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17. Ich denke mir nun die Sache so: Chrysippus fand, daß bei den alten Philosophen zwei entgegengesetzte Ansichten herrschten, indem die Einen behaupteten, es geschehe Alles in Folge des Verhängnisses, und zwar so, daß dieses Verhängniß eine unwiderstehliche Nothwendigkeit herbeiführe; eine Ansicht, welcher Democritus, Heraclitus, Empedocles und Aristoteles zugethan waren; die Andern den Satz aufstellten, es seyen ohne allen Einfluß des Schicksals die 1010 Bewegungen der Seele ganz willkührlich. Da wollte denn Chrysippus, wie ein erbetener Schiedsrichter, vermittelnd einschreiten; er neigt sich indessen doch mehr zu Jenen hinüber, welche die Bewegungen der Seele von dem Zwange der Nothwendigkeit befreit wissen wollen. Indem er aber sich dabei in seiner Weise ausdrückt, verwickelt er sich so, daß er wider seinen Willen die Nothwendigkeit des Verhängnisses bestätigt. Wie es sich nun damit verhält, Das wollen wir, wenn es beliebt, an den Beistimmungen [als wahr angenommenen SätzenNoch genauer heißt assensiones das als wahr Annehmen gewisser Sätze.] sehen, über die ich mich im Eingange meines Vortrags verbreitet habe. Von diesen sagten nämlich jene Alten, die annahmen, es geschehe Alles dem Verhängnisse zu Folge, sie werden durch eine unwiderstehliche Nothwendigkeit herbeigeführt. Diejenigen aber, welche entgegengesetzter Ansicht waren, erklärten die Beistimmungen für unabhängig vom Schicksal, und erklärten, daß, wenn man das Schicksal mit den Beistimmungen in Verbindung setze, sich die Nothwendigkeit nicht davon trennen lasse. Diese folgerten dann auf diese Weise: »Geschieht Alles durch das Schicksal [Verhängniß], so geschieht Alles in Folge einer vorausgegangenen Ursache; ist Dieß bei der Neigung der Fall, so auch bei Dem, was auf die Neigung folgt: folglich auch bei den Beistimmungen.« Wenn nun aber die Ursache der Neigung [des Begehrens] nicht in uns liegt, so ist auch die Neigung selbst nicht in unserer Gewalt. Ist dem so, so hängt auch Das nicht einmal von uns ab, was die Folge 1011 [Wirkung] der Neigung ist. Es sind demnach weder die Beistimmungen noch die Handlungen in unserer Gewalt. Und daraus folgt denn, daß es eben so wenig gerecht ist, Jemand zu loben, als ihn zu tadeln, Jemand zu ehren, als ihn zu bestrafen. Da Dieß nun aber schlechterdings verwerflich ist, so glauben sie den Schluß mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit machen zu dürfen, daß nicht Alles, was geschieht, dem Verhängnisse zu Folge geschehe.