Ernst Barlach
Schriften in eigener Sache
Ernst Barlach

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Als ich von dem Verbot der Berufsausübung bedroht war

Im Vaterlande zu einer Art von Emigrantendasein genötigt, bleibt mir nur die Wahl zwischen dem Vollzug der wirklichen Emigration oder dem Entschluß, koste es, was es wolle, mein volles Recht auf ungehemmte berufliche Betätigung durchzusetzen. Ersteres habe ich niemals einer Erwägung gewürdigt, und so wird das Zweite für mich zu unabweislicher Notwendigkeit.

Daß ich nunmehr einer der Älteren meines Standes geworden, begründet an sich keinen Anspruch; immerhin dürfte zu erwägen sein, welche seltsam aufbegehrenden Regungen einen seit gut fünfzig Jahren zünftigen und seinem Beruf verschworenen Künstler deutscher Geburt und Verwurzelung bestürmen müssen, wenn ihm was mir geschieht. Von meinen insgesamt siebenundsechzig Lebensjahren habe ich wiederum fünfzig Jugend- und Mannesjahre auf der Scholle zwischen meinem Geburtsort bei Hamburg und meiner Wahlheimat Güstrow zugebracht und fühle bei zunehmenden Jahren immer mehr die unauflösliche Verbundenheit mit dem Heimatboden. Ich weiß, daß ich nur dahin gehöre, wo ich bisher gearbeitet und gelebt habe, und da man mir Fremdsein nachredet, so behaupte ich, eine bessere, stärkere und weitaus tiefer eingewachsene Zugehörigkeit, eine mehr aus Geschichte und Erleben geformte Angehörig-, ja Hörigkeit zu meinem Geburtslande zu besitzen als alle meine solches absprechenden Mißgönner meiner Ungeschorenheit, Abseitigkeit und Arbeitsruhe, die auf Grund höchst jüngsterrungener Vorstellungen meinen ganzen Lebensbau glauben zerbrechen zu können. Sie haben, sagte ich, damit so viel Erfolg gehabt, daß ich im Vaterlande eine Art Emigrantendasein führe.

Ich erfahre somit eine Ausgestoßenheit, die der Preisgabe an Vernichtung gleichkommt. Das Verdikt von ... bedeutet Verurteilung zur Absperrung meines persönlichen Daseins von allen bisherigen Lebensvoraussetzungen. In dieser Hinsicht ist mein Zustand noch übler als der eines echten Emigranten, und wenn es nicht ausdrücklich formuliert ist, so ergibt sich doch die Verhängung der langsamen Erdrosselung, deren Absicht klar genug zu Tage tritt. Diese mir zugedachte langsame Erdrosselung umgeht nur jene andre der echten Garottierung, aber das Verschleierte ist wegen Vermeidung des graden Weges nicht weniger verhängnisvoll, es ist nur ein ungrader. Bemäntelungen werden nur gewählt zur Bequemlichkeit des Vollziehers, nicht zur Erleichterung des Verurteilten.

Man macht mir jeden Versuch einer Aufhellung und Klärung der zur Verurteilung führenden Tatsachen, Widerspruch gegen die irrige Betrachtung meiner zur Schuld gestempelten Tätigkeit unmöglich, das Rechtsgut der Verwahrung gegen schief gesehene Werturteile. Der Darlegung und Aufführung von innersten Notwendigkeiten meiner Art zu sein und zu wirken wird kein Gehör geliehen, und ich frage mich mit Grund, warum dieses als erster Rechtsgrundsatz überall Selbstverständliche einem Künstler versagt wird, während es jedem gemeinen Rechtsbrecher, jedem Zuhälter, Dieb, Mörder und Hochstapler zugestanden wird. Die Möglichkeit der Rechtfertigung, des Erweises ungehöriger Beklagtheit, der Versuch zu überzeugen und der Versuch, die Einsicht des zum Richten Berufenen von der vorgefaßten zur geläuterten zu leiten, ist ein Menschenrecht. Und sollte ausgerechnet der Künstler hiervon bloß darum ausgeschlossen sein, weil künstlerische Wesensprobleme nicht beweisbar, sondern erfühlbar, seelisch ertastbar sind? Man sollte denken, daß ein Rechtsspruch auf Grund solcher Findungsweise um so peinlicher zu geschehen habe, da seine Fällung von so ganz andrer und jeder Wortfolgerung und Buchstäblichkeit nach Paragraphen entzogener Erkenntnis abhängt.

Die Überantwortung eines Lebensschicksals an Entscheidung durch Unreife ist eine sehr angreifbare Verfügung. Unreife zugesprochen zu bekommen, ist gewiß kein Makel, unreif ist jeder einmal, aber was hat Unreife mit Vollmachten wie solchen zu schaffen, wie sie gegen mich geltend gemacht werden? O nein, Urteil und Vollzug des Urteils kann nur dem Geprüften und zur Reife seiner Natur Gelangten überantwortet werden, und wenn ein Mann wie ich den manchen Phasen seines Lebens gewachsen war, so darf man einen Zuwachs an Reife ohne beleidigenden Nebenton für die erforderlich halten, die noch nicht erfahren haben, daß jeder Lebensweg immer wieder rhythmisch in neue Räume tritt, daß zu Lebenskundigkeit das Wissen um die Not und Notwendigkeit der Entwicklung zu neuem Aufblick und frischer Erkenntnis gehört, daß jedem einmal wiederum die Augen geöffnet werden und er erfährt, was des Erfahrens Glück und Herrlichkeit ausmacht, Wille und Bereitschaft zu neuer Erkenntnis und Gewinn des Muts zu ihrer Befolgung. Die Folgerung der Voreiligen, daß sodann alle endgültigen Wertbestimmungen unstatthaft wären, ist nicht stichhaltig. Freilich gibt es im Ganzen keinen Stillstand an einem Ziel, aber jeder Einzelne gelangt einmal zu jenem Punkte, den ich Reife nannte; auch er kann irren, aber er wird mit Vorsicht und Umsicht entscheiden, immer der Erfahrung bewußt, daß jede Orthodoxie, auch die in Kunstdingen, unversöhnlich und engherzig ihr Werk vollzieht. Heute aber abschließend ein zeitgenössisches Streben aus der unseligen Einstellung des Unverstands, welches Wort bedeutet: das Maßanlegen der nicht Verstehenden, abzulehnen, und zwar mit dem Erfolg und Zweck seiner Ausmerzung, kann sich nur der ebenfalls zeitgenössische und seiner Auffassung von Zeit und Zeitwerten einzig Verbundene, also ohne Zweifel in seinem persönlichen Horizont Befangene zumuten, als ohne Abstand und Wissenwollen um etwas Andres, als was er selbst ist, – eben der Unreife. Sollte es möglich sein, daß Urteil ohne Einsicht in das Wesen des dem Urteil Preisgegebenen angemaßt werden könnte? Wo aber an Stelle des guten Willens zur Schau in fremden Seelenbereich der Verlaß auf orthodoxe Gutgläubigkeit, wo an Stelle des höheren, ja edlen Mißtrauens ins eigene schnell fertig gewordene Belieben das ungehemmte Vertrauen zu Selbstgerechtigkeit tritt, da holt das Schlagwort mit seinem gewaltigen Schwanz aus und zerschlägt aus Unkenntnis alles Gute oder Böse.

Eins dieser Schlagworte ist das vom Kunstbolschewismus, das auf Alles angewandt wird, wo Ungeklärtes als unerklärlich angesehen, wo Umstrittenes schon als verderblich gekennzeichnet gilt und zwar »umstritten« geheißen, aber als unbestritten schädlich behandelt wird. Dieses auf mich angewandte Schlagwort scheint einer gewissen Orthodoxie unentbehrlich, jener rettungslosen Verwurzelung in bodenloser Auslegungsfreudigkeit nach einer Weltanschauung, die das Ihrige mutvoll und gläubig unternimmt mit dem Anspruch auf Berechtigung zum Handeln nach Gültigkeit der unerhörtesten Entschlußfreiheit und Urteilsfällung und also, dieses hohe Vermögen des Menschengeistes als oberstes Gesetz und beste Rechtfertigung ihres Handelns für sich in Anspruch nehmend, nicht zögern dürfte, der Freiheit eine Gasse zu brechen und der Selbstbestimmung aus Überzeugung die Ehre zu gewähren, die solch höchstem Menschenrecht gebührt; wobei wohl die Frage unerörtert bleiben darf, ob schon jemals irgend einem Menschenwerk der Ruhm der Unfehlbarkeit hat zuerkannt werden können. Denn was man sich selbst in dieser Hinsicht zuerkennt, kann billig nicht gezählt werden, und so mag gefragt werden, wie weit ich und mein Streben vor mir selbst gerechtfertigt sind. Sie sind gerechtfertigt aus der gesetzlichen Notwendigkeit eines weiter nicht erklärlichen Müssens, dem schuldigen Gehorsam zu leisten keine Wahl und Zweifel geduldet werden. Ob diesem treibenden Müssen ein verantwortungslos-persönliches Belieben nachgeredet wird, darf weiter unerörtert bleiben. Mir ein solches Belieben zuzuschreiben wäre schlechthin beleidigend; ich darf davon absehen, mich gegen derartige Unterstellungen zu wenden, die in allzu durchsichtiger Absicht ausgesprochen werden, und erwähne solche Möglichkeit lediglich, weil der Generalbegriff des Kunstbolschewismus jede Art von Übelrede und Absprechung zuzulassen scheint, – und nicht nur scheint, sondern wirklich eine gute Handhabe für Erhebung von Beschuldigungen im Gassenton bietet, wogegen hier in Rücksicht auf die Würde der Gelegenheit nichts vorzubringen ist.

Nach dem Erlaß des Ministerpräsidenten Göring sollen alle im Lande Preußen vorhandenen öffentlichen Kunstsammlungen ohne Rücksicht auf Rechtsform und Eigentumsverhältnisse im Sinne der Richtlinien des Führers und Reichskanzlers überprüft und die erforderlichen Anordnungen getroffen werden. Diese so befohlene Nichtbeobachtung der Form des Rechts kann dem Rechte selbst, dem Begriff des Rechten, unmöglich gelten. Recht war, ist und bleibt Recht. Die Anordnung, es zu beugen, kann niemals erfolgen. Rechtsungültigkeit ist ein Unding, und so, da an der Tatsache des Rechts selbst, des Rechten und unweigerlich Gültigen, nicht gerüttelt worden ist, nicht es selbst und sein Bestand, sondern nur seine Form bei bewußtem Anlaß keine Abgrenzung bei den befohlenen Maßnahmen gewähren soll, so ist das letztliche Vertrauen in das Geschehen des Rechten unerschüttert, und mit ihm bleibt der Anspruch auf nicht willkürliches, sondern verantwortliches Entscheiden zuständig.

Freude schöner Götterfunken, Holzschnitt, 1927
25,1 X 36 cm
Aus der Folge zu Schillers »An die Freude«, Verlag Paul Cassirer, Berlin 1927


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