Willibald Alexis
Der Neue Pitaval
Willibald Alexis

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Marie Köster.

(Bremen. – Mord.) 1882. 1883.

In der westlichen Vorstadt der Freien Stadt Bremen befindet sich an dem untern Laufe des die Stadt durchströmenden Weserstroms eine Reihe großer industrieller Etablissements, Petroleumraffinerien, Reismühlen, Eisengießereien u.s.w., unter denen sich besonders die Anlagen der Actiengesellschaft, die sich mit Maschinenbau und Bau eiserner Schiffe befaßt, sowie die Reparaturwerkstatt des Norddeutschen Lloyd durch ihren Umfang und das ansehnliche Personal, das dort tägliche Beschäftigung findet, auszeichnen. Parallel mit dem Flußlaufe in einiger Entfernung von diesen Industrieetablissements erstreckt sich eine langgedehnte Straße, die, zu beiden Seiten eines frühern Schutzdeiches erbaut, sich an der Stadt und in der Richtung nach dem nahen Dorfe Gröplingen hinzieht und den Namen Gröplingerdeich führt. Die Bewohnerschaft dieser Straße rekrutirt sich größtentheils aus den in den nahegelegenen Etablissements beschäftigten Arbeitern. Man findet hier keine Paläste und keinen Reichthum, sondern fast durchgängig sogenannte kleine Leute, welche hier eine billige und zugleich von ihrer Arbeitsstätte nicht allzu ferne Wohnung finden. Diese Straße wurde am 9. Juni 1882 der Schauplatz eines grauenhaften Verbrechens. Ein junges Mädchen von kaum zwanzig Jahren, eine anscheinend harmlose Näherin, erschlug ihre Mutter mit einem Beile, um sich in den Besitz von Geldsummen zu setzen, die sich in den Händen der letztern befanden. Die That wurde mit kaltblütiger Ueberlegung und zugleich mit unmenschlicher Wildheit verübt, und das Empörendste fast bei dem ganzen Hergange war, daß die Mörderin den Verdacht der That planmäßig auf ihren Vater zu lenken und die nachforschenden Behörden auf diese Fährte zu leiten versuchte. Glücklicherweise ohne Erfolg.

Das am Gröplingerdeich Nr. 30 belegene Wohnhaus besteht aus zwei gesonderten Familienwohnungen; die zu ebener Erde belegenen Räumlichkeiten wurden von einem Zimmermann Appel mit Familie bewohnt, die obere Etage, bestehend aus drei Zimmern, Küche und Flur, von den Eheleuten Köster. Der Ehemann Köster, der früher als Weichensteller im Eisenbahndienst gestanden hatte, war im Jahre 1882 schon seit geraumer Zeit bei der Actiengesellschaft Weser in ständiger Arbeit. Die Frau desselben, eine geborene Hinners, betrieb kein selbständiges Gewerbe. In dieser Ehe wurden drei Kinder geboren, von denen jedoch nur zwei jetzt erwachsene Mädchen am Leben geblieben sind. Die jüngere von diesen, Namens Rebekka, war nach beendigter Schulzeit in Dienst getreten und befand sich als Magd in der Stadt, die ältere, Marie, hatte gleichfalls eine Zeit lang gedient, dann längere Zeit hindurch mit den Vettern zusammen gewohnt, zu der hier in Frage kommenden Zeit aus weiter unten noch zu besprechenden Ursachen das älterliche Haus verlassen und eine eigene Wohnung in der Nähe bei einem Korbmacher Mattfeldt bezogen; sie suchte durch Näharbeiten sich ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Ueber die Vermögensverhältnisse der Köster'schen Eheleute wußte man Genaueres nicht, der Verdienst des Mannes war ausreichend, um davon ein auskömmliches bescheidenes Leben zu führen, aber nicht derart, um davon bedeutende Sparpfennige zurückzulegen. In der Nachbarschaft war man allgemein davon überzeugt, daß ein besonderes Vermögen bei den Kösters nicht vorhanden sei, um so mehr, als es die Ehefrau Köster selbst nicht an häufigen Klagen über Noth fehlen ließ und bei passenden Gelegenheiten sich Unterstützungen an Geld und Lebensmitteln zu verschaffen wußte. Im übrigen waren die Köster'schen Eheleute von der Nachbarschaft wohl gelitten und gut angesehen, und wenn man auch hier und da dem Ehemann den Vorwurf machte, daß er dem Genusse von Spirituosen mehr als gut zugethan sei, so ging doch dieser Vorwurf nicht so weit, daß man ihm das Prädicat eines Säufers beilegte, denn niemand hatte, wie nachher von den Zeugen übereinstimmend und als entscheidendes Merkmal angegeben wurde, ihn je auf der Straße liegen sehen, oder beobachtet, daß er mittels fremder Hülfe nach Hause geschafft worden wäre. Und wenn es auch wohl bekannt war, daß er in angetrunkenem Zustande sich Frau und Kindern gegenüber roher Ausdrücke und Schimpfworte bediente, so wußte doch niemand zu bezeugen, daß er sich je zu Handgreiflichkeiten habe hinreißen lassen. Köster trank eben, wie es bei der überwiegenden Mehrzahl der Fabrikarbeiter der Fall zu sein pflegt, bald weniger, bald mehr, und auch wol zuweilen etwas zu viel, ohne seine Arbeit darüber zu vernachlässigen. Die Ehefrau Köster galt für arbeitsam, haushälterisch und sparsam, ja für geizig, mit Mann und Kindern in Frieden lebend. Ueber den Ruf der jüngsten Tochter Rebekka ergaben die Acten nur Vortheilhaftes, bezüglich der Tochter Marie aber gingen die Ansichten des Publikums in mancher Beziehung weit auseinander; die einen hielten sie für einfach, harmlos und gut gesittet, während andere der Meinung waren, daß dies mehr äußerer Schein, und Marie eine geschickte Heuchlerin sei. Aber die letztern waren weitaus in der Minderzahl, nach dem vorwiegenden Urtheil des Publikums war Marie Köster ein fleißiges, ordentliches und gesittetes Mädchen, das sich keinerlei Extravaganzen erlaubte, sehr häuslich war, nie zum Tanze ging, keine Liebschaften hatte u.s.w. Einer schweren Gesetzesübertretung hat sie wol niemand für fähig gehalten.

Und gerade diese Marie sollte alle diese guten Meinungen, die man von ihr hegte, durch eine That sondergleichen zu Schanden machen.

Im Laufe des Winters 1881/82 war die Ehefrau Köster durch Krankheiten mehrfach ans Haus gefesselt, und im Frühjahr trat ein ziemlich heftiger acuter Gelenkrheumatismus auf. Der Tochter Marie, welche im älterlichen Hause wohnte, lag natürlich die Pflege ihrer kranken Mutter ob, sie war tagsüber ständig mit ihr allein im Hause und hatte auch wol von den bei solchen Krankheiten unausbleiblichen Launen und Misstimmungen der Mutter zu leiden. Schon während der Dauer der Krankheit hatte Marie, auf kurze Zeit ihre Kindespflichten außer Augen setzend, das älterliche Haus verlassen, und nach Ostern 1882, als die eigentliche Krankheit gehoben war, hatte sie definitiv den Entschluß gefaßt, sich von den Aeltern zu trennen und ein selbständiges Leben zu führen. Dieser Entschluß wurde denn auch alsbald von ihr ausgeführt. Sie miethete bei einem Korbmacher Mattfeldt, dessen Ehefrau ihr bekannt war, eine Stube, machte zum Zwecke der Einrichtung dieser Stube verschiedene Anschaffungen von Mobilien und kaufte auch eine Nähmaschine auf monatliche Abzahlung, um als Näherin selbständig ihr Brot zu verdienen. Diese Ankäufe wurden zum Theil baar von ihr bezahlt, theilweise jedoch auch auf Credit geschlossen. Auf an sie gerichtete Anfragen, woher sie die Mittel zu solchen Anschaffungen nehme, hatte sie verschiedene Antworten gegeben, bald sollten es ersparte Miethlohngelder sein, bald Gaben ihrer frühern Herrschaften, bald noch andere Quellen.

So verkehrte Marie Köster während einiger Zeit seltener im älterlichen Hause, bis im Anfang Juni 1882 das heftigere Wiederauftreten der Krankheit der Mutter sie wieder an das Krankenbett derselben als Pflegerin rief. Sie verweilte wiederum ganze Tage im älterlichen Hause und besorgte dort den gesammten Haushalt. Durch sie bestand der einzige Verkehr der Mutter mit der Außenwelt, und von ihr zogen auch teilnehmende Bekannte Erkundigungen ein über das Ergehen der Erkrankten, und dies geschah vielleicht um so häufiger, da nach der Auskunft, die Marie Köster zu ertheilen pflegte, der Krankheitszustand der Mutter ein sehr gefahrdrohender war, bei dem man in jedem Augenblick auf das Eintreten des Schlimmsten gefaßt sein mußte, während doch in der That der wirkliche Krankheitszustand der Mutter zu augenblicklichen Befürchtungen keinen Anlaß bot.

Seit Montag, 5. Juni, hatte Marie Köster täglich im Hause ihrer Aeltern sich aufgehalten. An dem folgenden Freitag, 9. Juli, hatte sie morgens gegen 9½ Uhr die Wohnung verlassen, um für ihre Mutter bei einem benachbarten Metzger etwas Wurst zum Frühstück einzukaufen, und war noch auf diesem Gange mit einer ihr bekannten Frau Schomburg zusammengetroffen, der sie nähere Mittheilungen über den angeblichen gefahrdrohenden Zustand ihrer Mutter gemacht hatte, Von der Zeit ihrer Rückkehr an bis gegen 11½ Uhr war Marie allein mit ihrer Mutter in der Wohnung gewesen. Im Hause hatte sich anfänglich noch die Ehefrau Appel befunden, doch auch diese hatte im Laufe des Vormittags die Wohnung verlassen, sodaß außer Mutter und Tochter niemand dort anwesend war. Gegen 11½ Uhr verließ auch Marie Köster das Haus und begab sich zu einem Schuhmachermeister de Vries, holte in seinem Hause ein Paar ihr gehörige Schuhe ab und bestellte denselben gleichzeitig im Auftrage ihrer Mutter, er möge zu ihr kommen, um ihr Maß zu einem Paar neuer Schuhe zu nehmen. Sie ersuchte zunächst den Schuhmachermeister sofort mit ihr zu kommen, was derselbe jedoch wegen anderweitiger Beschäftigung ablehnte. Nach Zahlung der Reparaturkosten machte sich Marie Köster auf den Rückweg nach Hause; unterwegs sprach sie jedoch bei einer befreundeten Nachbarin, einer Frau Harves, vor und forderte dieselbe auf, doch ja ihre kranke Mutter im Laufe des Nachmittags zu besuchen, und ging von dort zu dem gleichfalls benachbarten Krämer Schäfer, woselbst sie für fünf Pfennige Zwieback zu einer Brotsuppe kaufte, und die Ehefrau des Krämers, welche ihrer kranken Mutter eine Suppe zum Mittag versprochen hatte, bat, diese Suppe doch nicht vor 1½ Uhr zu schicken, da dann erst ihr Vater wieder zur Arbeit das Haus verlassen hätte. Endlich kehrte sie dann in die älterliche Wohnung zurück. Wenige Momente darauf sah man sie schreiend und lamentirend auf die Straße zurückkehren und in das Haus der Frau Harves laufen, wobei sie ausrief: »Meine Mutter ist todt, meine Mutter ist ermordet.« Die Harves schaffte die Marie Köster zunächst in ihr Wohnzimmer, dieselbe fuhr zu jammern fort und rief dabei unter anderm auch aus: »Das hat gewiß der Vater gethan. Erst gestern Abend hat er gesagt: wenn die Mutter nur erst verreckt wäre, und nun ist es schon so weit.«

Durch das laute Geschrei der Köster wurden andere Nachbarn aufmerksam gemacht und herbeigelockt, um nähere Erkundigungen nach der Ursache desselben einzuziehen, und eine der Nachbarinnen, die beherzter war als die übrigen, eine Frau Strauch, ging auf allgemeine Aufforderung in die Köster'sche Wohnung, um genauer zu erforschen, was vorgefallen sei. Sie fand in der Schlafstube, auf dem Fußboden vor dem Bette liegend, den auf das schrecklichste zugerichteten Leichnam der Ehefrau Köster. Auch sie verließ erschreckt die schauerliche Stätte und theilte ihre Wahrnehmungen den unten Versammelten mit; unter ihnen befand sich ein gerade passirender Briefträger. Derselbe betrat die Köster'sche Wohnung und fand dort das soeben Gehörte bestätigt. Er bedeckte die entblößt daliegende Leiche mit einem Tuche und verschloß vorsichtig den fraglichen Raum. Gleichzeitig hatte sich auch der bereits erwähnte Krämer Schäfer auf das nächstgelegene Polizeibureau begeben und dort Anzeige erstattet. Ein Polizeibeamter wurde von dort sofort zur Bewachung der Localitäten abgesandt, und nach kurzer Frist fanden sich auch höhere Polizeibeamte sowie der gleichzeitig benachrichtigte Staatsanwalt Dr. Rapp an Ort und Stelle ein.

Der sofort aufgenommene Thatbestand und die angestellten Nachforschungen hatten zunächst folgende Resultate:

Im Schlafzimmer der Köster'schen Eheleute, welches nach dem Hofe zu gelegen ist, fand man in einer großen Blutlache auf dem Fußboden vor der Bettstelle die Leiche der Ehefrau Köster auf dem Rücken liegend. Bekleidet war die Leiche nur mit einem Hemde, einer wollenen Unterjacke und einer kattunenen Nachtjacke; die Elnbogengelenke waren mit flanellenen Binden, sogenannten Gichtbinden, umwickelt. An der Leiche zeigten sich bei der nähern Besichtigung nachfolgende Verletzungen: eine große klaffende Wunde von 5¼ cm Länge und 2¼ cm Breite am linken Oberschenkel; der Zeigefinger der linken Hand war an der Wurzel durch einen Hieb gebrochen, und das Endglied des Mittelfingers derselben Hand von hinten nach vorn gespalten. Das Gesicht der Leiche war durch eine große Anzahl tiefer klaffender Wunden entstellt, der Mund durch einen Schnitt nach beiden Seiten hin aufgeschlitzt, Oberlippe und Nase aufgespalten, und das rechte Augenlid losgetrennt. Desgleichen zeigten sich an den Schläfen und auf der Stirn eine Reihe scharfer bis auf den Knochen eindringender Schnittwunden, und endlich am Hinterkopfe eine tiefe Wunde, welche den Schädelknochen zerstört und das Gehirn freigelegt hatte.

Das Bett, neben welchem die Leiche lag und das sie zweifellos vorher innegehabt hatte, war vollständig in Unordnung, die darin befindlichen Kissen und Tücher mit zahlreichen Blutflecken beschmuzt. Auch an der Wand, am Kopfende der Bettstelle, sah man angespritzte Blutflecken, und in großer Anzahl fanden sich solche an den Füßen und an der Seitenfläche eines Tisches und eines Schrankes, welche der Bettstelle gegenüberstanden, sowie an der Seitenwand der Bettstelle selbst. Neben der Leiche und zum Theil unter derselben lag eine anscheinend aus dem Bette herausgefallene Bettdecke, und auf dieser Decke ein kleines stark mit Blut beflecktes Beil, auf dem bereits erwähnten Tisch aber ein großes, gleichfalls stark mit Blut bedecktes Küchenmesser. Die Lage der Leiche im Zimmer war derart, daß beim Oeffnen der vom Flur hereinführenden Thür nur die nackten Beine sichtbar waren, der übrige Theil des Körpers aber dem in der Thür Stehenden durch die Bettstelle verdeckt war. Es zeigten sich bei der 20 Minuten nach 12 Uhr stattfindenden ersten Untersuchung noch Spuren von Lebenswärme an dem Leichnam, auch war das auf dem Fußboden befindliche Blut noch nicht vollständig geronnen.

Die weitere Untersuchung der Wohnungsräumlichkeiten ergab in der neben dem Schlafzimmer befindlichen Küche an weiteren Spuren: Auf dem Gossensteine zwei umgestülpte Waschgefäße, ein blechernes und eins von Steingut, und auf dem Rande des letztern einen anscheinend von Blut herrührenden, erbsengroßen Flecken, auf dem Gossensteine selbst aber einen weitern Blutflecken auf der freien Fläche desselben und einen ebensolchen auf der Stelle, wo der Rand des Blechgefäßes auf demselben gestanden hatte.

Weitere Anzeichen ergaben sich in der Wohnung nicht.

Die nächsten Nachforschungen richteten sich gegen den Ehemann der Ermordeten. Die Aeußerungen der Marie Köster über ihren Vater und der gegen diesen ausgesprochene Verdacht waren natürlich zur Kunde der Behörden gekommen, welche zunächst diese Spur aufnahmen. Aber zweifellos ergaben die in dieser Richtung angestellten Ermittelungen, daß Köster sich rechtzeitig morgens 6 Uhr auf seiner Arbeitsstätte eingefunden hatte, und seit der Zeit bis gegen 12 Uhr mittags, d. h. bis zu dem Augenblick, wo ihm die Nachricht der Ermordung seiner Frau überbracht wurde, ununterbrochen dort anwesend geblieben war, daß also bei dem Befund der Leiche und nach Maßgabe der sonstigen Ermittelungen die Annahme einer Thäterschaft seitens des Ehemannes absolut auszuschließen sei. Man schritt demnach zur speciellern Vernehmung der Marie Köster selbst: sie war zuletzt bei der Ermordeten gewesen, und sie hatte zuerst die vollbrachte That entdeckt. Sie wurde zu ihrer Vernehmung aus der Wohnung der Ehefrau Harves, in welcher sie sich bis dahin aufgehalten, herbeigeholt und gab über ihre Erlebnisse im Laufe des Vormittags Folgendes an: Sie befinde sich bereits seit Donnerstag Abend in der älterlichen Wohnung, da sie ihre Mutter, welche wiederum kränker geworden, auch zur Nachtzeit nicht habe ohne Pflege lassen wollen. Von ihrem Ausbleiben für die Nacht habe sie ihrem Miethsherrn Anzeige gemacht. Während der Nacht habe sie mit der Mutter zusammen in deren Bette geschlafen, während der Vater in der angrenzenden Wohnstube auf einem Sofa liegend die Nacht zugebracht habe. Letzterer habe sich morgens gegen 5 Uhr erhoben, habe ihr Anerbieten, ihm Kaffee zu kochen, abgelehnt und sich selbst sein Frühstück bereitet, indem er sich Brot in Bier gebrockt und dies verzehrt habe; dann sei er auf die Arbeit gegangen. Sie selbst habe das Bett wieder aufgesucht, habe noch kurze Zeit geschlafen, sei dann gegen 6½ Uhr aber definitiv aufgestanden und habe sich an die Besorgung der häuslichen Angelegenheiten gemacht. Gegen 9½ Uhr sei sie im Auftrage der Mutter zum Metzger gegangen, um Wurst zum Frühstück zu holen, und habe bei ihrer Rückkehr von dort ihre Mutter im Aufstehen begriffen gefunden. Auf ihr Zureden habe sich die Mutter aber wieder niedergelegt und sei dann von ihr im Bette gewaschen und gekämmt worden, dabei habe die Mutter wiederholt über heftige Schmerzen in den Gliedern und im Kopfe geklagt, und zu ihr, wie überhaupt mehrfach in letzter Zeit geäußert: sie möge sich nur darauf vorbereiten, daß sie sie plötzlich einmal irgendwo todt finde. Ungeachtet solcher Selbstmordgedanken, denn als solche habe sie die Aeußerungen der Mutter aufgefaßt, habe dieselbe ihr den Auftrag ertheilt, und auch auf dessen Ausführung bestanden, daß sie zum Schuhmacher gehen solle, um denselben ins Haus zu bestellen zum Maßnehmen zu einem neuen Paar Schuhe, sie (die Mutter) wolle ausgehen. Diesem anhaltenden Dringen habe sie denn endlich nachgegeben, und habe sich auf den Weg zum Schuhmacher gemacht, nachdem sie vorab ihre Mutter sorgfältig im Bette zurechtgelegt und zugedeckt habe. Bei dem Schuhmachermeister de Vries habe sie dann die Bestellung der Mutter ausgerichtet, auch gleichzeitig ein Paar ihr gehörige Schuhe, welche derselbe zur Reparatur gehabt, dort abgefordert, erhalten und bezahlt, und sei dann nach Hause zurückgekehrt, habe jedoch unterwegs bei ihrer Nachbarin Frau Harves eingesprochen, der sie von dem wunderlichen Einfalle der Mutter wegen der neuen Schuhe erzählt und auch ihre reparirten Schuhe gezeigt habe. Von dort sei sie dann in das von ihren Aeltern bewohnte Haus zurückgekehrt, sei zunächst auf den Hofplatz gegangen, und von dort die Treppe hinauf zu der Wohnung. Hier sei ihr sofort aufgefallen, daß die Thür zur Schlafkammer halb offen gestanden, während sie dieselbe doch beim Verlassen des Hauses eingeklinkt habe, doch sei sie ohne weitere Besorgnisse näher getreten und habe nun sofort die nackten Beine der Mutter neben der Bettstelle auf der Erde erblickt. Erschreckt von diesem Anblick, habe sie nun sogleich ein Unglück geahnt, sei, ohne weiter vorzudringen und ohne den Körper der Mutter gesehen zu haben, zurückgetreten, aus dem Hause geflohen und zu der Frau Harves gelaufen. Derselben habe sie mitgetheilt, daß mit ihrer Mutter irgendetwas passirt sei, dieselbe liege an dem Bette am Fußboden. Bei ihrem Fortgang zum Schuhmacher sei niemand im Hause anwesend gewesen, denn von den Bewohnern der Unteretage habe der Ehemann Appel bereits früh morgens das Haus verlassen und auch die Ehefrau sei im Laufe des Vormittags, nachdem sie ihre Räumlichkeiten verschlossen, fortgegangen; ob in ihrer Abwesenheit jemand das Haus betreten, darüber könne sie nichts sagen.

Sie sei dann im Hause der Frau Harves geblieben, und da es dieser an Muth gefehlt, in die Wohnung ihrer Mutter zu gehen, so habe man die herbeigekommene Frau Strauch aufgefordert, nähere Nachforschungen anzustellen. Diese sei dann auch ins Haus gegangen, habe die Leiche der Mutter in der beschriebenen Art vorgefunden und dann weitere Mittheilungen davon gemacht.

So weit die erste Aussage der Marie Köster, die in allen Theilen mit den übrigen Ermittelungen und Wahrnehmungen übereinstimmte. Nachforschungen nach etwa verdächtigen Persönlichkeiten, Bummlern oder Bettlern, die sich in der Nahe gezeigt hätten und möglicherweise das Haus betreten und den Mord verübt haben könnten, blieben gänzlich resultatlos. Man hatte nur den entseelten Leichnam und die beiden Mordinstrumente, Beil und Messer, die von dem Köster'schen Ehemann sowie von Marie Köster als zum Haushalt gehörig anerkannt wurden, und weiter fehlte es anscheinend an jeder Handhabe, welche auf die Fährte des Thäters hätte leiten können; denn daß die Tochter selbst, das kleine, schwächliche und furchtsame Mädchen, ihre Hand in der vorliegenden gräßlichen Weise an ihre Mutter gelegt haben könne, das war an sich zu unwahrscheinlich, und kein Grund und Veranlassung für solche Annahme aufzufinden.

Aber Marie Köster trug die stummen Ankläger ihrer Unthat unbewußt noch mit sich am Leibe umher, das von ihr frevelhaft vergossene Blut sollte wider sie zeugen. Das scharfsichtige Auge des Polizeibeamten entdeckte schon bei dieser ersten Vernehmung unter dem Kinn der Marie Köster auf dem weißen Halskragen derselben einen rundlichen Blutflecken, und dadurch aufmerksam gemacht, untersuchte er nun die ganze Kleidung derselben genauer. Dabei fand er auf dem rechten Aermel des Kleides in der Nähe der Hand und auf dem Unterfutter des Aermels mehrere verwischte Blutflecken. Eine genauere Untersuchung der schwarzen Jacke, welche Marie Köster auf ihrem Gange zu dem Schuhmacher de Vries angehabt, die sie aber in der Wohnung der Frau Harves abgelegt hatte, ergab nicht blos auf beiden Aermeln derselben zahlreiche größere Blutflecken, die wie abgewischt aussahen, sondern es war auch die ganze Vorderseite der Jacke mit zahlreichen Blutspritzen übersäet.

Marie Köster wurde aufgefordert, das Vorhandensein dieser Blutflecken aufzuklären, und schon jetzt verwickelte sie sich in offenbare Widersprüche, indem sie aussagte »sie habe sich beim Anblick der ermordeten Mutter fast auf dieselbe gestürzt«, während sie doch nach ihrer ursprünglichen Angabe nur die entblößten Beine des Leichnams gesehen, und sich darauf sofort erschreckt zurückgezogen hatte. Darauf hingewiesen, erklärte sie sodann, die Blutflecke würden wol davon herrühren, daß sie in der Aufregung sich heftig auf der Hand gekratzt, bis dieselbe geblutet habe. Allerdings zeigte nun ihre Hand solche Kratzwunden, aber keineswegs in dem Maße, um die große Anzahl der aufgefundenen Blutflecke erklären zu können. Zudem wurde auch noch durch die Aussage der Ehefrau Harves sofort festgestellt, daß Marie Köster sich diese Kratzwunden erst beigebracht habe, nachdem sie bereits auf das Vorhandensein der Blutflecke aufmerksam gemacht sei und ihr Fragen über deren Ursprung vorgelegt worden seien. Dem anwesenden Staatsanwalt erschienen diese Verdachtsmomente schwerwiegend genug, um darauf hin die Inhaftnahme der Marie Köster anzuordnen; sie wurde vorläufig unter die Aufsicht eines Polizeibeamten gestellt, der mit ihr in dem Zimmer verblieb, in welchem sich auch der Leichnam befand.

Durch eine weitere Vernehmung der Ehefrau Harves wurde dann noch Folgendes festgestellt. Dieselbe gab an, daß Marie Köster bald nach der Entdeckung der Mordthat, während sie anscheinend zerschlagen und ohnmächtig bei ihr auf dem Sofa gelegen, ihr gegenüber den Wunsch ausgesprochen habe, »sie wünsche sehr in den Besitz der von ihrer Mutter verwahrten Sparkassenbücher zu gelangen, damit dieselben nicht in die Hände des Vaters kämen, da derselbe sonst doch den Inhalt derselben im Trunke vergeuden werde, Frau Harves solle ihr dazu behülflich sein«, sie (Frau Harves) habe aber jede solche Beihülfe abgelehnt. Ueber diese Angaben näher befragt, erklärte Marie Köster, daß ihre Mutter drei Sparkassenbücher in Verwahrsam gehabt, von denen eins ihr Eigenthum sei, eins Eigenthum der Mutter, während das dritte der Schwester gehöre. Als Aufbewahrungsort der Sparkassenbücher bezeichnete sie einen auf dem Boden befindlichen Koffer, zu welchem der Schlüssel sich an dem Bettpfosten am Kopfende des Bettes befinden müsse. Diese Angabe über den Aufbewahrungsort des Kofferschlüssels hat Marie Köster später aus nicht ganz aufgeklärten Gründen als von ihr nicht abgegeben hingestellt und hartnäckig abgeleugnet. Thatsächlich entnahm der Polizist den fraglichen Schlüssel von der angegebenen Stelle, begab sich mit Marie Köster auf den Boden, um nach den Sparkassenbüchern zu forschen. Der Inhalt des Koffers war wild durcheinandergeworfen, wie infolge einer eiligen Untersuchung, die Sparkassenbücher wurden nicht darin gefunden, wohl aber ein kleiner Beutel mit 140 Reichsmark in Gold. Marie Köster äußerte darauf, daß sich die Sparkassenbücher möglicherweise unten in der Kommode ihres Vaters finden würden, und in der That entnahm sie nach kurzem Nachsuchen aus einem der Auszüge dieser Kommode drei in Leinwand eingeschlagene Sparkassenbücher mit Einlagen von je 750, 750 und 60 Mark, welche sie als die von ihr erwähnten Bücher bezeichnete. Wie diese Bücher in die Kommode gekommen sind, ist trotz vielfacher Nachfragen später nie aufgeklärt worden, Marie Köster selbst will nichts davon wissen.

Welcher Art die Gedanken gewesen sind, welche den Kopf der Marie Köster durchzogen, wie sie nun unter der Bewachung des Polizeiwachtmeisters Bitter (dem der Auftrag geworden war, zu verhindern, daß sich die Verhaftete nicht etwa auf die Leiche der Ermordeten stürze, wie sie es bereits einmal in Gegenwart des Staatsanwalts versucht hatte, damit nicht die an ihrer Kleidung vorhandenen Blutflecken verändert würden), allein mit ihrem Opfer an der Stelle des Mordes sich befand, dafür geben uns die spätern Aussagen dieses Beamten interessante Aufklärung, lassen uns aber auch gleichzeitig ein Bild in die tiefe moralische Verkommenheit der Mörderin thun. Wir entnehmen diesen Depositionen darüber wörtlich Nachstehendes:

»Die Angeschuldigte seufzte und stöhnte in einem fort schwer, sodaß sie auf mich den Eindruck machte, als habe sie etwas auf dem Herzen.

»Dazwischen rief sie wol: ›Ach Mutter, Mutter!‹ verfolgte auch einmal mit den Augen die an den Wänden befindlichen Blutspritzer. Sie fragte mich, ob ich Kinder hätte, und als ich das bejahte, ob ich wol glaube, daß ein Kind seine Mutter umbringen könnte. Ich erwiderte ›Nein‹, indessen sei es schon dagewesen. Hierauf fragte sie mich, ob sie beten dürfe, und als ich dies gestattet hatte, kniete sie an ihrem Sitze nieder, faltete die Hände, und sah gen Himmel. Sie sagte: ›Du lieber Gott im Himmel, du kennst ja mich, und kennst ja Mutter, gib doch, daß der Thäter entdeckt wird, errette mich aus meiner Noth.‹ Das war der ganze Inhalt des Gebetes, der indessen mehrfach wiederholt wurde.

»Nach einiger Zeit forderte ich sie auf, das laute Beten einzustellen, sie könne leise weiter beten, worauf sie ›Amen‹ sagte und aufhörte mit Beten.

»Die an mich gerichtete Frage, ob ich wol glaube, daß ein Kind seine Mutter umbringen könne, erfolgte erst nach dem Gebete. Ich sagte hierauf zu ihr, ich sähe ihr an, daß sie etwas auf dem Herzen habe, sie möge doch damit herauskommen, sie brauche ja nicht die Mutter vorsätzlich getödtet zu haben; sie erwiderte indessen: ›Ach nein, Herr Bitter.‹

»Sie saß nun wieder still, ab und zu stöhnend. Einmal sagte sie: ›Ach, Herr Bitter, stecken Sie doch Licht an, ich kann ja Mutter nicht mehr sehen.‹ Es war indessen erst gegen 3 Uhr, was ich ihr mittheilte.«

Man sieht, wie in der Verhafteten die Befürchtungen vor der Entdeckung ihrer Unthat aufsteigen, und wie sie sich durch die gestellten Fragen sowie durch ihr ganzes Benehmen selbst immer verdächtiger macht, wie sie aber andererseits durch die frivole Gebetskomödie noch die Täuschungen aufrecht zu erhalten sucht, und auch den ihr nahegelegten Gedanken eines modificirten Geständnisses noch ablehnt. Aber die Macht der empfangenen schauerlichen Eindrücke waren doch zu überwältigend für die Mörderin. Die Kraft und der Muth, die grausige That selbst zu vollbringen, hatten ihr nicht versagt, aber die Kraft, nach vollbrachter That das Bewußtsein derselben mit sich herumzutragen, ohne sich durch ein offenes Geständniß zu erleichtern, fand sie nach der ersten im Gefängniß zugebrachten Nacht nicht mehr.

Sie wurde am Abend des Tages in das Osterthorsgefängniß der Stadt eingeliefert, und bereits am folgenden Morgen ließ sie sich so weit zu Geständnissen bereit finden, daß sie zugab, der tödliche Streich gegen ihre Mutter sei von ihrer Hand ausgeführt.

Bevor wir auf die umfassenden Geständnisse der Mörderin näher eingehen, müssen wir uns zunächst genauer mit ihrer bisherigen Lebensgeschichte, mit ihrem Bildungsstande und ihrer äußern körperlichen Erscheinung bekannt machen.

Marie Köster ist am 9. December 1860 in dem kleinen hannoverischen Orte Achim geboren, woselbst ihr Vater damals als Bahnhofsarbeiter beschäftigt war. Von dort ist sie im Jahre 1867 mit ihren Aeltern nach Burg-Lesum und weiter im Jahre 1871 nach Bremen gekommen und hat zunächst die Dorfschule in Grembke, einem bremischen Dorfe, besucht und dann die Stephanikirchspielschule zu Bremen, ist auch in Bremen im Jahre 1875 im Dom confirmirt worden.

Ueber ihr Betragen während der Schulzeit und über ihre Leistungen liegt ein Schulzeugnißbuch vor, welches darüber Aufschluß gibt, obschon Marie Köster zum Zweck der Täuschung der Aeltern in demselben eingestandenermaßen eine Reihe von Fälschungen vorgenommen hat. Nach diesen Zeugnissen ist sie in ihren Leistungen nicht über das gewöhnliche Durchschnittsmaß hinausgekommen, andererseits liegen aber auch keinerlei Anzeigen dafür vor, daß bei ihr irgendwelche böse oder auffallende Charaktereigenschaften bemerklich geworden seien. Vom Jahre 1875 an bis zum Jahre 1879 hat Marie Köster theilweise als Näherin und Kindermädchen in der Stadt im Dienst gestanden, theilweise sich im älterlichen Hause aufgehalten und ihren Unterhalt durch Näharbeiten zu verdienen gesucht. Die Urtheile ihrer Dienstherrschaften aus dieser Periode lauten im wesentlichen günstig für sie, ihr wird Zuverlässigkeit, Willigkeit und Aufmerksamkeit nachgerühmt, und nur eine ihrer Herrschaften legt ihr geringe Unregelmäßigkeiten zur Last, die von ihr als begründet anerkannt werden. Der Religion hat sie ziemlich gleichgültig gegenübergestanden, wenigstens hat sie während dieses ganzen Zeitraums den Gottesdienst nur ein einziges mal besucht, bei Gelegenheit der Confirmation ihrer jüngern Schwester Rebekka.

Um Weihnacht 1879 that sich für Marie Köster, die ständig von ihrer Mutter zur Thätigkeit und zum Gelderwerb angetrieben wurde, eine neue Erwerbsquelle auf. Sie kam als Arbeiterin in die Druckerei der Methodistengemeinde zu Bremen, und an den Eintritt in diesen Dienst knüpft sich eine Reihe von Vorgängen, die für die Erkenntniß ihres geistigen Lebens nicht ohne Erheblichkeit sind. In dem Arbeitssaale der Druckerei wurde nämlich bei den nicht der Methodistengemeinde Angehörigen angefragt, ob nicht einer oder der andere geneigt sei, sich auf Probe den Gebetsstunden anzuschließen. Sie folgte in Gemeinschaft mit noch mehrern ihrer Mitarbeiterinnen dieser Aufforderung, und wenn sie auch, wie sie später ausgesagt, anfänglich mit einer Freundin über die wunderlichen Gebräuche und Gebete lachte, so änderte sich dies bald; der wahrhaft religiöse Sinn dieser Gemeindemitglieder, ihr Ernst im Gebet und ihr ganzes Auftreten scheint tiefern Eindruck gemacht zu haben, Marie Köster wurde eifrige Besucherin der Gebetsversammlungen und trat endlich auch formell zu der Methodistengemeinde über, und zwar ohne Einwilligung, vielmehr anscheinend wider den Willen der Aeltern.

Während bis zu dieser Zeit der Gesundheitszustand von Marie Köster im allgemeinen ein normaler, ungestörter geblieben war, sehen wir zu dieser Periode und bereits einige Zeit vor dieser neuen Beschäftigung eine Aenderung darin eintreten. Sie wurde von krampfartigen Zufällen geplagt, die sich in größern oder kleinern Zwischenräumen wiederholten und die Hinzuziehung ärztlichen Beistandes nöthig machten. Da derselbe aber anscheinend ohne den gewünschten Erfolg blieb, so beschlossen ihre neuen Glaubensgenossen, sich ihrer leidenden Schwester anzunehmen, und sandten dieselbe auf ihre Kosten zur Erholung und Kräftigung aufs Land. Sie wurde bei einem gleichfalls zu den Methodisten gehörigen Buchbinder Lohmann in Riede, in der Nähe des hannoverischen Städtchens Syke, in Pension gegeben. Während dieses Landaufenthalts scheinen die Krampfanfälle ihren Höhepunkt erreicht zu haben, sie traten fast täglich ein, waren langdauernd und von großer Heftigkeit, sodaß auch hier die ärztliche Hülfe des Kreisphysikus Dr. Fortheim zu Syke in Anspruch genommen wurde. Aus dieser Zeit liegen uns interessante Aufzeichnungen der Marie Köster vor, ein Tagebuch, aus welchem wir einiges anzuführen nicht unterlassen wollen. Sie ergeben einen Einblick in ihren allgemeinen Bildungsgrad und in ihre damalige durch ihren Uebertritt zu den Methodisten beeinflußte Gemüthsstimmung. Sie schreibt unter anderm:

»Sonntag, den 21. August. – Wie herrlich und köstlich ist es auch, wenn man weiß und es in sich fühlt, begnadigt und ein Kind des Höchsten zu sein. Und mein Gebet war auch in dieser Nacht, meinem Vater im Himmel so recht zu trauen, und so recht stille zu sein vor ihm, daß er sein Werk so recht in mir haben möchte, denn andere Zuflucht habe ich keine, zagend hoffe ich nur auf ihn. Amen.«

»Sonntag, den 28. August. – Heute sind meine liebe Mutter und Schwester bei mir gewesen, welche sich recht freuten, daß ich etwas besser aussähe, als wie ich von ihnen fortging. Wir verlebten einen schönen Tag zusammen, aber wieviel glücklicher würde ich sein, wenn ich sie erst als Vater, Mutter und Schwester im Herrn begrüßen kann. Wieviel würde ich hingeben können, wenn sie doch ihre alte sündliche Natur und Wesen ablegen thäten, und sich von dem Herrn Jesu regieren ließen, um als neue Creaturen auch dem Herrn Lob und Preis und Dank und Anbetung bringen zu können in Christo Jesu unserm Heiland.«

»Dienstag, den 30. August. – Der Herr, der mir dies alles schickt« (im Vorhergehenden hatte sie über ihr Kranksein und ihre schweren Leiden gesprochen) »wird mich dennoch nicht verlassen und versäumen. Er gab mir auch heute Kraft, alles ruhig zu tragen. Nur zum Abend wurde es mir schwer, recht stille zu sein, denn mein Herz wurde verzagt und fing an bitter zu murren, aber der Herr bleibt doch treu, auch wenn wir untreu werden, und das mußte ich diesen Abend so deutlich erfahren, darum muß ich auch immer wieder bitten: Herr, gib mir doch ein stilles und gehorsames Herz, das nur nach deinem Willen leben will. Ich habe aber auch die Hoffnung, der Herr hört mein schwaches Gebet in Gnaden an u. s. w.«

»Mittwoch, den 1. September. – Wie freundlich und liebevoll doch der Herr ist gegen uns arme unwürdige Geschöpfe. Wenn doch alle Menschen so recht vertraut sein könnten mit ihrem Heiland, der sich doch der völligen Liebe hingibt für die Menschheit, daß wir doch auch allesammt so recht vollkommen würden in der Liebe gegen Gott und den Nebenmenschen; aber leider bin auch ich noch oft so sehr unliebenswürdig, wie manchmal habe ich Groll auf dieses und jenes; daß ich doch alles von mir thun könnte, und mich der rechten Liebe befleißigen.«

Aus einem gleichfalls von Riede aus an eine Freundin und neue Glaubensgenossin geschriebenen Brief entnehmen wir noch folgende Worte:

»Nun, liebe Bertha, kannst du dir denken, daß es mir manchen Kampf kostet alles ruhig zu ertragen, wie manchmal, wenn mich die Schmerzen so sehr drückten, daß ich den Herrn bat, mich doch loszumachen von allen Banden der Erde, und mich dorthin zu bringen, wo keine Schmerzensthränen mehr geweint werden. Und wie so oft bei schlaflosen Nächten, hatte ich einen Kampf aufzunehmen mit dem Satan, welcher so gern mich von dem Herrn losreißen wollte. Was habe ich da für Gedanken gehabt, o Bertha, Bertha, bitte doch auch den Herrn für mich, daß er mir auch dieses vergeben möge. Und ich weiß und glaube, wenn wir aufrichtig bitten darum, er wird auch dieses mir vergeben.«

Man wird diesen Herzensergießungen den Stempel der Wahrhaftigkeit und der innern Ueberzeugung nicht absprechen können.

Nach mehrwöchentlichem Landaufenthalt erfolgte die Rückkehr in die Stadt zu der verlassenen Beschäftigung. Es zeigte sich jedoch bald, daß die gehegten Hoffnungen auf Besserung des Krankheitszustandes sich nicht verwirklichten, sodaß Marie Köster wegen wiederholten neuen Auftretens der Krampfanfälle ihre Stellung in der Methodistendruckerei aufgeben mußte. Auf Anordnung des Arztes kam sie nun, am 28. September 1880, in die öffentliche Krankenanstalt der Stadt und wurde, nach einer vorliegenden Bescheinigung des dirigirenden Arztes, dort bis zum 10. November an Epilepsie verpflegt. Nach der Entlassung kehrte sie ins älterliche Haus zurück und wandte sich wieder ihrer frühern Beschäftigung als Nähterin zu. Ein Versuch des Sommers 1881, einen gemeinschaftlichen Haushalt mit einer Freundin und Arbeitsgenossin Henriette Mattfeldt im Hause ihrer Aeltern zu führen, wurde nach kurzer Dauer wieder aufgegeben, anscheinend in Veranlassung von Zwistigkeiten und Uneinigkeiten, deren Urheberin Marie Köster gewesen ist. Ihr Verdienst während dieser Zeit ist wol nur ein kärglicher gewesen, Unterstützung von seiten der Mutter scheint gänzlich gefehlt zu haben, sodaß Marie Köster genöthigt war, ihre geringen Ersparnisse im Betrage von circa 30 Mark in der Wirtschaftsführung zuzusetzen. Die Krampfanfälle wiederholten sich, wenn auch seltener, doch immer von Zeit zu Zeit; den letzten Anfall vor der Ermordung der Mutter hat sie im Frühjahr 1882 gegen Ostern gehabt.

Der Winter 1881/82 brachte dann die schwere Erkrankung der Mutter und für Marie Köster das gleich schwere Amt einer Krankenpflegerin, dem sie sich bis zum Frühjahr 1882 unterzog. Aus dieser Zeit liegen uns verschiedene Aeußerungen der Marie Köster vor, aus denen hervorzugehen scheint, daß sie der Ansicht gewesen, die Krankheit ihrer Mutter würde zum Tode führen. Als im Frühjahr die Besserung sich merklich einstellte, verließ Marie Köster wiederum das älterliche Haus, um, wie bereits oben erwähnt, eine separate Wohnung bei dem Korbmacher Mattfeldt zu beziehen. Die Gründe für diese Trennung sind unserer Ansicht nach nicht genügend aufgehellt, einzelne Angaben der Marie Köster selbst über diese Frage werden wir bei ihren Geständnissen finden.

Die äußere Erscheinung der Marie Köster bietet nichts Auffallendes. Sie ist von kleiner, zierlicher Gestalt und von schwächlichem Aussehen, sonst aber normal gebildet. Ihre Gesichtszüge sind nicht unschön. Reiches braunes Haar umschließt ihr ovales Gesicht.

Sehen wir nun, wie die Marie Köster, deren Lebenslauf wir bis zum Tage der Mordthat kurz geschildert haben, sich über diese That selbst und über die Beweggründe, die sie dazu gebracht haben, ausspricht.

Schon oben erwähnten wir, daß bereits am Tage nach der Mordthat die Mörderin sich zu Geständnissen herbeiließ. Welche Gründe es gewesen, durch die sie sich dazu bewegen ließ, das entzieht sich unserer Erkenntniß; nehmen wir zur Ehre der Menschheit an, daß es so ist, wie sie selbst es angibt, daß die Erinnerung an ihre grausige That, das Bild der zerfleischten Mutter, die Reue und die quälende Mahnung des Gewissens sie dazu getrieben haben, sich die auf ihr ruhende Last in etwas durch ein Geständniß zu erleichtern, und daß nicht sonstige Verstandesüberlegungen dies verursacht haben. Für diese Annahme spricht doch wol, daß, wenn auch schwerwiegende Verdachtsmomente in den unaufgeklärten Blutflecken auf ihrer Kleidung gegen sie vorlagen, dieselben doch kaum hinreichend gewesen wären, sie ohne ihre Geständnisse eines Mordes zu überführen. Aber dieser Gewissensdrang war doch nicht derart, daß sie nun auch sofort mit der unbeschränkten Wahrheit zu Tage trat. Nur allmählich gelang es den inquirirenden Persönlichkeiten und besonders der Umsicht und Gewandtheit des Untersuchungsrichters, aus der Beschuldigten alle für die Beurtheilung der That wesentlichen Momente hervorzuholen und die Beweggründe zu derselben klar zu legen, und wenn wir sagen können, daß auf diese Weise über die That selbst und über die Motive zu derselben durch die Untersuchung schließlich vollständige Klarheit gebracht ist, so ist es uns andererseits doch ebenso unzweifelhaft, daß Marie Köster bis zuletzt in einzelnen, unwesentlichen und nebensächlichen Punkten nicht die volle Wahrheit gesagt hat. Es ist das ja aber eine in der Criminalpraxis häufig beobachtete Erscheinung, daß Verbrecher, die sonst in allen Theilen geständig sind, es hartnäckig verweigern, einzelne ihnen vielleicht relevant erscheinende Thatsachen einzuräumen, auch wenn ihnen neben der Unglaubwürdigkeit ihres Vorbringens klar gemacht ist, daß das für sie zu erwartende Endergebniß in keiner Weise von dem noch bestrittenen Punkte abhängt.

Es ist überflüssig, die Mörderin auf die einzelnen Stationen ihres Geständnisses zu begleiten, es mag genügen anzuführen, daß sie zunächst versuchte, die That als die Folge eines Zwistes und sich selbst als im Stande der Nothwehr befindlich darzustellen, daß sie dann, dies aufgebend, den Todtschlag und endlich das Planmäßige und Wohlbedachte ihres Unternehmens einräumte, sowie daß sie, die Motive zur That betreffend, nur sehr allmählich dahin gebracht werden konnte einzuräumen, daß sie schon vorab ihre Mutter bestohlen hatte, und daß neben der Habgier auch der Wunsch, sich vor einer eventuellen Entdeckung dieser Diebstähle zu sichern, ihr das Mordbeil in die Hand gedrückt hat.

Lassen wir Marie Köster die Entstehung des Entschlusses zur That, ihre Vorbereitungen und die Ausführung derselben, wie sie sich nach Schluß der Untersuchung darstellt, unter Weglassung alles Nebensächlichen selbst erzählen.

Sie sagt: »Im Frühjahr dieses Jahres hatte ich den festen Entschluß gefaßt, das älterliche Haus zu verlassen und allein zu wohnen. Ich hoffte, mir meinen Lebensunterhalt durch Näharbeit verdienen und auch die Kosten meiner Wohnung bestreiten zu können, und so wollte ich auf diese Weise mancherlei häuslichen Unannehmlichkeiten aus dem Wege gehen. Ich wurde nämlich von meinen Aeltern häufig des Abends, wenn ich spät von der Arbeit nach Hause kam, ausgeschlossen, was mir sehr ärgerlich war. Und dann war mein Vater ein Trinker, und hatte im angetrunkenen Zustande sich unsittliche Angriffe gegen mich erlaubt. Meine Aeltern waren mit meinen Plänen zwar nicht einverstanden, zumal der Vater nicht, aber sie legten doch der Ausführung derselben schließlich keine Hindernisse in den Weg. So miethete ich denn ein Zimmer beim Korbmacher Mattfeldt. Zur Ausstattung des Zimmers besaß ich bereits einzelne Mobiliargegenstände, aber es mußte doch auch manches Fehlende dazu angeschafft werden, wozu ich nicht im Stande war, da mir die erforderlichen Mittel fehlten. Da geschah es nun eines Tages im April dieses Jahres, daß meine Mutter mir den Auftrag ertheilte, aus der im Wohnzimmer befindlichen Kommode den zu dem auf dem Boden befindlichen Koffer gehörigen Schlüssel zu nehmen und aus diesem Koffer ein Betttuch für sie zu holen. Bei dieser Gelegenheit fand ich zufällig in dem Koffer zwischen den Leinsachen verborgen ein Packet, worin sich drei Sparkassenbücher befanden; auf zwei derselben waren je 750 Mark belegt, auf das dritte eine Summe von 60 Mark. Die Existenz dieses letzten Sparkassenbuches mit 60 Mark Einlage war mir bekannt, es gehörte meiner Schwester Rebekka, von den beiden andern wußte ich aber gar nichts, und auch niemand in unserer Familie sonst hatte Kenntniß davon, daß die Mutter im Besitze solcher Werthobjecte war. Da es mein Wunsch war, mir meine Zimmereinrichtungen zu verschaffen, beschloß ich, diese Gelegenheit zu benutzen. Ich nahm die gefundenen Sparkassenbücher an mich, verbarg dieselben und erhob bald darauf auf eins derselben den Betrag von 75 Mark. Den Kofferschlüssel legte ich nicht wieder in die Kommode, sondern verbarg denselben im Ofen, um ungehindert mich desselben wieder bedienen zu können, wenn ich nach ausreichender Benutzung der Sparkassenbücher dieselben wieder an ihren Aufbewahrungsort in dem Koffer zurückbringen wollte. Die erhobenen 75 Mark verwendete ich nun zu verschiedenen Ankäufen, und erhob ferner im Anfang Mai weitere 25 Mark auf dasselbe Buch, da ich mit der ersten Summe nicht ausgereicht hatte. Dann habe ich die sämmtlichen Sparkassenbücher bei passender Gelegenheit wieder in den Koffer, und nun auch den Kofferschlüssel wieder in die Kommode gelegt. Ich wurde hierzu veranlaßt, da meine Mutter anfing zeitweilig das Bett zu verlassen und im Zimmer umherzugehen, und ich befürchten mußte, daß sie das Fehlen des Kofferschlüssels an seinem gewohnten Platze bemerken würde. Selbstverständlich wußte meine Mutter nichts davon, daß ich denselben bisher anderweitig niedergelegt und daß ich die fraglichen Gelder erhoben hatte.

»Aber auch die weitern 25 Mark waren bald verausgabt, und ich hatte mich durch Anschaffungen in Schulden gestürzt. Das Bewußtsein dieser Schulden quälte mich sehr, wennschon meine Gläubiger keineswegs drängten. Zu den Sparkassenbüchern konnte ich jedoch unbemerkt nicht wieder gelangen, da meine Mutter es jedenfalls bemerkt haben würde, wenn ich den Kofferschlüssel aus der Kommode geholt hätte. Ich versuchte deshalb zunächst in Güte von meiner Mutter Geld zu erhalten, und zwar zu der Zeit, als ich wieder ständig tagsüber bei ihr zur Pflege war. Wie ich glaube, habe ich bereits am 2. oder 3. Juni directe Bitten um Geld an meine Mutter gerichtet, jedenfalls aber spätestens am Montag, den 5. und am Dienstag, den 6. Juni. Leider zeigte sich meine Mutter gegen alle solche Bitten taub, und ich fing nun an ernstlich darüber nachzudenken, wie ich mich auch wider ihren Willen aufs neue in den Besitz der Bücher bringen könnte. Nicht etwa daß ich beabsichtigte, mir dieselben ganz anzueignen, ich wollte nur so viel Geld noch auf dieselben erheben, wie ich zur Abbezahlung meiner Schulden nöthig hatte. Als ich mit solchen Erwägungen am Dienstag Abend im Bette lag, kam mir der Gedanke, meine Mutter aus dem Wege zu schaffen, sie zu tödten, da mir kein anderer Ausweg einfiel. Ich dachte zunächst daran, dies durch Gift zu bewerkstelligen, stand jedoch bald wieder davon ab, da ich Mittel und Wege, mir Gift zu verschaffen, nicht kannte, und resolvirte mich damals zunächst noch auf irgendeine andere Weise meine Absichten auf die Sparkassenbücher zu verwirklichen. Am Mittwoch Morgen fand ich meine Mutter wieder kränker und im Bette liegend, und benutzte diese Gelegenheit nun, während ich den häuslichen Geschäften nachging, in der Kommode nach dem Kofferschlüssel zu suchen. Der Schlüssel befand sich aber nicht mehr in der Kommode, und ich wußte auch nicht, wo meine Mutter denselben aufbewahrte. Die Sparkassenbücher selbst lagen zu jener Zeit aber auch nicht in der Kommode, wo sie ja nach dem Morde aufgefunden sind, und weiß ich auch nicht anzugeben, wie dieselben dorthin gekommen sind. So war dieser Versuch fehlgeschlagen, und aufs neue kehrten meine Gedanken zu dem Plane zurück, die Mutter ums Leben zu bringen und mich dann der Bücher zu bemächtigen, ohne daß ich jedoch jetzt schon genauer über die Art und Weise der Ausführung nachdachte, und dieser Plan verließ mich auch während der ganzen nun folgenden Nacht von Mittwoch auf Donnerstag nicht, die ich fast schlaflos zubrachte. Am Donnerstag Morgen theilte ich meinen Miethsleuten Mattfeldt einiges über die Krankheit meiner Mutter mit, schilderte ihren Zustand als bedenklich und ging dann in die älterliche Wohnung. Meine Mutter fand ich im Bette liegend, und ich besorgte in gewohnter Weise die häuslichen Angelegenheiten. Während ich damit in der Küche beschäftigt war, fiel mein Auge zufällig auf unser an der Anrichte hängendes Beil, und bei diesem Anblick stieg auch unmittelbar der Gedanke in mir auf, mich desselben zur Erreichung meines Zieles zu bedienen. Dieser Gedanke hat mich auch nicht wieder verlassen, und bereits im Laufe des Nachmittags ging ich mit dem Beil in der Hand in die Schlafstube, um zur That zu schreiten. Ich hielt dabei das Beil so hinter mir, daß meine Mutter dasselbe nicht sofort erblicken konnte. Aber es kam jetzt noch nicht zur Ausführung. Mir fehlte der Muth dazu, und das Gute in mir kämpfte noch gegen meine bösen Absichten. Ich legte das Beil, als ich zu meiner Mutter trat, bei dem Bette nieder und nahm es später wieder mit mir in die Küche. Dreimal habe ich auf diese Weise im Laufe des Nachmittags mich dem Bette meiner Mutter genähert, dreimal ohne zur That zu gelangen, aber auch ohne von meinem Vorhaben abzustehen. Der Tag verging und ich wandte nun meine Hoffnungen und Gedanken auf die kommende Nacht, darauf rechnend, daß sich während derselben die Gelegenheit zur That bieten werde. Ich ging deshalb gegen Abend nach meiner Wohnung und benachrichtigte meine Miethsleute davon, daß ich während der Nacht ausbleiben würde, da der Krankheitszustand meiner Mutter sich verschlimmert habe und sie nicht ohne Pflege bleiben könne. Der Vater schlief wie gewöhnlich, wie er es schon während der ganzen Woche gethan, im Wohnzimmer auf dem Sofa, war auch meistentheils so betrunken, daß er das Zeug nicht mehr vom Leibe ziehen konnte; ich legte mich zu meiner Mutter ins Bett. Das Beil hatte ich diesmal nicht mit ins Zimmer gebracht, sondern dasselbe in der Küche gelassen. Aber auch die Nacht verstrich resultatlos, ich habe während derselben nur kurze Zeit gewacht und mochte nichts riskiren. Gegen 5 Uhr erweckte meine Mutter mich, hieß mich aufstehen und den Vater fragen, ob ich ihm Kaffee kochen und Frühstück bereiten sollte, was derselbe aber ablehnte. Infolge dessen legte ich mich wieder zu der Mutter ins Bett und habe noch kurze Zeit geschlafen. Der Gedanke an die beabsichtigte Ermordung meiner Mutter verließ mich während der Nacht keinen Augenblick, und mein Entschluß wurde immer fester. Der Vater hatte gegen 5½ Uhr das Haus verlassen, um zur Arbeit zu gehen, etwas vor 7 Uhr stand ich wieder auf, machte für uns den Morgenkaffee, den wir zusammen getrunken haben, und habe dann meine Mutter im Bette gewaschen und in Ordnung gemacht. Bei dieser Gelegenheit wandte ich mich nochmals mit Bitten um Geld an meine Mutter, und hätte sie damals denselben willfahrt und mir das zur Bezahlung meiner Schulden erforderliche Geld gegeben, so wäre ich sicher von meinen Mordgedanken abgestanden; aber leider verweigerte sie mir auch jetzt ihre Beihülfe. Später ging ich dann auf Geheiß meiner Mutter zum Schlächter, um Wurst zum Frühstück zu kaufen. Auf dem Wege dorthin sprach mich eine Frau Schomburg an, die ich aus meinem Verkehr mit der Methodistengemeinde kannte, und erkundigte sich nach dem Ergehen meiner Mutter, worauf ich ihr dann eine solche Auskunft ertheilte, daß sie annehmen mußte, es gehe mit meiner Mutter zum Tode, was sie auch, wie ich aus ihren Reden entnahm, that. Nach Hause zurückgekehrt, richtete ich dann das Frühstück her und räumte nach Beendigung desselben das Zimmer wieder auf, schälte Kartoffeln und setzte die Suppe ans Feuer. Alles dies verrichtete ich halb unbewußt, und nicht etwa um jeden Verdacht wegen der beabsichtigten That von mir abzulenken, daran dachte ich nicht; von meiner bösen Absicht gepackt, war ich wie im Traum.

»Inzwischen war es 11 Uhr geworden, die Mitbewohnerin des Hauses, Frau Appel, hatte das Haus verlassen, wir waren ganz allein, und nun glaubte ich den rechten Augenblick gekommen. Ich ging in die Küche, bemächtigte mich des Beils und kehrte damit in die Schlafstube zurück. Meine Mutter saß im Bett, den Kopf in die rechte Hand gestützt, und sah vor sich nieder, hat auch das Beil, wie ich glaube, nicht gesehen. Ich trat näher, stellte mich neben sie, erhob das in der rechten Hand gehaltene Beil und führte nun nach ihrem Kopfe einen Schlag mit demselben von solcher Heftigkeit, daß das Beil gleich im Kopfe stecken blieb. Meine Mutter sank ohne einen Laut von sich zu geben zurück, ich aber, da ich das Blut aufspritzen sah, schloß die Augen. Als ich dieselben dann wieder öffnete, sah ich, daß meine Mutter, die den Versuch gemacht haben muß, sich aufzurichten, aus dem Bette stürzte. Das Beil fiel dabei aus dem Kopfe heraus, und ich griff nach demselben und schlug nun damit blindlings auf die Mutter los. Wohin und wie oft ich sie getroffen, davon kann ich nichts sagen. Meine Mutter gab auch während dieses keinen Laut von sich, faßte nur einmal mit den Händen nach mir und sagte dabei: ›Marie ist es nicht‹, was mich veranlaßte, noch einigemal zuzuschlagen. Meine Mutter hat sich nicht wieder vom Fußboden erhoben, machte aber einmal einen vergeblichen Versuch dazu. Auch mit einem Messer, welches noch vom Frühstück her auf dem Tische lag, habe ich wiederholt nach ihr geschlagen. Wie ich nun kein Lebenszeichen mehr bemerkte und glaubte, daß meine Mutter todt sei, warf ich das Messer, das ich noch in der Hand hatte, fort, ging in die Küche und wusch dort meine von Blut nicht stark beschmuzten Hände in einer zinnernen Schale auf dem Gossenstein, goß auch das blutige Wasser sofort weg. Auf meinen Kleidungsstücken bemerkte ich nur einige wenige Blutflecken, die ich mit der Hand abwischte. Ich setzte, nachdem ich dies beendet, meinen Hut auf und verließ das Haus. Gesehen hat mich niemand.«

Die Köster schildert dann ihren Gang und ihre Besorgungen bei dem Schuhmacher de Vries, ihren Besuch bei der Nachbarin Harves sowie die bereits oben angeführte Einladung, ihre Mutter doch aufzusuchen. Ebenso auch ihren Gang zum Krämer Schäfer und ihre dort ausgerichtete Bestellung wegen Zusendung der versprochenen Suppe, und fährt dann fort: »Jetzt ging ich nach Hause, zunächst auf den Hof und dann nach oben in die Küche. Ich legte hier die geholten Schuhe und die Zwiebäcke nieder und öffnete dann vorsichtig die Thür zur Kammer, in der die Leiche lag. Die Lage derselben war unverändert, und als ich mich davon überzeugt, fing ich nun an zu schreien, lief aus dem Hause auf die Straße und von dort zur Frau Harves und sagte dort zunächst, meine Mutter sei todt, und dann auch, sie sei ermordet. In Bezug auf die Täterschaft habe ich nichts weiter geäußert als die Worte: ›Ob wol Vater zu Hause gewesen ist.‹ Ich will aber nicht leugnen, daß ich dadurch einen Verdacht auf meinen Vater lenken wollte, da er mit meiner Mutter in Unfrieden gelebt hatte. Nach den Sparkassenbüchern oder nach dem Schlüssel zum Koffer habe ich nach der Ermordung meiner Mutter nicht mehr gesucht. Ich war von den Eindrücken, die meine eigene That auf mich gemacht hatte, zu sehr überwältigt, um an etwas anderes zu denken. Erst nachdem ich einige Zeit bei der Frau Harves mich aufgehalten, wurde ich wieder so weit gefaßt, um auch daran denken zu können, und sagte nun zu derselben, sie möge doch Sorge dafür tragen, daß mein Vater nicht in den Besitz der Sparkassenbücher käme, ich befürchtete sonst, er würde das Geld doch nur verprassen.«

So weit die Aussagen der Marie Köster über die That selbst und über ihre Beweggründe. Ein wunderliches Gemisch von Wahrem und Unwahrem durcheinander. Die peinlich genaue Detailschilderung der grausigen That von dem ersten Erblicken des Mordinstruments an bis zum blinden, wahnsinnigen Schlußgemetzel, die scharfe Beobachtung der einzelnen Bewegungen ihres Opfers, wie denn unter anderm das berichtete Ausstrecken der Hände der Getödteten gegen die Mörderin seine Bestätigung in den Wunden an der Hand und den zerschmetterten Fingern findet, und daneben eine Reihe von Unwahrscheinlichkeiten und offenbaren Unwahrheiten, deren Grund zu erkennen wir kaum im Stande sind. Schon ihre Angaben über die Gründe zum Verlassen der älterlichen Wohnung sind mindestens ungenügend, und ihr vielfaches Geldfordern von der Mutter unwahrscheinlich, denn durch Gewährung ihrer Bitte konnte sie ja nur die Entdeckung der bereits gemachten Diebstähle beschleunigen. Weshalb ihr Ableugnen ihrer Kenntniß von dem Aufbewahrungsort des Kofferschlüssels, der für jedermann sichtlich an einem langen hellen Bande am Bettpfosten gehangen, und den sie später auch dem Polizisten auf Anfrage sofort richtig nachgewiesen hat? Wie vor allem erklärt sich das Auffinden der Sparkassenbücher in der Kommode, da die Mörderin selbst sie doch in den Koffer zurückgelegt haben will, und wie der auffällige unordentliche Zustand des durchwühlten Koffers? Marie Köster will nichts davon wissen, und doch ist sie es, die den recherchirenden Polizeibeamten auf die Kommode des Vaters als den wahrscheinlichen Aufenthaltsort hinweist, nachdem sie mit ihm den Koffer vergeblich durchsucht, sie ist es auch, welche ohne weiteres Nachsuchen die Bücher aus der Kommode entnimmt. Daß die Ermordete selbst vor ihrem sichern Ende diese Ortsveränderung der Bücher vorgenommen, dafür spricht nichts, dagegen aber die Thatsache, daß anscheinend der Diebstahl an den Büchern von ihr nicht entdeckt war, was sonst zweifellos geschehen sein würde. Alle Wahrscheinlichkeiten dagegen sprechen dafür, daß die Mörderin selbst nach der That diese Platzveränderung bewirkt hat, um ihre Raubobjecte später näher zur Hand zu haben, wenn man nicht geradezu annehmen will, daß auch hier noch eine unaufgeklärte diabolische Absicht im Hintergrunde liegt, die Absicht nämlich, den von ihr angeregten Verdacht gegen ihren Vater dadurch zu bestätigen und zu bekräftigen, daß die Sparkassenbücher nach dem Tode der Mutter gerade in seiner Kommode (denn als des Vaters Kommode wird dieselbe bezeichnet) aufgefunden werden sollten, und somit auch ein vernünftiges Motiv, das den Vater zur That bewogen haben könnte, künstlich anzudeuten. Auch der Zustand des Koffers erklärt sich leicht, wenn man sich der letzten Ansicht zuneigt. Am auffallendsten tritt die Unwahrhaftigkeit der Mörderin endlich zu Tage in ihren Angaben über ihre Empfindungen nach der That. Sie, die den Mordplan vorher sorgfältig entworfen und denselben nach mehrmaligen vergeblichen Versuchen kaltblütig ausgeführt hat; die noch in der Nacht vor der That mit ihrem Opfer in einem Bette gelegen und darin geschlafen hat; die ferner nach der That den ganzen schauspielerischen Apparat in Bewegung setzte, um den Verdacht auf falsche Spuren zu leiten; die anscheinend harmlose Beschäftigungen unternimmt bei Schuhmacher und Krämer und Besuche macht bei einer Nachbarin, alles ohne daß diese Personen ihr Benehmen besonders auffällig finden; die dann auch die angebliche Entdeckung der Mordthat theatralisch ins Werk setzt – sie wagt es noch zu behaupten, daß sie während ihres Aufenthalts bei der Frau Harves von dem Eindrucke ihrer That überwältigt und ohne Gedanken gewesen sei, und erst nach, und nach sich erholend auch wieder mit ihrem Denken auf die Sparkassenbücher zurückgekommen sei und die Frau Harves nun erst aufgefordert habe, ihr zur Sicherung derselben behülflich zu sein. Nein, wir thun ihr zweifellos kein Unrecht, wenn wir ihr von alledem nichts glauben. Marie Köster hat sicher ihr Ziel keinen Augenblick aus den Augen verloren. Alles, was sie vornahm, hatte seine besondern Zwecke, und wie sie sich am Tage der That als gewandte Heuchlerin und Schauspielerin gezeigt hat, so kann sie sich von dieser Sucht auch in der Untersuchung nicht freimachen, und setzt neben ihrem sonstigen offenen Geständniß über die That ihre schauspielerischen Künste in Nebendingen bewußt fort. In thatsächlicher Beziehung war mit dem umfassenden Geständnisse der Marie Köster das anfängliche Dunkel, das über der Mordthat schwebte, genügend aufgeklärt. Sie war die Thäterin und sie war auch die alleinige Thäterin, denn keinerlei Anzeichen wiesen auf Theilnahme oder Gehülfen, die sie bei der That gehabt haben konnte, hin.

Es war aber nun noch eine andere nicht minder wichtige Frage zur Entscheidung zu bringen, die Frage nach der rechtlichen Verantwortlichkeit für die That. Dieselbe war an sich so schaurig und so grauenhaft, und das angewandte Mittel stand anscheinend so wenig in angemessenem Verhältnisse zu dem beabsichtigten Zwecke, daß dies allein schon es zweifelhaft erscheinen lassen konnte, ob das menschliche Wesen, das zur Erreichung solcher Zwecke zu solchem Mittel greifen konnte, in ungestörtem Besitze aller geistigen Potenzen gewesen sei. Zu diesem aus der Sache selbst sich ergebenden Erwägungsmoment gesellte sich aber noch ein weiteres auf dem körperlichen und gesundheitlichen Zustande der Thäterin beruhendes, was zu doppelt sorgfältigen Nachforschungen anregen mußte. Marie Köster litt an Krämpfen, also an Zufällen, welche in ihrem gewöhnlichen Auftreten mit wenigstens zeitweiliger Aufhebung der Geistesfunctionen verbunden zu sein pflegen. Sie selbst hatte bei der Vernehmung über ihre persönlichen Verhältnisse auf diese Krankheitserscheinungen aufmerksam gemacht, ohne jedoch behauptet zu haben, daß dieselben auf ihre Entschließungen und auf ihre That von irgendwelchem Einfluß gewesen seien. Genauere Feststellungen waren um so nothwendiger, da die Mörderin auch bei der ersten Vernehmung an der Leiche der Mutter im Nebenzimmer und dann später bei ihrer Vorführung zur Identificirung des Leichnams vor der Obduction von krampfhaften Zuckungen befallen wurde, von denen sie aber bald nachher einräumte, daß dieselben von ihr simulirt seien. Dadurch war naturgemäß der Verdacht entstanden, daß auch ihre sonstigen Angaben über ihren Krankheitszustand auf Unwahrheit beruhten, und somit die ganze behauptete Krankheitserscheinung gemacht und damit irrelevant sei für die Beurtheilung ihres Geisteszustandes.

Wir müssen daher auf das in dieser Beziehung, soweit es die Zeit vor der That betrifft, Ermittelte etwas näher eingehen und sowol ihre eigenen Angaben als auch die Aussagen der vernommenen Zeugen ins Auge fassen.

Wir haben bereits oben erwähnt, daß die Köster wegen ihrer Krampfanfälle mehrfach in ärztlicher Behandlung gewesen war, und daß sie auch derselben Krankheit wegen eine Zeit lang im öffentlichen Krankenhause zu Bremen verpflegt wurde. Ueber ihr Temperament gibt sie an, daß sie wol ziemlich heftigen Gemüthes sei, leicht aufbrause, aber doch nie an sich die Bemerkung gemacht habe, doch sich zeitweilig bei ihr unwiderstehliche krankhafte Triebe geltend gemacht hätten. Ueber die Krampfanfälle berichtet sie, daß dieselben meistentheils durch Schmerzen und Druck in der Magengegend eingeleitet würden. Von dort seien die Schmerzen dann langsam nach oben gestiegen, und wenn sie in die Nähe der Brust gekommen, so habe sie das Bewußtsein verloren. Zuweilen sei nicht vollständige Bewußtlosigkeit eingetreten, sodaß sie noch habe wahrnehmen können, was in ihrer Umgebung vorgegangen sei. Sie stellt aufs entschiedenste in Abrede, daß sie die Krämpfe regelmäßig, oder auch nur in einzelnen Fällen simulirt habe. Der letzte Krampfanfall sei ungefähr acht Tage vor Ostern 1882 eingetreten, seitdem nicht wieder. Wir wollen hierbei gleich die Bemerkung anfügen, daß auch während der achtmonatlichen Untersuchungshaft sich diese Krankheitserscheinungen nicht gezeigt haben.

Aus den Aussagen der behandelnden Aerzte ergibt sich wenig Relevantes, dieselben haben meistens ihre Hülfe erst nach beendigtem Anfall leisten können und sind nicht Augenzeugen der Erscheinungen selbst gewesen, auch der dirigirende Arzt der Krankenanstalt kann aus eigener Anschauung nichts darüber berichten. Nur eine interessante Ausnahme liegt uns in den Depositionen des Dr. Fortheim zu Syke vor, der die Marie Köster während ihres Landaufenthalts in Riede behandelte und zufällig bei einem Anfall selbst anwesend sein konnte. Dieser behauptet mit Bestimmtheit, daß der von ihm beobachtete Fall ein fingirter gewesen sei, und begründet seine Ansicht bei weiterer Vernehmung auch sachverständig aus den einzelnen von ihm wahrgenommenen Thatsachen, hat auch diese Ansicht später in der Hauptverhandlung festgehalten. Seine Darstellung ist so prägnant, daß wir sie in den Haupttheilen wörtlich mittheilen müssen. Er sagt:

»Als ich das Krankenzimmer betrat, in welchem die Köster im Bette lag, fand ich das Zimmer angefüllt mit Weibern, welche die unglückliche Kranke aufs lebhafteste bedauerten. Bis auf drei oder vier wurden sämmtliche Anwesende von mir entfernt. Die Kranke selber hatte weder erhöhte Hauttemperatur noch beschleunigten Puls, ihre Pupillen reagirten gegen Lichtreiz in normaler Weise; sie ächzte und stöhnte, schlug in auffallender Weise mit den Händen um sich, riß und zerrte an der Bettdecke, welche sie mit den Zähnen zu zerreißen suchte. Nachdem ich das Gebaren eine Zeit lang beobachtet hatte, wandte ich mich von der angeblich Kranken ab und zu der Frau des Arbeiters Lehmann, welcher ich verschiedene Fragen über den Zustand der Köster vorlegte, behielt aber dieselbe scharf im Auge. Nach kurzer Zeit hörten bei dieser alle Lamentationen, alle forcirten Bewegungen, kurz alle oben geschilderten Symptome auf, und nach einer weitern Weile mischte sie sich unaufgefordert in das Gespräch. Ich trat wieder an das Bett und konnte einen vollständig normalen Zustand constatiren, konnte es auch nicht unterlassen, die Bettdecke aufzuheben und der Köster eins auf ihre posteriora zu appliciren. Gegen die im Zimmer Anwesenden äußerte ich sofort, daß ich jenen Zustand für Verstellung hielte, und bin heutigentags noch derselben Ansicht.«

Eine Reihe von nicht sachverständigen Zeugen, in deren Gegenwart die Köster von den Krampfanfällen befallen wurde, schildern die dabei sich zeigenden Symptome im allgemeinen übereinstimmend, und wollen wir deshalb nur einzelne der Aussagen hier reproduciren.

Die Ehefrau des Korbmachers Mattfeldt, bei welcher Marie Köster seit Ostern 1882 wohnte, sagt:

»In diesem Winter hatte die Angeschuldigte einmal Krämpfe. Zuerst fing sie an immerfort zu schlucken. Sie legte sich auf eine Bank, und stellten sich dann die Krämpfe ein. Sie lachte unter Zucken ihrer Glieder, als sie aufwachte, wußte sie von nichts.«

Dieselbe Zeugin sprach auch noch über Aeußerungen der Marie Köster, welche geeignet waren, ihren Vater einer Gewaltthat gegen seine Frau verdächtig zu machen, die wir hier gleichzeitig anfügen:

»Marie Köster hat auch in den letzten Tagen geäußert, der Vater hätte gesagt, er wolle, wenn er wieder nach Hause käme, daß seine Frau und Marie zum Teufel wären. Ich denke mir, daß sie damals diese Aeußerungen deshalb gemacht hat, um den Verdacht auf den Vater zu lenken. Sie hat auch mal gesagt und zwar den letzten oder vorletzten Abend, sie bleibe immer so lange bei der Mutter, bis der Vater eingeschlafen sei, sie sei bange, daß er der Mutter etwas thue.«

Die bereits oben erwähnte Frau Schomburg schildert einen in der Druckerei der Methodistengemeinde vorgekommenen Krampfanfall:

»Die Krämpfe fingen damit an, daß sie lachte, dann griff sie um sich, bekam Zuckungen und sprach dummes Zeug. Sie geberdete sich so dabei, daß mehrere Männer sie kaum zwingen konnten. Der herbeigerufene Arzt ordnete die Ueberführung in die Krankenanstalt an. Die Krämpfe ließen einigemal nach, traten aber nach kurzer Pause wieder ein, sie dauerten von 1½ Uhr nachmittags bis zum Abend.«

Der Arbeiter Lohmann endlich, bei welchem Marie Köster ihren Sommeraufenthalt hatte, schildert das von ihm Wahrgenommene folgendermaßen:

»Die Krämpfe fingen stets mit fürchterlichem Lachen an, dann griff sie mit den Händen um sich, später verfiel sie in Schlaf. Auffällig war mir, daß, wenn ich sie schalt, sich die Krämpfe besserten. Auch ist der Krampf, als Dr. Fortheim bei unserm Fenster vorbeikam, verschwunden. Ich habe auch den Krampfanfall gesehen, von dem Frau Schomburg berichtete, nach meiner Ueberzeugung kann dies keine Verstellung gewesen sein.«

Anderweitige Vernehmungen ergaben ähnliche Depositionen.

Das so gesammelte Actenmaterial wurde nun gerichtsseitig dem Gerichtsarzt zugestellt und derselbe beauftragt, auf Grund der actenmäßigen Feststellung sowie auf Grund seiner directen Beobachtungen und Untersuchungen an der Verhafteten ein motivirtes Gutachten über den Geisteszustand der Köster abzugeben, und zwar von zwei verschiedenen Gesichtspunkten aus. Zunächst sollte die Frage beantwortet werden, ob die Angeklagte überall für zurechnungsfähig zu halten oder zur Zeit der That in einem Zustande von Bewußtlosigkeit oder krankhafter Störung der Geistesthätigkeit, durch welchen die freie Willensbestimmung ausgeschlossen werde, sich befunden habe. Ferner aber sollte der Gerichtsarzt im Falle der Bejahung der Frage nach der Zurechnungsfähigkeit sich auch gleichzeitig darüber äußern, ob sich bei der Angeklagten ein die Zurechnungsfähigkeit mindernder Geisteszustand nachweisen lasse. Diesen letzten Punkt schon jetzt mit zur Entscheidung zu bringen, sah sich das Gericht deshalb veranlaßt, weil im Falle einer Verurtheilung der Angeklagten wegen Mordes zum Tode die Beantwortung derselben von Wichtigkeit wurde für die oberste Staatsbehörde, welche sich dann darüber auszusprechen hatte, ob sie von ihrem Begnadigungsrecht Gebrauch machen wollte.

Auf den Antrag des Gerichtsarztes wurden sodann zunächst noch Ermittelungen angestellt über die körperlichen und geistigen Zustände der Ascendenten der Beschuldigten, welche als Resultat ergaben, daß so wenig in der väterlichen wie in der mütterlichen Verwandtschaft sich Fälle von Geistesstörungen oder erbliche zu solchen disponirende körperliche oder geistige Eigentümlichkeiten, lasterhafte oder verbrecherische Neigungen nachweisen ließen. Als besondere Merkmale wurden nur hervorgehoben, daß der Vater dem Genusse geistiger Getränke ergeben war, und zwar in dem Umfange, wie wir es bereits oben erwähnt haben, und daß sich in der mütterlichen Familie in einzelnen Fällen ein übertriebener fast krankhafter Erwerbstrieb und Geiz nachweisen ließ, verbunden mit der Sucht, das Erworbene vor aller Menschen Augen geheimzuhalten. Eine Cousine der Angeklagten hatte unter anderm von der Armenverwaltung zu Bremen Armenunterstützungen im Betrage von gegen 1000 Mark im Laufe der Zeit zu erschwindeln verstanden, obwol sie bei der Sparkasse ein Vermögen von circa 1000 Mark liegen hatte, und war dieserhalb auch gerichtlich verfolgt und mit einer einjährigen Gefängnißstrafe belegt worden; und auch bei der Ermordeten selbst war ja dieser Trieb deutlich erkennbar, sie hatte wie der Drache auf ihren Schätzen gesessen, auch nach Unterstützungen gestrebt, und niemand im Hause, nicht einmal der Ehemann hatte Kunde gehabt von ihren Werthobjecten, von denen übrigens in keiner Weise hat festgestellt werden können, wie sie in den Besitz der Ermordeten gelangt sind. Verschiedene Indicien weisen sogar darauf hin, daß der Erwerb dieser Gelder ein unredlicher gewesen sei.

Aus dem demnächst eingereichten Gutachten interessirt uns zunächst der Ausspruch des Sachverständigen über die Krämpfe, welcher dahin lautete, daß eine Simulation nach allen Ermittelungen vollständig ausgeschlossen erscheine. Er folgert dies aus der im allgemeinen übereinstimmenden Schilderung der einzelnen Paroxysmen, aus der ungewöhnlichen und nur bei Krampfanfällen stattfindenden Kraftentwickelung und vor allem auch aus der Schilderung der Angeklagten über die Vorempfindungen bei der Annäherung der Paroxysmen, der Aura, welche in dieser Form dem Publikum nicht allgemein bekannt seien, und daher von Simulanten nicht so ihrem wirklichen Wesen nach könnten erfunden und geschildert werden. Endlich aber leiten auch die allgemeinen körperlichen Zustände den Sachverständigen zu der Annahme, daß die Krampfanfälle wirklich echt gewesen. Er bezeichnet diese Krampfanfälle näher als hysterisch-epileptische, die auf dem Boden jener beim weiblichen Geschlecht so weit verbreiteten Neurose, die unter dem Namen »Hysterie« bekannt ist, erwachsen seien; weist sodann aber in sehr gründlicher Darlegung nach, daß sich nirgends weder aus dem Vorleben der Angeklagten noch aus der Zeit ihrer Haft Nachweise dafür erbringen ließen, daß die allerdings vorhandene Hysterie zu einem solchen pathologischen Zustande geführt habe, den man als hysterische Form des moralischen Blödsinns bezeichnen könne, in welchem ohne hervorstechende Störung des Intellects ein durchaus irrationelles, unsittliches Treiben sich entwickele. Die Periode der Krämpfe, die sich nach der That nie wieder eingestellt hätten, sei als eine Pubertätsneurose zu bezeichnen, die mit der allmählich sich vollziehenden mehr und mehr normalen Entwickelung des Geschlechtslebens von selbst immer weiter in den Hintergrund getreten sei, und wenn auch nachtheilige Wirkungen dieser Krankheit auf körperliche und geistige Constitution der Angeschuldigten nicht in Abrede gestellt werden könnten, so nähmen dieselben doch niemals eine pathologische Beschaffenheit an, bewahrten immer die Natur von Charakterfehlern.

Das Resultat seiner anderweitigen Beobachtungen faßt dann der Sachverständige in folgendem Urtheil zusammen: »Von Schwachsinn kann bei der nicht unbegabten, geistig regsamen und energischen Angeschuldigten nicht die Rede sein. Andere Processe, als raisonnirender Irrsinn, moralischer Irrsinn und ähnliche Zustände, in dem Kranke bei scheinbar erhaltener Intelligenz willenlos einem ganz verkehrten, unvernünftigen, unsittlichen Treiben anheimfallen, sind entschieden in Abrede zu stellen. Die Angeschuldigte kennt das Sittengesetz und die Strafbarkeit ihrer Handlung. Die Reue und die Gewissensqual, welche sie zur Schau trägt, ist echt und enthält auch, wenn simulirt, das Geständniß der vollen Verantwortung für die That. Die Reue, welche einem gepeinigten Gewissen entspringt, legt ein Zeugniß für die Willensfreiheit ab, mit der früher gehandelt war. Bewußtlose, Wahnsinnige u.s.w. können keine Reue fühlen und fühlen sie in der That nicht. Aber das Gewicht einer gräßlichen ungeheuern Verantwortung, welches die Seele der Angeschuldigten in den Staub drückt, und welches ihr nur durch den Gedanken einigermaßen erträglich wird, daß diese Qual ein Theil der verdienten Strafe sei, dieser Zustand einer Hölle auf Erden überwältigt unsern Abscheu und fordert mit Gewalt das menschliche Mitleid mit einer auf alle Fälle hier unten Verlorenen heraus. Die Reue bringt diese Allerunglücklichste, die sich gewaltsam von der Menschheit losgerissen hatte, uns wieder menschlich näher. Aber wie in ihr eine Macht der Versöhnung liegt, so spricht sie auf der andern Seite das ernste Urtheil: die Angeschuldigte trägt die Verantwortung, deren sie sich so lebendig bewußt ist.«

Mit diesem Ergebniß der sachverständigen Begutachtung war die für die richterliche Beurtheilung der That entscheidende Frage gelöst, da es bei dem Verbrechen des Mordes, das keine mildernden Umstände kennt, auf den größern oder geringern Umfang der Zurechnungsfähigkeit nicht ankommt. Aus der negativen Beweisführung, daß alle Kriterien einer geistigen Unfreiheit fehlen, mußte mit Nothwendigkeit der Schluß auf die volle Willensfreiheit der Angeschuldigten bei der That gezogen werden. Auch der Sachverständige entzog sich diesem Schlusse nicht, wenn er auch den Vorbehalt beifügte, daß der positive und directe Nachweis der Willensfreiheit bei irgendwelcher That eines Menschen unmöglich sei.

Aber die Aufgabe des Sachverständigen war, wie wir oben gesehen, noch eine weitere. Während wir nun erwarten durften, daß das Gutachten uns darüber Aufklärungen bringen würde, ob etwa die That der Mörderin aus irgendwelchen Gründen milder anzusehen sei, geht der Sachverständige einen andern Weg und beleuchtet noch von andern Gesichtspunkten die von ihm bereits genügend beantwortete Frage nach der Willensfreiheit, und kommt da zu Resultaten, die mit dem Vorstehenden in unserer Ansicht nach unlösbarem Widerspruche stehen. Aus einer Reihe von Tatsachen wird anscheinend nachgewiesen, daß der erkannte Krankheitszustand der Angeschuldigten nicht nur wie vorher ausgeführt mit nachtheiligen Folgen für die Constitution derselben an sich verbunden gewesen sei, sondern daß überall der Keim zu dieser Krankheit schon von der Geburt an in ihrem Körper geruht habe und auf ihre allseitige leibliche und geistige Entwicklung von jeher beeinflussend gewesen sei. Der Sachverständige findet als das Resultat dieser Beobachtungen in der Angeklagten die Momente einer körperlichen und geistigen Degeneration, und beschränkt aus diesem Grunde sein ursprüngliches Urtheil betreffs der Zurechnungsfähigkeit und Willensfreiheit der Angeschuldigten vor und während der That dahin: »daß Merkmale einer aufgehobenen Willensfreiheit oder Bewußtlosigkeit bei der Angeklagten nicht haben ermittelt werden können, wenn auch thatsächliche Gründe dafür sprächen, jene Freiheit sei in einem nicht genauer erkennbaren Maße beschränkt gewesen.«

Wir müssen auf diese Ausführungen noch etwas näher eingehen, sowol des allgemeinen Interesses wegen, das solche Frage nach einer erblichen Belastung überall darbietet, als auch deswegen, weil der Staatsanwalt infolge dieses Schlußergebnisses sich veranlaßt sah, ein Obergutachten einzuholen, bevor er den Fall vor das Geschworenengericht brachte.

Im Laufe der Exploration der Angeschuldigten waren dem Sachverständigen neben den von ihm als echt erachteten Krampfanfällen eine Reihe weiterer körperlicher und geistiger Abnormitäten bemerkbar geworden. Er führt als solche an: eine Asymmetrie der Schädelbildung, indem die linkere Schädelhälfte kleiner sei als die rechte; eine zeitweise auftretende Ungleichheit der Pupillen, eine verkümmerte Körperentwickelung und verspätete Geschlechtsreife, und endlich eine krankhafte Erregbarkeit und Gemüthsreizbarkeit. Alle diese Symptome zusammengenommen weisen nach seiner Ansicht auf einen gemeinsamen Ursprung hin, und lassen ihn in der Angeschuldigten eine von ererbten Krankheitszuständen Belastete, eine zwar nicht Geistesgestörte, doch zu geistigen Störungen Disponirte erkennen. Die Quellen für diese Disposition erkennt er einmal in dem gierigen, rücksichtslosen Erwerbs- und Spartrieb der Mutter, der auch bei andern Mitgliedern der mütterlichen Familie nachgewiesen war, und andererseits in dem Laster des Trunks, dem sich der Vater ergeben. Der Sachverständige fährt dann fort: »Aus dem Umstande, daß viele dieser erblich und organisch belasteten Individuen den Anforderungen des Lebens für gewöhnlich zu genügen vermögen, und daß vielleicht nur dem Eingeweihten oder bei besondern Anlässen die Stigmata ihrer krankhaft angelegten Constitution erkennbar werden, darf man nicht schließen, daß diese keinen Einfluß auf ihre ganze Lebensführung, ihr Fühlen, Wollen und Denken hätte. Im Gegentheil ist dieser ihrem Wesen schon bei der Zeugung angelegte Hemmschuh der Entwickelung und des Strebens ohne Unterbrechung in Wirksamkeit, wenn letztere auch nicht immer augenfällig ist. Es ist als ausgemacht anzusehen, daß sie unausgesetzt unter dem Einfluß jener krankhaften Potenzen handeln und leiden. Das Unbegreifliche, Excentrische, Regellose in ihrem Wesen, die scheinbare Gleichgültigkeit und Reactionslosigkeit gegen sittliche Motive, entspringen einer Fülle krankhafter Sensationen, die der Gesunde weder nachfühlen noch würdigen kann. Daher die ungerechte Beurtheilung, unter welcher solche Unglückliche im gewöhnlichen Leben immer zu leiden haben. Es gibt zahllose Abstufungen solcher Zustände, und während bei den höhern Graden auch der Laie trotz der scheinbar ungestörten Intelligenz bald auf den Verdacht irgendeiner geistigen Störung geräth, wird den im geringern Maße Belasteten wol immer, aber mit Unrecht, die ganze Verantwortungslast für ihre Verkehrtheiten aufgewälzt. Es ist dies eins der dunkelsten Kapitel aus dem ganzen Gebiete zweifelhafter Geisteszustände. Die Abschätzung der Werthe im Leben und der Welt kann eine schwer erkennbare Abweichung vom Urtheile der großen Majorität erleiden und das ganze Streben wird ein anomales. Die Betonung der Vorstellungen durch das Gefühl erfährt eine krankhafte Verstärkung, und die Persönlichkeit ist verheerenden Stürmen übermäßiger Erregungen ausgesetzt, die sich in scheinbar motivlosen Handlungen entladen und Spott oder Entrüstung erregen.

»Wenn wir uns diese so wichtigen, aber in das Bewußtsein der Gebildeten noch wenig eingedrungenen Thatsachen gebührend vergegenwärtigen, wie niemand unterlassen sollte, der zur Beurtheilung fremder Handlungen berufen ist, so gelangen wir für die vorliegende Sache zu folgendem Ergebnisse: Ueber das Vorleben der mit degenerativen Merkmalen gezeichneten Angeschuldigten sind wir nur lückenhaft und durch ungebildete Laien unterrichtet. Während der Zeit einer sachverständigen Beobachtung stand sie unter dem Druck eines furchtbaren Ereignisses und unter der Last eines einzigen, ungeheuern Schuldgefühls, dazu als Gefangene. Sie befand sich also unter den denkbar ungünstigsten Bedingungen für die spontane Entfaltung ihrer psychischen Individualität, welche im Gegentheil durch diese Ausnahmelage zum größten Theil gehemmt und gelähmt wurde. Das gewonnene Beobachtungsmaterial läßt daher an Vollständigkeit und Zuverlässigkeit immer noch zu wünschen übrig. Wenn trotzdem eine Reihe von Thatsachen verbürgt ist, aus denen die neuropathische oder gar psychopathische Constitution der Angeschuldigten mit Evidenz hervorgeht, so dürfen wir annehmen, daß eine früher angestellte sachverständige Beobachtung deren noch mehrere, und damit den Beweis erbracht haben würde, daß der Einfluß der Krankheitspotenzen auf ihr Thun und Lassen ein noch bedeutenderer gewesen ist, als wir jetzt erkennen können. Wir werden also zu dem Anerkenntniß gezwungen, daß die Angeschuldigte auch zur Zeit der That nicht mit voller Willensfreiheit gehandelt hat, daß ihre freie Selbstbestimmung durch jene Einflüsse zwar nicht aufgehoben, aber mehr als uns erkennbar beschränkt gewesen ist. Den Grad dieser Einschränkung näher zu bestimmen ist unmöglich. Bei einer Analyse ihres Zustandes zur Zeit der angeschuldigten That, wir wiederholen es, vermissen wir keins der Merkmale, welche als Kriterien freier Selbstbestimmung gelten. Ja dieselben treten uns in einer solchen Vollständigkeit und Klarheit entgegen, daß wir für jene Zeit weder ihre Willensfreiheit noch ihr Bewußtsein als aufgehoben ansehen dürfen. Zu gleicher Zeit aber auch stand die Angeschuldigte unter dem Einflusse pathologischer Zustände, denen ihr Antheil an ihren Entschließungen niemals abgesprochen werden kann, wenn dieselben auch weder die einzigen noch die maßgebenden waren.«

Mochte auch dieses Gutachten an sich, bei der Bejahung der Zurechnungsfähigkeit der Angeschuldigten, als ausreichend angesehen werden können, um die Sache vor dem Schwurgericht zur Aburtheilung zu bringen, so war es doch andererseits bei der Wichtigkeit des Falles, bei der Schwere des Verbrechens aufs dringendste geboten, vorab den Versuch zu machen, die durch das Gutachten angeregten Zweifelspunkte und die in demselben enthaltenen Widersprüche durch anderweitige Begutachtung von weitern Sachverständigen zu beseitigen. Der Staatsanwalt leitete das hierzu Erforderliche ein und beantragte, ein Obergutachten von dem Gesundheitsrathe des bremischen Staates der obersten fachmännisch besetzten Medicinalbehörde einzuholen und demselben speciell nachstehende Fragen zur Beantwortung vorzulegen:

  1. Ist anzunehmen mit mehr oder weniger Wahrscheinlichkeit, daß die Angeschuldigte an wirklichen Krämpfen nie gelitten, sondern solche simulirt hat?
  2. Ist eine aus den Erbfehlern ihrer Aeltern herzuleitende Degeneration bei der Angeschuldigten vorhanden oder nachweisbar?
  3. Hat solche ihre Willensfreiheit beschränkt?
  4. Ist die Angeschuldigte zu ihren Handlungen bei Ausführung des Mordes durch krankhafte in ihrer Constitution begründete Reize mit bestimmt worden?

Diesem Antrage wurde stattgegeben. Der Gesundheitsrath wurde zur Erstattung eines Obergutachtens aufgefordert, und derselbe kam dieser Aufforderung durch Einreichung eines motivirten Gutachtens Anfang December 1882 nach.

So interessant nun auch die eingehenden Erörterungen des Gutachtens zu Frage 1 sind, zumal durch die genaue Darstellung des rätselhaften Krankheitszustandes der Hysterie, und doppelt interessant für den Criminalisten, der sich so häufig in der Lage sieht, den fingirten Krampfanfällen der Verbrecher gegenüber die Simulation nachzuweisen, so müssen wir uns hier doch darauf beschränken, einfach das Schlußresultat betreffs dieser Frage wiederzugeben. Dasselbe lautet übereinstimmend mit dem Gutachten des Gerichtsarztes:

»Daß, soweit überhaupt ohne eigene Beobachtung nach dem Studium der in den Acten beschriebenen Krämpfe ein solches positiv möglich ist, mit größter Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, daß die Angeschuldigte wirklich an Krämpfen gelitten hat, und zwar an hysterischen oder, wenn man den höhern Grad von Bewußtlosigkeit als erwiesen annimmt, an hystero-epileptischen. Dabei muß zugegeben werden, daß nach Art solcher Kranken vielfach bewußte Uebertreibung einzelner Symptome, ja nachgewiesenermaßen einigemal vollständige Fingirung der Krämpfe stattgefunden hat.«

Zwecks einer Beantwortung der zweiten Frage waren zunächst die Erbfehler der Aeltern, d.h. solche Eigenschaften und Fehler ihrer Aeltern nachzuweisen, welche geeignet sein konnten, durch erblichen Einfluß bei der Tochter körperliche oder geistige Abnormitäten zu erzeugen. Zu dem Zwecke wurden zunächst weitere Ermittelungen über die behauptete Trunkfälligkeit des Vaters angestellt, zumal darüber, ob solche schon zur Zeit der Geburt der Angeschuldigten und in welchem Grade sie vorhanden gewesen. Aus den Resultaten dieser Ermittelungen schlossen die Sachverständigen des Gesundheitsrathes, daß diesem Moment für Entscheidung der Frage keine Wichtigkeit beizumessen sei. Ebenso verneinen sie die Frage, ob der nachgewiesene Geiz, die Habsucht bei der Mutter und Mitgliedern der mütterlichen Familie im speciellen Falle eine Grundlage für die Vererbung psychischer Defecte abgeben könne, wie ja auch der Gerichtsarzt nicht das Vorhandensein einer moralischen Verkümmerung behauptet hat, und verneinen damit überall das Vorhandensein einer erblichen Belastung nach der geistigen Seite hin. Zu der Besprechung der angeblich entdeckten körperlichen Abnormitäten übergehend, geben sie uns die genauen Maße des Schädels der Angeklagten, die bis auf kleine Differenzen mit den von Virchow als Durchschnittsmaß für das weibliche Geschlecht festgestellten Maßen übereinstimmten, und stellen die behauptete Ungleichmäßigkeit der beiden Schädel-Hälften als nicht auffindbar in Abrede. Andererseits erkennen sie die behauptete Anomalie an den Augen als vorhanden an, halten sich aber bei dieser einzigen nachweisbaren Anomalie und bei dem Mangel jeglichen Nachweises eines Zusammenhanges derselben mit den angeblichen Fehlern der Aeltern nicht für berechtigt, hieraus die Diagnose einer schon bestehenden tiefern cerebralen Verminderung zu stellen, ohne an sich die Bedeutsamkeit dieses Moments zu verkennen, auf welche sie bei Behandlung der Frage 4 noch zurückkommen. Nach alledem wird die Frage 2 von den Sachverständigen des Gesundheitsrathes mit einem unbedingten »Nein« beantwortet, und damit die Frage 3 hinfällig.

Bei einem Eingehen auf Frage 4 prüfen die Sachverständigen ihrerseits die Zurechnungsfähigkeit der Angeschuldigten an sich und stimmen dem Gerichtsarzt bei, daß die Angeschuldigte zur Zeit der That sich nicht in einem solchen Zustande befunden habe, durch welchen ihre freie Selbstbestimmung ausgeschlossen wurde, bestreiten aber, daß »tatsächliche Gründe dafür sprächen, jene Freiheit sei in einem nicht genau erkennbaren Maße beschränkt gewesen«. Die Beweisgründe, welche der Gerichtsarzt dafür aus der angeblichen erblichen Belastung der Angeklagten entnehme, seien hinfällig bei dem Nichtvorhandensein solcher erblichen Belastung, es bleibe also nur zu untersuchen, ob der auch von ihnen anerkannte hysterische oder hystero-epileptische Zustand der Angeklagten zu solcher Annahme berechtige.

Die Sachverständigen führen aus, wie eine Beeinträchtigung des Willens, ein Untergehen des gesammten Gefühlslebens in der Hingabe an die krankhaften Empfindungen sich nur bei den höhern Graden dieser Krankheit zeigen, und fahren dann fort: »Es gehört also in solchen Fällen der Nachweis dazu, daß nicht nur einzelne hysterische Anfälle vorhanden sind, sondern daß auch in der Zwischenzeit der Zustand der Erkrankten die geschilderten charakteristischen Merkmale zeigte, – Um aber anzunehmen, daß die Angeklagte sich zur Zeit der That in einem so hochgradig hysterischen Zustande befunden habe, daß ihre freie Willensbestimmung gelitten habe, auch ohne daß sie geisteskrank war, dafür fehlen uns die dafür erforderlichen Kriterien. Die Aeußerungen der Hysterie beschränken sich bei der Angeklagten lediglich auf die Krampfanfälle. In den Intervallen zwischen diesen zeigen sich keine hysterischen Symptome, und das ist sehr bezeichnend; auch in der Schilderung ihres Wesens vermissen wir die hervorstechenden Eigenthümlichkeiten Hysterischer. Es kommt noch hinzu, daß die Krampfanfälle mit der Regelung der Menstruation immer seltener wurden, daß sie vom November 1880 bis Ostern 1882 nur wenigemal eingetreten sind, und zwar zuletzt Anfang März, also drei Monate vor dem Morde. Es muß daraus unbedingt auf eine Besserung, wenn nicht Heilung der Krankheit, die sich bei der Angeschuldigten im wesentlichen als eine Folge gestörter Pubertätsentwickelung darstellte, geschlossen werden, was um so einleuchtender wird, wenn wir sehen, daß selbst im Gefängniß unter Verhältnissen, welche sonst die Nervosität hochgradig begünstigen müssen, keine Symptome derselben hervorgetreten sind. – So haben wir also gezeigt, daß sich außer den Krampfanfällen kein Einfluß der Hysterie auf das gesammte Empfindungsleben und indirect auf den freien Willen der Angeschuldigten auffinden läßt, und somit fehlt auch hier jeder directe Nachweis desselben auf die freie Selbstbestimmung zur Zeit der That. – Wir müssen zugeben, daß bei der Angeschuldigten eine neuropathische Constitution vorhanden ist, welche sich nicht allein in einer allgemeinen größern Reizbarkeit, sondern in einer directen Nervenkrankheit, der Hysterie zeigte, damit ist zugleich an sich das Vorhandensein krankhafter, in ihrer Constitution begründeter Reize eingeräumt. Wir haben nichts auffinden können, was auf eine directe Einwirkung derselben auf die freie Selbstbestimmung der Angeschuldigten hinführen könnte, aber dürfen wir so weit gehen, eine solche deshalb als absolut nicht vorhanden auszuschließen? Diese Frage müssen wir mit ›Nein‹ beantworten. – Bei dem Auftreten von Geisteskrankheiten sind Laien meistens geneigt, solche als eine unvermittelt im Leben der Betroffenen hereingebrochene Katastrophe aufzufassen, während sachverständige Prüfung dahin führt, Momente aufzufinden, welche bereits lange vorher in der Constitution oder im Gebaren der anscheinend Gesunden auf den Keim der heranschleichenden Krankheit hinweisen. Oft gelingt aber selbst dem Fachmann der Nachweis im Vorleben der betreffenden Individuen nur schwer und ungenügend, sei es, daß überhaupt nur vereinzelte und vorübergehende pathologische Symptome sich gezeigt haben, sei es daß außerhalb der Irrenanstalt keine maßgebende Beobachtung stattgefunden hatte. Manchmal leitet dann erst nachträglich das Studium des Kranken und seiner psychischen Eigenthümlichkeiten auf eine richtige Würdigung seines Wesens in frühern Zeiten, indem an der Hand bestimmt gewonnener neuer Gesichtspunkte sich doch noch hie und da Spuren abnormen Geistes- oder Gemüthslebens entdecken lassen. Aehnliche Fälle haben sich in der That nicht so selten bei Verbrechern ereignet, welche zur Zeit ihres Vergehens vollkommen frei zu sein schienen, dann geisteskrank wurden, und nur bei genauester Beobachtung und Analyse der Erscheinungen den begründeten Verdacht erwecken mußten, daß ihr Geistesleben bereits zur Zeit der That nicht ein völlig normales gewesen, und ihre freie Selbstbestimmung nicht zweifellos, vielmehr nach großer Wahrscheinlichkeit in einem damals nicht deutlich nachweisbaren, also auch nicht erkennbaren Maße, beschränkt gewesen sei. Als ein Moment, das in ähnlichen Fällen von allen Psychiatern aus dem Vorleben der Geisteskranken als disponirend hervorgehoben wird, ist allerdings unter anderm auch die neuropathische Constitution anerkannt; man legt Werth auf früher aufgetretene Krampfzustände. So wenig die Hysterie an sich als Geisteskrankheit bezeichnet werden kann, so fällt sie doch bei solchen Erwägungen ins Gewicht. Halten wir das fest, so müssen wir, um zu dem concreten Fall der Angeschuldigten zurückzukehren, uns jetzt eines Symptoms erinnern, welches sehr auffällig und keine Erklärung durch die voraufgegangenen Krankheitserscheinungen gefunden hat: der Ungleichheit der beiden Pupillen. Wenn nun auch diese für uns nicht beweisend erschienen, um daraus auf erbliche Degeneration zu schließen, so haben wir doch dieselbe als ein Zeichen kennen gelernt, welches oft frühzeitig auf die mögliche Entwickelung schwerer Leiden der Centralorgane des Nervensystems, beziehentlich einer Geisteskrankheit hindeutet, und deswegen Verdacht erwecken muß. Die neuropathische Constitution der Angeklagten und die charakteristische Erweiterung der einen Pupille müssen, wenn wir auch nicht im Stande waren, aus derselben stringente Folgerungen für einen beschränkenden Einfluß auf die Willensfreiheit zu ziehen, doch in so weit vorsichtig machen, daß wir die Möglichkeit eines solchen zugeben, auch ohne daß derselbe uns bisjetzt erkennbar war. Wir stellen damit weder eine vage Conjectur auf, noch verirren wir uns in das dunkle Gebiet der Frage nach dem freien Willen des Menschen überhaupt, sondern wir tragen der allgemeinen Erfahrung Rechnung, daß bei pathologischen Zuständen der angegebenen Art gewisse Wirkungen auf die freie Selbstbestimmung der Individuen vorhanden sein können, welche wir im Augenblicke nicht mit völliger Sicherheit abschätzen können, namentlich dann nicht, wenn keine sachverständige Beobachtung unter den normalen Bedingungen des Gebens vorliegt. Wir dürfen deshalb die Möglichkeit einer betonten Disposition zu psychisch abnormen Zuständen und darin begründeter Beschränkung der Willensfreiheit zugeben, jedoch keinenfalls behaupten, daß sie zur Zeit der That vorhanden gewesen sei.

»Demzufolge müssen wir die vierte Frage dahin beantworten:

»Daß zwar das Studium der Acten und die Untersuchung der Angeschuldigten die Mitwirkung solcher Reize in Beziehung auf die Begehung der That in keiner Weise ergeben haben, daß damit jedoch die Möglichkeit des Vorhandengewesenseins solcher Einflüsse, besonders in Anbetracht der nachgewiesenen neuropathischen Constitution und der Innervationsstörung im linken Auge, nicht mit voller Bestimmtheit verneint werden kann. Keinenfalls war jedoch die freie Willensbestimmung der Angeklagten bei Vorbereitung und bei Begebung der That ausgeschlossen,«

Nach Eingang dieses erschöpfenden Gutachtens wurde die Voruntersuchung wieder geschlossen. Ein Antrag des bestellten Vertheidigers, zwecks weiterer Feststellung des Geisteszustandes der Angeschuldigten dieselbe zeitweilig in einer Irrenanstalt unterzubringen und dieselbe dort beobachten zu lassen, wurde von der Anklagekammer abgelehnt, die Sache zur Schlußverhandlung an das Schwurgericht verwiesen und Termin zur Hauptverhandlung auf den 8. Februar 1883 anberaumt.

Trotzdem, daß bereits volle acht Monate seit Begehung der That verstrichen waren, war dennoch die Aufregung in der Bevölkerung eine überaus große. Schon eine Stunde vor der Verhandlung sammelten sich große Menschenmengen vor dem Gefangenhause und vor der alten Börse, in welcher sich der Schwurgerichtssitzungssaal befindet. Nur unter Schwierigkeiten und unter polizeilicher Assistenz gelang es, mit der Droschke, in welcher die Angeschuldigte nach dem Gerichtslocal geführt wurde, vor die Eingangsthür zu gelangen. Der Pöbel schrie und lärmte, versuchte mehrfach die Droschke anzuhalten, und hier und dort wurden selbst frevelhafte Aufforderungen zur Lynchjustiz laut. Mit verzerrten und entstellten Zügen verließ die Angeschuldigte das Gefährt und wurde auf den Corridor geleitet, und mag hier wol schon einen Vorgeschmack des ihrer harrenden Todesurtheils durchgekostet haben.

Bei Beginn der Verhandlung hatte sie sich bereits wieder einigermaßen gefaßt und nahm ruhig mit niedergeschlagenen Augen ihren Platz auf der Bank für Angeklagte ein. Die Hauptverhandlung, zu der nicht weniger als 50 Zeugen und 5 Sachverständige geladen waren, ergab in der Sache selbst nichts Neues. Marie Köster blieb durchweg bei den Aussagen, die sie in der Voruntersuchung gemacht, antwortete klar und bestimmt, wenn auch oft mit leiser und kaum vernehmlicher Stimme auf alle an sie gerichteten Fragen, und verfolgte den Gang der Verhandlung selbst mit gespannter Aufmerksamkeit. Nur bei einzelnen sie besonders moralisch belastenden Fragen, so bei der Anfrage nach der Aussage des Polizisten Bitter über die Gebetskomödie an der Leiche der Mutter, und bei einzelnen Fragen über die Verdächtigung ihres Vaters schwieg sie gänzlich.

Die Zurechnungsfähigkeit der Angeklagten wurde von allen Sachverständigen auf das bestimmteste bejaht, ein weiteres Gutachten derselben über eine eventuelle Abminderung der Willensfreiheit infolge krankhafter körperlicher Zustände, welches von seiten der Vertheidigung gefordert wurde, schnitt der Präsident des Schwurgerichts ab, da es nicht darauf ankomme für die Schuldfrage, in welchem Umfange die freie Willensbestimmung der Angeklagten vor und bei der That vorhanden gewesen, noch ob sie durch bestimmte Umstände beeinflußt sei, sondern nur darauf, ob sie überall als vorhanden nachgewiesen sei. Weitere Erörterungen könnten nur von Einfluß sein auf eine eventuelle Abänderung einer erkannten Strafe, nicht für die Schuldfrage selbst, da das Strafgesetzbuch bei dem Verbrechen des Mordes mildernde Umstände nicht kenne; natürlich stehe es den Sachverständigen frei, innerhalb dieser Grenzen auch auf Nebenumstände einzugehen, soweit sie es zur Beantwortung der Hauptfrage für dienlich erachteten.

Aus dem Gutachten des Gerichtsarztes heben wir noch hervor, daß nach seiner Ansicht, wenn man auch annehmen wolle, daß sämmtliche Krampfanfälle simulirt gewesen seien, dadurch doch seine Diagnose betreffs der vorhandenen Hysterie nicht berührt wurde. Die Neigung zu lügen, zu betrügen und zu simuliren sei nicht blos Charakterfehler, sondern auch Symptom einer vorhandenen Hysterie. Derartige Kranke erheuchelten häufig derartige Anfälle, nur um sich interessant zu machen. Die Simulation sei demnach kein Beweis gegen das Vorhandensein der Krankheit an sich.

Am 9. Februar fanden die Plaidoyers des Staatsanwalts und des Vertheidigers statt, welcher letztere es nach Lage der Sache auch vollständig aufgegeben hatte, auf Unzurechnungsfähigkeit zu plaidiren. Gegen 6 Uhr abends zogen sich die Geschworenen nach der ertheilten Rechtsbelehrung durch den Präsidenten zurück. Die einzige an sie gerichtete Frage lautete:

»Ist die angeschuldigte Marie Katharine Köster schuldig, zu Bremen am 8. Juni 1882 ihre leibliche Mutter vorsätzlich getödtet und die Tödtung mit Ueberlegung ausgeführt zu haben?«

Bereits nach dreiviertelstündiger Berathung kehrten sie in den Sitzungssaal zurück und verkündeten ihren Spruch. Derselbe lautete auf »Schuldig«. Zugleich erklärte der Obmann der Geschworenen zu Protokoll: »es sei einstimmig von den Geschworenen beschlossen, die Angeklagte der Gnade des Senats zu empfehlen«.

Der Staatsanwalt stellte darauf hin den Antrag, die Todesstrafe über die Angeschuldigte auszusprechen, und diese selbst, die das Verdict und den Strafantrag anscheinend gefaßt angehört hatte, erklärte auf Befragen: »Es sei jetzt ihr lange gehegter, sehnlichster Wunsch erfüllt, sie hoffe mit ihrem Leben in etwas die schreckliche That wieder sühnen zu können.«

Nach kurzer Berathung verkündete sodann der Präsident des Schwurgerichtshofes das Unheil, welches der Angeschuldigten das Leben absprach.

Die zahlreiche Menschenmenge, die dauernd den Verhandlungen beigewohnt hatte, verstummte vor der Majestät des Todesurtheils, und ohne die Unruhen und Tumulte, die bei der Hinführung der Angeklagten stattgefunden hatten, konnte die jetzt Verurtheilte in ihr Gefängnis; zurückgeführt werden.

Mannichfache Vermuthungen sind im Publikum aufgestellt worden, welches die Gründe seien, durch die die Geschworenen sich veranlaßt gesehen, die Verurtheilte der Gnade des Senats zu empfehlen. Sie selbst haben ihre Motive hierzu nicht weiter kenntlich gemacht, und nach Lage der Sache, bei dem offensichtlichen Fehlen aller Milderungsgründe, dürfte es ihnen auch wol schwierig geworden sein, solche genauer zu detailliren. Es werden bei den Geschworenen eben mehrere Factoren zusammengewirkt haben. Einmal vielleicht eine principielle Gegnerschaft gegen die Zulässigkeit der Todesstrafe. Seit Anfang der dreißiger Jahre dieses Jahrhunderts, seit der Hinrichtung der Giftmischerin Gesche Margarethe Gottfried, hatte man in Bremen keine Hinrichtung mehr gesehen, war überall kein Todesurtheil mehr gefällt worden. Durch eine lange Reihe von Jahren hindurch war überall die Anwendung der Todesstrafe gesetzlich außer Kraft gesetzt, und erst durch die Gesetzgebung des Deutschen Reiches auch für Bremen dieselbe als ordentliches Strafmittel wieder eingeführt worden, ohne daß bislang Fälle vorgekommen waren, in denen sie auch factisch hätte zur Anwendung gebracht werden können. Endlich mag auch die Anempfehlung der Geschworenen auf den Wunsch zurückzuführen sein, die logischen Folgen ihres Wahrspruches, die Vollstreckung der Todesstrafe, und damit ihre Verantwortlichkeit, theilweise von sich abzuwälzen und sie der regierenden Behörde zuzuweisen.

Um so gespannter war man nach alledem auf die Entscheidung des Senats; ließ er dem Rechte freien Lauf, oder machte er von seinem Gnadenrechte Gebrauch. Die Entscheidung ließ lange auf sich warten, erst am 30. März erfolgte der Bescheid, daß die erkannte Todesstrafe im Wege der Gnade in eine lebenslängliche Zuchthausstrafe zu verwandeln sei. Auch jetzt wieder besprach man im Publikum wie in der Presse lebhaft die etwaige Begründung dieses Beschlusses. Welche Erwägungen im einzelnen nun zu demselben geführt haben, entzieht sich naturgemäß unserer Kenntniß, und nachstehende Ausführungen beruhen daher auf mehr oder minder wahrscheinlichen Vermuthungen. Zunächst darf das Eine wol von vornherein mit Bestimmtheit behauptet werden, daß ähnliche unbestimmte Gefühle, durch die die Geschworenen zu ihrer Empfehlung veranlaßt worden sind, bei der Entscheidung des Senats ebenso wenig mitgewirkt haben wie das unmotivirte Gesuch der Geschworenen selbst, legislatorische Bedenken gegen die Zulässigkeit der Todesstrafe, obwol wir wissen, daß auch im Senat es an einzelnen Gegnern gegen die Todesstrafe nicht fehlt, haben zweifellos keinen Einfluß gehabt bei der Entscheidung. Der Senat hat eben seinerseits eine selbständige Prüfung alles vorliegenden Materials vorgenommen, und wir wissen, daß er neben einem Gutachten des Schwurgerichts und des Staatsanwalts auch den Mitgliedern des Gesundheitsraths, die als Sachverständige fungirt hatten, nochmals Gelegenheit gegeben hat, sich über den Geisteszustand der Verurtheilten, im Hinblick auf ihre erneuten Beobachtungen in der Hauptverhandlung, und angesichts der Frage einer eventuellen Begnadigung, zu äußern. Es ist uns gestattet worden, Einsicht in das Gutachten zu nehmen, und führen wir aus demselben noch Nachstehendes an:

»Die namentlich durch die häufigen Krampfanfälle der Köster mit Sicherheit indicirte Hysterie müsse nach der Zeugenaussage in der Hauptverhandlung in noch sicherer Weise, als es nach den Ergebnissen der Voruntersuchung der Fall gewesen ist, von Einfluß gewesen sein auf das ganze Verhalten der Mörderin zur Zeit der That. Es stehe fest, daß sie unter der Einwirkung krankhafter Reize gestanden habe, die eine nothwendige Begleiterscheinung der Hysterie waren. Diese Krankheit beeinflußt die davon Befallenen in nachtheiliger Weise, namentlich in der Richtung der Steigerung des Egoismus, der Hintansetzung der Interessen anderer, der Abstumpfung gemüthlicher Regungen, der Unwahrheit, Neigung zu Simulationen, aber auch der Verstimmungen, leidenschaftlicher Affecte, grundloser Antipathien gegen andere u.dgl.m. Es wird sodann an der Hand der Zeugenaussagen des nähern nachgewiesen, daß einige wesentliche von diesen Charakterveränderungen an der in hohem Grade mit Hysterie behaftet gewesenen Köster mit großer Wahrscheinlichkeit sich als vorhanden ergaben, und daß denselben zweifellos ein Milderungsgrund bei Beurtheilung der That zu entnehmen sei. Es wird ferner hervorgehoben, daß die mannichfachen Angaben der Verurtheilten gegen Nachbarn und Freunde über böse Zustände im Aelternhause, üble Behandlung, üble Zumuthungen, die ihr dort widerfahren, mit den Aussagen der Zeugen über deren Wahrnehmungen nicht in Einklang zu bringen seien. Berücksichtige man aber die gemachten Erfahrungen über den Charakter der Hysterischen, daß namentlich bei ihnen infolge ihrer Reizbarkeit leicht ganz grundlose Antipathien gegen bestimmte Personen entstehen; ferner daß die Phantasie meist krankhaft gesteigert sei, sodaß lebhafte Vorstellungen in Sinnestäuschungen sich verwandeln, oder die Kranken wenigstens Phantasie von Wirklichkeit, besonders bei der Reproduction, nicht zu unterscheiden vermögen, so kann man sich einem Zweifel nicht verschließen, daß die Darstellung des Verhaltens zu ihren Aeltern als Product der krankhaften Phantasie der Köster, oder wenigstens als ein Gemisch von Wirklichkeit und Phantasie, als krankhafte Übertreibung ganz einfacher Vorkommnisse anzusehen sei. Dem widerspreche nicht, daß die Köster zur Zeit der That nicht geisteskrank gewesen sei; solche einzelne zur Zeit der Höhe ihrer Hysterie gewonnene irrige Vorstellungen könnten fortbestehen, nachdem die andern Symptome der Krankheit zurückgetreten seien. Sollte aber die Verurtheilte wirklich infolge krankhafter Vorgänge zu einer ganz falschen Auffassung ihres Verhältnisses gekommen sein, und sollte infolge von krankhafter Gemüthsabstumpfung, infolge von Illusionen, vielleicht Hallucinationen das Gefühl der Liebe zu ihrer Mutter in Gleichgültigkeit, das Gefühl der Liebe zum Vater geradezu in Haß sich verwandelt haben, so wird die Beurtheilung der That eine andere werden, sie wird eine mildere sein müssen, da ein wesentliches erschwerendes Moment in einem andern Lichte erscheint. »Man wird der Verurtheilten in einem gewissen Grade verminderte Zurechnungsfähigkeit zuerkennen müssen, da einzelne wichtige ethische Gefühle, die sonst bei jedem geistig Gesunden vorausgesetzt werden müssen, und die Verbrecherin vom Begehen der That hätten zurückhalten können, krankhaft alterirt waren. Die Frage, ob die freie Willensbestimmung ausgeschlossen war, wird nicht dadurch berührt, sie wird mit derselben Bestimmtheit wie früher verneint werden müssen.«

Ob neben diesem neuesten Gutachten noch weitere Momente vorgelegen haben, aus denen dem Senat die Strafumwandlung gerechtfertigt erschien, ist uns unbekannt. Daß auch diese Ausführungen der Sachverständigen nicht über alle Anfechtung erhaben sind, wer wollte das leugnen! Aber die bloße Thatsache, daß tüchtige, urtheilsfähige, vom Staate zur Entscheidung solcher Fragen berufene Aerzte aus wissenschaftlichen Gründen für Milderungsgründe plaidiren, ist von zweifellosem Gewicht, und wir werden wol nicht fehlgehen, wenn wir annehmen, daß aus diesen Erwägungen hauptsächlich die Entscheidung des Senats hervorgegangen ist.

Marie Köster wurde unmittelbar nach dieser Entscheidung in das Zuchthaus der Strafanstalt zu Oslebshausen übergeführt, welches sie nach menschlichem Ermessen nicht wieder lebend verlassen wird.

Im Zuchthause hat sich die Mörderin zu weitern Aufklärungen bereit finden lassen, und wir sind durch zuverlässige Quellen in den Stand gesetzt, einiges davon mitzutheilen. In einer umfassenden Skizze hat dieselbe ein Bild ihres Lebens entworfen und zu zeigen versucht, wie sie im Laufe ihrer Jugendjahre allmählich immer tiefer in Sündenverfall gerathen und endlich zu der fluchwürdigen That gekommen ist. Das ganze Schriftstück ist in einem ähnlichen schwülstigen Stil abgefaßt wie die bereits mitgeteilten Tagebuchsauszüge. Ueber die That selbst erfahren wir nichts Neues. Die Mörderin schildert sie mit großer Breite und Umständlichkeit, unterbrochen durch Selbstanklagen und Verwünschungen, die einen höchst unangenehmen abstoßenden Eindruck machen, und wol schwerlich einem wahren innern Herzensbedürfniß entsprechen. Es ist ihr auch jetzt noch an dem äußern Schein, an dem Eindruck, den sie macht, sichtlich viel gelegen. Betreffs der Vorgeschichte weicht die Darstellung in einzelnen Punkten wesentlich von ihren frühern Aussagen ab, ohne doch die oben berührten wirklich unaufgeklärten Punkte dadurch verständlicher zu machen. Es ist ohne Interesse, auf diese Abweichungen näher einzugehen, um so mehr, da es ja, bei unserer jetzigen Kenntniß von dem unwahren Charakter der Mörderin, höchst zweifelhaft bleibt, ob sie diesmal wirklich die Wahrheit sagt, oder nur neue Erfindungen vorbringt. Um so beachtenswerther sind aber diese Aufzeichnungen in den Theilen, die das Vorleben der Mörderin betreffen. Sie räumt jetzt offen und unumwunden ein, daß die Krampfanfälle ohne Unterschied von ihr simulirt sind. Sie schildert sich selbst als von jeher der Lüge und der Unwahrheit sehr zugethan. Bereits zu ihrer Schulzeit hat sie durch unwahres Vorschützen von Krankheit sich vom Schulbesuch und von der Arbeit freizumachen verstanden, und auch später in ihren Dienstjahren hat sie unter gleichem Vorwande unangenehme Arbeiten von sich abzuwehren gesucht. Bei einer solchen Gelegenheit, als sie eine Ohnmacht fingirte, um sich von der Arbeit am Waschtroge zu befreien, ist ihr zu Ohren gekommen, daß ihr derzeitiger Dienstherr ihren Krankheitszustand als »Krämpfe« bezeichnet hat, und seit der Zeit hat sie sich darauf verlegt, solche Zustände oftmals bei passenden Gelegenheiten hervorzubringen. Sie schildert selbst, wie sie zeitweilig von einer wahren Leidenschaft befallen gewesen, solche Krampfanfälle darzustellen, zumal während ihres Landaufenthalts in Riede. Den erwähnten Anfall in der Methodistendruckerei schildert die Köster folgendermaßen: »Ich wurde von einer Mitarbeiterin plötzlich erschreckt, daß ich ganz schlecht zu Muthe wurde, und jetzt war auch mit Blitzesschnelle der Gedanke wieder da, Krämpfe zu haben. Es wurde dann mit einer solchen Kraft von mir ausgeführt, daß ich selbst den Arzt zu täuschen vermochte, welcher dringend rieth, mich nach dem Krankenhause zu schaffen. Ich kam den Abend noch sehr spät hin, und war den ersten Tag meines Dortseins noch sehr erschöpft von all den Anstrengungen, die ich gemacht hatte bei meiner Verstellung.« Die Köster hat auch dem Dirigenten der Strafanstalt versichert, daß sie die Krämpfe nie wieder bekommen würde, und hat endlich auf Befragen unumwunden eingeräumt, daß sie aus den eingehenden Befragungen der Aerzte in Bezug auf die Krämpfe, und auf ihre ganze geistige und körperliche Konstitution sehr wohl entnommen habe, daß von ihrem Festhalten an der Unwahrheit betreffend die Krämpfe vielleicht ihr Leben abhänge, und daß sie deshalb die Simulation nicht eingeräumt habe.

Auch über ihr Rieder Tagebuch befragt, räumt die Köster ein, daß die Aufzeichnungen darin keineswegs ihrer derzeitigen Seelenstimmung entsprochen hätten, sie habe davon in ihrem Innern nichts empfunden. Sie habe sich bei ihrem Uebertritt zur Methodistengemeinde wol vorgenommen, sich zu bessern, aber ohne nachhaltigen Erfolg.

Ob die Entscheidung des Senats zu Gunsten der Köster ausgefallen wäre, wenn sie diese offenen Geständnisse bereits vor der Umwandlung der gegen sie erkannten Strafe abgelegt hätte, ist wol mehr als unwahrscheinlich. Für uns stellt sich die Sache so, daß es in vorliegendem Falle einer Verbrecherin gelungen ist, während einer langwierigen Untersuchung und darüber hinaus eine wesentliche Täuschung mit Erfolg durchzuführen und ihr schuldvolles Haupt durch fortgesetzten Lug und Trug dem Richtschwert der Gerechtigkeit zu entziehen.


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