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Das Mädchen für Geld

»An der Unehre« im Frauenhaus – Biedermeier auf Abwegen – Vom Zavaler zum Gent – Heimliche Liebesnester – Tage, Wochen, Monate – Das Mädchen mit dem Hausschlüssel – Die Gezeichneten – Unter Sitte


»An der Unehre« im Frauenhaus

siehe Bildunterschrift

H. B. Grien: Frauenhaus im 16. Jahrhundert.
Bezeichnend ist links die Anwesenheit des Humanisten, rechts die des Soldaten.
(Nach einer Originalzeichnung.)

Von der Rosengasse und an der Jungfernbrücke bis zur Königsmauer

Das vielgeschmähte Mittelalter hatte einen nicht zu unterschätzenden Vorzug: es stand fester und unmittelbarer im Leben als manche andere Zeit. Es kannte die Forderungen der Triebe. Und es suchte ihnen gerecht zu werden – auf seine Weise – und mit seinen Mitteln.

Dem Reisenden, der ja damals viel länger als heute seiner Familie ferngehalten wurde, den Geistlichen, die im Zölibat leben mußten und allen anderen, die nicht in der sonst so hochgeschätzten und streng behüteten Ehe leben konnten, gestand man den außerehelichen Umgang mit bezahlten Lustdirnen zu. Ja, um die Ehe, um die Frauen und Töchter vor dem Andrange der gefährlichen Schar zu schützen, sorgten die Bürger dafür, daß die Ehelosen sich auf eine der Ehe unschädliche Art austoben konnten: man gründete in allen Städten des mittelalterlichen Deutschlands Freudenhäuser. Die Mädchen, die in einem solchen sogenannten Frauenhaus eine Zuflucht suchten, lebten »an der Unehre«.

siehe Bildunterschrift

Die entführte Bauerntochter bittet für den verführerischen Mönch, den ihr Vater erschlagen will.

Die zahlreichen Kloster- und Weltgeistlichen bedeuteten genau das, was später eine Garnison bedeutete – ein Übermaß von männlichen Trieben. Man setzte ihnen aber keinen Zwang entgegen. So prüde war man nicht, sie nicht anzuerkennen. Einem gesunden Manne wurde sogar von Rechts wegen die Befriedigung des Geschlechtstriebes in gleicher Weise zugestanden wie die des Durstes. Gläubiger durften sich auf Kosten des säumigen Schuldners in einem Wirtshause einquartieren, und dem Gläubiger mußte auch »Frauengeld« gegeben werden. Im späteren Mittelalter suchten nicht nur die Geistlichen, sondern auch vornehme Herren Beute in den Nonnenklöstern. Für Berlin ist auch an das Beghinenhaus zu denken. Das Halten von Konkubinen, namentlich aus der Zahl der Dienerinnen, war allgemein üblich und wurde auch von der Kirche geduldet. Frauenhäuser gab es in Deutschland schon in sächsischer Zeit, doch galt der Umgang mit den Freudenmädchen längere Zeit als schimpflich.

siehe Bildunterschrift

Beham: Altdeutsche Badestube.

In der Zeit der aus Frankreich überkommenen Anschauungen von der Minne, vom Frauendienst, wurde die Frau mit galanten und eleganten Allüren umgeben. Allerdings galt das mehr der verheirateten Frau als den jungen Mädchen, denen züchtige Zurückhaltung auferlegt war. Den deutschen Herren war der überfeinerte Minnedienst, das entsagende Schmachten allerdings unverständlich. Man renommierte mit seinen Erfolgen. –

Trotzdem blieb die Frau unselbständig und dem Manne persönlich untertan, auch körperlicher Züchtigung unterworfen. Tötung der Frau war allerdings nur noch bei Ehebruch, beim Ertappen auf frischer Tat, straflos. Hier waren noch Reste des frühmittelalterlichen barbarischen Rechtswesens, das der Frau überhaupt fast gar kein eigenes Recht zugestanden, dem Manne aber alles erlaubt hatte. Erst als die Geistlichen kamen und die »Sünde« mit Kirchenbuße belegten, so für eine mildere Auffassung Bahn brechend, ließ man die Gefallenen zu ihrer und anderer Freude leben. In Berlin fand man die kirchlichen Strafen zu milde. Man erkannte sie an, gab aber daneben noch gerichtliche Strafen.

Dazu kam, daß die zahlreichen ehelosen Geistlichen im Punkte der Keuschheit nicht den besten Ruf hatten. Im alten Berliner Stadtbuch lautet eine Stelle: »Pfaffen und Layen sind selten gute Freunde wegen der Unkeuschheit der Pfaffen.«

Oft entstanden Konflikte wegen der im Zölibat lebenden Geistlichkeit. Das sächsische Cronicon des Magisters Crantzius berichtet z. B.:

»Im Jahre 1364 haben die Bürger zu Berlin des Erzbischofs von Magdeburg Theodorici Schreiber, so damals den Herzögen von Sachsen, Rudolf den Jüngeren und Otto, nachgezogen war und zu Berlin an der gedachten Fürsten Tisch gesessen, durch die Stadtdiener, denen noch ein anderer großer Haufen zugeordnet worden, gegriffen, alsobald auf den Markt geführt und ihm den Kopf abgeschlagen. Die Ursache aber soll die gewesen sein, daß der Schreiber für ein wenig Tagen, als er einst ins Bad (im Krögel) gehen wollen, mit einer ehrbaren Frau, so ihm wohl bekannt gewesen, Sprach gehalten und sie scherzweise genötigt, daß sie mit ihm zum Bade gehen sollte. Ich meine ja, das sei eine schöne Ursache gewesen. Einem das Leben zu nehmen. Doch haben die Berliner solchen Mutwillen mit leiblichen und geistigen Strafen büßen müssen.«

So harmlos, wie der alte Crantz die Sache darstellt, war sie in der Tat doch nicht. In den Badestuben bedienten gesunkene Frauen den Mann; nur ganz verlorene Weiber begleiteten den Fremden an solche Orte. Jene Zumutung, die der »Pfaff« einer ehrbaren Bürgersfrau stellte – vielleicht gar einer Patrizierin – war sittlich eine so große Schamlosigkeit, daß sie nach deutschem Rechte den Tod verdiente. Denn ehrbare Frauen hatten aller Orten Frieden; eine Verletzung desselben, eine Beschimpfung der Ehre des züchtigen Weibes wurde mit Enthauptung bestraft. Es gab ja feile Frauen genugsam in Berlin! Die Bürger waren daher in vollem Rechte. Allein die ihnen feindlichen Prälaten, der Brandenburger Bischof und der Magdeburger Oberhirte Dietrich, machten sich die traurige Angelegenheit wiederum zu einem Casus excommunicationis zurecht. Sie vereinigten sich daher, keine auch noch so große Buße für den Gerichteten anzunehmen, der übrigens, wie wir aus einer Urkunde vom 15. August 1364 erfahren, Konrad Schütze hieß und Vikar zu Magdeburg war.

siehe Bildunterschrift

Niederdeutscher Künstler: Mann und Frauenzimmer.
(Aus dem bäuerlich-bürgerlichen Liebesleben des Mittelalters.)

Die Berliner, die öfter schwere Bußen wegen ihrer Zusammenstöße mit der Priesterschaft zu erdulden hatten, werden auch diesmal sich nur durch eine beträchtliche Zahlung haben loskaufen können. Da sie die Zuchtlosigkeit der mittelalterlichen Priester kannten, nahmen sie auch Vergehen gegen sie nicht allzu streng und bestraften eine Magd, die 1407 vor dem Grauen Kloster höhnend gerufen hatte: »Maide for die Priester!« nur mit Stäupen.

Ehebruch wurde Ende des 16. Jahrhunderts noch mit dem Tode bestraft. Im Jahre 1584 ward Ursula Ziesemer ertränkt und Caspar Herte geköpft wegen Ehebruchs. 1592 wurden der Jungfernknecht und der Ratsfischer enthauptet, weil sie bei Bellins Ehefrau geschlafen.

siehe Bildunterschrift

Meister E. S.: Schalknarr und Dirne. Galantes Blatt aus dem Anfang des 15. Jahrhunderte.

Kuppler bestrafte man sehr hart. Um 1390 hatten Jesmann und sein Weib in Gemeinschaft mit Peter Ryke dem Ordenskomtur in Tempelhof ihre Tochter zur Befriedigung seiner Lüste zugeführt. Die Kuppler wurden zusammen verbrannt.

Das Weib des Mathias, das half, daß Jakob von dem Ryne die Ehefrau eines anderen entführen und genießen konnte, wurde auch verbrannt!

Gefallene Jungfrauen mußten ihr Leben lang mit geschorenem Haupte und mit einem über den Kopf geworfenen Schleier oder Leinwandmäntelchen gehen. Auch Witwen, die Beischlaf duldeten, wurden ebenso bestraft. Doch führte man im Jahre 1410 dem Dietrich von Quitzow, der zu großen Festlichkeiten nach Berlin gekommen war, zur Erhöhung der Feier »schöne Weibsbilder« zu.

Scheinbar widersprach sich hier das Zeitempfinden, doch hatte man tatsächlich nichts gegen geordnetes Frauenhauswesen, sondern nur die heimliche Liebelei, die sehr stark getrieben wurde, verfolgte man streng und grausam. Ja, während Frauen wegen geringfügiger Übertretungen gegen das Eigentum lebendig begraben wurden, wurden »Töchter der Stadt« nur mit geringen Strafen belegt. Margarete von Görlitz hatte 1435 einer Schulzenfrau auf dem Markt die Börse abgeschnitten. Sie kam mit einer geringen Buße davon – hatte also wahrscheinlich einflußreiche Fürsprecher. Auch Anna von Beeskow wurde gnädig entlassen, als sie trotz Verbotes in männlicher Kleidung in die Stadt zurückgekehrt war zu ihrem Konkubinen Hinz Czibbeke. Sie mußte schwören, zwei Meilen der Stadt fernzubleiben. 1442 wurden Else Königs und Else mit den langen ... nur aus der Stadt geführt. Sie schwuren ab, die Stadt ferner zu besuchen. Die mittelalterlichen Stadtherren konnten also recht milde sein mit dem »frechen Laster«.

Die Gilden jedoch hielten immer streng darauf, daß nur unbescholtene Mädchen geheiratet wurden. Doch war diese Strenge kein Ausfluß großer Sittlichkeit. Die Gilden wollten den Meistertitel, der einer gut dotierten Pfründe gleichkam, ihren Söhnen vorbehalten – und schikanierten jeden, der nicht zu ihrer Familie gehörte.

Geschwächte Personen wurden auch später noch körperlich gezüchtigt, seit dem 16. Jahrhundert zog man allerdings eine Geldstrafe vor.

Die Gewerke verboten ihren Mitgliedern Umgang mit unsittlichen Frauenzimmern gänzlich. Wer mit seiner Braut vor der Trauung verkehrte, wurde aus der Gilde verstoßen. Im 17. Jahrhundert milderten sich Bräuche, Strafen, Sitten und Anschauungen sehr. Gefallene Personen konnten ihr Haar behalten nach dem Ratsstatut von 1607 gegen Zahlung einer namhaften Summe an die Kämmerei. Späterhin verhängte man einfache Polizeistrafen für außereheliche Schwängerung, die aber in den Rechnungen nach 1716 nicht mehr vorkommen.

1653 wurde Ehebruch noch mit Ausstellung am Pranger, Rutenhieben und ewiger Landesverweisung bestraft, bei milderen Umständen durch Geld und Kirchenstrafen.

Dirnen mußten nach dem Ratsstatut von 1486 Mäntelchen in Form von Schleiern auf den Köpfen tragen. Der Gebrauch war noch 1584 erhalten, denn es gibt da eine Rechnung von 28 Gr. für einen Schleier, mit dem man das junge Hurchen, der Krumbecken Tochter, bekleidete.

Für Übertretungen der freien Mädchen und Winkelhurerei gab es strenge Rüge, Auspeitschungen und Landesverweisungen durch den Büttel. 1580 erhielt der Scharfrichter eine Trommel, um ausgewiesene Dirnen hinauszutrommeln. Sonst aber wurden die fahrenden Weiber (die von Ort zu Ort zogen) und die einheimischen Buhldirnen wie jeder andere Einwohner von der Obrigkeit beschützt.

siehe Bildunterschrift

Der Liebesgarten vom Meister mit den Banderollen.
(Anfang des 15. Jahrhunderts. Beispiel für das derbe Liebesleben im Mittelalter.)

In Cöln (am anderen Ufer der Spree lag die Stadt Cöln, die erst später mit Berlin vereinigt wurde) war kein Büttel, aber dafür ein eigener Jungfernknecht, und die Buhlmädchen wohnten wahrscheinlich in der kleinen Spreegasse, auch scheint die Jungfernbrücke ihren Namen von ihrer Nachbarschaft erhalten zu haben.

Wilde Ehen wurden nicht geduldet. Nach dem Gesetz wurden unehelich zusammenlebende Personen ausgewiesen.

siehe Bildunterschrift

Pieter Aertsen: Frau wird von einem Mann liebkost.
(Mittelalterliche Galanterie aus dem niederdeutschen Kulturkreis, dem auch Berlin nahestand.)

Allerdings wollte man damals die Ehe als etwas Hohes hinstellen. Sie allein garantierte eine nicht anzuzweifelnde zahlreiche Nachkommenschaft. Nachkommenschaft aber war Reichtum. Die Kindererziehung und das Großfüttern der Kinder war noch nicht kostspielig. Und die Kinder waren bald Gehilfen, besonders in den damaligen Gewerken. Man mußte dafür sorgen, alles außereheliche Zusammenleben, das ja stets der Nachkommenschaft schädlich ist, zu kennzeichnen. Der Rat brachte deshalb alle bescholtenen Frauenzimmer, denen eine bestimmte Tracht vorgeschrieben wurde, in förmlich privilegierten Freudenhäusern unter. Für kultiviertere Geister wurden bei den Städten »Liebesgärten« angelegt, die zweifellos in Berlin ebenso bestanden haben wie die Badestuben, in die auch Frauen mitgenommen werden konnten. Sie werden nicht anders ausgesehen haben wie jene Liebesgärten, die der Meister mit den Banderollen gestochen hat. Auch die Freudenhäuser und Badestuben werden denen in Mittel- und Süddeutschland geglichen haben. War doch im Mittelalter die Stadtkultur in Norddeutschland nur wenig von der in Süddeutschland, sicher aber so gut wie gar nicht von der im westlichen plattdeutschen Gebiet unterschieden – zu dem ja auch Braunschweig zu rechnen ist. Die Liebesgärten und Freudenhäuser waren damals der eigentliche Vergnügungsort der Stadt. Wurden doch die Freudenmädchen meist in der Gesellschaft von »Narren« dargestellt, die den Auftrag hatten, die Gäste zu unterhalten durch Scherz, Gesang, Anekdoten und Neckerei. In den Freudenhäusern ließ man den Insassen allen erdenklichen Schutz angedeihen und bestrafte jeden, der sich an einem Freudenmädchen verging, als einen Friedebrecher. Für diesen Schutz zahlte das privilegierte Freudenhaus vierteljährlich ein halbes Schock Groschen an den Rat.

siehe Bildunterschrift

Schoen Barbertien. »La belle.«
Aus einem »Spiegel der allerschönsten Courtisanen«
(Um 1650)

Das Freudenhaus war in der jetzigen Rosenstraße (früher Hurengasse) unfern der Stadtmauer so belegen, daß öffentliches Ärgernis möglichst vermieden wurde. Nahe dabei in der Heidereitergasse (früher Büttel- oder Bödelgasse) wohnte bis 1724 der Scharfrichter, der die Schutzgerechtigkeit über die gemeinen Frauen hatte. Erst der mit der Reformation einsetzenden kleinbürgerlichen Beschränktheit der Sittenanschauung war es vorbehalten, strengere Ansichten zur Geltung zu bringen. Man wollte die vielen ledigen Männer zur Ehe zwingen, verjagte alle Dirnen – und mußte doch wieder Freudenhäuser dulden und sie sogar, im Verhältnis zur Zunahme der Bevölkerung, vermehren. Die Kindesmorde, die Angriffe auf ehrbare Frauen und Mädchen, die obszönen Szenen, die sich in der Öffentlichkeit häuften, hatten zu der Einsicht geführt, daß die Zustände und Menschen noch nicht soweit gereift waren, eine Prostitution entbehren zu können. Man milderte die Strafen. Aber man versuchte, durch Mißachtung aller, die mit Freudenmädchen verkehrten, die Sache zu beseitigen. Man fing sogar an, die Männer zu bestrafen. Aber der Dreißigjährige Krieg und seine Folgen brachten es mit sich, daß man alles, was Sitte und Unsitte genannt wurde, nicht mehr streng unterschied. Erst im Jahre 1690 ging man gegen die massenhaften Dirnen vor. Und hier wieder einseitig: König Friedrich I., der sich selbst eine Mätresse hielt – man sagt, nur zum Schein – befahl, sämtliche Freudenhäuser zu tilgen. Damit sollte die ganze Prostitution beseitigt werden.

Da man aber in der oberen Gesellschaft nicht vorbildlich lebte, da man doch mindestens den Schein der Mätressenwirtschaft erwecken wollte, und da die ganzen Verhältnisse weit entfernt waren, einem idealen Sittenleben das notwendige Fundament zu bieten, so wurde es durch die Verfolgungen eher schlimmer als besser.

Und man erlaubte wieder Freudenhäuser!

Diese Häuser waren nun aber nicht mehr auf die Rosengasse beschränkt. Inzwischen hatten sie sich auf die verschiedensten Teile der sehr vergrößerten Stadt ausgedehnt.

In den folgenden Jahrzehnten nahmen sie noch zu. Friedrich Wilhelm I., dem eine so große Sittenstrenge nachgerühmt wird, dachte hier ganz anders, wenn es galt, sich die geliebten Soldaten, die Stützen seiner absolutistischen Macht zu erhalten. Er gönnte ihnen alle möglichen Erholungen, die sich mit dem Dienste vertrugen. So nahm unter ihm die Zahl der Bordelle zu. – Außerdem waren jene Wirte, bei denen die Frischangeworbenen beim Eintreffen oder beim Durchmarsch zu ihrem Garnisonsort nächtigten, genötigt, auch mehrere Frauenzimmer zu halten. Und als 1717 die Bordelle visitiert wurden, stellte es sich heraus, daß die Insassinnen zum größten Teil Soldatenkinder waren, die aus Mangel an Erziehung und schicklichem Broterwerb das Laster zu ihrem Erwerb gemacht hatten. Zur Befriedigung des Hanges zur Ausschweifung tolerierte man noch mehr Freudenhäuser, die man immer mehr der Polizeiaufsicht unterwarf. Und als später die Garnison vergrößert wurde, als Berlins Einwohnerzahl sich rasch vermehrte und es viel von Fremden aufgesucht wurde, ließ man abermals eine Vermehrung der Bordelle zu.

Unter Friedrich II. gab es 1780 an hundert derartige Häuser mit je 7–9 Mädchen. Man teilte diese in drei Klassen. Die niedrigsten waren jene, worin die Mädchen nur in gewöhnlichen Hauben und Mützen und im bürgerlichen Anzug erschienen; diese wurden meistens nur von Hamburger und Amsterdamer Schiffsleuten besucht. In der zweiten Klasse paradierten schon die Mädchen mit geschminkten Gesichtern in Barkassen, sie existierten aber nur in abgelegenen Winkeln der Stadt, hatten wenig Pretiöses und wurden von gewöhnlichen Handwerkern besucht. Die dritte Klasse war die der reputierlichen, d. h. solcher Tabagien, wo die Frauenzimmer ebenfalls nur in Barkassen sich präsentieren durften, aber vom Wirte schon als Mamsells behandelt wurden. In diesen wurden die »Nymphen« nicht im Hause gehalten, auch durfte nur der Akkord mit ihnen getroffen werden. Alles andere hatte sich außerhalb abzuspielen.

Doch beweisen Schriften aus der Zeit der französischen Revolution, daß auch feinere Bordelle in Berlin bestanden. So existierte das elegante Haus der Madame Schobitz oder Schowitz in der Behrenstraße, das von Kavalieren und aus Neugierde auch von Damen aus der Gesellschaft besucht wurde.

Meist hatten die Bordelle die Erlaubnis erhalten, ihrem Betrieb eine Tanzwirtschaft anzugliedern. Im Jahre 1795 aber wurde die Verbindung von Bordell und Tanzwirtschaft verboten – womit viele Bordelle an Wert verloren, weil den Wirten ein großer Teil ihrer Einnahmen entzogen wurde.

Im ganzen waren im Jahre 1795 bei 173 000 Einwohnern 257 polizeilich inskribierte Dirnen vorhanden und bei 6660 Häusern 54 Bordelle. Nebenbei nach Zeugnis des Stadtphysikus eine Unzahl Winkeldirnen. Hier ist daran zu denken, welches Beispiel der Hof Friedrich Wilhelms II. gab. Der wollüstige König lag in den angenehmen Netzen von Frauen, die ihn mit ihrer Schönheit und mit mystisierenden Gruseleien unterhielten. Wenn heute in Berlin sich jemand amüsieren und viel Geld ausgeben will, sagt man noch von ihm: er macht den Dicken Wilhelm.

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Ulrich Frank: Verwilderte Soldateska im Frauenhaus nach dem dreißigjährigen Kriege.

Im Jahre 1800 gab es nur 50 Bordelle in Berlin. Sie lagen in den folgenden Straßen: 4 in der Siebergasse; je 3 in der Lappstraße (später Petristraße), Rosmaringasse, Falkoniergasse, hinter der Königsmauer; je 2 in der Behrenstraße, Adlerstraße, Taubenstraße, Kronengasse, auf der Friedrichsgracht; je 1 in der Friedrichstraße, Krausenstraße, Heiligegeiststraße, Dammstraße, Wallstraße, Charlottenstraße, Kleinen Jägerstraße, Kanonierstraße, Zimmerstraße, Fischer-, Kur-, Französischen Straße, Totengasse, Schul-, Hasenheger-, Spree-, Kalands-, Neumannsgasse, Retzen-, Petersiliengasse, auf dem Bullenwinkel, auf dem Berliner Wursthof. In der Lappstraße und auch in andern Gegenden kam es manchmal zu kleinen Aufständen der Umwohner, die durch das leichtsinnige Treiben in den Freudenhäusern gereizt worden waren und oft zur Zerstörung der Häuser sich hinreißen ließen. Der neue Hof unter Friedrich Wilhelm III. wollte nun die Bordelle abschaffen.

Der Krieg von 1806/1807 aber zerstörte die Absichten des Hofes. Mit den französischen Truppen zog auch wieder eine stärkere Prostitution ein. Die Kriegslage lockerte alle Verhältnisse, machte manche Mädchen brotlos, erhitzte die Triebe der Männer – wenn der Tod jeden Tag draußen im Kampf droht, stürzt man sich voll Eifer auf die Genüsse dieser Welt, um noch so viel wie möglich davon zu erfassen. Das Verbot gegen die Verbindung von Bordellen mit Tanzwirtschaften und Schankläden war vergessen, und an siebzig berüchtigte Tanzböden oder Kneipen gaben Gelegenheiten. Manche Bordelle waren zu Spielhöllen ausgeartet. Das Überhandnehmen der syphilitischen Krankheiten in der französischen Garnison, die Berlin nach der preußischen Niederlage von Jena im Jahre 1807 erhalten hatte, veranlaßte abermals besondere polizeiliche Maßnahmen.

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D. Chodowiecki: Lebenslauf einer Frau. bürgerlich und liederlich.

I              II

Bei einer Visitation im Jahre 1808 wurden 764 verdächtige Frauenzimmer ermittelt. Von diesen waren 490 als Winkelmädchen notorisch bekannt. Von diesen 490 waren 60, also zwölf Prozent, krank. Außerdem gab es noch 433 polizeilich Inskribierte, davon wohnten 203 auf eigene Hand, 230 in den Bordellen. Die auf eigene Hand Wohnenden verkehrten meist auf den 70 Tanzböden. Also bei 150 000 Einwohnern existierten 1197 notorisch sich anbietende Mädchen, neben denen gewiß noch viele minder notorische vorhanden waren.

Jetzt wollte man von oben herab die Bordelle aufheben oder ihnen zum mindesten den Stempel tiefster Verworfenheit und Schandbarkeit aufdrücken. Auf diese Weise gedachte man der Prostitution ein Ende zu machen. Die Polizei, die inzwischen schon die Bordelle vermindert hatte, und zwar auf dreiundvierzig, widersetzte sich der Aufhebung der Bordelle, weil bei der großen Garnison und den fortwährenden Truppendurchzügen nur die Winkelhurerei zunehmen würde.

Eine Order vom 8. Mai 1809 verordnete, daß Bordelle nur an abgelegenen Straßen geduldet werden sollten. Daher gab es bald nur noch Bordelle hinter der Königs- und Stralauer Mauer, in der Petristraße, auf der Friedrichsgracht, in der Krausenstraße und in ganz entlegenen kleinen Gassen: Steingasse, Schmale Gasse.

1839 bestanden nur noch 33 Bordelle, die jetzt alle nach der Königsmauer verlegt wurden und sich bis 1840 auf 28, bis 1844 auf 26 verringerten. Desto mehr hatte sich die Zahl der »Winkeldirnen« von Jahr zu Jahr vermehrt – durch »die große Nahrungslosigkeit der Zeiten«, ferner durch großen Zufluß fremder Dienstboten nach Erbauung der Eisenbahnen. 1845 kamen allein 5824 Mädchen und Frauen nach Berlin, um Dienste zu suchen. 1835 waren es erst 1500 gewesen. Meist waren diese Personen jung. Stieber schätzte die Zahl der Buhlmädchen in den vierziger Jahren auf 10 000-12 000.

Ein anderer Schriftsteller, Dr. Carl Röhrmann, ehemaliger Kriminalkommissarius und Kammergerichtsreferendar, schätzte die Zahl noch höher. Nach ihm gab es 4500 feinere Dirnen (Balletteusen, Tänzerinnen, Ladnerinnen, Reitdamen, Blumenmacherinnen, verdorbene Töchter höherer Stände usw.), 500 Mätressen, 8000 gewöhnliche und 2000 Diebesdirnen; er meinte, auf acht bis neun Berlinerinnen komme eine Käufliche. Stieber schätzte so:

Berlin hatte um 1845 bei 352000 Einwohnern, unter denen 182000 Männer und 170000 Frauen, auf je 17 Frauen je eine Prostituierte, oder von Frauen im Alter von 17-45 Jahren war jede achte ein käufliches Mädchen.

Da um jene Zeit herum recht gedrückte wirtschaftliche Zustände über Berlin lagen, ist gewiß mit einer großen Zahl von zugänglichen Mädchen zu rechnen. Jedoch sie nun ohne weiteres gleich in die tiefste Klasse zu rechnen, scheint zu weitgehend. Auch ist die Zahl zweifellos zu hoch gegriffen, um einen recht schauerlichen Eindruck zu machen.

Seit 1842 machten die Anwohner und Nachbarn der Königsmauer Eingaben um Verlegung der Bordelle in entlegenere Stadtteile. Im Jahre 1844 wurden denn auch alle Bordelle aufgehoben. Die Polizei, die bisher geglaubt hatte, die kasernierte Prostitution besser übersehen und im Zaum halten zu können, hatte sich überzeugen müssen, daß eine Großstadt vom Wachstum und dem Range Berlins ganz andere Bedürfnisse erzeugt, als sie von einigen Häusern befriedigt werden konnten. Die Männer zogen den Umgang mit freien Mädchen, namentlich den feineren in den Tanzlokalen, vor. Damit hatten die Bordelle ihren Zweck verloren.

siehe Bildunterschrift

D. Chodowiecki:
Lebenslauf einer Frau, bürgerlich und liederlich.

III              IV

Eine andere Zeit meldete sich an.

Man konnte die Mädchen, deren man so notwendig bedurfte, nicht mehr wie Aussätzige in beliebige und bestimmte Häuser sperren ...

siehe Bildunterschrift

D. Chodowiecki:
Lebenslauf einer Frau, bürgerlich und liederlich.

V              IV

 

Die Bordelle des galanten Jahrhunderts

Alle ärztlichen Untersuchungen und Feststellungen, alle juristischen Erklärungen und alle polizeilichen Maßnahmen, Verordnungen und Abhilfsmittel können uns doch nur wenig von dem wirklichen Wesen und Zustand der Zeiten und ihrer Sitten mitteilen. Hätten wir nicht die Berichte und Darstellungen von Schriftstellern, die mit offenen Augen durch ihre Zeit gingen, wir wüßten nur zu oft herzlich wenig aus jenen Jahren, in denen unsere Urväter lebten, lachten und weinten.

Aus der Zeit nach Friedrich dem Großen, aus den Regierungsjahren Friedrich Wilhelms II., liegen folgende Schilderungen aus Berliner Bordellen vor, die in ihrer eigentümlichen Sprache wiedergegeben seien, weil sie einen wesentlichen Reiz der Schilderung auszumachen scheint.

Zuerst wird das Leben in verschiedenen Tanzsälen jener Zeit dargestellt. Dann fährt der Schriftsteller fort:

»Die übrigen Tanzsäle befinden sich in den wirklichen Bordells und dienen bloß zum Versammlungsort der Frauenzimmer, die in dem Hause wohnen und sich zur bestimmten Zeit einfinden müssen; damit erst die respektiven Liebhaber in ihrer Gesellschaft brav verzehren, ehe sie ihren Vergnügungen durch die Umarmungen dieser Mädgen die Krone aufsetzen.

Dahin gehört: 1. der Tanzsaal und das Bordell Wayzingers auf dem Werder ohnweit der Jungfernbrücke (wo auch verschiedene Mädgen aus der Stadt nur bloß hinzugehen pflegen). Der Saal ist ohnstreitig sehr schön und geräumig, wird aber bei weitem nicht so stark besucht als der Lahmannische. Die Musik ist auch gut. Unten ist eine Reihe Bogen, und in der Mitte hängen zwei schöne Kronen, deren Erleuchtung sich vortrefflich ausnimmt. Die Anzahl der Mädgen ist nicht stark. Unter denen, die dermalen darinn wohnen (denn solche Häuser gleichen vollkommen einem Taubenschlag), zeichnet sich besonders die wohlehrbare Caroline mit der langen Nase, welche so mager wie Donquixotts Rosinante ist, gleichwohlen aber noch ihre Liebhaber findet, vorzüglich aus. Sie hat einen unglaublichen Grad von Zudringlichkeit und Unverschämtheit. Auch wohnte sonst (jezt aber auf der Neustadt) unten in diesem Hause die sogenannte Madame Hermisson aus Hamburg, eine der schönsten und ärgsten Huren in Berlin. Die Dame ist sehr wohlgehalten und ziemlich fett, ohngeachtet sie (wie man sagt) mit einem ehrlichen Israelit 7 Kinder gezeugt, nachdem sie ein gewisser Graf entführt und wie gewöhnlich verlassen hatte. Ein Franzose hat ihr verschiedene Anträge getan, sie als Maitresse zu sich zu nehmen, allein sie will sich von der Menge ihrer Liebhaber, welche (wie sie sagt) ihr mehr Vergnügen machen, nicht trennen. Der Wayzingerische Saal wird übrigens von sehr honetten Personen besucht.

2. Die Stadt Gibraltar, gleichfalls auf dem Werder. Der Tanzsaal ist aber klein und unbeträchtlich. Die Anzahl der Mädgen (welche sämtlich frisirt) begreift etwa neune. Rechtliche Leute besuchen ihn selten, wol aber eine Menge Handwerksbursche, Lakayen usw.

3. Der Tanzsaal und das Bordell Legers in der Friedrichstadt an der Französischen- und Canonierstraßen Eke. Vorne steht ein Billard, dann tritt man in einen kleinen, durch ein doppeltes Geländer abgesonderten Raum, wo gespeist wird. Aus diesem Raum geht nun wieder eine kleine Treppe herunter, worauf man in einen ziemlich langen und niedrigen Saal kommt. An den Seiten dieses Saals stehen lauter kleine Tische – in der Mitte hängt eine Krone mit Lichtern, unten stehen gleichfalls Tische, oben aber, bei dem Anfang der gedachten Treppe ist eine Barriere für die Musikanten. Eine gewaltige Menge Parukenmacher, Schneider, Schuster und andere Burschen, auch Bürschchen von 14 und 15 Jahren unterhält sich hier mit einer Anzahl schön frisierter und gekleideter Mädgen. Die wildeste Ausgelassenheit, eine zügellose Frechheit und Unverschämtheit in dem äußeren Betragen der efronten Dirnen, welche die Huldgöttinnen dieses Saals sind, verursachen, daß man ihn mit Widerwillen betritt.

siehe Bildunterschrift

D. Chodowiecki: Verführungsszene bei der feinen Kupplerin.
Aus einem Roman. (1790)

Mein Gott! wie tief kann der Mensch sinken, und wie scheußlich wird jenes Geschlecht, wenn der letzte Funken von Scham in dessen Busen erloschen ist! – Eine Schäferstunde (nämlich die Gefahr, sich einer Gonorrhö oder vollkommenen venerischen Ansteckung auszusezen) kostet nur 8 Ggr. Dies Geld muß das Mädgen abliefern, so oft sie mit einem Liebhaber aus dem Tanzsaal nach ihrem zu diesem Behuf eingerichteten Zimmer geht. Kleidung, Tisch und Logis hat sie frei. Was über die Taxe ist, behält sie. Aber sie ist gehalten, den Liebhaber so viel es möglich ist zu bereden, viel aufgehen zu lassen, damit der Wirth und die Musikanten brav verdienen. Dies gereicht ihr zur Ehre, und versichert ihr die Liebe des Herzväterchen (oder Kuppler). Die Mädgen mögen beim Anfang des Lasters, wovon sie sich nähren, ganz gut, ja einige schön ausgesehen haben – allein die fortgesetzten Debauchen, und die oft allzu ungestüme Liebkosungen handfester Liebhaber haben sie mürbe und häßlich gemacht. Sie sollen das Laster so gewohnt seyn, daß sie selbst bei der zärtlichsten Catastrophe der Natur ohne das geringste Gefühl und Empfindung sind, und augenblicklich nach erhaltener Belohnung sich in die Arme des zweiten, dritten, vierten usw. Liebhabers werfen, dabei jedesmal das Geld bedächtig nachzählen, und in gewaltige Schimpfwörter ausbrechen, wenn etwa an der Taxe etwas fehlt. Die Anzahl dieser Mädgen wechselt beständig. Hat eine davon keinen Anhang mehr, so schickt sie der Preteur in einen andern Saal, und bittet sich von da ein anderes Subiekt aus. Auf die Art werden beide an verschiedenen Orten neu, und erwerben sich Verdienst.

3. Der Tanzsaal und das Bordell Heils, gleich neben dem vorgedachten (hinten rechter Hand auf dem Hofraum), die Anzahl der Mädgen beläuft sich auf neun. Der Tanzsaal ist ziemlich groß, aber nicht schön. Vorne ist die Billardstube, in die man unmittelbar aus dem Tanzsaal geht. Die Mädgen sind sämtlich zwar noch jung, aber ausnehmend abgenuzt. Dieser Tanzsaal dient gleichfalls nur für geringe Manufakturisten. Doch kommen auch wohl Personen von Extraktion in veränderter Kleidung. Nirgends haben es die Mädgen so gut wie hier. Sie bezahlen dem Kuppler wöchentlich 1 Rthlr. 6 ggr. und davor haben sie freien Tisch und Logis, Licht, Holz und Kleidung aber müssen sie selbst stellen. Die getreue Offenherzigkeit dieser Mädgen hat mich divertiret. Einst stürzte ein Schwärm junger Wüstlinge die Thür herein und wurde gewahr, daß sie sich irrten, weil sie nach dem Legerischen Tanzsaal, der nur ein Haus weiter ist, gehen wollten. Ein junges Mädgen bemerkte, daß sie umkehren wollten, hielt sie auf und schrie ihnen zu: »Nein! nach Heils Huren müßt ihr gehen, nicht nach Legers.«

4. Der weisse Schwan in der Spandauer Vorstadt. Die Mädgen sind zwar frisiert, aber ohne Erziehung und haben eine unausstehliche Phisiognomie!

5. Das Goldne Schiff, gleichfalls in der Spandauer Vorstadt und zwar in der Kirchgasse: der Saal ist lang und groß, die Mädgen unfrisiert, und er dient eigentlich nur für geringe Handwerker, Soldaten usw.

6. Der Tanzsaal des Husaren-Kurts in der köpnikischen Vorstadt in der Kirchgass: Er besteht aus dem eigentlichen Saal, der Speise- und Billardstube (worin auch einige vorzüglich unzüchtige Gemälde), das Gedränge ist hier (jedoch an gewissen Tagen der Woche) entsezlich stark. Freudenmädgen. der niedern Klassen, Husaren, Handwerksburschen u. dgl. tummeln sich bei einer Musik herum, wobei die Saiten pfeifen wie die Wassermäuse I Auch hier wird gespeist.

7. Die Stadt Warschau. Die Anzahl der Mädgen beträgt etwa 6 oder 7; Schönheiten sind nicht: darunter, doch scheinen einige gemacht zu seyn, die physikalische Lust an ihnen zu büssen!

Dies sind nun eigentlich die beträchtlichsten Tanzsäle und Bordells, die am meisten besucht werden, aber bei weitem nicht alle.

Die Einrichtung, Fremde um das Geld zu bringen auf diesen Tanzsälen, verdient hier auch angezeigt zu werden.

Sobald sich jemand mit der Geliebten des Abends in ein etwas vertrauliches Gespräch auf der Loge oder im Saal einläßt, kommt ein Kerl mit einem Korb, worin Gebackenes, und präsentiert es dem Herrn mit der Erinnerung: »Sie kaufen doch etwas für die Mademoiselle?« Liebchen läßt sich diesen Wink nicht umsonst gegeben sein, langt zu, und was will der Fremde tun? er muß seinen Beutel ziehen und für diese Kleinigkeiten einen Haufen Geld wegschmeißen – dies Gebackene kommt von Niemand anders, als von dem Herrn des Saals, der sich auf eine so niederträchtige Weise zu bereichern sucht. Auf Neujahr wird eine lange Pfeife mit einer Wachskerze auf einem Teller präsentiert, auch dies kostet ein gut Douceur. Jede Aufspielung zum Tanz mit dem Mädchen kostet à Person 2 ggr,. eine Bole Punsch, die man mit ihnen trinket 1 Thaler (doch wird er auch in Gläsern ä 6 ggr. verschenkt). Ein Glas Bavaroise 2 gr. Eine Portion Kaffee 4 gr.

Das Betteln der Musikanten, auch von denen, die nicht mittanzen, ist lästig (besonders auf dem Lehmannischen Saal) – die Mädgen bieten sich zwar allen Fremden nicht so geradezu und ohne allen Umschweif an – sie geben aber durch Blicke und Gebärden deutlich zu verstehen, worum es ihnen zu tun ist. Ist aber der Fremdling sehr schön, wohlgekleidet und freundlich, so fällt ihr bißchen Zurückhaltung weg. Sie rücken an ihn, liebäugeln, embrassieren und küssen ihn, bis er erweicht wird, oder welches ihnen einerlei, seine milde Hand auftut.«

Ein anderer Schriftsteller schilderte u. a. auch die Musikabende, die hauptsächlich an den Geburtstagen des Königs zu Ende des 18. Jahrhunderts in den Tabagieren veranstaltet wurden. Schon die Musikanzeigen zu diesen Abenden sind köstlich:

siehe Bildunterschrift

D. Chodowiecki: Damenbesuch im eleganten Frauenhaus. (Um 1795)

»Das Allerhöchste Geburtsfest unseres teuren Königs wird Dienstag den 26. September mit einer grossen und vollständigen Erleuchtung mit vieler Veränderung in meinem Saale gefeiert werden. Mit einem der grössten und stark besetzten Konzerte und durch dreifach abwechselnde Musik werde ich meine wertesten Gäste aufs allerbeste zu unterhalten suchen. Eine ganz grosse Veränderung im Arrangement meines Saales, wo nicht allein die Schönheit der Verzierung auf das glänzenste eingerichtet, sondern auch mit einem schönen Prospekt und mit der Kunst verbunden ist, wird alle die, welche mich mit ihrem Besuche beehren, über alle Erwartung überraschen. Entreebillets à 12 Gr. werden beim Eingange gelöst und werden sowohl im Saal als in den Logen bei Verzahlung für bar angenommen. Auch kann darauf einzeln gegen Kontermarken gezehrt werden. Entree für Musik à 2 Gr. Von 7 Uhr an wird gespeist. Das gewöhnliche Konzert bleibt alle Sonnabend. Berger, in der letzten Strasse in der goldenen Kugel.

Dienstag den 26. September werde ich das Allerhöchste Geburtstagsfest Sr. Majestät, unseres geliebten Königs, vermittels einer starken Erleuchtung sowohl in als ausser dem Saal und mit einem grossen Konzert feiern, worin verschiedene abwechselnde Musik zu unterhalten suchen. Entreebillets 6 Gr., welches im Saal für bares Geld angenommen wird. Damen sind frei. Der Anfang ist um 8 Uhr. Von 7 Uhr an wird gespeist. Justinus, auf der Schinkenbrücke in der goldenen Traube.«

Der Verfasser bemerkt dazu:

»Ich frage nun jeden Fremden, ob solche Anzeigen in unseren öffentlichen Blättern ihn nicht aufmerksam und neugierig machen, diese Säle zu besuchen, vorausgesetzt, daß er mit dem darin herrschenden Geiste noch nicht bekannt ist. Und was findet er? Hurenhäuser, wo die Damen allerdings »frei« sind. Noch ahnt man nichts Arges, wenn man beim Haupteingange den illuminierten Schattenriss des Königs mit der schimmernden Unterschrift sieht »Es lebe unser Landesvater!« Allein nicht lange und der Auswurf der Landestöchter lebt und webt vor den Augen des erstaunten Zuschauers. Was am meisten zu bewundern ist, es finden sich Mannspersonen von allen Ständen, in der sonderbarsten Mischung von der Welt, hier ein. Ein großer Teil beobachtet zwar das strengste Inkognito, wen verrät aber nicht seine Gesellschaft? Das Vivat, das die Musikanten mit Pauken und Trompetenschall verkünden und von jedem einzelnen sich mit 4 Groschen bezahlen lassen, ist nicht wenig merkwürdig, weil man mehrere Beispiele hat, dass reiche Wüstlinge in einer Nacht 20 bis 30 Thaler bloss in Vivats verschwenden. Was für Gesundheiten bei dieser Gelegenheit ausgebracht werden, erlaubt mir der Anstand nicht zu erzählen ...

Das gewöhnliche Sonnabendkonzert ist nicht zu verachten, denn das Bergersche Konzert-Orchester besteht grösstenteils aus dem Personal des Nationaltheaters, das von Zeit zu Zeit das Neueste und Angenehmste aus den Operetten vorträgt. Öfters lassen sich auch junge Virtuosen hören, deren Talente Herr Berger und dessen zahlreiche Familie aufmuntert, oder ältere Virtuosen, deren Instrumente das undankbare Schicksal in der ordentlichen Welt verstimmt hat. Tänzer und Tänzerinnen müssen jeden einzelnen Tanz mit 2 Groschen bezahlen, was jedesmal von einem Musiker durch einen besonderen Zug an einer kleinen Glocke in Erinnerung gebracht wird. Kaum will sich dieses Glöckchen zur Ruh begeben, so wird es schon wieder in Bewegung gesetzt und die 2 Groschenstücke verschwinden schneller als die kurze Zeit. Der Aufenthalt in den Logen ist ohne Vergleich kostspieliger als der im Parterre, weil man sich dort schlechterdings Punsch oder Wein zu 2-3 Thalern geben lassen muss, wobei aber der Wirt die Ungeniertheit hinter den vorgezogenen Gardinen mit in die Rechnung bringt. Ein Blick, ein Wink, ein leichtes Räuspern oder ein Wörtchen an den Markör, bringt die auserwählte Gesellschafterin hinauf, und man sieht wohl von oben herunter, aber schwerlich von unten herauf. Wem es bloss um die Musik oder um das Zusehen zu tun ist, der kann hier für 3 Groschen den ganzen Abend totschlagen.

Ganz hässliche Mädchen erscheinen hier nicht, die meisten sind mittelmässig und manche wirklich hübsch; der Anzug ist bei den meisten modern, rein und nicht selten geschmackvoll, die Gefahr, die ihre nähere Bekanntschaft mit sich bringt, ist aber immer gross.«

 

Karneval bei Madame Schowitz

Ein Reise-Schriftsteller schilderte im Jahre 1798 das Leben in einem der elegantesten Bordelle, das der schon genannten Madame Schowitz gehörte, auf folgende amüsante Weise. Damals fanden während der Karnevalszeit an bestimmten Tagen Redouten, also Maskenbälle statt. Die Schilderung wird zeigen, daß es damals in Berlin zum Karneval mindestens so »gemütlich« zuging wie später in München und an anderen Orten.

»Um Mitternacht verschwindet der grösste Teil der Gesellschaft, um zu der sogenannten Frau Präsidentin, Madame Schowitz, zu wallfahrten, welche zu dieser Zeit die beste und bequemste Einrichtung bey der General-Direktion der Berliner Carnevalsfreuden getroffen hat. Sie braucht sich nicht, wie so viele andre, von ihrem Zimmer zu rühren, sie wird besucht und unterhalten genug; die Masken versammeln sich bey ihr so zahlreich, als die Schneeflocken auf ihrem Obdache. Jung und Alt, Gross und Klein, Reich und Arm, alles drängt sich zu ihr und zu ihren Nymphen, und sie scheint ein ausschliessendes Recht zu haben, sich alle Jahre huldigen zu lassen, was sonst keine Königin auf der Welt, und jede nur einmal bey dem Antritt ihrer Regierung, fordert.

Eine Urgrossmutter kann in einem ganzen Jahre den süssen Mutternamen nicht so oft einärndten, als Madame Schowitz von ihren Pflegetöchtern und Söhnen in einer einzigen Nacht. Sie verdient ihn aber auch ganz, sie sorgt mit mütterlicher Klugheit und Teilnehmung für alles und für alle, sie hat die Herzen ihrer Kinder in Händen, sie kennt ihre Charaktere und Temperamente genau, sie weiss jedem zur rechten Zeit vor- und nachzugeben, sie fühlt jedem Manne gleich auf den Zahn, und schliesst untrüglich auf Geschmack und Neigung, auf Qualität und Quantität; in der Menschenkenntnis wird es ihr nicht leicht einer zuvorthun, und Herr Lavater mit seiner ganzen voluminösen Physiognomik ist kaum im Stande, ihr den Schuhriemen aufzulösen.

siehe Bildunterschrift

Charlotte Schowitzen

Mitten im Winter sieht man sich mit einem Mal nach Arkadien versetzt; wohin man nur blickt zärtliche, schmachtende, gefällige Schäferinnen, Frieden und Freude, Liebe und Freundschaft auf allen Gesichtern und auf jedem Fusstritte; überall Freyheit und Gleichheit, Blondinen und Brünetten, blaue und schwarze Augen – und alle Schätze der Natur so zahlreich, als die Blumen in ihren schönen Haaren, milchbärtige und graue Hirten, Faunen und Satyren, die in besonderen Gruppen, von den übrigen getrennt, ihre Bocksfüsse und Hörner abstossen. Das Entree kostet jeder Person zwey Thaler, und es ist eine Kleinigkeit für unsere Frau Finanz-Ministerin, einen reinen Gewinn von mehreren hundert Thalern herauszubringen, obwohl sie die Kosten der offenen freyen Tafel, des Punsches, mehrerer Arten feiner Weine, der Beleuchtung des Saales und aller Zimmer bestreiten muss, wobey man, statt der Affen von Livreebedienten hinterm Rücken, von schönen, stets bereitwilligen Mädchen bedient wird. Leider, seufzen unsre Bon-Vivants, sind auch diese Freuden dahin, und wir leben jetzt bloss noch von der Erinnerung!

Aus diesem Hause werden die nächtlichen Wanderungen in andere ähnliche Häuser und gemeine öffentliche Tanzsäle, doch nur von eigentlichen Schwärmern, fortgesetzt, bis der kommende Morgen ihnen die Augen öffnet.

Manche honette Dame, die dem Kützel, das Haus der Madame Schowitz mit ihrem Manne oder Cicisbeo zu besuchen, nicht widerstehen konnte, muß sich am folgenden Tage Gewalt anthun, ihr Wohlgefallen nicht merken zu lassen, und oft rührt dieses von einer Art Erkenntlichkeit her, weil dort auch für solche Damen gesorgt wird, die des toujours perdrix überdrüssig sind.

Das ganze galante Berlin bedauert mit mir den zu frühzeitigen Tod der Madame Schowitz, durch welchen sie uns kürzlich entrissen worden ist; ihr Verlust bleibt unersetzlich und um so schmerzhafter, als sie gerade mit den neuesten und geschmackvollsten Vorbereitungen zu dem bevorstehenden Carneval schwanger gieng.

siehe Bildunterschrift

Im Hausgarten der Madame Schowitz in der Tiergartenstraße.
Ende des 18. Jahrhunderts.

Was auch die undankbare Welt ihr übles nachreden mag, so war sie doch gewiss, wenn gleich nicht eine grosse, aber ausserordentliche Frau, die bis an ihr Ende das blieb, was sie war, und nie besser scheinen wollte, als so viele unsrer Damen, die im Grunde doch nichts mehr sind, als sie gewesen ist. So sich zu erhalten, gelingt wenigen, die, mit der nämlichen Denk- und Handlungsart, auch den nämlichen Weg, nur mit mehr Glück und glänzenden Aussenseiten eingeschlagen haben.

Greise und Jünglinge, Ehemänner und Junggesellen von allen Ständen schleichen nun mit gesenktem Haupte an ihrem ausgestorbenen Hause vorbey und girren klagend: Sie ist nicht mehr! Arme Mägdchen haben ihre erste Stütze, die Einheimischen ihren ersten Zufluchtsort, und alle Reisende ihr bestes Absteigequartier verloren.«

Der leichtfertige Ton dieses Herrn, der das Haus der Madame Schowitz schildert, und das leichtgeschürzte Treiben in diesem Hause harmonieren ganz gut mit dem Leben am Hofe Friedrich Wilhelms II., in dessen Regierung die Glanzzeit der Madame Schowitz fiel. Aus der Schilderung, noch mehr aber aus ihrem Ton, klingt die Hohlheit des Lebens und der Anschauungen, die zu dem beispiellosen Zusammenbruch des preußischen Staates im Jahre 1806/1807 führte. Nur einmal war es zu einer öffentlichen Auflehnung gegen die Duldung des Luxustreibens der Schowitz gekommen. Ihre Mädchen gingen in so eleganten Kostümen Unter den Linden spazieren, daß sie trotz ihres anständigen Betragens den Groll eines jungen Kaufmanns erregten. Er hetzte einige Straßenjungen gegen sie. Es kam zu großen Aufläufen vor dem Hause der Schowitz, die schließlich mehrere Tage andauerten und nur durch die Besonnenheit der leitenden Offiziere nicht zu ernsthaften Zusammenstößen führten. Allgemein wurde angenommen, daß der Neid hier hauptsächlich als Triebfeder zu dem Skandal gewirkt habe. Von sämtlichen damaligen Schilderern Berlins wurde Madame Schowitz jedenfalls sehr achtungsvoll behandelt, wie auch im Schattenriß von Berlin, der 1788 erschien:

»Unter diesem Namen ist eine der besten Kaffeeschenkerinnen von Berlin bekannt; weil sie von den vornehmsten und selbst von Prinzen ohne Incognito besucht wird, verdient sie wohl einen besonderen Platz in diesem Schattenrisse.

Madame Schubitz hat sich über die niedre Klasse der Kupplerinnen hinweggeschwungen, Mädchen von feinerer Lebensart zu sich genommen und in ihrem Hause, das einer kleinen Feenhütte gleicht und mit kostbaren Mobilien und Trumeaus ausgeziert ist, einen gewissen gesitteten Ton eingeführt. Sie selbst ist auf eine anständige und unterhaltsame Art gesprächig, leidet nichts, was ins Pöpelhafte fällt, hält auf Ordnung und Sauberkeit und begegnet ihren Kostgängerinnen mit Achtung und Freundschaft. Zuweilen ist es gemeinen, wenn auch reichen Bürgern eingefallen, sich in ihrem Hause eine Lust zu machen, allein sie sind durch die ausserordentlich hohen Preise, die sie auf die Erfrischungen setzte, so abgeschreckt worden, dass sie nicht wieder gekommen sind. Alles, was gemein ist, gehört nicht in ihren Plan, vielmehr Leute von feinerer Lebensart, vornehme Fremde und besonders Engländer. Sie hatte es soweit gebracht, dass sie ihre eigene Equipage, eine Kutsche mit ihrem Namenszuge, Kutscher und Bediente in geschmackvoller Livree, ihren Türsteher und ihre eigene Loge in der Komödie hielt, allein Kabale und Neid wussten es zu erreichen, dass ihr der Pöbel beinahe das Haus gestürmt hätte, so dass sie sich entschloss, wenigstens vor den Augen des Publikums keine grosse Pracht mehr sehen zu lassen.

Man kann ihr nicht nachsagen, dass sie sonst öffentliches Ärgernis erregt hätte. Die Vögel, die sie rupft, fliegen meistenteils wieder davon und lassen nur etliche Federn zurück. In diesem Punkte ist die Frau für eine grosse Residenzstadt kein Übel.«

In einem anderen Buch meldet der Beobachter noch mehr von Madame Schowitz, was auf die Sitten jener Zeit manches Licht wirft.

»Die grade Strasse von dem Hofjäger nach dem Potsdamer Tore ist vorzüglich lebhaft; unter andern stösst man auf den, nun verlassenen Tempel der Venus Schowitz, welchen sie seit Jahr und Tag nach hierher verlegt hatte. Dieses kleine Haus liegt auf einer Anhöhe – eigentlich sollte es tiefer, als die benachbarten Häuser, liegen – von wo aus man die Gärten der Nachbarn, die Strasse, und die grüne Nacht des Haynes übersehen kann. Ihre Vestalinnen durften hier nicht übernachten, weil sie diesen Tempel nicht entheiligt wissen wollte, und die Werke der Finsternis nur auf ihrem Hause in der Stadt erblich seyn sollten; bloß ihre eignen Kinder, die Verstand und Jahre genug haben, um die Mutter nicht verantwortlich zu machen, wohnten hier. Das Ganze ist zum Vergnügen der Städter bestimmt, die hier, wie an den andern öffentlichen Orten des Tiergartens, alle Erfrischungen finden; es herrschen Eleganz und Propertät, jedem gefällt es hier am besten; nur liessen sich noch viele durch das Vorurtheil abhalten, als wäre es Schande, diesen Ort zu besuchen, wo man angenehmer und besser bewirthet ward, als irgendwo.

Diese schöne Anlage hat glücklicher Weise, durch den Tod der Erbauerin, ihre Bestimmung nicht verloren, indem die Erben sie an einen Kaffeewirth verpachtet haben; das Vorurtheil fällt nun gänzlich weg, und jedermann hat für die Zukunft einen höchst angenehmen Zufluchtsort mehr, wo er sich auf die befriedigendste Weise wird vergnügen können.

In der nämlichen Strasse wohnen während des Sommers noch andere Eingeweihete in den Geheimnissen der Madame Schowitz, so dass man sie spottweise die neue Bärenstrasse nennt, zum Unterschiede der alten in der Stadt, die von jeher zu denjenign gehörte, von welchen einst Juvenal ausrief: »Wo ist eine Strasse, die nicht voll Hurerey ist?« Im Grunde thun solche Menschen sehr wohl daran, Sommerwohnungen zu beziehen, und es sollte ein Polizeygesetz darüber festgesetzt werden, damit die Materia peccans in den Wintermonaten die Stadtluft nicht noch mehr verpeste.«

Der Rand des Tiergartens war damals noch nichts als eine Sommerfrische für den Berliner. Der Hofjäger, der dort lag, wo heute die vornehmsten Villen stehen, in der Gegend der Drakestraße an der Friedrich-Wilhelm-Straße, war viele Jahrzehnte hindurch ein vornehmer Ausflugsort – ein Gartenlokal in der Art, wie es heute etwa der Zoologische Garten ist. Erzählt man doch, daß Kaiser Wilhelm I. ihn in seinen Brausejahren in Zivil mit Freunden besucht habe.

Den Besitzern der eleganteren Bordelle warf ihr Geschäft also soviel ab, daß sie es der vornehmen Welt gleichtun und sich auch in deren Sommerfrische ansiedeln konnten.

Wie heute die glänzende Welt der eleganten Badeorte die höhere Halbwelt hinter sich herzieht, so zog damals das Sommerleben der Begüterten die gefälligen Damen an. Während aber heute die Halbwelt selbständig und in einzelnen Individuen auftritt, folgte sie damals gleich in Masse. Zwischen den Villen der Familien, den Sommergärten, Erfrischungslokalen und den Pensionshäusern wußten Eingeweihte leicht die Bordelle zu finden ...

In einer zeitgenössichen satirischen Standrede am Grabe der Madame Schowitz wurde sie schließlich
scherzhaft apostrophiert:

siehe Bildunterschrift

Madame Schowitz: Die berühmte Besizerin eines eleganzen Freudenhauses.
Nach einer Silhouette aus dem Jahre 1792.

»Der Patriotismus der Seligen verdient gerühmt zu werden. Sie liess besonders nur Fremden ihre Waren, deren Preis die Fantasie bestimmt, teuer bezahlen. Dadurch zog sie englische Guineen, spanische Piaster, holländische und päpstliche Dukaten und türkische Zechinen ins Land. Sie zog die rohen Produkte aus der Priegnitz, Pommern und anderen Provinzen in die Residenz, bearbeitete sie und trieb einen vorteilhaften Detailhandel mit ihren Fabrikaten. Hätte eine aufgeklärte Regierung ihr ein Monopolium über alle Mädchen

dieser Art verliehen, Sie würde dem Staate gewiss noch grössere Summen als eine Tabakadministration gezahlt haben. Und die Mädchen hätten an der Güte dieser Prozedur mehr als die Tabake gewonnen. Denn die Mädchen haben Verstand und wissen sich also besser zu schicken und zu konservieren als die Tabaksblätter, die zwar eine Administration, aber keinen Verstand haben.

Sie beschützte die Künste und die Wissenschaften. Ihre berühmte Flötenuhr klagt noch jetzt in schmelzenden Adagios ihren Tod. Die vaterländischen Fabriken beschäftigte sie durch die kostbaren Ameublements ihrer Häuser. Ihre Hausgesellschaft bestand immer aus einigen schönen Geistern und jungen Philosophen, ihr Lieblingsbuch war Pepliers Grammaire. Die Akziseklassen gewannen durch die unendlich vermehrte Konsumtion von Zucker, Arrak, Zitronen, Mercurius dulcis, China und Pommeranzen. Die Weinfabrikanten in Stettin wurden reich durch sie. Die Ärzte, Wundärzte, Apotheker und Totengräber in Berlin und der umliegenden Gegend werden am besten wissen, was sie durch die Selige in praxi aurea Zuwachs erhalten. Ich tausche das honorarium Veneris, das die Selige zog, nicht mit dem verwandten salario Aesculapii. Die Findel- und Waisenhäuser, diese Pest der Staaten machte sie entbehrlich, und der Schade, den sie der Bevölkerung tat, war nur scheinbar. Was helfen dem Staat halbe Menschen, verkrüppelt an Geist und Körper, wie der unnatürlichen, aber ehelichen Produkte so viele herumlaufen? Sie selbst, die Selige, war nicht unfruchtbar. Sie lieferte dem Staate zwei gesunde, natürliche Produkte, ein Männlein und ein Fräulein, die ihr Geschlecht, wenigstens seine weibliche Branche, nicht aussterben lassen werden. Endlich gewann Sittlichkeit und Moralität durch ihr Institut ungemein. Es ist nicht schwer, dies ernsthaft zu beweisen. Diejenigen, deren abgestumpfte Sinne und Bindfadennerven nur durch noch grobe Sinnlichkeit und derben Reiz erschüttert werden, die nicht Geist und Witz, nur Munterkeit und Zoten im Zirkel der Flaschen, der Brüder und freimütiger Schönen verlangen, fanden ebenso gut und ungleich wohlfeiler ihre Rechnung bei Madame Schowitz und ihren Schönen, als bei einer Gräfin Elliot in London, einer Nina Seltenhoff, als bei irgend einer Tänzerin oder einer Nationalkurtisane. Auch blieb die Unschuld vor ihren Nachstellungen sicher, solange man im Tempel der Venus Pandemos opferte, wo Unschuld ein Schimpfwort ist. Die aber, denen aus den parties fines, bei Morino, noch etwas Geist im Gehirne, etwas Lebensblut im Herzen, etwas Mark in den Knochen geblieben ist, wurden durch die bittere Langeweile, durch den lebhaftesten Überdruss in einigen wenigen Stunden in diesem Hause von der Liederlichkeit radikaliter kuriert. Das Haus der Seligen war endlich eine Merkwürdigkeit, die, obgleich sie in keiner Beschreibung von Berlin steht, eine grosse Menge Fremde nach dieser Stadt zog. Wäre nicht ihr Tempel und das Karneval in Berlin, was würde den stolzen Briten, den lebhaften Franzosen, den wollüstigen Italiener, den feurigen Schweden, den genusslichen Polen an diese Sandwüsten und Steinklumpen fesseln? Viele wurden in der Nähe in ihren Erwartungen getäuscht. Ist dies aber nicht der Fall mit allem Grossen, Schönen und Berühmten in der Welt?«

 

Die Dirnen und das Bordell

Eine Institution wie das Bordellwesen machte eine gewisse geregelte Rekrutierung der Bordelldirnen nötig. Das übernahmen, wie stets in solchen Fällen, schmarotzende Zwischenhändler. In Berlin waren es sogenannte Verschickefrauen, die von auswärts Bordelldirnen holten. Für schöne Dirnen bekamen die Frauen von den Bordellwirten bis zu 80 Talern. Für die Unterbringung einer Dirne aus dem einen Berliner Bordell ins andere – die Kunden eines Hauses liebten die Abwechslung, wollten neue Gesichter sehen – erhielt die Verschickefrau zwei Taler. Auch aus anderen Gründen wurden die Mädchen vielfach hin- und hergeschoben. Meist waren die Mädchen tief verschuldet. So wurden sie mit ihren Schulden verkauft und stellten ein Handelsobjekt dar. Im neuen Hause mußten sie fleißig arbeiten, um die Schuld abzutragen. Mit der Zeit aber verloren sie die Lust – die Kunden hatten sie satt – sie kamen in neue Schulden – und wurden weiter verschachert.

siehe Bildunterschrift

Das Freudenmädchen D. Chodowiecki um 1760.

Berlinerinnen selbst gingen verhältnismäßig selten in die Bordelle. Sie waren in ihrer Stadt bekannt. Sie konnten sich selbst durchbringen. So gingen sie nur in Bordelle, um drohenden Strafen, etwa dem Arbeitshause, zu entgehen.

Die meisten Bordelldirnen stammten aus den umliegenden kleinen Städten: Stettin, Frankfurt a. O., Potsdam, Magdeburg, Neustadt, Havelberg, Prenzlau usw. Auch einige aus Berlin. Vom Ausland kamen nur wenig, aus Hamburg z. B. drei. Doch waren gerade die Mädchen von der Seeküste beliebt. Aus Polen stammten nur einzelne. Vom Rhein und aus Frankreich keine. Dort wurden selbst genug gebraucht und hielt das dort übliche bessere Leben die Mädchen in ihrem Heimatland zurück. Doch lebten in den Bordellen zeitweise zwei Negerinnen und eine Mulattin. Die Mulattin soll ein recht stilles Wesen gehabt haben und nach Aufhebung der Berliner Bordelle nach Hamburg in ein derartiges Haus gegangen sein, weil sie von keinem anderen Beruf leben konnte.

siehe Bildunterschrift

D. Chodowiecki: Auspeitschung unehelicher Mütter.
Ende des 18. Jahrhunderts.

Ins Bordell sollte keine Jungfer aufgenommen werden. Das ist denn auch nie vorgekommen. Die meisten der Mädchen waren schon vorher in Bordellen gewesen. Dreißig vom Hundert waren unehelicher Geburt oder hatten eine Stiefmutter gehabt.

Auch sollten die Mädchen nicht unter 24 Jahren alt sein.

Diese Bestimmung wurde vielfach umgangen, da die Kirchen jedem, der die Gebühren bezahlte, Taufscheine ausstellten. Von 1833–1844 wurde solch Handel mit Minderjährigen, die aber mit richtigen Scheinen ausgestattet waren, von Königsberg bis nach Berlin getrieben.

Wollte eine Dirne in ein Bordell, treten, so wurde vor den zuständigen Polizeisekretären ein förmlicher Kontrakt zwischen ihr und dem Bordellinhaber abgeschlossen.

Die Dirne N. N., die in das Bordell des X. X. als Lohnhure eintreten wollte, mußte nämlich unter Beibringung ihres Großjährigkeitsnachweises und sonstiger Atteste über ihr früheres Leben bei der Polizei die Bewilligung dazu nachsuchen, und der X. X. mußte diesem Gesuch das seinige beifügen. Nach genauer Prüfung der Atteste und nach Erwägung des Verhältnisses des X. X. wurde, wenn nichts Besonderes entgegenstand, folgendes Dekret ausgefertigt:

»Der Antrag des (der) Hurenwirtes (wirtin) X. X., die N. N. zu seinem Gewerbe an- und aufnehmen, zu dürfen, wird bewilligt, welches ihm hier mit der Anweisung, sich zur Niederschreibung der Kontraktsbedingungen am .. ten ....18.. vormittags 9 Uhr in dem Sicherheitsbureau mit der N. N. zu gestellen, hierdurch bekannt gemacht wird.

Berlin, den .. ten .... 18.. Kgl. Polizeipräsidium.«

In dem Termine nun wurde die N. N. dringend und ernstlich von dem lasterhaften Lebenswandel, den sie beschreiten wollte, abgemahnt; es wurden ihr die traurigen Folgen dieses Wandels geschildert und das Ende vorgehalten, dem sie entgegenläuft. Wenn das, wie es gewöhnlich der Fall war, nicht half und die N. N. darauf bestand, bei dem X. X. in dessen Wirtschaft einzutreten, wurde folgendes Schema ausgefüllt:

siehe Bildunterschrift

D. Chodowiecki Szene im Frauengäßchen. (Um1790)

»Nachdem per decretum vom .. ten .... 18.. die Aufnahme der N. N. in der X. X.schen Bordellwirtschaft zugelassen worden, erschien am heutigen Termine:

1. X. X., Bordellwirt (wirtin) .......... wohnhaft;

2. die N. N.,..... alt, zu..... geboren und wird zwischen beiden Teilen folgender Kontrakt verabredet, niedergeschrieben nud vollzogen:

1. die N. N. verdingt sich als Lohnhure in der Bordellwirtschaft des (der) X. X. auf unbestimmte Zeit;

2. der Austritt aus dieser Wirtschaft steht der N. N. zu jeder Zeit frei, wenn sie beschliesst, statt der Hurerei einen rechtlichen Broterwerb zu ergreifen. Will aber die N. N. in eine andere Bordellwirtschaft eintreten, so ist sie schuldig, die Aufkündigungsfrist von mindestens 12 Wochen zu beobachten, bevor sie das Bordell des (der) X. X. verlassen darf;

3. die N. N. verpflichtet sich, dem (der) Bordellwirt (wirtin) X. X. den ...ten Teil ihres Verdienstes als Hure und ausserdem .. Taler monatlich (wöchentlich) Kostgeld zu zahlen;

4. beide Teile sind im übrigen angewiesen worden, sich nach den Vorschriften des Bordellreglements, von welchem der N. N. ein Exemplar eingehändigt worden, streng zu richten.«

Für diesen Kontraktabschluß mußten 10 Silbergroschen und für das gedruckte Reglement 7½ Silbergroschen bezahlt werden. Das Reglement, das der Dirne jederzeit den Austritt aus dem Bordell erlaubte, wenn sie einen redlichen Broterwerb ergreifen wollte, wurde ihr meist rasch von der Bordellmutter fortgenommen, ehe sie es lesen konnte.

War das Mädchen nun in das Bordell eingeführt, so erhielt sie von der Kupplerin die erforderlichen Kleidungsstücke, ein Bett, eine Kommode, ein Waschgerät und einen Stuhl angewiesen. Ein eigenes Zimmer wurde nur wenigen besonders bevorzugten Dirnen bewilligt, in der Regel mußten deren drei und vier und selbst sechs in einem Zimmer schlafen, doch war jedes einzelne Bett mit Vorhängen versehen. Diese Schlafzimmer befanden sich gewöhnlich in den Dachstuben des Hauses; das unterste Stockwerk nahm ein zum allgemeinen Versammlungsort und Ankleidezimmer bestimmter Saal ein, und in der mittleren Etage befanden sich die Wohnzimmer der Familie des Kupplers. Seine Kinder und namentlich seine Töchter durfte der Kuppler nach mehrfach erlassenen Verordnungen nicht im Bordelle erziehen, sondern er mußte sie außerhalb desselben in Pension geben.

Von ihrem Verdienst mußten die Bordelldirnen durchschnittlich den fünften bis sechsten Teil und ein wöchentliches Kostgeld abgeben.

Die Mädchen erhielten morgens Kaffee, mittags Suppe, Fleisch und Gemüse und abends belegte Brote. Von einer üppigen, schwelgerischen Lebensweise der Mädchen in den Bordellen konnte nicht die Rede sein. Trotzdem sind mit wenigen Ausnahmen die Dirnen bei ihren Wirten in tiefe Schulden versunken. Der Leichtsinn, die Putzsucht, die Naschhaftigkeit der Dirnen, die infolge ihrer steten Aufregung unaufhörlich nach etwas Pikantem in Essen und Trinken lüstern sind, die kindische Gutmütigkeit der Mädchen bei einer gewissen tückischen Bosheit und Hadersucht – andererseits aber die Habsucht und der Eigennutz der Wirte – waren nach damaligen Äußerungen die Ursachen dieser Verschuldung.

siehe Bildunterschrift

D. Chodowiecki: Die Unerfahrene bei der feinen Kupplerin

Der Grad, in dem ein Bordell besucht wurde, stellte sich sehr häufig verschieden, indem er von vielen äußeren Umständen, namentlich der Jahreszeit, dem Wetter, den Arbeitsverhältnissen, der Ankunft neuer Mädchen, der Schiffahrt und einzelnen zufälligen Ereignissen abhängig war. Die meiste Ausbeute gewährten den Bordellwirten die Wollmärkte, die Pferderennen und die Manöver. Bei den Manövern kamen manchmal recht sonderbare Einquartierungen vor. In den Jahren 1820 und 1829 beschwerten sich gelegentlich größerer Übungen und Paraden militärische Führer, daß einige Abteilungen ihrer Truppen in Bordellen einquartiert wären. Mehrere Korporalschaften berichteten, verschiedene ihrer Soldaten seien bei dieser Einquartierung schwer erkrankt. Ein Bordellwirt bestritt, daß die Soldaten mit den Mädchen zusammengekommen seien. Er halte in seinem Bordell auf Ordnung. Die angeschuldigte Einquartierungsbehörde berief sich darauf, daß ihr diese Lokale nur als Gastwirtschaften bekannt seien. –

Die Mädchen selbst hatten von ihrem Aufenthalt in den Bordellen gewöhnlich gar keinen bleibenden Vorteil, vielmehr gingen die meisten noch mit Schulden beladen davon. Schon mit dem Augenblick, in welchem ein Mädchen in eine derartige Wirtschaft eintrat, war sie, ohne nur irgendeinen Vorteil genossen zu haben, in eine bedeutende Schuldenlast verwickelt. Denn alle Kosten, welche sie dem Wirt an Reisegeld, an Kommissionsgebühren, für seine Agenten, an Einschreibegeldern bei der Polizei, durch Beschaffung von Kleidungsstücken usw. verursacht hatte, wurden sofort drei- und vierfach auf ihr Konto geschrieben. Außerdem mußte sie alle Gegenstände, deren eigene Anschaffung ihr oblag, namentlich Wäsche, Unterkleider, Schuhe und dergleichen, und überhaupt alles, was sie kaufte, durch die Bordellwirtin ankaufen lassen, von der sie natürlich nicht selten übervorteilt wurde. Da die Mädchen von ihrem Verdienste gewöhnlich nur den sechsten Teil behalten durften und fünf Sechsteile an die Wirtin abliefern mußten, so waren sie fast niemals imstande, ihre Schulden zu tilgen, vielmehr gerieten sie in völlige Abhängigkeit von den Kupplern.

Wenn dessenungeachtet einzelne Dirnen Summen bis zu 100 Talern auf der Sparkasse stehen hatten, so hatten sie solche gewöhnlich dadurch zu erschwingen vermocht, daß sie Betrug mit Betrug vergolten hatten.

Die Dirnen wurden von den Kupplern verschieden behandelt, in einzelnen Wirtschaften ziemlich verständig, in den meisten aber sehr hart und ungünstig, wie es freilich wohl nicht selten auch notwendig sein mochte. Gesetzlich stand dem Kuppler sogar ein Züchtigungsrecht gegen die Dirnen zu, von welchem auch häufig genug Gebrauch gemacht wurde. Im »Gemählde von Berlin, Potsdam und Sanssouci«, das 1792 erschien, findet sich die folgende drastische Schilderung:

»Die Wirte üben die strengste Kontrolle aus. Sobald die Stunde schlägt, zu der diese Dirnen auf dem Tanzsaale erscheinen müssen, geben sie ihre Stubenschlüssel dem Wirte in Verwahrung. Keine kann somit ohne dem Wirte den Schlüssel wieder abzufordern, in ihre Stube gehen. Und keine erhält den Schlüssel vor dem »Feierabend«, – wie das Ende jedes durchschwärmten Tages genannt wird, – es sei denn, um mit irgendeinem verliebten Jungen der Venus ein Opfer bringen zu wollen.

In diesem Falle erhält Lottchen aus den Händen des Wirtes ihren Schlüssel. Sobald sie ihren Galan befriedigt hat, muss sie den Schlüssel abermals abliefern und zugleich die tarifmässige Taxe erlegen.

In der Regel führen die Mädchen Büchelchen, worin sie jede Schäferstunde mit vier bis sechs Groschen, eine Schäfernacht mit zwölf bis sechzehn Groschen – je nachdem wie hoch der Tarif in jedem Hause ist – einträgt. So weiss jede Partei im Nu ihr Soll und Haben.

siehe Bildunterschrift

D. Chodowiecki: Nachtszene aus einem Bordell.
(1796)

Da die meisten Mädchen – wie bereits gesagt – bei ihrem Wirt fast durchgängig in Schulden stecken, so kann man sich leicht vorstellen, daß diese Kerle alle Sorgfalt anwenden, daß keins der Mädchen zuviel Geld in den Händen behält. So kann ihm keiner von den Zeisigen entfliehen. Man sieht daher überall, auf der Flur oder an der Saaltüre, alte Wächterinnen oder sonst welchen Argus, der die Mädchen auf Schritt und Tritt außerhalb ihrer Stuben aufmerksam beobachtet und ihnen ohne viel Zeremonien selbst bis auf das Nachtstühlchen nachschleicht.

Aber das ist noch lange nicht alles. Die Vorsicht der Wirte geht noch weiter. Wenn der Tag zu Ende ist und das Mädchen entweder mit oder ohne Galan im Bette liegt, so kommt die Aufwärterin oder die Wirtin selbst und holt alle Kleidungsstücke der Mamsell ab. Auf diese einfache Methode ist der Wirt vor jedem Durchbrennen sicher. Im bloßen Hemde rennt ihm keine davon, wenigstens in der Regel nicht. Vor kommt es doch.«

Von einem Gefühl der Schonung, der Anhänglichkeit und der Achtung konnte natürlich zwischen den Dirnen und den Bordellwirten nie die Rede sein. Einer suchte den anderen zu übervorteilen, wo sich nur die Gelegenheit fand, und namentlich die Dirne war dem Bordellwirte in den meisten Fällen nichts als ein Stück Lastvieh, das, wenn es nicht mehr soviel zu verdienen imstande ist, als sein Futter kostet, auf den Anger getrieben oder mit Schlägen und Fußtritten zum Hause hinausgejagt wird. Eine Teilnahme an dem späteren, gewöhnlich so traurigen Schicksal der Dirnen, die den Wirt zum reichen Manne gemacht hatten, war eine in den Annalen der Berliner Prostitution unerhörte Erscheinung.

siehe Bildunterschrift

W. Chodowiecki: Das Treiben im Empfangsraum eines Berliner Bordells um 1800.

Bei dem raschen Verbrauch, dem die Dirnen in den Bordellen unterlagen, wurden viele Mädchen zum Bordelldienst herangezogen.

In der Zeit vom 1. Mai 1836 bis zum 1. November 1839 sind z. B. in Berlin 700 Rezeptionen ganz neuer Lohndirnen vorgekommen. Durchschnittlich ereigneten sich also im Jahre etwa 200 derartiger Rezeptionen. Da die Zahl der sämtlichen Lohndirnen in den Jahren 1836–1839 durchschnittlich nur 200 bis 250 betrug, so ergibt sich hieraus, daß jede Bordelldirne überhaupt durchschnittlich niemals viel länger als ein Jahr in ihrem Stande verharrte.


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