Johann Gottfried Herder
Die ewige Bürde/Der afrikanische Rechtsspruch
Johann Gottfried Herder

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Der afrikanische Rechtsspruch

Alexander aus Mazedonien kam einst in eine entlegne goldreiche Provinz von Afrika; die Einwohner gingen ihm entgegen und brachten ihm Schalen dar, voll goldner Äpfel und Früchte. «Esset ihr diese Früchte bei euch?» sprach Alexander; «ich bin nicht gekommen, eure Reichtümer zu sehen, sondern von euren Sitten zu lernen.» Da führeten sie ihn auf den Markt, wo ihr König Gericht hielt.

Eben trat ein Bürger vor und sprach: «Ich kaufte, o König, von diesem Manne einen Sack voll Spreu und habe einen ansehnlichen Schatz in ihm gefunden. Die Spreu ist mein, aber nicht das Gold; und dieser Mann will es nicht wiedernehmen. Sprich ihm zu, o König, denn es ist das Seine.»

Und sein Gegner, auch ein Bürger des Orts, antwortete: «Du fürchtest dich, etwas Unrechtes zu behalten; und ich sollte mich nicht fürchten, ein solches von dir zu nehmen? Ich habe dir den Sack verkauft, nebst allem, was drinnen ist; behalte das Deine. Sprich ihm zu, o König.»

Der König fragte den ersten, ob er einen Sohn habe. Er antwortete: «Ja.» Er fragte den andern, ob er eine Tochter habe, und bekam ja zur Antwort. «Wohlan», sprach der König, «ihr seid beide rechtschaffene Leute: Verheiratet eure Kinder untereinander und gebet ihnen den gefundenen Schatz zur Hochzeitgabe; das ist meine Entscheidung.»

Alexander erstaunte, da er diesen Ausspruch hörte. «Habe ich unrecht gerichtet», sprach der König des fernen Landes, «daß du also erstaunest?» – «Mitnichten», antwortete Alexander, «aber in unserm Lande würde man anders richten.» – «Und wie denn?» fragte der afrikanische König. «Beide Streitende», sprach Alexander, «verlören ihre Häupter, und der Schatz käme in die Hände des Königes.»

Da schlug der König die Hände zusammen und sprach: «Scheinet denn bei euch auch die Sonne, und läßt der Himmel noch auf euch regnen?» Alexander antwortete: «Ja.» – «So muß es», fuhr er fort, «der unschuldigen Tiere wegen sein, die in eurem Lande leben; denn über solche Menschen sollte keine Sonne scheinen, kein Himmel regnen.»

 


 


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