Otto Julius Bierbaum
Die Schlangendame
Otto Julius Bierbaum

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8. Kapitel

Ich denke: die Situation ist klar.

Herr Ewald Brock hatte sich durch den Namen Holunder nicht abhalten lassen, das mit ihm behaftete Mädchen lieb zu gewinnen.

Es war verwunderlich, was ihm da geschah. Es entwickelte sich hier ein Verhältnis, das gar nicht mehr ein Verhältnis in dem bewußten Sinne dieses Wortes war. Gott, seine »Verhältnisse« sonst! Intermezzi wie im Cirkus, wenn es heißt: Die Pausen werden von den Clowns ausgefüllt. Alle die kleinen Mädchen, mit denen er es zu thun gehabt hatte, waren ihm ja gewiß angenehme Objekte gewesen, eine Art von Kleiderständern, an denen er seine Gefühle aufhing, um sie auf eine Weile los zu werden. Aber wenn ihm die Objekte mitsamt den Gefühlen durchbrannten, so ward er keineswegs in Trübsal getaucht. Man konnte eher sagen, daß er derlei Geschehnisse mit einer Fassung ertrug, die von Schnuppigkeit nicht weit entfernt war. Das kam daher, weil er selbst nie daran gedacht hatte, der oder jener Ständer sei der ewig einzige Haken für seine Gefühle. Laß fahren dahin! sang er mit seinem berühmten Landsmann Luther.

Aber hier, diesmal, war es ganz anders. Kein Kleiderständer! Und viel mehr Gefühle, als auf ein solches Möbel gegangen wären. Vielleicht ein Schrank? Ein ganzer großer Kleiderschrank für Gefühle? Noch nicht geräumig genug! Einen größeren Begriff her! Ich hab's: Eine ganze Kleiderstube, eine ganze Garderobe mit unzähligen Haken und Häkchen für unzählige Gefühle!

So war es! Herr Brock hatte sehr bald die Empfindung, daß dieses gesunde, frische, wohlgebaute Mädchen mit den großen braunen Augen, die so eigen still lebendig waren, und mit der lieben weichen Art, leise zu lachen; mit diesen runden, lustigen, aber nicht zu schnellen Bewegungen; mit dieser eher tiefen als hohen Stimme, die den Worten etwas wie einen warmen linden Flaum gab; mit diesem anschmiegenden, aber nie lästigen, vielmehr im Grunde ganz merkwürdig selbstbewußten Wesen, – er hatte die Empfindung, daß diese still resolute, aber durchaus feine weibliche Natur etwas Wohnliches, Heimliches in sein Leben brachte, etwas, darin man sich strecken und dehnen und wohl sein lassen könnte eine lange, lange Weile hin, sorglos, angenehm behütet und doch in keinem Zwange.

Wie sich diese Empfindung zur sanftlebenden Gewohnheit in ihm auswuchs, daß er sich sagen mußte, es würde recht fatal sein, wenn diese angenehme Situation plötzlich einmal aus wäre, zog er die logische und praktische Konsequenz daraus und begründete mit Fräulein Mathilde Holunder einen gemeinsamen Haushalt. Er hätte dies in ehrlicher Deutschheit gerne ohne alle Heimlichkeit und Hinterlist offen und unverhohlen gethan, aber die antiquierte Art, mit der die Leipziger Polizei ihres Amtes als staatlich bestellte Hüterin der bürgersittlichen Überlieferungen waltete, zwang ihn, da er mit einem Verehelichungszeugnisse nicht dienen konnte, zu einem verschmitzten und leider kostspieligen Manöver. Er kaufte gegen schweres Geld eine volle Wohnungseinrichtung mittlerer Güte und überließ diese als eine Art Wilden-Hochzeits-Geschenks der Schlangendame seines Herzens. Diese möblierte damit eine kleine Wohnung aus, und an dieser nahm nun Herr Ewald Brock vor den Augen der mißgünstigen Welt und Polizei als möblierter Herr teil. So war den sittlichen Anforderungen unsres untadeligen Jahrhunderts wieder einmal löblich Genüge geschehen.

Wehe dem, der hierzu frivole Bemerkungen macht! Ich müßte ihn zurechtweisen. Möge er lieber sozial denken und erkennen, wie günstig hier die Moral auf den Möbelhandel gewirkt hat. Zwei kinderreiche Tischlerfamilien hätten vielleicht nicht gewußt, wohin sie ihr Haupt legen sollten, wenn nicht die Sittlichkeit des Staates Herrn Ewald Brock gezwungen hätte, drei Zimmer und eine Küche einzurichten.

Das Geld für diese soziale und moralische That kam übrigens erst auf Umwegen aus Herrn Brocks Tasche. Er war genötigt, es sich auf dem Wege des Kredits zu verschaffen.

Eine Preisfrage an Leser und Leserin: Von wem pumpte sich Herr Ewald Brock das Geld?

Wie meinen? Von einem Wucherer?

Das war gewiß eine Dame, die so riet. Nein, meine Gnädige, so dumm sind die Leipziger Wucherer nicht.

Was sagen Sie? Von Stilpe?

Himmlische Gerechtigkeit, kennen Sie Stilpen schlecht! Wahrlich, wahrlich, ich sage Ihnen, Sie fänden eher im Neste einer Nebelkrähe gemünztes Metall als bei diesem braven aber unvermögenden Manne.

Es errät's also keiner? Keine?

Nun denn: Von Fräulein Holunder lieh sich Herr Ewald Brock das Geld.

Ah, wie ich mich an Ihrem Erstaunen weide. Aber verderben Sie mir, bitte, dieses unschuldige Vergnügen nicht mit dem entrüsteten Zurufe: »Das ist unanständig!« Ich müßte Ihnen dann folgende Auseinandersetzung anthun: Nicht wahr, wenn ein armer Jüngling ein reiches Mädchen heiratet, und er kriegt Geld von ihr in die Ehe, das schickt sich? Und: Er ist nicht einmal verpflichtet, es ihr wieder zu geben? Und: Liebe braucht auch nicht immer nachgewiesen zu werden? Ist das nicht so?

Nun gut, meine Herrschaften!: Der ganze Unterschied zwischen diesem legalen und Herrn Brocks illegalem Falle ist bloß der, daß Herr Brock verpflichtet ist, das Geld, sei es mit oder ohne Zinsen, seinerzeit zurückzuerstatten, und daß er das Mädchen wirklich lieb haben muß. Denn: Ein Mädchen mit Geld ohne Liebe legal zu heiraten ist zwar anständig, aber niederträchtig und gemein ist es allerdings, ein Mädchen mit Geld ohne Liebe illegal zu heiraten.

Man sieht: Das Gesetz macht's billiger, als die Ungesetzlichkeit. Daher ist das Gesetz, Gottlob, so beliebt.

Paragraphieren wir aber doch der Sicherheit halber noch einmal den ungesetzlichen Kontrakt zwischen Herrn Ewald Brock und Fräulein Mathilde Holunder:


§ 1.

Die beiden Kontrahenten lieben einander.


§ 2.

Aus diesem Grunde heiraten sie einander, wenn auch nur im Sinne eines Privatabkommens ohne Hinzuziehung des staatlichen Apparates.


§ 3.

Herr Brock begiebt sich zu seiner Frau in das Verhältnis eines Darlehenempfängers.


§ 4.

Herr Brock ist ein miserables Subjekt, wenn er seiner Frau, sobald sie nicht mehr seine Frau ist, die entliehene Summe nicht voll zurückerstattet.

*

Ich denke: Die Situation ist klar.

Anmerkung: Das Buch auf der rechten Wagschale ist das Bürgerliche Gesetzbuch für das Deutsche Reich.


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