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Vorwort.

Die beiden Prätendenten, deren Schicksale vorliegendes Bündchen der Bülauschen »Geheimen Geschichten und rätselhaften Menschen« erzählt, sind auch bis heute noch rätselhafte Menschen geblieben, und auch jetzt noch kann man von ihnen nicht mit Bestimmtheit sagen, woher sie stammten, und ob sie nicht wirklich auf die hohe Stellung, die sie sich anmaßten, begründeten Anspruch hatten. Namentlich der bedauernswerte Sprößling des Hauses Reuß scheint selbst fest an die Rechtmäßigkeit seiner Ansprüche geglaubt und auch in den Kreisen seiner nächsten Verwandten überzeugte Anhänger gefunden zu haben. Rätselhaft bleibt es freilich, was die Eltern zu der unnatürlichen Handlung bewogen haben sollte, ihren erstgeborenen Sohn zu verleugnen und zu enterben, und am wahrscheinlichsten ist wohl die Annahme, daß Heinrich wirklich zwischen der ersten und zweiten Ehe des Burggrafen mit der Margareta Pigkler erzeugt und in der Voraussetzung, daß keine ehelichen Nachkommen mehr zu erwarten seien, für ein legitimes Kind ausgegeben, später aber zu Gunsten der in rechter Ehe geborenen Kinder von seiner bevorzugten Stellung entfernt sei. Jedenfalls verdiente das abenteuerliche Leben dieses unglücklichen Menschen eine nähere Untersuchung, und es mag hier gestattet sein, auf die im Dresdener Hauptstaatsarchiv über ihn vorhandenen Akten hinzuweisen, die Märcker in seiner »Geschichte des Burggrafentums Meißen« (Leipzig 1842) S. 373 erwähnt, und die bisher noch nicht näher untersucht zu sein scheinen.

Von weit größerem Interesse noch ist indessen die Frage nach der Identität Naundorffs mit dem angeblich im Temple verstorbenen Ludwig XVII. Alle namhaften Historiker mit alleiniger Ausnahme von Louis Blanc haben die Ansicht vertreten, daß der Tod des unglücklichen Knaben mit völliger Sicherheit festgestellt sei; namentlich hat sich neuerdings Chantelauze in einem umfangreichen Werk: »Louis XVII., son enfance, sa prison et sa mort au Temple d'après des documents inédits des archives nationales« (Paris 1884) bemüht, den unwiderleglichen Beweis davon zu erbringen, und doch, wenn man dagegen die beiden Verteidiger Naundorffs hört, Gruau de la Barre: »Intrigues devoilées ou Louis XVII., dernier roi légitime de France« (4 Bde., Rotterdam 1846 - 48) und O. Friedrichs: »Un crime politque. Étude historique sur Louis XVII.« (Brüssel 1884), so kann man nicht leugnen, daß manche Punkte in dieser geheimnisvollen Angelegenheit noch nicht aufgeklärt sind und verschiedene Umstände für Naundorff zu sprechen scheinen. Allerdings haben die französischen Gerichte die Ansprüche, die er und nach seinem Tode seine Angehörigen wiederholt geltend gemacht haben, immer zurückgewiesen, doch läßt sich über die Stichhaltigkeit der Gründe, aus denen es geschehen ist, streiten. Den Wortlaut der letzten Gerichtsentscheidung vom Jahr 1874 s. S. 78 fg. Daß er noch heute zahlreiche Anhänger zählt, geht daraus hervor, daß sich 1893 in Paris eine »Société d'études sur la question Louis XVII.« bilden konnte, die den Zweck verfolgt, die Identität Naundorffs mit dem Dauphin nachzuweisen und monatliche Bulletins herausgiebt. Jedenfalls ist die Frage, ob Naundorff wirklich Ludwig XVII. oder ein Betrüger war, noch eine offene, so lange nicht näheres über sein Leben vor dem Jahr 1810, wo er in Berlin auftaucht, nachgewiesen und damit die Unwahrheit seiner eigenen Angaben dargethan werden kann. Den striktesten Beweis für seine Rechtmäßigkeit würden aber die Dokumente liefern, die er dem Polizeipräsidenten von Berlin, Le Coq, 1810, übergeben und nicht zurückerhalten haben will (s. S. 61); vielleicht finden sie sich – wenn sie überhaupt jemals existiert haben – noch im Berliner Geheimen Staatsarchiv.

Robert Geerds.


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