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Wenn es noch eines Beweises bedurfte, daß unsere vielgerühmte Kultur nur eine ganz oberflächliche ist, daß selbst in Deutschland die Barbarei des finsteren Mittelalters noch lange nicht völlig beseitigt ist, so gab ihn der Prozeß, der im Dezember 1910 fast volle zwei Wochen die erste Strafkammer des Landgerichts Berlin III beschäftigte. Als im Juli 1909 der »Vorwärts« die Nachricht brachte: in der Fürsorgeerziehungsanstalt Mieltschin (Provinz Posen) werden die Zöglinge in bestialischer Weise mißhandelt, da zögerte der Patron dieser Anstalt, der Berliner Magistrat, auch dann noch, den Leitern dieser Erziehungshölle das Handwerk zu legen, nachdem amtlich festgestellt war, daß die vom »Vorwärts« geschilderten Vorgänge auf voller Wahrheit beruhten. Man konnte damals von Leuten, die sich zu den Gebildeten zählen und sich liberal nennen, die Äußerung hören: »Die Bengels, die den Abschaum der Menschheit bilden, können gar nicht genug Prügel bekommen.« Diese zurzeit nicht seltene Redensart ist für den Menschenfreund geradezu beschämend. Zunächst sei bemerkt, daß die Fürsorgezöglinge im allgemeinen keineswegs den Abschaum der Menschheit bilden. Es sind zumeist Kinder, die sich von Kindesbeinen an stets selbst überlassen waren, da Vater und Mutter genötigt waren, tagsüber auf Arbeit zu gehen. Vielfach sind es auch arme Waisenkinder oder uneheliche Kinder, die Elternliebe niemals kennen gelernt haben. Derartige bedauernswerte Geschöpfe geraten, insbesondere in den Großstädten, oftmals infolge Not, Verführung oder dergleichen auf eine schiefe Ebene. Ein Familienleben haben diese jungen Menschen in den seltensten Fällen kennen gelernt. Angehörige haben sie vielfach auch nicht, es fehlt ihnen somit jeder sittliche Halt. Es ist deshalb ein Gesetz erlassen worden, wonach derartige Personen, Knaben und Mädchen vom 14. bis zum 20. Lebensjahre, von der Gemeindebehörde einer Fürsorgeerziehungsanstalt überwiesen werden sollen. Diese den Gemeinden gesetzlich auferlegte Pflicht scheint vielfach als Last empfunden zu werden, denn die grauenhaften Vorkommnisse in der Fürsorgeanstalt Mieltschin, mit der die Stadt Berlin einen Vertrag geschlossen hatte, stehen keineswegs vereinzelt da. Die Vorkommnisse, die vor einigen Jahren die Strafkammer in Itzehoe gegen den Hausvater einer Fürsorgeerziehungsanstalt für Mädchen, genannt die »Blohmesche Wildnis«, beschäftigten, wobei ebenfalls haarsträubende Dinge zutage gefördert wurden, dürften noch in Erinnerung sein. Auch in einigen anderen Gegenden des Deutschen Reiches haben Prozesse dieser Art stattgefunden, aus denen sich ergab, daß die »Hausväter« unmenschliches Prügeln wehrloser Kinder als Haupterziehungsmittel betrachten. Die Gemeindebehörden scheinen also zumeist nicht dafür zu sorgen, daß zu Leitern von Fürsorgeerziehungsanstalten nur pädagogisch vorgebildete Leute gewählt werden, die sich ihrer erzieherischen Aufgabe voll bewußt sind. In Mieltschin war die Leitung in die Hand eines evangelischen Geistlichen gelegt. Dem evangelischen Geistlichen der Nachbargemeinde war die Oberaufsicht übertragen. Und trotzdem sind gerade in Mieltschin von dem Pastor Breithaupt und seinen »Aufsehern« Greuelszenen gegen arme wehrlose Wesen verübt worden, die zum Himmel schreien. Man sollte es nicht für möglich halten, daß ein Verkünder des Wortes Gottes, wie der Verteidiger, Justizrat Wronker, in der Gerichtsverhandlung den Hauptangeklagten, Pastor Breithaupt, nannte, ein Prediger der christlichen Nächstenliebe, dem die Aufgabe zugewiesen war, die ihm anvertrauten Knaben zu ordentlichen Menschen zu erziehen, an diesen wehrlosen Knaben Grausamkeiten beging, die aller Menschlichkeit Hohn sprechen. Die Früchte dieser Freveltaten, für die ich, ohne mich einer Beleidigung schuldig zu machen, vergeblich einen passenden Ausdruck suche, traten grell in der Gerichtsverhandlung zutage. Ein recht gutmütig aussehender siebzehnjähriger Zögling, der im Laufe der Verhandlung als Zeuge erschien, weigerte sich, den Eid zu leisten. Er äußerte auf Befragen des Vorsitzenden unter heftigem Weinen: »Ich war ein gläubiger Christ und hatte für Geistliche die größte Hochachtung. Nachdem ich aber gesehen habe, daß ein Geistlicher wehrlose Kinder ohne jede Ursache, bloß weil sie arm sind, schlimmer wie wilde Tiere behandelt hat, ist meine Hochachtung vor den Geistlichen geschwunden. Ich kann auch nicht mehr glauben, daß ein Gott im Himmel lebt, denn dieser würde solche Greuelszenen nicht zugelassen haben.« Der Vorsitzende machte dem Knaben klar, daß er gesetzlich verpflichtet sei, den Eid zu leisten, gleichviel, ob er an Gott glaube oder nicht. Der Knabe entsprach schließlich der Aufforderung des Vorsitzenden. Aber welch furchtbare Anklage lag in den Worten des Knaben. Angesichts solcher erschütternden Vorgänge braucht man sich wirklich nicht zu wundern, wenn der Glaube an Gott und an die Autorität des Staates im Volke immer mehr schwindet. Möge man doch endlich zu der Einsicht gelangen, daß Prügel als Erziehungsmittel vollständig zu verwerfen sind; es ist noch ein Überbleibsel aus der Zeit der Barbarei. Friedrich Wilhelm I., von 1713 bis 1740 König von Preußen, Vater Friedrichs des Großen, lief mit einem großen, dicken Stock durch die Straßen seines Landes, insbesondere in Berlin und Potsdam und prügelte höchst eigenhändig seine »Untertanen« auf offener Straße, wenn er der Ansicht war, daß sie sich irgendeiner Verfehlung schuldig gemacht hatten. Aber nicht minder auch seine eigenen Kinder, wie uns die Markgräfin von Bayreuth, die Schwester Friedrichs des Großen in ihren berühmten »Memoiren« berichtet. (2 Bde. 11. Aufl. Verlag v. Hermann Barsdorf in Berlin.) In dieser Zeit war das Prügeln an der Tagesordnung. Soldaten und Gefangene wurden von Amts wegen geradezu unmenschlich geprügelt. Ich erinnere an das Spießrutenlaufen. Kinder, selbst im zartesten Alter, wurden von Eltern und Lehrern, Lehrlinge von den Meistern und Gesellen, oftmals wegen geringfügigster Ursache in geradezu barbarischer Weise geschlagen. Männer schlugen ihre Frauen, bisweilen auch umgekehrt. Die Menschen prügelten sich auch unaufhörlich gegenseitig auf offener Straße, und zwar noch lange nach Aufhebung des Faustrechts. Auf den Gesellenherbergen war es ganz selbstverständlich, daß täglich die furchtbarsten Schlägereien stattfanden. Das Prügeln war ja staatlich privilegiert. Selbstverständlich hatten die armen Tiere ebenfalls unter dieser barbarischen Unsitte arg zu leiden. Noch in der Mitte des vorigen Jahrhunderts, als die Arbeiter sich noch nicht solidarisch verbunden hatten und der Branntwein unverstandenerweise noch als Verdauungs- und Erwärmungsmittel galt (bekanntlich hat der Branntweingenuß die entgegengesetzte Wirkung) fanden in den Vorstädten Berlins alle Sonnabend abend die ärgsten Schlägereien statt. In andern Großstädten und Industrieorten war es nicht besser. Leider ist diese Unkultur in unserem fortgeschrittenen Zeitalter noch lange nicht beseitigt. Die Menschheit sollte endlich einmal zur Einsicht gelangen, daß durch Prügel nichts zu erreichen ist, daß eindringliche ermahnende Worte und vorbildliches Handeln bedeutend wirksamer sind. »Ohne Prügel können Kinder nicht groß werden.« Diese einfältige Redensart hört man noch vielfach. Die Erfahrung hat gelehrt, daß die Kinder, die von ihren Eltern und Lehrern heftig geschlagen wurden, oftmals arg entartet sind. Die vielen Schülerselbstmorde werden zumeist von sogenannten Pädagogen verschuldet, die sich nicht entblöden, erwachsene Schüler höherer Unterrichtsanstalten, selbst Obersekundaner, zu prügeln. Derartige Lehrer, die durch ihre sogenannte Schneidigkeit ihre Unwissenheit und pädagogische Unfähigkeit verdecken wollen, werden noch obendrein von den Gerichten, auch Geschworenengerichten, in unbegreiflicher Weise geschützt. Vor einigen Jahren wurde in Elberfeld Oberlehrer Deditius an per Barmer Oberrealschule wegen Mißhandhandlung eines 13 jährigen Schülers angeklagt. Der arme Junge ist infolge der erlittenen Mißhandlung nach einigen Tagen gestorben. Die Elberfelder Strafkammer, unter Vorsitz des damaligen Landgerichtsdirektors Dr. Felix Aschrott, erklärte sich nach längerer Verhandlung für unzuständig, da der Gerichtshof die Überzeugung gewonnen hatte, daß die Mißhandlung den Tod des Knaben verursacht habe. Oberlehrer Deditius hatte sich deshalb Mitte Januar 1904 vor dem Schwurgericht zu Elberfeld zu verantworten. Obwohl meiner Überzeugung nach :— ich war als Berichterstatter anwesend :— die Schuld des Angeklagten nicht zweifelhaft war, sprachen die Geschworenen den Angeklagten frei. Dieses Vorkommnis steht keineswegs vereinzelt da. Selbst in Berlin wurden derartige Prügelpädagogen schon mehrfach freigesprochen. Ein arger Mißstand ist es, daß eine große Anzahl der jüngeren akademisch gebildeten Lehrer sich in erster Reihe als Reserveoffiziere und in zweiter Reihe als Lehrer fühlen. Noch weit mehr tadelnswert sind die Volksschullehrer und Volksschullehrerinnen, die die ihnen anvertrauten kleinen Wesen, die vielfach hungernd und frierend in die Schule kommen, weil es im Elternhause an dem Nötigsten fehlt, wegen kleinster Vergehen in barbarischer Weise schlagen. Es wäre höchste Zeit, diesen Zuständen durch entsprechende Gesetzesbestimmungen ein Ende zu bereiten. Das Züchtigungsrecht der Eltern und selbstverständlich auch der Lehrer müßte gesetzlich auf das geringste Maß beschränkt, das Züchtigungsrecht der Lehrherren und die Gesindeordnung von 1810, diese mittelalterliche Gesetzesruine, die den »Herrschaften« noch heute das Recht einräumt, ihre Dienstboten zu züchtigen, müßte gänzlich aufgehoben werden. :— Die Greueltaten des Pastors Breithaupt und seiner Helfershelfer, die den Hauslehrer Dippold in den Schatten stellten, riefen schließlich in der Öffentlichkeit eine derartige Empörung hervor, daß der Berliner Magistrat Veranlassung nahm, die der Anstalt überwiesenen Zöglinge zurückzurufen. Einige Eltern der mißhandelten Knaben erstatteten Strafanzeige. Aus diesem Anlaß wurde Pastor Breithaupt und seine »Aufseher« schließlich vom Amte suspendiert, die Mieltschiner Anstalt geschlossen und die Anklage wegen vorsätzlicher Korperverletzung mittelst gefährlicher Werkzeuge und in einer die Gesundheit und das Leben gefährdenden Weise und wegen Freiheitsberaubung gegen sie erhoben. Zuständig wäre die Strafkammer in Gnesen gewesen. Da jedoch fast sämtliche ehemalige Mieltschiner Fürsorgezöglinge in Berlin und Umgegend wohnten, so wurde die Sache im fiskalischen Interesse an das Landgericht Berlin III verwiesen. Außer Breithaupt waren angeklagt: Kaufmann Julius Engel, Schneider Karl Wrobel, Bautechniker Martin Wendland, Tischler Adolf Wrezinski, Waschmeister Emil Schuler, frühere Erziehungsbeamte Max Riemschneider, Schneidergeselle Georg Lang und Kutscher Richard Habedank. Diese sollen, da bei den vielen Schlägen den Erzieher bzw. Aufsehern oftmals der Arm erlahmte, sich bei der Prozedur abgelöst haben. Es waren zu der Verhandlung Magistratsrat Dr. Voigt (Berlin), Pastor Matthies (Witkowo), Pastor v. Bodelschwingh (Bethel bei Bielefeld), Baron v. Lepel (Freystadt), mehrere andere Geistliche, Lehrer, Oberförster, Ärzte und über 70 Fürsorgezöglinge als Zeugen und mehrere Sachverständige geladen. Den Vorsitz des Gerichtshofes führte Landgerichtsdirektor Dr. Gockel; die öffentliche Anklage vertraten Staatsanwalt Dr. Reiner und Gerichtsassessor Dr. Simon. Die Verteidigung führten die Justizräte Leonhard Friedmann und Wronker, Rechtsanwalt Dr. Hirschfeld und Rechtsanwalt Dr. Illch. Rechtsanwalt Dr. Kurt Rosenfeld hatte sich im Auftrage einiger Eltern der Mißhandelten der Anklage als Nebenkläger angeschlossen. Der Angeklagte Breithaupt, ein mittelgroßer, schlanker, finster dreinschauender Mann mit schwarzem Vollbart, gab auf Befragen des Vorsitzenden an: Er sei 1877 als Sohn eines Pastors geboren. Er habe zunächst das Gymnasium bis zur Obersekunda besucht und sei alsdann Fahnenjunker geworden. Da er aber einen Herzfehler habe, sei er sehr bald vom Militär wieder abgegangen. Er habe alsdann nochmals das Gymnasium besucht, das Abiturientenexamen gemacht und Theologie studiert. Nachdem er das erste geistliche Examen bestanden hatte, sei er in der Bodelschwinghschen Anstalt Bethel bei Bielefeld, alsdann im Evangelischen Johannisstift in Plötzensee bei Berlin und darauf in der Bodelschwinghschen Arbeiterkolonie in Hoffnungsthal bei Berlin tätig gewesen. Einige Tage sei er in der Kolonie Wietingsmoor gewesen, um die Behandlung von Fürsorgezöglingen kennen zu lernen. Er sei, nachdem er das erste geistliche Examen bestanden, in Vertretung seines Vaters und auch in Hoffnungsthal als Seelsorger tätig gewesen. Während seines Aufenthaltes in Hoffnungsthal bereitete er sich auf sein zweites Examen vor, wozu er zweimal in der Woche nach Berlin fuhr, um an einem Repetitorium teilzunehmen. Eines Abends ging er in Berlin ein Glas Wein trinken. Als er das Restaurant verließ, bekam er plötzlich einen Hieb über den Schädel, fiel bewußtlos um, wurde nach einer Unfallstation gebracht und von da zur Polizeiwache sistiert. Als Bodelschwingh davon erfuhr, habe er ihn entlassen. Der Vorsitzende bemerkte hierzu, die Polizei habe damals den Vorfall anders dargestellt, doch wolle er nicht weiter darauf eingehen. Im Frühjahr 1909, so fuhr Breithaupt fort, habe er das zweite geistliche Examen gemacht. Alsdann habe ihn Pastor Matthies zum Vorsteher der neuen Anstalt Mieltschin gewählt. Er wußte, welche Aufgabe seiner harrte. Allerdings habe er darauf gerechnet, daß ihm nicht ein schwer, sondern ein leicht erziehbares Material überwiesen werden würde. Die nötige Fähigkeit zu seinem Amt habe er sich zugetraut, obgleich er bis dahin noch in keiner Fürsorgeanstalt tätig gewesen war. Matthies habe vorher mit ihm über die Erziehungsgrundsätze gesprochen. Dabei habe er (Breithaupt) dessen Auffassung über den Erfolg milder Behandlung nicht teilen können, vielmehr habe er den Standpunkt eingenommen, daß man, wo mit Milde nichts zu machen sei, von Strenge mehr Erfolg zu erwarten habe. Bezüglich der Strafarten sei ihm nur gesagt worden, daß die Disziplinarvorschriften der Berliner Anstalt Lichtenberg anzuwenden seien. Gekannt habe er sie allerdings nicht; vergeblich habe er Pastor Matthies und auch den Inspektor Buth von der Anstalt Lichtenberg um Beschaffung eines Exemplares gebeten. »Wie stellten Sie sich denn,« fragte der Vorsitzende, »das nun vor, wie Sie da zu verfahren hätten?« »Wie ich es für recht hielt,« versetzte der Angeklagte. Er behauptete, auf alle Fälle sei es seine Pflicht gewesen, auf strenge Disziplin zu sehen, um die auf Flucht sinnenden Zöglinge festzuhalten. Der Vorsitzende hielt dem Angeklagten vor, daß er nicht nur wegen Fluchtverdachts strenge Strafen verhängt habe. :— Angekl.: Getan mußte etwas werden, Vorschriften hatte ich nicht, da tat ich, was ich nach bestem Wissen und Gewissen für recht hielt. :— Der Angeklagte Engels gab auf Befragen des Vorsitzenden an: Er war anfänglich Kaufmann. Von 1900 an arbeitete er in Bodelschwinghs Anstalten in Bethel als Diakon, dann in Wietingsmoor als Erziehungsgehilfe. Strafen durfte dort nur der Hausvater verhängen, 10 :— 15 Schläge mit dem Rohrstock auf das Gesäß, in schlimmsten Fällen 20 Schläge. Dieses Maximum sei aber später vom Landeshauptmann verboten worden. Später ging er nach Hoffnungsthal. Nach Mieltschin wurde er durch Breithaupt als Aufseher engagiert; er zweifelte nicht, daß er diesem Posten gewachsen sei, er habe auch Breithaupts Befähigung für sein Amt nicht bezweifelt. Der Verteidiger, Justizrat Wronker, ließ feststellen, daß Engels sowohl beim Militär als auch in Bethel das Zeugnis vorzüglicher Führung erhalten habe. :— Wrobel war Schneider. Er führte, so gab er in seiner Vernehmung an, einen unordentlichen Lebenswandel. Er ergab sich dem Trunk, wurde wegen Nervenzerrüttung in die Charitee in Berlin aufgenommen, rettete sich nach Hoffnungsthal als Kolonist :— und wurde von dort durch Breithaupt nach Mieltschin berufen. Er sei als Schneider und Aufseher engagiert worden, habe aber von Erziehung bis dahin nichts verstanden. Das habe auch Breithaupt gewußt. Der Vorsitzende richtete an Wrobel und zugleich an die übrigen Angeklagten die Mahnung, sich nicht von einer Mißstimmung gegen Breithaupt leiten zu lassen, die bei ihnen vorzuliegen scheine. :— Auch Wendland, der der Sohn eines Regierungsbaumeisters war und das Bauhandwerk erlernt hatte, gab zu, daß er heruntergekommen sei und in Hoffnungsthal Zuflucht gesucht habe. Von da sei er nach Bethel als Wärter und später von Breithaupt nach Mieltschin als Aufseher und Erzieher für Fürsorgezöglinge berufen worden. :— Aus geordneten Verhältnissen kam Brosinsky, der Tischler war und wegen Kränklichkeit Stellung in Mieltschin annahm, um in der Anstalt als Tischlermeister tätig zu sein. Daß das eine Aufseherstellung sein sollte, hatte er nicht gewußt. An Breithaupt war er durch Wrobel, den er kannte, empfohlen worden. :— Auch Schüler brachte keinerlei Vorkenntnisse für das Amt eines Erziehungsgehilfen mit. Er verließ, ebenso wie Brosinsky, die Anstalt schon nach kurzer Zeit wieder. :— Riemenschneider hatte ziemlich am längsten in der Anstalt ausgehalten. Er war anfänglich Handschuhmacher, brachte es später zum Polizeibeamten in Friedrichshagen, wurde Versicherungsagent, nahm Aufenthalt in Bodelschwinghs Gnadenthal als Kolonist :— und landete durch Breithaupts Gnade in Mieltschin. :— Habedank, ein gelernter Holzbildhauer, war Landarbeiter geworden, ging als Arbeitsloser nach Bodelschwinghs Lobethal :— und wurde von Breithaupt als geeignet zum Posten eines Erziehers für Mieltschin befunden. Der Vorsitzende verlas alsdann die Dienstvorschrift für den Inspektor der Anstalt Lichtenberg, die auch für Mieltschin hatte gelten sollen. Sie setzte fest, daß nach vorheriger Anhörung des Zöglings über ihn verhängt werden können: Versagung des Besuches Angehöriger; Strafarbeit; Entziehung der Arbeitsbelohnung; Entziehung des Urlaubs; Arrest; bei Versagen aller anderen Strafmaßregeln körperliche Züchtigungen mit einem Rohrstock bis zu 10, in besonders schweren Fällen bis zu 20 Hieben. Bei Schwächlichkeit oder Kränklichkeit des Zöglings sowie bei der Bestrafung mit mehr als 10 Hieben muß vorher der Arzt gehört werden. Nur mit dessen Zustimmung darf Arrest von mehr als 1 Tag verhängt werden, Arrest von mehr als 5 Tagen bedarf der Genehmigung des Vorsitzenden der Waisendeputation. :— Vors.: Nun, Angeklagter Breithaupt, was für Strafen haben Sie aus eigener Machtvollkommenheit festgesetzt? :— Angekl.: In erster Linie straften wir mit Schlägen. :— Vors.: In erster Linie mit Schlägen!? :— Angekl.: In zweiter Linie mit Einsperrung, in dritter Linie mit Kostentziehung. :— Vors.: Wäre es nicht zweckmäßiger gewesen, erst in dritter Linie mit Schlägen zu strafen? Als Pädagoge mußten Sie doch wissen, daß man mit den weniger strengen Strafen beginnt. :— Angekl.: Das mag sein. Wir haben ja zuerst auch alles in Güte versucht. Dann haben wir zunächst wenig Hiebe gegeben. :— Der Angeklagte gab weiter an: Zum erstenmal sei nach 14 Tagen einer geschlagen worden, und zwar der Zögling Pekel, der Zigaretten gestohlen und Fluchtabsichten geäußert hatte. Er, Breithaupt, habe da geglaubt, mit Strenge vorgehen zu sollen. :— Vors.: Mit Stock oder Peitsche? :— Angekl.: Ich glaube, mit der Peitsche. :— Der Vorsitzende zeigte zwei Reitpeitschen und eine Klopfpeitsche, die als Überführungsstücke vor ihm lagen. Die geflochtene Klopfpeitsche habe, so bemerkte der Angeklagte, anfänglich zum Kleiderreinigen gedient. Er selber habe im Vaterhaus manchmal mit solcher Klopfpeitsche Schläge bekommen, es habe ihm nichts geschadet. Als die Untersuchungskommission nach Mieltschin kam, war von dieser Peitsche zunächst gar nicht die Rede, erst später kam sie zum Vorschein. Er habe auch zweimal mit seinem Spazierstock geschlagen, einmal den Zögling Ehrlich, der sich bücken mußte, und einmal den Zögling Vollbrecht, bei dem er »hinschlug, wo es traf«. Daß auch Gummiknüppel in Gebrauch waren, gebe er zu. Sie seien für die Aufseher für den Fall einer Zöglingsrevolte angeschafft worden, auch zum Schutz gegen Angriffe der polnischen Bevölkerung, die ihn schikaniert und sogar nachts Schüsse gegen seine Wohnung abgefeuert habe. Auch über Schikanen durch Arbeiter, die bei den Bauarbeiten in der Anstalt beschäftigt waren, beklagte er sich. Auf weiteres Befragen des Vorsitzenden sagte Breithaupt: Er habe bis 50 Schläge geben lassen, daß bis 100 Schläge gegeben seien, bestreite er. 50 habe er nicht für zuviel gehalten. Daß er einmal »200 Schläge« angeordnet habe, erkläre er für möglich, doch habe er nicht damit rechnen können, daß sie wirklich gegeben würden. 100 Schläge für Entwendung eines Hühnereies seien allerdings gegeben worden, aber gerade hier habe er Strenge für nötig gehalten, weil der Bestohlene der Lehrer Wendler war, der ihm nicht wohlgesinnt gewesen sei und sich sonst vielleicht beklagt hätte. Anfangs pflegte er (Breithaupt) selber zu schlagen, dann mußte Engels heran, weil es ihm »direkt widerwärtig« gewesen sei. Bedenken über die Härte der Strafe und ihre Folgen hatte er nie. Außer Striemen und blauen Flecken habe er keine Folgen bemerkt; wenn später an Zöglingen schlimmere Verletzungen festgestellt worden seien, dann müßten sie diese anderswo, aber nicht in Mieltschin erlitten haben. Der Vorsitzende fragte, wie alt der Jüngste gewesen sei. Breithaupt: 16 Jahre. :— Die Arreststrafen wurden anfangs in einem finsteren Hauskeller verbüßt, erst später in einer auf dem Boden angelegten Zelle. In verschärften Fällen mußten die Arrestanten während der Nacht ohne Decke auf dem bloßen Fußboden schlafen. Bis zu 14 Tagen mußten manche diese Pein erdulden. Der Vorsitzende hob das hervor, Breithaupt versicherte, er habe das für notig gehalten. Staatsanwalt Dr. Reiner wies darauf hin, daß in manchen dieser alten Hauskeller eine dumpfe Luft zu finden sei. Breithaupt rühmte seine Keller als luftig. Der Vorsitzende zeigte eine leichtere Fußkette und die sogenannte große Kette, mit der eine Hand und ein Fuß gefesselt und der Zögling an die Wand gekettet wurde. Diese Fesselungen sollen dazu gedient haben, Fluchtversuche zu verhindern. Der Vorsitzende stellte fest, daß weder aus dem Keller noch aus der auf dem Boden eingerichteten Zelle eine Flucht zu erwarten war. Die Beköstigung im Arrest war Wasser und Brot; nur an jedem dritten Tag sollte die gewöhnliche Kost eingehalten werden, aber auch das unterblieb zuweilen, so daß manche Jungen während des ganzen Arrestes nichts als Wasser und Brot, und dies auch noch in ungenügender Weise, bekamen. Herausgelassen wurden sie nicht zu einem Spaziergang, sondern nur zur Verrichtung ihrer Bedürfnisse. Straflisten wurden nicht geführt. :— Assessor Dr. Simon als Vertreter der Staatsanwaltschaft, ließ feststellen, daß auch in der Strafkolonne die angeblich Fluchtverdächtigen Ketten trugen, und zwar bei der Arbeit. :— Auf Befragen des Vertreters der Nebenklage Rechtsanwalts Dr. Rosenfeld erwiderte Breithaupt: Er habe wohl gewußt, daß bei diesen Jungen individuelle Erziehung nötig sei; er habe sich persönlich um sie gekümmert, ihre Personalakten studiert, Briefe an die Eltern geschrieben usw. Einen eigentlichen Unterricht gab es noch nicht, auch eine Bibliothek fehlte, aber »geeignete« Zeitungen waren vorhanden, außerdem wurden Andachten abgehalten und am Sonntag regelrechter Gottesdienst, auf den dann eine Sonntagserholung oder auch ein Spaziergang folgte. Rechtsanwalt Dr. Rosenfeld ließ schließlich noch eine Nachtragsfeststellung über die Bastonade machen. Breithaupt sagte, als Strafmittel sei sie nicht angeordnet worden, aber den Zögling Schwarzenberg habe er auf die Fußsohlen schlagen lassen, weil er mit den Füßen die Schläge abzuwehren suchte. :— Die anderen Angeklagten stimmten im allgemeinen den Angaben Breithaupts über das in Mieltschin übliche Straf- und »Erziehungs«-System zu. Sie selber seien sich, indem sie die angeordneten Züchtigungen vollzogen, nicht bewußt gewesen, daß sie sich strafbar machten. Breithaupt habe sie über diesen Punkt beruhigt, und auf ihn habe man sich verlassen. :— Engels bemerkte: Er habe Pastor Breithaupt wegen seiner Erziehungsmethode einmal Vorhaltungen gemacht. Der Pastor habe ihn darauf nicht wenig »angehaucht« mit dem Bemerken: das sei nicht seine Sache, mit Humanität und Menschenliebe sei bei den Knaben nichts auszurichten. Im weiteren bestätigte Engels, daß Breithaupt einmal den Zögling Schwarzenberg, weil dieser strampelte, auf die Fußsohlen schlagen ließ. Gegenüber seiner in der Voruntersuchung gemachten Angabe, daß Breithaupt für den Zögling Mauthe ausdrücklich 200 Schläge angeordnet habe, erklärte er jetzt, so genau wisse er das nicht. Übrigens seien dann tatsächlich »nur« 60 bis 70 Schläge gegeben worden. Geschlagen habe er (Engels) zuweilen auch aus eigener Machtvollkommenheit, weil er Breithaupts Zustimmung stillschweigend voraussetzte. Er hatte die Klopfpeitsche anschaffen müssen. In wessen Auftrag und zu welchem Zweck der Erziehungsgehilfe Listander diese angeblich zum Kleiderreinigen bestimmte Peitsche habe zusammendrehen müssen, stehe nicht fest. Der Vorsitzende bedauerte, daß der Zeuge Listander nicht zu finden sei. :— Wrobel bemerkte: Er habe auf seine Bedenken sich einmal von Breithaupt sagen lassen müssen: »50 Hiebe können die Jungen vertragen.« Im Arrest wurden die Zustände erst anders, als die Untersuchungskommission dagewesen war. :— Wendland: Er habe nie Bedenken gehabt. Über Mauthe hörte er Breithaupt sagen: »Und wenn er 200 bekommt!« :— Brosinsky soll, wie Breithaupt angab, entlassen worden sein, weil er sich zum Erzieher nicht geeignet und besonders bei der Abstrafung Schwarzenbergs ihm sehr mißfallen habe. Brosinsky versicherte, seine Entlassung sei durch seine Beschwerde über schlechtes Essen veranlaßt worden. Geschlagen habe er nie. :— Der Angeklagte Schüler gab an: Er habe aus Furcht, entlassen zu werden, die Prügelbefehle Breithaupts befolgt. Bedenken habe er nicht gehabt, weil Engels ihm gesagt habe: »Der Pastor verantwortet alles.« :— Der Angeklagte Riemschneider erzählte, daß am Abend vor Ankunft eines Trupps von Fürsorgezöglingen aus Berlin Breithaupt in einer Besprechung mit seinen Gehilfen gesagt habe, er werde sich morgen einen Jungen herausgreifen und ihm den Ernst der Sache zeigen. Am andern Tage habe er dann sogleich den Zögling Pekel, obwohl dieser nicht das geringste begangen hatte, als ersten verprügelt. Breithaupt bestritt dies. Riemschneider wiederholte seine Angabe unter Beteuerungen. Keiner der andern Angeklagten erinnerte sich jenes Vorfalles, aber Riemschneider blieb mit größter Bestimmtheit dabei, er müßte gegen sein Gewissen sprechen, wenn er es anders sagte. :— Auch der Angeklagte Habedank versicherte, daß er sich der Strafbarkeit nicht bewußt war. :— Es wurde alsdann mit den Zeugenvernehmungen begonnen. :— Magistratsrat Dr. Voigt berichtete über die Gesichtspunkte, welche bei Abschiebung der Zöglinge aus Lichtenberg nach Mieltschin maßgebend gewesen seien, und über das Material, welches in Frage komme. Es wurde dabei auch die Frage erörtert, ob man nicht einen Fehler begangen hätte insofern, als man nach Mieltschin Zöglinge geschickt habe, die wenig geeignet waren zum Aufenthalt in einer offenen Anstalt. Die Jungen, die nach Lichtenberg kommen, seien schon nicht die besten. Wie die Auswahl der Jungen, die nach Mieltschin kamen, stattgefunden, wußte der Zeuge nicht. Dagegen bekundete er, in allen Vorverhandlungen sei immer darauf hingewiesen worden, daß in Mieltschin die Disziplinarbestimmungen der Lichtenberger Anstalt sinngemäße Anwendung finden sollen. Es sei kaum denkbar, daß der Leiter der Anstalt nicht in den Besitz der betreffenden Anweisung gekommen sein sollte. :— Der Vorsitzende wies in einer Zwischenbemerkung auf die Flucht des Zöglings Ruppert hin, auf die an die Waisenverwaltung gerichtete Beschwerde seiner Eltern, auf die Veröffentlichungen im »Vorwärts«, die zur Entsendung einer Untersuchungskommission führten. Magistratsrat Dr. Voigt war im Auftrage der Waisenverwaltung zusammen mit dem Stadtverordneten Dr. Bernstein in Mieltschin. Da er wußte daß er bei der Zeugenvernehmung mit Zeugen zu tun hatte, die nicht gerade die besten seien, habe er nur das als festgestellt in seinem Bericht angenommen, was mit den eigenen Angaben der Angeklagten übereinstimmte und was der Anblick an Ort und Stelle selbst bestätigte. So habe der Anblick der mit Fußketten herumlaufenden Zöglinge geradezu ungeheuerlich auf ihn gewirkt. Breithaupt habe ihm selbst zugegeben, daß er 50 Hiebe habe erteilen lassen. Breithaupt habe bei den Untersuchungsmaßnahmen den Eindruck eines seelisch gebrochenen Mannes gemacht. Er (Zeuge) habe den Eindruck gehabt und auch in seinem Bericht wiedergegeben, daß Pastor Breithaupt wohl nicht gehauen habe, um zu hauen, daß er sich vielfach nicht bewußt gewesen, durch seine Maßnahmen die Grenzen des erlaubten Züchtigungsrechts zu überschreiten und daß er, wenn ihm das Unangemessene dieser Erziehungsmethode streng klar gemacht würde, er vielleicht noch weiter an seiner Stelle bleiben konnte. Der Betrieb in Mieltschin sei damals leider noch nicht vollständig hergestellt gewesen, es wurde noch gebaut; Pastor Breithaupt klagte darüber, daß die Bauarbeiter häufig den Fluchtplänen der Zöglinge Vorschub leisteten. :— Inspektor Buth, der früher die Anstalt Lichtenberg leitete und jetzt pensioniert ist, bekundete über die Auswahl der nach der offenen Anstalt Mieltschin zu sendenden Zöglinge, daß kein Zögling »abgeschoben« worden sei, nur um ihn loszuwerden. Er (Buth) wurde vom damaligen Vorsitzenden der Waisenverwaltung nach Mieltschin geschickt, um sich die Anstalt anzusehen. Er habe aber mit Breithaupt nicht eingehend über Erziehungsfragen gesprochen, weil das »Mißverständnisse hätte hervorrufen« können und ihm »unter Umständen einen Rüffel von der Waisenverwaltung eingebracht« hätte. Er habe Breithaupt nur ans Herz gelegt, daß nicht die Aufseher die Zöglinge schlagen dürfen. Er erinnere sich, daß Breithaupt brieflich um die Lichtenberger Instruktion gebeten habe. :— Vors.: Wie kam es, daß sie nicht geschickt wurde? :— Zeuge: Ich hatte gar keine Befugnis dazu. :— Die Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Illch und Rechtsanwalt Dr. Hirschfeld wiesen auf die Qualität der aus Lichtenberg überwiesenen Zöglinge hin. Buth erwiderte, Breithaupt selber habe sich im ganzen über die ihm zugewiesenen Zöglinge lobend geäußert und nur zwei oder drei als »böse Burschen« bezeichnet. :— Der erste Lehrer in der Lichtenberger Anstalt und Vertreter des Erziehungsinspektors Hentschel bestätigte, daß bei der Auswahl der nach Mieltschin zu schickenden Zöglinge nicht der Gedanke vorgewaltet habe, die schlimmsten Elemente loszuwerden. Als er die Mieltschiner Anstalt besichtigte, habe er gefunden, daß sie äußerlich einen »ausgezeichneten« Eindruck machte. Er habe verschiedene Zöglinge gefragt, ob es ihnen dort gefällt und die Antwort erhalten: »Sehr gut.« Einzelne erklärten, sie möchten nicht wieder zurück, sondern möchten dort bleiben; keiner habe gesagt, daß er gezüchtigt worden sei. Pastor Breithaupt, mit dem er sich unterhalten, schien ein äußerst warmes Herz für die Jungen zu haben. Er äußerte sich u. a. dahin, daß er ihnen hohe Löhne gutschreiben wolle, damit sie sich nach einigen Jahren ein Anwesen kaufen könnten. Er habe wiederholt gesagt, daß für ihn die Dienstvorschriften in Lichtenberg maßgebend seien. In Lichtenberg sei ein regelmäßiger Unterricht von täglich zwei Stunden erteilt worden. :— Vors.: Als Sie aber Mieltschin besuchten war in dieser sogenannten Fürsorgeanstalt davon keine Rede? :— Zeuge: Damals war kein Lehrer dort angestellt. Soviel ich mich erinnere, sagte mir Breithaupt: Es solle später ein Lehrer hinzugezogen werden. In der Anstalt Lichtenberg seien einige zum Schutz der Anstalt angestellte Aufseher bewaffnet, Gummiknüppel gebe es aber in Lichtenberg nicht. Nur Leute von tadelloser Führung werden angestellt, vorbestraft dürfen keine sein. :— Vors. (zu Breithaupt): Sie hatten also die Disziplinarvorschriften nicht, obwohl Ihnen bekannt war, daß Sie danach handeln mußten. Wonach handelten Sie denn nun? :— Angekl.: Ich habe mir von verschiedenen anderen Anstalten Hausordnungen und Vorschriften geben lassen. :— Vors.: Was für Anstalten waren das? :— Angekl.: Es waren keine Fürsorgeanstalten. :— Vors.: »Da gab es wohl auch keine Prügel.« :— Der Angeklagte schwieg. :— Vertreter der Nebenkläger, Rechtsanwalt Dr. Rosenfeld: Herr Hentschel: Würden Sie es für angemessen halten, Zöglinge zu fesseln? :— Zeuge: Wir in Lichtenberg tun das nicht. :— Rechtsanwalt Dr. Rosenfeld: Wie steht es mit der Prügelstrafe in Lichtenberg? Es wird doch darüber eine Statistik geführt. 1907 sollen 7,9 %, 1908 8,1 % der Zöglinge geprügelt worden sein? :— Zeuge: Das kann richtig sein, im letzten Jahre wurden wohl nur drei Zöglinge geprügelt. :— Auf Befragen des Verteidigers Rechtsanwalts Dr. Hirschfeld erklärte der Zeuge es für möglich, daß die Lichtenberger Zöglinge auf dem Transport nach Mieltschin gefesselt waren. Dies sei wohl deshalb geschehen, weil die Zöglinge sich ungern aus der Nähe von Berlin wegbringen ließen und daher Flucht zu besorgen war. :— Pastor Matthies: Als er die Anstalt Mieltschin einrichten sollte, sah er sich zunächst andere Anstalten, auch Hoffnungsthal, an. In Hoffnungsthal habe er Breithaupt kennen gelernt. Dieser schien ihm geeignet zur Leitung der neuen Anstalt. Als Breithaupt ihm später schrieb, er wünsche sich in einer Arbeit zu betätigen, die so recht für eine Manneskraft paßt, wurde er aus den Bewerbern ausgewählt. :— Vors.: Sprachen Sie mit ihm über das Wesen der Fürsorgeerziehung? :— Zeuge: In Hoffnungsthal sagte er mir, er habe sie in Bethel kennen gelernt. :— Vors.: Ja, er ist zweimal in Wietingsmoor gewesen! :— Zeuge: Ich habe angenommen, Breithaupt sei seiner Aufgabe gewachsen, auch habe ich die Anwerbung der Erziehungsgehilfen ihm überlassen. Unterricht der Zöglinge war geplant; der Zusammenbruch führte dazu, daß schließlich überhaupt kein Lehrer angestellt wurde. Bezüglich der Disziplin und im besonderen der Züchtigungen hatte Breithaupt mir gesagt, er werde seine Erfahrungen aus dem Johannesstift zugrunde legen. Im Johannesstift sollen aber nur drei bis fünf Schläge gegeben werden. Daß für Mieltschin die Lichtenberger Vorschriften gelten sollten, wußte Breithaupt, weil es ja in dem ihm bekanntgegebenen Vertrag mit Berlin stand. Um Erlangung der Vorschriften hat sich Breithaupt vergeblich bemüht. Auch ich habe sie nie zu sehen bekommen. In Mieltschin ist mir über Breithaupt nie eine Beschwerde zu Ohren gekommen, nie habe ich etwas von übermäßigen Züchtigungen gehört, bis der Artikel des »Vorwärts« erschien. Als ich dann Breithaupt darüber befragte, antwortete er: »Was geschehen ist, kann ich verantworten.« Auch beantragte Breithaupt selber gegen sich eine Disziplinaruntersuchung. :— Vors.: Was war denn geschehen? Was gab er zu? 50 Hiebe? 100? :— Zeuge: Die im »Vorwärts« angegebene Zahl der Schläge hielt ich von vornherein für Übertreibung. Ich hatte den Eindruck, als ob Breithaupt nicht recht wußte, wie er zu der Verhängung solch hoher Strafen gekommen war. Sonst ist Breithaupt freundlich mit den Burschen umgegangen, das ist mir auch, auf Befragen der Burschen bestätigt worden. :— Vors.: Wie erklären Sie es sich dann, daß die vorgekommenen Dinge Ihnen verborgen blieben? :— Zeuge: An der Stimmung der Burschen habe ich nie etwas bemerkt, vielleicht deshalb, weil sie die körperliche Strafe wohl nicht so schwer empfanden. Daß Breithaupt leicht erregt war, kann ich nicht sagen, doch hat Breithaupt allerdings Widerspruch nicht vertragen können. Eine ärztliche Aufsicht ist für die Anstalt geplant gewesen, vorerst hatte ich nur privatim mit Kreisarzt Dr. Boehnke (Witkowo) abgemacht, daß er sich um Mieltschin kümmern möchte, wenn es seine Zeit erlaubte. :— Pastor v. Bodelschwingh (Bethel bei Bielefeld), ein Sohn des »alten Bodelschwingh«, berichtete über Breithaupts Aufenthalt in Lobetal, wo er die Stellung eines pflegenden Bruders gehabt habe und als »Vorarbeiter« tätig gewesen sei. Br. habe sich dort seiner Aufgabe, so hatte der Vater des Zeugen erklärt, mit großem Eifer und mit vieler Hingabe gewidmet. Allerdings sei bei Br. damals eine gewisse Neigung zur Erregtheit und zur Unklarheit des Urteils zu bemerken gewesen. Große Menschenkenntnis habe er nicht gehabt, wohl aber ein selbstbewußtes Auftreten, das den tatsächlichen Verhältnissen nicht entsprach. Br. wäre weder dem Vater des Zeugen noch ihm selber als der geeignete Mann für Mieltschin erschienen; beide hätten ihn nicht empfohlen, wenn sie gefragt worden wären. Aus Lobethal wurde Br. entlassen wegen eines Konfliktes mit der Polizei. Er war in Berlin, so bemerkte der Zeuge, »betrunken und verkehrshindernd aufgefunden und zur Polizei gebracht worden«. :— Staatsanwalt Dr. Reiner fragte, warum denn dann Br. so gute Zeugnisse aus Hoffnungstal usw. habe. :— Zeuge: Die wurden von meinem Vater ausgestellt, aber vor jenem Vorfall. Nach Br.s Entlassung haben übrigens die Gnadentaler Kolonisten um seine Wiederanstellung gebeten. :— Über den Angeklagten Engels, den der Zeuge gleichfalls kennen gelernt hatte, äußerte er sich nicht ungünstig. Auch der Angeklagte Wendland sei ihm bekannt, er sei jetzt sogar wieder in Bethel, doch könne er kein bestimmtes Urteil über ihn abgeben. Auf eine Frage des Vorsitzenden nach der Prügelstrafe in Bethel erklärte der Zeuge: Sein Vater sei fälschlich als ein »großer Verfechter der Prügelstrafe« hingestellt worden. Das Gegenteil sei der Fall, doch habe er allerdings gemeint, daß für einen Jungen ein Schlag manchmal besser als einsperren sei. :— Ansiedler Fletemeyer aus Mieltschin bekundete, auch in der Bevölkerung sei bekannt, gewesen, daß Br. mit Peitschenhieben und Arrest die Jungen zu hart strafte. Von einer besonderen »Voreingenommenheit« der Polen gegen Br. wisse er nichts, wenn es auch richtig sei, daß die Polen nicht gut auf die Deutschen zu sprechen seien. In der Voruntersuchung habe er (Zeuge) gesagt, Br. sei ihm sehr heftig vorgekommen, »wie ein Barbar«. Einmal habe er gesehen, wie Br. einen Jungen mit der Faust auf den Kopf schlug, da habe er (Zeuge) gerufen: »Gnade! Gnade!« Br. aber habe geantwortet: »Ach was, Gnade!« (Das war im September 1910.) Breithaupt bemerkte zu jenem Vorfall: Es handle sich um den Zögling Fisahn, den er damals wegen dummer Redensarten wohl mit der Faust geschlagen habe. Zu Fletemeyer habe er nur gesagt, er solle seine Nase nicht hineinstecken. Auf eine Frage des Justizrats Wronker bemerkte der Zeuge: Er habe Br. mit den Jungen der Anstalt auch mal am Sonntag einen Ausflug machen sehen. Auf eine Frage des Rechtsanwalts Illch bekundete der Zeuge, daß nach Aufdeckung der Mieltschiner Zustände er und andere Mieltschiner dem Breithauptschen Anstaltsgottesdienst ferngeblieben seien, doch sei das nicht auf Anstiften des Lehrers Wendler geschehen. :— Oberförster Redlich, Mitglied des Aufsichtsrats der G. m. b. H. »Fürsorgestift Mieltschin«, hatte wohl Gerüchte über Vorkommnisse in der Anstalt Mieltschin vernommen, ihnen aber nicht geglaubt, bis die Zeitungsmeldung kam. Nachher habe Br. ihm gesagt, er habe geglaubt, der Stadt Berlin einen Gefallen zu tun, wenn er ihre Zöglinge nicht entfliehen lasse und ihr Kosten erspare. :— Bauunternehmer Göldner war bei dem Bau der Anstalt tätig. Zöglinge haben ihm gesagt, es gefalle ihnen trotz der Schläge in Mieltschin besser als in Lichtenberg. Breithaupt habe ihm geklagt, daß die Jungen so schwer zu behandeln seien, auch habe er gebeten, die Arbeiter möchten sich nicht hineinmengen. Maurerpolier Wittig habe sich über Mißhandlungen aufgeregt, doch der übertreibe sehr. Wittig und auch Lehrer Wendler seien dem Pastor feindlich gesinnt gewesen. :— Auch dem Pastor Voit, einem Mitglied des Aufsichtsrats der Anstalt Neu-Zedlitz, war nichts über Mißhandlungen in Mieltschin zu Ohren gekommen. Bei Besuchen hatte er den Eindruck, daß Breithaupt »nicht despotisch« war. Das Verhältnis zu den Zöglingen war »nett« und einen redete Br. mal »Mein Junge!« an. :— Maurermeister Gerhard aus Gnesen, der Bauarbeiten für die Anstalt übernommen hatte, führte alles auf einen Racheakt des Poliers Wittig zurück, über den Breithaupt Klage geführt habe, sowie auf die Intrigen des mit Wittig verbündeten Lehrers Wendler. Der Vorsitzende sagte ihm, es seien ja tatsächlich vorgekommene Mißhandlungen festgestellt, z. B. 100 Peitschenhiebe für einen Einbruchsdiebstahl. Der Zeuge bemerkte: ihm sei davon nichts bekannt gewesen. Er habe nur fürchterliches Geschrei manchmal gehört. Mit Breithaupt hatte er oft und eingehend über seine Erziehungsmethode gesprochen. Dabei habe Br. Strenge für nötig gehalten und gesagt: »Mit Prügeln habe ich in einer früheren Anstalt sehr gute Erfolge gehabt.« :— Angekl. Breithaupt: Ich entsinne mich dessen nicht. :— Vors.: In kritischen Fällen kommen Sie immer mit der Erwiderung: »Ich entsinne mich nicht.« :— Breithaupt hat gegenüber dem Zeugen geklagt, Berlin schicke ihm den Auswurf der Menschheit, sogar Halbidioten. :— Polizeikommissar Schnee (Witkowo) hat »nichts Ungehöriges erfahren«. Von diesem Pol.-Kom. hatte Br. die »große Kette« entliehen. Der Vorsitzende meinte: »Das müßte dann schon ein schwerer Mörder gewesen sein.« :— Angekl. Brosinsky fragte, ob Zeuge sich erinnert, daß er einmal den Zögling Schwarzenberg nach einer Abstrafung zu sehen bekam und diese nicht für zu stark hielt. Der Zeuge erinnerte sich nicht. :— Regierungsbaumeister Drescher bekundete: Er war in Mieltschin überrascht, »wie wenig zuchthausmäßig die Anstalt und die ganze Behandlung war«. :— Vors.: Gingen Sie davon aus, die Behandlung von Fürsorgezöglingen müsse zuchthausmäßig sein? :— Zeuge: Das nicht. Aber körperliche Mißhandlungen sah ich nicht. Ich hatte den Eindruck, daß Br. an seine Aufgabe mit großer Begeisterung heranging. :— Ingen. Heinschke, der als Beauftragter der Deutschen Lagerhausgesellschaft in der Anstalt Mieltschin Bauarbeiten ausführte, hat »die Jungen sehr vergnügt« gefunden. Polier Wittig und Monteur Fleischer seien dem Pastor feindlich gesinnt gewesen, letzterer habe ihm auch mal mit einem Verwandten in Berlin gedroht, der »bei der Sozialdemokratie eine führende Stellung habe und dem er alles mitteilen werde.« :— Vorsitzender: »Lassen wir die partei-politischen Erörterungen aus dem Spiel.« :— Die Erörterung der Einzelfalle begann mit dem Fall Auders, an dem die Angeklagten Breithaupt und Engels beteiligt waren. Der Schneiderlehrling Auders hatte bei seiner Einlieferung am 4. Mai 1909 im Stiefel einen Brief für einen anderen Zögling mitgebracht und entfloh dann. Nach seiner Wiederergreifung ließ Breithaupt ihm durch Engels 50 Peitschenhiebe geben. Einige Zeit später soll Auders zu einem bei dem Umbau der Anstalt beschäftigten Maurer gesagt haben: »Lassen Sie nur erst die kessen Jungens aus Berlin kommen, dann spielen wir die Herren und hauen den Meistern die Jacke voll.« Die Frau des Aufsehers Wrobel, die das angeblich gehört hat, hinterbrachte es dem Pastor, und der verordnete die üblichen Hiebe. Wieviel waren es, fragte der Vorsitzende. »Es werden wohl 50 gewesen sein,« meinte Engels. Breithaupt mußte dem Gericht vormachen, wie er mit der Peitsche geschlagen habe. Er bemerkte dazu: »Mit aller Wucht, aber nicht mit voller Körperkraft.« Der Vorsitzende stellte fest, daß Auders früher an Kniegelenktuberkulose gelitten und daher ein verkürztes Bein habe. :— Als erster Zeuge unter den geladenen Fürsorgezöglingen hinkte Auders in den Saal. Der jetzt 19 jährige junge Mann, den der Vorsitzende nochmals eindringlich zur Wahrheit ermahnte, bekundete: Er sei sogleich in der ersten Nacht mit Zögling Graske aus Mieltschin entflohen, weil Graske ihm gesagt habe: »Hier gibt's Keile!« Schon in Gnesen habe er sich freiwillig auf der Polizei gestellt. Nach seiner Wiedereinlieferung in Mieltschin habe Breithaupt ihm durch Engels 50 Hiebe geben lassen. Wrobel habe ihm das Hemd höher ziehen müssen, Breithaupt habe die Uhr gehalten, Engels habe geschlagen und sich alle Mühe gegeben, tüchtig zu schlagen, er selber habe die Schläge zählen müssen. Es habe sehr weh getan, sodaß es schien, einzelne Stellen seien wund geschlagen worden. Etwa 3 Wochen später sei er von einem polnischen Arbeiter gefragt worden, ob er »Keile gekriegt« habe. Da habe er erklärt, wenn erst andere Jungen kämen, die sich nicht schlagen ließen, werde es hier anders werden. Von »kessen Jungen«, von »Herren spielen« und »den Meistern die Jacke voll hauen«, habe er nicht gesprochen. Bald darauf habe Breithaupt, der wohl gelauscht haben müsse, ihn am Kragen gepackt und ihn mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Er habe ihn zum Herrenhaus geführt, vor dessen Tür Schwester Olga mit Gutsinspektor Bartz stand, und im Hause ihm erst einen Hieb über den Kopf und dann mit der Peitsche oder dem Stock 50 und mehr Schläge übers Gesäß gegeben. Als er (Auders) im August über die erduldeten Mißhandlungen vernommen wurde, sagte er dem Pastor Matthies nichts von dieser zweiten Abstrafung, weil bei der Vernehmung Breithaupt zugegen gewesen sei. Erst später machte er in Lichtenberg genaue Angaben darüber. Nach der Bestrafung sei er um die Frühstückszeit in den Kartoffelkeller gesperrt worden, in dem er ohne Nahrung bis zum Abend habe bleiben müssen. Abends sei er nach der Station gebracht worden, und nun habe Breithaupt ihn nochmals geschlagen, zunächst mit dem Weichselstock, dann mit der Reitpeitsche; 50 Hiebe oder mehr seien es im ganzen gewesen. :— Vors.: Warum haben Sie hiervon bisher nichts gesagt? :— Zeuge: Ich wollte immer noch nicht so schlecht handeln. Ich wollte die Sache verheimlichen. Ich dachte ja nicht, daß ein so großer Prozeß daraus werden würde. :— Breithaupt und Engels erklärten, daß sie von dieser Bestrafung nichts wissen. :— Auders hielt seine Angaben aufrecht. Im übrigen erklärte er, daß Breithaupt sonst immer gut zu ihm gewesen sei, nur gestraft habe er sehr streng. Breithaupt habe auch Ausflüge mit seinen Zöglingen unternommen und dabei alles mitgemacht. Über seinen Beinschaden bekundete Zeuge, daß er ihn seit seinem 9. Jahre habe. Er sei durch »Kniewasser« nach einem Sprung entstanden, und er habe deshalb zwei Jahre im Krankenhaus zubringen müssen. Dem Pastor Breithaupt habe er das sogleich am Tage seiner Einlieferung nach Mieltschin gesagt. Auf die Frage des Vorsitzenden, wie oft er entflohen sei, antwortete Auders, beim zweitenmal sei er nach Berlin gelangt. Doch habe dann ein Herr vom »Vorwärts«, der zu seinen Eltern gekommen sei, ihn gesehen und ihm geraten, sich lieber wieder der Waisenverwaltung zu stellen, das habe er getan. :— Zögling Rietz schilderte eine Mißhandlung von Auders, bei der er (Zeuge) 71 Hiebe gezählt habe. :— Die »Schwester Olga«, jetzt Frau Schrader, geb. Redwanz, die in Mieltschin dem Wirtschaftsbetrieb vorstand, konnte sich an nichts mehr erinnern. Sie meinte zunächst, nicht dabeigewesen zu sein, wenn geprügelt wurde. Erst auf Vorhalten fiel ihr ein, daß sie wenigstens zweimal dabei war. Aber gekümmert habe sie sich um nichts, nur schreien habe sie die Jungen gehört. Gesehen habe sie weder, wie Auders durch Breithaupt ins Herrenhaus geführt wurde, noch einen anderen Fall, bei dem der Zögling Manthe an einen Baum gebunden und geschlagen worden sein soll. Der Vors. mahnte: Sie dürfen unter keinen Umständen mit der Wahrheit zurückhalten. Schonung gibt es hier nicht. Haben Sie nun noch etwas mitzuteilen? :— Zeugin: Die Zöglinge haben eine Sparbüchse mit Geld gestohlen; ich nehme wenigstens an, daß es Zöglinge waren. :— Dem Vert. Justizr. Friedmann bestätigte die Zeugin noch, daß Breithaupt selber bedauert habe, streng sein zu müssen. :— Vernommen wurde noch ein Maurer Ibrand, der in der Anstalt Mieltschin an den Umbauten gearbeitet hatte. Er hörte und sah schlagen, und auch andere erzählten ihm, daß dort viel und kräftig geschlagen werde. Von Polen sei gesagt worden, wenn das einer ihrer Leute wäre, so würden sie dagegen vorgehen. Einmal habe er gesehen, wie ein Junge vor einem Speicher sich sogleich über das Treppengeländer legen mußte und von Breithaupt 20 bis 25 Hiebe mit dem Handstock bekam. Breithaupt bemerkte, das sei Ehrlich gewesen, der sich an Drenske vergriffen hatte. Dafür habe er ihn auf frischer Tat gestraft; 20 bis 25 Hiebe, das könne stimmen. :— Es gelangte alsdann der Fall des Zöglings Graske zur Verhandlung. Breithaupt bemerkte auf Befragen des Vorsitzenden: Graske war ein gefährlicher Bursche. Er war bereits wegen Erpressung und widernatürlicher Unzucht bestraft. Er ist eines Tages mit dem Zögling Auders nach Berlin entwichen und hat dort in homosexuellen Kreisen verkehrt. Er hatte sich ganz besonders in Berlin in derartigen Cafés aufgehalten und dort Herrenbekanntschaften gemacht. Als er nach vier Wochen zurückgebracht wurde :— er kam in feiner Kleidung :— habe ich befohlen, ihm 50 Hiebe zu versetzen. :— Vors.: Graske behauptet, es seien ihm während der Züchtigung Fußfesseln angelegt worden? :— Breithaupt: Ich bin bei der Züchtigung nicht dabei gewesen, ich halte das aber für ausgeschlossen, da die Zöglinge niemals in gefesseltem Zustande Prügel bekamen. :— Vors.: Graske soll alsdann mit einer Kette an die Wand geschlossen worden sein? :— Breithaupt: Auch das ist falsch. :— Es wurde hierauf der 20 jährige Fürsorgezögling Ernst Graske, der wegen Diebstahls eine längere Gefängnisstrafe verbüßte, als Zeuge vorgeführt. Er bekundete: Er sei im Mai 1909 von Lichtenberg nach Mieltschin gekommen. Das Essen war recht gut, nur die Behandlung, ganz besonders von Seiten des Pastors Breithaupt und des Inspektors Engel, war sehr schroff. Eines Tages habe ihm der Zögling Auders, den er von Lichtenberg aus kannte, einen Brief überbracht, in diesem wurde ihm mitgeteilt, daß, wenn er ausrücken wolle, er bei einer Frau Schmidt in Berlin Unterkommen finden könne. Er sei deshalb am folgenden Morgen mit Auders zusammen ausgerissen. Als er nach Mieltschin zurückgebracht wurde, habe ihm zunächst Pastor Breithaupt einige Faustschläge ins Gesicht versetzt. Alsdann mußte er alles bis aufs Hemd und Hose ablegen, es wurden ihm an beiden Beinen Fesseln angelegt und darauf habe er von Engel 50 wuchtige Schlage mit einer Reitpeitsche erhalten. Er habe laut geschrien. :— Vors.: Haben Sie noch heute wunde Stellen? :— Zeuge: Jawohl, ich habe tiefe Narben. Ich wurde alsdann vom Meister Wrobel in die Arrestzelle gesperrt und mit einer eisernen Kette, die an einem Ring in der Mauer befestigt war, angeschlossen. Außerdem blieben die Fußketten an beiden Beinen. :— Vors.: Konnten Sie sich hinlegen? :— Zeuge: Nein, das angeschlossene Bein konnte ich nicht ganz bis zum Erdboden herunter bekommen. Ich war infolgedessen genötigt, mich auf einen Wassereimer zu setzen und habe so in sitzender Stellung geschlafen. Während der ganzen 12 Tage habe ich nur morgens, mittags und abends je ein Stuck Brot und je ein Liter Wasser bekommen. :— Vors.: Haben Sie erhebliche Folgen von der Züchtigung davon getragen? :— Zeuge: Nein, aber ich habe noch heute sehr oft Reißen, weil ich in Mieltschin auf den Feldern vielfach stundenlang im nassen Schlamm arbeiten mußte. Ich gehörte zur Strafkolonne. Nach der zweiten Züchtigung wurde ich an die Bettstelle angeschlossen. Sechs Wochen lang habe ich Tag und Nacht die Fußfesseln tragen müssen. :— Angekl. Breithaupt bestritt, daß Graske an die Wand gefesselt worden sei. :— Angekl. Wrobel gab als möglich zu, den Angeklagten an die Wand gekettet zu haben. Wenn dies geschehen, dann habe dies unbedingt Breithaupt angeordnet. :— Graske zeigte alsdann auf Auffordern des Vorsitzenden, mit Hilfe der Ketten, die auf dem Gerichtstisch lagen, wie er gefesselt worden sei. :— Der frühere Leiter der Lichtenberger Anstalt Buth und Lehrer Hentschel (Lichtenberg) bemerkten: Es sei kein Anlaß vorhanden, an den Worten Graskes zu zweifeln. :— Gerichtsarzt Med.-Rat Dr. Hoffmann: Die Behandlung des Graske, in Verbindung mit der Kostentziehung, der Fesselung und der mangelhaften Möglichkeit der Lagerung während der Nacht, sowie das Schlafen mit durchnäßten Hosen bedingen, zusammen genommen, eine arge Gefährdung der Gesundheit und des Lebens. Er sei lange Zeit Zuchthausarzt gewesen und zwar zu einer Zeit, als im Zuchthaus noch geprügelt wurde. Es seien im Höchstfälle 15 Hiebe verabreicht worden. 50 Hiebe sei eine geradezu ungeheuerliche Strafe. :— Der Zeuge Graske bekundete noch auf Befragen: Er sei später einmal beim Rauchen ertappt worden. Er habe deshalb 25 Hiebe erhalten und die Fußkette angelegt bekommen. Wegen eines dritten Vergehens habe er nochmals 50 Hiebe erhalten. :— Es erschien alsdann als Zeuge der ehemalige Fürsorgezögling Schwarzenberg: Er sei in Hamburg bei der Heringsfischerei gewesen und mit einem Schiffe nach Brasilien gefahren. Als er nach Berlin zurückkam, wurde er in die Lichtenberger Anstalt und von dort nach Mieltschin überführt. Eines Tages sei Pastor Breithaupt überbracht worden, daß er mit anderen Zöglingen ausreißen wolle. Obwohl das nicht wahr war, habe ihn Breithaupt mit der Faust ins Gesicht geschlagen und ihn in die Station gebracht, wo er 50 Hiebe erhalten sollte. Er habe sich gesträubt mit dem Bemerken, daß er unschuldig sei. Darauf haben sofort acht Wärter mit Gummiknüppeln auf ihn losgeschlagen. Er habe versucht zu entkommen und habe ein Fenster eingeschlagen, durch das er hinausspringen wollte. Die Wärter haben ihn jedoch mit Gewalt gefesselt, ihn über den Stuhl gelegt, ihm das Hemd heraufgezogen und nun habe er von Inspektor Engels 50 Hiebe auf den Gesäßteil erhalten. Darauf habe Breithaupt gerufen: »Nun ist's genug, jetzt auf die Fußsohlen!« Darauf habe er 30-40 Hiebe auf die Fußsohlen erhalten. Er sei alsdann 3 Tage in die Arrestzelle gesperrt worden. Pastor Breithaupt habe auch später eingesehen, daß er unschuldig war. :— Vors.: Haben Sie dies nicht dem Herrn Pastor vorher gesagt? :— Zeuge: Ich suchte mich zu verteidigen, der Herr Pastor hat mich aber gar nicht angehört, sondern sofort drauf losgeschlagen. :— Die Angeklagten bestritten, daß der Zeuge während des Prügelns gefesselt worden sei, sie gaben jedoch zum Teil zu, auf den Zeugen mit Gummiknüppeln eingeschlagen zu haben, da eine Revolte der Zöglinge befürchtet worden sei. Der Zeuge habe nämlich gerufen: »Ein alter Seemann laßt sich doch nicht schlagen, helft mir, Kameraden!« Pastor Breithaupt hatte angeordnet, daß alle Zöglinge der Prozedur beizuwohnen hatten. :— Der Zeuge blieb mit voller Entschiedenheit bei seiner Bekundung. :— Der 17 jährige Fürsorgezögling Vollbrecht hatte wegen derselben Sache 50 Peitschenhiebe, die ihm Engels und Wrobel appliziert hatten, auf das Gesäß erhalten. Bald darauf hatte Vollbrecht zu einem Maurer geäußert: »Gegen Pastor Breithaupt schwebe ein Verfahren wegen vorsätzlicher Korperverletzung, er sei deshalb in Wittkowo vernommen worden. In Wahrheit war Vollbrecht wegen eines Diebstahls vernommen worden. Der Zeuge bekundete: Breithaupt habe ihn deshalb furchtbar mit der Faust und einem Stock über den Kopf geschlagen; alsdann habe er 50 Hiebe auf das Gesäß erhalten, es sei ihm die Kette angelegt worden und er sei fast vier Wochen lang bei Wasser und Brot eingesperrt worden, daß er sich nicht hinlegen konnte. :— Der Angeklagte Riemschneider bemerkte: Der Zeuge, der am Abend gebadet wurde, habe infolge der Züchtigung ausgesehen, wie ein tätowierter Indianer. :— Breithaupt bestritt, daß Graske 12 Tage lang nur Wasser und Brot erhalten habe. :— Angekl. Riemschneider: Den Zöglingen wurde mehrfach lange Zeit nur Wasser und Brot gegeben. Oft gab ich dann den Jungen aus Mitleid mein Frühstück, deshalb wurde Pastor Breithaupt sehr aufgebracht gegen mich. Ich sah einmal wie der Zögling Winkler, der in der Strafkolonne war, Getreide aß. :— Auf Befragen des Vert., Justizrat Wronker, wer Kostschmälerungen anzuordnen hatte, sagte Riemschneider: Wir konnten niemals selbständig handeln, sondern nur immer im Auftrage des Pastors Breithaupt. :— Fürsorgezögling Drenske, ein 16 jähriger skrofulöser Junge, erhielt 50 Peitschenhiebe, weil er mit einem anderen Zögling über Ausreißen gesprochen hatte. :— Der Fürsorgezögling Clemens hatte Zwiebeln aus dem Beet gerissen, um sie auf die Stullen zu legen. Er hat dafür von Breithaupt 25 Peitschenhiebe erhalten. Darauf wurde er gefragt, ob er wisse, weshalb er geschlagen worden sei, als er dies verneinte, bekam er von Engels nochmals 25 Peitschenhiebe. Das ganze Gesäß sei ihm infolgedessen geschwollen, er habe furchtbare Schmerzen gehabt. :— Fürsorgezögling Lenig hat wegen Lügens und Zigarettenrauchens ebenfalls 50 Peitschenhiebe erhalten. :— Es wurden hierauf noch mehrere Zeugen vernommen, die die Angaben der Zöglinge bestätigten und außerdem bekundeten: Sie seien an Händen und Füßen gefesselt von Lichtenberg nach Mieltschin transportiert worden. Dies habe auf den Bahnhöfen in Posen und Gnesen große Entrüstung hervorgerufen. :— Zögling Vollbrecht bekundete noch: Er sei zum zweiten Male geschlagen worden, weil er sich zu Maurern ungünstig über Breithaupt geäußert und ihn für einen rohen Patron erklärt hatte. Breithaupt habe ihm mit seinem Stock 20 Hiebe versetzt. Dann habe ihm im Stationshause Engels auf Befehl des Pastors noch 50 Peitschenhiebe auf das Gesäß verabfolgt, die ihn sehr schmerzten. Hierauf sei er in die Arrestzelle gebracht und dort angeschlossen worden, und zwar in der ersten Nacht mit der großen Kette. Bei Tage habe er gearbeitet, und zwar in der Strafkolonne. In dieser Strafkolonne sei er vier Wochen gewesen und habe die leichtere Fußkette getragen. Während der ganzen vier Wochen habe er nur Wasser und Brot als Kost erhalten, niemals Fleisch und niemals Suppe, doch habe ihm manchmal der Meister Albrecht, bei dem er arbeitete, etwas Fleisch heimlich zugesteckt. Er sei dann zwei Tage aus der Strafkolonne genommen, nachher aber wieder hineingesteckt worden und habe wieder die Kette tragen müssen. Nachdem die Kommission und Dr. Bernstein in Mieltschin gewesen, habe er den dritten Tag immer die richtige Kost erhalten. :— Vors.: Nach den Akten haben Sie bisher niemals etwas davon gesagt, daß Sie vier Wochen lang bei Wasser und Brot haben zubringen müssen. Wie ist das zu erklären? :— Zeuge: Ich bin nicht danach gefragt worden. :— Vors.: Ist das aber auch wirklich wahr? Uberlegen Sie es sich ganz genau, ob Sie sich nicht irren, und es sich doch vielleicht um eine wesentlich kürzere Zeit handelt. :— Zeuge: Ganz genau kann ich es nicht sagen, es mögen aber drei bis vier Wochen gewesen sein. Es war noch unter dem Kommando des Angeklagten Riemschneider. :— Vors.: Riemschneider, Sie hören, was der Zeuge sagt. Wie stellen Sie sich zu der Sache! :— Angekl. Riemschneider: Wie lange Zeit die Diät bei Wasser und Brot dauerte, weiß ich nicht. Richtig ist, daß bei einzelnen Arrestanten Wasser und Brot angeordnet wurde, doch glaube ich nicht, daß es vier Wochen gedauert haben kann. :— Justizrat Wronker wünschte genaue Angaben über die Quantitäten von Brot und Wasser, die täglich verabfolgt sein sollen. :— Der Zeuge erklärte: Morgens zwei Stullen und ein Becher Wasser, mittags ebenso und abends ebenso. :— Justizrat Wronker verwies darauf, daß nach den Wiegelisten der Zeuge in Mieltschin an Gewicht zugenommen habe. Das würde doch wohl unmöglich sein, wenn er wirklich vier Wochen lang nur Wasser und Brot genossen hätte. Nach verschiedenen Vorhalten kam der Zeuge damit heraus, daß er so oft wie möglich Gelegenheit gesucht und gefunden habe, sich heimlich Nahrungsmittel zu beschaffen und sich auf diese Weise satt zu essen. Er blieb aber dabei, daß die offizielle Beköstigung mit Wasser und Brot doch länger als drei Wochen gedauert habe. :— Lehrer Hentschel gab an, daß Vollbrecht am 26. April 1909 in Lichtenberg 54 Kilogramm wog, im Alter von 16 Jahren. :— Der Vors. stellte aus den Akten fest, daß Vollbrecht in Mieltschin im Juni 57 Kilogramm, im Juli 58 Kilogramm gewogen habe. Vollbrecht erklärte diese Zunahme daraus, daß ihm oft heimlich andere Kost zugesteckt worden sei. In Mieltschin habe er von allen diesen Dingen der Untersuchungskommission nichts gesagt, weil er Furcht gehabt habe. :— Eine Zeugin aus der polnischen Bevölkerung, Frau Matuscharska aus Mieltschin, wurde mit Hilfe eines Dolmetschers vernommen. Sie habe gesehen, wie Jungen vom Pastor und auch vom Inspektor geschlagen wurden. Im besonderen habe sie gesehen, wie der Pastor mit dem Stock zuhieb. :— Ein früherer Zögling Blechschmidt bekundete: Er sei nie geschlagen worden. Andere seien übermäßig geschlagen worden, wenn sie sich des Ungehorsams schuldig machten, der meist im Ausrücken bestanden habe. Der frühere Zögling Knopf schilderte eine Bestrafung Drenskes, bei der dieser sich in die Hosen gemacht habe. Drenske erklärte dazu, er habe nicht mehr austreten können, als die Bestrafung vorgenommen wurde. :— Breithaupt bemerkte: solche Beschmutzungen seien ein paarmal vorgekommen, er sei aber fest überzeugt, daß das nur geschah, um die Bestrafung zu verhindern. :— Eine »anständige Behandlung« hat der frühere Zögling Jahn genossen. Er bekundete: Wer bestraft wurde, »betrug sich danach«. Er habe aber gefunden, daß die Strafen doch ein bißchen zu viel waren. :— Stadtverordneter Dr. med. Bernstein : Auch schwer zu behandelnde Zöglinge könne man in offenen Anstalten unterbringen, aber dazu bedürfe es der geeigneten Erzieher, und daran habe es in Mieltschin gefehlt. Nach der Aufdeckung der dortigen Zustände sei er von der Waisenverwaltung nach Mieltschin entsandt worden. Bei den Verhören gewann er den Eindruck, daß die Jungen im wesentlichen bei der Wahrheit blieben. Er konnte auch Spuren der Mißhandlungen feststellen. Breithaupt, dessen ganze Persönlichkeit unter der Last der Beschuldigungen zusammenzubrechen schien, habe alles Wesentliche zugegeben. Vom Standpunkt des Arztes erkläre er die Strafen von 50 Peitschenhieben für grausam und barbarisch. In der Waisenverwaltung sei allmählich die Meinung durchgedrungen, daß die Prügelstrafe bedenklich sei. Durch Schläge auf das Gesäß werde das geschlechtliche Triebleben angeregt und oft in falsche Bahnen gelenkt. :— Medizinalrat Dr. Hoffmann: In den Schlägen auf die Fußsohlen sehe er nicht eine lebensgefährdende Behandlung. Er glaube, daß sie nicht sehr schmerzhaft gewesen sein können, da doch die Sohle härter als das Gesäß sei. Auch die Kostschmälerung halte er nicht für gefährlich, wenn sie nicht gerade einem sehr schwächlichen Zögling auferlegt werde. Eine direkte Lebensgefährdung nehme er in keinem der erörterten Fälle an. :— Die Anklage behauptete weiter, daß der Zögling Ehrlich weil er Fluchtabsichten geäußert hatte, 75 Hiebe erhalten habe. Ehrlich soll zunächst 25 Hiebe von Breithaupt mit dem Spazierstock, alsdann 25 Peitschenhiebe von Engels und darauf 25 Peitschenhiebe von Wrobel erhalten haben. Vors.: Angekl. Breithaupt: Kamen Ihnen denn keine Bedenken, mit dem Spazierstock zu schlagen? :— Breithaupt: Nein. Ich habe Ehrlich, weil er den Zögling Drenske geschlagen hatte, später nochmals mit dem Spazierstock geschlagen, es waren aber höchstens 25 Hiebe. :— Ein drittes Mal erhielt Ehrlich nach einer Flucht 50 Peitschenhiebe, die Engels und Wrobel verabreichten. :— Daß Ehrlich im Arrest, der dann über ihn verhängt wurde, zwei Nächte mit auf dem Rücken gefesselten Händen zugebracht habe, bestritt er. Auch den Vorwurf, daß er Ehrlich, nachdem er bei der Arbeit einen Bruch eines Mittelfußknochens erlitten hatte, sogleich habe weiter arbeiten lassen, sei unwahr. Ehrlich selber habe es im Bett nicht aushalten wollen, und auf eigenen Wunsch habe Ehrlich erklärt, dem Kalfaktor bei der Arbeit helfen zu wollen. :— Engels gab die Richtigkeit dieser Ausführungen zu. :— Fürsorgezögling Ehrlich, der hierauf als Zeuge vernommen wurde, bekundete: In Mieltschin wäre es »ja so weit ganz gut gewesen, wenn nicht die Hiebe gewesen wären«. Nach seiner Bestrafung wegen Fluchtabsichten habe er zwei Tage im Arrest nichts zu essen gehabt, weil er das ihm gereichte Brot nicht habe essen können. Während der Nacht habe man ihm mit einer »Acht« die Hände auf dem Rücken gefesselt, so daß er nicht hätte liegen können, wenn er nicht, die Beine anziehend, die gefesselten Hände unter ihnen hinweg nach vorn gezwängt hätte. Als ihm später ein Fluchtversuch mit Winkler und Karnal zunächst gelungen, sie aber dann wieder ergriffen worden seien, habe Breithaupt sie schon am Bahnhof mit Prügeln empfangen und mit seinem Weichselstock gehauen, so daß er Winkler unter dem Auge traf. Bei einer früheren Züchtigung habe er 50 Hiebe bekommen sollen, habe aber bei 26 falsch gezählt, und nun sei von vorn angefangen worden, so daß er 76 Hiebe bekam. Seine Prügelei mit Drenske sei weiter nichts als eine Backpfeife gewesen, für die dann Breithaupt ihn mit dem Weichselstock auf das Gesäß geschlagen habe. Bezüglich des Bruches eines Mittelfußknochens bekundete Ehrlich, Kreisarzt Dr. Boehnke (Witkowo) habe den Bruch eines Mittelfußknochens, den er erlitten, für nicht schlimm erklärt und einen Verband angelegt. Schon nach drei bis vier Tagen habe er (Zeuge) wieder aufstehen und dem Kalfaktor helfen müssen. Allerdings habe er nicht gesagt, daß er noch Schmerzen hätte. :— Vors.: Warum nicht? :— Zeuge: Weil ich fürchtete, daß ich Hiebe kriegen würde wegen Arbeitsverweigerung. Der Angekl. Brosinsky sei gut zu den Jungen gewesen, er habe ihnen sogar manchmal seine Stulle gegeben. :— Sachverständiger Dr. med. Bernstein hat in Mielltschin bei Ehrlich Narben gefunden, er vermag aber nicht zu sagen, ob die Verletzungen durch Stockhiebe oder durch Peitschenhiebe entstanden seien. :— Sachverständiger Dr. Steinbrück, der den später nach der Anstalt Warsow (bei Stettin) überwiesenen Ehrlich dort behandelt hat, hatte gleichfalls noch Narben bemerkt; er fand vor allem den Bruch des Mittelfußknochens noch ungeheilt. :— Lehrer Hentschel hat in Lichtenberg Ehrlich nicht für gewalttätig, sondern für einen rührigen Menschen gehalten, der nach Ausweis der Akten allerdings zum Umhertreiben geneigt habe. :— Im weiteren erklärte Breithaupt auf Befragen des Vorsitzenden: Er gebe zu, daß er dem Zögling Karnal wegen Flucht durch Engels 50 Peitschenhiebe habe geben lassen und daß Karnal noch mehrfach und von ihm selber geschlagen worden sei. Aber es sei ausgeschlossen, daß er ihm, wie die Anklage behauptet, einmal 50 Stockhiebe gegeben habe. »Ich nehme,« sagt er, »ja ganz gerne auf mich, daß ich 20, auch 25 Stockhiebe gegeben haben kann, aber über 25 niemals.« Für Karnal, der ein flinker Junge sei, habe er immer eine besondere Sympathie gehabt, und es habe ihm »immer weh getan, wenn Karnal gezüchtigt werden mußte.« Karnal habe ihm einmal unmittelbar nach einer Züchtigung gesagt: »Herr Pastor, ich danke Ihnen, ich habe es verdient, ich will wieder artig sein.« Als er Zweifel äußerte, habe Karnal erklärt: »Herr Pastor, ich wette mit Ihnen um eine Kiste Zigarren.« Breithaupt versicherte, er habe überhaupt zu seinen Jungen, mit wenigen Ausnahmen, in einem durchaus vertraulichen Verhältnis gestanden. :— Brosinsky bestritt, daß er bei einer Abstrafung Karnals mitgeschlagen habe; er habe ihn nur gehalten, um ihn am Entweichen zu hindern. :— Zögling Karnal, der alsdann als Zeuge erschien, bekundete: Es sei ihm in Mieltschin immer schlecht gegangen. Er wurde mehrfach geschlagen, im besonderen nach dem Fluchtversuch mit Ehrlich und Winkler. Bei der Wiedereinlieferung habe Breithaupt auf dem Wege vom Mieltschiner Bahnhof nach der Anstalt »mit seinem Spazierstock immer von oben runter gehauen, auf den Kopf und überall hin«. Bei einer Abstrafung, die Engels in Breithaupts Auftrage an ihm vornahm, sei er vor Angst unter einen Tisch geflüchtet, aber Engels habe immer weiter auf ihn eingehauen, ob hierbei Brosinsky mitgehauen habe, wisse er nicht. Breithaupt habe ihn allerdings gern gehabt. Auch habe er dem Pastor tatsächlich mal gesagt: »Ich habe die Prügel verdient.« Als der Vorsitzende fragte, es sei am Ende doch wohl nicht so böse in Mieltschin gewesen, brach Karnal plötzlich in Tränen aus. :— Vertreter der Staatsanwaltschaft, Assessor Dr. Simon: Sie sind wohl überhaupt nicht gerne in einer Anstalt? :— Zeuge: Nein. :— Assessor Simon: Wie oft sind Sie schon weggelaufen? :— Zeuge: Zwölfmal. :— Es wurde aus den Akten festgestellt, daß Karnal schon früher aus der Anstalt Rokitten einmal seinen Eltern geschrieben hatte: »In der weiten Welt kann aus mir nichts werden, wenn ich nicht bei Euch bin.« :— Lehrer Hentschel bezeichnete Karnal als keineswegs bösartig, vielmehr als ganz zugänglich, zugänglich aber auch dem Schlechten. Aus der ihm verderblichen Nähe Berlins habe man ihn wegbringen wollen, darum sei er nach dem abgelegenen Mieltschin überwiesen worden. :— Vorsitzender: Haben Sie dem Pastor Breithaupt gesagt, daß es ein von Freiheitsdrang beseelter Junge war? :— Zeuge: Die Akten sind wohl mit nach Mieltschin gegangen. :— Zögling Ehrlich schilderte jene Züchtigung, bei der Karnal sich unter den Tisch flüchtete. Schon vorher sei er vom Stuhl gefallen! so daß er mit dem Kopf auf den Fußboden schlug. Wrobel habe mit dem Gummischlauch zugehauen; ob auch Brosinsky dabei einen Gummischlauch gehabt habe, wisse er nicht. :— Angeklagter Schüler: Karnal sei immer »ein sehr gewandter Schauspieler« gewesen und könne »sich sehr verstellen«. :— Sachverständiger Dr. Seelig: Er habe gegen Karnals Glaubwürdigkeit keine Bedenken. Er habe ihn auch körperlich untersucht und dabei Narben gefunden nicht nur auf dem Gesäß, sondern auch auf der Vorderseite des Oberschenkels. Offenbar habe die Peitsche mit ihrer Spitze so weit herumgereicht. :— Staatsanwalt Dr. Reiner: Ich vermute, daß die Peitschen unten geknotet waren. :— Breithaupt bestritt das. :— Bei dem Fall Winkler handelte es sich um acht Akte der Körperverletzung und eine Freiheitsberaubung, die dadurch begangen sein sollte, daß Winkler im Keller eingesperrt und mit der großen Kette angeschlossen wurde. Breithaupt bezeichnete Winkler als einen sehr aufsässigen und ganz verlogenen Burschen. Schon bei seinem ersten Eintreffen in Mieltschin habe er sich herausfordernd benommen. Als Breithaupt ihn bewillkommnete mit der Frage: »Bist du der Max Winkler, von dem in den Zeitungen stand, daß er wegen Raubmordverdachts verhaftet worden war?« habe Winkler ihm höhnisch geantwortet: »Jawohl, der bin ich, das kann ich mir leisten.« Winkler ist tatsächlich mal unter diesem Verdacht festgenommen, aber sofort wieder freigelassen worden, weil sich seine vollständige Schuldlosigkeit ergab. Nach dem Fluchtversuch habe Breithaupt ihn bei der Wiedereinlieferung begrüßt: »Na, da bist du ja!« Da Winkler unverschämt geantwortet habe: »Na, Mensch, was machst du denn?« habe er ihm in seiner aufwallenden Erregung einen Stockhieb auf die Schulter geben wollen, der unter das Auge getroffen habe. Daß er bei anderer Gelegenheit Winkler wegen einer Kirsche habe prügeln lassen, bestreite er; da werde es sich wohl um einen anderen Anlaß gehandelt haben. Obst sei für die Zöglinge in Fülle vorhanden gewesen; Winkler sei aber wegen seines Verhaltens von Vergünstigungen ausgeschlossen worden. Nach seiner ersten Flucht sei Winkler im Keller eingesperrt, aber nicht mit der großen Kette geschlossen worden. Diese sei ja erst vom Bezirksamt Witkowo geliehen worden, nachdem Winkler mit einem Selbstmordversuch gedroht hatte. Es sei unwahr, daß Winkler sechs Tage im Keller bei Wasser und Brot habe aushalten müssen. Es sei auch unwahr, daß er dem Winkler einmal 25 Hiebe auf die Fußsohlen habe geben lassen. Bestraft sei Winkler auch mal worden, weil er nachts die Arrestzelle beschmutzt hatte, damit der Urin durch die bretterne Decke in den darunter befindlichen Schlafraum zweier Aufseher fließen sollte. :— Vors.: Wieviel Hiebe waren es? :— Angekl.: Ich entsinne mich nicht. :— Vors.: Da werden es wohl 50 gewesen sein. :— Angekl.: Hm, die werden's gewesen sein. :— Angekl. Wrobel: Ja, der Herr Pastor sagte: »Zählen Sie ihm 50 über die Jacke!« Das tat ich. :— Breithaupt bemerkte noch: Er bestreite, daß er dem Winkler einmal 100 Hiebe habe geben lassen. »Über 50 habe ich nie angeordnet.« :— Engels bestritt ebenfalls, daß Winkler hundert Hiebe erhalten habe. :— Vors.: Wendland und Riemschneider haben bei dem Untersuchungsrichter angegeben, daß es hundert waren. :— Engels: Davon weiß ich nichts. :— Vors.: Es ist Ihnen wohl nicht mehr in Erinnerung, weil Sie sich dabei in die Arbeit geteilt haben. Engels schwieg. :— Wendland erklärte, damals habe er im Gefühl des Hasses gegen Breithaupt so gesagt. Mehr als fünfzig seien es allerdings wohl gewesen. Dem Winkler habe man übrigens 200 geben können, ohne daß es etwas ausmachte. :— Riemschneider: Ich weiß mit Bestimmtheit, daß es hundert waren; Engels und Wrobel gaben sie. Winkler hat im übrigen gern gearbeitet. Dagegen erklärte Wendland, der Winkler länger in seiner Kolonne hatte, letzteren für böswillig. Schüler nannte Winkler verlogen; er besitze außerdem große Verstellungskunst. Auch Brosinsky äußerte sich ungünstig über Winkler. :— Sehr eingehend wurde alsdann der Zögling Winkler vernommen. Nach der Flucht sei er bei seiner Wiedereinlieferung schon von Engels gequält worden, der ihm die Handfessel so fest zugedreht habe, daß heute noch eine Narbe zu sehen sei. Er zeigte sie dem Gerichtshof. Dann schilderte er den Empfang, den der Pastor mit seinem Weichselstock den Ausreißern bereitet habe, wobei Winkler die Verletzung unter dem Auge erlitt. Im Arrestkeller habe er 10 Tage gelegen und täglich nur einmal Wasser und Brot erhalten. Der Vorsitzende hielt ihm vor, daß er früher nur von 6 Tagen Kellerarrest gesprochen habe. :— Winkler: Er habe noch einige Tage in einer anderen Arrestzelle zugebracht. Im Kartoffelkeller habe man ihm für die Nacht keine Decke gegeben, so daß er fror. Die Hände seien ihm auf dem Rücken gefesselt gewesen, in die Kartoffeln habe er sich so eingewühlt, daß er auf der Seite liegen und den Kopf auf einem Brett betten konnte. In dem anderen Arrest habe man ihm Fußketten angelegt, aber ihm eine Decke und von nun an täglich dreimal Wasser und Brot gegeben. Erst nach Beendigung der Arrestzelle sei er geprügelt worden. »Engels stieß,« sagte er, »die Tür auf und rief: Komm! Ich folgte ihm, der Schemel stand bereit, er kommandierte: Leg dich über!« Er habe dann 50 Hiebe bekommen, ohne daß seine Bitte um eine Pause beachtet wurde. Ihm sei schwindlig geworden, er habe aber sofort an die Arbeit gehen müssen, die er in Fußketten verrichten mußte. Einmal sei er geschlagen worden, weil er infolge Kostschmälerung hungrig gewesen war und eine Stulle gestohlen hatte. Zunächst habe er gestritten, als aber Riemschneider mahnte: »Sage die Wahrheit, du bekommst keine Schläge,« habe er eingestanden. Da aber habe Aufseher Lang ihn geohrfeigt und am anderen Tage habe Engels ihm 50 Peitschenhiebe verabreicht, weil er (wie Wrobel ihm sagte) gelogen, d. h. nicht sofort eingestanden habe. Einmal habe er hintereinander 149 Peitschenhiebe erhalten. Er hatte eine heimlich zugesteckte Stulle bei der Arbeit gegessen, da sei Wrobel gekommen: »Ach, schon morgens willst du essen. Na, komm mal rüber nach dem Schloß.« Im »Schloß« war Breithaupts Wohnung und dort gab es nun 75 Hiebe, mit dem Stock und zwar 25 von Breithaupt selber, mit der Peitsche 25 von Engels und 25 von Wrobel. Beim 74. Hieb zählte er voreilig: »75«. Da wurde von vorn angefangen :— und so wurden es 149 Hiebe. (Große Bewegung und halblaute Ausrufe der Entrüstung im Zuhörerraum). :— Die Angeklagten bestritten das. :— Vors.: Das ist ja gar nicht denkbar? :— Winkler: Doch Herr Vorsitzender: Ich habe hintereinander 149 Hiebe erhalten. :— Justizr. Wronker bezweifelte, daß W. nach 149 Hieben sofort habe weiterarbeiten können. Er hielt ihm auch vor, daß er sich gegenüber dem Pastor ungezogen benommen habe, indem er ihn bei seiner Wiedereinlieferung nach einem Fluchtversuch anredete: »Na, Mensch, was machst du denn?« Als Winkler sich dessen zunächst nicht erinnerte, rief Justizr. Wronker: »Sie stehen vor dem Pastor, dem Verkünder des Wortes Gottes« :— hier unterbrach ihn Lachen der Zuhörer. :— Vert.: Ach ich bitte doch sehr! :— und da halten Sie das für angemessen? Aber so etwas vergißt man doch nicht! :— Zeuge: Ich will es nicht in Abrede stellen, es kann sein. :— Der Vorsitzende richtete nach diesem Zwischenfalle an die Zuhörer mit einer scharfen Rüge die Drohung, den Zuhörerraum räumen zu lassen. :— Vors.: In welcher Weise wurden die Hiebe erteilt? :— Zeuge: Es wurde von oben herunter mit voller Manneskraft geschlagen. Ich schrie fürchterlich und flehte um Gnade. Haben Sie doch Erbarmen, Herr Pastor, ich halte es ja vor Schmerzen nicht aus, schrie ich mehrere Male. Der Pastor sagte lächelnd: Wir kennen weder Erbarmen noch Gnade. (Große allgemeine Bewegung). In der weiteren Vernehmung äußerte Zeuge Winkler sich auch über die Beschmutzung der Arrestzeile. Er bestreite, daß das aus Böswilligkeit geschehen sei. Es habe ihm das Nachtgeschirr gefehlt, aber Prügel habe er doch bekommen. :— Angeklagter Breithaupt: Mir sagte man, es sei Niederträchtigkeit gewesen. :— Winkler: Einmal habe er, weil er furchtbaren Hunger hatte, Kartoffeln, die zum Schweinefutter bestimmt waren, essen wollen. Der Zögling, der das Futter zu besorgen hatte, habe das gemeldet :— in Mieltschin mußte jede Ungehörigkeit angezeigt werden :— , und wieder habe es Prügel gegeben. Diesmal habe es sogar so weh getan, daß er annehme, es müsse noch etwas in der Peitsche drin gewesen sein. Wegen Lügens habe er einmal 100 Hiebe bekommen. Wendland habe geschlagen und habe schließlich einen Weichselstock genommen, weil »die Peitsche wohl keinen Zug mehr hatte«. Von Engels habe er, weil er beim Kartoffelschälen sich gesetzt hatte, 10 Hiebe über die Fußsohlen bekommen. Sich zu setzen, sei ihm verboten gewesen, auch sprechen habe er nicht dürfen, sonst seien ihm Prügel zudiktiert worden. Er habe gegen 888 Hiebe in Mieltschin erhalten. :— Vors.: Sie haben früher 660 Hiebe angegeben. :— Winkler: Manche der erlittenen Züchtigungen sind mir erst nachträglich eingefallen. :— Auch über großen Gewichtsverlust klagte Winkler. Mit 150 Pfund sei er nach Mieltschin gegangen, schon nach 4 Wochen habe er nur noch 127 Pfund gewogen. Als er nach dieser Feststellung zu Engels gesagt habe: »Dann habe ich also 23 Pfund abgenommen!« habe letzterer geantwortet: »Das ist besser als eine Entfettungskur.« :— Vors.: Es ist schon möglich, daß langdauernde Ernährung nur mit Wasser und Brot zu einer Gewichtsabnahme führt. :— Aus den Akten wurde festgestellt, daß W. im Juli 1909 tatsächlich 127 Pfund gewogen habe. :— Breithaupt behauptete: Bei dem ganzen Wesen Winklers sei es nötig gewesen, ihn in dem verschlossenen Keller zu verwahren und ihm auch noch eine Kette anzulegen. Tatsächlich sei auch so noch die Entweichung eines Zöglings möglich geworden. :— Staatsanwalt Dr. Reiner erklärte: Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme sei wohl nur Arrest und nicht Freiheitsberaubung anzunehmen. Der Vorsitzende ließ, um sich durch den Augenschein zu überzeugen, Winkler durch Engels und Wrobel die große Kette anlegen und ihm Hände und Füße fesseln. Winkler mußte dann die Haltung annehmen, die ihm im Arrestkeller möglich gewesen ist. Er kauerte sich auf den Boden nieder, der Vorsitzende meinte, es müsse ihm möglich gewesen sein, zu stehen und auch zu liegen. Schließlich wurde noch die Frage aufgeworfen, ob Breithaupt nach Aufdeckung der Mieltschiner Zustände dem ihm unbequemen Winkler, wie dieser behauptet, die Flucht zu erleichtern gesucht habe, um ihn aus der Anstalt loszuwerden. Breithaupt stellte das aufs entschiedenste in Abrede. :— Über Winklers Verhalten in Lichtenberg bekundete Lehrer Hentschel, daß er »sogar stets besonders höflich« gewesen sei. Nur einmal habe er gegenüber Angestellten sich unziemliche Redensarten erlaubt, :— Assessor Dr. Simon stellte fest, daß Magistratsrat Voigt den Winkler als den schlechtesten der Mieltschiner und als ganz unglaubwürdig bezeichnet habe. :— Auch Inspektor Buth äußerte sich nicht günstig über ihn. :— Es wurden alsdann die Fürsorgezöglinge Ehrlich und Karnal vernommen, mit denen Winkler einen Fluchtversuch unternommen hatte. Die Zöglinge bestätigten im allgemeinen} die gestrigen Bekundungen Winklers. Als Winkler die 149 Schläge erhalten hatte, seien sie nicht dabei gewesen, Winkler habe es ihnen aber erzählt. Die Züchtigung Winklers habe ungemein lange gedauert. Winkler habe geschrien, daß es im ganzen Dorfe gehört werden mußte. Winkler bemerkte noch, daß er nach der Züchtigung, in der er 149 Schläge erhielt, in die Zelle auf dem Boden mit geschlossenen Händen gesperrt wurde. Da er geäußert hatte, er werde sich das Leben nehmen, habe Pastor Breithaupt ihn mit dem Ende eines zerbrochenen Stockes :— die Stöcke waren sämtlich bei den Züchtigungen entzweigeschlagen worden :— auf das Gesicht und über die Hände gehauen, so daß er laut geschrien habe. :— Fürsorgezögling Kreilich: Er habe mehrere heftige Züchtigungen des Winkler mit angesehen, zweimal habe er ihn, während er gepeitscht wurde, halten müssen. Ein Zögling habe einmal dem Winkler, weil dieser stets hungerte, :— er bekam wochenlang nicht einmal satt Brot zu essen :— ein Stück Brot zugesteckt. Deshalb bekam der Brotgeber, und auch Winkler, 75 Peitschenhiebe. Ein zweites Mal wurde Winkler gezüchtigt, weil er bei der Arbeit gesprochen, ein drittes Mal, weil er beim Kartoffelschälen sich hingesetzt hatte. Bei dieser Gelegenheit sei mit einer neuen Peitsche geschlagen worden. Schwester Olga und die Meister haben dabei zugesehen, wie die neue Peitsche eingeweiht wurde. :— Vors.: Angekl. Breithaupt, wie dachten Sie es sich denn, wenn die Jungens bei Versetzung in die Strafkolonne sich weder beim Essen, noch bei der Arbeit, noch nachher setzen durften? :— Breithaupt: Auch in den schärfsten Fällen hatten die Zöglinge vielfach Gelegenheit, sich zu setzen, die Anordnung des Nichtsetzens sei getroffen worden, damit die Zöglinge müde wurden und des Nachts nicht auf Fluchtgedanken kommen sollten. :— Der Angekl. Wrobel hatte Anzeige über die Züchtigungen erstattet und dabei auch Angaben über das Schlagen auf die Fußsohlen gemacht. Er erklärte heute, daß er in dieser Anzeige übertrieben habe. :— Fürsorgezögling Krüger: Der gezüchtigte Zögling Schwarzenberg habe auch heftige Schläge auf die Fußsohlen erhalten. Inspektor Engels habe, als er einmal Winkler schlug, gerufen: »Dich schlage ich solange, wie ich nur den Arm rühren kann!« Eine Anzahl anderer Zöglinge bestätigte die Bekundungen Winklers, auch daß Winkler auf Befehl Breithaupts Schläge auf die Fußsohlen erhalten habe. :— Kreisarzt Dr. Bohnke (Wittkowo): Er habe schon vor den bekannten Veröffentlichungen in der Presse Gelegenheit genommen, mit Breithaupt über Erziehungswesen zu sprechen. Letzterer habe gesagt: »Ohne Prügel geht es nicht!« Er (Dr. Böhnke) habe darauf erwidert, daß er das Prügeln als Methode verwerfe. :— Breithaupt: Wenn er Gelegenheit hätte, wieder Leiter einer Fürsorgeanstalt zu werden, dann würde er wohl ohne das Zuchtmittel der Prügel auskommen. :— Kreisarzt Dr. Böhnke bekundete ferner: Breithaupt sei immer sehr selbstbewußt aufgetreten. Als die Vorfälle in der Öffentlichkeit besprochen wurden, sei Breithaupt sehr deprimiert gewesen. Er habe sich aber mit den unfertigen Zuständen in Mieltschin entschuldigt. Breithaupt sei ein Mann von leicht erregbarem Nervensystem. Er habe am 27. Juli 1909 Winkler untersucht und am Gesäß blaue und grüne Striemen, heftige Anschwellungen und noch andere Spuren äußerer Gewalt festgestellt. Bei Beurteilung der Frage, ob die Züchtigung im Sinne des § 223a des Str.-G.-B., d. h. als eine das Leben und die Gesundheit gefährdende Behandlung anzusehen sei, müsse zunächst festgestellt werden die Zahl und die Wucht der Schläge. :— Magistratsrat Dr. Voigt: Winkler habe auf ihn den allerschlechtesten und am wenigsten glaubwürdigen Eindruck gemacht. :— Gerichtsarzt Med.-Rat Dr. Hoffmann: Das Einsperren und Anschließen in der Zelle, die Kostbeschränkung waren nicht lebensgefährlich. 30 Hiebe seien auch nicht lebensgefährlich, dagegen seien 50 schon bedenklich; 100 seien zweifellos lebensgefährlich, 149 Schläge wären selbstverständlich im höchsten Grade lebensgefährlich. Er halte aber diese Bekundung für unwahr. Winkler hätte, wenn er wirklich 149 Schläge erhalten, auf keinen Fall arbeiten können. :— Dr. med. Bernstein: Winkler sei im höchsten Grade Psychopath und hätte infolgedessen milde behandelt werden müssen. Psychopathen neigen gewöhnlich zu Übertreibungen. Jedenfalls sei Winkler, wie die von ihm vorgenommene Untersuchung ergeben, in unerhörter Weise gezüchtigt worden, die nur vom Standpunkte des § 223a des Strafgesetzbuchs beurteilt werden könne. Er halte 50 Hiebe, ganz besonders, da sie mit voller Manneskraft und der vorliegenden Reitpeitsche verabfolgt wurden, im höchsten Grade für lebensgefährlich. :— Alsdann wurde der Fall Piaskowski-Bunger erörtert. Diese beiden Zöglinge haben einmal zwei Eier gestohlen und aufgegessen. Dafür wurden sie zunächst von Pastor Breithaupt mit dem Stock über Kopf und Arme geschlagen und alsdann bekam jeder mit der Reitpeitsche 100 Hiebe. :— Vors.: Angekl. Breithaupt, hielten Sie diese Strafe dem doch immerhin nur geringfügigen Vergehen gegenüber wirklich für angemessen? :— Breithaupt: Ich ärgerte mich, daß die Jungens zunächst den Diebstahl in Abrede stellten und außerdem gerade Eier gestohlen hatten, die dem Lehrer Wendler gehörten. Ich stand mit diesem auf Kriegsfuß und sagte sofort: »Das wird eine schöne Geschichte werden.« :— Zögling Piaskowski bekundete: Er habe, als er sich das Ei nahm, wirklich nicht gedacht, daß er ein so großes Verbrechen begangen habe. Er habe die 100 Hiebe kaum aushalten können und hatte viele Wochen die heftigsten Schmerzen. Sein Gesäßteil und die Oberschenkel seien viele Monate angeschwollen gewesen. Er habe heute noch Schmerzen, die Narben seien noch zu sehen. :— Darauf erschien Zögling Bünger, ein kleiner 17jähriger, sehr schwächlicher Knabe. Dieser bekundete unter Tränen über die ihm zugefügten Züchtigungen. Einige Zeit darauf sei er entlaufen, aber sehr bald wieder zurückgebracht worden. Da habe ihn Pastor Breithaupt mit einem dicken Stock über Kopf und Hand geschlagen und verfügt, daß er 200 Hiebe erhalten solle. (Große Bewegung im Zuhörerraum.) Er habe darauf 75 Hiebe erhalten. Auf sein flehentliches Bitten, daß er es doch nicht länger aushalten könne, sei er darauf in die Zelle gesperrt und derartig angeschlossen worden, daß er weder stehen noch liegen konnte. So habe er zwei Nächte bei Wasser und Brot zubringen müssen. Dann habe man ihn wiederum heruntergeholt und ihm nochmals 75 Hiebe versetzt. Die übrigen, so habe Inspektor Engel gesagt, sollen ihm geschenkt werden. Er sei alsdann in die Strafkolonne gekommen und mußte stets mit einer Fußkette gehen. Da er sich einmal beim Kartoffelschälen hinsetzte, habe er wiederum 50 Hiebe bekommen. :— Darauf wurde Lehrer Wendler vernommen: Breithaupt habe ihn einmal eingeladen, einer Züchtigung beizuwohnen. Breithaupt sagte: Früher habe er zwecks abschreckenden Beispiels die Zöglinge zusehen lassen. Dies tue er aber nicht mehr, es genüge, wenn die Zöglinge das Schreien hören. Nach Beendigung der Züchtigung, der er (W.) beigewohnt, sagte er zu Breithaupt: »Das ist doch aber eine furchtbare Gemütsroheit.« Da habe Pastor Breithaupt gesagt: »Wenn Sie dies erst mehrfach gesehen haben, dann läßt Sie das kalt, man gewöhnt sich daran.« Er (Zeuge) habe schon damals die Vorgänge der Behörde anzeigen wollen. :— Fürsorgezögling Ehrlich bekundete noch: Als sie nach ihrer Flucht bei ihrer Wiedereinlieferung in Mieltschin ankamen, habe sie Pastor Breithaupt auf dem Bahnhof in Empfang genommen. Breithaupt habe sofort mit einem Spazierstock auf sie eingehauen, besonders auf Winkler, obwohl sich Winkler bei dieser Gelegenheit keineswegs frech benommen habe. Winkler habe einmal, weil er beim Kartoffelschälen sich gesetzt hatte, von Engels über 50 Hiebe mit der Klopfpeitsche erhalten, die damals noch länger gewesen sei. :— Zögling Karnal machte über den Empfang nach der Wiederergreifung dieselben Bekundungen. Winkler habe gelacht, als er den Pastor kommen sah, aber keine freche Äußerung getan, und dennoch habe der Pastor auf ihn eingehauen. Im Arrest sah er den Winkler, wie er mit der großen Kette angeschlossen war. W. habe weder sich setzen noch sich legen können. :— Verteidiger Rechtsanwalt Hirschfeld: Fanden Sie es nicht in Mieltschin immer noch besser, als in Ihrem jetzigen Aufenthalt? :— Zeuge: Ja, besser wars da, bis auf die Prügel. Ich bin jetzt in der Anstalt Ricklingen. Da kriegen sie auch Keile, aber nur, wenn sie nicht arbeiten wollen. :— Der Zögling Pekel hatte gesehen, daß Winkler noch bei seiner Entlassung aus dem Arrest ein blaues Auge hatte. Bei einer Bestrafung habe Winkler um Innehalten gebeten, Breithaupt aber habe gesagt: »Ach was, immer weiter!« :— Vors.: Aus den Schlägen machte Winkler sich wohl nicht viel? :— Zeuge: Er biß die Zähne zusammen und krümmte sich dann immer noch ein bißchen. :— Pekel bemerkte noch: In Mieltschin sei es »sonst ganz gut« gewesen, bis auf die Schläge. Er selber sei als erster geschlagen worden; die gebrauchte Peitsche wurde nach ihm »Pekel« genannt. :— Winkler schilderte noch eine Züchtigung, die im Arrest an ihm vollzogen wurde, während ihm die Hände gefesselt waren. Der Pastor habe mit einem Stock ihn ins Gesicht und über die Hände geschlagen, so daß er laut aufschrie. :— Breithaupt erklärte das für unwahr. :— Zögling Keilich: Auch er sei gezüchtigt worden, einmal mit 25 Peitschenhieben wegen Sprechens bei der Arbeit, und dann: »Man mußte das immer mit ansehen!« Als Winkler mit einer neuen, vom Aufseher Lostander gefertigten Peitsche gezüchtigt wurde, kamen Pastor Breithaupt und Schwester Olga und »sahen sich das an.« :— Vors.: Da wurde wohl die neue Peitsche eingeweiht? :— Zeuge: Ja. Es war eine zusammengeflochtene Klopfpeitsche. Winkler schrie. :— Angeklagter Schüler: Sie sagten mir mal, in Mieltschin gefalle es Ihnen schon deshalb besser, weil hier die Beamten mehr Autorität hätten, in Lichtenberg aber seien die Aufseher eigentlich gar keine Aufseher. :— Zeuge: Das bestreite ich. :— Staatsanwalt Dr. Reiner: Die Frage nach den Schlägen auf die Fußsohlen sei ihm besonders wichtig. :— Keilich hat solche im Fall Winkler nicht beobachtet. :— Wrobel sagte: Wenn so etwas vorgekommen ist, so ist es »gewissermaßen nur wegen Strampelns« geschehen. :— Vors.: Gewissermaßen nur wegen Strampelns? Soll das heißen, daß Sie dachten: Nun, wenn er es nicht anders haben will, dann kriegt er es auf die Fußsohlen? :— Wrobel: Jawohl. :— Wrobel hatte im Oktober 1909 Anzeige gegen Breithaupt eingereicht und darin auch von Schlägen auf die Fußsohlen gesprochen. Im Dezember hatte er vor dem Untersuchungsrichter erklärt, das habe er nur im Ärger angegeben. :— Zögling Krüger bekundete, daß mehrfach auf die Fußsohlen geschlagen worden sei. Das habe nicht nur Winkler, sondern auch Schwarzenberg erdulden müssen. Schwarzenberg habe nicht die Füße gehoben, dennoch habe der Pastor befohlen: »Nun auf die Fußsohlen!« Winkler sei einmal in der Scheune gepeitscht worden, wobei er sich über die Krippe legen mußte. Auch ihn selber habe der Pastor wegen unbegründeten Fluchtverdachts schlagen lassen, und zwar durch Brosinsky. :— Letzterer bestritt das und hob hervor, daß er hier von Anfang an erklärt habe, nie geschlagen zu haben. :— Vors.: Dieser Fall steht gar nicht zur Anklage. Für Sie handelt es sich wohl nur um Ihre Ehre? :— Brosinsky: Jawohl. :— Daß auch Winkler einmal Schläge auf die Fußsohlen bekam, bestätigte Zögling Mertens. Er hatte den Eindruck, daß Winkler, wenn er etwa die Füße hob, dies nur deshalb tat, weil die Schläge auf das Gesäß ihn sehr schmerzten. :— Zögling Vollbrecht sah, daß Winkler wegen verbotenen Sprechens mehr als 30 Peitschenhiebe auf die Fußsohlen bekam. :— Zögling Schwarzenberg: Er habe derartiges nicht bemerkt. Winkler sei aber wegen jeder Kleinigkeit geschlagen worden, z. B. einmal wegen eines Stückes Brot. :— Vors.: Wie wirkte das auf ihn? :— Zeuge: Er hat schön gebettelt. :— Fürsorgezögling Eggert: Als die Untersuchungskommission angekündigt war, habe ihn Pastor Breithaupt ersucht, den anderen Fürsorgezöglingen zu sagen: wenn sie von der Kommission gefragt werden, sollen sie angeben, sie wissen nicht mehr, wieviel Schläge sie erhalten haben; es können höchstens 2S bis 30 gewesen sein. Der Pastor habe ihm ferner anempfohlen, zu tun, als ob er dies den Zöglingen aus sich selbst heraus und nicht im Auftrage des Pastors sage. Alsdann sei bei ihm alle Hochachtung für den Pastor verschwunden gewesen, vorher habe er viel von ihm gehalten. Der Pastor habe einmal geschrieben: »Sollen Dich die Dohlen nicht umschreien, mußt Du nicht Knopf am Kirchturm sein.« Er habe daraus entnommen, daß der Pastor glaube, recht zu handeln. :— Pastor Breithaupt bestritt die Bekundungen des Zeugen, die Erziehungsbeamten der Anstalt Lichtenberg bezeichneten den Zeugen als nicht glaubwürdig. :— Es gelangte darauf der Fall des Fürsorgezöglings Preußer zur Erörterung. Dieser hatte eines Tages in Mieltschin zu dem Fürsorgezögling Auders geäußert: wenn sie am folgenden Tage reine Hosen erhalten, wollen sie ausrücken. Breithaupt hatte davon Kenntnis erhalten, er hatte deshalb den Befehl gegeben, Preußer mit 100 Schlägen zu züchtigen. Engels, Wrobel und Wendlandt vollzogen diesen Befehl, wobei Bünger und Piatkowski den Preußer halten mußten. Als letzterer den ersten Schlag erhielt, sprang er auf und erklärte: er dürfe nicht weiter geschlagen werden, da er einen Bruch habe. Preußer wurde mit Gewalt wieder über den Schemel gelegt und weiter geschlagen. Er fiel schließlich zur Erde, er wurde wieder aufgehoben, über den Schemel gelegt und alsdann nochmals von Engels und Wendlandt mit Reitpeitschen abwechselnd geschlagen. Wrobel schlug den Zögling, sobald er strampelte, mit einem Gummiknüppel auf die Waden und Fußsohlen. Alsdann wurde Preußer in den im Speicher befindlichen Arrestraum mit der schweren Kette an dem Ring an der Wand angeschlossen, so daß er sich in der Zelle nicht auf den Boden legen konnte. Er habe alsdann auch beim Arbeiten, außer der leichten Fußkette noch einige Zeit die schwere Kette tragen müssen. Er habe im Arrest drei Tage gefesselt, bei Wasser und Brot zubringen müssen. Der Zeuge zeigte dem Gerichtshof die Verletzungen an den Knöcheln des Fußes, die er durch die Fesselung erhalten habe. Er habe 200 Hiebe erhalten und furchtbare Schmerzen ausgestanden. Er empfinde jetzt noch Schmerzen. :— Breithaupt: 200 Hiebe habe der Zeuge nicht erhalten. Preußer sei ein sehr gefährlicher Bursche gewesen, der auch des wiederholten Diebstahls verdächtig war. :— Wrobel bestritt, daß er Preußer mit dem Gummiknüppel geschlagen habe. :— Staatsanwaltschaftsassessor Dr. Simon: War Ihnen nicht bekannt, daß Preußer im März 1909 in Lichtenberg einen Oberschenkelbruch erlitten hatte? :— Breithaupt: Nein. :— Es wurde darauf eine Anzahl Fürsorgezöglinge vernommen, die die Angaben des Preußer bestätigten. :— Es folgte der Fall des Fürsorgezöglings Wulf. Dieser war bereits seinem Meister und verschiedenen Erziehungsanstalten entlaufen. Nachdem er wegen schweren Diebstahls mit sechs Monaten Gefängnis bestraft worden war, wurde er Mitte Mai 1909 nach Mieltschin gebracht. Schon nach zwei Tagen entlief er mit dem Zögling Bein. Als er wieder zurückgebracht wurde, erhielt er auf Befehl Breithaupts von Engels eine sehr große Anzahl Hiebe. Bein kam mit wenigen Schlägen davon. Nach der Exekution wurden beiden Zöglingen die Hände auf dem Rücken und die Füße gefesselt. Alsdann wurden beide in dunkle Arrestzellen gesperrt. Nach Beendigung des Arrestes wurde Wulf wiederum über den Schemel gelegt und erhielt 80 Peitschenhiebe, weil ein Stück Meißel bei ihm gefunden wurde, das er augenscheinlich zum Sprengen seiner Fessel verwenden wollte. Später erhielt Wulf nochmals 50 Peitschenhiebe, weil er sich beim Kartoffelschälen gesetzt hatte. :— Hierauf wurde der Fürsorgezögling Bein als Zeuge aufgerufen. Er erklärte: Ich kann nicht schwören, denn ich soll doch bei Gott schwören. Infolge der schrecklichen Behandlung, die ich von einem Pastor erlitten, kann ich aber nicht mehr an Gott glauben. (Große Bewegung.) :— Vors.: Sie sind verpflichtet, auch wenn Sie nicht an Gott glauben, den vorgeschriebenen Eid nachzusprechen und daran zu denken, daß es eine niederträchtige Gemeinheit wäre, wenn Sie vor Gericht die Unwahrheit sagten. Bein wurde hierauf vereidigt. Er bekundete alsdann: Als er mit Wulf geflohen und wieder zurückgebracht wurde, habe Pastor Breithaupt angeordnet, daß eine Waschleine herbeigeholt werde. Er habe darauf versetzt: »Herr Pastor, wenn wir gezüchtigt werden sollen, dann brauche ich nicht gefesselt zu werden, ich werde mich auch ohne Fessel schlagen lassen, denn ich weiß, daß ich die Züchtigung verdient habe.« Der Pastor habe darauf erwidert: »Ich will euch nur fesseln und ein paar Tage fasten lassen, damit euch die Lust vergeht, wiederum zu entlaufen.« Nachdem sie gefesselt waren, habe Inspektor Engels gefragt, ob die Strafen sofort vollzogen werden sollen. Der Pastor bejahte. Er erhielt auf Fürsprache von Engels etwa 30 Hiebe. Wulf dagegen 120 Hiebe. Er wurde alsdann gefesselt in die Arrestzelle gesteckt und bekam an diesem Tage überhaupt nichts mehr zu essen. Vor Müdigkeit sei er mehrmals vom Schemel heruntergefallen. Am folgenden Tage habe ihm ein Zögling eine trockene Stulle und einen Topf Wasser in die Zelle gebracht. Der Zögling mußte ihm das Brot stückweise in den Mund stecken, da seine Hände gefesselt waren. Nach einiger Zeit habe er wiederum einen Fluchtversuch unternommen, der ihm geglückt sei. Er habe seiner Mutter in Berlin die Spuren der Fesselung gezeigt. :— Die Mutter dieses Zöglings bestätigte die Bekundungen ihres Sohnes: Sie habe eines Tages ihren Sohn auf der Straße getroffen. Sie sei ganz entsetzt stehen geblieben und habe geglaubt, einen Geist vor sich zu sehen. :— Fürsorgezögling Wulf bekundete: Als er von seinem Fluchtversuch zurückgebracht wurde, habe ihm Pastor Breithaupt zunächst mit seinem Spazierstock auf den Kopf geschlagen, so daß er zu Boden gefallen sei. Alsdann habe er einige Faustschläge erhalten und sei darauf über den Schemel gelegt worden. Er habe mindestens 120 Hiebe bekommen. :— Hierauf wurde ein ehemaliger Fürsorgezögling vernommen, der derartig stotterte, daß seine Vernehmung große Schwierigkeiten bereitete. Der Zeuge bekundete: Er sei einmal von Engels gezüchtigt worden, weil er infolge seines Sprachfehlers ein Wort nicht herausbekommen konnte. Engels habe ihn solange geohrfeigt, bis er das Wort heraus hatte. :— Dr. med. Bernstein und Dr. med. Steinbrück bezeichneten die Züchtigungen bei beiden Zöglingen als lebensgefährlich. :— Med.-Rat Dr. Hoffmann: Er sei der Ansicht, daß wohl bei Wulf, aber nicht bei Bein eine lebensgefährdende Verletzung vorliege. :— Der Zögling Mauthe wurde auf Befehl Breithaupts eines Tages heftig mit Gummiknüppeln geschlagen, an einen Baum gebunden und an den Füßen gefesselt. Auf Flehen des Zöglings lockerte Wrobel die Fesseln, der Junge fiel darauf in Ohnmacht. Breithaupt sagte: »Hund verfluchter, du willst dich wohl verstellen!« und goß dem Jungen einen Kübel kalten Wassers über den Kopf. Der Knabe wurde von neuem gefesselt. Nach einigen Stunden wurde er in erschöpftem Zustande nach der Station gebracht, um ausgepeitscht zu werden. Breithaupt hatte 200 Peitschenhiebe angeordnet. Engels, Wrobel und Wendland schlugen darauf los. Sie gaben an: Der Knabe werde wohl 90 bis 100 Schläge erhalten haben, gezählt sei nicht worden. Der Befehl Breithaupts sei nicht vollständig ausgeführt worden, da sie befürchteten, der Knabe werde ihnen unter den Händen bleiben. Mauthe wurde alsdann gefesselt, in die Arrestzelle gesperrt und dort mehrere Tage bei Wasser und Brot gefangen gehalten. Die Angeklagten gaben diese Züchtigungen im allgemeinen zu. Mauthe sei wohl ein sehr williger Junge gewesen, er soll aber die Äußerung getan haben, er werde dem Nachtwächter den Revolver stehlen, alsdann ausreißen, und wenn er verfolgt werde, auf die Verfolger schießen. :— Angekl. Riemschneider: Er habe sich an der Mißhandlung des Mauthe nicht beteiligt, da dieser ein sehr sympathischer Junge war, der Reveille und Retraite geblasen habe. Wenn er selbst den Revolver genommen hätte, so konnte er damit nicht schießen, da er (Riemschneider ) die Patronen eingeschlossen hatte. :— Engels: Mauthe hatte tatsächlich keinen Revolver genommen, das sei ihm aber nicht bekannt gewesen, als sie daran gingen, ihn zu überwältigen, :— Vors.: Hatten Sie wirklich alle vor dem Jungen Angst? Es scheint mir bald, als ob fortgesetzt auf den Knaben eingeschlagen worden sei? :— Engels: Wir waren so aufgeregt, da wußte überhaupt keiner mehr, was er getan hat. :— Engels und Breithaupt bestritten, daß Mauthe, nachdem er angebunden, über einen Schemel gelegt und aufs neue geschlagen worden ist. :— Wrobel: Das ist aber wahr. :— Vors.: Dann ist also doch richtig, was die Jungen gesagt haben! Wer schlug? :— Wrobel Der erste war, wie immer, Engels :— und der zweite war ich. :— Vors.: Wieviel gabs auf dem Schemel? 50? :— Wrobel: Es können 50 gewesen sein, es können vielleicht noch mehr gewesen sein. :— Vors.: Wieviel bekam Mauthe im ganzen? :— Wrobel: Vielleicht 120. :— Vors.: Wieviel hatte Breithaupt angeordnet? :— Wrobel: Angeordnet wohl nichts. :— Vors.: 200? :— Wrobel: Es kann möglich sein, aber in dem Tumult habe ich nichts gehört. :— Vors.: Blutete Mauthe im Gesicht, als er abgeführt wurde? :— Wrobel: Er hatte Schrammen an der Stirn. :— Auf die Frage, ob Mauthe dann mit der großen Kette gefesselt und in den Keller gesperrt worden sei, antwortete Wrobel: Nicht eigentlich in den großen Keller, sondern in das Loch. :— Vors.: Also Loch nennen Sie das jetzt? :— Wrobel: Ich meine den fensterlosen Kellerteil, der als Arrest gedient hatte. :— Wendland hatte die Exekution am Baum nur vom Fenster aus beobachtet und sich erst später an der Exekution auf dem Schemel beteiligt. Er sagte: Die ganze Sache am Baum war eigentlich nur ein Vorspiel. Nachher schlugen Engels, Wrobel und ich, jeder gab 25-30 Schläge. :— Vors.: Das wären also noch bis 90. :— Wendland: Gezählt wurde nicht. Der Pastor sagte: »Hören Sie auf!« Der Betreffende hörte dann auf, gab die Peitsche dem nächsten, und der schlug weiter. Er hatte vom Fenster aus gehört, wie Breithaupt sagte: »Es ist ganz egal, und wenn es 200 sind.« Es war gar keine richtige Strafe meiner Ansicht nach. :— Vors.: Nein, es war noch schlimmer. Der Junge war angebunden und wurde geschlagen von vorn und von hinten. Bei einer richtigen Strafe macht man das nicht; insofern kann ich Ihnen nur beistimmen. :— Riemschneider, der an diesen Mißhandlungen nicht beteiligt war, sagte: Er sei durch sie überaus schmerzlich berührt worden, das sei das Schlimmste gewesen, was er dort gesehen habe. Es sei auf Mauthe eingeschlagen worden, daß das Blut runterlief. Sein (Riemschneiders) Revolver habe sich unberührt in seinem Zimmer vorgefunden, geladen sei er nicht gewesen, und an die unter Verschluß gehaltenen Patronen habe Mauthe nicht herangekonnt. :— Der Vertreter der Staatsanwaltschaft, Assessor Dr. Simon stellte fest, daß Wrobel im Herbst 1909 in seiner gegen Breithaupt erstatteten Anzeige mitgeteilt habe: Breithaupt habe bei Mauthes Züchtigung geschrien: »Mag er krepieren wie ein Hund!« :— Wrobel: Ich war damals in Aufregung, ich möchte das jetzt vollständig zurücknehmen. :— Auch Riemschneider hat von einer ähnlich rohen Äußerung erzählt. Vor dem Untersuchungsrichter hat er bekundet: »Du verfluchter Hund, du willst dich wohl verstellen?« :— Riemschneider: Was ich damals gesagt habe, ist wahr, ich halte das mit vollster Entschiedenheit aufrecht. :— Der ehemalige Fürsorgezögling Mauthe, der einen sehr guten, intelligenten Eindruck machte, bekundete darauf als Zeuge: Als er an den Baum gebunden werden sollte, habe der Pastor sofort auf ihn losgeschlagen; ein Schlag traf das Gesicht, sodaß es blutete. Als eine Zeitlang auf ihn geprügelt worden war, habe Schwester Olga gesagt, man solle ihn doch nach der anderen Körperseite umwenden. Das sei auch geschehen und nun habe er die Schläge auf den Rücken erhalten. Der Pastor habe dabei zu den Aufsehern gesagt: » Schlagen Sie, solange wie Sie können.« Da habe er Schläge auf den Kopf, auf die Füße und auf das Gesäß erhalten. Es schlugen drei oder vier Mann mit Peitschen oder Gummiknüppeln zu gleicher Zeit auf ihn los. Als er am Baume niedergesunken war, habe ihm der Pastor kaltes Wasser über den Kopf gegossen und alsdann über den Schemel gelegt. Darauf habe Engels einen Fuß auf seine Brust gesetzt und auf ihn losgeschlagen. Engels habe in größter Wut gerufen: »Den Hund schieße ich nieder!« Als er über dem Schemel lag, habe er Peitschenhiebe und Schläge auf die Fußsohlen erhalten. Alle Einzelheiten könne er nicht mehr angeben, denn er sei schließlich nicht mehr richtig bei Verstand gewesen. Er wurde alsdann krumm geschlossen und in einen dunklen Keller gesperrt. Eine ganze Woche habe er des Nachts keine Decke gehabt und nur Wasser und Brot erhalten. Alsdann sei er in die Strafkolonne gekommen und habe 4 Wochen und zwei Tage nur Wasser und Brot erhalten. Infolge des Durchscheuerns mit der schmalen Kette habe er kranke Füße bekommen. Auf seinem Schienbein habe sich ein Schorf gebildet. :— Angekl. Breithaupt: Der Zeuge übertreibt. Der Zeuge ist ein ganz durchtriebener Mensch, der gut zu schauspielern versteht. :— Angekl. Wrobel: Die Darstellung des Zeugen ist im allgemeinen richtig. Eine Anzahl Zöglinge, die hierauf vernommen wurden, bestätigten die Aussagen in jeder Beziehung. :— Erziehungsinspektor Buth aus Lichtenberg bekundete: Mauthe sei aus der Lehrstelle weggelaufen und ebenso vom Rieselfeld bei Falkenberg. Er habe sich einige Zeit verborgen gehalten und sei alsdann nach Lichtenberg zurückgebracht worden. Er sei ein intelligenter Mensch, anständig und wurde zu Dienstleistungen verwandt. Er verübte aber sehr bald bei einem Aufseher einen Einbruch und entwendete diesem seinen Revolver und ein Sparkassenbuch über 1800 Mark. Außerdem schrieb er sich einen Passierschein und fälschte seine (des B.) Unterschrift. Damit kam er unbehindert bei dem Pförtner vorbei. Da das Sparbuch gesperrt war, schickte er es zurück. Nach kurzer Zeit kam er selbst wieder nach Lichtenberg. Er legte sich eine Schlinge um den Hals und da dies als Manöver festgestellt wurde, erhielt er eine Züchtigung. Nach Mieltschin wurde er unter der Voraussetzung geschickt, daß er dort von einem vorgebildeten Pädagogen in Empfang genommen werden würde. Von Mieltschin ist er nach Warsow gebracht worden. Von dort lief er weg. Er fragte eines Tages telephonisch bei ihm an, ob er ihn nicht wieder aufnehmen wolle. Er kam nach Lichtenberg zurück und trat nun noch unverschämter auf. :— Lehrer Hentschel gab dem Mauthe ein bedeutend besseres Zeugnis. M. sei entlaufen, weil er gern in eine Musikerlehrstelle wollte. Als er weggelaufen war, fand man bei ihm einen Brief an einen anderen Zögling, der den Verdacht der Perversität erregen mußte, denn er floß von Liebesbeteuerungen über. :— Fürsorgezögling Lessinski: Er habe die Züchtigung des M. nicht mit ansehen können, es sei ihm schwarz vor den Augen geworden. :— Wirtschaftsbeamter Bartsch bekundete: Er habe die Züchtigungen, die dem M. am Baum zuteil wurden, nicht mit ansehen können. Als M. infolge der Schläge ohnmächtig zusammengesunken war, wurde ihm ein Eimer Wasser über den Kopf gegossen und alsdann weiter gehauen. :— Fürsorgezögling Ruppert, dessen Vater sich als Nebenkläger angeschlossen hatte und vom R.-A. Dr. Kurt Rosenfeld vertreten wurde, wurde einmal im Besitz zweier Hosen gefunden. Er wurde deshalb als fluchtverdächtig angesehen. Breithaupt schlug ihn mit einem Stock auf Kopf und Rücken und befahl, ihm sämtliche Knöpfe von den Hosen abzuschneiden. Eines Abends war der Knabe verschwunden, er wurde des Nachts auf dem Boden des Beamtenhauses versteckt vorgefunden. Er wurde beschuldigt, einem Maurer ein Messer gestohlen zu haben. Breithaupt versetzte ihm deshalb 25 Peitschenhiebe auf das Gesäß und forderte ihn auf, den Maurer um Entschuldigung zu bitten. Er beteuerte jedoch, daß er das Messer nicht gestohlen habe, deshalb erhielt er nochmals 10 Hiebe. Alsdann erhielt er von Engels 50 Hiebe. :— Angekl. Engels gab zu, daß er dem Jungen schon am Abend vorher 25-30 Hiebe versetzt habe. :— Auf Vorhalten des Nebenklägers R.-A. Dr. Rosenfeld gab Breithaupt zu, daß die Mutter des Ruppert ihm mitgeteilt habe, ihr Sohn sei schwächlich und geistesschwach. :— Erziehungsinspektor Buth: Ruppert sei der Jüngste der Zöglinge gewesen, die nach Mieltschin überführt wurden. Er habe einen ruhigen und stillen Eindruck gemacht. :— Lehrer Hentschel: Ruppert war von sehr geringer Intelligenz, so daß es zweifelhaft erscheine, ob er das volle Verständnis von der Bedeutung des Eides habe. Gegen die Glaubwürdigkeit Rupperts seien jedoch niemals Bedenken aufgetaucht. :— Der Vater des Ruppert bestätigte auf Befragen, daß sein Sohn etwas geistesschwach sei. Er sei in die Hände von Verführern geraten, deshalb habe er ihn der Fürsorgeerziehung überwiesen. Als sein Sohn plötzlich aus Mieltschin nach Hause kam, hab' er ausgesehen wie ein geschundener Raubritter. Er sei vollständig abgerissen und zerschlagen gewesen, in einzelne Wunden habe man einen Finger hineinlegen können. Die Striemen und Wunden seien am Gesäß, an der Brust und an den Füßen gewesen. Es sah alles braun und blau aus. Der Junge erklärte: Er sei ausgerückt, weil er in Mieltschin halbtot geschlagen wurde, er gehe unter keinen Umständen wieder zurück, lieber nehme er sich das Leben. Er sei jetzt Arbeitsbursche in einer elektrischen Fabrik und sei sehr ordentlich. In der ersten Zeit nach seiner Rückkehr war er Straßenfeger; er litt offenbar an Verfolgungswahnsinn, denn er fing oftmals ohne jede Veranlassung an, laut zu schreien und sah überall Pastor Breithaupt. :— Frau Ruppert bestätigte die Bekundungen ihres Gatten. :— Es wurde darauf der 16 jährige Ruppert in den Saal gerufen. Er war ein kleiner sehr schwächlicher Mensch, der jedoch einen anständigen Eindruck machte. Er erzählte, oftmals vom Weinen unterbrochen: Sofort als er nach Mieltschin kam, wurde er schon auf dem Bahnhof von Breithaupt mit argen Scheltworten empfangen. Es sei in Mieltschin im allgemeinen nicht schlecht gewesen, aber vor Prügel habe er es nicht ausgehalten. Er habe schon am ersten Tage der Züchtigung eines anderen Zöglings beiwohnen müssen und habe dabei laut geweint. Er konnte das nicht mit ansehen. Da habe der Pastor gesagt: »Hund, wenn du nicht still bist, dann bekommst du auch 50 Hiebe.« Er habe stets zwei Paar Hosen getragen und hatte keineswegs die Absicht, zu entlaufen. Er habe auch das Messer dem Maurer nicht genommen. Er sei jedoch so viel geschlagen, angekettet und in den dunklen Keller gesperrt worden und habe nur Wasser und Brot bekommen, daß er schließlich fälschlich zugab, daß Messer gestohlen zu haben. Es gelang ihm schließlich, sich aus dem Keller zu befreien und mit den Ketten zu entlaufen. Er habe sich zunächst ins Korn gelegt und dort sich von den Fesseln befreit. Alsdann habe er sich bettelnd bis Berlin durchgeschlagen. Auf Befragen des Vorsitzenden bemerkte der Zeuge: Er sei unterwegs von der Polizei aufgegriffen worden und als er dieser sagte, daß er vom Bau komme, habe ihm die Polizei Fahrgeld nach Berlin gegeben. Eine Anzahl Fürsorgezöglinge bestätigten die Bekundungen des Ruppert. Vernommen wurde dann Dr. med. Dönitz, der in der Königlichen Poliklinik Ruppert zuerst am 7. Juni untersucht hatte. Gefunden hatte er damals alte Wunden in der Gesäßgegend, Striemen lauf dem Rücken und Hautabschürfungen an den Armen, grüne Flecke an den Schenkeln usw. Beide Gesäßbacken seien ganz hart geschwollen gewesen. Lebensgefährlich sei die Züchtigung nicht gewesen, aber außerordentlich schwer und roh. Dr. Bernstein, der Ruppert noch an demselben Tage untersuchte, nach dem der Junge auch ihm zugeführt worden war, war entsetzt über seinen Zustand. Er schilderte den Befund ähnlich und hob hervor, daß er sofort am nächsten Tage der Waisendeputation Mitteilung machte. Medizinalrat Dr. Hoffmann hielt in den Fällen Ruppert und Mauthe die Schläge wegen ihrer großen Zahl für geeignet, das Leben zu gefährden. Besonders unter Peitschenhieben platze leicht die Haut, das habe er in Zuchthäusern gesehen. :— Es folgte noch ein Gutachten des Barons von Lepel, der als Sachverständiger für Pädagogik zugezogen worden war, weil er im Fürsorgewesen der Bodelschwinghschen Anstalt Bethel tätig war. Er bekundete, daß es dort nicht erlaubt sei, über 10 Hiebe zu geben, und auch das tue man nur im äußersten Notfall. Dem Pastor Breithaupt habe jede Qualifikation für seinen Posten gefehlt, da er die Fürsorgeerziehung nie kennen gelernt habe. Aus einer gewissen Forsche heraus habe er sich dazu befähigt geglaubt, aber es gehöre dazu nicht nur Entschiedenheit, sondern auch Besonnenheit. Engels habe in Bethel sich als im allgemeinen tüchtig, aber wankelmütig gezeigt, darum habe man ihn nicht behalten, sondern nach Hoffnungsthal gehen lassen. Auch die übrigen Aufseher in Mieltschin seien ganz ungeeignet gewesen. Rechtsanwalt Dr. Rosenfeld stellte durch Befragung des Sachverständigen noch fest, daß letzterer nur in einem oder zwei Fällen eine körperliche Züchtigung für zulässig gehalten hätte, daß er dieses Drauflosschlagen mit der Peitsche überhaupt verwerfe und es für besonders unrecht halte, die Jungen selber zählen zu lassen. :— Rechtsanwalt Dr. Rosenfeld: Und wie denken Sie darüber, daß, wenn sie sich verzählt hatten, von vorn angefangen wurde? :— Sachverständiger von Lepel (den Kopf schüttelnd): Dafür habe ich keine Worte! :— Am vorletzten Verhandlungstage nahm das Wort Staatsanwalt Dr. Reiner: Um das Verhalten der Angeklagten richtig beurteilen zu können, muß man nach Mieltschin selber blicken. In der erst entstehenden Anstalt war alles noch unfertig, es fehlte noch eine Arrestzelle, ebenso eine Badeeinrichtung, eine Bibliothek, auch eine Instruktion hatte man noch nicht. Leiter wurde Pastor Breithaupt, dem man übrigens den Titel »Pastor« zu Unrecht gibt, da er nie ordiniert worden ist. Er selber suchte sich seine Gehilfen, und er machte es wie der König im Evangelium, der die Gäste von der Straße lud, gute und schlechte. Was Breithaupt fand, waren vielleicht Männer von gutem Willen, aber keine Erzieher. Schiffbrüchige waren darunter, Leute, die durch Trunk oder Straftaten nach Hoffnungsthal geraten waren und von da als Erzieher für Mieltschin geworben wurden. An ihre Spitze trat Breithaupt, von den Unfähigen der Unfähigste, ein Mann, der keinerlei Vorbildung für sein schweres Amt mitbrachte, weil er nie im Fürsorgeerziehungswesen ausgebildet worden war. Auch seiner ganzen Persönlichkeit nach war er ungeeignet. Zu solchem Beruf gehört viel Geduld und gar keine Nerven, bei Breithaupt aber war es umgekehrt, er hatte gar keine Geduld und viel Nerven. Er ließ sich von seinem Temperament hinreißen, und so sind die Mißhandlungen zu erklären. Er beging sie im Jähzorn und in Wut. Dem ganzen Fürsorgewesen hat er unersätzlichen Schaden zugefügt, denn die Vorgänge in Mieltschin sind unverdient auf alle anderen Fürsorgeerziehungsanstalten zurückgefallen. Unverdient haben auch die Anstalten Bodelschwinghs sich Breithaupt und Engels an die Rockschöße hängen lassen müssen. Beide hatten mit Bodelschwinghs Anstalten nicht das geringste zu tun, denn sie waren längst aus ihnen entlassen, als sie nach Mieltschin gingen. Breithaupt wurde entlassen wegen eines nicht ganz aufgeklärten Vorkommnisses, und Engels schied aus, weil ihm die Freudigkeit zu seinem Berufe fehlte. So waren die Zustände in Mieltschin und die leitenden Personen, als die ersten Lichtenberger schweren Jungen kamen. Die Anstalt Lichtenberg beherbergt die üppigsten Pflanzen aus dem Sumpf der Großstadt. Wenn auch nicht gerade die schlimmsten für Mieltschin ausgesucht wurden, so wurde doch bei der Auswahl sehr wenig sorgfältig verfahren. Böse, böse Burschen waren darunter, Burschen, die als Päderasten und Erpresser bestraft worden waren, Zuhälterei versucht hatten, sich der Bedrohung, der Störung des Gottesdienstes schuldig gemacht hatten :— und dann die große Masse schwerer und schwerster Vergehen gegen das Eigentum. Wenn solche Jungen im Alter von 18 :— 20 Jahren noch erziehbar sind, was fraglich erscheint, so sind pädagogische Genies dazu nötig, während in Mieltschin ganz unfähige Dilettanten als »Erzieher« tätig waren. Pastor Breithaupt hatte gewiß den besten Willen und fühlte sich in Mieltschin als »Knopf auf dem Kirchturm«, aber im Kampf mit den Jungen unterlag er. Seine einzigen Kampfesmittel waren Hunger, Fesseln, Peitschen. Auch an friedlichen Bildern fehlte es nicht: er ging vielfach gut mit den Jungen um und brachte ihnen mehr Liebe entgegen, wie mancher von ihnen wohl sein Leben lang nicht erfahren haben mag. Kam er aber hiermit nicht durch, so griff er zu gewaltsamen Zuchtmitteln und wurde roh und brutal bis zur Grausamkeit. Er strafte hart aus geringstem Anlaß, ja oft ohne jeden Anlaß. Gewiß war's ihm nicht zu verdenken, daß gegenüber Burschen, die ihm patzig entgegentraten, ihm die Hand lose wurde und er zu sofortiger Züchtigung einen Jagdhieb gab. Was aber soll man dazu sagen, daß er für einen Zwiebeldiebstahl, für Zigarettenrauchen, für Übertretung des Sprech- und Sitzverbotes 50 und mehr Hiebe austeilen ließ. Und dann der Fall, wo Bünger und Piakowski zwei gefundene Eier essen, ohne sich etwas dabei zu denken, und jeder 100 Peitschenhiebe erhalten, so daß sie wochenlang nicht sitzen konnten! Breithaupt hat auch ohne Untersuchung gezüchtigt, und wie mancher mag da unschuldig gezüchtigt worden sein. Das ist ja das Unglück, daß Breithaupt auf ganz gewissenlose Denunziationen von Burschen, die sich vielleicht beliebt machen wollten, einging. Richtig wäre es gewesen, solche gewissenlose Lumpen selber zu züchtigen, dann hätte es das kameradschaftliche Gefühl in der Anstalt gefördert. Daß bei all dem, was in Mieltschin vorgekommen ist, kein Menschenleben zu beklagen ist, dafür möge Breithaupt seinem Schöpfer danken. 39 zur Anklage stehende Fälle von Körperverletzung, die gegen 18 Zöglinge begangen worden sind und sich auf nur drei Monate verteilen, bedeuten eine außerordentlich hohe Zahl gegenüber der Belegungsziffer von im Höchstfall 70 Zöglingen. Geprügelt hat man aber noch viel öfter; wie oft, das ist nicht zu ermitteln, weil Straflisten nicht geführt wurden. Es ist anzunehmen, daß im Durchschnitt täglich mindestens eine Züchtigung vorgenommen wurde, während z. B. in der Anstalt Lichtenberg, die doch Jungen derselben Art hatte, trotz sehr viel höherer Belegungsziffer nur ganz vereinzelt geprügelt worden ist. Ein völliges Verbot des Prügelns ist nicht zu empfehlen. Körperliche Züchtigung ist ein durchaus brauchbares und manchmal durchaus erforderliches Erziehungsmittel. Aber wie Kuchen und Zuckerbrot kein tägliches Nahrungsmittel sein können, so dürfen Stock und Peitsche nicht vorwiegendes Erziehungsmittel sein, sonst müssen die Jungen völlig verkommen. Widerwärtig und ekelhaft sind die Fälle von Einsperrungen im Keller und von Fesselungen. Es ist aber zweifelhaft, ob Breithaupt hierfür immer verantwortlich war. Es erscheint fraglich, ob er sich das als Quälerei ausgedacht hatte. Bezüglich der Schläge auf die Fußsohlen ist nicht erwiesen, daß er sie als Strafe anordnete. Nur, wenn die Jungen strampelten, ließ er die Schläge auf die Fußsohlen zu. Bezüglich der Glaubwürdigkeit gebe ich im allgemeinen den Angaben der Angeklagten den Vorzug. Die Zöglinge sind vielfach selber mißhandelt worden, mancher denkt mit Bitterkeit an Mieltschin zurück, auch sind unter ihnen sittlich Anfechtbare oder geistig Minderwertige. Andererseits ist zu glauben, daß der Zögling Eggert tatsächlich im Auftrage Breithaupts die am schwersten mißhandelten Jungen dahin beeinflußt hat, daß sie vor der Untersuchungskommission Breithaupt möglichst wenig belasteten. Es ist begreiflich, daß Breithaupt sich wie ein Ertrinkender an einen Strohhalm klammerte, aber er hat verwerflich und auch furchtbar dumm gehandelt. Breithaupt hat gegenüber den Fürsorgezöglingen das Züchtigungsrecht gehabt, es aber mit den aus geringen Anlässen verhängten Strafen, den Auspeitschungen, Fesselungen, Hungerkuren gröblich überschritten. Von fahrlässiger Überschreitung kann keine Rede sein. Es handelt sich um vorsätzliche, zum Teil gemeinschaftlich begangene Körperverletzung mit gefährlichen Werkzeugen, um eine lebengefährdende Behandlung und um Freiheitsberaubung. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme sind schuldig: Breithaupt in 6 Fällen der gefährlichen Körperverletzung, in 19 Fällen der Anstiftung zu solchen, in 4 Fällen der Freiheitsberaubung, ferner der gefährlichen Körperverletzung in 28 Fällen Engels, in 8 Fällen Wrobel, in je 2 Fällen Wendland und Riemschneider, in je 1 Fall Schüler und Lang. Gegen Brosinsky und Habedank ist keine Schuld erwiesen. Ich beantrage Zubilligung mildernder Umstände in weitgehendem Maße, indem ich hinweise auf die Unfertigkeit der Zustände in Mieltschin und auf die Unfähigkeit Breithaupts und seiner Gehilfen. Auch ist Breithaupt wenigstens in seinen Motiven nicht grausam gewesen; er hat nur strafen wollen, sich aber in Strafart und Strafmaß vergriffen. Mildernd ist ferner, daß er es mit widerspenstigen Jungen zu tun hatte. Und schließlich ist auch zu erwägen, daß er keinen dauernden Schaden verursacht hat. Ich beantrage gegen Breithaupt 1 Jahr Gefängnis, gegen Engels 4 Monate Gefängnis, gegen Wrobel 2 Monate Gefängnis, gegen Wendland 1 Monat Gefängnis, gegen Riemschneider 60 Mark Geldstrafe, gegen Schüler und Lang je 30 Mark Geldstrafe, gegen Brosinsky und Habedank Freisprechung. Ich beantrage außerdem den Angeklagten Breithaupt sofort zu verhaften. :— Staatsanwalts-Assessor Dr. Simon erörterte die Ergebnisse der Beweisaufnahme und bezeichnete die Handlungsweise der Angeklagten als widerwärtig und roh, im Falle Ruppert als geradezu unqualifizierbar. :— Vertreter der Nebenkläger, Rechtsanwalt Dr. Kurt Rosenfeld: Breithaupts Prinzip war von Anfang an die Schneidigkeit. Schläge waren seine Erziehungsmittel und rücksichtslos gebrauchte er die Peitsche, die selbst in Zuchthäusern kaum noch gebraucht wird. Grausam waren auch die Arreststrafen und die Fesselungen, bei denen die mit geradezu mittelalterlichen Schließwerkzeugen gefesselten Knaben sich oft nicht hinlegen konnten, oder durch Entziehung der Decken und des Strohsacks gequält wurden. Er strafte bei dem geringsten Anlaß und ohne Untersuchung ganz nach Gutdünken. Er entschuldigte sich mit der Bemerkung: In Mieltschin herrschte Kriegszustand. Er sah also in den ihm anvertrauten Zöglingen nicht junge Leute, die er erziehen sollte, sondern einen Feind, den es zu vernichten galt. Über der Mieltschiner Anstalt konnte der Willkommsgruß stehen: »Ihr, die ihr eintretet, laßt alle Hoffnung draußen.« In diese Anstalt trat Ruppert ein, ein stiller Junge, dessen psychopathische Veranlagung dem Pastor Breithaupt unmöglich verborgen geblieben sein kann. Die ganze Roheit Breithaupts zeigte sich schon in der Äußerung, mit der er den beim Anblick von Züchtigungen weinenden Knaben schreckte: »Wenn du nicht still bist, bekommst du auch 50 Hiebe.« Sehr bald behandelte er den armen Knaben selber so. Entsetzlich waren die sich immer wiederholten Züchtigungen nach den Fluchtversuchen und die Erpressung eines Geständnisses bezüglich des vermeintlichen Messerdiebstahls. Bei der nach einigen Tagen vorgenommenen neuen Auspeitschung wegen Fluchtverdachts schlug Breithaupt auf den Jungen, als dieser mit dem Schemel umgestürzt war, sehr heftig ein. Das kennzeichnet Breithaupt und deshalb ist ihm auch zuzutrauen, daß Schläge auf die Fußsohlen von ihm ausdrücklich angeordnet waren. Mit Unrecht bringt die Staatsanwaltschaft den Aussagen der Fürsorgezöglinge Mißtrauen entgegen. Die Darstellung Rupperts ist durch den Maurerpolier Wittig bestätigt worden. Auch die in Berlin festgestellten Mißhandlungen sprechen für die volle Glaubwürdigkeit Rupperts. Noch heute leidet der Knabe unter den Folgen. Gerade mit Bezug hierauf ist es unbegreiflich, daß der Staatsanwalt mildernde Umstände beantragen kann, weil dauernder Schaden nicht vorhanden sei. Wenn nicht die Presse und nachher die Behörden eingegriffen hätten, dann wäre vielleicht nicht einer der Zöglinge gesund den Händen des Pastors entronnen. Es kann zweifelhaft sein, ob dem Anstaltsleiter Breithaupt, den nicht die Stadt Berlin, sondern die Gesellschaft »Fürsorgestift Mieltschin« angenommen hatte, überhaupt das Züchtigungsrecht zustand. Stand es ihm aber zu, so hat er es in schwerster Weise überschritten. Der Herr Staatsanwalt sagte: Seine Beweggründe sind nicht schlecht gewesen. Ich behaupte, daß Breithaupt aus Lust am Prügeln geprügelt hat. Wahrend der neuntägigen Dauer der Verhandlung hatte er kein Wort des Bedauerns über seine zum Himmel schreienden Roheiten. Sein ganzes Verhalten ist geradezu ein Hohn auf die Fürsorgeerziehung. Nur die äußere Disziplin suchte er aufrecht zu erhalten, und zwar mittelst der Folter. Allerdings ist auch der Berliner Waisenverwaltung der Vorwurf zu machen, daß sie es zuließ, einen solchen Mann auf einen solchen Posten zu stellen. Die Schuld trifft aber auch die Leiter jener Gesellschaft, die keinerlei Aufsicht übte. Es handelte sich eben nur um Proletarierkinder, weshalb sollen die nicht bestialisch behandelt werden? Allein alles dies entlastet den Pastor Breithaupt nicht im mindesten. Das Bewußtsein der ihm eingeräumten Selbständigkeit hätte sein Verantwortlichkeitsgefühl steigern müssen. Ich wiederhole: es ist mir rätselhaft, daß der Herr Staatsanwalt angesichts derartiger unerhörter Freveltaten noch mildernde Umstände beantragen konnte. Der Umstand, daß Breithaupt ein Geistlicher ist, macht ihn um so strafwürdiger. Ich habe das Vertrauen zu dem hohen Gerichtshof, daß er die entsetzlichen Missetaten in entsprechender Weise zu sühnen wissen und zum mindesten dem Pastor Breithaupt mildernde Umstände versagen wird. :— Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Illch schilderte die Entwickelung der Persönlichkeit Breithaupts, sein »Interesse für die großen Aufgaben der Zeit« und suchte den Nachweis zu führen, daß Breithaupt wohl glauben durfte: er sei den Aufgaben in der Mieltschiner Fürsorgeerziehungsanstalt gewachsen. Daß die Lösung mißlang, lag an all den äußeren Umständen, die ihm hindernd entgegentraten. Die Strafmittel, zu denen er griff, waren nicht zulässig, er hielt sie aber für zulässig. Ihre Wirkung war im übrigen nicht so schlimm, wie es scheinen könnte. Auch haben die Jungen dem Pastor die Züchtigungen gar nicht so sehr nachgetragen. Jedenfalls war Breithaupt vom besten Willen beseelt. Es könne keine Rede davon sein, daß er aus Lust geprügelt habe. Er habe jedenfalls nur ein Züchtigungsrecht ausüben wollen. Die Frage, ob die Behandlung lebensgefährlich war, sei nur von Dr. Bernstein, dem prinzipiellen Gegner der Prügelstrafe, bejaht worden; der Gerichtsarzt, Medizinalrat Dr. Hoffmann, habe die Frage verneint. Der Verteidiger schloß: Breithaupt hat sich nicht strafbar gemacht, weil er sich niemals bewußt war, etwas anderes zu tun, als wozu er berechtigt, ja sogar verpflichtet war. :— Vert. Justizrat Leonhard Friedmann: Es sei unverkennbar, daß in weiten Kreisen des Publikums sich gegen Breithaupt eine große Entrüstung kundgegeben habe; diese sei auch aus den Ausführungen des Vertreters des Nebenklägers zum Ausdruck gekommen. Entrüstung sei ja leicht, aber hier handle es sich lediglich um Rechtsfragen, und in dieser Beziehung sei von der Staatsanwaltschaft die Beweisaufnahme so gewürdigt worden, wie es dem Standpunkt der Verteidigung entspricht. In ausführlichen juristischen Darlegungen erörterte darauf der Verteidiger den Begriff des Züchtigungsrechtes, das eine Negation der Widerrechtlichkeit der Körperverletzung sei, und den Begriff der strafbaren Freiheitsberaubung, durch den das Einsperrungsrecht des Erziehers nicht berührt werde. Bezüglich des Züchtigungsrechts wies er auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts und auf einen Aufsatz des Kammergerichtsrats Havenstein hin. Wenn auch objektiv zugegeben sei, daß Breithaupt in der Anwendung von an sich zulässigen Strafmitteln zu weit gegangen sei, so müsse man ihm doch in subjektiver Hinsicht glauben, daß er sich einer Überschreitung nicht bewußt war. Zweifellos wollte er erziehen, aber sein Prinzip war, erst den Willen zu brechen. In dieser ihm »großartig« scheinenden Erkenntnis blickte er mit souveräner Verachtung als »großer Pädagoge« auf alle herab, die anderer Meinung waren. Was er getan, habe er sich wohl überlegt, darin könne man nicht einmal Fahrlässigkeit annehmen. Es könne vielleicht als ein trauriges Resultat erscheinen, daß ein Mann, dem man nichts weniger als Sympathie entgegenbringen könne, freigesprochen werden müsse. Aber das Gesetz bestimme doch nun einmal, daß, wer nicht widerrechtlich züchtige, straffrei sei. Das Bewußtsein der Widerrechtlichkeit fehle eben dem, der mit einer Züchtigung eine pädagogische Maßregel zu treffen glaube. Dauernder Schaden sei nicht entstanden. Alle seien mit ganzen Knochen davongekommen, mancher laufe sogar recht gesund umher, und bei einigen könne man annehmen, daß ihnen die Prügel jetzt wenigstens eine fast angenehme Erinnerung sei. Breithaupt habe aus grundfalschen Prinzipien, aber in bestem Willen gehandelt, er habe in Überschätzung und Überhebung, obwohl er kaum in die Fürsorgeerziehung hineingerochen hatte, alles zu können sich eingebildet. Gesellschaftlich möge man von ihm abrücken, hier aber stehe er vor Gericht. Auf die Leute, die (auf den Zuhörerraum zeigend) da hinter der Barriere sitzen, mache es ja Eindruck, wenn über »Die Hölle von Mieltschin« geschrien werde, wie es in der Presse geschehe. Ihnen werde es möglicherweise auch unbegreiflich scheinen, wenn das Gericht zu einem Freispruch komme oder mindestens nicht auf Freiheitsstrafe erkenne. :— Vert. Rechtsanwalt Dr. Hirschfeld führte aus: Engels sei ein Opfer der Autorität Breithaupts geworden, den er vergeblich darauf aufmerksam gemacht habe, daß die Strafen doch zu hart seien. :— Vert. Justizrat Wronker bezeichnete als den besten Verteidiger für Breithaupt und zugleich für Engels und die anderen Aufseher den Zögling Eggert, der vor Gericht erklärt habe, da habe es eben an der pädagogischen Vorbildung gefehlt. Das gelte auch für Engels, der erst unter Breithaupt sich zu seinen Ungunsten verändert habe. Nach einer kurzen Erwiderung des Staatsanwalts Dr. Reiner, der es als ungewöhnlich bezeichnete, daß von der Bank der Anwälte aus einmal die Versagung mildernder Umstände gefordert werde, nahm, noch einmal der Nebenkläger, Rechtsanwalt Dr. Rosenfeld, das Wort, auf den diese sarkastische Bemerkung abzielte. Er kennzeichnete noch schonungsloser als zuvor die »Erziehungstätigkeit« Breithaupts, forderte mehrjährige Gefängnisstrafe und schloß: »Ließe das Gericht hier Milde walten, so würde man sagen können, daß Fürsorgezöglinge vogelfrei sind und ein Freibrief für Mißhandlungen ausgestellt worden ist.« :— Angeklagter Wrobel: Ich habe zu meiner Verteidigung nichts weiter anzuführen, als daß ich damals unter dem Druck der Verhältnisse gestanden habe. Ich hatte keine Mittel und war von Pastor Breithaupt aufgefordert worden, nach Mieltschin zu kommen. Wenn ich gewußt hätte, daß ich mich durch die Handlungen strafbar machte, so können Sie überzeugt sein, daß ich derartiges nicht getan hätte. Durch die Anzeige, die ich damals erstattet habe, bin ich in meiner Existenz so bedroht worden, daß ich mindestens zwei bis drei Jahre gebrauchen werde, um mich wieder zu dem zu machen, was ich gewesen bin. Ich bitte, von einer Geldstrafe abzusehen, weil ich sie doch nicht bezahlen könnte. :— Angeklagter Wendland: Was ich getan habe, habe ich nur im Pflichtbewußtsein getan. Ich mußte es tun. Hätte ich mich geweigert, so wäre ich meine Stellung losgeworden. Ich hätte mich dann :— eine halbe Stunde von der russischen Grenze entfernt :— mittellos herumtreiben müssen. Die Strafbarkeit meiner Handlungen habe ich damals nicht erkennen können. Da ich jetzt wieder in Stellung bin, möchte ich den Gerichtshof bitten, die vom Staatsanwalt beantragte Gefängnisstrafe in eine Geldstrafe umzuwandeln. :— Angeklagter Riemschneider: Ich habe die ganze Sache vom militärischen Standpunkt angesehen. Hatte mir mein Rittmeister etwas befohlen, so wäre ich seinen Befehlen gefolgt. Die Verantwortung hätte natürlich der Vorgesetzte tragen müssen. Von diesem Gesichtspunkte bin ich auch ausgegangen bei meiner Tätigkeit in Mieltschin. Eine Geldstrafe wäre für mich gleichbedeutend mit einer Freiheitsstrafe. Als alter ehemaliger preußischer Beamter würde ich meinem erbärmlichen Leben eher ein Ende machen, als daß ich auch nur einen Tag in Gefängnismauern zubringen möchte. :— Angeklagter Brosinsky, für den der Staatsanwalt Freisprechung beantragt hatte, erklärte, daß er schwer finanziell geschädigt sei dadurch, daß der Vertreter der Anklagebehörde ihn gezwungen habe, zehn Tage lang diese Bank zu zieren. Zu Hause saßen Frau und Kinder am Tage des Festes der Freude mit verweinten Augen. Er sei nun nicht in der Lage, ihnen durch Geschenke irgendwelche Freude zu machen; er beantrage daher, ihm eine Entschädigung zukommen zu lassen. Der Vorsitzende belehrte den Angeklagten, daß eine Entschädigung gesetzlich nicht zulässig sei; das Gesetz kenne eine Entschädigung nur für unschuldig in Untersuchungshaft befindliche Personen; da er keinen Verteidiger habe, so seien ihm notwendige Auslagen nicht entstanden. Die übrigen nicht durch Verteidiger vertretenen Angeklagten verzichteten auf das Wort. Sodann wendete sich der Vorsitzende zu dem Angeklagten Breithaupt. :— Angeklagter Breithaupt: Mir ist es sehr darauf angekommen, daß aus der Verhandlung ein klares Bild der tatsächlichen Verhältnisse geboten würde. Ich betone auch meinerseits, daß ich nie Pastor gewesen bin. Ich habe mich gerade mit Rücksicht auf meinen Beruf in Mieltschin nicht ordinieren lassen, obgleich mir die Ordination mehrfach nahegelegt wurde. Ich habe mich für die soziale Aufgabe, der ich dienen will, vollständig frei gehalten und habe auf eine Lebensstellung und Pensionsberechtigung verzichtet, was doch auch ein Opfer ist. Dann möchte ich betonen, daß meine Arbeit in Mieltschin nicht mit den Bodelschwinghschen Anstalten zu vergleichen ist. Es ist mir mehrfach gesagt worden, ich sollte mich damit entschuldigen, daß ich die Dinge in den Bodelschwinghschen Anstalten gelernt hätte, ich habe dies aber abgelehnt. Mich haben die besten Absichten geleitet und ich sowohl, wie die Mitangeklagten haben alle unsere Schuldigkeit getan. Ich habe mich unfertigen Verhältnissen gegenüber befunden, habe mich bemüht, tüchtige Erzieher zu gewinnen und mit einer ganzen Anzahl verhandelt. Das Fundament war da und ich bin überzeugt, daß wir bei einer Konsolidierung der ganzen Verhältnisse zu einer anderen Praxis und zu einer nüchternen Beurteilung der Dinge gekommen wären. Ich habe wiederholt die Staatsgewalt gebeten, mir zu helfen in der furchtbar schweren Arbeit, die ich zu bewältigen hatte; aber unser Wachtmeister war beurlaubt, der nächste Wachtmeister wohnte weit entfernt von Mieltschin. Da war es eine schwere Arbeit, allen Verhältnissen gerecht zu werden. Ich war mir nie bewußt, etwas Unrechtes zu tun, glaubte vielmehr, meine schwere Pflicht zu erfüllen. Ich bedauere, daß ich dem ganzen Fürsorgeerziehungswesen Schaden zugefügt haben soll, ich bedauere, daß Überschreitungen des Züchtigungsrechts vorgekommen sein sollen. Ich bitte Sie, das harte Urteil des Herrn Staatsanwalts abzuschwächen und meinen guten Willen in Rechnung zu ziehen. :— Der Angeklagte Engels erklärte, daß er sich den Ausführungen seiner Verteidiger anschließe. :— Nach siebenstündiger Beratung des Gerichtshofes verkündete der Vorsitzende, Landgerichtsdirektor Dr. Gockel folgendes Urteil: Im Namen des Königs hat der Gerichtshof für Recht erkannt, daß der Angeklagte Breithaupt der gefährlichen Körperverletzung in fünf Fällen, davon in einem Falle in Idealkonkurrenz mit Freiheitsberaubung, ferner der Anstiftung zu gefährlicher Körperverletzung in 27 Fällen und Freiheitsberaubung in einem Falle schuldig und deshalb zu acht Monaten Gefängnis und 990 Mark Geldstrafe, im Nichtbeitreibungsfalle für je 15 Mark noch einen Tag Gefängnis zu verurteilen sei, der Angeklagte Engels, der gefährlichen Körperverletzung in 31 Fällen schuldig und deshalb zu drei Monaten Gefängnis und 460 Mark Geldstrafe, eventuell für je 10 Mark noch 1 Tag Gefängnis, der Angeklagte Wrobel der vorsätzlichen Körperverletzung in 9 Fällen schuldig und deshalb zu einem Monat Gefängnis und 130 Mark Geldstrafe, eventuell für je 10 Mark noch 1 Tag Gefängnis, der Angeklagte Wendland der gefährlichen Körperverletzung in zwei Fällen schuldig und deshalb zu einem Monat Gefängnis, der Angeklagte Schüler der gefährlichen Körperverletzung in einem Falle schuldig und deshalb zu 30 Mark Geldstrafe, im Nichtbeitreibungsfalle für je 5 Mark einen Tag Gefängnis, der Angeklagte Lang der gefährlichen Korperverletzung in einem Falle schuldig und deshalb zu 30 Mark Geldstrafe, im Nichtbeitreibungsfalle für je 5 Mark einen Tag Gefängnis, der Angeklagte Riemschneider der gefährlichen Körperverletzung in zwei Fällen schuldig und deshalb zu 50 Mark Geldstrafe, im Nichtbeitreibungsfalle für je 5 Mark einen Tag Gefängnis zu verurteilen, die Angeklagten Brosinsky und Habedank dagegen freizusprechen seien. Die Kosten des Verfahrens haben, soweit Verurteilung erfolgt ist, die Angeklagten, soweit Freisprechung erfolgt ist, die Staatskasse zu tragen. Die Kosten der Nebenklage sind den Angeklagten Breithaupt, Engels und Wrobel auferlegt worden. In objektiver Hinsicht ist durch die Beweisaufnahme festgestellt, daß Breithaupt als Vorsteher der Anstalt Mieltschin in einer Reihe von Fällen ihm untergebene Zöglinge mit zwei Reitpeitschen, einer Klopfpeitsche und einem Stock geschlagen hat, und daß mehrere dieser Zöglinge nach den Züchtigungen in Ketten gelegt worden sind. Breithaupt hat diese Bestrafungen in einzelnen Fällen selber besorgt, in einer größeren Anzahl von Fällen hat er die Mitangeklagten dazu durch die ihnen gegebenen Befehle veranlaßt. Breithaupt macht geltend, daß er sich der Widerrechtlichkeit nicht bewußt gewesen sei und in Ausübung seines Züchtigungsrechtes so gehandelt habe, wie er in Rücksicht auf die gegebenen Verhältnisse habe handeln müssen. Die übrigen Angeklagten sagen, daß sie die Rechtsgültigkeit der Anordnungen nicht bezweifelt, aber doch gegen die Ausführung zuweilen Bedenken gehabt haben. Sie haben indes geglaubt, sich den Anordnungen ihres Meisters fügen zu sollen. In allen Fällen ist das eine sicher: Breithaupt hat nur gezüchtigt, wenn Fälle gegeben waren, die nach seiner Meinung eine Züchtigung rechtfertigten. Als Anstaltsvorsteher hatte er auch das Züchtigungsrecht; denn wer erziehen soll, muß das Züchtigungsrecht haben. Den Fürsorgezöglingen gegenüber hatte es die städtische Verwaltung, und mit ihrem Wissen und Willen ging es auf Breithaupt über. Dabei sollte die Lichtenberger Disziplinordnung auch in Mieltschin sinngemäß Anwendung finden. Breithaupt sagt, er habe diese Disziplinordnung nicht gekannt, und es sei nicht seine Schuld gewesen, daß sie ihm nicht bekannt wurde. Jedenfalls war er über sie nicht informiert, darum muß von diesem Punkt abgesehen werden. Sein Verhalten im Gebrauch des Züchtigungsrechtes ist dann nur von dem allgemeinen Gesichtspunkt aus zu beurteilen, ob er dasjenige Maß innegehalten hat, von dem man sagen kann, daß es noch eine Ausübung des Züchtigungsrechtes ist. Da hat nun das Reichsgericht wiederholt gesagt, daß das Züchtigungsrecht begrenzt wird durch die Schranken, die ihm das Sittengesetz setzt. Die allgemeine gesunde Sittenanschauung ist es, die hier bestimmt, was zulässig ist und was nicht. Die Frage, ob Breithaupt und seine Gehilfen diese Schranken gewahrt haben, muß entschieden verneint werden. Selbst in den mildesten Fällen, wo nur mit der Reitpeitsche gezüchtigt wurde, sind sie überschritten worden. Reitpeitschen mögen für Pferde und Hunde geeignet sein, für Menschen aber sind sie nicht bestimmt. Dieses Gefühl mußte Breithaupt und auch seine Gehilfen haben. Sie haben aber nicht nur objektiv, sondern auch bewußt die Schranken des Sittengesetzes überschritten. Gegenüber den schlimmeren Fällen, wo die Klopfpeitsche und der Handstock benutzt wurden, mußte selbst der Blödeste sich sagen, daß solche Züchtigungsmittel unzulässig sind. Weder objektiv noch subjektiv sind die Grenzen des Züchtigungsrechts innegehalten worden, vielmehr liegt vorsätzliche Körperverletzung im Sinne des § 223 vor. Es ist auch der Tatbestand der gefährlichen Korperverletzung gegeben. Die benutzten Werkzeuge sind gefährliche; Reitpeitsche, Klopfpeitsche, Handstock sind nicht auf eine Stufe zu stellen mit dem Rohrstock des Lehrers. In einigen Fällen ist Breithaupt selbständiger Täter, in anderen Fällen sind Täter die Gehilfen, denen gegenüber er Anstifter war, die aber selber sich der Widerrechtlichkeit ihres Tuns bewußt waren. Auch der strafbaren Freiheitsberaubung hat Breithaupt in mehreren Fällen sich schuldig gemacht. Nicht durch die den Züchtigungen sich anschließenden Einsperrungen an sich, sondern durch die Art und Weise dieser Einsperrungen, die gegen das Sittengesetz verstieß und widerrechtlich war, ist der Tatbestand der strafbaren Freiheitsberaubung gegeben. Im wesentlichen sind die Aussagen der als Zeugen vernommenen Fürsorgezöglinge als glaubwürdig erachtet worden. Ihre Angaben waren zuverlässig, abgesehen von kleinen Abweichungen. Die Jungen waren offensichtlich bemüht, die Wahrheit zu sagen. Das war maßgebend für den Gerichtshof, so sehr er sich im übrigen bewußt war, daß auch dann immer noch Vorsicht gegenüber Fürsorgezöglingen geboten ist. Die Angeklagten selber haben mehrfach da, wo sie den Hergang milder darstellten, auf Vorhalten zugegeben, die Aussagen der Jungen würden wohl richtig sein. Sie sind auch bestätigt worden durch andere Jungen, die mit den übrigen Zeugen nicht in Berührung gekommen und nicht von ihnen beeinflußt sein konnten. Was nun die einzelnen Straftaten anlangt, so wird als erwiesen angesehen, daß Winkler von Engels auch Hiebe auf die Fußsohlen erhalten hat. Der Gerichtshof hat sich aber nicht auf den Standpunkt gestellt, daß sie von vornherein als Strafmittel beabsichtigt gewesen seien. Erst wenn die Zöglinge nicht ruhig lagen, kam Breithaupt der Gedanke: »Na, wenn du sie nicht aufs Gesäß haben willst, dann sollst du sie auf die Fußsohlen bekommen!« Ausgeschlossen erscheint dem Gerichtshof, daß nur Widerstand gebrochen werden sollte. Der Fall Mauthe ist so brutal, daß man ihn nicht für möglich halten sollte, wenn er nicht durch die Erregung Breithaupts zu erklären sei. Hier, wo wahllos auf den Jungen eingehauen wurde, handelt es sich zweifellos um eine das Leben gefährdende Körperverletzung. Auch der Fall Ruppert liegt sehr schwer. Ruppert ist ein in der Tat erbarmungswürdiger Junge, der auf Wunsch seiner Eltern in Fürsorgeerziehung gekommen war, obwohl eigentlich nicht viel gegen ihn vorlag. Er ist dann Breithaupt in die Finger geraten, der ihn als schwächlichen Jungen hätte erkennen müssen. Er hatte ja auch selber gesehen, wie furchtbar die Seelenqualen des Jungen waren, wenn er den Züchtigungen anderer zuschauen mußte. Diesem schonungsbedürftigen Jungen sind von Engels und Breithaupt in der Zeit vom Abend bis zum andern Vormittag wohl über 100 Peitschenhiebe verabreicht worden. :— Bei der Strafzumessung war zu erwägen, daß eine ganze Reihe von Momenten zugunsten Breithaupts und seiner Gehilfen zu berücksichtigen sind. Breithaupt hat subjektiv immer nur geschlagen, wenn er Grund dazu zu haben glaubte. Er schlug, um zu züchtigen, nicht wie ein Peiniger, der quälen will. Auch sonst hat er Liebe zu seinen Zöglingen gezeigt, das haben selbst die Gezüchtigten empfunden. Breithaupt ist herzkrank, darum eignete er sich nicht zum Erzieher, mindestens nicht für Fürsorgezöglinge. Er war in unfertige Verhältnisse hineingekommen, denen er nicht gewachsen war. Er allein sollte und wollte alles leiten, ohne erfahrene Ratgeber, wie Buth oder Hentschel. Im Fürsorgeerziehungswesen hatte er selber nicht die geringste Vorbildung, weder theoretische noch praktische. Gerade im Fürsorgeerziehungswesen ist nicht in erster Linie der Geistliche, sondern der Pädagoge als geeignet anzusehen, er aber hatte von Pädagogik nicht die geringste Ahnung. Als mildernd ist für ihn auch zu berücksichtigen, daß ihm aus Lichtenberg, wenn auch nicht absichtlich, so doch tatsächlich viele recht schwer zu behandelnde Jungen überwiesen wurden, die teils zu Fluchtversuchen neigten, teils unverschämte Burschen waren. :— Andererseits fällt gegen ihn erschwerend ins Gewicht sein Eigensinn und sein maßloses Selbstbewußtsein, die ihn verleiteten, trotz der von ihm erkannten Schwierigkeiten alles selber machen zu wollen, statt den Rat erfahrener Leute einzuholen. Schlimmer noch ist zu bewerten, daß seine Straftaten einen gewissen Zug von Roheit in seinem Charakter erkennen lassen, besonders in den Fällen Mauthe, die man nicht als Ergebnis einer momentanen Aufwallung, sondern nur als Ausfluß einer rohen Gesinnung ansehen kann. Ein erschwerender Umstand ist ferner, daß Breithaupt es stets vermied, den Beschuldigten regelrecht zu verhören. Auf Zuträgereien hin glaubte er skrupellos und maßlos züchtigen zu sollen. Endlich müssen auch die Folgen berücksichtigt werden, die zweifellos erhebliche Körperbeschädigung der Jungen und ihre Seelenpein. Und welchen unendlichen Schaden hat Breithaupt durch sein in keiner Weise entschuldbares Verhalten dem ganzen Fürsorgeerziehungswesen zugefügt! Alle Mühen guter edler Menschen hat er zunichte gemacht. Er müßte sich sagen, daß das sehr schaden würde. Er hat auch die anderen Angeklagten mit hineingezogen, die durch seine Schuld Schlimmes durchgemacht haben. Selbst von Engels muß man annehmen, daß er unter seinem Einfluß gehandelt hat. Der Gerichtshof hat unter Berücksichtigung der mildernden wie der erschwerenden Umstände unterschieden, wo eine besondere Roheit vorlag und wo nicht. Er hat deshalb für eine Reihe von Fällen nicht auf Freiheitsstrafen, sondern nur auf Geldstrafen erkannt. Eine besondere Roheit ist angenommen worden in den Fällen Winkler, Wulff und Bünger-Piaskowski, vor allem aber in den Fällen Mäuthe und Ruppert.
Das Publikum im Zuhörerraum lauerte allabendlich auf der Straße in der laut ausgesprochenen Absicht, die Angeklagten, insbesondere den Pastor Breithaupt zu verbläuen. Die Angeklagten hatten jedoch rechtzeitig Wind davon erhalten und stellten sich beim Verlassen des Gerichtsgebäudes jedesmal unter den Schutz der Polizei. Das Publikum überschüttete die Angeklagten, insbesondere den Pastor Breithaupt stets, sobald sie vom Gerichtsgebäude auf die Straße traten, mit lauten Verwünschungen.