Johann Peter Hebel
Anekdoten und Schwänke
Johann Peter Hebel

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Der Gescheitere

Ein biederer Bauersmann, der klein angefangen hatte, aber durch Fleiß und Sparsamkeit tüchtig vorangekommen war, beabsichtigte, sich ein Pferd zu kaufen, damit er fortan nicht mehr mit der Kuh zu fahren brauchte, mit der er bis jetzt seine Landarbeiten verrichtet hatte.

Er machte sich deshalb eins Tages auf, um auf dem Viehmarkt in der Kreisstadt das Ross zu erstehen. Als er die Menge der Gäule sah, die hier zum Verkauf standen, lachte ihm das Herz im Leibe – und er ging von einem zum andern, um den rechten zu finden. Endlich blieb er bei einem Händler stehen, denn dessen Tier schien ihm besonders gut zu gefallen. Der Händler merkte dies und rühmte sein Ross über die Maßen; dann bestieg er es und führte es dem Bäuerlein im Galopp und Trab vor.

»Ein schönes Tier,« dachte der Bauersmann, »gerade für dich passend, aber das kostet gewiss mehr, als du anlegen kannst; doch das Fragen steht dir frei.« Als der Händler nun wieder absaß, fragte ihn das Bäuerlein nach dem Preise des Pferdes. »Für fünfundzwanzig Dukaten ist es Euer« sagte der Händler. »Nein,« erwiderte der Bauer, »das ist mir zu teuer.« – »Nun, was wollt Ihr denn geben?« fragte der Händler. »Fünfzehn Dukaten«, erwiderte der Bauer, »aber ich setze voraus, dass es keine Fehler hat.«

Nach langem Hin- und Herreden wurden endlich beide des Handels einig, aber der Bauer fügte klugerweise hinzu: »Zeigt das Pferd irgend einen Fehler, so gilt der Handel nicht. Dazu müsst Ihr mir garantieren fürs Einspännig ziehen, für den Koller und fürs Leder fressen.« – »Gut,« sagte darauf der Händler, »die Sache ist abgemacht; das Pferd ist Euer.« – »Aber«, fügte das Bäuerlein hinzu, »es ist für beide Teile richtiger, wenn wir zum Bürgermeister gehen und lassen den Kontrakt aufsetzen und hineinschreiben, dass Ihr garantiert habt fürs Einspännig ziehen, für den Koller und für das Leder fressen.« Auch damit war der Händler einverstanden – und alles wurde erledigt.

Nach kurzem Abschied von dem Händler bestieg nun das Bäuerlein sein Pferd und ritt höchst vergnügt seinem Dorfe zu. Unterwegs malte er sich nun aus, was die Leute wohl sagen würden und wie jetzt in seiner Wirtschaft alles besser gehen würde als früher – und wie er nun auch einmal mit Frau und Kindern des Sonn- und Festtags spazieren fahren könnte und nicht mehr zu Fuß zu gehen brauchte, und dergleichen mehr.

Als er daheim ankam, zeigte er das Ross seiner Frau und seinem prächtigen Buben und ließ es von den Nachbarn bewundern; dann führte er es in den Stall. Am folgenden Tage wurde es angespannt und zu seiner Freude zog es einspännig. Der Händler war also doch ein ehrlicher Mann und hatte ihn nicht betrogen. Aber merkwürdig, von Tag zu Tag zeigte sich das Pferd widerspenstiger, wollte nicht vorwärts und nicht rückwärts, schlug nach hinten aus, ja biss sogar, wenn man sich ihm näherte.

Und nach etwa acht Tagen wurde es dem Bäuerlein klar, dass das Pferd den Koller hatte. »Da haben wirs!«, schalt der Bauer, »Hat mich der Kerl doch angeführt!«, und spornstreichs eilte er in die Stadt zu dem Händler und sagte ihm, er möchte das Pferd nun wieder holen, es hätte den Koller. Da kam er aber bei dem Händler schlecht an. Der sagte: »Seht doch nur in den Kontrakt. Habe ich denn nicht für den Koller garantieren müssen?« Dem Bauersmann wurde es heiß und kalt um den Kopf – und er musste sich sagen: »Das ist ja richtig. Für den Koller hat der Händler garantiert.«

In seiner Not ging nun der Bauer zu einem Advokaten und erzählte ihm, er möchte doch den Kaufkontrakt holen und ihm vorlegen. Und wie er ihn bringt, da steht da wirklich mit klaren Worten: »Fürs Einspännig ziehen, für den Koller und fürs Leder fressen wird garantiert.«

Das war ja aber des Bauern Meinung gar nicht gewesen, die Garantie sollte gegen den Koller und gegen das Leder fressen gerichtet sein.

»Das ist ja eine dumme Geschichte.«, sagte der Advokat – und als der Bauer dies hörte, fing er an zu schelten auf den Händler und auf den Bürgermeister, der doch das mit dem Kontrakt besser hätte verstehen müssen. Und dann jammerte er, dass er auf so niederträchtige Weise um sein sauer verdientes Geld käme.

Der Advokat aber hatte Mitleid mit dem Bäuerlein und sagte in ruhiger Weise: »Lieber Mann, regt Euch nicht so entsetzlich auf, lasst noch einmal den Kontrakt sehen!« Und als er längere Zeit nachgedacht hatte, fragte er: »Zieht denn das Ross einspännig?« – »Ja, das tust« antwortete der Bauer. »Frisst es auch Leder?« – »Das habe ich noch nicht bemerkt« war die Antwort. »So geht nach Haus und legt ihm ein Stück Leder vor – und dann gebt mir Antwort, ob es das gefressen hat.«

Der Bauer ging und tat, was ihm der Advokat geraten hatte. Nach einigen Tagen erschien er wieder und erzählte, dass er dem Tier ein großes Stück Leder vorgelegt hätte, aber das Pferd habe es nicht angerührt. »So«, sprach jetzt der Advokat, »dann hat er's gewonnen.«

Der Bauer dachte, der Advokat meine den Händler und fing aus Neue an zu jammern über sein weggeworfenes Geld. Als ihm aber der Advokat auseinandergesetzt hatte, wie günstig die Sache dadurch stehe, dass das Pferd kein Leder gefressen habe, da atmete er wieder auf und verklagte den Händler, weil das Ross kein Leder fresse – wofür er doch garantiert habe.

Der Händler merkte jetzt, dass er mit seiner Schwindelei nicht durchkommen würde, weil ein Gescheiterer über ihn gekommen war und ließ es gar nicht zu einem Gerichtsurteil kommen. Er ließ das Pferd abholen und bezahlte auch noch obendrein den Advokaten.

 


 


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