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Bisher unveröffentlichte Briefe Lassalle's aus den Jahren 1859-61 an seinen Freund und Verleger Franz Duncker.
1. Ueber sein Hauptwerk »das System der erworbenen Rechte«
2. und Folge über die Brochüre »der italienische Krieg und die Aufgabe Preußens, sowie über den »Franz von Sickingen«.
Lieber Franz!
Für Ihre Besuche, die Sie mir versprochen haben, so freigebig als nur möglich zu bemessen, will ich Ihnen allerdings bis nach dem Jubeltage Luft lassen, aber wofür ich Ihnen nicht einmal, wie Sie selbst vollständig einsehen werden diese geringe Luft lassen kann, ist die definitive Entscheidung hinsichtlich meines Werkes. Das System der erworbenen Rechte.
Ich habe dasselbe, wie gesagt, in Aachen beendet, habe jetzt nur noch einige Anmerkungen und Einschaltungen hineinzuarbeiten. In 14 Tagen muß der Druck beginnen und wenn ich wollte, könnte ich ihn morgen beginnen lassen!
Ich bin daher in der Lage, Ihrer endgültigen Entschließung ungeduldig entgegen sehen zu müssen; denn wenn Sie etwa ablehnen, so würde ich dann erst anderweitige Verbindung anzuknüpfen suchen müssen und da dieses – abgesehen von der großen Eklichkeit solcher Demarchen für mich, die bei mir deshalb auch immer eine gewisse Langsamkeit in ihrer Betreibung, verursacht – gut und gerne 3-4 Wochen dauern müßte, so sehen Sie nun selbst, mit welcher Ungeduld ich Ihre Entschließung zu wissen wünschen muß. Ich habe deshalb auch Ihre Rückkunft – in Aachen glaubte ich immer Sie schon hier zu treffen bei meiner Ankunft mit lebhaftester Ungeduld erwartet und hierdurch schon 14 Tage länger als ich glaubte verloren. – Nun werden Sie vielleicht fragen, theurer Freund, wie so ich überhaupt dazu käme es mir als zweifelhaft anzusehen, ob Sie das Werk nehmen werden, wozu Sie mir nie Anlaß gegeben. Dies ist leicht erklärt. Wie Scherenberg einmal sehr richtig sagte: »Handelsschaft ist keine Freundschaft« und ich möchte nicht, daß die zwischen uns bestehenden freundschaftlichen Beziehungen dabei irgend auf Sie drücken und Ihnen die Freiheit der Entschließung in einer Sache, die eine finanzielle Seite für Sie hat, penibel machen sollen. Denn wie ich Ihnen bereits früher sagte, bin ich diesmal leider in der Lage, den Satz des Evangeliums: »Jede Arbeit ist ihres Lohnes werth« auf meine Arbeit anwenden zu müssen, einen Satz, den man niemals auf Arbeiten der geistigen Sphäre anwenden sollte und den anwenden zu müssen ich auch hoffentlich nicht so bald wieder in der Lage sein werde. Aber diesmal ist es nun leider so, wie Sie von früher wissen, und wie ich Ihnen gleichfalls damals schon sagte, bin ich in dem Fall, 4 Friedrichsd'or für den Bogen begehren zu müssen.
Zwar wissen Sie das Alles schon längst und schienen dennoch immer die Absicht zu haben das Werk zu nehmen. Aber was Sie nicht wissen und die Sache bedeutend für Sie ändern kann, ist, daß das Werk, weil noch einen ganz andern Inhalt, auch eine ganz andere Ausdehnung bekommen hat, als ich ursprünglich glaubte. Mich wie ein Maulwurf immer tiefer und tiefer in die Erde grabend, um Alles aus seinem absolutesten einheitlichen Mittelpunkt zu erklären und selbst den letzten Schleier der sinnlichen Erscheinungen abzustreifen, war ich genöthigt nicht nur eine gesammte Theorie der erworbenen Rechte zu schreiben und hierzu das gesammte Rechtssystem durchzugehen und die einzelnen Institute in ihren philosophischen Begriff aufzulösen, sondern ich mußte endlich das Erbrecht ganz und speziell entwickeln, vor allem das Römische Erbrecht, von dem ich gezeigt habe, daß noch niemand, nicht Böcking nicht Savigny, nicht Gans die geringste Ahnung von ihm gehabt hat, in ausführlichster Darstellung geben, hierbei den Geist des römischen Rechts überhaupt und endlich die wahre welthistorische Bedeutung des römischen Volksgeistes selbst zur Erscheinung bringen.
Ich hasse die Phrase, die Allgemeinheiten: die richtige Phrase wie die falsche! Die falsche trägt das Kriterium ihrer Falschheit nicht in sich; denn in dieser lustigen Allgemeinheit verschwimmt alles. Aber gerade darum trägt selbst die richtige das Kriterium ihrer Wahrheit nicht in sich. Es fehlt der Phrase an Geschlechtsunterschied des Wahren und Falschen und darum ist sie in beiden Fällen gleichmäßig ohne Kraft und Werth.
Dieses hermaphroditische Wesen, das gleichwohl noch in unserer gesammten Wissenschaft herrscht, überwindet sich nur dadurch, daß man sich der enormen Arbeit unterzieht das Einzelne und Bestimmte heraus zu entwickeln und zu gestalten, das gesammte empirische Detail aus dem Begriff zu erzeugen!
Dieser Drang nach Bestimmtheit ist es gewesen, der meinem Heraklit soviel Auffälliges gegeben hat, und mit noch weit größerer Kraft herrscht er in diesem Buche!
Aber die nothwendige Folge von allem diesem war, daß sich ein ganz anderer Umfang des Werkes ergeben hat, als ich früher dachte. Ich rechnete auf 30 Bogen, und siehe da, es sind weit, weit mehr geworden. Leider ist mein Manuskript so geworden, daß weder ich noch irgend ein Mensch, weil es gar zu verschieden geschrieben ist, den Umfang im Druck mit Bestimmtheit berechnen kann. Aber ich schätze es dahin, daß es möglicherweise das Volumen meines Heraklit (66 Bogen!) erreichen kann!
Nun ist natürlich ein großer finanzieller Unterschied, ob man ein Manuskript von 30 Bogen à 4 Friedrichsd'or oder eines von 66 Bogen zu demselben Preise nimmt! Und deswegen beginne ich damit, die vollständige Freiheit Ihrer Entschließung unter den so geänderten Umständen zu constatiren.
Da ich Alles, was ich irgend thun kann, gern von selbst anbiete, so werde ich mich, wegen der Unbestimmtheit des Umfangs bereit erklären, ein Maximum von 50 Bogen in der Weise festzusetzen, daß die darüber hinausfallenden Bogen, gleichviel wieviel, mir nicht mehr bezahlt werden sollen. – Wie ich jedem andern Verleger gegenüber verpflichtet wäre zu sagen, was das eigentlich für eine Katze im Sacke ist, die ich ihm da verkaufe und was er daran haben wird, so habe ich natürlich dieselbe Verpflichtung ebenso Ihnen gegenüber. Hier ist es, wo unsere freundschaftlichen Beziehungen erleichternd für mich in Betracht kommen, indem sie es mir möglich machen ohne penible Empfindung und ohne Befürchtung, für eitel oder anmaßend gehalten zu werden und mich schiefen Auffassungen auszusetzen, offen von der Leber weg über das Buch zu sprechen!
Ich sage Ihnen also sans gêne daß dies Werk eine totale Revolution, eine gänzliche Umwälzung im Gebiete der gesammten Rechtswissenschaft hervorbringen wird. Wenn mein Heraklit einiges Aufsehen machte und wie Ihnen bekannt ist, sehr kalte Leute, Leute wie Boeckh und Lepsius in Enthusiasten verwandelte, so wird und muß ohne allen und jeden Zweifel der Eindruck und die Wirkung dieses Werkes eine siebenmal größere sein, und zwar ebenso seine Wirkung auf die Rechtsphilosophie als auf die praktische Jurisprudenz, denn beide Sachen sind darin stets mit gleicher Sorgfalt festgehalten. Es war eben unter anderm einer der Hauptzwecke dieses Werks die festen Unterschiede dieser beiden Gebiete zu durchbrechen und zu zeigen, wie sie mir eines sind.
Ich werde Ihnen ferner sans gêne sagen, daß ich unter allen lebenden Autoren keinen einzigen kenne, der fähig gewesen wäre, das Werk zu schreiben. Denn es gehörte dazu eine Verbindung zu vieler verschiedenartigster Dinge! Es gehörte dazu das wahnsinnigste Quellenstudium des Römischen Rechts und wenn ich, zwar nicht den Diis minorum gentium aber Leuten wie Savigny, Boeckingh etc. gern zugebe, daß sie mich in Massenhaftigkeit desselben übertreffen, so konnten sie doch nichts davon aus diesen Quellen herausstudiren, weil ihnen eben der Blick abgehen mußte, der nur das Resultat der Verbindung dieses Quellenstudiums mit den andern nachfolgenden Dingen ist. Denn es gehörte vor allem dazu jene philosophische Kraft, jenes didaktische Begreifen, welches sich nicht nur nicht bei den Rechtsgelehrten nicht finden kann, sondern welches sich auch bei unsern heutigen Philosophen – von denen nach mir, wie Sie seit lange als meine Ansicht wissen, fast keiner diesen Namen wirklich verdient – auch nicht im allergeringsten findet. Es gehörte ferner dazu das Umfassen unserer modernen Rechte und ihrer Jurisprudenzen: ferner ebenso, ein eprouvirter Philologe zu sein, denn ohne dieses war der zweite Theil (resp. in demselben die Erfassung des römischen civilistischen Erbrechts gar nicht denkbar und folglich blieben alle weiteren Entwicklungen nicht nur und die Erkenntniß des germanischen Erbrechts, sondern das ganze im ersten Theil aufgestellte System eine pure Unmöglichkeit, die, wenn schon jemand den Gedanken gehabt hätte, er doch gar nie hätte wagen dürfen ausstellen zu wollen! Endlich gehörte noch dazu eine gewisse historische Allbelesenheit die sich gar nicht absichtlich erwerben läßt, sondern nur bei einer sehr vieljährigen Hindurchbewegung durch die allerverschiedenartigsten Gebiete der historischen Wissenschaften von selber kleben bleibt.
Ich kann Ihnen sagen, daß, wie ich auch in der Vorrede auszuführen gedenke, die Einheit aller Wissenschaften mir nie mit größerer Andacht zum Bewußtsein gekommen ist, als während der Ausarbeitung dieses Werkes.
Schließlich endlich war dasselbe mir möglich als eine Folge der ihm innerlich einwohnenden Grundlagen meines » Systems der Philosophie des Geistes« zu welchem der Plan seit 1844 in meinem Schreibtisch ruht und welches ich nach anderen weitern 10 Jahren hoffentlich einmal herauszugeben gedenke, wenn ich mich hinreichend würdig vorbereitet haben werde für diese große Arbeit – denn Sie wissen daß meine Unbescheidenheit den Personen gegenüber immer in große Bescheidenheit den Sachen gegenüber umschlägt – von welchem aber alles einzelne was ich bisher je geleistet habe oder noch leisten werde nur die anticipando gezogenen Konsequenzen sind, deren Verbindung mit ihrer großen Grundlage später bei Edirung derselben erhellen soll.
Soviel also über den Wert des Werkes, von dem ich dies garantire, daß es epochemachend wirken wird. Da ich, ohne ein kompletter Narr zu sein, unmöglich Ihnen schwarz auf weiß geben könnte, was ich hier über den wissenschaftlichen Werth des Werkes gesagt habe, und sie mich hinreichend kennen, so werden Sie in dieser Hinsicht nun vollständig wissen, woran Sie sind.
Sie werden hiernach auch selber finden, daß für den Autor das Honorar dieses Werkes dann ein sehr bescheidenes ist. Denn für die 200 Frd'or hätte ich ein ganzes Jahr – abgesehen von allen Vorarbeiten – mit rastlosestem Eifer gearbeitet und werde noch während der Korrektur Monate lang daran arbeiten. Es kommen also noch lange nicht 1000 Thaler (etwa 800 Thaler) auf die konzentrirteste Arbeitskraft eines Jahres, und unter diesem kann es gewiß auch kein andrer machen, da gewiß nicht leicht Jemand so schnell arbeitet wie ich, und solche Arbeiten müssen doch auch gemacht werden können, wie käme sonst die Wissenschaft vorwärts! Soviel also über den Standpunkt, den ich leider diesmal einnehmen muß.
Nun zu der Frage, wie die financielle Seite des Geschäfts ausfallen wird.
Wenn ich über den wissenschaftlichen Werth des Buches eine Garantie ausgesprochen habe, so kann ich hier natürlich nur meine subjektive unmaßgebliche Ansicht aussprechen und einigermaßen auf die Umstände hinweisen, die Sie wissen müssen, um sich die Ihrige daraus zu bilden.
Hier will ich nun vor allem darauf hinweisen, daß Sie nicht im Geringsten eine Parallele mit meinem Heraklit ziehen und sich etwa sagen dürfen: Das ist ein Buch, dessen wissenschaftlicher Werth gleichfalls und in der kürzesten Zeit anerkannt wurde und mit dem dennoch durchaus kein Geschäft gemacht wird. Dies ist sehr natürlich und gar nicht zu vergleichen! Mein Heraklit ist lediglich ein Buch für »wissenschaftliche Feinschmecker.« Rein theoretisch und den gesammten Kreis der geistigen Welt des Alterthums unter der Firma einer einzigen Persönlichkeit desselben behandelnd, kann es nur durch die wenigen Leute der reinen aschgrauen Wissenschaft existiren. Alle übrige Welt zieht gelegentlich einmal den Hut vor demselben – und läßt es ungekauft liegen.
Nullement aber kann dies auf die Dauer mit dem jetzigen Werke der Fall sein. Denn außer seinem principalen theoretischen (rechtsphilosophischen) Gehalt hat dies auch eine mit derselben Ausführlichkeit entwickelte juristisch-empirische Seite. Ich sagte Ihnen bereits, daß es sich mir auch hauptsächlich darum gehandelt habe, die Scheidewand zwischen Naturrecht und positivem Recht einzurennen. Das ließ sich aber nur thun, wenn ich mich auf das Detaillirteste auf das positive Recht, auf alle advocatorische Kasuistik der Fälle einließ, zeigend, daß gerade bei den empirischen Juristen die Abstraktion wohnt und umgekehrt, nur der Gedanke, wenn er wahrhaft gehandhabt wird, die Kraft hat, das Empirische zu durchdringen und zu entscheiden.
Das Buch wird also, sowie es herrschende Lehre wird – und daß es diese wird, daran ist gar nicht zu zweifeln; es ist nur fraglich, um wieviel früher oder um wieviel später – ein unentbehrliches Buch für alle praktischen Juristen, Richter, Advokaten, Referendare etc. und zwar für die Landrechtler wie Gemeinrechtler wie die Juristen des Code Napoléon. Dies ist Eins.
Das zweite ist, daß es ebenso wie wissenschaftlichen, ebenso absolut revolutionären Inhalts ist. Die Revolutionär-Idee ist eben darin zur Wissenschaft verarbeitet und als die wissenschaftliche Idee nachgewiesen. Am besten wird Ihnen die absolut-politische Bedeutung des Buches einleuchten, wenn ich Ihnen kurz den Satz gebe, in den ich gegen das Ende meiner Einleitung mein Thema zusammenfaßte: »Der inhaltliche Gedanke unseres Themas ist in seiner höchsten und allgemeinsten Auffassung kein anderer als der Gedanke, der aus der Rechtsidee selbst hervorfließt und der ihr entsprechenden Hinüberführung eines alten Rechtszustandes in einen neuen«. Wie hieraus schon erhellt, mußte ich also auf alle politischen Fragen und das politische Material mit großer Genauigkeit eingehen. Sie wissen, welche Wuth der Streit über die »erworbenen Rechte« z. B. beim Jagdgesetz, Zehntenumwandlungen, Grundsteine etc. etc. erregt hat. Alles dies findet sich hier geschlichtet, aus dem innersten Centralpunkt heraus. Dabei bin ich mit der größten Unparteilichkeit der Welt, wie sie der Wissenschaft gebührt, zu Werke gegangen, habe z. B. nicht Anstand genommen, das Falsche im Jagdgesetz der 48er Nationalversammlung und das relativ-theoretisch Berechtigte des Geheuls des Herrengesindels aufzuzeigen. Freilich konnte ich auch solche pflichtmäßige wissenschaftliche Unparteilichkeit ohne große Ueberwindung üben, da ich mit derselben Hand 66mal mehr nahm, als gab.
Die Folge von diesem ist, daß, zumal bei den Zeitläuften, kein Kammermensch oder Politicus das Buch wird entbehren können, wenn dasselbe erst zu einiger Bekanntheit gekommen sein wird.
Die Folge ist, sage ich, daß das Buch zwar durchaus keine so »reine« Anerkennung wie der Heraklit finden wird, daß es dagegen eine Welt in Liebe und Haß theilen, Gegenstand unzähliger Angriffe und Verfluchungen und eben so großer Acclamation sein und aus diesem Grunde auch ganz anders gekauft werden wird.
Der dritte Umstand ist, daß das Buch eben so wie politisch- auch social-revolutionär nach seinem Gesammtresultat ist. Im zweiten Theil, der das Wesen des römischen und des germanischen Erbrechts enthält – letzteres konnte gar nicht verstanden werden, so lange es das erstere nicht wurde) und vorherrschend theoretisch ist, findet sich als Resultat die absolute Auflösung alles testamentarischen Rechtes; aber nicht mit subjektivem Kriticismus und negativer Polemik bin ich zu Werke gegangen, sondern positiv darstellend, aus der archaeologischen Rumpelkammer des alten Roms und der gesammten universalgeschichtlichen Bewegung die Waffen schmiedend für die modernsten Zwecke.
Ich habe überhaupt, was bisher fehlte, gänzlich fehlte, und sich in seinem Mangel so schwer fühlbar machte, die beste Burg eines wissenschaftlichen Rechtssystems für Revolution und Socialismus, in seinem besten und erhabendsten Sinne, zu erbauen gesucht, aus welcher Burg wir dann unsere weiteren Ausfälle auf die einzelnen Dörfer machen können, und ich glaube, dieser Bau ist mir prächtig gelungen und aus reinem Stahl gegossen.
Sie werden sich aus dem Bisherigen selbst Ihre Meinung bilden können. Doch noch Eins muß ich für dieselbe bemerken, in theoretischer und juristischer Hinsicht. Das Buch behandelt durchaus nicht blos wie Sie aus unseren ersten Gesprächen denken könnten, den Gedanken der Rückwirkung der Gesetze. Nach einer Arbeit von sechs Wochen ward mir klar, daß sich das gar nicht geben und beweisen ließe ohne eine »Theorie der erworbenen Rechte« überhaupt zu schreiben. Ich that jetzt also dies und hier ward mir wieder nach den ersten 14 Tagen sehr klar, daß, um diese zu schreiben wieder erst die zahlreichsten Institute des positiven Rechts konstruirt und erkannt werden müßten, weil sonst wegen der bei den Juristen herrschenden Verkennung derselben mit der Theorie der erworbenen Rechte gar nicht durchzukommen sei. Ich sah mit einem Wort, daß ich auch erst noch die Vorarbeiten für meine Arbeit aufführen mußte. So habe ich denn die Institute des dolus, metus causa, error, ächten und unächten, ignorantia juris et facti, die negotiorum gestio condictio indebiti etc. etc. etc. und endlich das Erbrecht in solcher Ausführlichkeit, daß es allein einen Band einnimmt, entwickeln und nach ihrer wahrhaften Natur darstellen müssen. Es ergiebt sich Ihnen hieraus, daß das Werk, weit entfernt wie es scheinen könnte ein Spezialgebiet zu behandeln, für den Juristen in allen Fächern nothwendig ist.
Ich werde nicht verhehlen, was einem schnellen Umsichgreifen des Werkes einigermaßen im Wege steht. Es ist die Schwere des Werkes, d. h. es ist nicht schwer in der Weise des Marx'schen Werkes. Jeder einzelne Satz ist vielmehr an sich leicht zu verstehen. Aber es ist schwer in dem Sinne, daß es nur der verstehen kann, der es ganz gelesen hat und auch nur ein solcher seine Resultate wissen kann. Auf Blendung schreibe ich nicht. Nirgends effectvolle Zusammenstellungen. Jedes für sich unscheinbar an seinem Ort, wo es sich von selbst aus der Idee entwickelt. So kommt es, daß man das Werk vielleicht stundenlang durchblättern kann, ohne zu ahnen, was es eigentlich enthält und beweist, wenn man nicht Seite für Seite desselben liest. – Aber dieser Nachtheil ist von jedem derartigen Werke untrennbar. –
Sie werden jetzt also im Stande sein, sich selbst eine Meinung über die geschäftliche Seite der Sache zu bilden, die meine steht ganz fest. Wie schnell das Buch durchschlägt, das ist ungewiß; denn das hängt von vielen Zufälligkeiten ab, z. B. davon, wer die Personen sind, die zuerst die Güte haben, es zu lesen; das hängt auch großentheils von Ihnen als dem Verleger ab. Aber, das ist gewiß und nicht zweifelhaft, daß es einmal durchschlägt und herrschende Lehre wird. Und steht dies fest, so steht bei dem rasenden Gesetzgebungswechsel, den uns der Lauf der nächsten Jahre in ganz Deutschland bringen muß und wird und der rasenden praktischen Wichtigkeit, die das Werk, da es eben so sehr für den judiciären als den legislatorischen Standpunkt geschrieben ist, eben so sehr in meiner Ansicht fest, daß ein glänzendes Geschäft damit zu machen ist.
Das ist nun Ihre Sache zu beurtheilen. Jedenfalls aber, Theurer, bitte ich Sie umgehendst um eine bestimmte Entscheidung, da ich für den unverhofften Fall auch keinen Tag zu verlieren habe, um nach Leipzig, wahrscheinlich wohl an Brockhaus zu schreiben.
Wollen Sie es nehmen, so genügt es, wenn Sie mir das eine Wort »Ja« schreiben. Den Contract wollen Sie dann später, wenn Sie besser Zeit haben, aufsetzen und mir zusenden.
Das Werk muß jedenfalls zur Ostermesse erscheinen und da es vielleicht, wie gesagt 66 Bogen einnimmt, so muß doch spätestens am 1. Novbr. mit dem Druck begonnen werden. Kann ich eventuell hierauf rechnen?
Mit besten herzlichen Grüßen für Sie
Ihr F. Lassalle.
Lieber Dunker.
Anbei die 2 Bogen, (der Brochüre »der italienische Krieg und die Aufgabe Preußens«) die sorgfältig noch durchgesehen werden müssen.
Stahr war bei mir und läßt Ihnen sagen, daß in ganz Stettin, wo viele seiner Freunde die Brochüre wollten, kein Exemplar mehr aufzutreiben sei. Sie möchten eiligst welche schicken. Per Kreuzband möchte ich rathen, macht nur 2-3 Pfg. pro Stück und je schneller die Exemplare abgesetzt werden und circuliren, desto eher werden wieder andere gefordert.
So wie die 2. Aufl. fertig ist, schicken Sie gefälligst 30 Exemplare an Sch. in Düsseldorf auch per Kreuzverband und auch nach Cöln welche. Dort werden sie schon wegen des Namens wohl abgesetzt werden. Und es beschleunigt die Nachforderung.
Stahr will Abends zu Ihnen kommen. Ich auch, wenn vielleicht auch spät, und die Vorrede bringen.
Ihr F. L.
Demselben. Sonntag-Abend.
Während Ihrer Abwesenheit empfing ich einen Brief von Engels, welcher Sie bittet, ihm noch 6-8 Exemplare auf Buchhändlerweg durch eine von ihm bezeichnete Firma zukommen zu lassen ...
Könnte ich jetzt die für Marx avancirten circa 100 Thaler (es war nicht ganz so viel) erhalten, so wäre es mir sehr lieb, da ich selbst in rechter penuria bin.
Zum Schluß mag ich die Bemerkung nicht unterdrücken, daß, wenn mir auch zu meinem Bedauern durch die Verhältnisse eine äußere Theilnahme an Ihrem gestrigen Geburtstag untersagt war, dies den innerlichen Antheil nicht ausschließt, den ich diesmal wie sonst daran genommen.
Hochachtungsvoll
F. Lassalle
Demselben.
Ich habe noch immer keine Correktur bekommen, weder von den letzten 3 Bogen noch von der Vorrede. –
Von der Frau Gräfin erhielt ich heute einen sehr interessanten Brief über die Stimmung in der Rheinprovinz, den ich Ihnen vorlesen werde. Beiläufig schreibt sie mir auch, daß große Nachfrage in Düsseldorf nach der Brochüre, dieselbe aber ganz vergriffen sei.
Glauben Sie mir, bei solchen Dingen und der sehr kurzen Zeit, die wir noch haben, ist es nicht klug auf Bestellungen zu warten, sondern auf gut Glück zu streuen. Thun Sie das überall und dick, wenn die neue Auflage fertig ist.
Quid novi?
Ihr F. L.
Demselben.
Hierdurch will ich Sie erinnern,
1) daß Sie den Manuskript-Sickingen von Fräulein Strahl holen lassen. (Giebt sie ihn nicht heraus, so ist es noch besser, Sie schicken ihr ein definitives Exemplar, als ihr jenes zu lassen.
2) Es würde vielleicht sehr nützlich sein, wenn Sie der »Breslauer« oder »Schlesischen« Zeitung ein Exemplar mit Bitte um baldigste Rezension zuschicken. Wird nämlich durch eine solche – und ganz egal ob günstig oder ungünstig – die Aufmerksamkeit des Publikums dort hinreichend schnell und stark auf das Ding gezogen, so wäre bei der Größe der Stadt und meiner Bekannten darin vielleicht ein sehr starker Absatz zu gewärtigen,
3) müssen Sie besonders für eine Rezension in der Kölnischen Zeitung sorgen. Dazu wäre Stahr mir ganz Recht, aber ich mag ihm kein Wort deshalb sagen, weil ich sonst zu allerlei Gegendiensten verpflichtet bin. Das müßten Sie also besorgen.
4) Vorläufig ist weder in der National-Zeitung noch in der Neuen Preußischen – beide halte ich – eine Annonce erschienen. Schon in der Voß oder Spenerschen?
5) Haben Sie den hiesigen Blättern Rezensions-Exemplare geschickt? Es wäre mir lieb, wenn Sie mir einmal Mittheilungen machten über das, was Sie hierin gethan haben und deswegen einmal bei mir 'ran kämen.
Wenn Sie sich mit dem Vertriebe Mühe geben, können Sie, glaube ich, einen großen Absatz haben. Aber ohne solche Mühe, gute schnelle und energische Maaßregeln, setzt sich – zumal, ich wiederhole es, bei der kurzen Zeit, die wir vielleicht haben – nichts stark ab.
Ihr F. L.
Demselben.
Da ich noch mehrere Druckfehler nachträglich gefunden, so habe ich jetzt ein ganz vollständiges Verzeichniß aufgestellt, das ich hier beilege. – Wenn ich morgen bei Ihnen »Probe esse,« so haben Sie die Güte mir zu sagen, bis wann ich das kleine Vorwort geliefert haben muß. Ich möchte es gern bis zum letzten Augenblick lassen, weil vielleicht der Telegraph noch irgend etwas Benutzbares bringt. Die heutigen Zeitungen sehr mager an Nachrichten.
Ganz Ihr F. Lassalle.
NB. Ich bin übrigens sehr dafür, die Broschüre (Ital. Krieg) diesmal nicht per Buchhändlerweg, sondern per Post – etwa immer an Einen Buchhändler in einer Stadt, auch die Exemplare für seine Collegen mit – zu verschicken. Es kann dies nur einige Pfennige per Exemplar machen, und beschleunigt den Absatz immens.
Demselben.
Ich bitte Sie um zwei Dinge:
1) mir die Volkszeitung zu schicken, in der Marx's Erklärung steht.
2) Wolffs Erklärung zu bringen. Ich habe sie wenigstens noch nicht in der Volkszeitung gelesen. Lassen Sie doch das Wort fort, an dem sie Anstoß nehmen resp. wandeln Sie es um. In der Börsenzeitung habe ich gelesen, daß in der Katholischen Literaturzeitung Nr. 2 eine Kritik über den Sickingen steht. Die mag das Ding gut verarbeitet haben! Sagen Sie doch May, daß er mir das Blatt verschafft.
Ich bin sehr, sehr krank. Täglich rasendes Fieber und wahnsinnige Kopfschmerzen. Dabei nicht den geringsten Appetit, weder zum Essen noch zum Rauchen, so daß ich gestern weder einen Bissen gegessen noch auch einen Zug geraucht habe!
Ihr F. Lassalle.
Demselben.
Hierdurch ersuche ich Sie bestens:
1) mir jetzt sämmtliche Bühnenexemplare des Sick., die Sie haben, zuzuschicken. Etwa Morgen, weil ich sie nun dringend brauche.
2) Ludmilla hat mir gesagt, daß sowohl in dem Hamburger Correspondenten als in der von einem Bernhardy herausgegebenen Hamburger Theaterzeitung Rezensionen des Franz erschienen waren. Habhaft konnte sie derselben nicht werden, hörte es aber von ihren Freunden als sicher. – Erstens zeigt das Factum, daß das Verzeichniß der Rezensionen in den Börsenblättern nicht vollständig ist. Es müßten dieselben denn grade in den Freitagsnummern gestanden haben, die unter den mir eingesandten ab und zu fehlten.
Wie dem nun sei – können Sie mir die beiden Rezensionen verschaffen, obgleich Ludmilla die Nros. der betr. Blätter nicht anzugeben weiß! Lieb wäre es mir.
3) die Anzeige der 2. Auflage der Brochüre (Ital. Krieg) ist vorläufig weder in den anderen Zeitungen noch selbst in der Volks-Zeitung zu lesen gewesen. Es eilt aber jetzt wegen der neuen Schlacht umsomehr, denn diese kann sehr leicht eine Ueberstürzung der Angelegenheit durch Preußen herbeiführen. Wir haben somit vielleicht nur noch ganz kurze Zeit für den Absatz der Auflage.
Vor allen anderen Zeitungen bitte ich zu berücksichtigen: Volks-Zeitung, Voß-Zeitung und Köln.-Zeitung, auch Nat.-Zeitung.
Hoffentlich haben Sie einige Zeilen der Anzeige hinzugefügt, was diesmal schon um die Identität der Schrift mit der 1. Aufl. zu constatiren nöthig, und auch sonst vortheilhaft ist.
4) Erinnern Sie gefl. Ihren May an den Köppen von Buddha – was schreibe ich da für dummes Zeug, will sagen: an den Buddha von Köppen, bei Schneider erschienen!
Tout à vous
Ihr F. Lassalle.