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XI.

Durch die hohen, buntverglasten Fenster des feierlichen Schwurgerichtssaales in Moabit fiel das helle Licht eines kühlen, windigen Vorfrühlingsmorgens auf eine dichtgedrängte Menge, die den Zuhörerraum rechts von der Eingangstür und die Galerien mit dem ungewohnten Bild eines eleganten Gesellschaftslebens füllte. – Es schien, als habe die Gästeschar eines großen, mondänen Fünfuhrtees aus dem Kaiserhof oder dem Esplanade-Hotel sich aus Versehen vor die Schranken des Assisensaales verirrt ... Eine der schönsten und elegantesten Frauen des fashionablen Berliner Westens auf der Anklagebank, des Mordes an ihrem Gatten verdächtig – das war immerhin eine Sensation, die man sich nicht entgehen lassen durfte ...

Natürlich stellten die Damen das Hauptkontingent – die schönen müßigen Frauen jenes neuen Berlin, für welche der Inhalt des Lebens in dem rastlosen Bemühen besteht, all die endlosen Stunden unausgefüllter Tage mit einem bunten Wirrwar noch nicht dagewesener Erlebnisse vollzustopfen, um sich über die völlige Nichtigkeit und Sinnlosigkeit ihrer Existenz hinwegzutäuschen. Aber auch Herren waren da – jene typischen Gestalten peinlich gepflegter und tadellos gekleideter Männlichkeit, deren einziger Beruf der zu sein schien: gähnende Lücken im Leben dieser schönen, unbeschäftigten Frauen durch ihr eigenes nicht allzu gehaltvolles Dasein auszufüllen ... Daneben auch ein paar ernstere Gestalten, ein paar Dichter, ein paar geistreiche Feuilletonisten, berufene Kritiker unseres zeitgenössischen Gesellschaftslebens ... Und es war ein Lachen und Begrüßen hinüber und herüber, ein Händeküssen und Augenspiel, ein Schwall von lauter und leiser Medisance, ein Flirten und Intrigieren, als handle es sich nicht um das Schicksal eines Menschenlebens – nein, um ein gesellschaftliches Ereignis, das bestimmt wäre, den Gesprächsstoff für die Tees und Routs und Diners von mindestens vierzehn Tagen herzugeben ...

Die Spannung der Zuhörer auf den Ausgang des Prozesses war nicht allzu groß. Allgemein ging das Gerücht, daß Frau Susanne Mengershausen den Triumph eines glatten Freispruchs erleben werde ... daß die Staatsanwaltschaft ihre Partie verloren gebe, voraussichtlich sogar selber den Freispruch beantragen werde ...

In einer der vordersten Reihen saß Justizrat Bogdanski, der berühmte Kriminalverteidiger, der ehemalige Gatte der bekannten Frau Mirjam ... Er war von einem Kreise ultraeleganter, von phantastischen Hüten mit ungeheuern Straußenfedern überschatteter Frauen umringt und hielt eine Art juristischen Cercles ab, in dem er seine Ansicht über den Fall Mengershausen zum besten gab. Er hatte es der schönen Angeklagten nicht verzeihen können, daß sie nicht ihn, den allgefeierten Kriminalisten, den Rechtsbeistand aller schönen Sünderinnen eines gewissen Teils der Berliner Gesellschaft, zu ihrem Verteidiger erwählt hatte – sondern einen Kollegen vom Kammergericht, der sich eines wackeren Rufes als Kenner des Aktien- und Börsenrechts erfreute, der aber als Strafverteidiger doch eigentlich eine groteske Figur war ... Dieser sichere Triumph der Verteidigung war einem Außenseiter eigentlich nicht zu gönnen ... Und so gab er denn eine Ansicht zum besten, welche sein juristisches Raffinement zeigte, und auf die Herr Rechtsanwalt Herold garnicht gekommen sein würde.

»Sehen Sie, meine Damen – für einen kriminalistisch geschulten Juristen ist die ganze Anklage eine Absurdität. Der Paragraph 211 des Strafgesetzbuchs – das ist der Mordparagraph! – bedroht mit Todesstrafe denjenigen, welcher einen Menschen vorsätzlich tötet. Nun wollen wir einmal annehmen, es wäre wirklich so, wie die Hauptbelastungszeugin, wie heißt sie noch –? Ach so, Krölke, ganz recht, danke sehr, gnädige Frau! – also wie die Krölke behauptet – und es hätte unsere schöne Freundin wirklich ihren Mann in hypnotischen Zustand versetzt und ihm dann den Auftrag gegeben, sich nach dem Aufhören der Hypnose, oder wie man das nennt, in posthypnotischem Zustande das Leben zu nehmen – dann läge doch eine Tötung in juristischem Sinne oder, wie man zu sagen pflegt, ein Mord ... der läge dann ja gar nicht vor! Die Frau müßte also sogar freigesprochen werden, wenn sie überführt wäre oder geständig –!«

Allgemeine erstaunte Protestrufe der gespannt lauschenden Hörerinnen ringsum.

»Aber um Gotteswillen, Herr Justizrat,« krähte Frau Kommerzienrat Goldenberg, »ich hoffe doch, ich verstehe Sie nicht recht! Das soll also nicht strafbar sein, wenn eine Frau ihren Mann hypnotisiert und ihn in der Hypnose zwingt, sich selber das Leben zu nehmen –?!«

Frau Mirjam Bogdanski, die einstige Gattin des illustren Sprechers, die ganz gemütlich neben ihrem ehemaligen Lebensgefährten saß und mit ihm nicht minder freundschaftlich plauderte als all die andern lebenslustigen Frauen ringsum, sagte mit kokettem Augenaufschlag:

»Sieh mal an – das wird man sich merken müssen! Das wäre doch eigentlich eine viel leichtere Lösung für so manche verunglückte Ehe, als der Skandal und der Embarras eines Scheidungsprozesses –!«

Alles lachte frivol und verständnisvoll, und der Justizrat fuhr fort:

»Ja, meine Damen, ich bin mir selber völlig bewußt, wie gefährlich die Theorie ist, die ich da aufstelle – wie gefährlich für jeden Ehemann, der das Unglück hat, für sein Leben noch andre Ziele zu kennen, als einzig dies, der ewig dienstbereite Galan seiner besseren Hälfte zu sein –! Aber trotzdem ist sie juristisch unanfechtbar. Sie müssen nämlich wissen, meine Damen – nach den Vorschriften unseres Strafgesetzbuches und nach der herrschenden Theorie unseres Strafrechts kann eine Handlung, die wir als unmoralisch und gesetzwidrig empfinden, nur dann mit öffentliche Strafe geahndet werden, wenn sie einem derjenigen Tatbestände entspricht, die unser Strafgesetzbuch mit Strafe bedroht. Die biederen Mitglieder jener Kommissionen, die unser zur Zeit geltendes Reichsstrafgesetzbuch verfaßt haben, hatten sich solche raffinierten Fortschritte der menschlichen Erkenntnis und Willensmacht, wie sie in unserem Wissen von den hypnotischen Tatsachen und ihrer Anwendung sich darstellen, auch noch nicht im Traume vorgestellt ... sonst hätten sie einen besonderen Paragraphen im Strafgesetzbuch schaffen müssen, wonach der unter Strafe gestellt wird, der einen Menschen auf dem Wege hypnotischer Suggestion zum Selbstmord zwingt ... Eine Tötung im Sinne des Paragraphen 211, des Strafgesetzbuchs liegt überhaupt nur dann vor, wenn jemand einen Menschen durch direkte Einwirkung auf seinen Leib oder auf seine Seele tötet ... Eine Tötung kann also dadurch erfolgen, daß man den Körper eines Menschen in lebenzerstörender Weise beschädigt – oder allenfalls auch dadurch, daß man seinem Seelenleben einen solchen unmittelbaren Stoß versetzt, daß der Körper darüber zusammenbricht ... Keiner von diesen beiden Fällen liegt aber hier vor –! Selbst wenn wir also einmal annehmen wollen, die Denunziation der bewußten jungen Dame beruhe auf Wahrheit, so hätte Herr Geheimrat Doktor Artur Mengershausen dennoch einen ganz gewöhnlichen Selbstmord verübt ... Denn als er sich die tödliche Kugel in die Stirn jagte, da war sein eigner Wille zwar nicht frei im Sinne eigner strafrechtlicher Verantwortlichkeit – dennoch war er keineswegs ein einfaches Werkzeug, ein willenloses, eines fremden Willens ... Er handelte aus eigenem Willen, dem freilich durch einen fremden Willen eine bestimmte Richtung gegeben war!«

Entrüstet protestierten die Zuhörerinnen.

»Nein, Herr Justizrat – das ist für nicht juristisch infizierte Gehirne zu hoch –« rief eine muntere, quecksilberne kleine Blondine. »Der arme alte Herr hat doch nur getan, was er tun mußte – da ist es doch ganz klar, daß er es überhaupt nicht selber getan hat, sondern – nun eben der andere, der ihn dazu gezwungen hat –!«

Der Justizrat lächelte sardonisch.

»Ihr feines moralisches Gefühl, meine Gnädigste, wegen dessen wir alle Sie so hoch verehren, leitet Sie vollkommen korrekt bei der Beurteilung des Falles eben vom moralischen Standpunkt aus –! Aber das ist es eben, was der Laie nie begreifen wird – daß moralisches Empfinden und juristisches Urteil keineswegs immer zusammenzufallen brauchen! Der Jurist hat eben nicht nach dem moralischen Gefühl, sondern nach dem positiven Recht zu urteilen. Und das positive Recht hat für einen Fall wie den hier vorliegenden keine Strafe vorgesehen, aus dem einfachen Grunde, weil es seine Möglichkeit überhaupt nicht vorausgesehen hat! Angenommen also, unsere schöne Angeklagte würde heute im Sinne des von der Anlage zugrundegelegten Tatbestandes unwiderleglich überführt – verurteilt werden könnte und dürfte sie trotzdem nicht! Freilich – auf den zwölf noch leeren Sitzen da hinten werden ja heute keine rechtsgelehrten Richter sitzen, sondern sogenannte schlichte Männer des Volkes – aber wenn sie die Angeklagte verurteilen würden, so wäre das auf jeden Fall ein grober Fehlspruch, und wenn ich Verteidiger wäre, so würde ich in einem solchen Falle von dem eigentlichen Gericht, das heißt von den drei rechtsgelehrten Richtern, die Sie nachher da oben auf dem Podium sitzen sehen werden, verlangen, daß sie von dem Korrektiv des Paragraphen 317 der Strafprozeßordnung Gebrauch machen. Diese vielumstrittene Bestimmung, die aber in einem Falle wie dem vorliegenden einmal ihre segensreiche Wirkung entfalten könnte, sieht nämlich vor, daß, wenn die rechtsgelehrten Richter einstimmig der Ansicht sind, daß die Geschworenen sich in der Hauptsache zum Nachteile des Angeklagten geirrt haben, das Gericht durch einfachen Beschluß, ohne weitere Begründung seiner Ansicht, das Urteil der Geschworenen aufheben und die Sache zur neuen Verhandlung vor das Schwurgericht der nächsten Sitzungsperiode verweisen darf. Denn ein solcher Wahrspruch könnte nur zustandekommen auf Grund der ahnungslosen Unschuld der Geschworenen und der völligen Laienhaftigkeit ihres Begriffsvermögens, das für die feine Distinktion moralischen Empfindens und juristischer Strafbarkeit ebensowenig Verständnis aufzubringen vermag, wie Sie, meine Damen – was Ihnen allerdings eher zugute zu halten ist, als den zwölf Unseligen, denen unsere Rechtsordnung eine Rolle zudiktiert, der sie geistig nicht gewachsen sind –!«

»Du wirst beleidigend, lieber Freund!« sagte Frau Mirjam zu dem einstigen Gatten. »Nun, mir ist das ja nichts Neues, aber bei den andern Damen wirst du mit deiner veralteten Auffassung von unsrer geistigen Minderwertigkeit kein Glück haben!«

So lebhaft war die Entrüstung und die Zustimmung der Hörerinnen, daß der Gerichtsdiener an den Rand der Schranke trat und in barschem Ton in den Zuschauerraum hinüberrief:

»Meine Damen und meine Herren – ick muß Ihnen entschieden um Ruhe ersuchen! Sonst werde ick mir genötigt sehen, dem Herrn Präsidenten Meldung zu machen – und denn könn' Se Ihnen drauf verlassen, daß der Zuschauerraum sofort geräumt wird!«

Mit Kichern, Prusten und Erröten quittierten die reizenden Störerinnen der geheiligten Ordnung diesen Mahnruf des Tempelhüters der Themis. Der Justizrat aber fuhr fort:

»Nun geben Sie mal acht, meine Damen, ob der junge ahnungslose Herr Kollege vons Kammergerichte überhaupt auf die Idee kommt, diese einfache und naheliegende Deduktion für seine Angeschuldigte ins Feld zu führen! Ja – das kommt davon! Strafverteidiger sein ist eine Spezialität – die Herren Kollegen mit reiner Zivilpraxis rümpfen zwar gelegentlich ein wenig über diese unsere Spezialität die Nase, aber schimpfen ist leichter als besser machen!«

– – In der halbdunkeln Ecke unmittelbar unter dem Fenster stand eine Gruppe ganz junger Frauen, in deren Mitte ein paar Offiziere in Zivil die Führer des Gesprächs waren. Hier wurde allgemein die Meinung geäußert, daß es überhaupt gar nicht möglich sei, einen Menschen auf hypnotischem Wege zum Selbstmord zu zwingen ... Ein strammer Gardekürassier reckte sein mächtiges Obergestell und behauptete, er wisse bestimmt, daß ihn kein Mensch in den Zustand des hypnotischen Schlafs versetzen könne. Er habe schon mehrfach sich zu derartigen Experimenten zur Verfügung gestellt, aber niemals sei es den Hypnotiseuren gelungen, ihn auch nur für eine Sekunde der Herrschaft über seine langen Knochen zu berauben ... Die einzigen Menschen, denen das gelungen sei, seien weiblichen Geschlechts gewesen ... die Diskretion verbiete ihm aber, über die Natur dieser Experimente einen weiteren Vortrag zu halten.

Aber ein bürgerlicher Oberleutnant von den Gardepionieren remonstrierte:

»Nein, lieber Graf, seien Sie doch nur nicht zu siegesgewiß! Sie kennen doch alle dem Namen nach, meine Herrschaften, den Major von Bury, den bekannten Afrikaner – der Herr ist geradezu Spezialist auf dem Gebiete! Ich kann Ihnen sagen, meine Damen, was ich von dem für Geschichten erlebt habe, da stehen einem die Haare zu Berge! Nur einen Fall lassen Sie sich erzählen: bei einem Liebesmahl, dem unser Korpskommandeur beiwohnte, hatte der bewußte Major einen Oberleutnant von – na, es ist ja egal von welchem Regiment! – den hatte er am Tage vorher hypnotisiert und ihm den Befehl erteilt, er solle bei dem Liebesmahl – das am Tage vor einer großen Übung des Gardekorps auf dem Döberitzer Truppenübungsplatze stattfand – also bei diesem Liebesmahl solle er, der Oberleutnant, öffentlich an den Korpskommandeur herantreten, ihm drei Billardkugeln aus dem Spielzimmer überreichen und dabei die Worte sprechen: Hier, Euer Exzellenz, überreiche ich Ihnen die Generalidee des morgigen Tages –! Und sieh – der kleine Mann hat den Befehl auch richtig ausgeführt.«

Allgemeines Erstaunen und Gelächter, ungläubige Zwischenrufe ...

»Nein, meine Damen, die Geschichte ist wörtlich wahr, ich habe sie selber mit erlebt!«

»Aber was hat Exzellenz denn gesagt?!« rief der Kürassier.

»Na, das können Sie sich wohl denken. Na: Exzellenz war erst außer sich, hatte strenge Untersuchung des Falles angeordnet, es ist herausgekommen, wer der eigentliche Attentäter gewesen ist, und der Herr Major bekam acht Tage Stubenarrest ... Sie sehen also, meine Herrschaften – machen läßt sich so etwas ... und wenn man einem Gardeoberleutnant ein derartiges Attentat auf seinen Korpskommandeur suggerieren kann, warum soll man dann nicht einem alten, schon halb niedergebrochenen Geheimrat einen Selbstmord suggerieren können –!?«

In diesem Augenblick verstummte ringsum all das Gezischel und Getuschel, all das Gekicher und Geschnarre – denn die stattliche und geschmeidige Gestalt des Rechtsanwalts Herold hatte den Saal betreten. Gravitätisch flutete die schwarze Robe von seinen Schultern hernieder. Nachlässig hatte er das Barett auf die blonden Haare gestülpt. Über der weißen Batistbinde, dem hohen Kragen stand sein offenes Gesicht seltsam fahl, seine Augen waren von tiefen Schatten unterzeichnet, nervös zuckten Stirn und Mund, während er am Verteidigertisch Platz nahm, seine Akten ausbreitete, sich niederließ und stumpf, ohne auch nur einen Blick in der Runde zu werfen, mit hastigen Fingern in seinen Akten blätterte ...

In rasendem Fluge waren die letzten vierzehn Tage an Gustav Herolds Seele vorübergegangen. Von jener schicksalsvollen Stunde, da er aus dem Munde Susannes ihr Schuldbekenntnis vernommen hatte, bis zu diesem Augenblick, der ihn als ihren Verteidiger vor den Schranken des Schwurgerichts sah, war nichts gewesen als ein wüstes, sinnloses Aufeinander von schlummerlosen Nächten und ruhelosen Tagen.

Sein erster Impuls war der gewesen, sie zu einem offenen Bekenntnis ihrer Schuld zu zwingen. Zwei Stunden hatte er mit ihr um diese erlösende Tat gerungen ... aber mit starrem Trotz hatte Susanne sich widersetzt. Und schließlich hatte Gustav Herold das begreifen müssen ... sie kämpfte um ihr Leben ... sie kämpfte um den Preis ihrer Tat ... Sie zog nur die Konsequenzen eines Entschlusses, der längst hinter ihr lag ... Und je fremder und grauenvoller seiner eigenen Seele diese starre Härte des Wollens und Beharrens lag – je tiefer imponierte sie ihm doch auch, zwang ihn in ihren Bann ... Gewiß, sie war eine Verbrecherin, eine Mörderin ... aber sie war wenigstens ein Mensch aus einem Guß ...

Er aber –?! in Selbstverachtung krümmte sich seine Seele. Er, der Mann der Ordnung, der Korrektheit, des Rechts – er hätte im Augenblick des Geständnisses rücksichtslos jede Gemeinschaft mit jenem Menschen ablehnen müssen – diesem Menschen, der einer ganz andern Sphäre der Menschlichkeit angehörte. Aber er hatte es nicht getan ... nicht tun können.

Für diese Unfähigkeit zum rettenden Entschluß hatte er sich im Laufe der vergangenen Woche eine ganze Menge von Motiven zurechtgelegt, deren er sich nicht schämen zu müssen glaubte. Soviel war ja von vornherein klar gewesen: vom prozessualen Standpunkt aus betrachtet, lag Susannes Fall derartig zu ihren Gunsten, daß eine Verurteilung fast völlig außerhalb des Bereichs der Wahrscheinlichkeit lag ... Wenn aber nun er, ihr Verteidiger, ihr Vertrauter, ihr langjähriger Freund – von dem noch dazu ein großer Kreis gesellschaftlich verbundener Menschen genau wußte, daß seine Beziehungen zu der schönen Frau denn doch ein wenig über den Rahmen bloßer Freundschaft hinausgegangen waren – wenn er im letzten Augenblick vor der Hauptverhandlung von der Verteidigung zurücktrat, so bedeutete das unter allen Umständen eine ungeheure Verschlimmerung der Lage seiner Klientin. Selbst wenn er durch eine Krankheit, durch eine Reise diesen Entschluß zu verdecken versucht hätte – die Öffentlichkeit wäre zweifellos stutzig geworden, der sehr fleißige und tüchtige Dezernent der Staatsanwaltschaft würde zweifellos diese Tatsache zum Ausgangspunkt einer weiteren intensiven Betätigung genommen haben ...

Das war die berufliche Seite des Konflikts: das Geständnis, daß Susanne ihm abgelegt, hatte sie ihm in seiner Eigenschaft als ihrem Verteidiger erstattet ... Er war verpflichtet, dieses Geständnis geheimzuhalten ... Und würde sein Rücktritt nicht indirekt als die Anerkennung anzusehen sein, daß er an der Unschuld seiner Klientin irregeworden sei –?! Würde die Vermutung nicht naheliegend sein, er habe ein Geständnis erhalten, ohne daß er doch seine Klientin hätte veranlassen können, dieses Geständnis auch vor Gericht abzulegen –?!

Gewiß wäre es pflichtwidrig von ihm gewesen, wenn er in Zukunft noch sich vor Gericht den Anschein gegeben hätte, als sei er von der Unschuld seiner Klientin überzeugt ... Auf der andern Seite hinderte ihn nichts, das übernommene Mandat seiner Berufspflicht entsprechend durchzuführen, wenn er sich lediglich als den Rechtsbeistand der Angeklagten auffaßte, wenn er sich bewußt blieb, daß er als Anwalt nur ein dienendes Glied in der gesamten Organisation der staatlichen Rechtspflege darstellte ... Daß er nicht Richter war, sondern Vertreter des einseitigen Interesses der angeklagten Partei ...

Das Gesetz gewährleistete dem Angeklagten das Recht, nur dann verurteilt zu werden, wenn er nicht nur schuldig, sondern seiner Schuld überführt sein würde. Der Anwalt durfte der Angeklagten beistehen, obwohl er von ihrer Schuld unterrichtet war – als Wahrer ihres Anspruchs auf juristisch korrekten Ablauf des Prozeßverfahrens ...

Wie häufig befand sich der Rechtsanwalt in der Lage, für Interessen eintreten zu müssen, von deren juristischer Unhaltbarkeit er überzeugt war! Wie oft mußte ein Verteidiger einem Angeklagten seinen Beistand leihen, von dem er innerlich die absolute Gewißheit hatte, daß er schuldig sei!

Hier lag der Fall nur insofern etwas anders, als er nicht nur überzeugt war – er wußte aus dem eigenen Mund der Angeklagten, daß sie schuldig sei ... Aber zugleich hatte dieser Mund ihm verwehrt, von seinem Wissen Gebrauch zu machen ... Ihr Geständnis durfte also nicht für ihn existieren, und es konnte sich nur um die Frage handeln, ob er ihre Verteidigung überhaupt noch weiter führen dürfe ...

Gustav Herold war viel zu ehrlich gegen sich selber und viel zu folgerichtig in seinem Denken, als daß er sich nicht darüber klar geworden wäre, was seine Pflicht als Anwalt ihm gebot. Das konnte nur dies eine sein: der sofortige Rücktritt von der Verteidigung. Das hätte er tun müssen, ganz unbekümmert um die Folgen, die das für seine Klientin haben würde ... Mochte die Gerechtigkeit ihren Lauf nehmen ...

In Stunden des Nachsinnens war Gustav Herold immer und immer wieder zu dem Entschluß gekommen, Susanne ihrem Schicksal zu überlassen ...

Aber – er war eben nicht bloß Susannes Verteidiger ... er war ihr Freund, ihr Vertrauter ...

Mehr noch ... mehr noch ... er war der Mensch, um den Susanne zur Mörderin geworden war ... mehr noch ... er war ihr ... Mitschuldiger ...

In den schlaflosen Nächten, in denen er grausam mit sich selber ins Gericht ging, war es ihm zu völlig klarer Erkenntnis gediehen: als er jenen ersten verhängnisvollen Schritt getan und einen Teil von Susannes Korrespondenz dem Zugriff der Behörden entzogen hatte – da hatte er das nicht nur getan aus dem Bedürfnis heraus, diesen Teil von Susannes Wesen in aller Ruhe seiner Studierstube daheim einer gewissenhaften Prüfung zu unterziehen – nein, in jener instinktiven Ahnung von Susannes Schuld, die ihn – so glaubte er sich nun zu erinnern – nicht einen Augenblick verlassen hatte seit jenem Moment, wo er von Artur Mengershausens Tode erfahren hatte ... Schon in diesem ersten Augenblick, er war jetzt überzeugt, war ihm blitzartig die Erkenntnis aufgedämmert, daß dieser Tod kein zufälliger sein könne ... Daß ein geheimnisvoller Zusammenhang bestehen müsse zwischen dem tragischen Ende seines Lebensretters und den Beziehungen, den unerlaubten, den gefährlichen, die ihn selber mit der Frau dieses Mannes schon seit Monaten verbanden.

Wollte Gustav Herold auf den Pfad seiner Berufspflicht zurückgehen, dann genügte es nicht, wenn er die Verteidigung niederlegte ... dann mußte auch jener andre Schritt rückgängig gemacht werden, durch den er sich mit Susannes Schicksal verstrickt hatte – er mußte den Briefwechsel ausliefern ...

Damit aber hätte er der Anklagebehörde zwar nicht gerade ein Überführungsstück in die Hand gespielt, trotzdem aber würde diese für Susanne Mengershausens Charakter so schwer belastende Korrespondenz jedenfalls für die Staatsanwaltschaft der Ausgangspunkt neuer bedenklicher Ermittlungen geworden sein. Bislang waren zu der Kenntnis der Untersuchungsbehörden keinerlei Tatsachen gelangt, nach denen man Susanne eine derartige Tat hätte Zutrauen können ... Aktenkundig war nichts, was sie in einem andern Lichte hätte erscheinen lassen können als in dem die Welt sie bisher gesehen hatte – der sie als eine Frau galt, die zwar für die Huldigungen der Männerwelt nicht gerade unempfänglich gewesen war, die aber doch niemals auch nur mit dem leisesten Makel einer nicht einwandfreien tatsächlichen Lebensführung behaftet erschienen war!

Eine Frau aber, die für uns ein solch ungeheuerliches Opfer gebracht hat, ans Messer liefern ... so etwas tut man nicht –!

Nein – der Weg zur Berufspflicht zurück war zu leicht, zu wohlfeil ... So wirr und lächerlich das klang – hier war die Pflicht einmal nicht Pflicht – hier war es klein und feige, seine Schuldigkeit zu tun ... und männlich und ehrenhaft nur dies: was man einmal begonnen, nun auch ganz zu tun ... Dem Unrecht zu dienen, war hier tapferer und größer, als die beschworenen »Pflichten eines Rechtsanwalts gewissenhaft zu erfüllen« –!

Und so saß nun Gustav Herold am Tisch, umleuchtet vom kühlen Glast eines jungen Märzmorgens, unter dem Kreuzfeuer der Hunderte prüfender Blicke, die aus schönen, boshaften, bewundernden, neidischen, kritischen Augen zu ihm hinüberflogen ...

Er sah, er ahnte das alles nicht ... in seiner Seele war ein Wirrwarr der Gedanken und Gefühle, aus dem als Richtlinie nur der eine felsenfeste Entschluß sich vordrängte: auszuhalten bis ans Ende ... die Maske zu tragen, die auf seinem Gesichte festsaß wie ein abscheuliches, raffiniertes mittelalterliches Folterinstrument ...

Und sieh, das große, feierliche Justizdrama entfaltete sich mit tragikomischer Grandezza. In langem Gänsemarsch rückten die Herren Geschworenen ein. Zwölf biedere Spießbürger aus allerlei buntscheckigen Berufen wurden aus ihrer Mitte ausgelost und besetzten ihre drei Bänke. Und nun wurde die Angeklagte hereingeführt, um, den gesetzlichen Vorschriften entsprechend, bei der Vereidigung der Geschworenen zugegen zu sein ... Wie ein Symbol der verfolgten Unschuld ragte Susanne Mengershausens schlanke Gestalt im tiefen Witwenschwarz in die feierliche Gruppe der Männer hinein, die sie zu richten berufen waren. Klar und ruhig beantwortete sie die Fragen des Vorsitzenden, verneinte sie die Frage, ob sie sich schuldig bekennen wolle. Ihre Schilderung der Vorgänge von der Erkrankung ihres Gatten bis zu seinem Tode war durchdacht, wohlgeordnet, überzeugend. Als sie geendet hatte, und die Beweisaufnahme begann, war nicht ein Mensch im gefüllten Saale, der sich nicht für ihre Unschuld beide Hände hätte abhacken lassen ...

Keiner, außer dem einen einzigen ... der an dem Pulte zu Füßen der Anklagebank saß, nachlässig in seinem Stuhl zurückgelehnt, unbeweglich, nur daß seine Rechte, die auf seinen Knien lag, rastlos mit dem gespitzten Bleistift spielte ... Doch das nahm kaum einer wahr ... denn alle Augen, alle Brillengläser, alle Operngucker hingen wie gebannt an dem klaren, ruhigen Frauengesicht unter dem zurückgestrichenen langhinflutenden Kreppschleier ...

Welch ein Kontrast, als nun, auf Befehl des Präsidenten, vom Gerichtsdiener aufgerufen, die Zeugin Krölke am Zeugentisch erschien! Unter dem verwegenen, von grellbunten Pleureusen überrieselten, tiefschattenden schwarzen Hute stand das brandrote Haar, stand das auf Abendbeleuchtung geschminkte Gesicht mit den stechenden, unruhigen Augen, den schmalen, verkniffenen, mit leuchtendem Karmoisin bemalten Lippen wie eine Verkörperung armseliger Gemeinheit ... Schnitt und Farbe des Kostüms, jede Bewegung des Körpers und der Arme verrieten das Gewerbe ihrer Trägerin.

Man merkte es dem Vorsitzenden an, daß er sich zur Ruhe und Gelassenheit geradezu zwingen mußte, als er die Zeugin ausfragte. Sie erzählte stockend, unsicher, immerfort flogen ihre Blicke mit gehässig-boshaftem Ausdruck zu der einstigen Herrin hinüber, die unbeweglich saß und durch halbgeschlossene Lider mit ruhigem Blick die Zeugin beobachtete. Der Vorsitzende hielt dem Mädchen den Widerspruch seiner ersten und seiner zweiten Aussage vor, erinnerte es daran, daß es bereits in der Voruntersuchung habe zugeben müssen, ein großer Teil seiner Aussage habe der Wahrheit nicht entsprochen – ermahnte sie väterlich, nun auch bezüglich desjenigen Teils der Aussage, den es bisher noch aufrecht erhalten und sogar im Vorverfahren beschworen habe, der Wahrheit noch nachträglich die Ehre zu geben und nicht eine völlig unbescholtene Frau noch fernerhin einer so grauenhaften und phantastischen Tat zu beschuldigen ...

Und nun geriet die unglückselige Person in immer wildere Erregung. Sie schwor bei allen Heiligen und Engeln, es sei wahr, was sie behauptet habe und heute noch behaupte; daß sie jene nächtliche Szene im Schlafgemach ihrer Herrschaft belauscht und aufs deutlichste vernommen habe, wie ihre Dienstherrin ihrem Gatten den Todesbefehl gegeben habe ... Vergebens hielt ihr der Vorsitzende vor, daß sie doch damit rechnen müsse, man werde ihr keinen Glauben schenken ... da sie doch schon einmal sich selber der unwahren Aussage bezichtigt habe ... Die Krölke bestand auf ihrer Aussage, am ganzen Leibe zitternd, kreischend vor Wut, mit den Händen gestikulierend, mit der Stimme überschnappend ...

Von allen Seiten wurde ihr zugesetzt – sogar der Staatsanwaltschaftsassessor Neumann redete auf sie ein, sie möge sich doch darüber klar werden, daß sie mit ihrer Aussage völlig allein stehe, daß auch nicht der leiseste Beweis für die Wahrheit ihrer Aussage von irgend welcher andern Seite aus gemacht worden sei.

Die Krölke brach in Tränen aus, ballte ihre Fäuste in ohnmächtiger Wut nach der Angeklagten hin:

»Und sie hat es doch getan! Sie hat es doch getan! Gestehen Sie's, Frau Mengershausen! Sie haben's getan! Das ist eine Gemeinheit, wenn Sie es nicht gestehen wollen! Wenn Sie mich hier meineidig machen wollen!«

Der Vorsitzende intervenierte, fuhr die Zeugin grob an, sie solle sich jeder Beleidigung gegen die Angeklagte enthalten ... befahl ihr, sich zu setzen ... An allen Gliedern bebend, heftig in sich hineinschluchzend, wankte das unglückliche Mädchen zur Zeugenbank.

Gustav Herold aber war es zumute, als würde ihm seine Seele in einzelnen Fetzen mit glühenden Zangen aus dem Leibe gerissen ...

Und die Verhandlung ging ihren Gang. Die nächste Zeugin war Frau Irma Ressel, die Mutter der Angeklagten. Sie erklärte von ihrem gesetzlichen Recht der Zeugnisverweigerung keinen Gebrauch machen zu wollen und berichtete in tiefer Erregung über das gesamte Eheleben ihrer Tochter. Sie gestand, sie habe sich seinerzeit Gewissensbisse gemacht, ein blühendes Mädchen wie ihre Tochter an einen alternden Mann zu fesseln, der ganz in seiner geistigen Betätigung, in der Überanspannung seines Berufslebens aufgegangen sei ... Aber der Verlauf der Ehe habe all ihre Befürchtungen widerlegt ... niemals in ihrem Leben habe sie Einblick in ein Ehedasein genommen, das harmonischer, ausgeglichener, in jeder Beziehung idealer gewesen sei, als das des Mengershausenschen Paares. Und als der Vorsitzende sie endlich befragte, wie sie über die Beschuldigung denke, die gegen ihre Tochter erhoben worden sei, da richtete die alte Dame sich hoch auf: das verjährte Pathos der alten Operndiva war in ihren Gesten, in ihrer Stimme, im Flammenblitz ihrer erloschenen schwarzen Augen, als sie Susannes Unschuld beteuerte ... Nur ein ganz roher, stumpfsinniger, verkommener Mensch könne eine derartige Beschuldigung ersonnen haben ... eine Beschuldigung, die an dem Herzen ihrer Tochter abprallen müsse wie ein Kotwurf an einem Heiligenbild ...

Auch die Fragen des Vorsitzenden über die Einzelheiten beantwortete sie klar und sicher und setzte sich dann, tief erschöpft, sank sofort wieder in die gewohnte mumienhafte Passivität zurück.

So lief alles nach Wunsch. Nicht einmal die Vernehmung des sachverständigen Zeugen, Professor Aldringen, vermochte noch ein tieferes Interesse zu erwecken. Immer lauer ward der Anteil der Hörerschaft da hinten im Zuschauerraum, droben auf den Galerien ... schon stahl sich der und jener von hinnen, da die erwartete Sensation ein ziemlich kümmerliches Antlitz zeigte ... Der Nervenreiz, eine Dame der großen Welt auf dem Armensünderstuhle zu erblicken, hatte sich rasch erschöpft, und nun blieb nichts übrig als eine juristische Formalität, die sich schleppend und spannungslos abwickelte ... Das alles konnte man ja morgen ebensogut in der Zeitung lesen. So lichtete sich denn unmerklich die dichtgekeilte Menge der pompösen Frauengestalten, der markanten Männerprofile dahinten ...

Nur einer im ganzen Saale saß mit fieberhafter Spannung, in tiefverhohlener, immer grimmiger sich einfressender Erregung – der Verteidiger ... er wartete, wartete – wartete ... geschüttelt von Schauern der Gewissensangst – auf etwas, das kommen mußte – mußte ... woher –? darüber hatte er keine klare Vorstellung ... Aber daß plötzlich eine Wendung kommen würde, eine ungeahnte, grauenhafte Enthüllung ... irgend etwas, das den göttlichen Weltlauf wiederherstellen würde, zerreißen das abscheuliche Hirngespinst, herabreißen den Heiligenschein der Märtyrerin von dem schwarzen Haupte mit den tiefniederhängenden Scheiteln, das hinter seinem Rücken in stiller, bewegungsloser Hoheit aufragte – dies Wissen wühlte und bohrte in ihm wie in der Tiefe eines brandigen Geschwürs der schwärende Eiter ...

Und nichts geschah ... nichts, das nicht bereits in den Akten gestanden hätte – alles rollte sich nun mathematisch und gleichgültig ab. Freilich, statt der Sensation gab es denn doch wenigstens ein Sensatiönchen, als nun, patent und geschniegelt und ordentlich knisternd und funkensprühend vor Jugendkraft und feierlicher Erregung, der kleine Referendar Doktor Hans Fritze den Saal betrat und mit federnden Schritten an den Zeugentisch vorschoß wie ein Rassepferd an den Start ...

Gustav Herold lehnte sich in seinem Verteidigerstuhl weit zur Seite, das Haupt auf den Ellenbogen gestützt, die Schulter fast auf den Rand des Pultes niedergebogen, um wenigstens mit halbem Auge seine Klientin beobachten zu können während der Vernehmung des jungen Herrn. Und er sah ganz deutlich, wie die hoheitsvolle Gleichgültigkeit, die Frau Susanne bislang beobachtet, sich mit einem Male in fieberhaften Anteil wandelte ... nun, da der junge, unbekannte Ritter der verfolgten Unschuld auf der Bildfläche erschienen war ... er, dessen Bekanntschaft offenbar das einzige war, was Susanne interessierte an dieser ganzen belanglosen Justizkomödie ...

Und dann schielte Gustav Herold in den Zuschauerraum hinüber: auch dort hatte sich die anständige Langeweile des pflichtmäßigen Ausharrens plötzlich in vibrierende Anteilnahme verwandelt ... Alle Köpfe reckten sich, die Lorgnons und Operngläser spielten, die Reiherfedern und Pleureusen wogten wie ein junges Kornfeld im Gewittersturm ... Der bislang in den weitesten Kreisen unbekannte Doktor Hans Fritze war nach der ersten Sekunde seines Auftretens im Drama Mengershausen eine weltstädtische Berühmtheit geworden ...

Rasch überwand der Zeuge die liebenswürdige, knabenhafte Befangenheit, die in den ersten Sätzen seines Berichtes als leichter Belag über seiner frischen, schmetternden Knabenstimme lag. Er erzählte den ganzen Gedankengang, der ihn veranlaßt habe, sich als Spürhund auf die Suche nach der unsicheren Fährte des edlen Wildes Anna Krölke zu machen ... schilderte mit schnoddriger Keckheit jene Nachtstunden im Tanzgewoge des Ballokals in der Behrenstraße ... entfesselte schallendes Gelächter der ganzen Hörerschaft, als er seinen Triumph schilderte – die Ermittlung des Titels jenes mystischen Geistesproduktes, das der Anna Krölke das Modell für ihre Denunziation geliefert habe – des »Bundes mit den Höllengeistern« ... Und weiter erzählte der junge Gesell, wie er nun mit allerlei Kniffen und Pfiffen den Verleger jener erhabenen Dichtung ausfindig gemacht und sich ein Exemplar des Werkes oder wenigstens seiner bis dahin erschienenen vierundsiebzig Hefte verschafft habe – und jedermann im Saal empfand es wie einen eigenen Triumph, als der kleine Referendar nun in kurzen Worten den Inhalt des Romans wiedergab und, bebend vor Waidmannslust, erzählte, wie er endlich an das verhängnisvolle Kapitel gekommen sei, das die von Fräulein Anna Krölke beschriebene Schlafzimmerszene vorgeahnt hatte ...

Der Vorsitzende kündigte an, er werde dieses Kapitel sogleich zur Vorlesung bringen lassen, und stellte nur noch an die Zeugin Krölke, die er wieder vorrief, die Frage, ob sie zugeben wolle, daß der Zeuge Fritze in bezug auf sie und sein gemeinsames Erlebnis mit ihr die Wahrheit gesprochen habe –? Und, heiße Tränen der Wut und Beschämung in den Augen, gab Anna Krölke alles zu ... dann aber schrie sie plötzlich mit kreischender Heftigkeit in den Saal hinein:

»Es ist aber doch wahr –! es steht nicht bloß in dem Buch drin –! genau so hat sie es dann gemacht! genau so! Als ich das angezeigt hab' – da war das Heft, wo es drin vorkommt, ja überhaupt noch gar nicht 'raus! erst einen Tag später, da ist es gekommen!«

Das Kichern und Raunen im Zuschauerraum, das die kreischende Erregung der widerwärtigen Person begleitete, riß jäh ab – und nicht einer im Saale war, der nicht erstarrte in der Stellung, in der er sich eben befand ... Eine Stille ward, so beklemmend, so schauerlich, als habe sich da oben hinter dem Richtertisch plötzlich die fahle Gigantenhand aufgereckt, die mit flammendem Griffe das: »Mene, mene tekel upharsin« an die Wand schrieb.

Die grauenhafte Leere der ersten Sekunde verwandelte sich schon in der zweiten in ein wildes Tohuwabohu der Erregung. Die Köpfe der Geschworenen flogen zusammen, ein paar der Herren sprangen von ihren Sitzen – der Staatsanwaltschaftsassessor Neumann stürzte sich auf sein Aktenfaszikel und blätterte mit fliegenden Fingern suchend darin hin und her – aus dem Zuschauerraum aber kam ein Laut, gemischt aus vielen hundert Tönen der Verblüffung, der jählings aufgepeitschten Neugier – und ein wirres Durcheinander von halbunterdrückten Ausrufen der Bestürzung, des Versuchs, die Bedeutung des Moments dem begriffstutzigen Nachbar klarzumachen, brauste auf ... Zugleich aber klang aus der verstecktesten Ecke des Zuschauerraums ein jähes, befreites, erlöstes Aufschluchzen ... das Aufschluchzen einer Frauenstimme ... und alsbald entstand dort hinten eine Bewegung, als bemühe man sich um jemanden, dem eine Ohnmacht, ein Krampfanfall zugestoßen sei ...

Dort hinten saß Frau Helene Herold ...

Und in der dritten Sekunde flogen wie mit einem Ruck alle Augen im Saal zu der Angeklagten hinüber.

Die saß mit weitaufgerissenen Augen, ihre Kinnlade klappte herunter, als seien ihr die Schließmuskeln mit scharfem Schnitt durchtrennt worden ... Das ruhige, edelgeschnittene Gesicht verzerrte sich plötzlich zu einer Grimasse tierischen Entsetzens.

Der Verteidiger aber drunten an seinem Pult sank plötzlich in sich zusammen, zog in fröstelndem Erschauern die Schultern hoch, so daß das beherrschte, männlich-gelassene Antlitz in den Falten der schwarzen Robe fast versank ... Selbst die Beisitzer droben am Richtertisch waren aufgesprungen. Nur einer bewahrte die eherne, statuarische Gelassenheit: der Vorsitzende.

»Zeugin Krölke,« sagte er mit derselben scharfen, klaren Stimme, mit der er die ganze Verhandlung geleitet hatte, kaum ein ganz leichtes Vibrieren zitterte durch den erzenen Metallklang hindurch – »Sie wollen behaupten, wenn ich Sie recht verstehe, Sie hätten Ihre Denunziation an die Polizeibehörde ... schon erstattet, bevor jene Nummer des Romans in Ihre Hände gekommen sei – jene Nummer, in der ein Vorkommnis behandelt wird, das in auffallender Weise mit dem Inhalt Ihrer Denunziation übereinstimmt –?!«

Anna Krölke hatte die deutliche Witterung des Moments. Sie war plötzlich eine ganz andere geworden. Sie richtete sich auf, ihre Stimme, die früher kreischend sich überschlagen hatte, klang ganz klar und ruhig, als sie die Frage des Vorsitzenden beantwortete:

»Jawohl, Herr Präsident, so ist das – und das kann ich beweisen.«

Der Vorsitzende wechselte ein paar rasche Worte mit seinen Beisitzern. Dann sprach er beherrschten Tones weiter:

»Nun, das ist natürlich eine Behauptung, die eventuell von der allergrößten Bedeutung für die Würdigung Ihrer Aussage werden könnte. Ich werde zunächst einmal feststellen, ob aus den Akten sich irgendetwas zur Beurteilung dieser neuen Behauptung ermitteln läßt.«

Er blätterte, von seinen Beisitzern unterstützt, einige Augenblicke in den Stößen von Akten, die vor ihm lagen, in dem aufgetürmten Pack der fünfundsiebzig Hefte des »Bundes mit den Höllengeistern«. Dann richtete er sich auf und sagte:

»Ich stelle also zunächst folgendes fest: Sie, Anna Krölke, haben Ihre Anzeige bei der Polizei am Mittwoch, den 29. Januar erstattet. Zweitens: die einzelnen Hefte des in Frage kommenden Romanwerks, welche dem Gericht vorliegen, tragen keinerlei Datum. Es ist also ohne weiteres nicht zu ermitteln, an welchem Tage das Heft 74, das die nächtliche Szene enthält, bei deren Übereinstimmung mit der Denunziation der Zeugin Krölke es natürlich von größter Bedeutung für die Würdigung ihrer Aussage sein würde, wenn sich nachweisen ließe, daß es vor der Denunziation unmöglich in die Hände der Zeugin gekommen sein kann – wann dieses Heft im Buchhandel erschienen ist.«

Er wandte sich noch einmal mit kurzer Frage an seine Beisitzer und fuhr dann fort:

»Das Gericht hält diese Tatsache für so erheblich, daß es beschließt, zunächst in dieser Richtung hin Erhebungen festzustellen. Herr Staatsanwalt, ich erwarte Ihre Anträge.«

Assessor Neumann erhob sich und sagte:

»Ich werde versuchen, einen der Inhaber der Firma, in deren Verlag der Roman erschienen ist, telephonisch herbeizuzitieren und ihn veranlassen, die nötigen Belege für die in Frage kommenden Tatsachen zur Stelle zu bringen.«

»Ich stelle fest, daß die Verlagsfirma Hiersemenger & Pietzschke heißt, und stelle Ihnen anheim, Herr Staatsanwalt, einen der Herren Inhaber dieser Firma zu zitieren,« sagte der Vorsitzende. »Um den Gang der Verhandlung nicht aufzuhalten, werden wir inzwischen –«

In diesem Augenblick entstand im Zuschauerraum eine Bewegung. Ein kleiner, etwa fünfzigjähriger Mann in nicht übermäßig sauberem Gehrock, mit fahlem, asthmatischem Gesicht, das aufgeschwemmte Kinn über dem weit ausladenden Klappkragen von dünnen Bartfransen umsäumt, drängte sich an die Brüstung vor und rief:

»Herr Präsident, Pietzschke ist mein Name, Artur Pietzschke, Mitinhaber der Firma Hiersemenger und Pietzschke. Wenn Sie mich vernehmen wollen, ich bin da!«

Alle Köpfe reckten sich, in den hinteren Reihen der Zuschauer sprang gar die eine oder andre modisch gewandete Frauengestalt in der Erregung auf die Bänke, ein Brausen und Branden ging durch den ganzen Saal, wie die ersten Sturmstöße eines Gewitterorkans.

»Gerichtsdiener!« befahl der Vorsitzende, »lassen Sie den Herrn durch die Schranke!«

»Wenn Sie gestatten, Herr Präsident – hier ist auch mein Kolporteur, der den Roman in dem betreffenden Viertel von Charlottenburg, in der Bleibtreustraße und so da rum, verkauft hat – Mlynkowiak heißt er, Josef Mlynkowiak – soll er gleich mitkommen?«

»Er soll mitkommen,« sagte der Vorsitzende, und mit dem fetten, prustenden Herrn Pietzschke schob sich noch eine andre Männergestalt in schäbiger, armseliger Kleidung durch den aufgestauten Wall der seidenraschelnden, federwippenden Weiblichkeit aus dem vornehmsten Westen. Ein hagerer, schmalwangiger, jämmerlicher Bursch mit demütigen, verhungerten Bettleraugen ...

Der Vorsitzende schickte den Kolporteur zunächst hinaus und befahl Herrn Pietzschke, an den Zeugentisch zu treten. Mit wenigen Fragen war die Situation geklärt: Herr Pietzschke konnte sofort angeben, daß in der laufenden Woche, der letzten Woche des März, die Nummer zweiundachtzig des »Bundes mit den Höllengeistern« an die Kolporteure verausgabt worden sei – da dies nun genau die achte Woche war seit jener Woche, in welcher die kritische Nummer erschienen war, so folgte mathematisch, daß die Nummer, die in der Woche des Todes Artur Mengershausens an das Publikum verteilt worden war, eben die Nummer vierundsiebzig gewesen sein müsse – welche jene nächtliche Szene enthielt. Das war also Montag, den 27. Januar gewesen – genau am Todestage Artur Mengershausens – zwei Tage später, Mittwoch, den 29. Januar hatte die Krölke ihre Denunziation erstattet ... es bestand also einstweilen noch gar wohl die Möglichkeit, daß die Krölke schon am 27. oder 28. Januar, oder gar am Morgen des 29., also unmittelbar vor Erstattung ihrer Anzeige, in den Besitz des Heftes vierundsiebzig gelangt sei ...

An welchem Tage nun der Kolporteur, welcher die Bleibtreustraße in Behandlung hatte, das Heft vierundsiebzig in dieser Gegend ausgetragen habe, darüber konnte sein Chef, Herr Pietzschke, natürlich nichts bekunden – wohl aber wußte er zu melden, daß die Kolporteure verpflichtet seien, Lieferungsbücher zu führen, in denen sie genaue Notizen über die Verteilung der ihnen übergebenen Hefte einzutragen hätten ...

Noch einmal schwoll die Erregung im ganzen Saale stürmisch empor, als der Vorsitzende nun den Gerichtsdiener beauftragte, den Zeugen Mlynkowiak zu rufen. Und dann, als der hagere, jämmerliche Bursch mit den scheu irrlichterierenden Hungeraugen den Saal betrat, ward eine Stille, so beklemmend, daß man meinte, die Hunderte von Herzen der Lauscher in stürmischem Takte pochen zu hören ...

Gustav Herold aber hatte die linke Hand über die Augen gelegt, den Ellenbogen auf das Pult vor ihm gestützt. Er konnte nicht anders, er mußte Susannes Gesicht sehen – mit verdrehten Augen schielte er halb links rückwärts durch seine Fingerspitzen zu der Klientin empor, die hinter ihm, von ihm getrennt durch das dünne Eisengitter, auf dem Podium der Angeklagten saß.

Susanne Mengershausen hatte sich wieder völlig in der Gewalt. Sie saß so gleichgültig und so hoheitsvoll wie zuvor.

Gustav Herold fühlte, wie das Grausen ihm das Hirn lähmte, an der Wirbelsäule niederrann, die Fingerspitzen, die Zehen im Frost erstarren ließ.

Und an dieses – an dieses Weib war er geschmiedet ...

Helene ... hilf mir, Helene ...

Er hatte das erlöste Aufschluchzen seiner Frau deutlich genug herausgehört aus dem Wirbelsturm des Echos, das der entscheidungsvolle Augenblick im Zuschauerraum geweckt ...

Arme, hoffende, glaubende Frau – wenn du ahntest ...

Ahntest, daß dein Liebster verloren ist – in jedem Falle verloren ... mit der unseligen Frau dort hinter ihm auf der Anklagebank ...

Verloren in jedem Falle ...

Sie wird überführt werden – verurteilt ... Und ihr Verteidiger wird ihr Mitschuldiger sein ...

So etwas – überlebt man nicht ... wenn man ein Mann ist, in dessen verführter, entgleister Seele noch ein Funken Ehre glimmt ...

Der Zeuge Mlynkowiak hatte den Eid geleistet. Scheu und beklommen, als sei er persönlich verantwortlich für die verheerenden Wirkungen des druckpapierenen Giftes, das er gewerbsmäßig unter den geistig Unmündigen verbreitete – so lauschte er den Darlegungen des Vorsitzenden, der ihm klarmachte, was er von ihm, dem Zeugen, zu wissen wünsche.

Ob er sich entsinne oder aus seinen Notizen feststellen könne, an welchem Tage er das bewußte Heft, das Heft 74, an die Zeugin Krölke verabfolgt habe?

Der Kolporteur sann einen Augenblick angestrengt nach. Seine Augen, die Augen eines verwilderten, armseligen Tieres, huschten scheu zwischen den strengen, eisig beherrschten Gesichtern der drei Richter und dem bohrenden des Staatsanwalts hin und her.

»Hier ist mein Buch ...,« ein schmieriges Heft würgte sich aus seiner Rocktasche – »da muß es drin stehen – – hier – hier steht's: Krölke, Elisabeth, bei Geheimrat Mengershausen, Bleibtreustraße 123 ... dreißigsten Januar ...«

In die Totenstille des Lauschens, die bis zu dieser Sekunde über dem dumpfen Saale gelastet hatte, stürzte da ein tosender Orkan der höchsten Erregung.

»Geben Sie her!« sagte der Vorsitzende und nahm – selbst ihm zitterte die Rechte – das klebrige Büchlein aus der Hand des Gerichtsdieners. »– Es stimmt, meine Herren ... hier ist die Eintragung.«

Und während das Heft erst bei den Gerichtspersonen, dann auf der Geschworenenbank die Runde machte, reckte der Landgerichtsrat die Hand, daß Stille werde.

»Ich stelle also zunächst folgendes fest: Das Gericht war bei der bisherigen Behandlung der Sache von der Auffassung ausgegangen, daß die Zeugin Krölke als Abonnentin des Romans ›Im Bunde mit den Höllengeistern‹ dasjenige Heft dieses – Erzeugnisses, welches eine der von ihr bekundeten nächtlichen Szene im Hause Mengershausen sehr ähnliche Schilderung enthielt, gekannt haben müsse, als sie ihre Anzeige gegen die Angeklagte erstattete. Auf Grund der soeben getroffenen Feststellung hat es den Anschein, als ob diese Auffassung nicht mehr aufrecht zu erhalten sei. Haben die Herren Vertreter der Anklage und der Verteidigung hierzu Ausführungen zu machen oder Anträge zu stellen?«

Der Staatsanwaltschaftsassessor Neumann erhielt das Wort.

»Ich schließe mich der Ansicht des Herrn Vorsitzenden an. Durch diese Feststellung erscheint die Aussage der Zeugin Krölke wenigstens insoweit in einem neuen Lichte, als jedenfalls die Vermutung, sie habe ihre Anregung zu ihrer Denunziation aus Heft 74 des bewußten Romans entnommen, sich nicht mehr aufrecht erhalten lassen wird.«

»Na – was habe ich gesagt?« zeterte die Krölke triumphierend dazwischen.

Der Vorsitzende wies sie zur Ruhe und befragte den Verteidiger noch besonders, ob er Erklärungen abzugeben habe. Rechtsanwalt Herold verneinte stumm. Etwas verwundert wandte sich der Vorsitzende nun an den Referendar Fritze. Der stand noch immer am Zeugentische – aber der Ausdruck strahlender Siegesgewißheit war längst von seinem Gesichte gewichen und hatte einer tiefen Beklemmung, einer schamvollen Befangenheit Platz gemacht.

»Sie sehen, Herr Referendar,« sagte der Vorsitzende nicht ohne einen leisen Anflug von Ironie, Ihre große Entdeckung hat doch nicht ganz die Tragweite, die Sie ihr beimessen zu dürfen glaubten ...«

Aber Frau Susannes junger Kavalier gab den Kampf nicht ohne weiteres auf.

»Das gebe ich zu, Herr Vorsitzender,« sagte er mit neu gesammelter Festigkeit. »Es war voreilig, wenn ich aus der Tatsache, daß die Zeugin Krölke den im Erscheinen begriffenen Roman kannte, den Schluß gezogen habe, sie müsse zur Zeit ihrer Denunziation auch das entscheidende Kapitel gekannt haben. Immerhin ist auch jetzt noch soviel erwiesen, daß sie die dem entscheidenden Hefte vorhergehenden Kapitel gekannt hat. Und in einem dieser Kapitel wird geschildert, wie der Verführer, unter dessen Einfluß die Heldin des Romans steht, ihr den Plan, dessen Ausführung das nach Ihrer Auffassung allein entscheidende Heft 74 enthält, in allen seinen Einzelheiten anempfiehlt. Die Kapitel hat die Krölke, als sie die Denunziation losließ, jedenfalls in Händen gehabt und also aller Vermutung nach auch gekannt. Ich habe den Roman genau studiert, Herr Vorsitzender!« schloß der kleine Referendar in neu aufsteigendem Sicherheitsgefühl.

Der Vorsitzende stutzte – und dann blätterte er schweigend in den grellbunten Heften.

»Sie haben Recht, Herr Kollege,« sagte er nach einigen Minuten tiefster Stille. »Hier ist das Kapitel. Gerichtsschreiber – lesen Sie es vor.«

Und unter fieberhaftem Lauschen des Saales verlas der Protokollführer jenes Kapitel, in welchem der Mann, unter dessen Bann die Heldin handelt, ihr den genauen Plan ihres Verhaltens vorzeichnet – ihr Anweisungen gibt, so ins Einzelne gehend, daß die spätere Ausführung nichts anderes als ihre genaue Befolgung darstellte.

»Zeugin Krölke,« sagte der Vorsitzende, »haben Sie dieses Kapitel gekannt, als Sie Ihre Anzeige erstatteten?«

Die Zeugin Krölke war wieder ganz klein und armselig geworden.

»Ja – das werde ich wohl gekannt haben ...« sagte sie beklommen. »Aber ich versteh' nicht – was hat denn das eigentlich mit der Geschichte des Nachts bei Geheimrats zu tun? Die ist doch nun mal passiert – sie ist passiert, meine Herren! Ich hab's doch beschworen –!!«

Ihre Stimme wurde wieder kreischend, grell – ihre roten Strähnen flogen um ihre fiebernde Stirne wie die Schlangen des Medusenhauptes.

Assessor Neumann hatte inzwischen angestrengt nachgedacht. Er bat um's Wort:

»Meine Herren – die Übereinstimmung des Falles Mengershausen mit der Schilderung des Romans ist so verblüffend – so unheimlich – daß ich um die Frage nicht herumkomme: wäre es denn völlig ausgeschlossen, daß eine Beziehung zwischen der Romanfabel und dem Geschehnis, das Ihrer Entscheidung unterliegt – noch auf einem andern Wege zustande gekommen sein könnte – als auf dem – Umwege ... über die Zeugin Krölke?!«

Abermals entstand eine so tiefe Stille im Saale, daß man die Atemzüge der Lauscher hören konnte.

»– Ich bitte sich etwas deutlicher ausdrücken zu wollen, Herr Staatsanwalt.«

»Wäre es denn so ganz und gar unmöglich,« fragte der Assessor, »daß – die Angeklagte selber den Roman gekannt hätte? daß sie selber aus ihm die Anregung zu der Tat entnommen hätte, welche ihr zur Last gelegt wird?«

In derselben Sekunde flogen die Köpfe aller Anwesenden ruckartig vom Staatsanwalt zur Angeklagten hinüber. Die saß ganz regungslos – nur ihre Augenlider öffneten und schlossen sich ein paarmal hintereinander. Dann trat auf ihr weißes Gesicht ein verächtlich ablehnendes Lächeln.

»Angeklagte, Sie haben die neue Vermutung gehört, die der Herr Staatsanwalt soeben zur Erörterung gestellt hat. Kennen Sie den Roman ›Im Bunde mit den Höllengeistern‹?«

Frau Susanne erhob sich hoheitsvoll. »Muß ich diese Frage wirklich in vollem Ernst beantworten? Ich habe bis vor wenigen Wochen keine Ahnung gehabt, daß es etwas wie diese Hefte da – daß es eine solche Art von Literatur überhaupt gibt.«

Assessor Neumann war noch nicht zufriedengestellt. Er bat um die Erlaubnis, persönlich einige Fragen an die Zeugen richten zu dürfen.

»Zeuge Pietzschke,« fragte er den Verleger, »wer ist der Verfasser des Romans?«

Der kleine Mann stand in Verlegenheit. »Entschuldigen, Herr Staatsanwalt – das ist sozusagen Geschäftsgeheimnis ... Der Roman ist anonym erschienen – solche Romane erscheinen vielfach anonym ... Die Herren Verfasser wollen nicht gerne bekannt werden.«

Durch den Zuschauerraum raunte ein kurzes, verständnisvolles Gelächter.

»Das kann ich verstehen,« sagte der Staatsanwalt. »Aber an dieser Stelle werden Sie Ihr Geschäftsgeheimnis wohl oder übel lüften müssen, Herr Pietzschke. Oder verlangen Sie eine Entscheidung des Gerichts, ob meine Fragestellung zulässig ist?«

»O, bitte, keineswegs, Herr Staatsanwalt!« katzbuckelte der Verleger. »Ja – ich werde wohl herausrücken müssen ... Der Verfasser ist der bekannte Reise- und Romanschriftsteller Karl Nathusius.«

Ein Rauschen durchbrandete den weiten Raum. Nathusius! Er hatte viel heimliche Leser und Leserinnen unter jenen Angehörigen auch der Gesellschaft, die sich im Salon so unbedingt, so demonstrativ hochliterarisch geberdete ... Und das Volk kannte, fraß, vergötterte ihn ... Also der –!!

Gustav Herold saß regungslos wie eine Wachsfigur. Ihm war, als gefrören ihm Seele und Leib zu einem Eisklumpen zusammen ...

Wie die Augen einer lauernden, sprungbereiten Katze hatten die Blicke des Assessors Neumann sich am marmorgelben Antlitz der Angeklagten festgesogen. Und daß dies beherrschte Gesicht bei der Nennung des Namens Nathusius eine Sekunde lang in jähem Krampf zusammengezuckt war – das war ihm nicht entgangen.

»Angeklagte,« sagte der Assessor langsam und durchdringend, »ich muß an Sie die Frage richten: kennen Sie den Schriftsteller Karl Nathusius?«

Susanne Mengershausen erhob sich wiederum. Aber es war, als wanke sie leise. Doch ganz unbewegt klang ihre Stimme, als sie entgegenfragte:

»Sie meinen: ob ich etwas von seinen Werken kenne? Allerdings – ich muß gestehen – obgleich ich mich dieses Bekenntnisses ein wenig schäme – ich habe gelegentlich diesen und jenen seiner Romane durchgeschmökert – in aller Heimlichkeit – denn meine Bekannten – oder gar mein Mann – würden mich ob solch einer Geschmacksverirrung schön angesehen haben –!« Ein leises, kindlich verlegenes Lächeln spielte um die schmalen Lippen ... »Aber die Sachen waren so rasend spannend geschrieben – da hat man sich eben mal vorübergehend einfangen lassen.«

Das war ganz und gar die Dame von Welt und Geschmack, die da sprach ... die beschämt eine kleine Entgleisung, einen Rückfall ihrer ästhetischen Neigungen in eine Sphäre gesteht, der sie eigentlich längst sich hätte entrückt fühlen müssen ... Man war eben doch nicht ganz umsonst die Tochter einer Opernsängerin, nicht wahr? Einer Komödiantin, von der die älteren Theaterbesucher sich noch erinnerten, daß ihre Stimme sie aus unbekannten Tiefen ins grelle Rampenlicht gehoben hatte ...

»Angeklagte,« sagte Assessor Neumann, »ich möchte noch mehr wissen. Sie sind viel auf Reisen gewesen, wie mir aus Ihren eignen Bekundungen bekannt ist ... haben sich in mancherlei Gesellschaftskreisen bewegt ... Ich muß Sie also fragen: haben Sie den Schriftsteller Karl Nathusius einmal persönlich kennengelernt?«

Susannes Augenlider öffneten und schlossen sich ein paarmal schnell. Sonst zuckte kein Nerv ihres schmalen Gesichts, ihrer hoheitsvollen Gestalt.

»Nein,« sagte sie völlig gelassen.

Der Assessor fragte mit mühsam verhaltener Spannung weiter: »Und Sie haben auch nicht etwa irgendwie mit ihm – korrespondiert?«

»Nein!« erwiderte die Angeklagte ruhig und bestimmt.

In dieser Sekunde schrillte vom Zuschauerraume her eine leidenschaftglühende Frauenstimme durch den Saal:

» Das lügt sie!!«

Ein paar hundert Augenpaare fuhren herum –

Der Rechtsanwalt Gustav Herold aber schrak zusammen, als habe ein jählings niedersausender Peitschenhieb ihn mitten ins Gesicht getroffen ...

Das war die Stimme seiner Frau gewesen.


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