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Fünftes Kapitel.

Reichsfürsten im Bunde der Bauern. Zug auf Würzburg.

In Miltenberg saß als Mainzischer Keller der oft genannte Friedrich Weigand, einer der leitenden Obern des geheimen Volksbundes. Noch früher als die Fähnlein, welche sich zu Amorbach von dem hellen Haufen eigenmächtig ablösten, war eines vorwärts gezogen, unter Führung Auerbachers, eines bekannten Dienstmanns Berlichingens, der manchen Ritt mit diesem und mit dem Thalacker gemacht hatte. Dieser Vortrab war fleißig, die Geistlichen zu schätzen, Zinsbücher zu zerreißen, ihnen die Weinvorräthe auszutrinken, und in den Häusern zu wüsten. Selbst in Miltenberg plünderten sie. Am 3. Mai war Friedrich Weigand ins Lager zu Amorbach geritten, ohne Zweifel, weil er zu den Berathungen des inneren Rathes eingeladen worden war und sonst geheime Geschäfte hatte; denn gerade an diesem und dem folgenden Tage wurde die Deklaration der zwölf Artikel berathen und beschlossen. Wahrscheinlich hat er schon hier seine Beiträge zu einer allgemeinen Reichsreform vorgebracht, die er später schriftlich einschickte, und deren Conzepte noch vorhanden sind. Weigand selbst erzählt, die Hauptleute haben ihn durch den Beutemeister ins Lager nach Amorbach holen lassen, aber, will er glauben machen, bloß um von ihm, als dem Finanzbeamten seines gnädigen Herrn zu Mainz »sechshundert Gulden aus der erzbischöflichen Kasse zu verlangen.« Bundesakten Fasc. 103. Nr. 5. Er erlangte hier auch einen Schirmbrief, von allen Andern unterschieden: Friedrich Weigand, hieß es darin, hat sich mit Weib und Kind, Hab und Gut, an welchen Orten er's hätte, in unsern Haufen und unsere Verbrüderung begeben. Wir gebieten, daß er ganz ungeschätzt, unbeleidigt und unbedrängt, wie ein anderer unserer Mitbrüder gehalten werde, bei Verlierung eines Jeden Leibs, Lebens und Guts. Bundesakten Fasc. 92. Nr. 19. Zurückgekehrt, fand er Miltenberg geplündert, doch vorerst sein Haus und Hof nicht beschädigt. Diese Art von Schirmbrief, wie er sie nun auszuweisen hatte, schützte ihn, so schien's, vor allem Weiteren, und es endete der Unfug zu 68Miltenberg, noch ehe die Hauptleute mit dem hellen Haufen nachkamen. Der Vortrab zog das fruchtbare Thal der Mudau hinab auf Aschaffenburg. Sein Fähnlein stärkte sich sehr durch den Zulauf aus allen Orten um diese Stadt her.

Im erzbischöflichen Schloß zu Aschaffenburg saß des Churfürsten von Mainz Statthalter, der hochwürdigste Fürst und Herr, Wilhelm, Bischof zu Straßburg und Landgraf im Elsaß, ein geborener Graf von Hohenstein. Der Statthalter hatte schon in den ersten Tagen der ausbrechenden Volksbewegung, zu Anfang Aprils, die Vasallen des Stifts aufgeboten, »sich in Rüstung zu schicken und anheim zu halten, bis er weiter beschreiben werde, und alsdann ihm aufs strakste sammt Knechten und Pferden, mit gleissendem Hauptharnisch zum Besten gerüstet ihm zuzuziehen,« um dem Aufstand in Zeiten Widerstand zu thun. Zugleich gab er an alle Kellereien des Stifts Befehle, den Knechten und Pferden der nach Miltenberg, als dem Sammelplatz, gewiesenen Vasallen beste Kost zu geben. Schreiben des Statthalters vom 10. April. Aber seine Vasallen waren so säumig als anderswo. Am 18 April, zwei Tage, nachdem die Bauern die blutigen Repressalien in Weinsberg genommen hatten, mußte er nochmals ausschreiben, bei Verlust ihrer Leben, ihm zuzuziehen. Aber der Weinsberger Schrecken lähmte Roß und Reiter im ersten Augenblicke, und der Statthalter sah sich zu Aschaffenburg von seinen eigenen Bürgern in seinem Schloß belagert und genöthigt, schon ins Lager zu Buchen seine Räthe zur Unterhandlung mit dem hellen Haufen abzusenden. Ehe der Vertrag abgeschlossen war, erschien der Vortrab des hellen Haufens in der Stadt, und die Bauern ließen es sich wohl sein mit den Bürgern in den geistlichen Häusern und Pfarrhöfen. Das beschleunigte den Abschluß des Vertrags.

Noch immer saß auf dem Mainzischen Erzstuhle der Brandenburger Albrecht II. Es war aber mit ihm in der letzten Zeit eine große Veränderung vorgegangen; er war ganz nahe daran, Luthers Rath zu folgen, der ihn aufforderte, das Beispiel seines Vetters, des andern Brandenburgers, des Hochmeisters in Preußen, nachzuahmen, sein Erzbisthum in ein weltliches Erbfürstenthum zu verwandeln, und sogar zu heirathen. Als nämlich der Aufstand der 69Bauern immer weiter um sich griff, da kam ihm die Besorgniß, die geistlichen Fürstenthümer möchten in Deutschland ihr Ende erreichen, und Herr Albrecht, Cardinal, Churfürst, Erzbischof von Mainz und Magdeburg, fürchtete namentlich für sich selbst zuerst, da alle Fürsten, Herren und Städte längs dem Rhein hin und in dessen Nähe öffentlich oder heimlich die Macht der Geistlichen beneideten und ihnen feind waren. Er trat mit Luther in Unterhandlung, daß er das Volk vorbereite, eh' er den großen Schritt, sein Churfürstenthum weltlich und erblich zu machen, thäte. Er that ihn später nicht; seine Geliebte, die Rüdingerin, redete ihm denselben aus, da sie, eine Bürgerstochter, sich keine Hoffnung machen konnte, mit ihm den weltlichen Thron zu theilen; sie sprach ihm ins Gewissen, dem alten Glauben treu zu bleiben, und da sie bald darauf schnell und unverhofft starb, sah er in der treuen Anhänglichkeit an den alten Glauben und geistlichen Stand eine Treue gegen die geliebte Todte. Ehe es nur so weit kam, war der Sturm der Volksbewegung im Mainzischen ausgebrochen, und Churfürst Albrecht hatte sich entfernt und seinen Freund, den aus seinem Bisthum verdrängten Bischof von Straßburg, als Statthalter zurückgelassen.

Zu Miltenberg erschienen die Räthe des Statthalters, Wolf Böheim der Marschall, Marx Stumpf und Andreas Rücker im Lager des hellen Haufens. Sie baten Göz von Berlichingen um seine Vermittlung. Freunde sprach er, ich bin selbst ein armer gefangener Mensch, und werde dem Stift nichts schaden, wenn ich ihm auch nichts nützen kann. Der Statthalter mußte wie die andern Herren, mit dem Domkapitel zu Mainz, mit dessen Zustimmung er unterhandelte, die zwölf Artikel annehmen und geloben, Alles, was durch diesen hellen Haufen und andere gemeine Haufen hernach von frommen, geschickten, gelehrten und verständigen Leuten in diesen Sachen, und in allen andern christlichen Dingen und Anliegen gemeinen Landes erkannt und geordnet werden würde, ohne Ausnahme zu befolgen. Bis dahin, bis zur allgemeinen Reichsreform, sollen alle Stiftsunterthanen und Verwandte in Städten und Flecken auf dem Odenwald, welche zum evangelischen Bunde gelobt und geschworen haben, sammt den Kellereien und dem Schloß Gamburg unter ihren jetzigen Vorgesetzten und Amtleuten bleiben, und der 70Erzbischof und Statthalter ihnen ihren Uebertritt zur evangelischen Vereinigung nimmermehr in Ungnaden gedenken. Die beiden Städte Bischofsheim und Kühlsheim sollen bis eben dahin das gleiche Recht haben, ihre Amtleute und Keller zu setzen, und die Einkünfte in diesen Städten unverändert bleiben. Wie die neun Städte auf dem Odenwald, so sollen alle anderen Städte und Flecken des Erzstifts diesen Vertrag annehmen, und schwören, ihn zu halten. Gehorsam den verordneten Befehlshabern des hellen Haufens, sollen sie diesen zuziehen, wohin sie das Lager verlegten, mit allen Bedürfnissen aufs Beste versehen, bei Strafe des Ueberzugs für Jeden, der sich widersetzen würde. Auch sollen alle Städte und Flecken, wo es vonnöthen wäre, dem hellen Haufen Beistand und Zuzug thun mit Leib, Geschütz und anderem Vermögen, ohne von dem Erzbischof gehindert zu sein, und alle Städte dem hellen Haufen offen stehen. Alle Klöster und Klausen, Mönchs- und Nonnenhäuser sollen geöffnet werden, die darinnen ihren Habit ablegen; wo das nicht geschähe, sollen Hauptleute und gemeine Bauerschaft Macht haben, solches ihres Gefallens abzustrafen, und welcher Priester, welche Ordensperson sich ihres sonderlichen Habits fortbedienen würde, die sollen in diesem Frieden und dieser Vereinigung nicht inbegriffen noch fähig sein, darein zu kommen. Aller Adel des Stifts solle binnen eines Monats bei den Hauptleuten des hellen Haufens persönlich erscheinen, und in die Vereinigung eintreten, Jeder, der es nicht thäte, überzogen werden. Und endlich mußte der Statthalter geloben, dafür, daß die Bauern abzögen, binnen vierzehn Tagen dem hellen Haufen für das Domkapitel und die ganze Pfaffheit des Stifts 15,000 Gulden zu Handen zu stellen, den Gulden zu fünfzehn Batzen in guter Silbermünz, oder zu vierzehn Batzen, wenn es in gut Gold gezahlt würde; wo das nicht geschähe, wolle er nicht dawider sein, daß die Bezahlung von dem Haufen mit dem Schwert gesucht und erobert werde. Mark Stümpf, der hauptsächlichste Unterhändler dieses Vertrags, verhieß ihnen sogar, er wolle selbst mit ihnen vor Würzburg ziehen. Urgicht des Dionysius Schmid.

Der Vertrag wurde im Namen des Erzbischofs von dem Statthalter, dem Fürst-Bischof Wilhelm und von Lorenz Truchseß, dem Dechanten des Kapitels zu Mainz, gezeichnet und mit des Stifts und 71Kapitels Insiegeln versehen am 7. Mai. Die Gegenzeichnung geschah von den Hauptleuten, Göz von Berlichingen und Georg Metzler.

Zu bemerken ist, daß die Verpflichtung geschieht »auf die gedruckten zwölf Artikel, welche von der evangelischen Versammlung angenommen und unter ihr ausgebreitet sind, sammt der nicht darin begriffenen Erklärung und denen diesen angehängten zu Amorbach verfaßten Artikeln.« Aus der alten Handschrift bei Schunk. III. Bd. 1. Heft.

So suchten die Hauptleute also dadurch auszugleichen, daß sie zugleich auf die zwölf Artikel und zugleich auf die Deklaration verpflichteten.

Zu Miltenberg erschien auch Graf Georg von Wertheim in Person im Lager, ergab sich an die Bauern, mit handgebenden Treuen, gelobte Leib und Gut zu ihnen zu setzen, und schickte ihnen von Stund an Proviant nach Kühlsheim und als das Heer weiter zog, führte er sein Geschütz mit Pulver und Stein ins Feld bei Kloster Neubronn ihnen zu und zog mit ihnen gen Hochberg. Urgicht des Dionysius Schmid. So wider seinen Willen von der Masse und den Umständen gegen Würzburg fortgetrieben, hatte Göz von Berlichingen noch von Amorbach aus an den Bischof von Würzburg als seinen Lehensherrn geschrieben, wo die Bauern das Stift überzögen, wie er besorge, so sei er zu den Bauern genöthet, wolle, was ihm Ehrenhalb zieme, dieses seiner Gnaden nicht verhalten, und sage ihm die Lehen auf. Am 5. Mai wurde der Bischof vom hellen Haufen schriftlich aufgefordert, in die evangelische Brüderschaft einzutreten, und die zwölf Artikel anzunehmen. Schicke er binnen vier Tagen keine Bevollmächtigte zur Abschließung des Vertrags, so werden sie alle Hintersassen des Stifts in ihren Schutz und Schirm erklären und gegen ihn als ihren Feind handeln. Der Domprobst erwiderte, sein gnädiger Herr der Bischof sei nicht daheim, sondern beim Pfalzgrafen zu Heidelberg; die Bauern möchten eine Botschaft schicken, man werde gern mit ihr handeln, und wenn sie sich nur ans Evangelium halten wollen, werde man sich leicht vereinigen. Man wolle es dem Bischof berichten.

Diese Antwort traf den hellen Haufen schon bei Neubronn. Der Entscheid der Hauptleute lautete, sie sehen wohl, die Herren von 72Würzburg wollen Zeit gewinnen, aber die Zeit erfordere eine Endschaft, darum wollen sie mit Ernst vorfahren. Oechsle, S. 122 Berlichingens Schreiben an den fränkischen Kreis.

Das Heer eilte vorwärts, ohne zu wüsten, ohne zu brennen. Wohl thatens aber jene ungehorsamen Fähnlein, die sich abgesondert hatten. Am 7. Mai zogen sie zu Miltenberg ein, während Friedrich Weigand wegen des Abschlusses des Vertrags mit dem Statthalter Fürst Wilhelm abwesend war. In Weigand sahen sie einen der Deklarationsmacher, und ohne sich um seinen Schirmbrief zu kümmern, stürmten sie seine beiden Häuser zu Miltenberg, plünderten und verwüsteten sie dergestalt, »daß es dem Türken zuviel wär, Geld, Wein, Frucht, Harnisch, Wehr, Hausrath, all das Seine nahmen sie daraus fort, über 600 Gulden Werths.« Bundesakten Fasc. 103. Nro. 5. 6. 7. 8. Eine Reihe von Schreiben Weigands. Vom Heilbronner Fähnlein, das auch bei Limpach thätig gewesen, und den Pfarrherrn zu Limpach Thomas Schlichtich gefangen mit sich führte, Bundesakten Fasc. 103. Nro. 19. Schreiben des Pfarrers selbst. ging der erste Anschlag dazu aus, in der Herberge zum Schwert, und bald kamen sie aus den Herbergen zum Esel, zum Stern und andern hervor, und plünderten; dem Schultheißen Conz von Aulenbach nahmen sie allein 25 Eimer Wein. Bundesakten Fasc. 103. Nro. 9. und 20. Eigene Schreiben des Conz von Aulenbach. Auch vom hellen Haufen entsendete Streifschaaren nahmen jedoch noch immer Schlösser ein, deren Herren nicht in der Verbrüderung, deren Vögte entflohen waren. So auch das Schloß Rotenfels. Der Herr von Rotenfels war Berlichingens naher Vetter, und Göz befahl und bat die dahin Verordneten aufs Höchste, dem Schloß keinen Schaden zu thun, nichts zu nehmen, als was man ins Lager nothdürftig hätte, und der Hausfrau behülflich zu sein, daß ihr nichts entwendet werde, an Hausrath, Kleider und Kleinodien. Die Hauptleute waren besonnener und gemäßigter geworden: nicht aus Lust am Wüthen, nur mit Plan und Zweck sollte fortan die verzehrende Fackel geschwungen werden, Rotenfels wurde von den Odenwäldern geschont; ebenso das Schloß Homburg und das Amthaus Procelden. Göz rühmt sich nachher selbst, 73es sei keinem Grafen und keinem Edelmann ein Haus verbrannt worden, so lange er bei diesem Haufen gewesen. Bei Schönrain stieß das Heer auf die Trümmer des Priorats gleiches Namens, das den Benediktinern zu Hirschau im Schwarzwald gehörte. Es war wüste und öd. Der schwarze Haufen hatte es eingeäschert, nachdem er Wein, Korn, Vieh und Hausrath herausgenommen. Schreiben des Abts von Hirschau. Stuttg. Staatsarchiv.

Von da an zog der lichte Haufen auf Hochberg, und lagerte hier am 7. Mai Abends, im Angesichte von Würzburg: acht Verordnete gingen rückwärts ins Mainzische Erzstift, um den noch nicht verbündeten Gemeinden den Bundeseid abzunehmen. Unter diesen Verordneten liest man den Heilbronner Wolf Meng, Bundesakten Fasc. 103. Schreiben des Conz von Aulenbach. zwei andere Heilbronner, Christ Merker und Veit Keßler, wurden zum Kapitel nach Mainz geschickt, um das im Vertrag bedungene Geld zu holen. Bundesakten Fasc. 99. b. Christ Scheerers Urgicht. Jede Gemeinde mußte schwören bei Gott und allen Heiligen, den jetzigen und künftigen Hauptleuten und der ganzen christlichen Versammlung vom Odenwald und Neckar, ihrer Ordnung und Verfassung, laut des Vertrags der Vereinigung, buchstäblich gehorsam, anhängig und beiständig zu sein, und Alles zu halten, was die Artikel ausweisen. Der lichte Haufen konnte ruhig diese acht im Mainzischen umgehen lassen; Alles, was dem Rheine zulag, Frankfurt, Mainz, Worms, Speier, Rheingau, Rheinpfalz, die ganze Landschaft bis Trier hinab war in einer den Bauern günstigen Bewegung begriffen.



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