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Die Facezien des Poggio Fiorentino

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von Gian Francesco Poggio Bracciolini

Verlag: Georg Müller | Jahr: 1906 | Übersetzer: Hanns Floerke

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Kapitel 200

198. Unfreiwillig witzige Bemerkung eines Richters zu einem Advokaten, der die »Clementina« und die »Novella« zitierte.

Zu Venedig wurde einmal vor einem weltlichen Gerichte eine Testamentssache verhandelt. Die Advokaten der beiden Parteien waren zugegen, 200 und jeder trat für das Recht seines Klienten ein. Der eine, ein Priester, zitierte in seiner Verteidigung die Clementina und die Novella und las gewisse Stellen daraus vor. Da fuhr einer von den Richtern, ein sehr alter Mann, der aber sehr wenig Beziehungen zu Salomo hatte, und dem diese Namen unbekannt waren, den Advokaten mit zorniger Miene an: »Wie, zum Teufel! Du errötest nicht, schamlose Hurenweiber vor Männern wie wir zu nennen und zu glauben, wir würden ihre Worte als Wahrspruch annehmen?« Dieser unwissende Mensch glaubte, Clementina und Novella seien nicht Namen von Gesetzen, sondern von Frauen, die jener als Konkubinen im Hause habe.