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Ein Criminalproceß, der zu Romanen und Dramen den Stoff geliefert hat und zu Volksschriften verarbeitet worden ist, pflegt gewöhnlich ein hohes, rein menschliches Interesse schon in seinem geschichtlichen Verlaufe zu gewähren. Durch die poetische Gestaltung und durch die romanhaften Ausschmückungen wird jedoch in der Regel die zu Grunde liegende historische Wahrheit so verwischt, daß zuletzt nicht viel mehr übrigbleibt als eine Mythe, deren Held im Volksmunde so fortlebt, wie die Dichter ihn geschildert haben. So ist es gewesen vom Bairischen Hiesel hinauf bis zu Don Carlos oder der schottischen Maria. So war es auch mit der Geschichte vom Kohlhas, dem angeblichen Roßkamme, deren erste ausführliche Bearbeitung in das Jahr 1805 fällt und Heinrich von Kleist, den Dichter des »Käthchen von Heilbronn«, zum Verfasser hat. Ludwig Tieck, der Herausgeber von Kleist's SchriftenHeinrich von Kleist's ausgewählte Schriften. Herausgegeben von Ludwig Tieck (Bd. 1, Berlin 1846).), sagt darüber: »Der Erzähler ist von der wirklichen Geschichte, sei es geflissentlich, sei es aus Unkenntniß, merklich abgewichen; auch hat er die Umgebung zu sehr verletzt. Er vergißt, daß WittenbergWittenberg führte seit Friedrich dem Streitbaren bis zur Schlacht bei Mühlberg 1547 nur noch den Titel einer Residenz der sächsischen Kurfürsten Ernestinischer Linie, die Hauptresidenz derselben war damals Weimar. und nicht Dresden die Residenz der sächsischen Kurfürsten war. Dresden schildert er uns ganz nach seiner jetzigen Gestalt, und was soll man zu dem Kurfürsten selber sagen, der uns als ein romantischer, verliebter und seltsamer Phantast aufgeführt wird, da es doch nur Friedrich der Weise oder der StandhafteHierin irrt sich Tieck. Der Rahmen der Geschichte beginnt mit dem 1. Oktober 1532 und endigt mit dem 22. März 1540. Friedrich der Weise war bereits 1525 gestorben. Johann der Beständige, sein Nachfolger, war auch bereits am 16. August 1532 mit Tode abgegangen; es ist daher des letztern Nachfolger, Johann Friedrich der Großmüthige, derjenige sächsische Kurfürst, welcher zur Zeit dieser Begebenheit regierte und handelnd in derselben auftrat. sein können, die in den Umfang dieser Erzählung passen. – Phantasterei und übernatürliches gespenstisches Beiwerk charakterisiren die Erzählung als einen historischen Roman, dessen historische Basis ganz und gar verrückt und unrichtig ist.«
Dieses Urtheil scheint uns noch sehr mild. Wir möchten, ohne im übrigen der Erzählung als Roman ihren Werth und ihre Mustergültigkeit bestreiten zu wollen, die Bezeichnung »historisch« gänzlich gestrichen wissen, denn es ist in derselben fast alles und nach jeder Richtung hin falsch und unhistorisch.
Und doch ist dieser Roman, dessen Lektüre wir übrigens schon der Vergleichung halber, und um zu sehen, wie zuweilen Geschichte gemacht wird, empfehlen, zur Quelle für alle spätern Dichter und zahlreichen Erzähler, ja selbst für Conversationslexika, und somit auch für das Publikum geworden. Erst einem Historiker der Neuzeit, dem großherzoglich sächsischen Archivrath Dr. C. A. H. Burkhardt in Weimar, ist es vorbehalten gewesen, den wirklichen historischen Kohlhase darzustellen.Der historische Hans Kohlhase und Heinrich von Kleist's Michael Kohlhaas. Nach neu aufgefundenen Quellen dargestellt von Dr.C.A.H. Burkhardt, großherzoglich sächsischem Archivar bei dem Geh. Staatsarchive und gemeinschaftlicher Archivar am sächsischen Ernestinischen Gesammtarchive zu Weimar. (Leipzig, F.E.H. Vogel, 1864.)
Die Geschichte des Kohlhase und seines Processes darf aber im »Pitaval« nicht fehlen, denn sie gehört zu den Typen einer hochbewegten Zeit, und, auch des Romanhaften entkleidet und actenmäßig dargestellt, enthält sie des Denk- und Merkwürdigen, ja des Romantischen viel. Wir geben sie selbstverständlich im wesentlichen gestützt auf die ebenbezeichnete Quelle, aber mit denjenigen Erläuterungen, die wir für nothwendig halten, und mit Ergänzungen, die wir zum Theil den Nachweisen des genannten Autors selbst verdanken.
Auch ohne specielle Widerlegung ergibt sich daraus, daß in den zahlreichen romanhaften Erzählungen fast alles unwahr ist, sogar bis auf Namen und Herkunft des Helden.
In der Zeit, in welcher sich unsere Geschichte abspielt, dehnten sich die Grenzen des Kurstaates Sachsen bis tief hinein in die heutige Provinz Brandenburg; einzelne Spitzen und Exclaven näherten sich bis auf wenige Stunden Wegs den Thoren der Städte Potsdam und Brandenburg; Belitz und Treuenbrietzen waren brandenburgische Grenzstädte. Von Berlin zog sich die große Heerstraße über Potsdam, Treuenbrietzen, Wittenberg, Düben nach Leipzig, dem schon damals weitberühmten und vielbesuchten Handels- und Meßplatze.
Man darf aber nicht an die Kunststraßen der heutigen Tage denken, die zum großen Theil erst dem Anfange dieses Jahrhunderts ihre Entstehung verdanken. Für die Heerstraße war eben nur der Platz vorhanden; ein Unterbau oder eine Wegebesserung existirte nicht. Jeder mochte sehen, wie er auf solchen Straßen, die großentheils in tiefeingeschnittenen Hohlwegen bestanden, jedenfalls aber bei schlimmem Wetter grundlos verschlemmt, bei gutem wenigstens mit unendlichem Staub angefüllt waren, fortkommen konnte. Mit besondern Schwierigkeiten war natürlich der Gütertransport verbunden. Nur wenige Stunden Wegs vermochte der mit vier oder sechs Gäulen bespannte Lastwagen täglich zurückzulegen. Monatelang lag solcher Gütertransport auf der Landstraße, und der Kaufmann hatte von Glück zu sagen, wenn die Waaren unversehrt den Ort ihrer Bestimmung erreichten. Abgesehen von den Zöllen und Abgaben, welche die Herren, deren Gebiet sie passirten, in Anspruch nahmen und oft genug gewaltsam erpreßten, lauerten in den Wäldern nicht selten Schnapphähne adelichen und bürgerlichen Geblütes dem Transport auf, um ihn nach Niederwerfung der Führer und Knechte als gute Beute fortzuführen. Reisende aller Art, auch die Kaufleute, machten ihre Reisen bis an die Zähne bewaffnet und großentheils zu Pferd.
Zwischen Düben und Delitzsch an der Landstraße lag und liegt heute noch ein Dorf Wellauna, auf dem der Junker Günther von Zaschwitz als Erb-, Lehn- und Gerichtsherr saß. Vor dem Kruge dieses Orts hielt am 1. October 1532 gegen Abend ein Reisender zu Pferd, der einen Truuk begehrte und dann seine Reise der einbrechenden Nacht ungeachtet fortsetzen wollte. Es war ein Mann in den dreißiger Jahren, von gedrungener Gestalt, in der Kleidung vielleicht etwas unansehnlich, aber wohlbewaffnet. Er ritt einen edeln Rappen mit reicher Zäumung, aus dessen Halftern ein Faustrohr mit dem Kolben hervorschaute, und führte noch außerdem einen Rothschimmel, auf dem der Futtersack lag, neben sich her an der Leine.
Im Kruge saßen die Bauern beim Abendtrunke. Sie traten neugierig heraus und fragten den Reiter nach Namen, Herkunft und Ziel der Reise; denn der Fremde hatte nicht nur ihre Neugier, sondern noch mehr ihren Verdacht erregt, zumal er nicht im Orte Herberge nehmen, sondern in der Nacht, die keines ehrlichen Menschen Freund ist, weiter reiten wollte. Hans Kohlhase, denn das war der fremde Reiter, war ein Mann von etwas trotziger Art. Er antwortete kurz: »Was geht's euch an?« Die Bauern beriefen sich auf ihres Herrn Junkers Befehl, jeden anzuhalten, der ihnen verdächtig scheine, und verlangten insbesondere Auskunft, woher Kohlhase die Pferde habe, denn deren Besitz erschien ihnen sehr verdächtig. Ein Wort gab das andere, zuletzt beschuldigten sie den Reisenden geradezu des Diebstahls an den Rossen. Das war für Kohlhase zu viel. Wüthend schwang er sich vom Pferde herunter, zerbläute den Bauer, der ihm diese Schmach ins Gesicht geschleudert, mit seinen Fäusten den Kopf, zog dann den Dolch und stürzte auf die Rotte ein, aber – er mußte der Uebermacht weichen, die Bauern bemächtigten sich seiner Pferde, führten sie im Triumph in den Stall des Dorfrichters, und er sah sich, um schwerern Mishandlungen und der Gefangenschaft auszuweichen, genöthigt, zu Fuß die Flucht zu ergreifen.
Hans Kohlhase war ein wohlbeleumundeter, ziemlich begüterter, seinem Kurfürsten in Ehren bekannter Kaufmann zu Cölln an der Spree, dem heutigentages der Kaiserstadt vollständig einverleibten Theile Berlins. Er handelte mit Honig, Speck und Heringen, und hatte diese seine Meßgüter unter sicherm Geleite voraus nach Leipzig gehen lassen, um die dasige Messe zu beziehen. Er selbst war allein nachgereist, um unterwegs noch hier und da Geschäfte zu machen, namentlich Forderungen einzuziehen. Er war ein heller Kopf, bewandert und schlagfertig in Rede und Schrift, einige Kenntniß vom Latein gab ihm sogar einen Anstrich von Gelehrsamkeit, sodaß er zu den Gebildeten seiner Zeit zählte.
Er eilte zu Fuß nach Leipzig. Sei es nun, daß er infolge der Fußreise dort zu spät ankam, sei es, daß andere Ursachen daran schuld waren, genug, er machte schlechte Geschäfte, mußte seine Waaren um jeden Preis losschlagen und kehrte gegen die Mitte October nach Wellauna zurück, versehen mit einem Schreiben von Hans Blumentrost zu Leipzig, in welchem er als »frommer, ehrlicher Kaufmann von gutem Handel und Gerücht« mit der Bitte an den sächsischen Landvogt empfohlen wurde, dem gekränkten, mit Stock und Banden bedrohten Manne Recht zu verschaffen.
Der Junker von Zaschwitz konnte die Auslieferung der weggenommenen Pferde nicht verweigern, stellte aber die Bedingung, daß Kohlhase das Futtergeld für dieselben im Betrage von fünf bis sechs Groschen an seinen Dorfrichter erstatten solle. Dieses Ansinnen wies Kohlhase mit Entschiedenheit zurück. Er verlangte, daß ihm die gewaltsam und unrechtmäßigerweise weggenommenen Gäule kostenfrei zurückgegeben würden, und begab sich, als ihm dies nicht gewährt wurde, mit Zurücklassung der Pferde im hohem Grade aufgebracht in seine Heimat.
Ein Unglück kommt aber selten allein, seine Vermögensverhältnisse waren zerrüttet, er vermochte seinen Verbindlichkeiten nicht nachzukommen, sein Credit war erschüttert, und infolge dessen und des Andrängens seiner Gläubiger sah er sich genöthigt, ihnen seine gesammte Habe abzutreten. Daß an diesem Unglücke die Vorfälle in Wellauna einige Schuld trugen, ist wol kaum zu bezweifeln, jedenfalls sah Kohlhase den Junker von Zaschwitz als die alleinige Quelle seines Unfalls an und warf auf diesen seinen ganzen Haß. Er wandte sich mit einer Beschwerde zunächst an seinen Landesherrn, den Kurfürsten Joachim I. (genannt Nestor) von Brandenburg, und durch dessen Vermittlung wurde auf den 13. Mai 1533 ein Gerichtstag in Düben anberaumt. Hier erschienen die Parteien in Person. Es kam aber ein Vergleich nicht zu Stande. Kohlhase forderte Ehrenerklärung in Betreff des ihm schuld gegebenen Diebstahls der Pferde, Erstattung des doppelten Werthes derselben und 150 Gulden Schadenersatz; von Zaschwitz verstand sich zu gar nichts. Er verlangte vielmehr noch 12 Gulden halbjähriges Futtergeld für die Pferde, die inzwischen abgetrieben und bis zum Skelet abgemagert waren. Kohlhase nahm sie, vorbehaltlich seiner Ansprüche und der Klagerhebung im Amte Bitterfeld, auf Zureden des Landvogts um die Taxe von 12 Gulden an. Aber schon tags darauf verendete der Rothschimmel.
Im Juli reichte Kohlhase an den Kurfürsten von Sachsen ein Schreiben ein, in welchem er in gemäßigter Sprache sein erlittenes Unrecht vorstellte. Infolge dessen wurden der Landvogt in Wittenberg und Hieronymus Schurf beauftragt, aufs neue Gerichtstage anzuberaumen. Der Junker fand sich indeß nicht ein und bestand auf Bezahlung des Futtergeldes. Er lehnte jede Entschädigung ab und legte dem weitern Vorgehen Kohlhase's gehässige Motive unter. Selbst als Kohlhase auf Zureden des Landvogts seine Entschädigungsforderung bis auf 4 Gulden ermäßigt hatte, weigerte sich der Junker hartnäckig, auch diese geringe Summe zu zahlen.
Noch einmal, am 15. Februar 1534, erschien Kohlhase vor dem Landvogte zu Wittenberg, um sich nach dem Stande seiner Angelegenheit zu erkundigen. Als er aber von diesem erfuhr, daß Zaschwitz auf keinen Vergleichsvorschlag eingegangen sei, war das Maß seiner Geduld erschöpft. Er erließ bald darauf seinen berühmten Fehdebrief, datirt vom Tage »Schlag zu«, welcher die ihm angethane Unbill und die Unmöglichkeit schilderte, gegen den Junker Recht zu bekommen, und mit den Worten schloß:
»Weil ich nun nichts mehr als meinen Leib und mein Leben vorzusetzen habe, so will sich gebühren, daß ich meine Ehre und meinen Glimpf, wie das einem Ehrliebenden zusteht, zur Nothdurft vertheidige; ich will aller Welt List und Behändigkeit gebrauchen, will sein Gottes und aller Welt Freund, allein Günther von Zaschwitz und dem ganzen Land zu Sachsen abgesagter Feind, wo ich sie bekomme, an Händen und Füßen lähmen, auch rauben und brennen, sie hinwegführen und schätzen, bis mir Günther von Zaschwitz Abtrag thut, und meinen Schaden, so ich allenthalben darüber genommen, zur Billigkeit erstattet.«
Dieser Absage- und Fehdebrief wurde schriftlich vervielfältigt und verschiedenen Orten in Kursachsen zugestellt.
Wie man sieht, war unserm cöllner Kaufmann nicht allein das Ritual des Faust- und Fehderechts, sondern auch die Befugniß wohlbekannt, vermöge deren auf Grund des Faustrechts Selbsthülfe zum Schutze eines Rechts unter gewissen Formen und BedingungenDieses Fehde- oder Faustrecht bestand keineswegs in einem gesetzlich anerkannten Rechte des Stärkern über den Schwächern an sich, obwol es durch den Misbrauch häufig dahin ausartete.
In der Zeit, von welcher hier die Rede ist, mußte unter anderm jeder Fehde eine offene Ankündigung derselben (diffidatio) und zwar drei Tage vor dem Beginn vorausgehen. Besonders befriedet und bei der Fehde zu verschonen waren: Geistliche, Kindbetterinnen, schwere Kranke, Pilger, Kaufleute und Fuhrleute mit ihren Waaren und Frachtgütern, der Ackermann außer dem Hause mit seinem Feldgeräthe, sowie er selbst während der Feldgeschäfte, insbesondere aber Kirchen und Kirchhöfe; auch sollte nach den Kirchengesetzen und bei Vermeidung von Kirchenstrafen vier Tage in jeder Woche, von Mittwoch Abend bis Montag früh, jede Fehde ruhen. ausgeübt werden konnte, wenn man durch die Gerichte Hülfe zu erlangen nicht vermochte.
Zwar hatte der auf dem Reichstage zu Worms im Jahre 1495 zu Stande gekommene sogenannte Landfrieden verordnet, daß jeder fortan sein Recht nur vor dem Richter suchen solle, und das Fehderecht im ganzen Reiche unter Androhung der Todesstrafe für den Friedensbrecher aufgehoben; allein bis zu der Zeit, in welcher diese Begebenheit sich zugetragen, mußte jenes Reichsgesetz auf den Reichstagen siebenmal bestätigt und eingeschärft werden, weil seiner niemand achtete, weil insonderheit den Gerichten theils die Macht, theils der gute Wille fehlte, einen Rechtsspruch namentlich gegen Mächtige und Vornehme in Vollzug zu setzen, sodaß selbst noch viele Jahre nach Erlaß der Peinlichen Gerichtsordnung Kaiser Karl's V., die in demselben Jahre publicirt wurde, in welchem Kohlhase in Wellauna um seine Pferde kam, namentlich zwischen Reichsunmittelbaren blutige Fehden im Schwange gingen, ohne daß man an eine Bestrafung der Landfriedensbrecher dachte. Die Reichsgesetze waren ihnen gegenüber um so machtloser, als auch die Rechtsanschauung im Volke in dieser Selbsthülfe etwas Strafbares nicht erblickte, bis endlich der Einfluß steigender Cultur und kräftiger Entwicklung der Territorialmacht sowie der richterlichen Unabhängigkeit dem Unwesen nach und nach ein Ende machte.
Der Kaufmann Kohlhase hatte also in aller Form des Fehderechts dem Kurstaate Sachsen den Krieg erklärt. Wie ein Lauffeuer verbreitete sich diese Kunde. Aber sie erregte nicht etwa blos ein Lächeln und mitleidiges Achselzucken, sondern Furcht und Schrecken in vielen Orten des Sachsenlandes. Dem Junker namentlich wurde es heiß, denn er wußte, daß Kohlhase's Drohung, ihn mit »Feuerkohle« zu suchen und ihn mit sammt seinem Schlosse zu verbrennen, sehr ernstlich gemeint war. Auch an den Landvogt in Wittenberg war der Fehdebrief gelangt und noch ein besonderes Schreiben dazu, in welchem gesagt wurde, daß der Schreiber »aus seinen Klöppern Pferde machen wolle«. Alles war auf seiner Hut. Die Städte des Sachsenlandes besetzten die Thorthürme mit Spähern, verstärkten die Wachen, hielten die Thore bei Nachtzeit fest verschlossen und ließen keinen Mann, der verdächtig war, einpassiren. Der Landvogt von Wittenberg schickte einen Eilboten nach Berlin, um dem Kurfürsten Joachim des Kohlhasen Unternehmen zu melden und Rechtshülfe zu erbitten, das alles unter Hinweis darauf, daß ja der Kurfürst von Sachsen die Forderung habe untersuchen wollen, und daß die Sache »nur ins Vergessen« gekommen sei.
Joachim fertigte den Boten nach fünf Tagen mit der Antwort ab, daß der Kurfürst gegen Kohlhase, weil dieser sein Bürgerrecht aufgegeben, nichts unternehmen könne, daß er zur Rechtshülfe auch nicht verpflichtet sei, weil der Erbeinigungsvertrag seit Johann's des Beständigen Tod nicht beschworen sei. Schließlich trat Joachim fast geradezu auf die Seite des Friedensbrechers, indem er erklärte: »Es ist fast also, wie der Kohlhase schreibt, daß er durch sächsische Justiz um seinen Glauben und ins Verderben gekommen ist.«
Man muß sich dabei erinnern, daß JoachimDieser Kurfürst war es bekanntlich, der dem Raubritterwesen in den Marken mit eiserner Faust ein Ende machte, die Raubritter, wenn sie in seine Hände fielen, ohne Ansehen der Person hinrichten und ihre Raubnester belagern und zerstören ließ. »Jochimken hüte di, wenn wir di kriegen, hängen wir di«, höhnten dafür die märkischen Junker, ohne daß sich der Kurfürst durch diese rachgierige Drohung irremachen ließ. ein erbitterter Gegner Luther's, der Reformation und der Universität Wittenberg war. Aber was hatte die Religion mit Kohlhase und seiner Fehde zu schaffen, und mußte nicht dem gestrengen Kurfürsten dieses gewaltthätige Auftreten Kohlhase's selbst ein Greuel sein? könnte man fragen. Jedenfalls war Joachim's Abneigung gegen die neue Lehre und ihre nachbarlichen Bekenner fürstlichen Geblüts nicht die einzige Triebfeder seiner Parteinahme für den Landfriedensbrecher, und man hat allen Grund, ein Hauptmotiv seines fast schadenfrohen Verhaltens in der sogenannten Minckwitz'schen Fehde zu suchen. Mit dieser hatte es aber folgende Bewandtniß.
Der Ritter Nickel von MinckwitzSeine Lebensgeschichte ist ausführlich nach den Quellen dargestellt von Dr. Johannes Falke im 10. Bande des »Archivs f für die sächsische Geschichte« von Dr. Karl von Weber. Wir haben aus dieser Darstellung die nachstehenden Berichte über die Minckwitz'sche Fehde geschöpft. war zu jener Zeit das Haupt eines uralten und wohlbegüterten, noch heute in Sachsen blühenden Adelsgeschlechtes, welchem die Herrschaft Sonnenwalde mit Stadt und Burg in der Niederlausitz und die Stadt und Burg Trebsen bei Grimma im leipziger Kreise gehörten. Er war ein offener, aber unruhiger Kopf, der als Parteigänger, Unterhändler und Kriegsoberst fast bei allen damaligen europäischen Händeln und Wirren seine Hände im Spiel hatte und Abenteuer und Fährlichkeiten der verschiedensten Art bestand. Er war schon in die große Sickingen'sche Fehde gegen den Landgrafen Philipp von Hessen verwickelt, indem er Sickingen mit 1500 Mann zu Hülfe zog, aber gefangen genommen und erst durch Fürsprache seines Landes- und Lehnsherrn, des Herzogs Georg von Sachsen, befreit wurde. In den damaligen Kämpfen zwischen der Pforte, Ungarn und Oesterreich, insbesondere aber in den Wirren und Kämpfen zwischen den beiden Gegenkönigen von Ungarn, Johann von Zapolya und Ferdinand I., König von Böhmen, spielte Nickel als Parteigänger eine bedeutende Rolle. Er war an den Höfen zu Warschau, Paris und Kopenhagen sowie bei dem Kurfürsten von Sachsen, bei den Herzogen von Braunschweig und Baiern und bei andern Reichsfürsten eine angesehene, vielumworbene Persönlichkeit. Er unterhielt zuweilen Söldnerheere in der für die damalige Zeit höchst bedeutenden Stärke bis zu 2000 Mann, oder war wenigstens im Stande, in kurzem solche Truppenmassen anzuwerben, auszurüsten und seinen Parteigenossen zuzuführen.
Schon hieraus erhellt, welch bewegtes und merkwürdiges Leben Nickel von Minckwitz geführt hat. Wir können indeß näher nicht darauf eingehen. Für uns handelt es sich nur darum, den Haß des brandenburger Kurfürsten gegen den, beiläufig bemerkt, der lutherischen Lehre sich zuneigenden, vom Kurfürsten von Sachsen beschützten Minckwitz und seine Parteinahme für Kohlhase zu erklären. Deshalb müssen wir der erwähnten Fehde, die nur eine der vielen Episoden in der thatenreichen Geschichte des Ritters von Minckwitz bildet, etwas ausführlicher gedenken.
Zu Lebus unweit Frankfurt a. O. existirte damals ein bedeutendes Bisthum mit sehr beträchtlichem Grundbesitz, zu welchem unter anderm auch Amt und Herrschaft Storkow gehörte. Auf dem bischöflichen Stuhle saß Georg von Blumenthal, ein peinlich trotziger geistlicher Würdenträger, über dessen Gewaltthätigkeiten verschiedene seiner Vasallen Klage zu führen hatten. Einer dieser Vasallen, Heinrich Queiß auf Plössin, ein hochbetagter Greis, war mit seinem Schäfer in Streitigkeiten gerathen, infolge deren der letztere sich sogar an seines Gerichtsherrn Familie vergriffen hatte und dann nach Friedersdorf, einem zu dem bischöflichen Amte Storkow gehörigen Dorfe, entflohen war. Hier wurde es ihm bei dem damals schon unter den Bauern herrschenden rebellischen Geiste leicht, sich einen Anhang zu verschaffen, mit dem er in Plössin einfiel, mehrere Häuser niederbrannte und seines Herrn Schafe hinwegtrieb. Auf erhobene Klage erhielt der Amtmann in Storkow von dem Bischof Befehl, dem Queiß die Schafe zurückzugeben und ihm den Schäfer in seine Gerichte auszuliefern. Der Amtmann gehorchte indeß nicht. Inzwischen brachen neue Brände in Plössin aus, und auf erneuerte Klagen wurde obiger Befehl an den Amtmann vom Bischof wiederholt, jedoch abermals ohne Erfolg. Nun wandte sich im Januar 1528 der bedrängte Edelmann an den Landvogt der Niederlausitz, Heinrich Tunckel, und dieser verwendete sich sofort dringend bei dem Bischof, daß er seinem Vasallen Rechtshülfe und Schutz vor dem rachsüchtigen Schäfer gewähre. Das nahm aber der Bischof sehr übel. Er warf dem Queiß vor, daß er dem Landvogt mit Unrecht vorgespiegelt habe, als ob er ihm die Rechtshülfe verweigert habe, und soll deshalb gedroht haben, daß er den Queiß dafür zu züchtigen wissen werde. Eine neue Fürbitte des Landvogts im Februar 1528 hatte nach längerm Zögern die Folge, daß Queiß auf Verfügung des Bischofs sich persönlich nach Friedersdorf begeben solle, um der Aufhebung des Schäfers beizuwohnen, damit sich dieser in seiner Gegenwart vertheidigen könne. Dieses Ansinnen fand Queiß sehr bedenklich und leistete demselben keine Folge, begehrte vielmehr am 7. März die Auslieferung des Schäfers um so dringender, als ihm kurz vorher »neue Brände an seinen Hof gehänget seien«. Und als auch diese Aufforderung erfolglos war, wiederholte er am 26. Mai dasselbe Ansuchen für sich und seine armen ausgebrannten Unterthanen, erhielt jedoch abermals keinen tröstlichen Bescheid, indem der Bischof schrieb: »daß Du allerwege darauf beharrst, daß wir sie (die Verbrecher) ohne Dein zuthätliches Erfordern sollten einnehmen und setzen lassen, wissen wir nicht, ob es uns auch gebühren will; derhalben wollst Du dies thun, so Du es ihnen nicht erlassen willst, mit zuthätlicher Erforderung, wie wir Dir oftmals geschrieben.«
Wenn ein zur Fehde Berechtigter zu schwach war, um selbständig ins Feld zu rücken, so verband er sich mit andern mächtigern Rittern, welche sich dann gegenseitig »Reitersdienste«, wie sie es nannten, leisteten, dafür aber selbstverständlich ihren Antheil an der etwaigen Beute in Anspruch nahmen. Queiß hatte sich deshalb um Schutz und Hülfe gegen den Bischof an Nickel von Minckwitz und Otto von Schlieben zu Baruth gewendet. Beide sagten ihm Beistand zu und betrieben nun mit Eifer ihre Rüstungen. Am 5. Juli 1528 ging der Absagebrief des Queiß an den Bischof ab. »Weil er von diesem«, so hieß es darin, »seines erlittenen Schadens, zu dem er ganz unverschuldet und ohne Ursache gekommen, keine Wiedererstattung habe erhalten, noch Recht auf sein vielfältiges Ansuchen erfahren mögen, seine Beschädiger sich aber noch in des Bischofs Landen hielten und mit beschwerlichen Drohworten weiter vernehmen ließen; weil er auch infolge der unrechtlichen Handlung des Bischofs Weib, Haus und Hof mit allen Gütern habe verlassen müssen, so dränge ihn die Noth, auf sein Bestes mit Rath und Hülfe aller seiner Gönner und Freunde, edel und unedel, zu trachten, derhalben er sich kraft dieses Briefes für sich, alle seine Helfer und Helfershelfer, als wären die mit Namen von Wort zu Wort hierin verleibt und angezeigt, der Ehre und Nothdurft nach verwahrt haben wolle, nach des Bischofs Land und Leuten, Gut und Habe zu trachten, in allem, wie des Menschen Sinn oder List gedenken möge, gar nichts ausgeschlossen, der beiden Herrschaften Beskow und Storkow Unterthanen und Verwandte, darnach sich Sr. Fürstl. Gn. möge wissen zu richten.«
Drei Tage darauf in den frühen Morgenstunden brach Nickel mit seinem Kriegsvolke von Sonnenwalde auf. Wie stark dasselbe gewesen, wird verschieden berichtet. Jedenfalls hat er an Söldnern zu Fuß und zu Roß weit über 1000 Mann geführt, denn noch unterwegs stießen 350–400 Reiter zu seiner Heeresmacht. Schon früh acht Uhr stand er vor Fürstenwalde, der Residenz des Bischofs. Mit den zu Markt fahrenden Bauern zugleich drang das Kriegsvolk durch die Thore in die Stadt ein. Die Bürger leisteten eine kurze Gegenwehr, streckten aber bald die Waffen. Der Bischof, auf dessen Gefangennehmung es hauptsächlich abgesehen war, hatte Gelegenheit gefunden, sich durch die Flucht zu retten. Schloß und Stadt ergaben sich dem Sieger, der den Bruder des Bischofs Matthias von Blumenthal und die ganze Schloßbesatzung zu Gefangenen machte und gegen eine Schatzung verstrickte. In der Stadt wüthete das Kriegsvolk abscheulich. Die Domkirche, das Rathhaus, die Wohnungen der Domherren und der Bürger, die am Kampfe teilgenommen, ebenso das Schloß, wurden geplündert. Die geraubten Kirchengefäße und Meßgewänder wurden entweiht und zu allerhand Unfug benutzt, selbst die Schuldverschreibungen und Urkunden des Bisthums und Kapitels vernichtet. Heinrich Queiß scheint in Person mit bei dem Zuge gewesen zu sein, denn der Bischof beklagte sich später gerade über ihn, daß er mit seinen, des Bischofs, Leuten also umgegangen, wie es keinem Edelmanne gezieme, sodaß drei oder vier zu Berlin seien, die Haus, Hof und alles, was sie in der Welt gehabt, hätten verlassen müssen, um nur mit ihrem Leibe zu entkommen. Am andern Tage zog Nickel wieder ab. Die geraubten Güter und Kleinodien führte er auf mehrern Wagen nach seinem Schloß Sonnenwalde.
Diese schwere Gewaltthat erregte allenthalben die höchste Entrüstung. Kurfürst Joachim, zu dessen Lande die Stadt Fürstenwalde gehörte, zog eine Kriegsmacht zusammen und forderte den Landvogt der Niederlausitz Heinrich Tunckel zur Hülfe und zum Zuzuge auf. Er ersuchte den Herzog Georg von Sachsen, von dem Nickel Sennenwalde zu Lehn trug, den frechen Bruch des Landfriedens zu strafen, dem Bischof und seinen Unterthanen den Schaden zu ersetzen sowie die Gefangenen zu befreien. Herzog Georg bot zu diesem Zwecke wirklich sein Kriegsvolk auf. Der Bischof behauptete, das Recht nie verweigert und keinen Absagebrief erhalten zu haben, und dem Nickel wurde ganz besonders brandenburgischerseits zum Vorwurf gemacht, daß er die Kirchen mit ihren Ornaten und Kleinodien nicht verschont habe, wie doch von alters her in allen öffentlichen Fehden und Kriegen gebräuchlich gewesen sei.
Auch König Ferdinand von Böhmen, zu welchem Königreiche damals die beiden Lausitzen gehörten, forderte den Herzog Georg und seinen Landvogt Tunckel auf, das von Minckwitz in der Niederlausitz versammelte Kriegsvolk zu vertreiben. Nickel verantwortete sich zunächst dem Kurfürsten Joachim gegenüber schriftlich, indem er behauptete, er habe dem widerrechtlich und gewaltsam behandelten Heinrich von Queiß auf seine Bitte, wie es Brauch sei beim Adel, auf vorhergehende Warnung einen Reiterdienst geleistet. Schloß, Stadt und Einwohner von Fürstenwalde sei er beflissen gewesen soviel als möglich zu schonen, die Beraubung der Kirchen und ihrer Kleinodien sei wider seinen Befehl geschehen, durch die Brandschatzung habe er Schloß und Stadt vom Feuer errettet, das Geplünderte sei er fleißig bemüht wiederzuerstatten, seine Handlung wisse er ehrlich und unverweislich zu verantworten, er sei auch erbötig, vor ordentlicher Obrigkeit, besonders vor dem Kurfürsten Rede zu stehen, sei diesem, wenn er seine Ungnade abstelle, zu aller Diensterzeigung bereit, werde auch, sobald die Verstrickten sich gelöst und der Bischof dem Queiß seinen Schaden ersetzen und diesem wie allen Verwandten gegen weitere Feindseligkeiten Versicherung thun würde, gegen den Bischof ferner nichts vornehmen.
Der Bischof widersprach dem und der Kurfürst ließ den Nickel wissen, daß seiner ungegründeten Antwort und Erbieten nicht stattgegeben werden könne, vielmehr habe es ihm gebührt, vor geschehener böser That bei dem Landesherrn Recht zu suchen, statt auf des Queiß loses und unbegründetes Anzeigen solche Beschädigung vorzunehmen, »das wollten wir dir auf dein Schreiben, darnach zu richten, nicht verhalten«.
Der König Ferdinand lud nun unter dem 16. Juli den Nickel bei Verlust Leibes und Gutes vor, binnen funfzehn Tagen in Prag zu erscheinen, um sich zu verantworten, schrieb aber unter dem 21. Juli auch an den Kurfürsten Joachim, er möge zu dem Verhöre Nickel's und fernerer Handlung einige Räthe nach Prag schicken, inzwischen aber sich aller thätlichen Angriffe gegen denselben oder andere, die bei der Handlung gewesen und in den königlichen Landen säßen, enthalten.
Nickel erschien aber nicht in Prag, rüstete vielmehr abermals Kriegsvolk aus, um sich gegen einen Angriff auf Sonnenwalde zu schützen. Eine Streifpatrouille des Kurfürsten von 13 Reitern, die auf Nickel und seine Anhänger fahnden sollten, wurde von Otto von Schlieben im Kloster Dobrilugk überfallen, der Anführer derselben erstochen und die ganze Schar gefangen nach Sonnenwalde eingebracht.
Von nun an beginnen, um des Landfriedensbrechers habhaft zu werden, eine Menge von Verhandlungen, Unterhandlungen und Verwickelungen, für welche dem der damaligen politischen und socialen Verhältnisse Unkundigen jedes Verständniß abgeht.
Zunächst entwickelten die Freunde und Verwandten Nickel's, dessen Gemahlin eine geborene Gräfin Schlick war, zu seinen Gunsten eine außerordentliche Thätigkeit. Lorenz Schlick, Rudolf von Bünau, Hans von Minckwitz, Andreas Pflugk, Hauptmann zu Leipzig, verwendeten sich dringend bei dem Herzog Georg, gegen Sonnenwalde nichts zu unternehmen, da die Gattin und die Brüder Nickel's mit dessen Unternehmung nichts gemein hätten und der Besitz von Sonnenwalde inzwischen auf die Brüder Nickel's übergegangen wäre. Zu entscheidenden Unternehmungen kam es von keiner Seite, wohl aber zur Ernennung von Commissarien und zur Abhaltung erfolgloser Conferenzen und Berathungen. Am eifrigsten drängte und rüstete Kurfürst Joachim, zumal er die Nachricht erhielt, Nickel lagere mit 800 Reitern an der Grenze Lauenburgs, um von da aus einen Einfall ins Brandenburgische zu machen, und unterhalte auch in Magdeburg 200 Pferde und 500 Reiter. Das Erzstift Magdeburg aber stand damals unter dem Kurfürsten Albrecht von Mainz, einem Bruder des Kurfürsten Joachim, und es verbreitete sich das Gerücht, Nickel wolle alle Klöster und Pfaffenhöfe plündern, um mit einem mal reich zu werden.
Der Kurfürst erhob gegen Nickel von Minckwitz und seine Helfer, unter denen sich auch der Graf Gebhardt von Mansfeld befand, bei dem kaiserlichen Reichskammergerichte Klage wegen Landfriedensbruches. Darüber beschwerte sich Nickel bei dem Herzog Georg. Er berief sich darauf, daß er nur durch die brandenburgische Streifrotte behindert gewesen sei, sich in Prag zu stellen, daß ihm diese mehrere Diener weggefangen und in das Kloster Dobrilugk gebracht, und daß er jene deshalb als »Landfriedensbrecher« gefangen genommen habe, wobei denn einer erstochen worden sein könne. Immer von neuem drängte der Kurfürst Joachim auf die Bestrafung Nickel's und seines Anhangs, aber jedesmal ohne Erfolg. Er beauftragte nun den Junker Fritz von Bernheim mit dem Commando über die Truppen, welche den Friedensbrecher Nickel von Minckwitz fangen sollten, und die Brandenburger streiften bis hart an die sächsischen Grenzen. Dies aber nahm der Herzog Georg sehr übel und beschwerte sich darüber, daß Bernheim die Straßen um Leipzig unsicher mache, dem leipziger Rathe einen Drohbrief zugeschickt habe, und es wol mehr auf die leipziger Messe und ihre Güter als auf Nickel abgesehen habe.
Mittlerweile hatte der letztere in einem Schreiben an den Kurfürsten Joachim allerlei Versprechungen gegeben und auch die Gefangenen freigelassen. Dies hielt ihn indeß nicht ab, in Trebsen neue Werbungen und Rüstungen zu veranstalten, von denen gerüchtweise verlautete, daß sie gegen den Kaiser und den König von Böhmen gerichtet seien. Der Herzog Georg rüstete ebenfalls und verlangte von dem Kurfürsten von Sachsen, Johann, er solle dem Ritter von Minckwitz verbieten, in seinem Lande Kriegsvolk zu sammeln. Der Kurfürst aber begehrte zunächst eine Angabe der Orte, in denen Kriegsvolk geworben würde. Jeder bezog die Rüstungen Nickel's auf sich, und alle waren in Sorge, daß der Ritter in ihr Land einfallen würde.
Inzwischen nahm der Proceß beim Reichskammergerichte, vielfach von dem Kurfürsten von Mainz zu Gunsten seines Vasallen des Grafen Mansfeld gehemmt, seinen langsamen Fortgang. Eine Entscheidung war so bald nicht abzusehen. Um sich mit dem Kurfürsten Joachim gütlich auseinanderzusetzen, war auf Nickel's Ansuchen auf den 20. August eine Tagsatzung nach Jüterbogk anberaumt. Hier erschienen die Bevollmächtigten des Kurfürsten Joachim sowie des Kurfürsten Albrecht und des Bischofs von Lebus. Nickel aber und von Queiß erschienen nicht, baten vielmehr schriftlich um weitere Frist und eine neue Tagsatzung.
Der Herzog Georg hatte den Befehl ertheilt, daß Nickel, sowie er nach Leipzig komme, verhaftet, aber sofort wieder entlassen werden solle, wenn er an Eidesstatt oder mittels Handschrift angelobe, daß er sich den dritten Tag in der Schöfferei zu Dresden stellen wolle. Bereits am 11. October meldete der Rath zu Leipzig, daß er den Nickel festgenommen nnd ihn gegen das befohlene Gelöbniß wieder entlassen habe, auch stellte sich Nickel ohne Verzug in Dresden und wurde sofort als Gefangener nach Pirna abgeführt. Hier begann nun ein Verhör über die von Herzog Georg ihm vorgelegten Anschuldigungspunkte, insbesondere über den Ueberfall der Stadt Fürstenwalde, über die Einrichtung protestantischen Gottesdienstes auf Sonnenwalde und über die Unterhandlungen mit dem Wojwoden Johann von Ungarn zu einer Zeit, wo dieser König Ferdinand's abgesagter Feind gewesen war. Nickel verantwortete sich schriftlich und ausführlich. Er gedachte des »Ritts« nach Fürstenwalde als auf vielfältiges Klagen und Bitten des vergewaltigten Heinrich von Queiß von ihm unternommen, denn es »habe jeden Christen erbarmen müssen, daß ein Armer vom Adel so gewaltiglich von seinen Gütern, von Haus und Hof sollte gedrungen werden«; die Gewaltthaten in Fürstenwalde seien wider sein Wissen und Willen geschehen, und von dem Wojwoden Johann habe er sich abgewandt, als dieser sich ganz in die Türkenhülfe begeben. Er bat schließlich, ihn mit Rücksicht auf seine für den König Ferdinand geworbenen Reiter und seine eigenen Knechte, die alle auf seinen Bescheid mit schweren Unkosten warten müßten, zu entlassen.
Kurfürst Joachim verlangte vom Herzog Georg, daß er Nickel nicht freigeben, oder in der Bürger Hände kommen lassen, sondern einen Tag bestimmen möge, an welchem er, der Kurfürst, durch seine Abgeordneten mit demselben gütlich und peinlich reden könne. Auch König Ferdinand stellte Anfang December 1529 ein gleiches Verlangen; aber Kurfürst Johann verwendete sich auf Bitte der Freunde Nickel's für dessen Entlassung. Herzog Georg wollte für sich allein die Sache zur Entscheidung bringen und vor allem die Herrschaft über Sonnenwalde mit keinem Fremden theilen. Nickel versäumte nicht, dem Herzog Georg alle möglichen Versprechungen und Zugeständnisse zu machen und ihn flehentlich um seine Befreiung anzugehen; er bat ihn für alles, was er wissentlich oder nicht wissentlich gegen ihn verschuldet, um Verzeihung, versprach, sobald der Herzog solches bedürfe, ihm 3 – 400 Reiter zuzuführen, sich in keines andern Dienst zu begeben und das Haus Sonnenwalde, soviel ihm daran noch zustehe, dem Herzog abzutreten. Der Herzog nahm dies bestens an und stellte noch die folgenden Bedingungen. Wenn Nickel von Sonnenwalde abreise, habe er zu hinterlassen, wo man ihn mahnen könne, und sich auf solche Mahnung binnen neun Tagen zu stellen, im übrigen müsse er Bürgen stellen, die sich sämmtlich und sonderlich verpflichten sollten, wenn einer dieser Bedingungen nicht Folge geschehe, dasjenige ohne Einrede zu thun, was und so oft es vom Herzoge ihnen oder ihren Erben auferlegt werde.
Nickel und seine Bürgen verpflichteten sich hierzu allenthalben, doch machte schon die Uebergabe des Schlosses Sonnenwalde an den Herzog große Schwierigkeiten, weil sich die Brüder Nickel's in dessen Besitz gesetzt und behaupteten, daß er ihnen seinen Theil gegen Bezahlung seiner Schulden im Betrage von 14000 Thlrn. abgetreten habe. Nach mehrfachen Verhandlungen brachte der Herzog Stadt und Schloß Sonnenwalde endlich in seine Hände. Er ließ jedoch Nickel, der Anfang des Jahres 1529 seiner Haft entlassen worden war, unter den bezeichneten Bedingungen vorläufig im Besitz.
Ueber diesen Ausgang und die Befreiung Nickel's war Kurfürst Joachim im höchsten Grade unzufrieden. Es entspann sich darüber zwischen ihm und Herzog Georg eine sehr gereizte Correspondenz, insbesondere deshalb, weil der Herzog die Entschädigung der kurfürstlichen Unterthanen aus Nickel's Lehngute verweigerte. Nickel selbst verweilte auf Sonnenwalde nicht lange, er folgte seinem Hange zu abenteuerlichen Fahrten und dachte nicht mehr an die dem Herzoge gemachten Versprechungen. Dieser hielt sich nun an die Bürgen, die Grafen Albert und Lorenz Schlick, Heinz Pflugk zu Rabenstein, Rudolf von Bünau, Hofmeister, Andreas Pflugk, Amtmann zu Leipzig, Innocentius von Starschedel, Marschall, Heinrich von Könneritz, Hauptmann in Joachimsthal, Hieronymus und Balthasar Ziegler, Günther von Bünau, Lorenz von Schönberg und Christoph von Staupitz, welche ihrerseits vorschützten, daß der Kurfürst Joachim fortwährend auf Nickel streifen lasse, weshalb es ihnen unmöglich sei, denselben zu stellen. Sie baten deshalb um Anberaumung eines Rechtstages und Entlassung aus ihrer Bürgschaft. Der Herzog willfahrte ihnen aber nicht, sondern gab ihnen nur weitere Frist, binnen welcher sie den Ritter Nickel von Minckwitz sistiren sollten. Kurfürst Joachim aber drang auf Verhaftung der Bürgen, bis ihm und dem Bischof von Lebus alle Schäden ersetzt seien. Der Herzog schlug dieses Begehren ab, mit dem Bemerken, daß sich die Bürgen nur ihm gegenüber verpflichtet hätten. Nickel, der sich damals bei dem König Sigismund von Polen in Krakau aufhielt, wurde am 24. October 1530, nachdem er sich persönlich zu stellen verweigert hatte, von dem kaiserlichen Reichskammergerichte zu Speier in die AchtDiese Reichsacht, auch Oberacht, und wenn sie wegen Mordes eintrat, Mordacht genannt, war eine Verrufserklärung, durch welche der Geachtete für fried-, ehr- und rechtlos erklärt wurde. Die Achtsformel, welche nach der brandenburgischen Halsgerichtsordnung im Anfang des 16. Jahrhunderts im Brauche war und im wesentlichen mit allen frühern oder spätern übereinstimmt, lautete: »Als Du mit urtheyle und recht zu der mordacht erteylt worden bist, also nym ich Dein leyb und gut auß dem fride und thu sie in den unfride und künde Dich ehrloß und rechtlos und künde Dich den vögeln frei in den lüften und den vischen in dem wage (Wasser) und sollt auf keiner straßen, noch in keiner muntat, die Keyser und Konig gefreyet haben, niendert friden noch gleyt haben. Und künde alle Deine lehen, die Du hast im herrn ledig und loß und von allem rechte in alles unrecht. Und iß auch allemeniglich erlaubt über Dich, daß niemant an Dir freveln kann noch solle, der Dich angreifft.« Gewöhnlich heißt es auch noch: »ich künde Dein ehlich weib zu einer wissentlichen wittwen und Deine kind zu wissentlichen weysen.« Im wormser Landfrieden von 1521 heißt es: »es soll ihn jeder für unredlich achten; auch alle Verschreibung, Pflicht oder Bündniß ihm zustehend, darauf er Forderung und Zuspruch hat, soll gegen ihn ab und todt seyn.« erklärt und durch den Kammerrichter als Aechter des Reichs ausgerufen.
Für die Bürgen begann jetzt eine bedrängte Zeit. Sie mußten auf Herzog Georg's Befehl bald hier, bald dort einreiten und durften sich ohne sein Wissen und Willen nicht entfernen, waren deshalb in ihren Geschäften im höchsten Grade belästigt, und baten Nickel wiederholt schriftlich, daß er sich stellen und sie von ihrer Bürgschaft befreien möge. Der Kaiser beauftragte den Herzog Georg, Nickel's Lehngüter und Herrschaften an sich zu nehmen und ihre Einkünfte jährlich an den Kammerprocurator-Fiscal einliefern zu lassen.
Man befürchtete, daß Nickel dem Wojwoden Johann Kriegsvolk gegen König Ferdinand zuführen möchte, es wurden deshalb die Grenzen der Lausitz und Schlesiens besetzt. Dies geschah besonders auf König Ferdinand's Antrieb, weil Nickel von seinen »geschwinden Practiken, die er mit seinen gleichmäßigen Gesellen zum Nachtheil des Königs wie der ganzen Christenheit pflege«, in keiner Weise abstehe, sondern mit Aufrührern und Rädelsführern überall Verbindung unterhalte. Wirklich gelang es auch, einen bedeutenden Waffentransport Nickel's an der Grenze Schlesiens wegzunehmen.
Inzwischen hatte Herzog Georg auf den 12. Januar 1531 die Bürgen wieder nach Dresden eingefordert und von ihnen verlangt, daß sie gegen Nickel Scheltbriefe aussenden sollten. Auf dringendes Bitten gab er ihnen abermals Frist bis Donnerstag nach Ostern, und dann wieder bis zum September, wo sie sich, wenn Nickel bis dahin nicht erschienen, wieder einzustellen haben sollten.
Inmittels verhandelte Nickel mit König Ferdinand und Herzog Georg schriftlich wegen Gewährung sichern Geleits, worüber Kurfürst Joachim wieder sehr ungehalten war. Aber auf kaiserlichen Befehl wurde der Proceß wider Nickel vor dem Reichskammergerichte sogar sistirt, als der Ritter den Auftrag erhielt, zu Gunsten des Königs Johann von Ungarn mit mehrern deutschen Reichsfürsten und mit dem Könige von Frankreich zu verhandeln. Am 24. September 1531 hatte Nickel in Nürnberg eine geheime Unterredung mit dem bairischen Kanzler Dr. Eck, am 18. October schon traf er wieder in Krakau ein, um bald darauf nach Lübeck zu reisen, wo er in den ersten Tagen des Jahres 1532 eine Zusammenkunft mit Gesandten des Königs von Frankreich haben sollte, die er zu thätigem Eingreifen zu Gunsten des Königs Johann zu bestimmen hoffte. Die Gesandten blieben zwar aus, aber bei einer spätern Zusammenkunft wurde unter Zustimmung der Herzoge von Baiern, die sich zur Tragung der antheiligen Kosten bereit erklärten, vereinbart, daß dänisches Kriegsvolk angeworben und mit einem reisigen Zuge der deutschen Rüstung dem König Johann zu Hülfe gezogen werden sollte. Nach verschiedenen in derselben Absicht von Nickel trotz der über ihm schwebenden Reichsacht betriebenen Verhandlungen bei deutschen Reichsfürsten meldete er am 1. Mai 1532 den Herzogen von Baiern, daß er von König Ferdinand vergleitet und »hoch angesucht« sei, zwischen ihm und König Johann von Ungarn einen Vergleich zu Stande zu bringen, daß ihm dies aber nicht gelungen sei.
Dem Herzoge Georg versprach er, sich zu stellen, wenn ihn derselbe zuvor vor ewigem Gefängnis und des Lebens versichert habe. Des Herzogs Amtmann, Johann Spiegel, bemerkte in seinem desfallsigen Berichte, daß Nickel »fast sehr dürre« geworden sei und häßlich aussehe.
Die schwer bedrängten und zum öftern Einreiten in Dresden geforderten Bürgen, deren Mahnungen zur Stellung Nickel niemals Folge leistete, schrieben endlich an diesen, daß sie, wenn er sich nicht stelle, ihn als einen Ehrlosen, den kein Adelicher oder Rittermäßiger im Felde neben sich in einem Gliede leiden dürfe, erklären müßten und es ihm besser sei, mit Ehren gestorben zu sein, als mit Schanden zu leben.
Die Scheltbriefe der Bürgen wurden gedruckt, vor ihrer Veröffentlichung aber dem Nickel eine letzte Frist zur Stellung gegeben, damit er, »wo er noch einen ehrlichen Blutstropfen im Leibe habe, sich, wie einem Frommen anstehe, halte«. Am 15. Mai mußten sich die Bürgen von neuem stellen. Da Nickel abermals nicht erschien, wurde die Schmähschrift veröffentlicht.
Trotz Reichsacht und Schmähbriefe ließ Nickel indeß von seiner Thätigkeit für König Johann nicht ab. Kurfürst Joachim befürchtete von ihm immer noch einen Einfall in die brandenburgischen Lande, und forderte deshalb unter dem 26. August 1532 den Herzog Georg von neuem zu Rüstung und Fahndung auf. Zu Ende des Jahres 1532 war Nickel in Ungarn, er stand in König Johann's Dienste und war von diesem mit Landgütern ausgestattet. In der Mitte des Jahres 1533 trieb er sich wieder, jedenfalls als Agent König Johann's, im Deutschen Reiche umher. Im Jahre 1534 hatte er die Sache König Johann's verlassen und war von König Ferdinand zu Gnaden angenommen worden. Am 21. Februar 1535 stellte dieser einen Paß für den »königlichen Diener Nickel von Minckwitz aus«, daß er zur Wiedereinnahme seiner ihm abgedrungenen Güter in Ungarn eine Anzahl Kriegsvolk zu Roß und Fuß in den königlichen Ländern anwerbe und durch dieselben führe. Nickel zog an der Spitze eines Heerhaufens nach Ungarn, wurde aber von den Leuten König Johann's bei der Belagerung eines der königlichen Schlösser gefangen genommen und konnte nur durch Vermittelung des Kurfürsten Johann Friedrich von Sachsen von dem Wojwoden Laski, jedoch wider Wissen und Willen König Johann's und gegen neue Bürgschaften, seine Freiheit wiedererlangen. Er trat Ende 1535 als Amtmann des Schlosses zu Weida in die Dienste des Kurfürsten von Sachsen und widmete sich hier einige Jahre lang, bis in das Jahr 1539, den mannichfachen ihm von seinem Herrn übertragenen friedlichen Geschäften mit Eifer und Thätigkeit.
Schon im Jahre 1536 hatte Nickel sich bemüht, seine Streitsache mit dem Herzog Georg sowie mit dem Kurfürsten Joachim I., oder vielmehr mit dessen Sohn und Nachfolger, dem Kurfürsten Joachim II., auf den nach dem Tode des erstern am 11. Juli 1535 die Kurwürde übergegangen war, beizulegen. Er wurde in diesen Bemühungen von seinen Bürgen wesentlich unterstützt. Nach langen Verhandlungen, die anfangs auf entschiedenen Widerstand stießen, verpflichteten sich die Bürgen, dem Herzog auf Erfordern drei Monate lang auf ihre Kosten und Schäden mit Handpferden einen Reiterdienst zu thun, Nickel gelobte, daß er niemals mehr wider den Herzog und dessen Verwandte und Unterthanen Dienste thun wollte, und leistete am 29. October 1539 dem Herzoge die UrfehdeUnter Urfehde oder Urphede versteht man die sonst gebräuchliche, einem Verurtheilten abgenommene feierliche eidliche Versicherung, sich wegen der gegen ihn geführten Untersuchung und zu vollstreckenden Strafe nicht an dem Gericht, dem Ankläger oder den Zeugen rächen zu wollen. Der Bruch der Urfehde war nach Artikel 108 und 176 der Carolina mit der Todesstrafe oder nach Befinden mit dem Abhauen der Hand oder der Finger bedroht., worauf auch der römische König Ferdinand I. ihm Verzeihung angedeihen ließ.
Einen gleich günstigen Ausgang hatten die Verhandlnngen mit Kurfürst Joachim II. Nickel ritt mit seinen Freunden und Verwandten am 20. October 1539 in Berlin ein und bat am 22. October in feierlicher Versammlung den Kurfürsten kniend um Gnade. Gleichzeitig leistete er dem Bischof von Lebus und den einberufenen Abgeordneten der Stände von Brandenburg »demüthiglich und stattlich Abbitte«. Seine Freunde verbürgten sich, daß Nickel die geleistete Urfehde halten werde, und verpflichteten sich dem Kurfürsten auf vier Monate zu einem Reiterdienste mit 200 Pferden auf eigene Kosten. Zum Schluß dieser Feierlichkeit nahm der Kurfürst den Nickel von Minckwitz zu Gnaden an und zog ihn zur Tafel. Von einer Schadloshaltung der arg beschädigten Unterthanen war, wie es scheint, weiter nicht die Rede.
Hiermit war die berühmte Minckwitz'sche Fehde beendigt. Die weitern Thaten und Schicksale des Ritters sind für die gegenwärtige Darstellung ohne weiteres Interesse. Es sei nur noch erwähnt, daß die friedliche Bedienstung bei dem Kurfürsten Johann Friedrich von Sachsen ihn nicht lange fesselte, daß er abermals, und zwar zunächst im Dienste seines Herrn, zum Kriegshandwerk griff. Im Jahre 1543 zog er als Kriegshauptmann des Königs Ferdinand von Böhmen mit 400 Reitern wider die Türken, gerieth aber in Differenzen mit dem Könige wegen des rückständigen Soldes und machte Miene, sich aus der Münze zu Sanct-Joachimsthal mit Gewalt das Geld zu holen.
Im Jahre 1547 befand er sich abermals im Dienste des Kurfürsten Johann Friedrich, dessen Verwickelungen mit dem Kaiser im Beginnen waren. Später gerieth er mit dem Kurfürsten Moritz in Zwiespalt. Ueber seinen Tod und seine letzten Schicksale liegen keine Nachrichten vor.
Nehmen wir jetzt den Faden unserer Geschichte des Kohlhase wieder auf, die wir im Jahre 1534 abgebrochen haben. Zu dieser Zeit war die Minckwitz'sche Fehde noch keineswegs beigelegt und der Kurfürst Joachim I. zürnte noch immer über seine fruchtlosen Bemühungen, des Landfriedensbrechers habhaft zu werden, und über den Vorschub, der diesem von Sachsen aus geleistet wurde.
Unter solchen Umständen hatte er wenig Lust, den sächsischen Aufforderungen zur Hülfe gegen Kohlhase Folge zu geben. Er begnügte sich damit, zu erklären: Kohlhase finde in seinem Lande keinen Beistand und habe weder Schirm noch Geleit, was er thue, das thue er für sich, man möge sehen, wie man seiner in Sachsen habhaft werde.
Hier stiegen Angst und Schrecken auf das höchste, denn am 9. April 1534 brannte es in Wittenberg an zwei Enden, am 10. April brach an einem dritten Orte wiederum Feuer aus, und in der Nacht vom 9. zum 10. April ging das Dorf Schützenberg unweit Wittenberg in Flammen auf. Die unablässigen Bemühungen des Landvogts in Wittenberg sowie des Eustachius von Schlieren, eines sächsischen an der Grenze seßhaften Edelmanns, einen Ausgleich zu Stande zu bringen, scheiterten nicht an dem Starrsinn des Kohlhase, sondern an der Weigerung des Kurfürsten von Sachsen, sicheres Geleit zu gewähren, auf welchem Kohlhase unerschütterlich bestand. Man hoffte damals, es würde Kohlhase sehr bald gefangen genommen werden. Als dies aber nicht gelingen wollte, entschloß sich der Kurfürst, dennoch dem Kohlhase sicheres Geleit unter der Bedingung zu geben, daß er ferner von jeder Feindseligkeit absehe und sich eidlich reinige, daß er an den Bränden in Wittenberg keinen Antheil habe. Kohlhase ging hierauf ein, und nun wurde auf den 6. December 1534 ein neuer Rechtstag nach Jüterbogk ausgeschrieben.
Am Tage vor dem Termin ritten die sächsischen Richter: der Landvogt Hans Metzsch, als Vorsitzender, mit den Beisitzern Daniel von Feilitzsch, Friedrich Brand von Arnshaug und Mathes Loser, sowie die Parteien in die genannte Stadt ein.
Ferner der Kläger Kohlhase mit seinem Anwalt M. Johann Hentzke und seinen Freunden und Familiengliedern: Dr. Lorenz Schreck aus Frankfurt, Johann Kohlhase, Nikolaus Hentzke und Peter Kaldaun aus Berlin, nebst einer großen Anzahl sogenannter Freunde von ziemlich verdächtigem Aussehen; als Beklagte die Lehnserben der Familie von Zaschwitz – denn Günther von Zaschwitz war schon Anfang November mit Tode abgegangen – mit ihrem Anwalte Dr. Scheffel aus Leipzig und dem Vormunde der Kinder Dr. Benedict Pauli, hiernächst Wolf von Saalhausen, Hans Bach und Nickel von Ende. Der Gerichtstag ward öffentlich auf dem Rathhause gehalten. Eine dichtgedrängte Menge umstand die Schranken. Mit einer Lobrede auf den Kurfürsten, der das freie Geleit ertheilt habe, und auf die sächsische Justiz, aber auch mit herben Worten gegen alle muthwilligen Friedensstörer eröffnete der Vorsitzende die Verhandlung. Festen Schrittes trat Kohlhase vor die Schranken, erklärte sich zur Ableistung des Eides bereit und schwor mit vernehmlicher Stimme, während Todtenstille über der Versammlung lagerte, mit erhobener Rechten den Eid:
»Ich Hans Kohlhase schwöre zu Gott und dem heiligen Evangelio, daß ich der angelegten Feuer, so sich dieses Jahr zu Wittenberg ereignet haben, keine Schuld, die nicht angelegt noch anlegen lassen, viel weniger das zu thun befohlen, als mir Gott helfe durch Jesum Christum, Amen!«
Somit hatte er die gestellte Bedingung erfüllt und die eigentliche Gerichtsverhandlung nahm ihren Anfang. Kohlhase's Anwalt trug auf Ersatz des zugefügten Schadens an, der Anwalt der Beklagten bestritt jede Verbindlichkeit dazu und beantragte Abweisung des Klägers unter der Behauptung, daß mit dem Absterben des von Zaschwitz alle Ansprüche gegen ihn oder dessen Erben völlig erloschen wären.
Der Landvogt gab sich große Mühe, den Kläger Kohlhase zur Einbringung förmlicher Klage bei den sächsischen Gerichten zu vermögen, und sagte ihm sogar zu, daß die Anwälte auf öffentliche Kosten bestellt werden sollten. Allein Kohlhase war hierzu nicht zu bewegen. Er entgegnete: »Ich habe nichts als meinen Leib und mein Leben übrig, das will ich daransetzen.« Er bestand auf der sofortigen Vertragung der Sache. Man durfte ihm dies nicht verargen, denn die sächsischen Rechtsgelehrten hatten bereits ausgesprochen, daß er im Wege des förmlichen Processes eine Entschädigung nicht erlangen werde. Nun wurde aus beiden Parteien ein Ausschuß gewählt, der ein gütliches Abkommen zu Stande bringen sollte.
Kohlhase forderte vergleichsweise die allerdings für damalige Zeiten unerhörte Summe von 1200 Gulden. Die Gegner boten 300 Gulden, endlich einigten sich die Parteien über eine Entschädigungssumme von 600 Gulden, welche bis Neujahr in Jüterbogk hinterlegt und zur Hälfte von der Witwe, zur andern Hälfte von deren Kindern gezahlt werden sollten. Die sächsischen Räthe brachten diesen Vergleich in eine Urkunde, in welcher Kohlhase feierlich gelobte, die Fehde einzustellen, während die Bauern von Wellauna ihre Diebstahlsbeschuldigung förmlich zurücknahmen. Der Friede schien geschlossen zu sein, und alle gingen friedlich und fröhlich auseinander.
Aber es kam anders. Ob die sächsischen Räthe iustruirt waren, für den Vergleich die Genehmigung des Kurfürsten von Sachsen vorzubehalten, ist ungewiß. Sicher aber ist, daß sie den Vergleich nicht unter Vorbehalt der landesherrlichen Genehmigung, sondern definitiv abgeschlossen hatten.
Kurze Feit nachher wendete sich die Witwe Sophie von Zaschwitz beschwerend über die ihr auferlegte so hohe Abfindungssumme an den Kurfürsten und stellte vor, daß sie nur 200 Gulden bewilligt habe, alles übrige aber gegen ihre Zustimmung von dem Vormunde der Kinder zugestanden worden sei. Auch der Anwalt der von Zaschwitz'schen Kinder, Dr. Benedikt Pauli, welcher den Vertrag mit abgeschlossen hatte, bat den Kurfürsten daß die armen Waisen mit der Bezahlung des dritten Hundert verschont werden möchten.
Diese Bitten und Beschwerden fielen auf günstigen Boden. Der Kurfürst war ungehalten, daß mit einem Landfriedensbrecher überhaupt pactirt worden sei, weil dadurch nur leichtfertigen Leuten, die aus der Fehde einen Gelderwerb machten, Vorschub geleistet werde. Er versagte die Bestätigung des Vertrages und eröffnete seinen Räthen: »Wir hätten uns nicht versehen, daß Ihr Räthe gegen Eure Instruction uns in einen solchen Schimpf und Spott bei den leichtfertigen Leuten gesetzt hättet. Wir befehlen Euch, ohne Verzug dem Kohlhasen zu erkennen zu geben, daß das, was Ihr gehandelt, gegen unsern Befehl geschehen ist«, verbot auch den von Zaschwitz'schen Kindern, den Vertrag zu halten.
In ihrem Entschuldigungsschreiben an den Kurfürsten bekannten die Räthe, »als Arme vom Adel wohl zu wissen, mit weß Unterthänigkeit sie seiner Kurfürstl. Gnaden gewandt, wie es ihnen gebüre, Leib und Gut zur Verhütung des Spottes und Schimpfs seiner Gnaden darzusetzen mit der unterthänigsten Bitte, all' ihre Handlung ihrem Unverstande beimessen zu wollen«.
Dem Landvogt in Wittenberg fiel die Aufgabe zu, dem Kohlhase von der Entschließung des Kurfürsten Nachricht zu geben. Am 26. December wurde dem Kohlhase in Berlin durch des Landvogts Boten der kurfürstliche Bescheid eröffnet. Mit eisiger Kälte sprach er, nachdem er den Brief gelesen: »Sagt Eurem Landvogt, ich habe die Meinung wohl vernommen!«
Wie es dabei in dem Gemüthe des von Grund aus ehrlichen und braven Mannes ausgesehen, welche Kämpfe er mit sich selbst bestanden, wie er kein Mittel unversucht gelassen, um das Aeußerste zu vermeiden, das geht schon daraus hervor, daß er sich noch vor dem jüterbogker Rechtstage brieflich an Dr. Luther in Wittenberg gewandt und ihn um Rath und Beistand in seiner Angelegenheit ersucht hatte. Es kann dies nicht auffallen, da, wie bekannt, der große Reformator damals vielfach von Privatleuten in Privatsachen um Rath und Beistand namentlich zur Schlichtung und Beilegung verdrießlicher Händel und Streitigkeiten angegangen wurde.
Der Brief Kohlhase's an Luther ist nicht erhalten, wohl aber der Brief Luther's an Kohlhase, aus welchem der Inhalt des erstern errathen werden kann.
Wir geben den Lutherbrief nach dem Abdrucke einer Briefsammlung unter dem Titel:
»Etliche schöne Trostschriften des Ehrwürdigen Herrn Doctoris Martini Lutheri, So er an den durchleuchtigsten Fürsten und Herrn, Hertzog Joannes, Churfürsten zu Sachsen, Gottseliger gedechtnis und an andern seine Herrn und gute Freunde gethan, sehr tröstlichen zu lesen. Zu Erffurdt Drückts Wolffgang Sthurmer, Zu dem Bundten Lawen bey St. Paul 1547.«
Derselbe lautet vollständig und wörtlich so:
»Gnad und Fried in Christo, Mein guter Freundt, es ist mir vorwar ewer unfall leidt gewesen, und noch, das weis Gott. Und were wol zuerst besser gewesen, die Rache nicht fürzunemen, Dieweil dieselbige one beschwerung des gewissens nicht fürgenommen werden mag, Weil sie ein selbsteigene Rache ist, welche von Gott verboten ist. Den. 2. Roma. 12.
Die Rache ist mein, Ich wil vergelten, spricht der Herr pp.
Und nicht anders sein kan, dann wer sich darein begibt, der mus sich jen die Schantz geben, viel wider Gott und Menschen zu thun. Welches ein christlich gewissen nicht kan billichen.
Und ist ja war, das euch ewer schaden und Infamia billich wehe thun sol, Und schüldich seit, dieselbigen zu retten und erhalten, Aber nicht mit sünden oder unrecht. Quod justum est, juste persequeris, Sagt Moises, Unrecht wird durch ander unrecht nicht zurecht bracht.
Nun ist selbst Richter und selbst richten gewislich unrecht, Und Gottes zorn lest es nicht ungestrafft. Was ihr mit Recht ausfüren müget, da thut ihr wol, köndt ihr das Recht nicht erlangen, so ist kein ander Radt da, denn unrecht leiden. Und Gott der euch also lest unrecht leiden, hat wol ursach zu euch, Er meinet es auch nicht übel noch böse mit euch, kan euch sölches wol redlich widderstatten, inn einem andern, und seit darum unverlassen.
Und was wölt ihr thun, wenn er wol anders wölt straffen, an Weib, Kindt, Leib und Leben? Hie müsset ihr dennoch, so ihr ein Christ sein wölt, sagen:
Mein lieber Herre Gott Ich Habs wol verdient, Du bist gerecht, und thust nur allzu wenig, nach meinen Sünden. Und was ist unser aller leiden, gegen seines Sohns unsers Herrn Christi leyden?
Dennoch so ihr meines Radts begehrt, (wie ihr schreibet) So radte ich, Nempt friede an, wo er euch werden kan, und leidet lieber am Gut und Ehr schaden, denn das ihr euch weiter solt begeben, inn solch fürnemen, darin ir müstet aller der sünden und büberey auff euch nemen, so euch dienen würden zur Vhede. Die sind doch nicht fromm, und meinen euch mit keinen trewen, süchen ihren nutz. Zuletzt werden sie euch selbst verrathen, so habt ihr denn wol gefischet. Malet jhr ja nicht den Teuffel ober die Thür, und bittet ihn nicht zu Gevattern, Er kömpt dennoch wol, Denn solche gesellen sind des Teuffels gesindlein, Nemen auch gemeiniglich ihr ende nach ihren wercken.
Aber euch ist zu bedencken, wie schwerlich ewer gewissen ertragen wil, so ihr wissentlich söllet so viel Leute verderben, da ihr kein Recht zu habt, setzet ihr euch zufrieden, Gott zu ehren. Und lasset euch eweren schaden von Gott zugefüget sein, Und verbeissets umb seinetwillen, So werdet ihr sehen, er wird widerumb euch segnen, und ewer arbeit reichlich belohnen, das euch lieb wird sein, ewer gedult, so ihr getragen habt. Darzu helffe euch Christus unser HErr, Lerer vnd Exempel aller gedult, und helffer in not, Amen.
Dinstag nach NicolaiD.i. der 8. December 1534., Anno 1534.
Martinus Luther Doctor.«
Wahrscheinlich ist dieser im Geiste echten Christenthums gehaltene vortreffliche und trostvolle, den wirklichen Ausgang der Sache ahnende Brief eher bei Kohlhase eingegangen als die abschlägige Resolution des Kurfürsten. Jedenfalls hat aber dieser Brief eine lange nachhaltende gute Wirkung auf Kohlhase nicht verfehlt.
Die sächsischen Länder waren durch den oben mitgetheilten Ausgang der Sache aufs neue in Sorge versetzt. Von Wittenberg aus wurden nach allen Gegenden bewaffnete Rotten zur Fahndung auf Kohlhase ausgesendet, ja der dortige Landvogt versprach sogar demjenigen einen Preis von 100 Thalern, der den Kohlhase gefänglich einbringen würde, und selbst in Berlin und weit außerhalb der Grenzen von Kursachsen wurden insgeheim Leute gedungen, die den gefährlichen Gegner festnehmen und nach Wittenberg führen sollten. Allein Kohlhase verhielt sich, seinem Geschäfte nachgehend, still und ruhig, und obwol im Munde des Volks allerhand Gerüchte über da und dort von ihm verübte Gewaltthaten auftauchten und zu den Ohren des Kurfürsten gelangten, es waren eben doch nur sich nicht bestätigende Gerüchte, über die der Landvogt in Wittenberg seinem Kurfürsten treffend schrieb: »Gründliches kann man nicht erfahren; solche und dergleichen leichtfertige Reden sind zu Wittenberg leider gewöhnlicher als gut Bier!« Es ging auch hierbei wie an allen Orten und zu allen Zeiten; alles, was irgendwo Schauerliches verübt worden oder verübt worden sein sollte, wurde, durch die Fama entstellt und ins Ungeheuerliche vergrößert, dem Kohlhase aufs Kerbholz gesetzt.
Erst im März 1535 machte er von sich reden in einer Weise, von der man nicht mehr sagen konnte, daß ihr ein leeres Gerücht zu Grunde läge. In einem Kruge unweit Jüterbogk waren mehrere Bürger von Wittenberg eingekehrt. Kurz nach ihrer Ankunft fuhr ein offener Wagen vor. Es stiegen vier Männer aus, von denen der eine Kohlhase war.
Zu welchem Zwecke er dort erschien, ist nicht bekannt; er benutzte aber die Gelegenheit, um die Wittenberger schwer zu ängstigen. Mehrere Tage lang hielt er sie gefangen, keiner durfte ohne seine Bewilligung die Stube verlassen, in ihrer Gegenwart feuerte er Brandgeschosse in den Tisch der Wirthsstube ab, drohte, ihnen die Hände abhauen zu lassen, Katzen mit Pech und Pulver zu polstern, um die Lochauer HeideDie Lochauer oder Annaburger Heide ist ein zwischen Wittenberg und Torgau sich hinziehender sehr bedeutender Waldbezirk, in welchem 1547 Johann Friedrich der Großmüthige von Kaiser Karl V, gefangen genommen wurde. in Brand zu stecken, und das Wild in die Mark zu jagen und dergleichen mehr. Nachdem er sich an ihrer Angst genugsam geweidet, zechte er mit ihnen und entließ sie mit einem Gruße an den wittenberger Bürgermeister, den er in Ermangelung andern Schreibmaterials auf eine SpielkarteDiese Spielkarte, eine grüne Zehn, wird noch heute im sächsischen Ernestinischen Gesammtarchive zu Weimar aufbewahrt. schrieb und in welchem neben einigen mysteriösen Anspielungen unter andern von »Handabhacken« die Rede war.
Das Abenteuer im Kruge bei Jüterbogk trägt zwar nur das Gepräge eines rohen Scherzes, den sich Kohlhase machte, allein es hat doch schon seine sehr bedenklichen Seiten, denn die Gesellschaft, mit der er sich umgeben, und das Werkzeug, das er bei sich führte, lassen Schlüsse auf seine Lebensweise, auf das, was er für die Zukunft plante, und darauf ziehen, daß er sich in der Rolle des ringsumher gefürchteten Befehders zu gefallen anfing. Jedenfalls verbreitete jenes Abenteuer neue Schrecken in den Grenzbezirken des sächsischen Kurstaates und hatte neue, aber ebenso erfolglose Anstrengungen der sächsischen Behörden zur Habhaftwerdung des Friedensbrechers und ebenso vergebliche neue Vorstellungen am Hofe des Kurfürsten von Brandenburg zur Folge.
Es ist nicht unwahrscheinlich, daß bei der Ehrenhaftigkeit, welche im Grunde den Kern seines Charakters bildete, Kohlhase nach und nach sich beruhigt haben würde, und daß die ganze Geschichte, was man sagt, eingeschlafen wäre, wie dies ja häufig bei den giftigsten Feindschaften im Privatleben der Fall zu sein pflegt, wenn nicht seine eigenen Verwandten, insbesondere sein Vater, das glimmende und nach und nach verlöschende Feuer immer aufs neue angefacht hätten. Hatte doch, dem Geständnisse Kohlhase's zufolge, sein Vater im Kruge zu Tempelhagen ihm zugerufen: »Wenn's mich anginge, so sollte der Edelmann das stete Uebel bestehen!« Dazu kam, daß er überall bereitwillige Helfershelfer fand, herabgekommenes Gesindel, welches nichts zu verlieren hatte und ihn anstachelte, das erlittene Unrecht zu rächen. Luther's Warnung hatte ihre Kraft verloren. Kohlhase stellte sich an die Spitze von Menschen, die zu jeder Gewaltthat entschlossen waren. Er wurde zum Räuber und Mordbrenner.
Unweit Belzig, hart an der brandenburgischen Grenze, lag abgelegen von dem Dorfe GommigGommig oder Gommigk, jedenfalls das heutige Gömnick, Regierungsbezirk Potsdam, Kreis Belzig. eine einsame Mühle. In der Nacht vom 26. zum 27. Mai 1535 fiel Kohlhase mit acht Spießgesellen in diese Mühle ein. Der sich wahrscheinlich zur Wehr setzende Müller wurde arg gemishandelt und von Kohlhase mit dem Spieße schwer verwundet, alles Werthvolle wurde geraubt und die Mühle dann in Brand gesteckt. Nicht ein Mann aus den nahe gelegenen Dörfern und Edelhöfen kam zu Hülfe. Man entschuldigte sich später damit, man habe geglaubt, daß es auf märkischem Gebiete, nicht in Sachsen gebrannt habe.
Neues Entsetzen in Sachsen, neue Anstrengungen, des Kohlhase habhaft zu werden, neue Vorstellungen am brandenburger Hofe folgten dieser ruchlosen That. Joachim stellte in Abrede, daß Kohlhase der Schuldige sei, verbat sich alle weitern Anträge auf seine Festnehmung und mußte dafür den directen Vorwurf des wittenberger Landvogts hinnehmen, daß er im freundlichen Einvernehmen mit Kohlhase stehe.
Aber nicht allein auf märkischem Boden war man im Volke darüber einverstanden, daß Kohlhase in seinem vollen Rechte sei, auch in Sachsen mochten sich, wie es schien, die ausgesandten Streifrotten, sei es aus Furcht vor Kohlhase, sei es im stillen Einverständnisse mit ihm, eben nicht sehr erhitzen; ja ein vom Amtmann zu Belitz zur Streifung auf Kohlhase gestellter Knecht ging zu diesem über. Was half es, daß dieser kurz nach seiner Gefangennahme gerädert wurde, es änderte an der trostlosen Lage und vollständigen Ohnmacht des geängstigten Sachsen nichts.
Am 11. Juli 1535 starb Joachim I. Ihm folgte in der Kurwürde sein Sohn Joachim II. (Hektor). Im Herzen protestantisch gesinnt, hatte er auf dem Sterbebette des Vaters schwören müssen, der katholischen Kirche treu zu bleiben, duldete aber die Verbreitung der lutherischen Lehre in seinem Lande. Am 1. November 1539 nahm er selbst den neuen Glauben an, und seinem Beispiele folgte bald darauf der ganze Kurstaat.
Man hatte in Sachsen von diesem Regierungswechsel viel gehofft, und geglaubt, daß der neue Kurfürst die Rechtshülfe gegen den Landfriedensbrecher leisten werde. Allein man hatte sich getäuscht. Auch Joachim II., an den sich der wittenberger Landvogt ohne Vorwissen des sächsischen Kurfürsten wegen Festnehmung des Kohlhase wendete, gab eine ausweichende Antwort und schien sonach wenig geneigt, von den Grundsätzen seines Vaters abzuweichen. Wahrscheinlich wirkte auch bei ihm die Erinnerung an die Minckwitz'sche Fehde wenigstens vorerst noch so weit nach, daß ihm die Verlegenheit seines Nachbars nicht unwillkommen war.
Da verfiel man in Sachsen von neuem auf die Anberaumung eines Rechtstages. Dem schon erwähnten sächsischen Edeln Eustachius von Schlieben gebührt das Verdienst, alles nur irgend Mögliche aufgeboten zu haben, um denselben zu Stande zu bringen, eine gütliche Beilegung zu vermitteln und dem geängstigten Sachsen endlich die langersehnte Ruhe zu verschaffen. Kohlhase bot willig seine Hand zu einem gütlichen Ausgleich. Er enthielt sich von der Zeit an, wo man mit der Ausschreibung eines neuen Rechtstags umging, jeder Gewaltthat und ging ruhig seinen Geschäften nach. Trotz der Bemühungen des von Schlieben, trotz der wiederholten Erinnerungen des Kohlhase, verging indeß ein Monat nach dem andern, ohne daß der Rechtstag anberaumt wurde. Der Kurfürst von Sachsen selbst zögerte und zauderte, jedenfalls in der immer aufs neue getäuschten Hoffnung, den Kohlhase endlich doch noch in seine Gewalt zu bekommen.
Erst als der letztere gegen den November 1536 die heftigsten Drohungen ausstieß, daß er im November ein Spiel anrichten wolle, von dem man singen und sagen solle, nahm man die Verhandlungen wegen eines Rechtstages wieder auf, und es kam endlich um die Mitte des Jahres 1537 ein solcher zu Jüterbogk abermals zu Stande. Allein da man sächsischerseits sich entschieden weigerte, irgendeine Entschädigung zuzugestehen, und Kohlhase ebenso entschieden ablehnte, sich dem sächsischen ordentlichen Gerichte zu unterwerfen, so scheiterte auch dieser Versuch, den Streit zu beendigen.
Im Anfange des Jahres 1538 wurde der Kurfürst Joachim II. ersucht, den Kohlhase festnehmen zu lassen und ihn festzuhalten, bis er versprochen habe, den Rechtsweg zu betreten und sich der Entscheidung der Richter zu fügen. Joachim II. schlug es aber ab, seinem Unterthanen das Geleit aufzusagen, und Kohlhase's abermalige Bittschrift um eine Entschädigung wurde von Sachsen nicht berücksichtigt.
Von nun an begann Kohlhase ein unstetes, wildes Freibeuterleben. Verbissen in die Idee, daß ihm unrecht geschehen, war das Ziel und der Zweck seines Lebens, in Sachsen zu rauben und zu brennen, nicht um zu rauben und zu brennen, sondern um Rache zu üben und Sachsen zu zwingen, daß ihm endlich sein Recht werde. Er vermeinte, sich in ehrlicher Fehde zu befinden. Er beobachtete gewissenhaft die Formen und Vorschriften des ritterlichen Fehderechts, kümmerte sich aber nicht darum, daß völlig unschuldige Leute schwer geschädigt und in empörender Weise gemishandelt wurden.
Die Fehde, die er nun anstiftete, nahm sehr große Dimensionen an und darf einzig in ihrer Art genannt werden. Kohlhase operirte übrigens nicht wie ein Offizier, der eine feste geschlossene Schar befehligt, auch nicht wie ein Räuberhauptmann, der mit einer und derselben Bande bald da, bald dort brandschatzt. Er wählte vielmehr zu jedem Unternehmen eine kleine Anzahl von Genossen, lohnte sie ab und entließ sie, nachdem der Streich gelungen war, und suchte sich zu einem neuen Streifzuge andere Gesellen. Mehr als 35 Mann hat er niemals bei einem seiner Anschläge verwendet. Dieser Taktik vornehmlich ist es zuzuschreiben, daß er sich so lange Zeit zu halten vermochte. Gleich zu Anfang dieses Abschnittes in seinem Leben stellte er dem Kurfürsten von Brandenburg dem von demselben empfangenen Geleitsbrief zurück. Er hat sich nicht darüber ausgesprochen, weshalb er dieses seine Sicherheit im Brandenburgischen garantirende Document aus der Hand gab. War es Stolz oder Scham, oder wollte er sich absichtlich bügellos machen, oder seinem Kurfürsten Verlegenheiten ersparen, wer weiß es? Uebrigens bedurfte er auch dieses Geleitsbriefs im Brandenburgischen nicht. War er doch in der ganzen Mark so sicher wie in Abraham's Schose, und wenn er auch seine Gehülfen nur unter dem Gesindel der verrufensten Gattung auswählte, so fand er doch für seine Person überall, wo er hinkam, freundliche Aufnahme, Hegung und Pflege. Es hätte für eine Schande gegolten, ihn seinen Verfolgern und Feinden zu verrathen oder auszuliefern, und wie sich in der spätern Untersuchung ergab, waren 80 Ortschaften im Brandenburgischen dieser Hegung überführt, und unter der langen Liste der Personen, die ihm Schutz und Unterkommen gewährt, findet man nicht allein Leute geringen Standes, sondern Adeliche, Landrichter, Bürgermeister, Geistliche, Wirthe und Müller zahlreich vertreten.
Es ist nicht unsere Absicht, die große Reihe seiner Gewaltthaten und Fehdezüge gegen Sachsen einzeln und erschöpfend zu beschreiben. Es wird genügen, wenn wir die bedeutendsten kurz mittheilen.
Auf der Rückreise von der Messe zu Frankfurt a.d.O. mit seiner Frau begriffen gelangte der wittenberger Bürger Georg Reiche mit dem Gefährt, auf welchem er zugleich seine Güter bei sich führte, in der Mittagsstunde des 23. Juli 1538 auf der Landstraße in die Nähe von Jüterbogk. Hier wurden sie von vier Bewaffneten zu Pferd angehalten. Der Anführer derselben – es war Kohlhase – eilte an den Wagen heran, schob der Frau Reiche mit den Worten: »Da habt ihr einen Brief, den bringt mir den Bürgermeister von Wittenberg«, ein Schreiben in den Busen, nahm ihr ihren Schmuck ab und zog ihren Mann vom Wagen herunter. Unterdessen hatten die Knechte Kisten und Kasten aufgesprengt und beraubt, der gefangene Reiche wurde auf ein Pferd festgebunden, der Frau und dem Fuhrmanne das Versprechen abgenommen, von dem Vorgefallenen bis zu ihrer Heimkehr nach Wittenberg niemand eine Mittheilung zu machen und sich auf des Kohlhase Erfordern dahin zu stellen, wohin er es verlange. Die wilde Rotte nahm den Gefangenen, dem man die Augen verband, in die Mitte und entfernte sich in höchster Eile. Drei und einen halben Tag lang ritten sie fast ohne Unterbrechung, bis sie die böhmischen Wälder erreicht hatten. Hier erst gestattete Kohlhase dem Reiche, an seine Angehörigen zu schreiben. Diese ließen es an den dringendsten Vorstellungen und Drohungen nicht fehlen. Kohlhase aber antwortete, daß Reiche doch nur ein »Morgenbrot« für die erlittenen Schäden sei und daß derselbe nicht entlassen werde, bis ihn Sachsen gesühnt und ausgelöst habe.
Beinahe bis in die Mitte August schleppte Kohlhase seinen Gefangenen mit sich herum, behandelte ihn aber sonst mit großer Rücksicht und gestattete ihm den brieflichen Verkehr mit den Seinigen. Etliche Briefe von Reiche sind noch erhalten. Er äußert darin, daß nach seiner Ueberzeugung Kohlhase allerdings schwer gekränkt worden sei.
Aus den böhmischen Wäldern begab sich unser Held nach der Herrschaft Storkow, wo er sich auf einer auf Grund und Boden der Gebrüder von Birkholz befindlichen Insel eines der dortigen Seen ein Versteck suchte. Dasselbe war den sächsischen Beamten verrathen worden, und angefeuert durch das Versprechen großer Belohnung und die Aussicht auf Beute setzte eine bedeutend überlegene Schar von Bauern nach dem Werder über, um Kohlhase gefangen zu nehmen. Es entspann sich ein hitziges Gefecht, in welchem die Sachsen Sieger blieben. Kohlhase selbst entkam mit genauer Noth, indem er nur halb angekleidet in einen Kahn sprang und das andere Ufer erreichte. Sein Gefangener und ein Knecht, Stephan Meyße mit Namen, fielen in die Hände der Bauern. Letzterer wurde an die zuständigen Gerichte des Bischofs von Lebus abgeliefert, Reiche aber von den Brüdern von Birkholz in Gewahrsam genommen. Man sollte nun meinen, daß für Reiche sofort die Stunde der Befreiung geschlagen hätte und daß er ohne weiteres in seine Heimat entlassen worden wäre. Allein weit gefehlt! Reiche war ja in ehrlicher Fehde Gefangener des Kohlhase geworden, und ohne die Zustimmung des letztern, ihn freizugeben, hielten die von Birkholz mit ihrer adelichen Ehre nicht vereinbar. Sie fürchteten auch wol, daß Kohlhase ihnen dafür den rothen Hahn auf das Dach setzen würde. Alle Bemühungen der sächsischen Beamten nach dieser Richtung hin waren lange Zeit fruchtlos. Als endlich durch Vermittelung des Landvogts der Lausitz der 13. September 1538 zur Auslieferung des armen Gefangenen nach Lübben festgesetzt worden war, weigerten sich die von Birkholz, wegen Unsicherheit der Wege den Transport auszuführen, und später widersetzte sich Reiche selbst dieser Ablieferung, weil er fürchtete, von Kohlhase nochmals aufgehoben zu werden.
Wann der unglückliche Reiche seine Freiheit wiedererlangt hat, darüber fehlen weitere Nachrichten.
Die sächsischen Beamten strebten eifrig danach, ein peinliches Verhör mit Stephan Meyße anzustellen. Der Bischof von Lebus setzte aber dem allerhand Schwierigkeiten entgegen. Im Andenken an das ihm von Nickel von Minckwitz zugefügte Leid war er nicht sehr geneigt, diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die das Land Sachsen befehdeten. Endlich mußte er jedoch den sächsischen Abgeordneten die peinliche Frage an Meyße gestatten. Mit der Tortur konnte man aber den Knecht von Kohlhase nicht belegen, weil er bei dem Hinablassen in den Thurm fünf Lachter tief hinuntergestürzt war und sich arg beschädigt hatte. Er wurde deshalb ohne weiteres am 20. September 1538 hingerichtet.
Im übrigen hatten die von Birkholz wegen des Kohlhase mit Recht Befürchtungen gehegt, denn wenige Tage nach seiner Flucht vom Werder kündigte er ihnen die Fehde an, falls sie seinen widerrechtlich gefangenen Knecht nicht entlassen und den Reiche ihm nicht ausantworten würden. Er bezeichnete ihre That geradezu als unadelich.
Während die sächsischen Beamten von der ihnen nach der Gefangennahme des Reiche durch den Kurfürsten Joachim II. ertheilten Erlaubniß, die Verfolgung Kohlhase's auch in das brandenburgische Gebiet fortzusetzen, den ausgedehntesten Gebrauch machten und diejenigen, die sie der Theilnahme an ihres Gegners Raubzügen für verdächtig hielten, entweder gleich an Ort und Stelle judicirten oder nach Wittenberg schleppten, um mit Galgen und Rad gegen sie zu verfahren, steigerte sich der Grimm von Kohlhase immer mehr. Er rächte sich auf kursächsischem Boden für jede solche Hinrichtung durch Brand, Raub und Mord. Es mag sein, daß viele dergleichen Schandthaten, an denen er keinen Theil hatte, auf seine Rechnung gesetzt wurden, allein schon das, was actenmäßig festgestellt ist, genügt, um sich einen Begriff zu machen von dem fanatischen Wüthen dieses Mannes, von dem Schrecken der Bevölkerung und von der Ohnmacht der Staatsgewalt. Zwar wurde von Kursachsen alles nur Mögliche aufgeboten, um der fürchterlichen Geisel des Landes habhaft zu werden, aber die Schlauheit und Verwegenheit auf der einen, Ungeschick und Furcht auf der andern Seite vereitelten den Erfolg aller Anstrengungen. Es ist vorgekommen, daß sich Streifrotten sieben Tage lang an einem Orte, wo Kohlhase gewesen war, einquartierten, in der Erwartung, daß er bald wiederkommen würde, und daß andere in andern Orten den Kohlhase erwarteten, während sie sich inzwischen bei den Bauern um Tagelohn zur Arbeit verdingten.
Unter den vielen in dieser Zeit verübten Gewaltthaten ragt die Plünderung des Pfarrdorfs Marzahna, einige Meilen von Wittenberg gelegen, hervor. Am Abend des 7. November 1538 überfiel Kohlhase mit 35 Spießgesellen das friedliche Dorf. Sie drangen in die Häuser ein, in denen es etwas zu rauben gab, wer sich widersetzte, büßte es mit dem Leben. Kohlhase nahm mit eigener Hand den Pfarrer gefangen und legte ihm eine Brandschatzung auf; dann durchrannte er einen ihm besonders verhaßten Geleitsmann, Namens Michael Gahn, den seine Genossen inzwischen ergriffen und vor dem Kruge an einen Baum gebunden hatten, mit dem Spieße. Hierauf ließ er den Pfarrer nebst einigen andern gefangenen Bauern auf Pferde binden, und fort ging es, was die Pferde laufen konnten. Unterwegs wurden die Bauern in den benachbarten Orten gezwungen, die Brücken abzubrechen, und erst nach einigen Stunden machten die Räuber halt, um die Beute zu theilen. Die Gefangenen wurden unter dem Versprechen, sich dahin zu stellen, wohin Kohlhase es bestimmen werde, entlassen. Im Vorbeireiten warfen sie in das unweit Marzahna gelegene Dorf Schmögelsdorf Feuer. Im Scheine des in Flammen stehenden Orts zog die Bande ab.
Später, als verschiedene seiner Kameraden gefangen und hingerichtet worden waren, forderte Kohlhase den Pfarrer von Marzahna auf, sich bis Sonntag Cantate 1539 in Sprevenhagen zu stellen. Es heißt in dem Briefe: »Ich hoffe, Ihr werdet Eure Ehre und Euren Glimpf besser bewahren, als der erlogene, ehrlose, meineidige Bösewicht Georg Reiche, wo nicht, so will ich Euch und allen Pfaffen die Hoden ausreißen!« Auch den Bauern in Marzahna setzte er schriftlich einen Termin zur Ablieferung der versprochenen Brandschatzung in des Richters Haus zu Storkow. »Wo Ihr nicht Folge leistet«, schrieb er in dem Briefe, »so schickt Euch die Woche darnach auf kalt Wasser. Und wenn Ihr alle wehrt, es wird Euch nichts helfen!«
Der Abt des nahe gelegenen Klosters Zinna hatte verschiedene der Theilnahme an dem Ueberfall von Marzahna verdächtige Burschen aufgreifen lassen, die ohne große Procedur von den sächsischen Richtern justificirt und in der Nähe von Zinna auf einer Anhöhe gerädert wurden. Nach dem Brauche der Zeit wurden die todten Körper auf Räder geflochten und diese auf emporgerichteten Pfählen befestigt, der Kopf aber mit einem großen Nagel oben auf dem Pfahle aufgenagelt. In der Nacht vom 15. zum 16. December 1538 ritt Kohlhase auf die Richtstätte, löste die Gerichteten von den Rädern und ließ diese mit einem angehefteten Zettel mit der Inschrift: Recte judicate, filii hominum! den Berg hinabrollen. Der Zettel wird noch im Sachsen-Ernestinischen Gesammtarchive aufbewahrt.
Diese und ähnliche andere Greuel sowie das wiederholte Drängen Sachsens veranlaßten endlich den Kurfürsten Joachim II. zu einem öffentlichen Ausschreiben vom 2. Januar 1539, in welchem die Unterthanen aufgefordert wurden, den Sachsen zur Einbringung Kohlhase's behülflich zu sein. Aber auch dies fruchtete nichts, denn die Bevölkerung im Brandenburgischen stand immer noch auf Kohlhase's Seite und niemand legte Hand an ihn. Frei und öffentlich bewegte er sich in Stadt und Land und wer der hagere und bleiche Mann im weißen Mantel mit dem Federhute war, das war selbst den Kindern auf der Straße kein Geheimniß.
Zunächst war also das kurfürstliche Ausschreiben, wenigstens was die Person des Kohlhase betraf, von keiner Wirksamkeit und selbst die Verfolgung und Justificirung seiner Leute auf brandenburgischem Boden war für die sächsischen Beamten ein schweres Stück Arbeit, der sie sich indessen mit großer Ausdauer und selbst mit persönlicher Gefahr für Leib und Leben unterzogen. Unter dem Nachtritt eines Scharfrichters, der sich, beiläufig bemerkt, der Wichtigkeit seiner Person wohl bewußt war und selbst bei Tisch obenansitzen wollte, reisten sie im Lande umher. Wo sie einen Theilnehmer der Kohlhase'schen Raubzüge aufgespürt hatten, da ließen sie sich nieder, eröffneten ihr Gericht, machten kurzen Proceß, sprachen und vollzogen nach angelegter Tortur und unter Anwendung des ganzen schaurigen Apparates der Peinlichen Gerichtsordnung Karl's V. das Todesurtheil meistens durch das Rad, selten durch das Schwert.
Häufig wurden sie dabei von dem aufgehetzten wüthenden Pöbel bedroht und beschimpft, oft genug selbst von den Behörden und Geistlichen der Städte in Stich gelassen oder gar feindselig behandelt. Fast nach jeder Execution mußten sie schleunigst ihre Personen in Sicherheit bringen. So befolgte man die Befehle des eigenen Landesherrn und selbst die Behörden verweigerten oft den sächsischen Richtern das Geleite. Kein Wunder, wenn der Pöbel wüthete und tobte, daß man von fremden Gerichten und »Bluthunden« gegeiselt werde. Aus den actenmäßig feststehenden damaligen Executionen der sächsischen Richter greifen wir nur eine einzige heraus, die auch in anderer Beziehung Interesse gewährt und jedenfalls einen Beitrag zur Signatur der Zeit abgibt.
Unter den Mitschuldigen Kohlhase's befand sich ein gewisser Paul Pfaff. Er wurde aufgegriffen, sollte nach Mittenwalde gebracht und dort gerichtet werden. Dieser Pfaff war der Bruder der Amme der brandenburgischen Kurfürstin, einer königlich polnischen Prinzessin. Diese bat im Juni 1539 schriftlich den Kurfürsten von Sachsen um Begnadigung des Pfaff und stellte vor, daß ihre Amme sich entsetzen und der säugende Prinz die Folgen tragen werde. Auch von anderer Seite erfolgten Verwendungen, aber Johann Friedrich blieb unerbittlich und verweigerte nicht nur die Begnadigung, sondern schrieb auch ziemlich scharf und bitter an die brandenburgische Kurfürstin zurück, daß er »mit betrübtem Sinne wahrgenommen, wie am Busen solch einer Verwandtschaft Brandenburgs Fürsten großgezogen würden«!
Paul Pfaff wurde nach Mittenwalde transportirt. In Trebbin verweigerte der Bürgermeister das Geleit. Umringt von einem wüthenden Pöbel, der verschiedene Versuche machte, den Gefangenen zu befreien, verließ der Transport die Stadt. In Mittenwalde angekommen, wollte der Gefangene nach brandenburgischem Rechte gerichtet sein, auch das Appellationsrecht in Anspruch nehmen. Seine Vorstellungen waren jedoch vergeblich, auf offenem Markte wurde ihm der Kopf vor die Füße gelegt.
Die Zahl der auf solche Weise von den sächsischen Richtern, unter denen Michel Widdemann, Anton Scheibe, Schneidewein, Michael von Ende genannt werden, verurtheilten Verbrecher ist nicht genau festgestellt, sie ist aber eine sehr bedeutende, wenn man nur diejenigen Executionen anschlägt, bei denen der Ort des Gerichts und die Namen der Hingerichteten actenmäßig festgestellt sind. Wol mögen unter ihnen manche gewesen sein, bei denen der Beweis der Schuld mehr als zweifelhaft gewesen ist. Was und auf welche Mitschuldigen sie unter der Tortur bekannt, widerriefen sie oft nach überstandener Marter. Und diese Widerrufe trugen nicht wenig dazu bei, daß die Aufregung unter der brandenburgischen Bevölkerung gegen die sächsischen Streifrotten, welche »ihre Saaten verwüsteten, unverdächtige Personen ohne Noth aufgriffen, und überall das Eigenthum verletzten«, immer höher stieg.
Im Juni 1539 wendete sich die Ehefrau des Kohlhase, Namens Margarethe, mit ihren drei Kindern Hans, Anna und Margarethe an die Gnade des Kurfürsten von Sachsen, indem sie flehentlich bat: »das unordentliche Fürnehmen ihres Manns unter Wiedererstattung seiner Schäden zu verzeihen, die, welche den Schaden gestiftet, zur Schadloshaltung anzuhalten, während Kohlhase selbst um Verzeihung bitten werde.« Das Gesuch blieb natürlich ohne Erfolg.
Kohlhase selbst, dem es noch immer nicht an Zuzug fehlte, fuhr inzwischen in seinem Treiben fort und rächte jede Execution der sächsischen Richter im Brandenburgischen mit einem neuen Raub oder Brand, oder mit der Gefangennahme und Fortschleppung begüterter Leute in Sachsen.
Um den Mann und sein Thun richtig beurtheilen zu können, ist es nöthig, nochmals einen kurzen Blick auf das Wesen der Fehde zu werfen. Es wäre wenigstens noch Sinn und Menschenverstand darin gewesen, wenn Kohlhase sich damit begnügt hätte, seinen Gegnern persönlich zu Leibe zu gehen, sie an Hab und Gut zu schädigen und so zur Nachgiebigkeit und zur Erfüllung wirklicher oder vermeintlicher Ansprüche zu zwingen; allein man vergesse nicht, Kohlhase hatte nicht dem Günther von Zaschwitz, sondern dem Lande Sachsen wegen verweigerter Rechtshülfe die Fehde angesagt und hielt es, in Uebereinstimmung mit den damaligen bei Hohen und Niedern noch im Schwange gehenden Anschauungen über das Fehderecht – für völlig rechtmäßig, in diesem Wahn auch Land und Leute, und wenn sie noch so unschuldig an der Sache waren, zu peinigen, zu mishandeln und zu berauben.
Von diesem Gesichtspunkte aus muß das Handeln Kohlhase's betrachtet werden, von diesem Gesichtspunkte aus wird auch sein ferneres Verhalten erklärlich.
Es war sicher ein entsetzlicher, jeder Logik und Moral Hohn sprechender Wahn, daß er mit Feuer und Schwert ihm gänzlich unbekannte schuldlose Menschen, die ihm nie etwas zu Leide gethan, um Hab und Gut und Leben brachte. Es war eben ein Wahn, wie deren so viele in der Geschichte der Menschheit verzeichnet sind. Es war ein ähnlicher Wahn, der noch Jahrhunderte nach dieser Zeit vernunftbegabte, gelehrte, christliche und sonst menschlich gesinnte Richter beherrschte, wenn sie Tausende von armen unschuldigen Frauen mit innerer Befriedigung, mit Lust und Wohlbehagen, jedenfalls aber in der Ueberzeugung strengster Rechtmäßigkeit als vermeintliche Hexen auf das grausamste peinigen und dann auf dem Scheiterhaufen um verübte, nie existirende Verbrechen büßen ließen.
Ob dieser Wahn bei Kohlhase immer vorgehalten hat, um sein Gewissen zu beschwichtigen, wenn in einsamen Stunden die Geister »seiner Erschlagenen«, die Jammergestalten ins Elend gestürzter Männer, Frauen und Kinder ihm vor die Seele traten, erscheint sehr zweifelhaft. Wir haben Grund anzunehmen, daß sein Gewissen öfter erwachte, daß er furchtbare innere Kämpfe bestanden hat, daß ihm das Rauben und Brennen zum Greuel und zum Ekel geworden ist. Wenigstens hat er sich öfter so gegen seine Begleiter geäußert, und nur wenn Haß und Zorn über das schreiende Unrecht, das ihm angethan worden, die Oberhand gewannen und von neuem angefacht wurden durch die Hinrichtungen der sächsischen Beamten, dann vergaß er jede gute Regung, dann schritt er wieder zu neuen Gewaltthaten. Nach und nach fühlte er sich übrigens auch im Brandenburgischen nicht mehr sicher, und wol hauptsächlich um dem verderblichen Einflusse seiner großen Verwandtschaft sich zu entziehen, um dem alten Leben den Rücken zu kehren und ein neues zu beginnen, machte er den zu seinem Unglück vergeblichen Versuch, sich unter verändertem Namen im Braunschweigischen anzusiedeln.
Jedenfalls war Kohlhase mit sich selbst in argen Zwiespalt gerathen; der Trotz, mit dem er es unternommen, sich sein Recht unter Daransetzung seines Lebens zu erringen, war gebrochen, und diese Gemüthsstimmung war es, die ihn antrieb, noch einmal und zwar diesmal persönlich an Dr. Luther sich zu wenden.
Dieser Besuch, der in die Mitte des Jahres 1539 fällt, hat den Romanschreibern reichen Stoff zu Gemälden über die jedenfalls höchst interessante Scene zwischen beiden Männern gegeben. Alles, was wir darüber mit Sicherheit wissen, besteht nach den Ueberlieferungen des märkischen Chronisten Pater Haft – denn Luther selbst hat darüber in seinen Schriften nichts hinterlassen – in Folgendem:
Nur von einem Knecht begleitet und möglichst unkenntlich gemacht, begab sich Kohlhase nach Wittenberg. Mit Einbrechen der Dunkelheit schlich er sich hier ganz allein zum Hause Luther's und begehrte Einlaß. Auf Befragen nach seinem Namen verweigerte er es, denselben sofort zu nennen, bat aber um Gehör unter vier Augen, dann wollte er sich zu erkennen geben. Luther ging in ein abgesondertes Gemach, befahl, den Mann vorzulassen, und trat ihm, von einer Ahnung geleitet, mit den Worten entgegen: »Bist du der Kohlhase?« »Ich bin's, Herr Doctor!« antwortete jener. Nun ließ Luther noch mehrere andere Theologen, höchst wahrscheinlich auch seinen Hausfreund Melanchthon, zu sich entbieten. Bis spät in die Nacht hinein dauerten die Verhandlungen. Luther hat jedenfalls, nachdem Kohlhase seinen ganzen Handel vorgetragen, im Sinne und Geiste seines Briefes vom 8. December 1534 zu ihm gesprochen, aber erschütternd und gewaltig mag die Rede des großen Reformators erklungen sein, nicht mehr mit Milde mahnend und warnend, sondern im tiefen Ernste strafend und züchtigend.
Nachdem Kohlhase versprochen hatte, gegen das Land Sachsen nichts mehr unternehmen zu wollen, reichte ihm Luther das heilige Abendmahl und entließ ihn mit der Hoffnung, daß seine Sache, wenn er ihm folge, noch ein gutes Ende nehmen werde. Unerkannt, wie er gekommen, verließ Kohlhase tief in der Nacht die Stadt.
Inzwischen nahmen die Executionen gegen Kohlhase's Gefährten im Brandenburgischen ihren Fortgang, ja durch die unablässigen Bemühungen und Vorstellungen einer kursächsischen Gesandtschaft, bestehend aus Bernhard von Mila, Hans von Pack, Wolf von Schönberg und Dr. Goldsteiner, gelang es endlich, den Kurfürsten Joachim II., nicht ohne daß er vorher noch darauf hingewiesen, wie wenig der Kurfürst von Sachsen gegen vornehme Landbeschädiger ausgerichtet habe und wie er dem Kohlhase selbst nicht das ihm gegebene (aber von diesem zurückgegebene) sichere Geleit brechen könne, dahin zu bestimmen, daß nun die brandenburgischen Behörden dem Landfriedensbrecher und denen, die ihm beiständen, den Proceß machen sollten. »Es handelt sich«, schrieb er, »um die Namen, dann wollen wir sie strafen.« Der Kurfürst von Sachsen erließ ein herzliches Dankschreiben an seinen Vetter in Berlin, und die sächsischen Beamten beeilten sich, mit den gewünschten Namen aufzuwarten. Es währte nicht lange, so reichten sie eine Liste von 39 Personen ein, die auf die oder jene Weise gravirt erschienen, darunter zahlreich vertreten die Verwandtschaft Kohlhase's, aber auch Bürgermeister, Geistliche und andere angesehene Personen des Landes.
Brandenburg entwickelte von jetzt an in der Aufspürung und Verfolgung dieser Verbrecher und insbesondere derjenigen, die den Kohlhase beherbergt und unterstützt hatten, große Energie. Zuletzt waren es 115 Personen, denen unter Mitwirkung der sächsischen Beamten der Proceß gemacht wurde, darunter sogar Adeliche, Landrichter und andere Standespersonen. Am glimpflichsten verfuhr man mit der Verwandtschaft des Kohlhase, viele andere waren flüchtig, mehrere gestorben. Wir können diese einzelnen Processe nicht weiter verfolgen, und es wird genügen, wenn wir mittheilen, daß allein von der Bande, die Marzahna geplündert hatte, 11 ihr Verbrechen mit ihrem Leben büßten.
Nur Kohlhase allein war wie gefeit. Wie von einer unsichtbaren Hand geschützt, entging er für seine Person allen Nachstellungen und Verfolgungen. Er wäre ihnen vielleicht für immer entgangen, wenn er sich nicht eines Verbrechens auf brandenburgischem Boden schuldig gemacht hätte.
Kohlhase hat das Wort, welches er in Wittenberg vor Empfang des Sakraments aus Luther's Hand gegeben hatte, gehalten, er hat seitdem nie wieder eine Gewaltthat in Sachsen begangen.
Unstet und flüchtig und dem Landfrieden nicht trauend, der schützenden Herberge selbst bei seinen Verwandten beraubt, heute von Gewissensbissen gepeinigt, morgen wieder in Zorn und Wuth über das erlittene Unrecht ausbrechend, nach und nach an einem glücklichen Ausgange seiner Sache und an der immer noch gehofften Entschädigung verzweifelnd, dazu ausgesetzt den Aufstachelungen wüster Gesellen, irrte er ein Bild des Jammers rathlos umher.
In solcher Gemüthsstimmung verfiel er den Fallstricken der Verführung eines frühern Gefährten Georg Nagelschmidt, eines entlassenen Soldaten, der in Abenteuern der bedenklichsten Art sein Leben verbracht, Vergehen der mannichfaltigsten Art verübt hatte und sich damals in Berlin selbst in den kurfürstlichen Ställen lungernd umhertrieb. Nagelschmidt benutzte Kohlhase's fixe Idee, Sachsen zu einem ehrenvollen Ausgleich zu zwingen, und redete ihm als dazu passendes Mittel ein, er solle seinen eigenen Landesherrn befehden, um den Kurfürsten von Brandenburg dadurch zu nöthigen, daß er mit ihm gegen Sachsen gemeinschaftliche Sache mache. Man begreift freilich nicht recht, wie Kohlhase darin ein passendes Mittel zur Erreichung des beabsichtigten Zweckes finden konnte, jedenfalls mußte es ihm aber einleuchtend erscheinen, denn er ging auf Nagelschmidt's Vorschlag ein. Beide lauerten dem kurfürstlichen Factor Konrad Dratzieher auf und beraubten ihn eine Meile südlich von Stolpe des Silberschatzes, den er im Dienste seines Kurfürsten aus den mansfeldischen Bergwerken nach Berlin zu bringen im Begriff stand, und versenkten das geraubte Gut unterhalb einer Brücke. Diese Brücke, eine Meile von Teltow gelegen und jetzt durch eine Eisenbahnbrücke ersetzt, erhielt davon den Namen Kohlhasenbrücke, welchen auch der kleine Weiler noch heute führt, der sich später hier ansiedelte.In »Pierer's Universal-Lexikon« und andern ähnlichen Werken, welche den Artikel »Kohlhaas« bisher nach den Dichtungen Kleist's und anderer bearbeitet, mithin in jeder Beziehung verfälscht und unwahr aufgenommen haben, wird ein angeblicher Meierhof Kohlhase's Kohlhaasenbrück genannt.
Durch diesen Raub erhielt die öffentliche Meinung in Brandenburg einen plötzlichen Umschwung gegen Kohlhase. Der Kurfürst Joachim II. vermerkte diesen gegen ihn selbst gerichteten Raub seines ehemaligen Schützlings sehr übel. Er bot alles auf, um den nunmehr höchst gefährlichen Fehder festzunehmen, bedrohte jeden, der den Kohlhase bergen würde, durch öffentliche Ausrufer mit der Todesstrafe, und nun spielt sich die Schlußscene dieses Schauerdramas in rascher Folge ab.
Ob es, wie der gläubige Chronist meldet, »mit Hülfe des im Rufe eines Schwarzkünstlers stehenden Scharfrichters Hans gelungen ist, den Kohlhase nach Berlin zu locken«, wollen wir dahingestellt sein lassen, genug, die von dem Kurfürsten befohlenen strengen Haussuchungen führten endlich zum Ziele. In dem Hause des Thomas Meißner, unweit der Sanct-Nikolaischule, fand man den berühmten Verbrecher mit seiner Frau in einem Kasten versteckt. Behend sprang er heraus und sagte mit Zuversicht: »Hier bin ich und trage in der Joppen, damit ich büßen und bezahlen kann, was ich mishandelt!« Er war also noch da der Ueberzeugung, daß es sich bei ihm nicht um Leib und Leben handeln, sondern daß er mit einer Geldbuße davonkommen würde.
Es wurde über ihn und Georg Nagelschmidt, der inzwischen auch zur Haft gebracht worden war, das peinliche Verhör verhängt, welchem auch Räthe des Kurfürsten von Sachsen beiwohnten.
Es war eine blutige Zeit! Kurz vorher war der berliner Bürger Putelitz, in dessen Hause Nagelschmidt, ohne daß der Eigenthümer darum wußte, sich versteckt gehalten hatte, auf offenem Markte mit dem Schwerte vom Leben zum Tode gebracht worden. Das wüthende Volk hatte ihn und seine Frau zum Richtplatze geschleppt. Die Frau sollte begnadigt werden, aber sie wies die Gnade zurück, segnete ihren Mann, küßte ihn, und der Scharfrichter schlug beiden das Haupt ab.
Das Urteil gegen Kohlhase und Nagelschmidt lautete dahin, » daß sie mit dem Rade durch Zerstoßung ihrer Glieder vom Leben zum Tode gerichtet und fürder öffentlich darauf geleget werden sollten«.
Der 22. März 1540 war der Tag der Hinrichtung. Drei Stunden lang sprach Kohlhase zu der unabsehbaren Volksmenge, die den Richtplatz umstand, und berichtete von dem Hergang seiner Fehde. Hier empfing er noch die Kunde, daß ihm seine Frau unter einem Schuppen unweit des Cöllner Rathhauses zwei todte Kinder geboren habe.
Als er in den letzten Augenblicken zum Tode durch das Schwert begnadigt wurde, schlug er diese Gnade aus; auch hier bestimmte Nagelschmidt seinen Willen, indem er meinte, für gleiche Brüder ziemten sich auch gleiche Kappen. Festen Schrittes und oft den Spruch wiederholend: »Nie sah ich einen Gerechten verlassen!« betrat er das Schaffot und erlitt, jedenfalls in der Ueberzeugung, daß ihm unrecht geschehen sei, fest und standhaft den martervollen Tod durch das Rad.
Wir haben die Geschichte des Kohlhase nach der von uns bezeichneten vortrefflichen Quelle hier wiedergegeben, um auch im »Pitaval« dem Reiche der Fabel – wie sich der Verfasser im Vorworte zu seiner oben angezogenen Schrift ausdrückt – bei diesem volksthümlich gewordenen Stoffe ein Ende zu machen. Wir gaben sie ohne Schmuck und ohne romanhaftes und phantastisches Beiwerk, ja selbst ohne philosophische oder juristische Reflexionen, zu der sie überreichen Stoff bietet. Wir enthalten uns derselben auch am Schlusse unserer Darstellung und gestatten uns nur noch die Bemerkung, daß, wenn überhaupt nie die nackte That als Grundlage der Beurtheilung und Verurtheilung eines Verbrechers gelten soll, es gerade bei der Beurtheilung der Missethaten, die Kohlhase zur Last fallen, doppelt nöthig ist, die Vorgänge, die Motive und die herrschenden Rechtsanschauungen in Anschlag zu bringen. Daß Kohlhase viel mit sich gekämpft und gerungen, ehe er das Racheschwert zur Hand genommen, das steht unzweifelhaft fest, und wenn er in diesem Kampfe mit sich selbst unterlegen ist, so wird dies dort abgewogen werden, wo der ewige und allgerechte Richter zu Gericht sitzt über die Thaten der Menschen.
Wenn man sich aber schließlich fragt: Wer trägt denn ursprünglich und eigentlich die Schuld an dem hochtragischen Schicksale dieses von Haus aus gutgearteten Menschen? so könnte einem wol das fatalistische Philosophem Hugo's in Müllner's »Schuld« (Act IV, Scene 4) einfallen, wenn er auf Ierta's Frage, wie er mächtig gewesen sei, solches zu thun, antwortet:
Der Mensch thut nichts. Es waltet
Ueber ihm verborgner Rath,
Und er muß, wie dieser schaltet. –
Thun? das nennst du eine That?
O, ich bitt' dich, laß das ruhn!
Alles, alles hängt zuletzt
Am Real, den meine Mutter
Einer Bettlerin verweigert!
Man könnte hiernach meinen, daß alles in der Geschichte des Kohlhase von der vorwitzigen Frage jenes Bauers in Wellauna abgehangen habe, wenn uns nicht die Religion darüber belehrte, wie die finstern Gewalten, die des sündigen Menschen Brust durchwogen, zu bannen und zu zähmen sind, wenn uns nicht der Apostel Paulus (Römer 12, 19) gesagt hätte, was Luther schon in seinem Briefe als Mahn- und Warnungswort dem Irrenden und Zweifelnden zugerufen hat:
»Rächet euch selber nicht, meine Liebsten, sondern gebet Raum dem Zorn: denn es stehet geschrieben: Die Rache ist mein, ich will vergelten, spricht der Herr!«