Karl Kraus
Kanonade auf Spatzen
Karl Kraus

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1928

Briefwechsel mit Cossmann

An den

Verlag »Die Fackel«
Propaganda-Leitung

München, 12. Dez. 1928

Sehr geehrter Herr Kollege!

Es scheint, daß die Rechtshandhabung überall an Ansehen verliert; vor allem sind es die großen Aufgaben des Wirtschaftsrechts und Völkerrechts, deren Behandlung oft ein geradezu klassisches Bild juristischer Unsicherheit verrät. Das zeigte uns, um nur ein Beispiel aus neuester Zeit zu nehmen, mit aller Deutlichkeit der Eisenkonflikt. Ferner sei an die Erörterungen über die Todesstrafe erinnert und an den daraus sich entspinnenden erbitterten Meinungskampf, der immer an das Grundsätzliche rührt. Die Frage:

Krisis der Justiz?

ist deshalb nur zu berechtigt. Wegweisend haben die Süddeutschen Monatshefte dem ersten Heft des neuen Jahres dieses Thema eingeräumt. Das Heft wird überall in Deutschland Aufsehen erregen; dafür bürgt schon die Behandlung hochaktueller Einzelprobleme, die, wie Sie aus beiliegendem Inhaltsverzeichnis ersehen können, zu einer außergewöhnlichen Verbreitung des Heftes in allen Bevölkerungsschichten, namentlich in Juristenkreisen, beitragen werden.

Eine solch günstige Werbegrundlage werden Sie sich wohl nicht entgehen lassen wollen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich diesen ausgedehnten Interessentenkreis auch für das in Ihrem Verlag erschienene Werk

Sittlichkeit und Kriminalität

zu erschließen. Unser hoher Kollegenrabatt von 30% erlaubt Ihnen auch bei geringeren Mitteln eine gewinnbringende Beteiligung in dieser Sondernummer. Genaue Preisangabe finden Sie am Schlusse des Inhaltsverzeichnisses.

Bei baldigem Entschluß können wir Ihnen noch einen Vorzugsplatz ohne jeden Preisaufschlag zukommen lassen. Wir bitten deshalb um Ihre umgehende Stellungnahme.

Mit kollegialem Gruß

Süddeutsche Monatshefte G. m. b. H. Verlag.

Anlage

Der Wegweisung der Süddeutschen Monatshefte wurde die folgende Wegweisung der Fackel zuteil:

An die

Süddeutschen Monatshefte

Wien, 14. Dezember 1928

Daß Sie die Fackel nicht kennen und deshalb vermuten, sie habe eine »Propaganda-Leitung« (an die Sie Ihre Zuschrift richten), nimmt uns nicht wunder. So viel aber müßten Sie doch schon vom Hörensagen oder aus dem Werk selbst, das Sie annonciert wünschen, in Erfahrung gebracht haben, um zu wissen, daß sie eine Propaganda, wie Sie ihr sie vorschlagen, für sich wie für die Zeitschrift, die diese besorgt, auf das äußerste perhorresziert. Sie beginnen Ihr Bittgesuch um eine Annonce mit den Worten: »Sehr geehrter Herr Kollege! Es scheint, daß die Rechtshandhabung überall an Ansehen verliert«. Das scheint uns auch; aber daß dieser Umstand uns bestimmen sollte, eine Handhabung des Geistes, die noch weit mehr an Ansehen verliert, in den Praktiken, die dazu geführt haben, zu unterstützen und daß wir Ihre Bemühungen, durch ein Sonderheft der »Krisis der Justiz« abzuhelfen, mit einem Inserat belohnen müßten, sehen wir nicht ein. Sie meinen, »eine solch günstige Werbegrundlage« werden wir uns »wohl nicht entgehen lassen«. Doch! Wir werden die Chance von »Erörterungen über die Todesstrafe« zu keinem Inseratauftrag benützen. Wenn Sie sich bei der Vorbereitung eines Heftes, das der Krisis der Justiz gewidmet ist, an das Werk »Sittlichkeit und Kriminalität« erinnert haben und finden, daß ihm in einem solchen Rahmen ein Platz gebühre, womit Sie gar nicht so unrecht haben, so bleibt es Ihnen ja unbenommen, einen Artikel darüber zu bringen. Aber daß der Autor sich an der Gelegenheit materiell beteiligen soll, ist eine starke Zumutung, die er ablehnt, obwohl ihm sogar ein Vorzugsplatz winkt. Er macht also von dem »Kollegenrabatt« von 30% – wohl der einzigen Gunst, die ihn mit Ihnen verbinden könnte – keinen anderen Gebrauch als den der Gelegenheit, Ihnen etwas über publizistische Moral zu sagen, was gleichfalls »an das Grundsätzliche rührt«. Wenn wir über das Wesen Ihrer Zeitschrift nicht schlechter unterrichtet sind als Sie über uns, so vermuten wir, daß die ›Süddeutschen Monatshefte‹ deutschnationalen Charakter haben. Die wiederholten Versuche, dessen rassenmäßige Reinheit zu bestreiten, dürften durch Ihr Angebot einer »gewinnbringenden Beteiligung«, die Ihnen Gewinn bringen soll, Nahrung erhalten. Jetzt, wo Sie dem vielverheißenden Vorbild Mosses folgen, wird man anerkennen, daß die seinerzeit in der Fackel glossierte Arierfrage »Warum verdient der Jude schneller und mehr Geld als der Christ« Ihnen kein Problem mehr bedeutet. Für alle Fälle möchten wir Ihnen aber eine Sorge, die uns beim Lesen Ihrer Zuschrift beschlichen hat, nicht verhehlen. Diese ist offenbar ganz individuell an uns gerichtet, indem sie sich ja auf das Werk »Sittlichkeit und Kriminalität« bezieht. Da Sie aber nicht allzuviele Kollegen haben dürften, die zugleich Autoren von Werken sind, deren Eignung für den Rahmen Ihrer Sondernummer in Betracht kommt, so fürchten wir, daß die Erörterung über die Todesstrafe Ihnen außer dem ethischen Nutzen nur einen geringen materiellen Gewinn eintragen dürfte. Wie immer dem sein mag, jedenfalls haben Sie sich bei uns an die unrechte Adresse gewandt. Wir möchten Sie aber schließlich bitten, in dieser Ablehnung keine Parteinahme zugunsten Thomas Manns zu erblicken, zu dessen Polemik mit Ihrem Herrn Professor Cossmann wir im Gegenteil die streng unparteiische Ansicht vertreten, daß beide Teile den Kürzeren gezogen haben. Indem wir Ihnen den kollegialen Gruß, den Sie uns entbieten, zurückgeben, zeichnen wir

Der Verlag der Fackel.

 


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