Josef Baierlein
Unschuldig verurteilt
Josef Baierlein

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IX.

Dem Befehl des Generals wurde in aller Eile Folge geleistet. Schon nach einer Stunde war das Kriegsgericht unter Wredes Präsidium versammelt. Der Auditeur des Regiments funktionierte als Ankläger.

Die Eingangs-Formalitäten waren bald erledigt, Name, Alter, Geburts- und Heimatsort des Beschuldigten niedergeschrieben. Nun sollte er sich verteidigen.

»Herr General und meine anderen Herren Vorgesetzten und Richter!« begann Wolfgang. »Was kann und was soll ich Ihnen sagen? Ich weiß, daß ich verloren bin, wenn Sie meinen Worten keinen Glauben schenken; aber ich muß nur immer wieder versichern, daß ich diesen Kelch nicht gestohlen habe. Niemals in meinem ganzen Leben habe ich mich an fremdem Gut vergriffen; ich habe stets Gott vor Augen gehabt, wie mir meine frommen Eltern das bei meinem Abschied von zu Hause noch besonders einschärften. Und nun sollte ich plötzlich die furchtbare Sünde eines Kirchenraubs auf mich laden? Nein, meine Herren! Ich habe den Altarkelch nicht gestohlen!«

52 »Wie ist er dann in deinen Tornister gekommen?« fragte der Auditeur.

»Ich kann mir das selbst nicht erklären«, antwortete Wolfgang. »Ich bin auch viel zu verwirrt, um ruhig nachzudenken. Wie ich so unversehens den Kelch erblickte, war ich wie vor den Kopf geschlagen, und das ist nicht besser geworden, seit ich weiß, daß es jetzt um Leben und Tod geht. Ich glaube nur so viel, daß mir ein heimlicher Feind einen Tort angetan hat; denn die Sache kann nicht anders vor sich gegangen sein, als mit Hinterlist und Betrug.«

»Bist du so schlecht, daß du jetzt deine Kameraden verdächtigst, um dich reinzuwaschen?« fragte der General.

»Da sei Gott davor, daß ich dieses tue, oder daß ich auch nur einen falschen Verdacht ausspreche, den ich nicht beweisen kann. Aber wie anders sollte der Kelch den Weg in meinen Tornister gefunden haben?«

»Du bist sehr verstockt«, sagte der General wieder. »Gestehe lieber, wozu du den Kelch stahlst. Was wolltest du damit anfangen? Ihn wahrscheinlich verkaufen, um viel Geld zu bekommen und flott leben zu können?«

»Ich habe ihn doch gar nicht gestohlen!« rief Wolfgang in heller Verzweiflung. »An diesem Kirchenraub bin ich so unschuldig wie ein neugebornes Kind. Und Geld brauche ich keines. Ich habe ja, wie Sie gesehen haben, selbst noch einige Gulden, von denen ich nicht weiß, ob ich sie verzehren kann, weil ich 53 vielleicht schon in der nächsten Schlacht falle. Da hätte ich doch närrisch sein müssen, wenn ich erst noch gestohlen hätte, um mehr Geld zu bekommen.«

»Wie Sie sehen, meine Herren,« sagte der General zu den Richtern, »ist der Bursche mit allen Wassern gewaschen. Trotz des augenfälligsten Beweises verlegt er sich auf hartnäckiges Leugnen und meint, damit sich salvieren zu können. Wir wollen zuerst noch das Zeugnis seiner Kompagnie-Vorgesetzten hören und dann dem Herrn Auditeur das Wort geben zur Begründung der Anklage.« –

Wolfgangs Hauptmann stellte ihm das denkbar beste Zeugnis aus. Im Feuer habe er ihn noch nicht gesehen, – ließ er sich vernehmen, – weil Schmiedkonz erst vor wenigen Monaten als Rekrut eingestellt worden sei. Aber während seiner ganzen bisherigen Dienstzeit habe er sich als tüchtigen, braven Soldaten gezeigt, der noch nie wegen eines Vergehens Strafe erhalten habe. Im Gegenteil wäre Schmiedkonz schon in der nächsten Zeit zum Gefreiten befördert worden, weil er wegen seiner vorzüglichen Führung das Vertrauen aller Vorgesetzten besaß. Für den Hauptmann sei es ein Rätsel, wie ein wackerer unbescholtener Soldat plötzlich ein so schweres Verbrechen habe begehen können.

Ähnlich sagten auch die anderen Kompagnie-Offiziere aus.

54 Der Feldwebel sodann, ein derber, ergrauter Krieger, der das Pulver schon vieler Schlachten gerochen, bekundete folgendes:

»Herr General! Ich war es, der den gestohlenen Kelch im Tornister des Schmiedkonz entdeckte. Als ich ihn erblickte, gab es mir einen Stich durchs Herz. Denn ich hätte die Hand dafür ins Feuer gehalten, daß der Angeklagte ein durchaus ehrlicher Kerl sei. Er war stets willig, gewissenhaft und pünktlich im Dienst. Niemals erwischte ich ihn auf einer Lüge oder faulen Ausrede; von einem Liedrian und Trunkenbold war ebensowenig an ihm zu bemerken. Ja wenn man einem solchen Ausbund von guten Eigenschaften nicht mehr trauen darf, wem soll man dann noch Glauben schenken? Es ist nicht anders möglich, als daß Schmiedkonz sich in einer schwachen Minute vom Teufel verblenden ließ. Sonst hätte er das schwere Verbrechen sicher und gewiß nicht begangen.«

Unter solchen Umständen hatte der Auditeur keineswegs eine schwere Aufgabe. Er wies nur hin auf den im Besitz des Angeklagten gefundenen Kelch, der für sich allein schon den ausreichenden Beweis von dessen Schuld bilde. Dieser Beweis sei so erdrückend, daß nicht einmal jene Personen, welche ihm das beste Zeugnis ausstellten, an seiner Täterschaft zweifelten. Der Hauptmann des Schmiedkonz habe deutlich gesagt, ihm komme das vom Angeschuldigten begangene Verbrechen vor wie ein Rätsel, und der Feldwebel habe 55 deponiert, jener müsse vom Teufel verblendet gewesen sein, als er es ausführte. Aber kein Zeuge sei unschlüssig gewesen, daß Wolfgang Schmiedkonz der Täter war. Bei solcher Sachlage – fuhr der Auditeur fort – dürfte die bisherige gute Führung des Angeklagten auch nicht als Milderungsgrund gelten, da sie durch sein heutiges verstocktes Leugnen vollständig aufgewogen werde. Er beantrage daher, den Angeschuldigten des vollendeten Einbruchs und Kirchenraubs schuldig zu erklären und wegen der erschwerenden Umstände die ganze Strenge des Gesetzes in Anwendung zu bringen.

»Und welche Strafe setzt das Gesetz auf die begangene Freveltat?« fragte der Vorsitzende des Gerichts.

»Die Todesstrafe mittelst Erschießens, Herr General,« antwortete der Auditeur mit feierlichem Ernst. –

Die Richter zogen sich hierauf zur Beratung in ein Nebenzimmer zurück. Aber schon nach einer kleinen Weile erschienen sie wieder im Sitzungssaal. Es hatte nicht lange gedauert, bis sie über das Urteil einig waren, und der General verkündigte dasselbe sofort:

»Der Soldat Wolfgang Schmiedkonz ist schuldig des vollendeten Einbruchs und Kirchenraubs unter erschwerenden Umständen und wird deshalb vom Kriegsgericht verurteilt zur Todesstrafe durch Erschießen.«

56 Und mit erhobener Stimme setzte er noch hinzu:

»Man bringe den Delinquenten in eine abgesonderte Arrestzelle; außen an deren Tür ist ein Doppelposten aufzustellen. Niemand hat Zutritt zu dem Verurteilten als der Beichtvater, wenn er einen solchen verlangen sollte. Die Exekution aber findet morgen früh um sechs Uhr statt. Der Herr Oberst des Regiments hat alles dazu Nötige anzuordnen.« –

Wolfgang war vernichtet. Er hatte die Worte des Urteilsspruches angehört mit stieren Augen und geisterbleichem Gesicht. An sein Ohr waren sie gedrungen wie aus weiter, weiter Ferne und gleichwohl grauenhaft erschütternd wie naher Donner. Er war keines Gedankens mehr fähig, als des einzigen, furchtbaren: »Ich bin verurteilt, unschuldig zum Tode verurteilt, und morgen wird man mich erschießen!« – –

Willenlos und gleich einem Automaten folgte er dem Wachkorporal, der ihn aus dem Sitzungssaal in die für ihn bestimmte Arrestzelle brachte. – 57

 


 


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