abgegebene Karten verpflichten zum Gegenbesuch. Wenn man den letzteren abstattet, so erwähnt man mit höflichem Bedauern, daß man den Besucher verfehlt hat. Dieses kann auch schon bei der nächsten Begegnung geschehen. – Je angenehmer uns der Besucher war, und je eifriger wir seine nähere Bekanntschaft suchen, desto weniger Zeit werden wir bis zum Gegenbesuch verfließen lassen. Eine allgemeine Regel gebietet, daß nach einem Zeitraum von zwei Wochen jeder Besuch erwidert ist; und es müssen schon ganz besondere Gründe vorliegen, wenn ein längeres Warten nicht als eine Unschicklichkeit oder wohl gar als eine Beleidigung empfunden wird.

Die heranwachsende Jugend kann jedoch nicht erwarten, daß alle ihre Besuche erwidert werden. Ältere und hochgestellte Personen, Vorgesetzte und Damen sind in manchen Fällen dieser Verpflichtungen gegenüber jungen Leuten enthoben. Die letzteren brauchen nun nicht zu denken, daß die Unterlassung des Gegenbesuches für sie ein Zeichen sei, den Verkehr abzubrechen. Wenn man sie freundlich auffordert, bald wiederzukommen oder sie zu irgend einer Festlichkeit zuzieht, so können sie auch ohne Gegenbesuch sicher sein, daß sie gern gesehen sind und den gesellschaftlichen Verkehr fortsetzen dürfen.

Junge Mädchen machen niemals einem einzelnen Herrn Besuch oder empfangen ihn in Abwesenheit ihrer Eltern. Im übrigen sollen sie, wenn eben möglich, bei jeder Visite in angemessener Begleitung sein, es sei denn, daß sie eine Altersgenossin oder eine sehr nahestehende Familie aufsuchen.

Der Gratulationsbesuch wird am Morgen des Festtages gemacht. Ist der Gefeierte durch gesellschaftliche Veranstaltungen sehr in Anspruch genommen, so daß man fürchten muß, ihn zu stören oder zu belästigen, so kann der Besuch auch bis zum folgenden Tage aufgeschoben werden. In einigen Fällen wird es auch genügen, nur die Visitenkarte abzugeben.

Die Neujahrsbesuche sollte die heranwachsende Jugend in den ersten acht Tagen des Januar, spätestens bis Mitte des Monats erledigt haben. Allen nahen Verwandten, besonders verheirateten Geschwistern und Großeltern, ebenso Vorgesetzten müssen sie am Tage selbst abgestattet werden.

Für die Besuche, die auf Familienanzeigen hin zu machen sind, gestattet der gute Ton der heranwachsenden Jugend eine Frist von acht, längstens vierzehn Tagen.

Bei einem Kondolenzbesuche erscheinen Damen und Herren in dunkler Kleidung und dunklen Handschuhen; der Verstorbene wird natürlich das Hauptthema des Gespräches bilden.

Auch zu Krankenbesuchen können wir unter Umständen verpflichtet sein. Solange der Kranke noch keine Besuche empfangen kann, genügt es, wenn wir uns persönlich oder durch einen Boten nach seinem Befinden erkundigen. – Kleine Aufmerksamkeiten, beispielsweise die Übersendung von Blumen oder Früchten, werden fast immer sowohl dem Kranken, als auch seinen Angehörigen große Freude bereiten.

Krankenbesuche sollen im allgemeinen kurz sein. Wir sollen es nicht als unsern Beruf auffassen, dem Leidenden Geduld und Ergebung zu predigen; auch dürfen wir ihn nicht durch Fragen belästigen und ihm alle möglichen Geschichten von ähnlichen Krankheitsfällen erzählen. – Einige Besucher erlauben es sich, im Beisein des Kranken die Behandlungsweise des Arztes einer abfälligen Kritik zu unterziehen und so dem Patienten das Vertrauen zu rauben. Das ist ebenso taktlos wie unklug, besonders wenn man der Kritik dann noch ein Dutzend sogenannte gute Ratschläge folgen läßt.

Die heranwachsende Jugend, deren gesellschaftlicher Verkehr noch nicht auf Wechselseitigkeit beruht, vermag ihre Erkenntlichkeit für Einladungen nur durch Besuche zu bezeigen, die in den ersten acht Tagen nach einer größeren Festlichkeit der Familie des Gastgebers abgestattet werden. Diners und Soupers, größere Abendgesellschaften und Bälle verpflichten uns zu diesem Erweis der Höflichkeit. In manchen Gegenden werden diele nachträglichen Besuche neuerdings nicht mehr verlangt; man hat sich also nach der herrschenden Sitte zu richten, um nicht anzustoßen.

Mußten wir eine Einladung ausschlagen, so ist ebenfalls eine Visite geboten, die gewissermaßen als nochmalige Entschuldigung und als Beweis unserer Erkenntlichkeit angesehen wird.

Es kommt zuweilen vor, daß junge Herren von unbekannten Personen zu einer Festlichkeit eingeladen werden, obgleich sie sich noch nicht um Zutritt zu ihrer Familie bemüht haben. In diesem Falle müssen die Eingeladenen unbedingt vor der Festlichkeit die Antrittsvisite nachholen.

Unbekannte Damen pflegt man nicht einzuladen; wünscht man dieselben zu einer Festlichkeit zuzuziehen, so muß man ihnen vorher einen Besuch abstatten. Das gilt aber nur für den Verkehr gleichaltriger und gleichgestellter Damen unter sich. Eine ältere Dame darf es sich schon erlauben, durch dritte Personen ein unbekanntes, junges Mädchen zu sich einzuladen.

Junge Damen sollen bei gesellschaftlichen Veranstaltungen darauf bedacht sein, daß sie niemals durch ein lautes, anspruchsvolles Wesen auffallen. Es macht einen schlechten Eindruck, wenn sie die Aufmerksamkeit der Gesellschaft mit Absicht auf sich zu lenken suchen.

Vor allem müssen sie im Trinken Maß halten. Alle gebildeten Damen sind darin einig, daß sowohl bei Tafel, als auch bei anderen geselligen Verfügungen einem jungen Mädchen nur wenige Glas Wein gestattet sind. Junge Damen dürfen niemals infolge Weingenusses lebhaft erregt oder ausgelassen lustig werden. Die Gesellschaft ist immer geneigt, jungen Herren etwas nachzusehen, solange dieselben in den Grenzen des Anstandes bleiben; aber desto strenger verfährt sie in dieser Hinsicht gegen alle jungen Mädchen. Schon eine Kleinigkeit genügt, um dieselben mit einem gesellschaftlichen Makel zu behaften, der durch Jahre hindurch nicht getilgt werden kann.

Werden junge Damen zu einem musikalischen Vortrag aufgefordert, so sollen sie sich nicht lange zieren, sondern gern und freudig dem allgemeinen Verlangen nachkommen. Es wirkt nichts peinlicher, als eine hartnäckige und gesuchte Weigerung. In den meisten Fällen kommen sich die jungen Mädchen hierbei noch recht bescheiden vor, weil sie sich mit ihrer Unfähigkeit, ihrer Furcht, die Gesellschaft zu langweilen, und anderen klingenden Phrasen zu entschuldigen pflegen. Und doch schaut aus all diesen Redensarten gewöhnlich nur die Eitelkeit hervor, die nach Komplimenten verlangt.


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