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Ein Prätendent aus dem 16. Jahrhundert.

Eine im Jahre 1572 erloschene Linie desselben Hauses, dessen jüngere Linie den Namen Reuß führt, hatte, außer beträchtlichen Besitzungen im Voigt- und Pleißnerlande, welche letztere zum Teil an die Schönburge übergegangen sind, auch das Burggrafentum Meißen längere Zeit innegehabt, war aber desselben und ihrer wichtigsten Lehen unter den Händeln der Größern, der sächsischen Fürsten namentlich und der böhmischen Könige, schon vor ihrem Erlöschen verlustig gegangen. Am 21. Juli 1426 belehnte Kaiser Sigismund zu Blindenberg in Ungarn seinen Reichshofrichter Heinrich von Plauen mit der Burggrafschaft Meißen (s. die Urkunde in Märcker: Das Burggrafentum Meißen, Leipzig 1842, S. 544). Durch einen Machtspruch König Albrechts wurden auf dem Tage zu Preßburg, am 4. Mai 1439, die Herren von Plauen gezwungen, das Burggrafentum an die Kurfürsten von Sachsen abzutreten; ihnen blieben nur Titel und Würde (s. die Urkunden bei Märcker a. a. O., S. 554). Mit Heinrich VII. erlosch 22. Januar 1572 die Linie der Burggrafen aus dem Hause Plauen. G.

Einer der letzten dieses Stammes war Heinrich IV., welcher 1520 gestorben ist. Derselbe war angeblich seit 1506 in zweiter Ehe mit einer Tochter des Fürsten Waldemar zu Anhalt, Barbara, vermählt. Der Name der ersten Gemahlin ist unbekannt; ihre Existenz soll aber aus einigen Urkunden erhellen. Zwischen der ersten und zweiten Ehe hatte er, wie er später erklärte, mit einer gewissen Margareta Pigkler einen Sohn erzeugt, den er gleichfalls Heinrich nannte, welchen Namen bekanntlich alle Söhne des Hauses Reuß führen, und derselbe mag etwa um das Jahr 1500 geboren worden sein. Er war bei seinem Vater aufgewachsen und längere Zeit dessen einziges Kind, ward wie ein ehelicher Sohn gehalten, und wußte nicht anders, als daß er das wirklich sei. Ja, da die Ehe mit der Barbara von Anhalt anfangs unfruchtbar war, so hatte sie, wie es später hieß, durch ihren Gemahl dazu vermocht, jenen Heinrich in Briefen an ihre Verwandten und sonst für ihren eigenen leiblichen Sohn ausgegeben. Das wäre denn die große Lüge Heinrich IV. war allerdings zu allerlei Listen und Winkelzügen geneigt, wie er sich denn durch einen verfälschten Lehnbrief Sitz und Stimme auf den Reichstagen zu erschleichen suchte. (Das Nähere siehe darüber bei Märcker a.a.O., S. 371. G.) gewesen, welche ihr und ihrer ganzen Familie, ganz besonders aber dem unglücklichen Opfer dieser Täuschung, später so viele Not bereitet hat. In Verfolg derselben und auf ihren Anlaß hatte Barbaras Bruder, Fürst Wolfgang zu Anhalt, den jungen Heinrich einige Zeit bei sich, worauf er dem Grafen Wilhelm zu Henneberg zu weiterer Erziehung übergeben ward. Auch scheint ihm die Herrschaft Spremberg zugeteilt worden zu sein.

Inzwischen wurde aber die Burggräfin Mutter und hat nach und nach drei Söhne und zwei Töchter geboren. Mag es sein, daß die Söhne erst nach den Töchtern folgten, daß der älteste Sohn frühzeitig wieder starb, ein zweiter, welcher auch noch vor dem Vater gestorben ist, schwächlich war, daß man sich anfangs nicht sogleich aus dem verwickelten Verhältnisse herauszufinden wußte, genug, es vergingen noch Jahre, bevor der junge Heinrich, den wir den Bastard nennen wollen, ohne unsererseits vollkommen überzeugt zu sein, daß er das war, plötzlich von Schleusingen Schleusingen war die Residenz der Grafen von Henneberg. G. abberufen und angewiesen ward, sich, aber verkleidet, bei dem Burggrafen auf dessen Schlosse Hartenstein Neu-Hartenstein in Böhmen. Das alte Hartenstein gehörte damals schon den Schönburgen. einzufinden. Hier erfuhr er, im Beisein der Burggräfin Barbara, seiner Geschwister und seiner (angeblichen) wirklichen Mutter, der Margareta Pigkler, daß er nicht der eheliche Sohn des Burggrafen und der Barbara, sondern von der gegenwärtigen Margareta Pigkler »in der Unehre erobert« sei. Der Burggraf erklärte ihm, daß er keinerlei Erbanspruch habe, und bedrohte ihn: »so er wüßte, daß er sich künftig solcher Ansprüche unterfangen würde, so würde er Riemen aus ihm schneiden lassen.« Heinrich bat erschrocken nur um seinen Unterhalt, worauf er auch eine tröstliche Zusicherung erhielt. Es scheint, daß sein Vater sich bei dem ganzen Schritte einigen Zwang habe anthun müssen, und sich deshalb, sowie vielleicht um die stillen Gewissensbisse zu unterdrücken, böslicher gestellt hat, als er gesinnt war. Der Bastard war wieder nach Schleusingen gegangen, und dorthin, scheint es, brachte ihm Kunz Wilhelm von Ende, der von seiner Jugend an bei ihm gewesen, ein Jahresgeld von 300 Fl. nebst Briefen; wie denn auch der alte Burggraf Hoffnung gemacht haben soll, ihm Spremberg wieder einzuräumen. Auch die Burggräfin soll ihn mit Geld unterstützt, ja sogar eine persönliche Zusammenkunft mit ihm in Schneeberg gehabt haben, wohin sie ihm wichtige Papiere gebracht hätte, die ihm später wieder abgenommen worden wären.

Von Schleusingen aus schrieb er an Fürst Wolfgang zu Anhalt, berichtete diesem den Vorgang und bat, er möchte »verschaffen, daß er Zehrung bekomme, so wolle er ins Heilige Land ziehen, und sich also verlieren, daß man nichts mehr von ihm wissen möchte,« wobei er voller Verzweiflung wünschte, daß er mit Ehren tot wäre. Gewiß eine rührende Äußerung, die den jungen Mann in viel günstigerm Lichte zeigt, als in dem er später, allerdings infolge seiner beispiellosen Lage, sich darstellte. Der alte Burggraf empfahl ihn übrigens zunächst dem Fürsten Wolfgang und dem Grafen von Henneberg, denen er zugleich vorschlug, mit Verhehlung seiner unehelichen Geburt zu versuchen, ob man ihn nicht durch Markgraf Albrecht Markgraf Albrecht von Brandenburg, geb. 1490 als dritter Sohn des Markgrafen Friedrich von Ansbach, war 13. Febr. 1511 zum Hochmeister des Deutschen Ordens gewählt worden. Er trat der Reformation bei und nahm 1525 Preußen als weltliches Herzogtum zu Lehen. Sein ältester Bruder war der unten erwähnte Markgraf Kasimir von Ansbach, der 1515 nach der Abdankung seines Vaters die Regierung übernahm. Die Verstoßung des unglücklichen Heinrich wird daher erst nach 1515 stattgefunden haben. G in den Deutschen Orden bringen könne. Er ist auch eine Zeitlang bei Markgraf Kasimir in Ansbach gewesen. Ferner empfahl er ihn seinen Freunden von Sternberg, von Schlick und andern. Zugleich aber errichtete er ein Testament, worin er zwei seiner Söhne des Namens Heinrich, »die damals auf dem Hartenstein bei ihm gehalten würden« – was auf den Bastard keine Anwendung fand und ebendeshalb ausdrücklich beigefügt worden sein mag – und zwei Töchter zu Erben einsetzte. Da der eine Heinrich nachher vor dem Vater gestorben, so hat das später zu dem Vorgeben geführt, als sei unter ihm der Bastard verstanden gewesen. Vor seinem Ende (1520) forderte aber der alte Burggraf seine Lehnsleute und Unterthanen vor sich und stellte ihnen seinen noch lebenden einzigen ehelichen Sohn als seinen rechten Erben vor, dem sie »Pflicht und Mannschaft anzugeloben und zu thun« hätten. Nach seinem Tode berief die Witwe, nebst den Vormündern und nächsten Verwandten des jungen Burggrafen Heinrich V., den Bastard heimlich von Ansbach nach Teyssingen in Böhmen, wo sie ihn zwei Tage verborgen hielten und ihm vorschlugen, er solle sich des Zunamens »von Plauen« fernerhin enthalten, wogegen er die ihm verordnete Versorgung erhalten, auch zu Markgraf Albrecht geschickt werden sollte, welcher ihn in den Deutschen Orden aufnehmen würde.

Der Bastard scheint aber um diese Zeit doch schon zu der Ansicht gekommen zu sein, daß er in seiner eigentümlichen Lage größere Ansprüche zu machen veranlaßt sei. Und wer mag wissen, was sich vielleicht für Ratgeber an ihn gedrängt haben? Er kam sehr mißvergnügt von Teyssingen zurück, ließ sich in Ansbach vernehmen: »es thue ihm leid, daß er den jungen Burggrafen nicht mit sich genommen, oder etliche Häuser (Schlösser) eingenommen, so wollte er schon zu einem guten Vertrag kommen sein,« und schrieb sich fortwährend: Burggraf von Meißen und Herr von Plauen. Bemerkenswert, aber bei dem Charakter jener verworrenen Zeit erklärbar ist es dabei, daß er in der Umgebung vornehmer Herren verbleiben durfte und von ihnen dann und wann gefördert ward. Namentlich unterstützten ihn zwei Namensvettern: Heinrich Reuß der Friedfertige, der allerdings eigenhändige Briefe des alten Burggrafen hatte, worin dieser den Bastard seinen Sohn genannt, und der ältere Heinrich zu Gera; Heinrich XVI. der Friedsame oder der Stille, gest. 1535, ist der gemeinsame Stammvater des jetzigen fürstlichen Hauses Reuß älterer und jüngerer Linie. Heinrich der ältere zu Gera starb 1538. dann die Grafen Wilhelm und Philipp von Nassau, Hans und Anton von Isenburg, Philipp und Bernhard von Solms, auch der Graf von Hanau und der Abt von Fulda. Markgraf Kasimir nahm ihn mit in die Niederlande zur Armee des Kaisers. Karl V. Er blieb aber nicht lange dabei und trieb sich jahrelang, in unstetem Leben, bald im Reich, Wie man schon damals jene südwestlichen Teile des Reichs genannt zu haben scheint, in denen sich keine geschlossene Landeshoheit, sondern ein Gedränge von Prälaten, Reichsfürsten, kleinen Herren und Rittern fand. bald im Voigtlande, bald in Böhmen umher.

Er soll mehrere Pläne und Versuche gemacht haben, sich mit List oder Gewalt in den Besitz der Güter, womöglich auch der Person des jungen Burggrafen zu setzen, auch mehrere burggräfliche Vasallen und Unterthanen bewogen haben, allerlei Meuterei anzufangen, während man burggräflicherseits verschiedene solche Aufrührer einzog und ihnen den Prozeß machen ließ. Endlich brachte man ihn selbst in Verhaft und auf das Schloß Hartenstein, wo man ihn so lange gefangen hielt, bis er eine eigenhändige Urfehde ausstellte und zu Gott und allen Heiligen beschwor, worin er bekannte, von dem alten Burggrafen selbst gehört zu haben, er sei nicht dessen ehelicher Sohn, sondern von der Margareta Pigkler erzielt, zugleich auch versprach, sich künftig nie mehr für einen ehelichen Burggrafen zu nennen und zu halten, noch sich einiger Erbschaft anzumaßen, sondern an seinem geordneten Unterhalt sich genügen zu lassen. Er soll diese Zusage auch nach seiner Befreiung, in Gegenwart des Fürsten Wolfgang von Anhalt, freiwillig wiederholt haben. Aber gar bald nahm er den burggräflichen Titel wieder an, indem er erklärte, zu jenen Versprechungen nur durch die Bedrohung mit hartem Gefängnis gezwungen worden zu sein. Er berief sich auf Heinrich Reuß den Friedfertigen, den Stammvater der jetzigen Reuße, welcher das hartensteinische Verfahren höchlich gemißbilligt und gesagt habe: »Was man thäte, müßte mit Recht geschehen. Er gedächte seinen Vetter, den Burggrafen, unter der Erde zu keinem Bösewicht machen zu lassen.«

Der Prätendent beschloß jetzt, seine Sache im Wege Rechtens auszuführen, zumal er fürchtete, man möchte ihn abermals festnehmen und »zu einem Pfaffen machen, desselben Fleisches er doch kein Stück an sich habe«. Er wendete sich um das Jahr 1527 mit seiner Klage an den König Ferdinand Den späteren Kaiser Ferdinand I. von Böhmen und beschwerte sich, daß ihm von der verwitweten Burggräfin Barbara und dem jungen Burggrafen die väterliche Erbschaft vorenthalten werde, und daß man ihn der zeitlichen Güter willen verleugne, da er doch ein rechter Sohn und Erbe sei. Er hielt sich nun eine Zeitlang zu Hassenstein in Böhmen bei den Herren von Lobkowitz und Hassenstein auf, mit deren einem sich seine älteste Schwester Margareta verheiratete, eilte auch später dem König nach Regensburg nach. Aber erst im folgenden Jahre kam es zu persönlichen Verhören beider Teile vor der böhmischen Landtafel und dem Manngericht, wobei König Ferdinand ein paarmal selbst im Verhör gesessen. Es ward ihm, weil er der böhmischen Sprache nicht mächtig, ein königlicher Kammerprokurator beigegeben, und die verwitwete Burggräfin sowie die Margareta Pigkler legten persönlich ihr Zeugnis gegen ihn ab. Er verließ Böhmen vor Entscheidung der Sache und trieb sich unstet umher, erschien auch nicht auf die Vorladung zur schließlichen Handlung, führte aber seinen Prozeß auch vor dem Tribunal der öffentlichen Meinung, indem er zwei Sendschreiben gegen die Burggräfin und seinen Stiefbruder ausstreute, die ihm einer zu Würzburg verfertigt haben soll, und denen der junge Burggraf durch eine Gegenschrift antworten ließ. Die Burggräfin Barbara starb um 1534, und ließ auf ihrem Totenbett verschiedene vom Adel zu sich vorfordern, gegen welche sie auf ihrer Seelen Seligkeit versicherte, daß kein anderer ihr leiblicher Sohn und Erbe sei als der jetzige junge Burggraf Heinrich V.

Der Prätendent hatte die gute Meinung, die ihn anfangs auf manchen Seiten begleitet hatte, zunächst durch einen Vorgang erschüttert, der sich im Jahre 1529 zutrug, hinsichtlich dessen er sich niemals gänzlich zu reinigen vermocht hat, und der seinen Gegnern viele Waffen gegen ihn bot. Er hatte sich seit längerer Zeit eines Anwalts, Namens Bernhard Hirnhofer, bedient, der ihm Schriften wider den Burggrafen verfaßt, auch Geldauslagen für ihn gemacht haben soll. Dieser Hirnhofer wurde zu jener Zeit bei Windisch-Eschenbach in der Oberpfalz, wo sich Heinrich damals aufhielt, ermordet und beraubt, und diese Unthat sollte durch die Knechte Heinrichs, Enderle Vogel, sonst von Pach genannt, und Kunz Grempel oder Wohlgemut, in Heinrichs Beisein und auf dessen Geheiß verübt worden sein. In der That wurde Enderle Vogel, auf Anlaß der von dem Pfalzgrafen Friedrich, Herzog in Bayern, angeordneten Verfolgung, 1530 zu Annaberg im sächsischen Erzgebirge verhaftet, und hatte sowohl bei den gütlichen als peinlichen Verhören angegeben: Heinrich habe schon am Tage vor dem Morde durch seine Diener, in seinem Beisein, ein Grab machen lassen, hierauf den Hirnhofer an einen Bach in der Gegend des Grabes, unter dem Vorwande des Fischens, gelockt und, als er seine Zeit ersehen, den Knechten ein Zeichen gegeben, auf ihn zuzuschlagen und ihn zu erwürgen. Heinrich habe dann sein Schwert zuerst in ihn gesteckt, Kunz das seinige darauf, und er, Enderle Vogel, habe ihn vollends mit einem Messer entleibt. Hierauf habe Heinrich dem Ermordeten ein paar Säckel mit Geld, goldene Ringe und dergleichen ab- und zu sich genommen, worauf sie den Leichnam in das Grab verscharrt, und er, Enderle Vogel, für seinen Beistand bei diesem Morde 22 Fl. von seinem Herrn bekommen. Heinrich erzählte die Sache freilich anders, ohne in Abrede zu stellen, daß die That durch seine Knechte verübt worden. Er sowohl als seine Diener hätten sich schon längst mit jenem Hirnhofer, der ein unleidlicher Mensch gewesen, auch bisweilen Gelder, die für Heinrich eingekommen, in seinen Nutzen verwendet habe, entzweit gehabt, und Hirnhofer sich darauf verlauten lassen: »er wolle dem Heinrich seine Sache, die er bisher gutgemacht, wieder böse machen und ihm einen Handel zurichten, der ihm leid werden sollte.« Er habe darum wohl im Zorn zu seinen Dienern gesagt: »so wollte er, daß ein solcher, der so gesinnt wäre, tot gestochen würde.« Als sie nun zusammen zum Fischen ausgegangen, sei er selbst vorangegangen und Hirnhofer wäre mit den Knechten nachgefolgt. Da wären denn diese mit Hirnhofer uneins geworden, hätten ihn erschlagen, ehe er noch dazugekommen, und ohne sein Wissen begraben. Dieser That habe sich der andere Knecht, Kunz, einige Zeit hernach zu Hassenstein selbst berühmt und das Schwert gezeigt, womit er den Bösewicht erstochen habe. Er habe aber diesen Knecht, der ihn in Gefahr gebracht, nicht länger behalten wollen, sondern entlassen. Bei dieser Aussage blieb er auch unter der Peinlichkeit.

Der Burggraf, jetzt königlich böhmischer Schenk, hatte inzwischen in dem Filiationsprozeß, der noch immer vor den böhmischen Gerichten fortging, eine Citation vom 4. März 1534 ausgebracht, worin beide Parteien auf Montag nach Quasimodogeniti nach Prag geladen wurden, dem unehelichen Heinrich aber in betreff des angeschuldigten Mordes königlich böhmisches frei sicher Geleit gegeben wurde. Diese Citation ließ der Burggraf überall anschlagen, bis endlich einer seiner Diener Heinrich persönlich traf und ihm Ladung und Geleit behändigte. Er erbat und erhielt Prolongation bis zum 5. Oktober, wo dann beide Teile im Termin erschienen. Beide beriefen sich auf Zeugen und Urkunden, und dies veranlaßte wieder einen Aufschub bis zum Dezember, wo aber Heinrich nur einen Diener, Lorenz Thoß, an seinen Anwalt schickte, mit dem Vermelden, daß er krank sei. Reminiscere 1535 wurde die Sache nochmals erörtert und am 3. Juni ein Endurteil eröffnet. Der Prätendent berief sich darauf, daß die Burggräfin Barbara ihn von Jugend auf, sowohl mündlich als schriftlich, als ihren Sohn erkannt; ebenso habe ihn des Burggrafen Tochter Wahrscheinlich die Frau von Lobkowitz. als ihren Bruder erkannt, und er sei überall im Reiche als der ältere burggräfliche Sohn gehalten und geehrt worden. Kaiser Maximilian und König Wladislaus Wladislaus, König von Böhmen 1471-1516. G. hätten in verschiedenen an den alten Burggrafen gerichteten Urkunden seiner als des burggräflichen Sohnes gedacht, und der Burggraf selbst habe ihn in einer Urkunde und andern Briefschaften als solchen bezeichnet. Der Reuß von Plauen, der Graf von Leißnig, der Ritter von der Heide, Albrecht Schlick, die von Lutitz und von Walsch, samt mehreren böhmischen und fränkischen Adligen, wie auch verschiedene Personen gemeinen Standes hätten seine eheliche Geburt entweder bereits bezeugt oder sich dazu erboten. Die Gegenpartei verwarf einige Zeugen geringern Standes, weil sie offenbaren Meineides überführt seien, stellte andern entgegen, daß sie nur vom Hörensagen zeugten, und bezog den Inhalt der Urkunden auf die ehelichen Söhne des alten Burggrafen. Sie berief sich ferner auf das Zeugnis der Margareta Pigkler und das des Priesters, welcher den Prätendenten als ein uneheliches Kind getauft haben wollte. Ferner ward hervorgehoben, daß der alte Burggraf seine vorherige Anerkennung gegen glaubwürdige Personen sowie gegen den Prätendenten selbst widerrufen habe, desgleichen von der Burggräfin Barbara sowohl vor dem König als auch auf ihrem Totenbette geschehen sei. Das väterliche Testament gedenke nur zweier Söhne, »so dermalen in dem Hartenstein gehalten würden,« keineswegs aber eines dritten, der damals im Reich erzogen worden. Ein schlimmer Umstand war für den Prätendenten, daß man ihn überführte und er auch nicht leugnen konnte, von einem Majestätsbrief des Königs Wladislaus die Siegel heruntergerissen und auf eine von ihm selbst gefertigte Urkunde gedrückt zu haben. Endlich führte man noch sein eigenes schriftliches Zeugnis sowie die Aussagen vieler Zeugen an. Heinrich replizierte zwar darauf, daß die Zeugen zum Teil sich widersprächen, zum Teil erkauft oder Unterthanen seien, daß Priester Dinge, die sie in der Beichte gehört, unerlaubterweise offenbart hätten, daß die Margareta Pigkler zu ihrer Aussage gezwungen worden sei und solche hernach habe widerrufen wollen, wie denn er selbst zu seinem Zeugnis gewaltsamerweise genötigt worden. Das böhmische Landrecht gab aber sein Urteil dahin:

»Daß Herr Heinrich von Plauen, der nach dem alten Herrn Heinrich von Plauen, alle Hab und Güter innenhält, allein ein rechter Erbe mit der Frauen Barbara seinem ehelichen Gemahl erzeugt sei. Und deshalben solle derselbe Heinrich, so im Reich erzogen, sich in die Güter und Erbschaften dieses Herrn Heinrichs von Plauen nicht einlegen, und sich derselben nicht anmaßen, noch unterstehen, denn er zu denselben Gütern und Erbschaft keine Gerechtigkeit habe.«

Gegen eine weitere Untersuchung der »bösen Stücke und Händel« Heinrichs, welche der Burggraf beantragt, schützte jenen das königliche Geleit, welches der Hauptmann auf dem Prager Schlosse nicht brechen wollte, während die Richter allerdings geneigt waren, Heinrich in Arrest zu behalten, und deswegen dem Hauptmann Auftrag erteilt hatten. Nun vermochte der Burggraf, wiewohl mit großer Mühe, seinen Bruder, daß er zum Behuf eines gütlichen Vergleichs zu ihm in seine Behausung kam, woselbst dem Prätendenten von verschiedenen anwesenden böhmischen Herren unter den Fuß gegeben wurde, dem Burggrafen Abbitte zu thun, seine Schmähschriften zu widerrufen, sich dem Urteil zu unterwerfen, auf die Güter und Titel Verzicht zu leisten und sich fernerhin friedlich zu halten, wogegen ihm der Burggraf jährlich 2-300 Fl. zu seinem Unterhalt geben würde. Namentlich Wolf Schlick und Niklas Hassenstein (Lobkowitz) redeten ihm angelegentlichst zu. Heinrich aber erklärte, daß er sich lieber henken lassen als dieses eingehen wolle, ergriff aber auch kein Rechtsmittel, sondern ließ das Urteil rechtskräftig werden.

Es muß bemerkt werden, daß die Schöppen zu Leipzig und Magdeburg sowie das Hofgericht zu Wittenberg, bei denen der Burggraf später rechtliche Belehrungen eingeholt, erklärt haben, daß diese Rechtskraft des in Prag gesprochenen Urteils die vornehmste Schutzwehr sei, welche der Burggraf gegen Heinrichs fernere Unternehmungen habe. Ja der Leipziger Ordinarius Dr. Fachs Ludwig Fachs, Dr. jur., kaiserl. Rat, Ordinarius und Bürgermeister zu Leipzig, bei vielen großen Staatshandlungen wirksam, gest. 6. April 1554. hielt in einem rechtlichen Bedenken dafür, daß nach kaiserlichen Rechten schwerlich zu erlangen gewesen wäre, daß man einen Sohn, zu dem sich Vater und Mutter einmal bekannt und ihn als solchen aufgezogen, aus dem Besitz der Kindschaft setzen könne; daß ein schwerer, ja schier unmöglicher Beweis dazu gehöre, wenn man ausführen wollte, daß sich Vater und Mutter geirrt, oder daß der nicht ihrer beider Sohn sei, den sie dafür bekennet; ja daß auch der Eltern eigene Aussage, wie sie der Güter halber einen fälschlich für ihren Sohn ausgegeben, als eine Anführung der eigenen Schande nicht zulässig, wenn keine andern höchst wichtigen und vollkommen schlüssigen Beweismittel vorhanden. Die Rechtskraft des Urteils sei der einzige Grund, welcher Stich halte, und worauf der Burggraf in alle Wege zu beruhen hätte. Es würde aber auch jetzt noch wohlgethan sein, dem gedachten Heinrich eine jährliche Unterhaltsumme auszusetzen, und daneben noch besonders eine Summe Geldes auf einmal zu geben, wobei er anführte, daß schon früher dergleichen Vorschläge, bis auf 15 000 Fl. und Beibehaltung des Titels: Herr von Plauen, geschehen wären. Die Juristenfakultät zu Frankfurt a. d. O. und der Schöppenstuhl zu Magdeburg, bei welchen später der Bastard rechtliche Belehrungen einholte, haben sogar erkannt: »daß er durch das böhmische Urteil nicht geächtet werden könne, und daß er vielmehr seines Standes, Titels und quasi possessionis filiationis et lgitimitatis, darein ihn der alte Burggraf konstituiert, genießen müsse, bis er, wie es sich zu Recht eignete und gebührte, daraus entsetzet würde.«

Der Burggraf hatte sich beeilt, unter dem 16. Juni 1536 das Urteil in einer Schrift bekannt zu machen, welche den Titel führt:

»Hierinnen ist ausgedrückt der Rechtsspruch, der von denen Herren und Ritterschaften in dem Landrechte der löblichen Kron zu Beheim, zwischen dem Hochgebornen Herrn Heinrichen, des Heiligen Römischen Reichs Burkgrafen zu Meißen, Grafen zu Hartenstein und Herrn zu Plauen sc. an einem, und Heinrichen, der sich erdichtet, mit Listigkeit, wider sein eigen Gewissen, eine Zeit lang den Eltern Herrn von Plauen ausgeben und genannt, andern Theils ergangen, und daneben wahrhaftiger Unterricht, darauf das Urtheil gegründet; und des genannten Heinrichen, der unehelicher Geburt ist, ein gedruckt Büchlein Anno 1527 Estomihi ausgangen, kein Wahrheit in sich heldet. Auch daß er treuloß meineidig, und seinen eigenen Diener Bernhard Hirnhofer ermordt hat, dem weder zu trauen noch zu glauben ec.«

In derselben Schrift ward männiglich ersucht, dem gedachten Heinrich keinen Schutz, Aufenthalt oder Förderung zu geben, sondern denselben vielmehr, auf des Burggrafen Kosten, in peinlichen Verhaft zu nehmen, damit der Gebühr nach gegen ihn verfahren werden könne.

Der Prätendent reiste zunächst zu seinem alten Gönner Heinrich dem Friedfertigen, fand aber, daß derselbe inzwischen gestorben (1535), und wollte wissen, er habe vor seinem Ende noch ganz traurig gesagt: »O wie wird es meinem Vetter in Böhmen jetzt gehen!« Bei der Durchreise durch das Voigtland streute er in den burggräflichen Herrschaften allerlei gefährliche Drohungen aus, suchte die Lehensleute und Unterthanen aufzuwiegeln, und mit einigen unruhigen Edelleuten, namentlich dem von der Heide und dem von Wildenstein, ein Komplott zu machen. Jetzt ward er aber von König Ferdinand für einen Feind der Krone Böhmen erklärt, und es ging der Befehl aus, nach seiner Person zu trachten. Er ging nun in französische Dienste, ward Hauptmann, und will in Frankreich bei 3000 Fl. erübrigt haben, mit denen er nach Deutschland zurückkehrte. Im Jahre 1541 ward er mit einigen seiner Anhänger in Annaberg verhaftet, und vor dasigen Stadtgerichten durch Anwälte, sowohl des Königs von Böhmen selbst als auch des böhmischen Landrechts und des Burggrafen, der jetzt Oberstkanzler in Böhmen und einer der ersten Staats- und Kriegsmänner des Königs Ferdinand war, belangt. Er wurde jedoch im Gefängnis, auf ausdrücklichen Befehl der Herzoge Heinrich und Moritz von Sachsen, Sein Gefängnis fiel in die Zeit, wo Heinrich starb (1541) und Moritz ihm nachfolgte. sehr wohl gehalten. Es wurden verschiedene Beiurteile eingeholt, endlich aber der Beklagte, den böhmischen Anwälten gegenüber, propter contumaciam, dem Burggrafen gegenüber ab instantia. absolviert, und auf seine Loslassung gegen Leistung der Urfehde erkannt, Gegenteil aber in die Kosten verurteilt. Zwar verzögerte sich Heinrichs Freilassung doch noch, und der Prozeß gegen ihn und seine Mitgefangenen wurde fortgesetzt; aber es fanden sich dienstwillige Leute, durch deren Hilfe Heinrich aus dem Gefängnis entkommen, sich an Stricken von dem Turm herunterlassen und zu Pferde entrinnen konnte. Später sind auch die übrigen Gefangenen durch Urteil und Recht entlassen und der Burggraf in alle Schäden und Unkosten, die auf 2244 Fl. berechnet wurden, ja sogar in die Sachsenbuße, Sachsenbuße nannte man die Entschädigung, die nach altem sächsischem Recht derjenige zu fordern hatte, der ungerechterweise gefangen gehalten war. Zahlungspflichtig war sowohl der Richter, der die Strafe verhängt, als auch derjenige, der sie durch seine Aussage veranlaßt hatte. Die Sachsenbuße betrug herkömmlich 40 Groschen für jeden Tag und jede Nacht. G. verurteilt worden. Heinrich bediente sich namentlich eines Leipziger Sachwalters, Dr. Scheffel.

Er floh zunächst nach Nürnberg und suchte vergebens bei König Ferdinand um sicheres Geleit nach, der ihn vielmehr nochmals öffentlich für seinen und der Krone Böhmen Feind erklärte. Besser gelang es ihm bei dem Kaiser, bei dem er einen einflußreichen Fürsprecher an dem damals von den Schmalkaldischen Bundesgenossen verjagten Herzog von Braunschweig Herzog Heinrich der jüngere von Braunschweig-Wolfenbüttel war ein eifriger Anhänger des Katholizismus. Als er die Städte Braunschweig und Goslar bedrohte, riefen diese die Schmalkaldener zu Hilfe, die Heinrich aus seinem Lande vertrieben. 1545 suchte er mit Waffengewalt zurückzukehren, wurde aber beim Kloster Höckelem geschlagen und gefangen genommen. Erst nach der Schlacht bei Mühlberg 1547 wurde er wieder in Freiheit gesetzt. G. gewann. Dieser nahm ihn mit zu der kaiserlichen Armee ins Jülichsche und vor Landrecy, und verschaffte ihm einen kaiserlichen Geleitsbrief vom 11. August 1543, der seiner Sache allerdings einen ganz neuen Vorschub leistete. Der Kaiser nannte ihn darin den »Hochgeborenen Unsern und des Reiches Fürsten und lieben getreuen Heinrich, den ältern Burggrafen zu Meißen, Grafen zu Hartenstein und Herrn zu Plauen, auch Graf Heinrich der ältere zu Plauen genannt,« führte auch auf, daß »ihm von seinem Bruder, Heinrich dem jüngern von Plauen, vielerlei Beschwerung und Antastung seiner Ehre und Glimpfs wider Recht und Billigkeit aufgelegt worden.« Deshalb ward des Kaisers und Reichs sicher Geleit aufgelegt, und männiglich bei Vermeidung einer Pön von 50 Mark lötigen Goldes befohlen, ihn nebst seinen Dienern und Angehörigen dabei zu handhaben.

Natürlich, daß die Ausdrücke dieses kaiserlichen Geleitsbriefes dem Burggrafen äußerst unangenehm sein mußten. Er wendete sich an König Ferdinand, damit dieser es bei dem Kaiser dahin bringe, daß dieses sichere Geleit wieder aufgehoben und er gegen die dem Heinrich beigelegten Titulaturen und andere nachteilige Ausdrücke durch kaiserliche Urkunde gesichert würde. Der König sprach auch 1544 zu Speier mit dem Kaiser über die Sache, woraus denn eine nochmalige Untersuchung derselben durch niedergesetzte Kommissarien hervorging. Die Anwälte beider Teile brachten ihre rechtliche Notdurft ein, und König Ferdinand, allerdings der besondere Gönner des Burggrafen, erteilte zuletzt seinen Bescheid. Dieser scheint denn auch gegen den Prätendenten ausgefallen zu sein; denn bald darauf ward das, »dem, der sich Heinrichen und Einen von Plauen nennt,« erteilte sichere Geleit wieder aufgehoben, mit dem Zusatze, daß, weil Heinrich an keinem sichern Ort anzutreffen, diese Aufkündigung erst in anderthalb Monaten gelten solle, damit Heinrich dieselbe erfahren und sich danach richten möge. Auch erhielt der Burggraf eine kaiserliche Urkunde, von Worms den 26. Juli 1545, worin der Kaiser noch besonders erklärte, daß das dem vermeinten Heinrich 1543 erteilte Geleit und die darin gebrauchten Ausdrücke dem Burggrafen und seiner Mutter Erben und Nachkommen an »ihren Ehren und gutem Gerücht unverletzlich und unnachteilig sein solle«.

Heinrich war noch im Jahre 1545, wo der Herzog von Braunschweig gefangen wurde, bei diesem und diente ihm mit sechs Pferden. Nachmals begab er sich zu des Herzogs von Sachsen Herzog Moritz, der spätere Kurfürst von Sachsen. Kriegsheer, dem er in dem Schmalkaldischen Kriege mit vier Schützenpferden diente. Von Ende 1547 an hatte er aber keine bleibende Stätte, schweifte im Hennebergischen, Franken, dem Reiche und an der böhmischen Grenze umher, legte sich bei guten Gönnern, Freunden und Bekannten ein und ward völlig zum Stegreifritter. Er hielt sich stets einige handfeste und bewehrte, wohlgepanzerte reisige Knechte, die er in schwarzes Tuch mit farbigem Unterfutter kleidete. Mit vier solchen Knechten warf er am 7. Oktober 1547 bei Waldsachsen, unweit Eger, einen Bürger aus Brixen und dessen Knecht auf offener Straße nieder, ließ beide in einen Wald führen und ihnen 3-400 Fl. abnehmen, worauf sie an Bäume gebunden und ihnen Riemen durch den Mund gezogen wurden. Heinrich nahm das Geld der Beraubten zu sich und überließ die Pferde den Knechten. Während er diese ihn freilich diskreditierende Lebensart führte, wendete er sich wiederholt mit vergeblichen Bittschriften um Sicherheit und anderweite gerechte Untersuchung seiner Sache an den Kaiser, wobei er sich stets mit all seinen beanspruchten Titeln unterzeichnete. Er bat auch den nunmehrigen Kurfürsten Moritz um eine Intercession sowie um executoriales wegen der ihm bei dem Annaberger Prozeß zuerkannten Schäden und Unkosten, deren Rückstand er auf 7400 Fl. angab. Es scheint auch dies ohne Wirkung geblieben zu sein.

Sein Wegelagererleben führte endlich seine letzte Katastrophe herbei. Zu Anfang des Jahres 1548 hielt er sich bei dem Grafen von Reineck auf, und machte mit einem Vasallen desselben, Joachim Truchseß, einem »verthuischen Gesellen,« Bekanntschaft, der sich bereit zeigte, mit ihm zu reiten, wenn er jemand brauchte. Er forderte ihn also zu einem Ritt gen Nürnberg, auch wohl Augsburg auf; indes war Truchseß diesmal abgehalten und gab ihm bloß einen Knecht, Ludwig Metzger, mit. Heinrich schickte jetzt seine meisten Reisigen ins Gebirg voraus, um bei denen von Schaumberg, von Sparneck und von Künsperg zu Wernstein seine Rüstungen zusammenzuholen, und bestimmte ihnen einen Sammelplatz. Er selbst ritt von Lohr zuvörderst zu dem von Thüngen zu Arnstein, dann über Kloster Eberach nach Mergentheim, Rotenburg an der Tauber und Kloster Heilbronn. Unterwegs warb er verschiedene neue Leute. Bei Mergentheim traf er das Frankfurter Geleite an und hielt sich nun immer in dessen Nähe. Im Kloster Heilbronn ließ er die meisten Knechte zurück, mit dem Bescheid, daß er nach Nürnberg reise und zur Herberge beim Ochsenfelder, wo immer viel Böhmen lägen, einziehen wolle, um zu sehen, »ob er etwa einen großen Hannsen erschnappen könne, der ihm zu seiner Sache gut wäre«. (Es war ihm also nicht sowohl um Beute, als um »seine Sache« zu thun.) Die Knechte sollten einen Tag später nachkommen, aber in eine andere Herberge, die er ihnen angab, einziehen. Er selbst zog mit dem Truchseßschen Knecht allein fort und befahl diesem vor Nürnberg, ihn daselbst Wolf von Reifenberg zu nennen. Unter diesem Namen zog er am 10. April in die Herberge ein, und gab sich für einen Oberstallmeister des Markgrafen Albrecht Markgraf Albrecht Alcibiades von Brandenburg-Kulmbach, geb. 1523, gest. 1557. G. aus, der das Geleit von Frankfurt herauf begleitet und weiter nach Augsburg zu reiten gedächte; worauf ihm denn auch die Herren von Nürnberg das übliche Geschenk schickten. In der Herberge zechte er weidlich, traf daselbst verschiedene böhmische Kaufleute und erkundigte sich bei ihnen nach dem Burggrafen, nach den Schlicks und andern. Ein besonderes Augenmerk richtete er auf den böhmischen Kammerrat Christoph von Gendorf auf der hohen Elb, der auf einer Reise zu König Ferdinand nach Augsburg in jener Herberge rastete. Heinrichs Knechte kamen richtig nach; er beratschlagte mit ihnen, und es ward beschlossen, den von Gendorf, wenn er nach Augsburg abreise, an einem Ort, der Hahnenkampf genannt, anzugreifen. Die Knechte wurden deshalb nach Schwabach geschickt, wo sie ihre Wehre schleifen ließen und ihre ganze Rüstung in stand setzten.


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