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Es gibt also zwei Arten von Konkursen: den Konkurs des Kaufmanns, der seine Geschäfte wieder aufnehmen will, und den des Kaufmanns, der ins Wasser gefallen ist und sich bis auf den Boden des Flusses hinuntersinken läßt. Pillerault kannte diesen Unterschied wohl. Es war nach seiner wie nach Ragons Meinung ebenso schwer, aus der ersten Art unbescholten, wie aus der zweiten vermögend herauszukommen. Nachdem er den Rat erteilt hatte, alles hinzugeben, wandte er sich an den ehrenhaftesten der Pariser Anwälte mit dem Ersuchen, die Liquidation des Konkurses zu übernehmen und den Erlös den Gläubigern zur Verfügung zu stellen. Das Gesetz schreibt vor, daß die Gläubiger während der Dauer der Tragödie dem Kridar und seiner Familie Subsistenzmittel zu gewähren haben. Pillerault ließ den Konkursverwalter wissen, daß er für seinen Neffen und seine Nichte diese Verpflichtung selbst übernehme.
Du Tillet hatte alles so eingefädelt, daß der Konkurs für seinen ehemaligen Prinzipal ein ununterbrochener Todeskampf sein sollte; und zwar in der Art: In Paris ist die Zeit so kostbar, daß im allgemeinen bei Konkursen von den beiden Syndicis sich nur einer mit der Sache befaßt. Der andere ist nur der Form wegen da; er gibt seine Zustimmung wie der zweite Notar bei Notariatsakten. Der tätige Syndicus verläßt sich ziemlich häufig auf den Anwalt. Infolgedessen werden in Paris die Fallissements der ersten Art so glatt abgewickelt, daß innerhalb der gesetzlichen Fristen alles erledigt, zurechtgebunden, eingerichtet und in Ordnung gebracht ist! Nach hundert Tagen kann der Konkursverwalter das grausame Wort jenes Ministers nachsprechen: »In Warschau herrscht Ordnung.«
Du Tillet wollte den Parfümhändler als Kaufmann zugrunde gerichtet wissen. Das wurde Pillerault klar durch die Namen der Syndici, die auf Betreiben du Tillets gewählt worden waren. Herr Bidault, genannt Gigonnet, sollte sich mit nichts befassen; Molineux, der kleine alte Quälgeist, mit allem. Diesem kleinen Schakal hatte du Tillet den zu Boden geschlagenen vornehmen Kaufmannskörper vorgeworfen, damit er ihn beim Verschlingen martere. Nach der Gläubigerversammlung, in der die Syndici gewählt worden waren, kehrte der kleine Molineux nach Hause zurück, »geehrt«, wie er sich ausdrückte, »durch die Wahl seiner Mitbürger« und glücklich darüber, daß er nun mit Birotteau umspringen konnte wie ein Kind, das ein Insekt quälen kann. Der Hausbesitzer, der auf dem Gesetze herumritt, bat du Tillet, ihn mit seiner Einsicht zu unterstützen, und kaufte sich das Handelsgesetzbuch. Glücklicherweise hatte Joseph Lebas, von Pillerault darauf hingewiesen, gleich beim Präsidenten erreicht, daß ein verständiger und wohlwollender Konkursverwalter ernannt wurde. Gobenheim-Keller, den du Tillet gern gehabt hätte, wurde so durch Herrn Camusot, den stellvertretenden Richter und reichen Seidenhändler, einen Liberalen, ersetzt, der Besitzer des Hauses war, in dem Pillerault wohnte, und der für einen ehrenhaften Mann galt.
Einer der fürchterlichsten Tage in Cäsars Leben war der, an dem die Konferenz, die er mit dem kleinen Molineux abhalten mußte, stattfinden sollte, mit diesem Menschen, den er als eine Null ansah, und der nun, durch eine gesetzliche Fiktion, zu Cäsar Birotteau geworden war. Er sollte, begleitet von seinem Onkel, nach dem Holländischen Hof gehen, die sechs Treppen hinaufsteigen und in die scheußliche Wohnung des Alten hineintreten, der sein Vormund, sozusagen sein Richter und der Vertreter seiner Gläubiger war.
»Was ist dir?« fragte Pillerault Cäsar, als er ihn stöhnen hörte.
»Ach, lieber Onkel, was das für ein Mensch ist, dieser Molineux!«
»Ich sehe ihn seit fünfzehn Jahren ab und zu im Café David, wo er abends Domino spielt, deshalb habe ich dich begleitet.«
Herr Molineux war von übertriebener Höflichkeit gegen Pillerault und von verächtlicher Herablassung gegen seinen Kridar. Der kleine Alte hatte sich vorher sein Benehmen zurechtgelegt, die Einzelheiten seiner Haltung einstudiert und seine Rede vorbereitet.
»Was für Aufklärungen verlangen Sie?« sagte Pillerault. »Keine der Forderungen wird angefochten.«
»Oh,« sagte der kleine Molineux, »die Forderungen sind in Ordnung, alles ist geprüft. Die Gläubiger sind alle ernsthafte und legitime! Aber das Gesetz, Herr Pillerault, das Gesetz! Die Ausgaben des Kridars stehen in keinem Verhältnis zu seinem Vermögen . . . Es steht fest, daß der Ball . . .«
»Dem Sie beigewohnt haben«, unterbrach ihn Pillerault.
»Sechzigtausend Franken gekostet hat, oder daß diese Summe jedenfalls bei dieser Gelegenheit ausgegeben worden ist, obwohl die Aktiva des Kridars damals nicht mehr als hundert und einige Tausend Franken betrugen . . . Der Kridar müßte vor dem Sondergericht erscheinen unter der Beschuldigung des Bankrotts.«
»Ist dies Ihre Meinung?« sagte Pillerault, als er sah, wie dieses Wort Birotteau niederschlug.
»Ich unterscheide, Herr Pillerault; der Herr Birotteau war städtischer Beamter . . .«
»Sie haben uns doch wohl nicht hierher kommen lassen, um uns zu erklären, daß wir vor das Zuchtpolizeigericht gebracht werden sollen?« sagte Pillerault. »Das ganze Café David würde heute abend über Ihr Verhalten lachen.«
Die Meinung des Cafés David schien den kleinen Alten sehr zu beunruhigen, der Pillerault erschreckt ansah. Der Syndicus hatte damit gerechnet, Birotteau allein vor sich zu haben, und hatte sich vorgenommen, als souveräner Richter, als ein Jupiter aufzutreten. Er hatte gehofft, Birotteau in Schrecken zu setzen, indem er ihn mit seiner vorbereiteten Anklagerede zu Boden schlug, sich an seiner Aufregung und seinem Schrecken zu ergötzen, um sich dann rühren und besänftigen zu lassen und sein Opfer zu einer ihm für ewig dankbaren Seele zu machen.
»Herr Pillerault,« sagte er, »hierbei ist nichts zu lachen.«
»Verzeihung«, erwiderte Pillerault. »Sie verhandeln ziemlich eingehend mit Herrn Claparon; Sie schädigen die Interessen der Konkursmasse, um mit Ihren Forderungen bevorzugt zu werden. Ich habe daher als Gläubiger das Recht, Einspruch zu erheben. Der Konkursverwalter ist auch noch da.«
»Ich bin unbestechlich«, sagte Molineux.
»Das weiß ich,« sagte Pillerault, »Sie haben nur, wie man zu sagen pflegt, Ihre Hand aus der Schlinge gezogen. Sie sind ein schlauer Mann, Sie sind hier ebenso vorgegangen wie bei der Sache mit Ihrem Mieter . . .«
»Oh, Herr Pillerault,« sagte der Syndicus, der plötzlich wieder zum Hausbesitzer geworden war, wie die in eine Frau verwandelte Katze hinter einer Maus herjagte, »in meiner Angelegenheit in der Rue Montorgueil ist das Urteil noch nicht gefällt. Es ist da, wie man sagt, ein Zwischenfall eingetreten. Der Mieter ist ein Hauptmieter. Dieser Intrigant behauptet jetzt, er habe auf ein Jahr vorausbezahlt, und da er nicht mehr als ein Jahr zu . . .« – hier winkte Pillerault Cäsar mit den Augen, daß er recht scharf aufpassen solle – »Und da das Jahr bezahlt sei, könne er seine Möbel fortnehmen. Also ein neuer Prozeß. Tatsächlich habe ich das Pfandrecht bis zur völligen Bezahlung, er kann mir doch auch noch Reparaturen zu ersetzen haben.«
»Aber das Gesetz«, sagte Pillerault, »gewährt Ihnen doch nur ein Pfandrecht an den Möbeln für den Mietzins.«
»Und was damit zusammenhängt!« sagte Molineux, der an seiner empfindlichsten Stelle berührt war. »Der betreffende Artikel des Gesetzbuches ist durch Urteile über diese Materie verschieden interpretiert worden; aber es müßte eine gesetzliche Richtigstellung erfolgen. Ich arbeite gerade an einer Eingabe an seine Exzellenz den Herrn Großsiegelbewahrer über diese Gesetzeslücke. Die Regierung sollte sich mit den Interessen der Hausbesitzer befassen. Das ist für den Etat die Hauptsache, wir sind die Grundpfeiler des Steuerwesens.«
»Sie sind gewiß imstande, der Regierung Aufklärungen zu geben,« sagte Pillerault; »aber worin können wir Ihnen in bezug auf unsere Angelegenheit Aufklärungen geben?«
»Ich wünsche zu wissen,« sagte Molineux mit emphatischer Wichtigkeit, »ob Herr Birotteau eine Summe von Herrn Popinot erhalten hat.«
»Nein, Herr Molineux«, sagte Birotteau.
Es folgte nun eine Auseinandersetzung über die Beteiligung Birotteaus bei der Firma Popinot, aus der sich ergab, daß Popinot das Recht auf volle Rückzahlung seiner Vorschüsse hatte, ohne für die halben Kosten der Etablierung, die Birotteau ihm schuldete, als Konkursgläubiger auftreten zu müssen. Der Syndicus Molineux, von Pillerault geschickt behandelt, bequemte sich unmerklich zu liebenswürdigerem Benehmen, ein Beweis, wieviel ihm an der Meinung der Stammgäste des Cafés David gelegen war. Schließlich tröstete er Birotteau und bat ihn, ebenso wie Pillerault, sein bescheidenes Mittagessen mit ihm zu teilen. Wäre der ehemalige Parfümhändler allein gekommen, so hätte er Molineux vielleicht gereizt, und die ganze Sache wäre verschlimmert worden. Bei dieser Gelegenheit, wie bei mancher anderen, war der alte Pillerault sein Schutzengel.
Eine schauderhafte Marter wird vom Handelsgesetzbuch den Kridaren auferlegt: sie müssen in Person, begleitet von den provisorischen Syndicis und dem Konkursverwalter vor der Gläubigerversammlung erscheinen, in der über ihr Schicksal entschieden wird. Für den, der sich über alles hinwegsetzt, wie für den Kaufmann, der sich rächen will, hat dieses traurige Zeremoniell nichts Beängstigendes. Aber für einen Mann wie Cäsar Birotteau bedeutete diese Marter dasselbe, wie der letzte Tag eines zum Tode Verurteilten. Pillerault tat sein möglichstes, um seinem Neffen diesen fürchterlichen Tag ertragbar zu machen.
Molineux ging im Einverständnis mit dem Kridar nun folgendermaßen vor: Der Prozeß über die Grundstücke in der Rue du Faubourg-du-Temple war vor dem Obergericht gewonnen worden. Die Syndici hatten entschieden, daß diese Besitzungen verkauft werden sollten, und Cäsar hatte sich dem nicht widersetzt. Du Tillet, der Wind bekommen hatte, daß von der Regierung der Bau eines Kanals in Aussicht genommen war, der Saint-Denis mit der oberen Seine verbinden sollte, erwarb Birotteaus Grundstücke für siebzigtausend Franken. Die Anrechte Cäsars an den Terrains an der Madeleine wurden an Claparon abgetreten, unter der Bedingung, daß er seinerseits auf alle Ansprüche auf die von Birotteau geschuldete Hälfte der Registrierungskosten des Vertrages verzichtete und sich verpflichtete, den Preis für die Terrains zu erlegen, sobald die Konkursdividende an die Gläubiger ausgezahlt würde. Der Anteil des Parfümhändlers an der Firma Popinot & Co. wurde an Popinot für achtundvierzigtausend Franken verkauft. Das Geschäft der Rosenkönigin kaufte Cölestin Crevel für siebenundfünfzigtausend Franken mit dem Mietsrecht, den Waren, den Möbeln, dem Patent auf die Sultaninnenpaste und das Eau Carminative und dem zwölfjährigen Mietsrecht der Fabrik, deren Inventar ihm gleichfalls überlassen wurde. Die liquiden Aktiva beliefen sich demnach auf hundertfünfundneunzigtausend Franken, zu denen die Syndici noch die siebzigtausend Franken hinzufügen konnten, die Birotteau aus der Liquidation des unseligen Roguin zuflossen. Die gesamten Aktiva betrugen also zweihundertfünfundfünfzigtausend Franken. Da die Passiva vierhundertvierzig ausmachten, so war die Dividende höher als fünfzig Prozent.
Das Fallissement gleicht einer chemischen Operation, aus der ein gewandter Kaufmann wohlbehalten hervorzugehen versteht. Birotteau, der durch und durch in dieser Retorte destilliert worden war, ging so daraus hervor, daß du Tillet wütend darüber war. Er hatte auf einen entehrenden Konkurs gerechnet, und mußte nun sehen, daß hier alles ehrenhaft vor sich gegangen war. Wenig auf einen Gewinn bedacht, denn er hatte die Terrains an der Madeleine an sich gebracht, ohne den Geldbeutel aufzumachen zu brauchen, hätte er den armen Detailhändler gern entehrt, vernichtet und verunglimpft gesehen. Und nun würden die Gläubiger bei der Generalversammlung den Parfümhändler wahrscheinlich im Triumphe herumtragen.
In dem Maße wie Birotteau wieder Mut schöpfte, setzte ihn sein Onkel, als vorsichtiger Arzt, dosenweise in Kenntnis von dem Verlauf des Konkurses. Diese einzelnen grausamen Maßnahmen wirkten wie ebenso viele Nackenschläge. Kein Kaufmann hört ohne Kummer, welchen elenden Preis die Dinge bringen, die ihn so viel Geld und so viele Mühe gekostet haben. Die Nachrichten, die ihm der Onkel mitteilte, machten ihn förmlich erstarren.
»Siebenundfünfzigtausend Franken für die Rosenkönigin! Aber das Lager allein hat mich ja zehntausend und die Einrichtung der Wohnung vierzigtausend Franken gekostet; die Anlage der Fabrik, die Utensilien, die Formen, die Pfannen, dreißigtausend Franken! Selbst bei einem Abzug von fünfzig Prozent befinden sich noch für zehntausend Franken Waren in meinem Laden, und die Paste und das Eau Carminative sind allein ein Landgut wert!«
Diese Jeremiaden des armen zugrunde gerichteten Cäsar erschütterten Pillerault durchaus nicht. Der alte Kaufmann ließ sie über sich ergehen wie ein Pferd vor einer Tür einen Regenguß; aber ihn erschreckte das dumpfe Schweigen, das der Parfümhändler bewahrte, wenn von der Gläubigerversammlung die Rede war. Wenn man versteht, daß in jeder sozialen Sphäre der Mensch seine Eitelkeiten und Schwächen besitzt, was für ein schauderhaftes Martyrium mußte es für diesen Mann sein, als Kridar im Palais des Handelsgerichts zu erscheinen, das er bisher als Richter betreten hatte! Sich dort beschimpfen zu lassen, wo ihm so viele Male für geleistete Dienste der Dank ausgesprochen worden war! Er, Birotteau, dessen unbeugsame Verurteilung der Bankrotteure in der gesamten Pariser Handelswelt bekannt war, er, der gesagt hatte: »Wenn man seinen Konkurs anmeldet, kann man noch ein ehrenhafter Mensch sein, aber aus einer Gläubigerversammlung kommt man als ein Schuft heraus!« Der Onkel suchte sich geeignete Stunden aus, um ihn mit dem Gedanken vertraut zu machen, vor seinen Gläubigern, wie es das Gesetz vorschrieb, erscheinen zu müssen. Aber diese Pflicht war für Birotteau der Tod. Seine stumme Ergebung machte einen starken Eindruck auf Pillerault, der häufig nachts durch die Tür hörte, wie er ausrief: »Niemals, niemals, eher sterbe ich!«
Pillerault, diese durch die Einfachheit ihrer Lebensführung so starke Natur, hatte Verständnis für eine solche Schwäche. Er beschloß daher, Birotteau die Angst vor dieser schrecklichen Szene zu ersparen, der er unterlegen wäre, wenn er, was unvermeidlich war, vor seinen Gläubigern hätte erscheinen müssen. In diesem Punkte ist das Gesetz deutlich, formell und zwingend. Der Kaufmann, der sich zu erscheinen weigert, kann allein deshalb unter der Anschuldigung des Bankrotts vor das Zuchtpolizeigericht gezogen werden. Aber wenn das Gesetz auch den Schuldner zum Erscheinen zwingt, so hat es doch nicht die Macht, die Gläubiger hinkommen zu lassen. Eine Gläubigerversammlung ist eine wichtige Sache nur in bestimmten Fällen: zum Beispiel, wenn es sich darum handelt, einen Schwindler zu entlarven und einen Vergleich abzuschließen, wenn zwischen bevorzugten und geschädigten Gläubigern keine Einigung zu erzielen ist, oder wenn der Vergleich gar zu betrügerisch und wenn die Majorität, deren der Schuldner bedarf, zweifelhaft ist. Aber bei einem Fallissement, wo alles zu Gelde gemacht ist wie bei einem, wo ein Gauner sich mit allen geeinigt hat, ist die Gläubigerversammlung nur eine Formalität. Pillerault ging zu allen Gläubigern und bat sie einzeln, dem Anwalt eine Vollmacht auszustellen. Alle, ausgenommen du Tillet, hatten mit Cäsar aufrichtiges Mitleid, nachdem sie ihn zugrunde gerichtet hatten. Jeder wußte, wie sich der Parfümhändler benommen hatte, in welcher Ordnung seine Bücher und wie klar seine Geschäfte waren. Alle Gläubiger waren froh, daß sich unter ihnen kein »lustiger« Gläubiger befand. Molineux, der erst Agent, dann Syndicus war, hatte bei Cäsar alles, was der arme Mann besaß, vorgefunden, sogar den Stich von Hero und Leander, den ihm Popinot geschenkt hatte, seine eigenen Schmucksachen, seine Brillantnadel, seine goldenen Schuhschnallen, seine beiden Taschenuhren – alle die Dinge, die selbst ein ehrenhafter Mann mitgenommen hätte, ohne zu fürchten, daß er sich damit einer Unehrlichkeit schuldig machen könne. Auch Konstanze hatte ihren bescheidenen Schmuck zurückgelassen. Diese rührende Unterwerfung unter das Gesetz erregte in der Handelswelt großes Aufsehen. Birotteaus Feinde erklärten das für ein Zeichen von Dummheit; aber die verständigen Leute sahen es in seinem wahren Lichte als einen wunderbaren Überschwang von Ehrlichkeit an. In zwei Monaten war die Meinung der Börse umgeschlagen. Die gleichgültigsten Leute gestanden, daß dieses Fallissement eine der seltensten Merkwürdigkeiten in der Pariser Geschäftswelt sei. So taten auch die Gläubiger, nachdem sie erfahren hatten, daß sie etwa sechzig Prozent erhalten würden, alles, was Pillerault wünschte. Da es nur sehr wenige Konkursanwälte gibt, hatten mehrere Gläubiger denselben Anwalt bevollmächtigt. Pillerault gelang es schließlich, die furchtbare Versammlung auf drei Anwälte, ihn selbst, Ragon, zwei Syndici und den Konkursverwalter zu beschränken.
Am Morgen dieses feierlichen Tages sagte Pillerault zu seinem Neffen: »Cäsar, du kannst ohne Angst heute in deine Gläubigerversammlung gehen, du wirst dort niemanden vorfinden.«
Ragon wollte seinen Schuldner begleiten. Als sein Exnachfolger die schwache, heisere Stimme des früheren Chefs der Rosenkönigin vernahm, erblaßte er; aber der gute kleine Alte öffnete seine Arme und Birotteau stürzte sich hinein, wie in die Arme eines Vaters, und die beiden Parfümhändler überschwemmten einander mit ihren Tränen. Birotteau faßte wieder Mut, als er so viel nachsichtige Güte sah, und stieg mit dem Onkel in den Wagen. Pünktlich um einhalb elf Uhr erschienen alle drei im Kloster Saint-Merri, wo damals das Handelsgericht untergebracht war. Um diese Stunde befand sich niemand in dem für die Gläubigerversammlungen bestimmten Saale. Tag und Stunde waren mit den Syndicis und dem Konkursverwalter vereinbart worden. Die Anwälte waren als Vertreter ihrer Klienten erschienen. So konnte nichts Cäsar Birotteau ängstigen. Gleichwohl trat der arme Mann nicht ohne tiefe Erschütterung in das Arbeitszimmer des Herrn Camusot, das zufällig früher das seinige gewesen war, und er zitterte davor, in den Versammlungssaal gehen zu müssen.
»Es ist kalt,« sagte Camusot zu Birotteau, »die Herren werden lieber hier bleiben wollen, anstatt daß wir in dem Saale frieren. Nehmen Sie Platz, meine Herren.«
Alle setzten sich und der Richter gab seinen Sessel dem verwirrten Birotteau. Die Anwälte und die Syndici unterzeichneten.
»Da Sie Ihr ganzes Vermögen zur Verfügung gestellt haben,« sagte Camusot zu Birotteau, »so haben die Gläubiger einstimmig beschlossen, auf den Rest ihrer Forderungen zu verzichten; der Text Ihres Vergleichs ist so abgefaßt, daß das Ihren Kummer lindern wird; Ihr Anwalt wird ihn sofort legalisieren lassen; Sie sind nun frei. Alle Handelsrichter, mein verehrter Herr Birotteau,« sagte Camusot und drückte ihm die Hand, »sind schmerzlich berührt von Ihrer Lage, aber nicht überrascht von Ihrem Mut, und es gibt niemanden, der Ihrer Ehrenhaftigkeit nicht Anerkennung zollt. In Ihrem Unglück haben Sie sich Ihrer Stellung hier würdig gezeigt. Seit zwanzig Jahren stehe ich im Geschäftsleben, und es ist erst das zweitemal, daß ich sehe, wie ein ins Unglück geratener Kaufmann dadurch noch in der allgemeinen Achtung gestiegen ist.«
Birotteau drückte dem Richter die Hand mit Tränen in den Augen. Als Camusot ihn fragte, was er nun zu tun gedenke, antwortete er, daß er arbeiten wolle, um seine Gläubiger voll bezahlen zu können.
»Wenn Sie zur Erfüllung dieses edlen Vorhabens einige Tausend Franken nötig haben, so können Sie sie immer bei mir finden,« sagte Camusot, »ich würde sie mit dem größten Vergnügen hergeben, um Zeuge einer Handlungsweise zu sein, die in Paris ziemlich selten vorkommt.«
Pillerault, Ragon und Birotteau zogen sich zurück.
»Na?« sagte Pillerault an der Tür des Gerichtsgebäudes, »es hat den Hals nicht gekostet.«
»Ich habe Ihre Hand dabei erkannt, lieber Onkel«, sagte der arme Mann gerührt.
»Da Ihre Angelegenheit nun erledigt ist und wir nur ein paar Schritt bis zur Rue des Cinq-Diamants haben, wollen wir meinen Neffen besuchen«, sagte Ragon zu ihm.
Es war ein bitteres Gefühl für Birotteau, als er Konstanze in dem kleinen, niedrigen, dunklen Bureau im Zwischenstock über dem Laden sitzen sah, wo ein riesiges, ein Drittel ihres Fensters bedeckendes Schild mit der Aufschrift A. Popinot das Licht wegnahm.
»Das ist einer von Alexanders Offizieren«, sagte Birotteau mit Galgenhumor, indem er auf das Schild zeigte.
Diese gezwungene Lustigkeit, hinter der auch etwas von dem naiven unverwüstlichen Gefühl von Überlegenheit, die Birotteau sich zuschrieb, versteckt war, ließ Ragon trotz seiner siebzig Jahre erzittern. Cäsar sah jetzt, wie seine Frau herunterkam, um Briefe von Popinot unterzeichnen zu lassen; er konnte seine Tränen nicht zurückhalten und erblaßte.
»Guten Tag, lieber Cäsar«, begrüßte sie ihn mit lächelnder Miene.
»Ich brauche dich nicht zu fragen, ob du dich hier wohl fühlst«, sagte Cäsar und sah Popinot an.
»Wie bei einem Sohne«, erwiderte sie mit so zärtlichem Ausdruck, daß er tief ergriffen wurde.
Birotteau umarmte Popinot und sagte: »Ich habe für immer das Recht verloren, dich meinen Sohn nennen zu dürfen.«
»Wir wollen die Hoffnung nicht aufgeben«, sagte Popinot. »›Ihr‹ Öl geht glänzend, dank meinen Zeitungsannoncen und den Bemühungen Gaudissarts, der ganz Frankreich bereist und mit Anzeigen und Prospekten überschwemmt hat, und der jetzt in Straßburg deutsche Prospekte drucken läßt und wie mit einer Invasion über Deutschland herfallen wird. Wir haben bereits dreitausend Gros untergebracht.«
»Dreitausend Gros!« sagte Cäsar.
»Ich habe auch, und zwar nicht teuer, ein Terrain im Faubourg Saint-Marceau gekauft, wo bereits eine Fabrik errichtet wird. Die im Faubourg du Temple behalte ich aber auch.«
»Weißt du,« sagte Birotteau leise zu Konstanze, »mit ein wenig Unterstützung hätte man sich doch herausziehen können.«