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Am 5. Jan. 1757 sahen die Schildwachen im Hofe des Schlosses von Versailles einen Fremden umherstreifen. Das war nichts Besonderes; denn zur Zeit, daß der König ausfahren wollte, pflegten sich viele Neugierige in den Höfen und an den Thorwegen einzufinden, um die Person des Monarchen zu sehen. Unter dem Thorweg, welcher in die Zimmer der Mesdames, Schwestern des Königs, führt, begegnete Nachmittags gegen 4 Uhr jener Fremde, wie der Thürhüter später aussagte, einem Andern von etwa 5 Fuß Höhe und schmächtigem Wuchs, welcher Andere an ihn heranging und ihn fragte: »Nun, wie steht's?« Der Erstere erwiderte: »Nun, wie soll es stehen. Ich warte.«
Zwischen 5 und 6 Uhr, es war schon ganz dunkel, kam der König Ludwig XV. aus den Zimmern seiner Schwestern, die er von Trianon aus, am Nachmittage, besucht, um nach diesem ländlichen Lustschloß zurückzukehren. Der ganze Hof und der Dauphin folgten ihm. Jener erste Fremde, wir nennen ihn sofort bei seinem Namen, Damiens, hatte sich in eine kleine Vertiefung am Fuße der Treppe und in der Nähe des Thorweges gestellt. Unter diesem wenig erhellten Thorwege befand sich eine große Zahl Höflinge und Neugieriger. Es war sehr kalt und sie mußten sich in ihre Mäntel hüllen. Im Augenblicke, wo der König in den Wagen steigen wollte, sich auf den Grafen von Brienne, seinen Oberstallmeister, und den Marquis de Beringhen, seinen ersten Stallmeister, stützend, drängte sich Damiens, der gleichfalls einen Mantel trug, durch die Höflinge. Er stieß im Vorbeigehen den Dauphin und den Herzog von Ayen, den dienstthuenden Capitain der Gardes du Corps, und nachdem es ihm gelungen, durch die Gardes du Corps und die hundert Schweizer zu dringen, welche aufgereiht standen, stieß er mit einem Messer den König in die rechte Seite, unter die fünfte Rippe.
Der König rief: »Man hat mir einen furchtbaren Stoß versetzt!« Dann mit der Hand unter die Weste fahrend, zog er sie ganz blutig zurück und schrie: »Ich bin verwundet!« Im selben Augenblick wandte er sich um, gewahrte Damiens, der den Hut auf dem Kopfe trug und sagte: »Der Mensch da hat mich gestoßen. Man arretire ihn, aber thue ihm nichts Böses an.«
Damiens hatte nach der That sein Messer in die Tasche gesteckt und sich in den Haufen zurückgezogen. Vielleicht, wenn er die Vorsicht gehabt, seinen Hut, wie Alle umher, abzuziehen, wäre er davongekommen.
Der König ward sofort in sein Zimmer zurückgeführt und man brachte ihn auf sein Bett. Er war durchschüttert von einer entsetzlichen Angst, die noch vermehrt ward durch die seiner Umgebung, welche die Vermuthung aussprach, die Waffe könne ja vergiftet gewesen sein.
Die Königin, die königliche Familie umgaben das Bette des hohen Verwundeten. Als Ludwig die Pompadour nicht sah, stieg seine Angst. Er besorgte, daß man die Maitresse entfernt, weil sein Zustand überaus gefährlich sei. Er sah seine letzte Stunde nahen und forderte nach dem Beichtvater.
Sein Beichtvater, seine Almoseniere waren nicht am Ort. Seltsamerweise war überhaupt kein Beichtvater im Schlosse von Versailles aufzutreiben, der schicklicherweise einem Könige von Frankreich die Beichte hätte abnehmen können.
Da greift man endlich den ersten besten Kaplan auf. Der schlichte arme Geistliche, der von seinem gelegentlichen Messelesen kümmerlich sich ernährt, ist außer sich vor Schreck; er sträubt sich, das wage, könne er nicht, er sei zu unwissend, am wenigsten verstehe er, wie er einen König absolviren solle. Es hilft nichts, man packt ihn und schleppt ihn zum Monarchen, und der unglückselige Mensch muß mit Gewalt zu seinen Füßen einen König als Büßer sehen!
Ungewißheit, Verwirrung, Schrecken herrschten die ganze Nacht durch. Nicht allein an Seelsorgern, sondern auch an Wundärzten scheint es im Königsschloß von Versailles gefehlt zu haben, und Ludwig XV. mußte sich in seiner Todesangst bis zum nächsten Morgen wälzen, wo ein endlich herbeigeschaffter geschickter Chirurg den ersten Verband abnahm und statt der Todeswunde eine kleine Ritzung fand, auf die ein kalter Wasserumschlag das beste Mittel gewesen wäre. Jeder Andere als ein König, der sein Leben für sein Land einzubüßen fürchtete, würde davon ungenirt seinen gewöhnlichen Beschäftigungen nachgegangen sein.
Zuerst ergriffen von einem der Diener des Königs, ward Damiens in die Hände der Gardes du Corps überliefert. Diese führten ihn in ihren Saal. Man zog ihn nackend aus und fand das Messer. Es hatte zwei Klingen, die eine ziemlich breit, lang und scharf, wie bei einem gewöhnlichen Taschenmesser, die andere war ein Federmesser, vier bis fünf Zoll lang. Dieser letztern hatte er sich bedient. Er mußte Zeit gefunden haben, diese Klinge zu reinigen, denn sie war nicht mit Blut befleckt. In seinen Taschen fand man 36 Louisd'or, einiges Silbergeld und ein Buch, betitelt: »Instructions et Prières chrétiennes«. Er sagte, er habe es von seinem Bruder in Saint-Omer erhalten.
Sobald er sich in den Händen der Gardes du Corps sah und man verschiedene Fragen an ihn richtete, rief er mehre Male aus: »Man bewache nur den Dauphin gut! – Daß der Herr Dauphin heut nur ja nicht ausgehe!«
Man drängte ihn, seine Mitschuldigen zu nennen. Er erwiderte: »Sie sind weit von hier. Man würde sie nicht mehr finden. Wenn ich sie nennen wollte, so wäre Alles zu Ende.«
Man hoffte durch den Schmerz ihn auf der Stelle zu mehren Geständnissen zu bringen. Wo das Gesetz noch die große Tortur zuließ, glaubten die Gardes du Corps sich zu einer kleinern auf eigene Hand in ihrem Wachtlocal berechtigt. Man brachte ihn ans Kaminfeuer und kniff ihn mit den glühend gemachten Feuerzangen an den Füßen. Der Grandprévôt des Hauses, der hinzukam, entriß ihn dieser grausamen Marter und ließ ihn ins Gefängniß bringen, wo er ordnungsmäßig vernommen und die Instruction gegen ihn eingeleitet ward.
Nach mehren Verhören übergab er nach dem am 9. Jan. abgehaltenen dem Grandprévôt folgenden Brief an den König:
»Ich bin sehr betrübt, daß ich das Unglück gehabt, mich Ihnen zu nähern; aber wenn Sie nicht die Partei Ihres Volkes nehmen, dann, ehe einige Jahre vergehen, werden Sie und der Herr Dauphin, und einige Andere noch, umkommen. Es wäre betrübt, wenn ein so guter Prinz wegen der großen Güte, die er den Geistlichen erzeigt, denen er sein ganzes Vertrauen schenkt, seines Lebens nicht sicher wäre. Und wenn Sie nicht die Güte haben, hier eben Auskunft zu treffen, und zwar binnen kurzem, dann werden sehr große Unglücksfälle eintreten: Ihr Reich ist nicht mehr in Sicherheit. Das ist ein Unglück für Sie, daß Ihre Unterthanen Ihnen Ihre Entlassung gegeben haben, indem die Angelegenheit nicht von Ihrer Seite ausging. Und wenn Sie nicht die Güte haben, für Ihr Volk, daß man ihm die Sacramente im Todesfalle verabreicht, was Sie verweigert haben seit Ihrem lit de justice, worauf der Châtelet die Möbel des Priesters verkaufen lassen, der sich gerettet hat, dann, wiederhole ich Ihnen, ist Ihr Leben nicht mehr in Sicherheit, auf die sehr richtige Warnung, die ich mir die Freiheit nehme, Ihnen zustellen zu lassen durch den Beamten, welcher gegenwärtiges Schreiben Ihnen überbringt und in den ich mein ganzes Vertrauen gesetzt. Der Erzbischof von Paris ist die Ursach aller Verwirrung von wegen der Sacramente, die er verweigern lassen. Nach dem grausamen Verbrechen, welches ich gegen Ihre geheiligte Person begangen habe, läßt mich das aufrichtige Bekenntniß, welches ich mir die Freiheit nehme, Ihnen zu machen, auf Euer Majestät Güte und Gnade hoffen.
Damiens.
»Ich vergaß, die Ehre zu haben, Euer Majestät vorzustellen, wie, trotz der von Ihnen gegebenen Befehle, als Sie sagten, daß man mir nichts Böses anthun möchte, dies Monseigneur den Herrn Siegelbewahrer nicht abgehalten hat, zwei Feuerzangen im Saale der Garde du Corps glühend zu machen und, indem er mich selbst hielt, zweien Garde du Corps zu befehlen, daß sie mir die Beine verbrennten. Und das ward in der Art ausgeführt, daß er ihnen Belohnung versprach, indem er den beiden Garden sagte, sie sollten zwei Reisigbündel holen und sie ins Feuer werfen, um mich dann hineinzuwerfen, und daß ohne Herrn Leclerc, der ihr Vorhaben verhindert hat, ich nicht die Ehre gehabt haben würde, Sie von dem Obigen zu unterrichten.
Damiens.«
Aus diesem Briefe blickt doch schon hindurch, wes Geistes Kind der unglückselige Mensch war, dem man die Ehre und die Grausamkeit erwies, einen solchen Hochverrathsproceß gegen ihn anzustellen. Seine Lebensgeschichte war inzwischen ermittelt worden, oder wurde es noch in Folge des Processes. Sie ist uninteressant genug, darf indeß wenigstens in ihren Hauptzügen zur Beurtheilung der Straffälligkeit des Angeklagten nicht übergangen werden.
Robert François Damiens war am 9. Jan. 1715 in einem kleinen Dorfe bei Arras geboren. Sein Vater, dem es in einer Pacht schlecht gegangen, lebte als Tagelöhner. Von zehn Kindern waren ihm nur vier am Leben geblieben. Auch Robert François mußte schon von früh an bei Andern sein Brot zu verdienen suchen. Man hat uns aus den Acten seine Geschichte bei seinen sämmtlichen Brotherren und deren Namen überliefert, wir glauben aber genug zu thun, wenn wir nur einige derselben nennen.
Schon als sechszehnjähriger Bursche hatte er auf dem Lande wegen seiner unverbesserlichen Aufführung einen so schlimmen Ruf, daß er nur Robert der Teufel genannt wurde. Mit dem Schreiben und Lesen ging es schlecht. Er sollte das Schlosserhandwerk lernen, aber ihm misfiel es, und ein gutmüthiger großmütterlicher Oheim mußte ihn vom Meister loskaufen. Robert vergalt es ihm schlecht, er kümmerte sich nicht um ihn. Zu Arras in der Abtei Saint-West versuchte er die Küche zu erlernen. Um 1733 war er Domestik eines Schweizeroffiziers, dann beim Grafen Raymond, den er nach Baiern begleitete. Bei der Rückkehr wollte er ihm nicht auf seine Güter folgen und trat als Refectoriumsdiener beim Collège Louis le Grand in Paris ein. Weil er sich einer Züchtigung nicht unterwerfen wollte, mußte er nach funfzehn Monaten von hier fort. Während eines Jahres verschiedene Dienste. Endlich nahm man ihn im Collège wieder auf und er bediente zwei junge Pensionaire desselben. Während der neuen funfzehn Monate, daß er es wieder hier aushielt, zeigte er sich schweigsam, verdrossen, von sich eingenommen und wenig zum Gehorsam geneigt.
Um 1739 heirathete er ein Dienstmädchen der Gräfin von Croussol, Elisabeth Molerienne. Aus dieser Ehe war noch ein Mädchen am Leben, die, bei ihrer Mutter lebend, durch Coloriren sich ernährte.
In Folge seiner Verheirathung hatte er abermals aus dem Collège scheiden müssen; er unterhielt seine Frau, so gut es ging; später trat sie als Köchin in Dienste. Er wechselte fort und fort seine Herren. Zuweilen kündigte er, weil er es nicht aushalten konnte, öfter ward er fortgejagt.
Von Madame de Verneuil-Saintreuse war er fortgeschickt. Befragt, weshalb? gab er zur Antwort: Sie beschäftigte sich mit dem Horoskopstellen. Und nachdem sie mehrmals in meine Hand geblickt, sagte sie mir voraus, ich würde lebendig gerädert werden. Das wiederholte sie mehrmals, und ebenso ihre Kammerfrau, die ihm ebenfalls, nachdem sie seine Hand besehen, dieses Schicksal voraussagte. Man glaubte, er könne sich wol im Hause Gewaltthaten erlaubt haben, in Folge deren man ihm diese sehr natürliche Drohung gestellt. Er bestritt es. Die Dame Saintreuse hatte eines Tages einen Korb mit Spänen über das Treppengeländer geschüttet oder fallen lassen und er mußte die Späne aufsammeln. Sie sagte zu ihm: das wäre ein Zeichen dafür, daß er einst lebendig verbrannt werden würde.
Am 4. Juli 1756 war Damiens bei einem russischen Kaufmann, Johann Michel aus Petersburg, in Paris in Dienste getreten. Am 6. des Monats hatte der Russe, als er ausging, seinem neuen Diener befohlen, das Haus zu hüten, bis er wiederkehre. Er war aber bei seiner Rückkunft nicht zu finden. Der Kaufmann schöpfte Verdacht und fand sein Portefeuille erbrochen und mehre Goldrollen zum Betrage von 240 Louisd'or verschwunden.
Damiens hatte sie gestohlen; dieses Factum ist erwiesen. Gleichfalls ist sein ganzer Lebenslauf, fast jeder Schritt und Tritt, den er gethan, gerichtlich ermittelt; aber es ist nur eine Reihe gleichgültiger Handlungen, die keine Spur liefern zu den Anfängen des Verbrechens und die aufzuzählen ermüdet. Er war noch in der Nacht des Diebstahls mit der Post nach Arras gefahren und hatte sich dann abwechselnd bei seinen Verwandten auf dem Lande aufgehalten, auch in Saint-Omer, dem Jesuitenlager, ohne daß man nähere Beziehungen seiner Person zu denselben darthun könnte. Er hatte einzelnen dieser Verwandten Geld geliehen, anderen geschenkt, um sich in ihren Geschäften besser zu etabliren.
Sein Bruder Joseph Anton, bei dem Robert sich gerade aufhielt, empfing am 14. Juli einen Brief von seinem dritten Bruder, Louis, der in Paris war, worin dieser ihn von dem Diebstahl unterrichtete, den Robert begangen. Als er Robert diese Nachricht mittheilte, gerieth derselbe in eine unaussprechliche Wuth, daß man ihn kaum beruhigen konnte, und verfiel dann in eine Krankheit. In einem Anfall von Verzweiflung verschluckte er eine Masse Brechpulver, in der Absicht, sich damit das Leben zu nehmen. Die Wirkung war aber eine ganz entgegengesetzte: er genas. Jetzt ermahnte ihn sein Bruder Joseph Anton, der ein rechtschaffener Mann war, er solle in sich gehen, was an ihm wäre, das gestohlene Geld zurückerstatten und sich Trost und Hülfe bei seinem, des Bruders, Beichtvater, dem Pater Fènes in Saint-Omer, durch offenes Bekenntniß verschaffen. Robert lachte den Bruder wegen seines Bigotismus aus.
Damiens trieb sich von nun ab unstät an der Grenze der Niederlande um. Es waren Steckbriefe gegen ihn ergangen. Sein Bruder kam mehrmals, um ihn zu warnen, und suchte umsonst für ihn ein Asyl in geistlichen Brüderschaften zu erwirken. Damiens lebte in den Schenken unter dem Namen Pierre Guillement. Bei einem Schenkwirth in Zutnoland bewohnte er eine Dachkammer. Er nahm hier einen Aderlaß. Als die Wirthin zufällig hinaufkam, fand sie ihn in Blut schwimmend, doch nicht ohnmächtig. Er sagte, die Bandage sei ihm aufgegangen. Er ließ sich verbinden und verbrachte die nächsten Tage theils im Bett liegend, theils Karten spielend mit einem Husaren.
Vom 9. Aug. ab lag er vierzehn Tage in Poperingue in einer kleinen Taverne in derselben Kammer mit einem Strumpfwirker Nicolas Playoust, welcher, später als Zeuge vernommen, über ihr Zusammenleben Folgendes aussagte:
»Der Franzos, der sich immer Monsieur von mir nennen ließ, theilte mit mir mein Bette. So lange ich mit ihm lebte, hatte er immer etwas Unsicheres und Gestörtes, so daß ich wirklich glaubte, er sei etwas gestört. Er sprach, bei Tag und bei Nacht, immer für sich, und erwähnte, daß eine Demoiselle Henriette, die er nicht näher bezeichnete, ihm prophezeiet, er werde mal einen bösen Streich ausführen.« Der Zeuge erinnerte sich, daß er eines Tages sogar vor sich hingesprochen: »Wenn ich nach Frankreich zurückkehre, ja, und ich werde zurückkehren, und wenn ich sterbe, wird der Größte auf der Erde auch sterben, und Ihr werdet davon hören.« – Auch erinnerte er sich eines Briefes, den sein Kamerad entweder selbst geschrieben oder ihm dictirt hatte, dessen erste Zeilen ungefähr so lauteten: »Mademoiselle Henriette hat mir's immer vorausgesagt, daß mir ein Unglück passiren würde.«
Dem Zeugen ward es auf die Länge unheimlich mit einem solchen Bettgenossen, und er besorgte, daß derselbe in einem Anfall von Wuth etwas Schreckliches thun könne. Ohne ein Wort zu sagen, war Damiens eines Tages verschwunden. Einen Monat etwa darauf kam ein Mann zu Pferde, der sich Lejeune nannte und für einen Vetter des Davongegangenen ausgab. Er brachte zwei Briefe desselben, einen an die Wirthin, den andern an den Zeugen, beide unterzeichnet Damiens, und bat darin, ihm seine zurückgelassenen Effecten zu senden. Der Reiter sagte noch mündlich, daß sein Vetter das Unglück gehabt, bei einem Streite in den Straßen von Paris einen Domestiken mit dem Messer zu erstechen.
Anfangs September war er wieder in der Nähe von Saint-Omer bei seiner Familie. Hier verlangte er von seinem Bruder und seiner Schwester das ihnen dargeliehene Geld zurück; sie hatten aber das Empfangene, auf den Rath ihres Beichtvaters, bereits wieder an den russischen Kaufmann zurückgeschickt.
Damiens blieb nun bei einem andern Vetter, einem Pachter, zu Fiès, wo er bis Ende October verweilte, immer träumerisch, traurig, unruhig, mit sich selbst sprechend.
Am 3. Nov. schlief er wieder bei einem andern Vetter seines Namens zu Austreville, wo er aber dessen Frau dermaßen erschreckte, daß sie am andern Morgen einen Aderlaß nehmen mußte.
Am 19. Nov. findet die Untersuchung ihn zu Villers-Châtel bei einem dritten Vetter, Beaucourt, desgleichen Pachter, wo er zwei Nächte blieb und wacker gegen die Geistlichen schimpfte.
Darauf treibt er sich fort und fort bei Verwandten und in Kneipen um, vollzieht mehre gerichtliche Acte, in denen er bekennt, Geldsummen von Jenen empfangen zu haben; immer aber ist er, auch beim Spielen und Trinken, schweigsam, verschlossen. Am 20. Nov. nahm er abermals einen Aderlaß, befahl aber dem Wundarzt, ja eine recht große Wunde zu machen. Mehre Tage nahm er Opium. Am folgenden Tage erscheint er wieder bei einem neuen Verwandten, in der Nähe von Arras, in der Maske eines Verzweifelten; er rief hier aus: das Königreich, seine Frau und seine Tochter wären verloren!
Unter den Zeugen, die über Allgemeines aus jenen Tagen über ihn vernommen wurden, sagte einer: »Damiens ist ein Mensch, 5 Fuß 5 Zoll wenigstens groß, mit eingesunkenen Augen, länglichem Gesicht und einer Adlernase. Die Haare sind braun und dicht, seine Hautfarbe blaß, sein Teint aber lebhaft. Wenn er spricht, stockt er, sein Geist ist unruhig, melancholisch, unzufrieden, frondirend; ja, er scheint gar nicht in Ordnung, denn er spricht sehr oft mit sich selbst .... Schon im vorigen Juli schien er sehr eingenommen gegen die Geistlichen in der Zeitfrage und ganz sich auf Seiten des Parlaments zu neigen .... Er führte Gespräche wie ein Verzweifelter und äußerte: er wolle von sich reden machen.«
Zum Commissar Brauvart hatte er einst, als sie ruhig nebeneinander gingen, gesagt: »Alles ist verloren, das Königreich ist umgestürzt. Was mich anlangt, ich bin für immer verloren. Eine schlimme Aufgabe liegt mir ob, und man wird von mir sprechen.« Worauf Brauvart erwiderte: »Sei ruhig, mein Kind, Du bist närrisch. Ich mag nicht mehr mit Dir reden. Aber Gott will ich bitten, daß er Dir bessere Gedanken schenkt. Brauvalt sah ihn seitdem nicht wieder.
Am 28. Nov. fuhr Damiens in einer Landkutsche unter dem Namen Bravel nach Paris. Seine Mitreisenden waren Pater Duparcq, ein Jacobiner Laborne, ein Sergeant im Regiment Poitou und ein junger Geistlicher Chouet.
Als er des Morgens zwischen 2 und 3 Uhr an den Barrièren angekommen, nahm er einen Fiacker und brachte den jungen Geistlichen in die Pension, an die er adressirt war. Dann begab er sich in eine Kneipe, wohin er seinen Bruder Louis bestellt hatte, der in Paris als Bedienter conditionirte. Louis Damiens war höchlich verwundert, seinen Bruder Robert hier anzutreffen, da dieser es natürlich vermieden, ihn unter seinem wahren Namen zu sich zu bestellen.
Robert gab seinem Bruder als Grund an, weshalb er nach Paris gekommen, wie er zu Arras gehört, daß die Herren vom Parlament ihre Entlassung eingegeben; und deshalb sei er wieder hier. Der Bruder wollte ihm keine Herberge nennen zur Unterkunft. Da rief er im Zorn: wenn er Das geahnt, würde er in einem pot de chambre direct nach Versailles gefahren sein. – Louis fragte ihn: was er da wolle; Robert erwiderte nur: er habe nun einmal Lust, dahin zu gehen. Beim Abschiede fiel er, wie gerührt, dem Bruder noch einmal um den Hals und sagte: es wäre vielleicht das letzte Mal, daß er ihn sähe; worauf Louis erwiderte: das wünsche er, auch, daß er fortan keine Nachrichten von ihm mehr erhalte.
Damiens suchte hierauf seine Frau auf, die im Hause Ripandelly diente, schlief bei ihr und sah sie und seine Tochter, so lange er in Paris verweilte, täglich. Montag am 3. Jan., Abends 8 Uhr, machte er sich, von Frau und Tochter begleitet, auf den Weg nach der Rue Saint-Martin, wo er sich von ihnen trennte. Nach seinen Geständnissen auf dem Folterbett hätte er in einer Kneipe in der Universitätsstraße zu Abend gegessen, wäre dort eingeschlafen und Abends zwischen 10 und 11 Uhr erwacht, worauf er sich nach dem Landkutscherbureau, was nahe ist, begeben, um einen Platz nach Versailles zu nehmen. Der Kutscher, der ihn gefahren, sagt, er habe sich um 11½ Uhr ungefähr eine Chaise genommen und sei etwa um 3 Uhr Morgens, Dienstag den 4., in Versailles angekommen. Dort blieb er im Bureau der Landkutscher bis um 7 Uhr. Nachdem er mit dem Kutscher einen Ratafia getrunken und ihn sehr liberal bezahlt, schlief er ruhig zwei Stunden. Als er erwachte, bat er den Burschen im Bureau, ihn in ein Wirthshaus zu führen, und nahm sein Quartier bei einem gewissen Fortier. Da er keine Sachen bei sich führte, forderte die Wirthin ein Draufgeld, was er sofort zahlte. Er ließ sich wieder zu trinken und ein Bett geben, in dem er bis 2 Uhr Nachmittag schlief. Dann kleidete er sich an, ging aus und kehrte erst gegen 11 Uhr Abends nach Hause.
Er gab vor, daß er in der Zwischenzeit im Park und in den Höfen spazieren gegangen und in einer Schänke getrunken habe. Aller Nachforschungen ungeachtet hat man aber über diesen Punkt nichts Gewisses in Erfahrung bringen können. Bei seiner Rückkehr beklagte er sich nur, daß man in Versailles seine Geschäfte nicht zu Ende bringen könne, indem der König bis künftigen Sonnabend zu Trianon verweilen wolle. Er forderte ein Huhn. Man brachte ihm Hammelbraten; er aß nur ein Stück davon und ging dann wieder zu Bett.
Mittwoch am 5., dem Tage der That, trat die Frau Fortier, seine Wirthin, etwa gegen 11 Uhr zufällig in seine Stube. Er bat sie, einen Chirurg kommen zu lassen, um ihm zur Ader zu lassen. Die Fortier glaubte, er fasele; es war bitter kalt. Sie antwortete ihm, wie man auf solche Bitte antwortet, die man für Albernheit hält.
In allen Verhören behauptete Damiens: hätte man ihm damals zur Ader gelassen, so würde er das Verbrechen nicht begangen haben.
Um 2 Uhr kleidete er sich an. Seit 4 Uhr sah man ihn in den Höfen des Schlosses umherstreifen; was nun folgt, ist aus dem Obigen bekannt.
Der Prévôt des Hauses befahl die Arretirung von nicht weniger als folgenden Personen: einen Julien Guermays, mit dem Damiens in Arras gelebt und der sich zufällig in Paris befand; Damiens' Frau und Tochter; seinen Bruder Louis und dessen Frau; eine Demoiselle Maré, Kammermädchen der Dame Ripandelly, welche Damiens in Abwesenheit seiner Frau aufgenommen. Auch gegen Damiens' Vater, seinen Bruder Joseph Antoine, die Frau desselben und die Witwe Colet, seine Schwester, wurden Verhaftsbefehle nach Arras und Umgegend gesandt. Warum nicht gegen alle seine Vettern und Verwandten und deren Frauen, Kinder, Dienstleute? Bei wie vielen hatte er nicht die Nächte verbracht, welche dem Königsmorde vorangingen?
Am 15. Jan. verordnete der König durch einen offenen Brief, daß die Instruction des Processes von der grande chambre des Parlamentes zu Paris geführt werde; alle bisherigen Acte des Prévôt seines Hauses zu Versailles wurden als zu Recht beständig erkannt. Zur Instructionscommission wurden ernannt de Maupeou, erster Präsident, Molé, zweiter Präsident, und die Räthe Severt und Denis-Louis Pasquier, Namen, welche, trotz der Verdammung aller Aristokratie und Erblichkeit, in der französischen Justiz immer wiederzukehren bestimmt scheinen.
Ein ganzes Garderegiment mußte den Königsmörder (am 18. Jan.) von Versailles nach Paris escortiren; so war man besorgt, daß seine That kein vereinzeltes Wagestück eines Desparado, vielmehr der Act einer großen Verschwörung sein könne.
Die Vorsicht, mit welcher man diesen Menschen zu behüten suchte, damit nicht allein jeder Befreiungsversuch, sondern auch jeder Selbstmordsversuch verhütet werde, übersteigt alles bis da Vorgekommene. Von außen umgab man die Conciergerie, wo Zugänge zu derselben waren, mit zwei Reihen Palissaden. Hundert Mann Garde hielten Tag und Nacht innerhalb derselben Wacht, ihre Posten vertheilend. Sie wurden alle vierundzwanzig Stunden abgelöst. Auf jedem Treppenabsatz stand eine Schildwacht und die Patrouillen durchtrabten wie ein perpetuum mobile die Höfe, Gänge und Treppen der Conciergerie – um einen verkommenen Bedienten.
Im ersten Stockwerk des Thurmes von Montgommery war die Kammer, in die man Damiens gesetzt. Sie war nur 12 Fuß im Durchmesser, 12 Fuß hoch und nur durch zwei Mauerlöcher, 3 Fuß hoch und 9 Zoll breit, erhellt. Ein doppeltes Gitter verschloß sie; statt des Glases hatten sie geöltes Papier. Im Rundzimmer war kein Kamin, sie ward indeß genügend erwärmt durch den eisernen Ofen, der in dem Wachtzimmer darunter fortwährend glühte, sowie durch die große Zahl Lichter, welche Tag und Nacht in dem Gefängniß selbst brannten. Anfänglich hatte man Talglichter gebrannt; da diese aber, nach der Ansicht der Aerzte, Damiens' Gesundheit schaden könnten, wurden sie mit Wachskerzen vertauscht.
Die Beschreibung des Bettes, auf welchem Damiens lag – es war nicht sein schlimmstes Marterbette –, nimmt in allen Berichten über die Procedur mehre Seiten ein.
Das Kopfkissen lag vis à vis der Thür; 3 Fuß von der Mauer entfernt. Das Bette selbst war auf einer Estrade angebracht, die sich 6 Zoll über den Fliesen des Bodens erhob. Alles Holzwerk daran war mit Matratzen tapezirt, namentlich die 3 Fuß hohe Kopflehne, welche zu seiner Bequemlichkeit mittels einer gekerbten Eisenstange derart eingerichtet war, daß er den Kopf höher oder niedriger legen konnte.
In diesem Bette lag nun Damiens befestigt in einem netzförmigen Geschlinge von starken Riemen von ungarischem Leder, deren jeder 2½ Zoll breit war. Zwei dieser Riemen, mit eisernen Ringen an den Boden befestigt, hielten die Schultern fest, zwei andere die Arme, correspondirend mit einem, der seinen Bauch umschlang, und auslaufend in zwei Handschlingen, dergestalt ihm freie Bewegung lassend, daß er mit der Hand den Mund erreichen konnte. Auch diese mit Eisenringen am Boden befestigt. Desgleichen schnallten ihm zwei solche Riemen die Schenkel fest, dergestalt, daß von jeder Seite des Bettes drei Riemen den Körper an den Fußboden ketteten. Vom Gurt, der seinen Leib umschloß, ging aber noch ein perpendiculairer zu seinen Füßen herab und war hier wieder durch einen Eisenring am Boden befestigt. Gleichermaßen ging von den Riemen, die seine Schultern fesselten, ein Gurt über die Kopflehne und war draußen an dem Boden mit einem Ringe befestigt. Sorgsamerweise hatte man aber alle diese Ringe und Riemen, wo an Armen und Händen eine Reibung und damit Entzündung hätte entstehen können, mit Rehleder ausgestopft, damit das Opfer kühl und gesund für die Qualen aufbewahrt werde, die man ihm in gesetzlichem Wege und mit aller Kunst präparirte.
Außerdem hatte man aus der Garde zwölf der unterrichtetsten und gewitzigtsten Sergeanten gewählt, die Tag und Nacht bei ihm Wache halten mußten; immer je vier, die alle vier Stunden abgelöst wurden, unter Anführung eines Offiziers, der es jede Stunde ward. Die übrigen acht verweilten während dessen in einem obern Gemache, jeden Augenblick bereit, auf das geringste Geräusch hinunterzustürzen. Diese zwölf Sergeanten verließen erst den Thurm mit Damiens selbst. Sie allein waren es, die ihn sehen und sprechen durften. Doch war ihnen aufgetragen, ihn lieber sprechen zu lassen, als sich mit ihm zu unterhalten.
Die Brandwunden, welche man ihm durch die ungesetzliche Tortur in Versailles beigebracht, waren beträchtlicher, als es anfangs schien. Mehr als zwei Monate ward er schon durch ihre Nachfolgen gezwungen, still auf dem Bette zu liegen, das er dann nur um der nöthigsten Bedürfnisse willen verließ. Außer den zwölf Sergeanten hatte man ihm zur Pflege noch vier wohlunterrichtete Soldaten bestellt, die ihn keinen Augenblick außer Acht ließen und während der ganzen Zeit mit Niemand sonst, als den zwölf in Berührung kamen.
Auch zum Essen war ein eigener Beamter ihm bestellt, der, nach Vorschrift der Aerzte, die Speise zurichtete und sie ihm eingab. Vor jedem Speiseneinnehmen mußte sie aber ein Chirurg kosten, der zu diesem besondern Zwecke im Gefängniß schlief. Denn außerdem besuchten ihn täglich dreimal die zu seiner Gesundheitspflege vom Parlament Bestellten: der Arzt Boyer und der Wundarzt Foubert. Der letztere verband seine Wunden. Beide mußten alle Morgen dem ersten Präsidenten Bericht abstatten über seinen Gesundheitszustand.
In diesem engen Käfig selbst, vielleicht in Gegenwart der vier bewachenden Sergeanten, wurden von den vier Commissaren fünf Verhöre mit Damiens abgehalten, vom 22. Jan. bis 17. März, deren einige bis sechs Stunden dauerten.
Am 22. Jan. hatte man eine große Entdeckung zu machen geglaubt. Im Hause der Dame Ripandelly war beim Abkehren in der Küche ein Sack mit Metall vom Rauchfange gefallen, der bei näherer Untersuchung 1206 Livres in Louisd'oren enthielt. Man glaubte dabei zugleich mysteriöse Papiere zu finden, aber es stellte sich bald heraus, daß es nichts sei, als der Rest des dem Russen gestohlenen Geldes, welches Damiens, von seiner Frau in jenem Hause aufgenommen, unbewußt derselben, an jenem Orte verborgen hatte.
Die Geschichte des Processes vor dem großen Parlamentshofe, dem auch die Prinzen beiwohnten, ist bis in seine Minutien uns aufbewahrt, jedoch ohne anderes Interesse, als was man schon aus dem Obigen weiß, daß man mit einer krankhaften Begierde aus der Maus einen Elephanten zu machen suchte. Auch die Angeberlust gesellte sich dazu. Ein verkümmerter Abbé, der längst durch Enthüllungen furchtbar drohender Verschwörungen sich wichtig zu machen gesucht, versuchte seine chimärischen Denunciationen auch auf Damiens' That zu beziehen und setzte mehre vornehme Personen dadurch in Bewegung, indeß war man so vernünftig, nicht darauf zu achten. Auch andere Verbrecher, Diebe, die in Untersuchungsarrest saßen, schnappten nach Rettung oder einem bessern Loose, indem sie von Verschwörungen sprachen und denuncirten, in die man sie einweihen wollen; die Spur verlor sich aber oder zeigte sich bald als eine rein fingirte. Ebensowenig fühlten die Confrontationen mit allen Zeugen zu anderm Resultate als dem oben angegebenen.
Der Generalprocurator schloß seinen Klageact mit dem Antrage, daß Damiens mit derselben Strafe belegt werde, welche den Königsmörder Ravaillac getroffen, und daß er zuvor, gleich diesem, zur Nennung seiner Mitschuldigen auf die Folter gebracht werde.
Bevor man das Urtheil gegen Damiens aussprach, fand eine sehr gelehrte Sitzung und Berathung darüber statt, nicht ob man die Folter überhaupt, sondern welche Folter man in Anwendung zu bringen habe. Man übergab dem Generalprocurator alle Berichte und Schriften über diesen Gegenstand und zog auch die unterrichtetsten Aerzte zu Rath. Ihr Gutachten ging nun dahin, daß unter allen Torturarten, deren der menschliche Geist in den vergangenen Jahrhunderten eine so reiche und mannichfaltige Auswahl ins Leben gerufen, eine unbedingt den Vorzug verdiene, sowol weil sie das Leben des Gefolterten am wenigsten gefährde, zufälligen Einwirkungen am mindesten ausgesetzt und zugleich die allerschmerzlichste sei. Dies wäre aber zugleich diejenige, deren sich das hohe Parlament schon immer und für gewöhnlich bedient habe. Sie führt den französischen Namen: Question des brodequins, deutsch: Spanische Stiefeln.
Die Spanischen Stiefeln wurden aber in doppelter Art angewandt. An einigen Orten fertigte man von Pergament eine Art Stiefeln oder Schuhe, die man anfeuchtete und dann dem Beine des Inquisiten anlegte. Alsdann ward das Bein ans Feuer gebracht, und das an der Wärme trocknende Pergament schrumpfte allmälig dermaßen zusammen, daß der Schmerz nicht zu ertragen war.
Dies war die sanftere Art und minder im Gebrauch. Andern Ortes, und in der Regel, nahm man vier Eichenbretter, die mit starken Stricken umwickelt wurden. Zwei dieser Bretter wurden an die innere Seite der Beine des Verbrechers gelegt, die andern beiden an die äußere. Diese Bretter mit den Beinen dazwischen schnürte man fest zusammen, dergestalt, daß die innern Bretter sich berührten, doch nicht so hermetisch geschlossen, daß man nicht von oben die Spitze eines Keils hätte dazwischen klemmen können. Auf diesen Keil ward gehämmert bis entweder die Beine in eine unerträgliche Presse kamen, oder die Bretter zersprangen und mit ihnen die Knochen des Beins. Der Schmerz soll dem, welchen die zusammentrocknende Haut verursachte, nichts nachgegeben haben. Bei der Zuerkennung auf Tortur ward auch zugleich auf die Zahl der Keile, welche in die Spanischen Stiefeln zu treiben wären, erkannt. Eine gewöhnliche Folter bestand aus vier, eine außerordentliche aus acht Keilen.
Die ehrenwerthen Aerzte und Wundärzte hatten noch ihre eigenen Bemerkungen und Beobachtungen hinzugefügt: in welcher Art man die Schmerzen des Gefolterten verlängern und doch zugleich noch empfindlicher herstellen könne, ohne Gefahr zu laufen, daß der Gefolterte unterliege, oder auch nur auf dem Folterbett die Besinnung verliere.
Man nahm diesen loyalen Eifer der Wissenschaft um das Königthum mit Dank an.
Desgleichen ging man, des außerordentlichen Falles wegen, von der Regel ab, die einem Verbrecher seiner Art einen Beichtvater erst dann gewährt, wenn er zum Tode abgeführt werden soll. Nein, man schickte ihm sofort einen solchen in der Person des Dr. Gueret von der Sorbonne, Pfarrer in Paris, der ihn vor der gerichtlichen Folter moralisch foltern sollte, seine Complicen zu nennen. Die Religion ist in allen Zeiten vom Absolutismus für gut erachtet worden, ihm Polizeidienste zu leisten.
Sonnabend am 26. März erschien Damiens zum ersten und auch zum letzten Male vor dem Gericht des Parlamentshauses. Auf seinem Armensünderstuhl saß er ziemlich unbefangen der hochansehnlichen Versammlung gegenüber; er erkannte mehre seiner Richter, es sollen sogar leichte Scherze über seine Lippen gekommen sein. Von 8 Uhr Morgens bis gegen Abend dauerte die Sitzung. Noch einmal ward er über alle Hauptpunkte vernommen. Um 7 Uhr Abends ward folgendes Urtheil vom pariser Parlamente publicirt:
»Der Hof, die Prinzen und die gegenwärtigen Pairs .... zu Recht erkennend über die Anklage wider besagten Robert François Damiens, erklären besagten Robert François Damiens von Rechts wegen bezüchtigt und überführt des Verbrechens der beleidigten Majestät, so der göttlichen als menschlichen, begangen am Oberhaupt, von wegen des sehr niederträchtigen, sehr verabscheuungswürdigen und sehr verwerflichen Meuchelmordes, begangen an der Person des Königs; weß zur Sühne sie ihn verdammen, eine Ehrenbuße zu thun vor dem Hauptthor der Hauptkirche zu Paris, wohin er zu bringen und zu führen in einem Armensünderkarren, nackt, im Hemde, eine brennende Kerze, zwei Pfund im Gewicht, in Händen; und dort, auf seinen Knien, soll er sagen und erklären, daß er schändlicher- und verrätherischerweise begangen hat besagten sehr niederträchtigen, sehr verabscheuungswürdigen und sehr verwerflichen Meuchelmord, und verwundet den König mit einem Messerstich in die rechte Seite, worüber er Reue empfindet und um Gnade bittet Gott, den König und die Justiz; – daß er von da geführt werde auf den Grèveplatz, und auf ein Schaffot, welches daselbst aufzurichten, und daselbst mit Zangen gekniffen an den Brustwarzen, Armen, Schenkeln und Waden; – daß darauf seine rechte Hand, in der er das Messer halten muß, mit welchem er besagten Vatermord begangen, verbrannt werde in Schwefelfeuer, und auf die Stellen, wo er gezwickt worden, geschmolzenes Blei geträufelt werde, auch kochendes Oel und brennendes Pech, desgleichen Wachs und Schwefel zusammengerührt; – welchem nach sein Körper soll zerrissen und getheilt werden durch vier Pferde, seine Glieder und sein Leib aber vom Feuer verzehrt, zu Asche verbrannt und in die Winde verstreut. – Erklären demnächst alle seine Güter, fahrende Habe und Immobilien, an welchem Orte sie auch seien, dem Könige verfallen. – Verordnen auch, vor besagter Execution, daß besagter Damiens auf die ordentliche und außerordentliche Folter gebracht werde, um seine Complicen zu nennen. – Verordnen auch, daß das Haus, in dem er geboren, der Erde gleichgemacht werde, nachdem Der, dem es gehört, vorher entschädigt worden, dergestalt, daß auf dem Grund und Boden, wo es gestanden, nie wieder ein Haus gebaut werden darf .... Gegeben im Parlament, in der versammelten Grande chambre, am 26. März 1757.
Richard.«
Das Urtheil ist uns bekannt; es ist fast Wort für Wort abgeschrieben dem Parlamentsurtheil gegen Ravaillac. Was man 1610 hinnahm ohne Schaudern, weil es das Product einer noch barbarischen Sitte war, wie nahm man es 1757 hin? In hundertsiebenundvierzig Jahren war die Sitte eine andere geworden! Und Ravaillac hatte seine That vollbracht, Damiens nur ein Attentat!
Den Lump Damiens dem Fanatiker Ravaillac an die Seite zu stellen, war den Richtern schon eine schwere Aufgabe; in ihrem Loyalitätseifer hatten sie vergessen, daß man damit das Maß des vierten Heinrich auch an den fünfzehnten Ludwig legen könne. Schwerer konnten sie nicht sich gegen ihren König versündigen.
Montag am 28. März ward Damiens, Morgens 6 Uhr, in die Folterkammer gebracht. Seine militairische Wache übergab ihn fortan dem Lieutenant des Chatelet.
Der Greffier Lebreton las ihm hier sein Urtheil noch einmal vor. Er hörte es aufmerksam und unerschrocken an und sagte nur: »Das wird heute ein heißer Tag werden.«
Von diesem Lebreton hat man eine Broschüre, welche aufs umständlichste alle Begebenheiten dieses Processes mit sammt allen Momenten der Tortur berichtet. Einige wörtliche Auszüge aus dem Protocoll über letztern, die wir hier folgen lassen, mögen die Leserinnen überschlagen; für viele Leser wird es von Interesse sein, ein letztes Actenstück aus den Zeiten der Barbarei genauer ins Auge zu fassen.
»Im Jahre 1757, Montag den 28. März, 6 Uhr Morgens, sind wir Alexander André Lebreton, Advocat des Gerichtshofes u. s. w., begleitet von u. s. w., in die Folterkammer gestiegen, allwo seiend wir aus den Gefängnissen der Conciergerie des Palastes entnehmen und vor uns führen lassen François Robert Damiens, Angeschuldigten, und haben selbigem, auf den Knien liegend, vorlesen lassen das am 26. gegenwärtigen Monats gegen ihn ergangene Erkenntniß, lautend .... Und ist augenblicks darauf der Verurtheilte ergriffen und vom Executor gebunden worden. Als worauf wir, unterzeichneter Greffier, gegangen sind, um Rechenschaft abzustatten den committirten Herren Präsidenten und Räthen des Hofes, auf welche Nachricht wir, René Charles de Maupeou und Mathieu François Molé, Ritter, Mitglieder des Staatsrathes, erster und zweiter Präsident des Parlamentshofes, Aimé Jean Jacques Savert und Denis Louis Pasquier, Rapporteure, Jean Baptiste Cerentin Lambelin und Pierre Barthelemi Rolland, Räthe des Königs in seinem Parlamentshofe, der Grande chambre, ernannte Commissare in dieser Sache, hinaufgestiegen sind in die Folterkammer, begleitet von bemeldetem Lebreton, allwo seiend wir vor uns kommen ließen besagten Robert François Damiens, Verurtheilten, welcher, auf den Knien liegend, geschworen, daß er die Wahrheit sagen will, die Hand auf dem Evangelium und gesetzt auf den Schemel ....
»Aufgefordert, zu erklären, in welchem Momente er das Vorhaben gefaßt, vatermörderische Hand anzulegen an den König, hat er gesagt, es sei die böse Aufführung des Herrn Erzbischofs der Anlaß, und daß er schon vor drei Jahren den Gedanken gefaßt.
»Befragt, ob der Entschluß ihm von Jemand anderm eingegeben worden, hat er gesagt, ihm sei es eingegeben von aller Welt, die er darüber sprechen gehört ....
»Befragt, ob er nicht zu Playoust gesagt, am Orte Poperingue, daß er sich in dem Lande nicht accommodiren könne, daß er nach Frankreich zurückmüsse, und ob er nicht auch gesagt: »Ja, ich werde dahin zurückkehren, ich werde daselbst sterben und der Größte wird auch sterben«, hat er erwidert, daß er diese Worte gesprochen. »Befragt, was er sich dabei gedacht, hat er erwidert, daß das Bezug gehabt auf sein Vorhaben, und daß ihm dasselbe nicht mehr aus dem Kopfe fortgewollt.
»Befragt, was ihn denn von Arras nach Paris zurückgeführt, da er doch gewußt, daß er bei der Justiz angegeben worden, von wegen seines Diebstahls, verübt am Sieur Michel, und ob es nicht gewesen, um sein Verbrechen zu begehen, hat er geantwortet, er sei gekommen, um sein Verbrechen auszuführen, da er es schon lange im Sinne gehabt.
»Befragt, ob kein weltlicher oder kein Ordensgeistlicher ihm den Gedanken eingegeben, hat er gesagt, daß ihm Niemand den Gedanken eingegeben, daß er aber viele der geistlichen Herren übel habe reden hören.
»Befragt, worin denn das Böse bestanden, was diese Geistlichen gesprochen, hat er geantwortet, er habe von ihnen gehört, daß der König große Gefahr laufe, wenn er nicht der bösen Aufführung des Herrn Erzbischofs Einhalt thue.
»Hat man ihm vorgestellt, daß man solche gefährliche Reden (!) nicht vor Leuten führe, die man nicht kenne, daß er also Verbindungen mit ihnen gehabt haben müsse, und er solle sie nur nennen, hat er geantwortet, daß er keine andern Verbindungen mit ihnen gehabt, außer daß er sie alle Tage im Palais gesehen, und übrigens wisse er nicht ihre Namen ....
»Befragt, was er denn unter den in seinem Briefe an den König gebrauchten Worten verstehe: ›Das ist ein Unglück für Sie, daß Ihre Unterthanen Ihnen ihre Entlassung gegeben haben, indem die Angelegenheit nicht von ihrer Seite ausging‹, hat er geantwortet, daß die Angelegenheit nicht vom Parlamente kommen konnte, sondern von Seiten des Erzbischofs, der angefangen habe, indem er die Sacramente verweigert und Billets in die Sakristeien geschickt ....
»Hat man ihm vorgestellt, wie das, was von Seiten des Herrn Erzbischofs geschehen, niemals einen Menschen seines Schlages bestimmen können, sein Verbrechen zu begehen; hat er darauf gesagt, daß er nichts Anderes zu sagen wisse, außer daß, wenn er die Sacramente nicht verweigert hätte, das auch nicht geschehen wäre ....
»Befragt, ob ihm selbst etwa das Sacrament verweigert worden wäre, oder einem seiner Verwandten und Freunde, hat er Nein geantwortet, er habe sich gar nicht darum gestellt ....
»Und wurde nun der Verurtheilte auf dem Schemel festgebunden.«
Dieses Verhör hatte schon eine und eine halbe Stunde gedauert. Damiens' Festigkeit war keinen Augenblick gewichen. Jetzt klemmte man seine Beine in die Stiefelbretter und schnürte die Stricke so fest zu, wie es bisher nie geschehen war. Diese Pressung war vielleicht schon der schmerzhafteste Augenblick der Tortur. Damiens stieß entsetzliche Schmerzenslaute aus. Er schien in Ohnmacht zu fallen; aber Arzt und Wundarzt erklärten, es sei keine wirkliche Ohnmacht. Damiens forderte zu trinken. Man gab ihm Wasser. Er wünschte es mit Wein vermischt: »Ich brauche hier Kraft.« – Wir fahren im Protocoll fort:
»Und nachdem er den Eid geleistet und befragt worden, wer ihm sein Verbrechen eingegeben, hat er gesagt, daß es der Erzbischof sei, durch alle seine schlimmen Praktiken, und hat gerufen: ›Herr, ich flehe um deine Gnade!‹
»Befragt, wer seine Complicen seien, hat er gesagt, er sei es allein .... »Hat man ihm vorgestellt, wie dies nur der Anfang seiner Schmerzen wäre, daß er sie lindern könne, wenn er seine Complicen nenne, und hat er aufgeschrien: ›Dieser Schuft von Erzbischof!‹
Diese Vortortur hatte etwa eine halbe Stunde gedauert, bis man zur Einhämmerung des ersten Keiles schritt. Auch diese Verzögerung war nicht ohne wissenschaftliche Berechnung. Das Fleisch der Beine sollte inzwischen durch die Pressung schwellen und sich inflammiren, damit es desto empfindlicher werde für den nachfolgenden Schmerz!! Als der erste Keil nun wirklich hineinschmetterte, stieß der Gefolterte zwar einen entsetzlichen Schmerzenslaut aus, es geschah aber ohne den Ingrimm, dem er bei den frühern Aussagen Luft gemacht. Das Protocoll fährt fort:
»Befragt, wer ihn denn bewogen, sein Verbrechen zu begehen, hat er gesagt, daß Jedermann davon gesprochen, und daß man ihm gesagt: den König umbringen, damit wäre Alles zu Ende; und daß ein gewisser Gautier, ein Geschäftsmann, wohnhaft bei Monsieur de Ferrières, rue des Maçons, solche Reden in der Zeit da geführt ....
»Befragt, wo er denselben gesprochen, hat er gesagt, daß er denselben in der rue des Maçons gesprochen, in Gegenwart des Sieur de Ferrières, seines Herrn .... «
Dies war das erste Mal, daß er beide Männer nannte. Augenblicklich wurden Commissaire ausgesandt, um beide Männer herbeizuführen. Inzwischen ward die Tortur fortgesetzt.
Beim vierten Keile schrie er auf: »O Herr des Himmels! Meine Herren!« – Weiter nichts. Es ward der fünfte Keil, der erste der außerordentlichen Folter, hineingetrieben. »Aufgefordert, seine Complicen zu nennen, hat er gesagt: wie er des Glaubens gewesen, ein dem Himmel wohlgefälliges Werk zu verrichten, und alle Priester, die er im Palais gehört, hätten dasselbe gesagt ....
»Aufgefordert, die Namen dieser Priester zu nennen, hat er gesagt, daß er sie nicht kenne .... «
Es kam der sechste Keil an die Reihe.
»Hat man ihm vorgestellt, daß seine allgemeinen Ausrufungen zu nichts dienten, und daß er persönlich seine Complicen zu nennen habe, hat er gesagt: er habe keine.«
Der achte und letzte Keil.
»Befragt, wer denn von seiner Schwäche des Geistes Nutzen gezogen und ihn gereizt, das Verbrechen zu begehen, hat er gesagt, daß er es allein sei.
»Hat man ihm vorgestellt, daß das gar nicht sein könne; da hat er mehrmals aufgeschrien: ›Herr, mein Gott!‹
»Und auf den Rath, den uns die Aerzte und Chirurgen dieses Hofes gegeben, daß der Verurtheilte itzo in Gefahr für sein Leben sei, sintemalen die Folter schon ein und eine halbe Stunde angedauert, ist er losgebunden worden und auf die Matratze gelegt ....
»Aufgefordert nochmals, die Namen Derer zu erklären, welche ihn zu der That gereizt, hat er gesagt, daß es der benannte Gautier sei, rue des Maçons, und die Anderen, die er im Palais reden gehört ....
»Nachdem ihm nun dieses Protocoll vorgelesen worden, hat er bei Allem, ernstlich ermahnt, dabei beharrt, daß es der Wahrheit gemäß sei, und hat nichts hinzufügen wollen, und hat erklärt, daß er nicht lesen und schreiben könne.«
Gautier ward herbeigeführt. Man las ihm Damiens' Erklärung vor, und er zeigte ein außerordentliches Erstaunen und leugnete Alles entschieden. Da aber Damiens ebenso auf seine Erklärung bestand, decretirte die Untersuchungscommission sofort seine Verhaftung. –
Bald darauf ward auch Lemaistre de Ferrière dem Gericht gestellt. Dieser leugnete ebenso bestimmt, bei einem Gespräche gegenwärtig gewesen zu sein, das Gautier mit Damiens gehalten haben wollte. Da Damiens in Bezug auf diesen schwankender zu sein schien, ließen die Commissaire de Ferrières wieder los.
Noch hoffte man durch geistlichen Zuspruch von dem Zermarterten etwas zu erpressen. Der Pfarrer von Saint-Paul ward ihm zugeführt und Damiens blieb mit ihm in der Folterkammer beinahe eine Stunde allein. Alsdann ward er in die Kapelle der Conciergerie hinuntergeschafft und der Bearbeitung des Doctors der Sorbonne de Marcilly übergeben. Nach einer Stunde kam auch noch der Pfarrer von Saint-Paul zum zweiten Mal hinzu, um die geistliche Folter fortzusetzen. Hierauf heißt es im Protocoll:
»Und besagten Tages, Ein Uhr Nachmittags, sind wir, unten benannter Greffier, in Beistand bemeldeter Huissiers des Hofes, in die Kapelle der Conciergerie hinabgestiegen; und nachdem wir uns bemeldetem Verurtheilten genähert, haben wir ihn gefragt, ob er keine Declarationen weiter zu machen habe, und gesagt, daß bemeldete Commissaire bereit seien, dieselben entgegenzunehmen. Hat derselbe Verurtheilte nur darauf erwidert, daß er keine Erklärungen weiter zu machen habe, als wovon ich dem Herrn Präsidenten und den Commissairen Notiz zukommen lassen. Und nachdem ich darauf in die Conciergerie zurückgekehrt bin, um die Anordnungen zur Execution zu ertheilen, auch die Bitten gesungen und die Benediction des heiligen Sacramentes in besagter Kapelle gegeben worden, ward der Verurtheilte an das Thor der Conciergerie geführt, allwo ich ihm vorlesen ließ das Urtheil des Gerichtshofes, in Gegenwart des Volkes, nachdem der Executor vorher mit lauter Stimme Achtung geboten. Von da ist er geführt worden in einem Karren vor das Hauptthor der Kirche von Paris, und nachdem er angekommen und abgestiegen, hat er die Ehrenbuße gethan und die Worte gesprochen, wie das Urtheil sie festsetzt. Nachdem er dann wieder in den Karren gestiegen, ist er auf den Grèveplatz geführt, allwo ich das Urtheil in Gegenwart des Volkes verlesen ließ. Und nachdem ich mich nochmals besagtem Verurtheilten genähert, habe ich ihm gesagt, daß es jetzt Zeit sei, zu zeigen, daß er von den heilsamen Rathschlägen Vortheil gezogen, welche die weisen Pfarrer und Doctoren dort in der Kapelle der Conciergerie ihm ertheilt, indem sie ihm in seinen letzten Momenten beistanden; – daß für ihn, Verurtheilten, der seine blutigen und vatermörderischen Hände gelegt an den Gesalbten des Herrn, auf den besten der Könige (!), die grausamen Martern, deren Werkzeuge er jetzt vor sich sähe, kaum ausreichten, um der menschlichen Gerechtigkeit genug zu thun; – daß die göttliche Gerechtigkeit ihm ganz andere größere und ewige Martern aufspare, wenn er in seiner obstinaten Weigerung verharre, seine Complicen anzugeben; – daß er endlich gestehen möge, um sein Gewissen zu entlasten, um Buße zu thun vor der Gerechtigkeit und der Wahrheit, und die Ruhe und den Frieden im Staate herzustellen, dessen Heil in der geheiligten Erhaltung Seiner Majestät bestehe. – Und habe ich ihm zu verstehen gegeben, daß der Herr Präsident und die Herren Commissaire sich in das Stadthaus begeben, um seine Erklärungen entgegenzunehmen. Und da Verurtheilter mir nun erklärt, daß er mit den Herrn Präsidenten und Commissairen zu sprechen habe, habe ich ihn vor sie führen lassen.«
Schon seit mehren Tagen hatte man zu dem großen Augenblick, wo man seit hundertundfunfzig Jahren wieder einen Königsmörder in Paris zu Tode martern konnte, die Vorbereitungen getroffen. Auf dem Grèveplatz war ein Raum von hundert Fuß im Geviert mit Palissaden abgesteckt worden. Er hatte nur zwei Eingänge, einen im Winkel, durch welchen das Opfer hineingebracht werden sollte; der andere, gleichfalls palissadirt, ging in das Stadthaus. Von innen und außen war dies Quarré stark mit Soldaten besetzt. Auf allen Zugängen zum Grèveplatz standen an den Ecken Pikets der Garde; eben desgleichen auf dem ganzen Wege von der Conciergerie nach der Notre-Dame. Ueberhaupt waren alle Plätze in Paris militairisch besetzt, um einem möglichen Aufstande vorzubeugen, der sich zu Gunsten des Mörders des besten aller Könige erheben könnte.
Im Stadthause saßen schon gegen 3 Uhr Nachmittags die Untersuchungscommissare mit den erwähnten Geistlichen. Sie ermahnten nun noch einmal den armen Sünder, den letzten Augenblick zu benutzen, um Alles zu erklären, was er wisse. Ununterbrochen reichten ihm dabei die Doctoren der Sorbonne das Crucifix, und er küßte es jedesmal mit Respect.
»Und nachdem ihm nun der Eid abgenommen (zum wievielten Male?), daß er die Wahrheit sagen wolle, hat er gesagt, daß, um sein Gewissen zu entlasten, er sich verpflichtet halte, zu erklären, daß – er den Herrn Erzbischof beleidigt habe, daß es ihm leid thue, und daß er ihn deshalb um Verzeihung bitte; daß er uns seine Familie empfehle, die ganz unschuldig sei, während er doch hartnäckig dabei verharrte, zu erklären, daß es weder ein Complot gebe, noch daß er Complicen habe. Und das ist Alles, was er gesagt, daß er uns zu erklären hatte.«
Und aller Wahrscheinlichkeit nach hatte er auch nichts mehr zu erklären. Hatte man doch das Letzte dem unseligen Zerquetschten und Zermarterten ausgepreßt, was sich nicht im Winkel seines Herzens, sondern seiner Angst fand, eine Abbitte gegen den Erzbischof, wahrscheinlich das milde Werk der gelehrten Doctoren der Sorbonne, die ihm einen Wink hinwarfen, wie er seine Blutsauger befriedigen könne, zugleich für ihren Herrn und Gebieter dabei Sorge tragend.
Psychologisch bleibt hier wol kein Räthsel. Ganz Frankreich verwünschte den fünfzehnten Ludwig; der Wunsch, daß er zur Hölle fahre, mag tausendfältig in den Spelunken, in den Bürgerhäusern und in den Palästen den Lippen entschlüpft sein. Aber welcher vernünftige Mensch hätte sich, abgesehen von Religion und Moralität, in ein Complot einlassen können, um einen solchen Lumpenkönig aus der Welt zu schaffen! Damiens war kein vernünftiger Mensch in diesem Sinne. Ein verlaufener Bedienter, von Jugend auf bösartigen Sinnes, schwarzen Blutes, von dunkeln melancholischen Bildern verfolgt, die in seinem Müßiggang, in seinem Herumtreiben Nahrung fanden, ohne irgend ein Gegengewicht durch sittliche Eindrücke oder Kenntnisse, begeht er einen großen Diebstahl, vielleicht ein erstes wirkliches Verbrechen, dessen Größe so auf ihm lastet, daß er von da ab unfähig erscheint, irgend etwas vorzunehmen und einen Lebensplan, selbst den eines Verbrechers, zu ergreifen. Wie oft kommt es vor, daß nichtswürdige Menschen dieser Art sich für vom Schicksal bestimmt halten, ein Verbrechen zu begehen, weil sie der Kraft ermangeln, sich zu Besserm aufzurütteln. Sie sehen überall Schickungen, Weisungen, weil das bequem ist und sie vor dem Nachdenken schützt, was sie vor sich selbst vernichten würde. Da hört er jene tausendfältigen Stoßseufzer des elenden Landes, ohne den Grund zu begreifen, er hört die Klagen, die all das Elend auf einzelne unbedeutende Ereignisse in der miserablen Tagesgeschichte jener Zeit zurückverweisen, auf den Streit der Parlamente mit dem König, auf den Hader des Erzbischofs mit dem Parlament und dem Klerus, auf die Sacramentsverweigerung. Alles kleinliche Ereignisse, die fast so untergegangen sind im Strome der Zeit, daß wir Mühe haben, uns ihrer zu entsinnen. Das schnappt sein unklarer Geist auf, ohne alle Kenntnisse der Verhältnisse, und in jenem düstern Drange sich schneller an den Abgrund des Verderbens zu rollen, wohin er doch über kurz oder lang muß, schießt es ihm durch den Sinn, daß er in dem Verlorengehen noch eine heroische Rolle spielen könne. Wie verwirrt seine Begriffe waren, davon gibt sein Brief an den König die deutlichste Auskunft; auch alle seine Antworten vor Gericht. Er ist unfähig, sich selbst darüber Rechenschaft zu geben, alle Folterqualen bringen ihn auch zu keiner Aufklärung, da es chaotisch-simpel in seinem erbärmlichen Innern aussieht. Um deshalb sei nicht gesagt, daß er verrückt und so unzurechnungsfähig gewesen, um aller Strafe zu entgehen, denn selbst in dieser seiner Versessenheit kommen ihm lichte Blicke, und er fühlt, daß er vielleicht etwas thun könne, um sich freizumachen, und in Verbindung mit der Furcht vor sich selbst, verlangt er die mehren Aderlässe. Es ist gar nicht unmöglich, daß, wenn man ihm am 4. Jan. in Versailles einen Aderlaß gegeben, er am 5. dem Könige nicht aufgelauert und Frankreich die Schande seines Processes und seiner Hinrichtung erspart worden wäre.
Nachdem die Commissaire der Ueberzeugung geworden, daß sie nichts mehr erpressen konnten, sandten sie ihr Opfer auf den Grèveplatz. Trotz aller Folterqualen war es durch die vorangängige und sie begleitende diätetische Behandlung so wohl conservirt, daß sie dem Henker zu den neuen Qualen ein menschliches Wesen überlieferten, welches leiblich und geistig noch vollkommen empfänglich für dieselben war. Das hatte der Scharfsinn der Wissenschaft bewirkt, zu Frommen und Ehren der Legitimität, im philosophischen neunzehnten Jahrhundert!
In einzelnen Schriften findet sich die Angabe, daß man Damiens beim Hinuntersteigen vom Stadthause einen Becher auf das Treppengeländer gestellt mit schnell wirkendem Gifte. Wer die Wohlthäter gewesen, wird nicht gesagt. Die Firma war: ein letzter Labetrunk vor dem letzten Gange. Er verstand den Liebesdienst nicht und ging vorüber. In den actenmäßigen Mittheilungen findet sich nichts davon.
Damiens mußte am Fuße des Schaffotes noch eine geraume Zeit warten. Der Scharfrichter war mit allen Vorbereitungen noch nicht fertig. Es kostete ihm einige Tage Gefängniß!
Das Schaffot selbst war 8 – 9 Fuß lang und breit, etwa 3½ Fuß über der Erde in der Mitte des Platzes erbaut.
Als man den Delinquenten entkleidete, will man bemerkt haben, daß er alle seine Glieder mit Aufmerksamkeit betrachtete. Festen Blickes sah er sich um nach den Massen Volkes, welche den Platz, die Fenster und die Häuser bedeckten.
Mit Eisenringen an Armen und Schenkeln ward er an das Schaffot befestigt.
Noch einmal mußte der Scharfrichter Achtung laut ausschreien, worauf dem Volke noch einmal das Urtheil verlesen ward.
Als ihm die Hand in der vorgeschriebenen Art abgebrannt wurde, stieß Damiens einen so fürchterlichen Schrei aus, daß man ihn in den entferntesten Gassen hörte. Einen Augenblick darauf hob er den Kopf auf und betrachtete die brennende Hand eine Weile, ohne doch seinen Schrei zu erneuern, auch ohne Verwünschungen oder Bitten.
Es heißt ferner im Protocoll:
»Da haben wir uns dem Verurtheilten genähert und haben ihn von neuem ermahnt, seine Complicen anzugeben, und haben ihm zu verstehen gegeben, daß die Herren Präsidenten und Commissaire des Hofes sich gern herbegeben würden, um seine Erklärungen entgegenzunehmen, wenn er deren zu machen hätte. Welcher Verurtheilte uns aber erklärt, daß er keine Complicen habe, auch keine weitern Erklärungen zu machen. Im selben Augenblicke wurde besagter Verurtheilter gezwickt an den Brustwarzen, Armen, Schenkeln und Waden und auf die bezeichneten Stellen demnächst geträufelt geschmolzen Blei, kochendes Oel, brennendes Pech, Wachs und Schwefel zusammengeschmolzen, während welcher Leiden der Verurtheilte zu mehren Malen geschrien hat:›Mein Gott! Kraft, Kraft! – Herr, mein Gott, habe Mitleid mit mir! – Herr, mein Gott, was ich leide! – Herr, mein Gott, schenke mir Geduld!‹
Bei jedem Zuschnappen der Zange stieß er einen entsetzlichen Schmerzensschrei aus; aber wie er es beim Verbrennen der Hand gethan, betrachtete er darauf jedesmal die Wunde und der Schrei hörte auf, sobald die Zange zurückgezogen war.
Endlich schritt man dazu, die Arme, Beine und Schenkel an die Pferde zu befestigen. Diese Präparation dauerte lange. Da die nothwendigerweise festgeschnürten Stricke die frischen Wunden berührten, entlockte ihm das neue Schmerzenslaute. Dennoch hinderte dies den Unglücklichen nicht, sich immer mit derselben Neugierde zu betrachten.
Die angepeitschten Pferde rissen. Es war der entsetzlichste Schrei, den man aus dem Munde des Opfers gehört. Die Glieder wurden zu einer unglaublichen Länge gedehnt; aber sie rissen nicht. Die Thiere waren jung und stark, eigens dazu ausgesucht, aber der Körper wollte nicht auseinander. Der Act dauerte schon eine Stunde und es war noch kein Ende abzusehen.
Da traten Aerzte und Wundärzte zusammen und erklärten, die Vierpferdekraft möchte die Glieder ins Unendliche und Unförmliche recken und dehnen, ohne daß sie doch stark genug wäre, dieselben wirklich auseinander zu reißen, insofern man sich nicht entschließe, die Hauptnerven zu durchschneiden.
Da traten Präsident und Commissaire zusammen und rathschlagten. Das Gutachten der Aerzte war nicht zu widerlegen. Zudem ward es schon dunkel. Es war ein Schauspiel, das Jeder sehen sollte, zur Abschreckung und Warnung; in der Nacht hätte man es nicht gesehen. Sie ertheilten also den Befehl, mit scharfem Stahl die Amputation zu erleichtern. Darauf zerschnitt man die Sehnen unter den Armen und an den Hüften.
Damiens war noch nicht todt. Seine gläsernen Augen stierten noch auf die neue Operation. Er behielt noch das Bewußtsein, wird uns berichtet, bis die beiden Schenkel und ein Armgelenk durchschnitten waren. Zum Schmerzensschrei scheint ihm die Lungenkraft ausgegangen zu sein. Erst bei der Trennung des zweiten Armes vom Rumpfe verschied er. Man spannte die Pferde an, und zuerst löste sich ein Schenkel, dann ein Arm.
Das Protocoll schließt:
»Zogen darauf die vier Pferde, und nachdem sie mehrmals angespornt, ist er zerrissen worden, und nachdem seine Glieder und der todte Rumpf auf den Scheiterhaufen geworfen worden, haben wir davon Rechenschaft abgestattet den Herrn Präsidenten und Commissarien und sind geblieben auf besagtem Grèveplatz bis zur vollkommenen Vollstreckung des Urtheils. Und dieses ist das Protocoll, von uns aufgenommen über besagte Hinrichtung. Geschehen am Tage und Jahre wie oben, und von uns unterzeichnet.
Lebreton.«
So mußte Robert François Damiens sterben, weil er einen König mit einem Federmesser geritzt hatte, am 28. März 1757!
In der Nachwelt hat sich Niemand gefunden, der Damiens vertheidigt hätte; aber auch kaum Einer, der für Ludwig XV. das Wort geführt. König und Königsmörder auf eine Sündenwage gethan, wer wog schwerer?
Wie das Urtheil und seine Vollstreckung auf die Nation nachgewirkt, davon spricht die Geschichte.
Vor Nachtanbruch war das Schauspiel zu Ende. Die Zuschauer konnten noch ins Theater gehen. Was am Abend des 28. März 1757 im Théâtre français gegeben ward, ist uns nicht berichtet.
Am Morgen des nächsten Tages, 9 Uhr, sah man die Richter wieder in der Grande chambre versammelt. Der Gressier las ihnen das Folter- und Executionsprotocoll vor.
Darauf ward das Urtheil gefällt, bezüglich der Familienglieder Damiens'.
Sein alter Vater, seine Frau und seine Tochter wurden auf ewig aus dem Königreiche verbannt, unter Androhung der Todesstrafe, wenn sie sich je wieder blicken ließen. Der alte Vater um den verlorenen Sohn, das Weib um den Mann, der sie verlassen, die Tochter um den Vater, den sie kaum gekannt, verdammt, am Bettelstabe über die Grenze zu wandern.
Seine Brüder und seine Schwestern mußten ihre Namen ändern; das Haus, wo er geboren, ward niedergerissen.
Dann beschäftigte man sich mit Gautier, dem Geschäftsmann, welchen Damiens auf der Folter genannt. Durch ein Arrêt vom 23. April ward beschlossen, daß ein Jahr hindurch gegen ihn inquirirt werden solle. Während dessen sollte er im Gefängniß bleiben.
Ein Geschichtschreiber, Dampmartin, sagt: »Diese traurige Angelegenheit machte im Lande nur einen mäßigen Eindruck. Der König, tief gekränkt über eine Gleichgültigkeit, die so sehr abstach gegen die Liebe, von der er früher so rührende Beweise erhalten, bekam einen Widerwillen gegen seine Unterthanen, die er des Leichtsinnes anklagte; aber der Schlag war geschehen, er ließ sich nicht rückgängig machen.« Ein anderer Geschichtschreiber sagt: »Ueberall fragte man nach Neuigkeiten über den Monarchen, man wollte gern alle kleinen Umstände dieser unglaublichen Katastrophe kennen lernen; aber es war nur Neugierde, kein Interesse. Man war mehr betroffen als betrübt. Das Herz nahm keinen Antheil an der Geschichte; die Thränen flossen nicht, die Kirchen waren leer. Welche Lehre für Ludwig XV., wäre er ihrer fähig gewesen, wenn die Schmeichelei nicht sein Ohr vor den wahren Gefühlen seines Volkes verschlossen hätte!«
Vom Messer eines Damiens nicht getroffen, mußte er, angesteckt von einem jungen Mädchen im Hirschpark, an den Pocken sterben. Das schien ein würdigeres Ende eines solchen Lebens.