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»Sie haben einen großen Aufwand gemacht, um mir zu zeigen, was die Psychoanalyse ist und was für Kenntnisse man braucht, um sie mit Aussicht auf Erfolg zu betreiben. Gut, es kann mir nichts schaden, Sie angehört zu haben. Aber ich weiß nicht, welchen Einfluß auf mein Urteil Sie von Ihren Ausführungen erwarten. Ich sehe einen Fall vor mir, der nichts Außergewöhnliches an sich hat. Die Neurosen sind eine besondere Art von Erkrankung, die Analyse ist eine besondere Methode zu ihrer Behandlung, eine medizinische Spezialität. Es ist auch sonst die Regel, daß ein Arzt, der ein Spezialfach der Medizin gewählt hat, sich nicht mit der durch das Diplom bestätigten Ausbildung begnügt. Besonders, wenn er sich in einer größeren Stadt niederlassen will, die allein Spezialisten ernähren kann. Wer Chirurg werden will, sucht einige Jahre an einer chirurgischen Klinik zu dienen, ebenso der Augenarzt, Laryngolog usw., gar der Psychiater, der vielleicht überhaupt niemals von einer staatlichen Anstalt oder einem Sanatorium freikommen wird. So wird es auch mit dem Psychoanalytiker werden; wer sich für diese neue ärztliche Spezialität entscheidet, wird nach Vollendung seiner Studien die zwei Jahre Ausbildung im Lehrinstitut auf sich nehmen, von denen Sie sprachen, wenn es wirklich eine so lange Zeit in Anspruch nehmen sollte. Er wird dann auch merken, daß es sein Vorteil ist, in einer psychoanalytischen Gesellschaft den Kontakt mit den Kollegen zu pflegen, und alles wird in schönster Ordnung vor sich gehen. Ich verstehe nicht, wo da Platz für die Frage der Laienanalyse ist.«
Der Arzt, der das tut, was Sie in seinem Namen versprochen haben, wird uns allen willkommen sein. Vier Fünftel der Personen, die ich als meine Schüler anerkenne, sind ja ohnedies Ärzte. Gestatten Sie mir aber, Ihnen vorzuhalten, wie sich die Beziehungen der Ärzte zur Analyse wirklich gestaltet haben und wie sie sich voraussichtlich weiter entwickeln werden. Ein historisches Anrecht auf den Alleinbesitz der Analyse haben die Ärzte nicht, vielmehr haben sie bis vor kurzem alles aufgeboten, von der seichtesten Spötterei bis zur schwerwiegendsten Verleumdung, um ihr zu schaden. Sie werden mit Recht antworten, das gehört der Vergangenheit an und braucht die Zukunft nicht zu 321 beeinflussen. Ich bin einverstanden, aber ich fürchte, die Zukunft wird anders sein, als Sie sie vorhergesagt haben.
Erlauben Sie, daß ich dem Wort »Kurpfuscher« den Sinn gebe, auf den es Anspruch hat an Stelle der legalen Bedeutung. Für das Gesetz ist der ein Kurpfuscher, der Kranke behandelt, ohne sich durch den Besitz eines staatlichen Diploms als Arzt ausweisen zu können. Ich würde eine andere Definition bevorzugen: Kurpfuscher ist, wer eine Behandlung unternimmt, ohne die dazu erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu besitzen. Auf dieser Definition fußend, wage ich die Behauptung, daß – nicht nur in den europäischen Ländern – die Ärzte zu den Kurpfuschern in der Analyse ein überwiegendes Kontingent stellen. Sie üben sehr häufig die analytische Behandlung aus, ohne sie gelernt zu haben und ohne sie zu verstehen.
Es ist vergeblich, daß Sie mir einwenden wollen, das sei gewissenlos, das möchten Sie den Ärzten nicht zutrauen. Ein Arzt wisse doch, daß ein ärztliches Diplom kein Kaperbrief ist und ein Kranker nicht vogelfrei. Dem Arzt dürfe man immer zubilligen, daß er im guten Glauben handle, auch wenn er sich dabei vielleicht im Irrtum befinde.
Die Tatsachen bestehen; wir wollen hoffen, daß sie sich so aufklären lassen, wie Sie es meinen. Ich will versuchen, Ihnen auseinanderzusetzen, wie es möglich wird, daß ein Arzt sich in den Dingen der Psychoanalyse so benimmt, wie er es auf jedem anderen Gebiet sorgfältig vermeiden würde.
Hier kommt in erster Linie in Betracht, daß der Arzt in der medizinischen Schule eine Ausbildung erfahren hat, die ungefähr das Gegenteil von dem ist, was er als Vorbereitung zur Psychoanalyse brauchen würde. Seine Aufmerksamkeit ist auf objektiv feststellbare anatomische, physikalische, chemische Tatbestände hingelenkt worden, von deren richtiger Erfassung und geeigneter Beeinflussung der Erfolg des ärztlichen Handelns abhängt. In seinen Gesichtskreis wird das Problem des Lebens gerückt, soweit es sich uns bisher aus dem Spiel der Kräfte erklärt hat, die auch in der anorganischen Natur nachweisbar sind. Für die seelischen Seiten der Lebensphänomene wird das Interesse nicht geweckt, das Studium der höheren geistigen Leistungen geht die Medizin nichts an, es ist das Bereich einer anderen Fakultät. Die Psychiatrie allein sollte sich mit den Störungen der seelischen Funktionen beschäftigen, aber man weiß, in welcher Weise und mit welchen Absichten sie es tut. Sie sucht die körperlichen Bedingungen der Seelenstörungen auf und behandelt sie wie andere Krankheitsanlässe.
322 Die Psychiatrie hat darin recht, und die medizinische Ausbildung ist offenbar ausgezeichnet. Wenn man von ihr aussagt, sie sei einseitig, so muß man erst den Standpunkt ausfindig machen, von dem aus diese Charakteristik zum Vorwurf wird. An sich ist ja jede Wissenschaft einseitig, sie muß es sein, indem sie sich auf bestimmte Inhalte, Gesichtspunkte, Methoden einschränkt. Es ist ein Widersinn, an dem ich keinen Anteil haben möchte, daß man eine Wissenschaft gegen eine andere ausspielt. Die Physik entwertet doch nicht die Chemie, sie kann sie nicht ersetzen, aber auch von ihr nicht vertreten werden. Die Psychoanalyse ist gewiß ganz besonders einseitig, als die Wissenschaft vom seelisch Unbewußten. Das Recht auf Einseitigkeit soll also den medizinischen Wissenschaften nicht bestritten werden.
Der gesuchte Standpunkt findet sich erst, wenn man von der wissenschaftlichen Medizin zur praktischen Heilkunde ablenkt. Der kranke Mensch ist ein kompliziertes Wesen, er kann uns daran mahnen, daß auch die so schwer faßbaren seelischen Phänomene nicht aus dem Bild des Lebens gelöscht werden dürfen. Der Neurotiker gar ist eine unerwünschte Komplikation, eine Verlegenheit für die Heilkunde nicht minder als für die Rechtspflege und den Armeedienst. Aber er existiert und geht die Medizin besonders nahe an. Und für seine Würdigung wie für seine Behandlung leistet die medizinische Schulung nichts, aber auch gar nichts. Bei dem innigen Zusammenhang zwischen den Dingen, die wir als körperlich und als seelisch scheiden, darf man vorhersehen, daß der Tag kommen wird, an dem sich Wege der Erkenntnis und hoffentlich auch der Beeinflussung von der Biologie der Organe und von der Chemie zu dem Erscheinungsgebiet der Neurosen eröffnen werden. Dieser Tag scheint noch ferne, gegenwärtig sind uns diese Krankheitszustände von der medizinischen Seite her unzugänglich.
Es wäre zu ertragen, wenn die medizinische Schulung den Ärzten bloß die Orientierung auf dem Gebiete der Neurosen versagte. Sie tut mehr; sie gibt ihnen eine falsche und schädliche Einstellung mit. Die Ärzte, deren Interesse für die psychischen Faktoren des Lebens nicht geweckt worden ist, sind nun allzu bereit, dieselben geringzuschätzen und als unwissenschaftlich zu bespötteln. Deshalb können sie nichts recht ernst nehmen, was mit ihnen zu tun hat, und fühlen die Verpflichtungen nicht, die sich von ihnen ableiten. Darum verfallen sie der laienhaften Respektlosigkeit vor der psychologischen Forschung und machen sich ihre Aufgabe leicht. Man muß ja die Neurotiker behandeln, weil sie Kranke sind und sich an den Arzt wenden, muß auch immer Neues 323 versuchen. Aber wozu sich die Mühe einer langwierigen Vorbereitung auferlegen? Es wird auch so gehen; wer weiß, was das wert ist, was in den analytischen Instituten gelehrt wird. Je weniger sie vom Gegenstand verstehen, desto unternehmender werden sie. Nur der wirklich Wissende wird bescheiden, denn er weiß, wie unzulänglich dies Wissen ist.
Der Vergleich der analytischen Spezialität mit anderen medizinischen Fächern, den Sie zu meiner Beschwichtigung herangezogen haben, ist also nicht anwendbar. Für Chirurgie, Augenheilkunde usw. bietet die Schule selbst die Möglichkeit zur weiteren Ausbildung. Die analytischen Lehrinstitute sind gering an Zahl, jung an Jahren und ohne Autorität. Die medizinische Schule hat sie nicht anerkannt und kümmert sich nicht um sie. Der junge Arzt, der seinen Lehrern so vieles hat glauben müssen, daß ihm zur Erziehung seines Urteils wenig Anlaß geworden ist, wird gerne die Gelegenheit ergreifen, auf einem Gebiet, wo es noch keine anerkannte Autorität gibt, endlich auch einmal den Kritiker zu spielen.
Es gibt noch andere Verhältnisse, die sein Auftreten als analytischer Kurpfuscher begünstigen. Wenn er ohne ausreichende Vorbereitung Augenoperationen unternehmen wollte, so würde der Mißerfolg seiner Starextraktionen und Iridektomien und das Wegbleiben der Patienten seinem Wagestück bald ein Ende bereiten. Die Ausübung der Analyse ist für ihn vergleichsweise ungefährlich. Das Publikum ist durch die durchschnittlich günstigen Ausgänge der Augenoperationen verwöhnt und erwartet sich Heilung vom Operateur. Wenn aber der »Nervenarzt« seine Kranken nicht herstellt, so verwundert sich niemand darüber. Man ist durch die Erfolge der Therapie bei den Nervösen nicht verwöhnt worden, der Nervenarzt hat sich wenigstens »viel mit ihnen abgegeben«. Da läßt sich eben nicht viel machen, die Natur muß helfen oder die Zeit. Also beim Weib zuerst die Menstruation, dann die Heirat, später die Menopause. Am Ende hilft wirklich der Tod. Auch ist das, was der ärztliche Analytiker mit dem Nervösen vorgenommen hat, so unauffällig, daß sich daran kein Vorwurf klammern kann. Er hat ja keine Instrumente oder Medikamente verwendet, nur mit ihm geredet, versucht, ihm etwas ein- oder auszureden. Das kann doch nicht schaden, besonders wenn dabei vermieden wurde, peinliche oder aufregende Dinge zu berühren. Der ärztliche Analytiker, der sich von der strengen Unterweisung frei gemacht hat, wird gewiß den Versuch nicht unterlassen haben, die Analyse zu verbessern, ihr die Giftzähne 324 auszubrechen und sie den Kranken angenehm zu machen. Und wie gut, wenn er bei diesem Versuch stehengeblieben, denn wenn er wirklich gewagt hat, Widerstände wachzurufen, und dann nicht wußte, wie ihnen zu begegnen ist, ja, dann kann er sich wirklich unbeliebt gemacht haben.
Die Gerechtigkeit erfordert das Zugeständnis, daß die Tätigkeit des ungeschulten Analytikers auch für den Kranken harmloser ist als die des ungeschickten Operateurs. Der mögliche Schaden beschränkt sich darauf, daß der Kranke zu einem nutzlosen Aufwand veranlaßt wurde und seine Heilungschancen eingebüßt oder verschlechtert hat. Ferner daß der Ruf der analytischen Therapie herabgesetzt wird. Das ist ja alles recht unerwünscht, aber es hält doch keinen Vergleich mit den Gefahren aus, die vom Messer des chirurgischen Kurpfuschers drohen. Schwere, dauernde Verschlimmerungen des Krankheitszustandes sind nach meinem Urteil auch bei ungeschickter Anwendung der Analyse nicht zu befürchten. Die unerfreulichen Reaktionen klingen nach einer Weile wieder ab. Neben den Traumen des Lebens, welche die Krankheit hervorgerufen haben, kommt das bißchen Mißhandlung durch den Arzt nicht in Betracht. Nur daß eben der ungeeignete therapeutische Versuch nichts Gutes für den Kranken geleistet hat.
»Ich habe Ihre Schilderung des ärztlichen Kurpfuschers in der Analyse angehört, ohne Sie zu unterbrechen, nicht ohne den Eindruck zu empfangen, daß Sie von einer Feindseligkeit gegen die Ärzteschaft beherrscht werden, zu deren historischer Erklärung Sie mir selbst den Weg gezeigt haben. Aber ich gebe Ihnen eines zu: Wenn schon Analysen gemacht werden sollen, so sollen sie von Leuten gemacht werden, die sich dafür gründlich ausgebildet haben. Und Sie glauben nicht, daß die Ärzte, die sich der Analyse zuwenden, mit der Zeit alles tun werden, um sich diese Ausbildung zu eigen zu machen?«
Ich fürchte, nicht. Solange das Verhältnis der Schule zum analytischen Lehrinstitut ungeändert bleibt, werden die Ärzte wohl die Versuchung, es sich zu erleichtern, zu groß finden.
»Aber einer direkten Äußerung über die Frage der Laienanalyse scheinen Sie konsequent auszuweichen. Ich soll jetzt erraten, daß Sie vorschlagen, weil man die Ärzte, die analysieren wollen, nicht kontrollieren kann, soll man, gewissermaßen aus Rache, zu ihrer Bestrafung, ihnen das Monopol der Analyse abnehmen und diese ärztliche Tätigkeit auch den Laien eröffnen.«
Ich weiß nicht, ob Sie meine Motive richtig erraten haben. Vielleicht 325 kann ich Ihnen später ein Zeugnis einer weniger parteiischen Stellungnahme vorlegen. Aber ich lege den Akzent auf die Forderung, daß niemand die Analyse ausüben soll, der nicht die Berechtigung dazu durch eine bestimmte Ausbildung erworben hat. Ob diese Person nun Arzt ist oder nicht, erscheint mir als nebensächlich.
»Was für bestimmte Vorschläge haben Sie also zu machen?«
Ich bin noch nicht soweit, weiß auch nicht, ob ich überhaupt dahin kommen werde. Ich möchte eine andere Frage mit Ihnen erörtern, zur Einleitung aber auch einen bestimmten Punkt berühren. Man sagt, daß die zuständigen Behörden über Anregung der Ärzteschaft Laien ganz allgemein die Ausübung der Analyse untersagen wollen. Von diesem Verbot würden auch die nichtärztlichen Mitglieder der Psychoanalytischen Vereinigung betroffen, die eine ausgezeichnete Ausbildung genossen und sich durch Übung sehr vervollkommnet haben. Wird das Verbot erlassen, so stellt sich der Zustand her, daß man eine Reihe von Personen an der Ausübung einer Tätigkeit behindert, von denen man überzeugt sein kann, daß sie sie sehr gut leisten können, während man dieselbe Tätigkeit anderen freigibt, bei denen von einer ähnlichen Garantie nicht die Rede ist. Das ist nicht gerade der Erfolg, den eine Gesetzgebung erreichen möchte. Indes ist dieses spezielle Problem weder sehr wichtig noch schwierig zu lösen. Es handelt sich dabei um eine Handvoll Personen, die nicht schwer geschädigt werden können. Sie werden wahrscheinlich nach Deutschland auswandern, wo sie, durch keine Gesetzesvorschrift behindert, bald die Anerkennung ihrer Tüchtigkeit finden werden. Will man ihnen dies ersparen und die Härte des Gesetzes für sie mildern, so kann es mit Anlehnung an bekannte Präzedenzfälle leicht geschehen. Es ist im monarchischen Österreich wiederholt vorgekommen, daß man notorischen Kurpfuschern die Erlaubnis zur ärztlichen Tätigkeit auf bestimmten Gebieten ad personam verliehen hat, weil man von ihrem wirklichen Können überzeugt worden war. Diese Fälle betrafen zumeist bäuerliche Heilkünstler, und die Befürwortung soll regelmäßig durch eine der einst so zahlreichen Erzherzoginnen erfolgt sein, aber es müßte doch auch für Städter und auf Grund anderer, bloß sachverständiger Garantie geschehen können. Bedeutsamer wäre die Wirkung eines solchen Verbots auf das Wiener analytische Lehrinstitut, das von da an keine Kandidaten aus nichtärztlichen Kreisen zur Ausbildung annehmen dürfte. Dadurch wäre wieder einmal in unserem Vaterland eine Richtung geistiger Tätigkeit unterdrückt, die sich anderswo frei entfalten darf. Ich bin der letzte, 326 der eine Kompetenz in der Beurteilung von Gesetzen und Verordnungen in Anspruch nehmen will. Aber ich sehe doch so viel, daß eine Betonung unseres Kurpfuschergesetzes nicht im Sinne der Angleichung an deutsche Verhältnisse ist, die heute offenbar angestrebt wird, und daß die Anwendung dieses Gesetzes auf den Fall der Psychoanalyse etwas Anachronistisches hat, denn zur Zeit seiner Erlassung gab es noch keine Analyse und war die besondere Natur der neurotischen Erkrankungen noch nicht erkannt.
Ich komme zu der Frage, deren Diskussion mir wichtiger erscheint. Ist die Ausübung der Psychoanalyse überhaupt ein Gegenstand, der behördlichem Eingreifen unterworfen werden soll, oder ist es zweckmäßiger, ihn der natürlichen Entwicklung zu überlassen? Ich werde gewiß hier keine Entscheidung treffen, aber ich nehme mir die Freiheit, Ihnen dieses Problem zur Überlegung vorzulegen. In unserem Vaterlande herrscht von alters her ein wahrer furor prohibendi, eine Neigung zum Bevormunden, Eingreifen und Verbieten, die, wie wir alle wissen, nicht gerade gute Früchte getragen hat. Es scheint, daß es im neuen, republikanischen Österreich noch nicht viel anders geworden ist. Ich vermute, daß Sie bei der Entscheidung über den Fall der Psychoanalyse, der uns jetzt beschäftigt, ein gewichtiges Wort mitzureden haben; ich weiß nicht, ob Sie die Lust oder den Einfluß haben werden, sich den bürokratischen Neigungen zu widersetzen. Meine unmaßgeblichen Gedanken zu unserer Frage will ich Ihnen jedenfalls nicht ersparen. Ich meine, daß ein Überfluß an Verordnungen und Verboten der Autorität des Gesetzes schadet. Man kann beobachten: Wo nur wenige Verbote bestehen, da werden sie sorgfältig eingehalten; wo man auf Schritt und Tritt von Verboten begleitet wird, da fühlt man förmlich die Versuchung, sich über sie hinwegzusetzen. Ferner, man ist noch kein Anarchist, wenn man bereit ist einzusehen, daß Gesetze und Verordnungen nach ihrer Herkunft nicht auf den Charakter der Heiligkeit und Unverletzlichkeit Anspruch haben können, daß sie oft inhaltlich unzulänglich und für unser Rechtsgefühl verletzend sind oder nach einiger Zeit so werden und daß es bei der Schwerfälligkeit der die Gesellschaft leitenden Personen oft kein anderes Mittel zur Korrektur solch unzweckmäßiger Gesetze gibt, als sie herzhaft zu übertreten. Auch ist es ratsam, wenn man den Respekt vor Gesetzen und Verordnungen erhalten will, keine zu erlassen, deren Einhaltung und Übertretung schwer zu überwachen ist. Manches, was wir über die Ausübung der Analyse durch Ärzte gesagt haben, wäre hier für die eigentliche 327 Laienanalyse, die das Gesetz unterdrücken will, zu wiederholen. Der Hergang der Analyse ist ein recht unscheinbarer, sie wendet weder Medikamente noch Instrumente an, besteht nur in Gesprächen und Austausch von Mitteilungen; es wird nicht leicht sein, einer Laienperson nachzuweisen, sie übe »Analyse« aus, wenn sie behauptet, sie gebe nur Zuspruch, teile Aufklärungen aus und suche einen heilsamen menschlichen Einfluß auf seelisch Hilfsbedürftige zu gewinnen; das könne man ihr doch nicht verbieten, bloß darum, weil auch der Arzt es manchmal tue. In den Englisch sprechenden Ländern haben die Praktiken der »Christian Science« eine große Verbreitung; eine Art von dialektischer Verleugnung der Übel im Leben durch Berufung auf die Lehren der christlichen Religion. Ich stehe nicht an zu behaupten, daß dies Verfahren eine bedauerliche Verirrung des menschlichen Geistes darstellt, aber wer würde in Amerika oder England daran denken, es zu verbieten und unter Strafe zu setzen? Fühlt sich denn die hohe Obrigkeit bei uns des rechten Weges zur Seligkeit so sicher, daß sie es wagen darf zu verhindern, daß jeder versuche »nach seiner Fasson selig zu werden«? Und zugegeben, daß viele sich selbst überlassen in Gefahren geraten und zu Schaden kommen, tut die Obrigkeit nicht besser daran, die Gebiete, die als unbetretbar gelten sollen, sorgfältig abzugrenzen und im übrigen, soweit es nur angeht, die Menschenkinder ihrer Erziehung durch Erfahrung und gegenseitige Beeinflussung zu überlassen? Die Psychoanalyse ist etwas so Neues in der Welt, die große Menge ist so wenig über sie orientiert, die Stellung der offiziellen Wissenschaft zu ihr noch so schwankend, daß es mir voreilig erscheint, jetzt schon mit gesetzlichen Vorschriften in die Entwicklung einzugreifen. Lassen wir die Kranken selbst die Entdeckung machen, daß es schädlich für sie ist, seelische Hilfe bei Personen zu suchen, die nicht gelernt haben, wie man sie leistet. Klären wir sie darüber auf und warnen sie davor, dann werden wir uns erspart haben, es ihnen zu verbieten. Auf italienischen Landstraßen zeigen die Leitungsträger die knappe und eindrucksvolle Aufschrift: Chi tocca, muore. Das reicht vollkommen hin, um das Benehmen der Passanten gegen herabhängende Drähte zu regeln. Die entsprechenden deutschen Warnungen sind von einer überflüssigen und beleidigenden Weitschweifigkeit: Das Berühren der Leitungsdrähte ist, weil lebensgefährlich, strengstens verboten. Wozu das Verbot? Wem 328 sein Leben lieb ist, der erteilt es sich selbst, und wer sich auf diesem Wege umbringen will, der fragt nicht nach Erlaubnis.
»Es gibt aber Fälle, die man als Präjudiz für die Frage der Laienanalyse anführen kann. Ich meine das Verbot der Versetzung in Hypnose durch Laien und das kürzlich erlassene Verbot der Abhaltung okkultistischer Sitzungen und Gründung solcher Gesellschaften.«
Ich kann nicht sagen, daß ich ein Bewunderer dieser Maßnahmen bin. Die letztere ist ein ganz unzweifelhafter Übergriff der polizeilichen Bevormundung zum Schaden der intellektuellen Freiheit. Ich bin außer dem Verdacht, den sogenannt okkulten Phänomenen viel Glauben entgegenzubringen oder gar Sehnsucht nach ihrer Anerkennung zu verspüren; aber durch solche Verbote wird man das Interesse der Menschen für diese angebliche Geheimwelt nicht ersticken. Vielleicht hat man im Gegenteil etwas sehr Schädliches getan, der unparteiischen Wißbegierde den Weg verschlossen, zu einem befreienden Urteil über diese bedrückenden Möglichkeiten zu kommen. Aber dies auch nur wieder für Österreich. In anderen Ländern stößt auch die »parapsychische« Forschung auf keine gesetzlichen Hindernisse. Der Fall der Hypnose liegt etwas anders als der der Analyse. Die Hypnose ist die Hervorrufung eines abnormen Seelenzustandes und dient den Laien heute nur als Mittel zur Schaustellung. Hätte sich die anfänglich so hoffnungsvolle hypnotische Therapie gehalten, so wären ähnliche Verhältnisse wie die der Analyse entstanden. Übrigens erbringt die Geschichte der Hypnose ein Präzedenz zum Schicksal der Analyse nach anderer Richtung. Als ich ein junger Dozent der Neuropathologie war, eiferten die Ärzte in der leidenschaftlichsten Weise gegen die Hypnose, erklärten sie für einen Schwindel, ein Blendwerk des Teufels und einen höchst gefährlichen Eingriff. Heute haben sie dieselbe Hypnose monopolisiert, bedienen sich ihrer ungescheut als Untersuchungsmethode, und für manche Nervenärzte ist sie noch immer das Hauptmittel ihrer Therapie.
Ich habe Ihnen aber bereits gesagt, ich denke nicht daran, Vorschläge zu machen, die auf der Entscheidung beruhen, ob gesetzliche Regelung oder Gewährenlassen in Sachen der Analyse das richtigere ist. Ich weiß, das ist eine prinzipielle Frage, auf deren Lösung die Neigungen der maßgebenden Personen wahrscheinlich mehr Einfluß nehmen werden als Argumente. Was mir für eine Politik des laissez faire zu sprechen scheint, habe ich bereits zusammengestellt. Wenn man sich anders entschließt, zu einer Politik des aktiven Eingreifens, dann allerdings scheint mir die eine lahme und ungerechte Maßregel des rücksichtslosen 329 Verbots der Analyse durch Nichtärzte keine genügende Leistung zu sein. Man muß sich dann um mehr bekümmern, die Bedingungen, unter denen die Ausübung der analytischen Praxis gestattet ist, für alle, die sie ausüben wollen, feststellen, irgendeine Autorität aufrichten, bei der man sich Auskunft holen kann, was Analyse ist und was für Vorbereitung man für sie fordern darf, und die Möglichkeiten der Unterweisung in der Analyse fördern. Also entweder in Ruhe lassen oder Ordnung und Klarheit schaffen, nicht aber in eine verwickelte Situation mit einem vereinzelten Verbot d'reinfahren, das mechanisch aus einer inadäquat gewordenen Vorschrift abgeleitet wird.