Friedrich der Große
Regierungsformen und Herrscherpflichten
Friedrich der Große

Friedrich der Große

Regierungsformen und Herrscherpflichten

(1777)

Der Königliche Redner vor einem Auditorium von Fürsten, unter denen nur einige ihm mit Eifer lauschen, wie die beiden Gestalten zu seiner Rechten und zu seiner Linken. Diese trägt die Züge der Kaiserin Maria Theresia, jene die der Zarin Katharina II. von Rußland. Die Szene ist in das Altertum verlegt.

Wir finden, wenn wir auf die fernste Vorzeit zurückblicken, daß die Völker, von denen uns Kunde ward, ein Hirtenleben führten und keinen gesellschaftlichen Körper bildeten. Ein ausreichendes Zeugnis dafür gibt der Bericht der Genesis über die Geschichte der Patriarchen. Vor dem kleinen jüdischen Volk lebten jedenfalls auch die Ägypter sippenweise verstreut in den Gegenden, die der Nil nicht überschwemmte, und es sind ohne Zweifel viele Jahrhunderte verflossen, bevor dieser Strom so weit bezwungen war, daß die Einwohner sich in Dörfern sammeln konnten. Aus der griechischen Geschichte erfahren wir die Namen der Städtegründer und der Gesetzgeber, die das Volk zuerst zu einem Staatskörper zusammenfaßten. Lange blieb auch diese Nation so ungesittet wie alle Bewohner unseres Erdballs.

Wären die Annalen der Etrusker, der Samniten, Sabiner usw. auf uns gekommen, so würden sie uns sicherlich lehren, daß diese Völker in Familienverbände zersplittert waren, bevor sie sich sammelten und Einheiten wurden. Die Gallier bildeten schon, ehe Julius Cäsar sie unterwarf, größere Gemeinschaften. Dagegen war Großbritannien, scheint es, noch nicht so weit entwickelt, als derselbe Eroberer zum erstenmal mit den römischen Truppen hinüberging. Die Germanen standen zur Zeit dieses großen Mannes erst auf der Stufe der Irokesen, der Algonkins und ähnlicher wilder Völkerschaften; sie lebten nur von Jagd und Fischfang und von der Milch ihrer Herden. Ein Germane glaubte sich zu erniedrigen, wenn er den Erdboden anbaute; für diese Arbeiten verwendete er seine kriegsgefangenen Sklaven. Überdies bedeckte der Herzynische Wald fast gänzlich die weitgedehnte Länderfläche, die nun Deutschland bildet. Das Volk konnte nicht zahlreich sein, da es an genügender Nahrung fehlte. Zweifellos liegt darin der wahre Grund für die ungeheuren Wanderungen der nordischen Völker, die sich auf den Süden stürzten, um völlig urbar gemachte Länder und ein minder rauhes Klima zu gewinnen.

Man erstaunt, wenn man sich vorstellt, daß das Menschengeschlecht so lange in einem Zustand der Wildheit, ohne staatliche Gemeinschaften zu bilden, hinleben konnte, und eifrig forscht man nach dem Vernunftgrund, der es vermochte, die Menschen so weit zu bringen, daß sie sich zu Volkskörpern zusammenschlossen. Unzweifelhaft haben die Gewalttaten und Plündereien benachbarter Horden in den vereinzelten Sippen den Gedanken wachgerufen, sich mit anderen Familienverbänden zusammenzuschließen, um ihre Besitztümer in gegenseitiger Verteidigung zu schützen. Daraus entsprangen die Gesetze, die den Gemeinschaften beibringen, daß das Interesse der Allgemeinheit dem persönlichen Wohl des Einzelnen vorangehe. Ohne Bestrafung zu gewärtigen, wagte seitdem niemand, sich fremden Gutes zu bemächtigen oder das Leben des Nächsten anzutasten. Jeder mußte Weib und Güter des anderen als geheiligte Werte anerkennen, und wenn die Gesamtheit angegriffen war, mußte jeder Einzelne zu Hilfe eilen.

Die große Wahrheit, daß wir gegen die anderen so handeln sollen, wie wir von ihnen behandelt zu werden wünschen, wird zur Grundlage der Gesetze und des Gesellschaftsvertrags. Hier ist der Ursprung der Liebe zum Vaterland, in dem wir das Obdach unseres Glückes erblicken. Da jedoch die Gesetze ohne unaufhörliche Überwachung weder fortbestehen noch Anwendung finden konnten, so bildeten sich Obrigkeiten heraus, die das Volk erwählte und denen es sich unterordnete. Man präge sich dies wohl ein: Die Aufrechterhaltung der Gesetze war der einzige Grund, der die Menschen bewog, sich Obere zu geben; denn das bedeutet den wahren Ursprung der Herrschergewalt. Ihr Inhaber war der erste Diener des Staates. Hatten die Volksgemeinschaften im Entstehen etwas von den Nachbarn zu befürchten, so bewaffnete dies Oberhaupt das Volk und setzte schleunig die Verteidigung der Bürger ins Werk.

Der allgemeine Trieb der Menschen, sich den größtmöglichen Glücksanteil zu verschaffen, gab Anlaß zur Bildung der unterschiedlichen Regierungsformen. Die einen glaubten, dies Glück zu finden, wenn sie etlichen weisen Männern die Führung überließen; daher entstand die aristokratische Regierung. Andere entschieden sich für die Oligarchie, Athen und die meisten anderen Republiken Griechenlands wählten die Demokratie. Persien und der übrige Orient beugten sich unter den Despotismus. Die Römer hatten eine Zeitlang Könige; als sie aber der gewalttätigen Tarquinier müde wurden, wandelten sie die Form ihrer Regierung in Adelsherrschaft. Bald danach bekam das Volk die Härte der Patrizier satt, die es wucherisch bedrückten. Es trennte sich von ihnen und kehrte nicht früher wieder nach Rom zurück, als bis der Senat die Tribunen bestätigte, die das Volk zum Schutz gegen die Vergewaltigung durch die Großen gewählt hatte; von da ab ward das Volk beinahe zum Träger der höchsten Machtfülle. Tyrannen wurden die genannt, die gewaltsam die Herrschaft in ihren Besitz brachten und, lediglich ihren Leidenschaften und Launen folgend, die zur Erhaltung des Gemeinwesens geschaffenen Gesetze und Grundprinzipien umstürzten.

Allein wie weise die Gesetzgeber und die ersten Staatengründer, wie trefflich ihre Einrichtungen sein mochten, es hat doch unter all den Regierungsformen keine gegeben, die sich in voller Reinheit erhalten hätte. Warum? Weil die Menschen und folglich auch ihre Werke unvollkommen sind. Weil die Bürger im Drang der Leidenschaften sich durch ihr Sonderinteresse verblenden lassen, das stets dem allgemeinen Interesse zuwiderläuft. Endlich, weil nichts auf dieser Welt Bestand hat. In den Staaten mit Adelsherrschaft pflegt Mißbrauch der Gewalt, wie ihn die ersten Glieder des Staatsganzen treiben, gewaltsame Umwälzungen nach sich zu ziehen. Die Demokratie der Römer wurde vom Volke selbst gestürzt; die blinde Masse der Plebejer ließ sich von ehrgeizigen Bürgern verführen, danach unterdrücken und ihrer Freiheit berauben. Dies ist das Schicksal, worauf England sich gefaßt machen kann, wenn das Unterhaus nicht den wahrhaften Interessen der Nation den Vorzug vor der schmählichen Korruption gibt, die sie erniedrigt.

Von der monarchischen Regierungsform kennt man die unterschiedlichsten Abarten. Die alte Feudalherrschaft, die vor ein paar Jahrhunderten in Europa fast allgemeine Geltung hatte, war aus den Eroberungen der Barbaren hervorgegangen. Der Feldherr, der eine Horde führte, machte sich zum unabhängigen Herrscher des eroberten Landes und verteilte die Einzelbezirke an seine Hauptleute. Sie waren ihm zwar als ihrem Lehnsherrn Untertan und lieferten ihm Truppen, sobald er es forderte; da aber etliche seiner Vasallen ebenso mächtig wie das Oberhaupt wurden, so bildeten sich Staaten im Staat. Das ward zu einer Pflanzschule für die Bürgerkriege, die so viel Unheil über die Allgemeinheit brachten. In Deutschland sind diese Vasallen unabhängig geworden; in Frankreich, England und Spanien wurden sie niedergerungen. Das einzige Beispiel dieser abscheulichen Regierungsform, das uns verblieb, bietet noch die Republik Polen. Der Beherrscher der Türkei ist Despot; straflos darf er die empörendsten Grausamkeiten begehen. Dafür begibt es sich freilich oft genug – durch ein Umsturzstreben, das in allen Barbarenvölkern steckt, oder auch durch gerechte Vergeltung –, daß der Despot seinerseits erdrosselt wird. Die wahrhaft monarchische Regierung ist die schlimmste oder aber die beste von allen, je nachdem sie gehandhabt wird.

Wir haben gesehen, daß die Bürger einem ihresgleichen immer nur darum den Vorrang vor allen zugestanden, weil sie Gegendienste von ihm erwarteten. Diese Dienste bestehen im Aufrechterhalten der Gesetze, in unbestechlicher Pflege der Gerechtigkeit, in kraftvollstem Widerstand gegen die Sittenverderbnis, im Verteidigen des Staates gegen seine Feinde. Der Staatslenker muß sein Augenmerk auf die Bodennutzung gerichtet halten, er muß für reichliche Beschaffung von Lebensmitteln Sorge tragen, muß Handel und Gewerbe fördern. Er gleicht einer ständigen Schildwache, die über die Nachbarn und das Verhalten der Feinde zu wachen hat. Von ihm wird verlangt, daß er mit weitblickender Klugheit zur rechten Zeit Verbindungen anknüpfe und Bundesgenossen wähle, wie sie den Interessen seines Gemeinwesens am zuträglichsten sind. Man erkennt aus dieser kurzen Übersicht, welche Fülle besonderer Kenntnisse jeder einzelne dieser Gegenstände erfordert. Und damit muß sich noch ein gründliches Studium der Landesbeschaffenheit und genaue Kenntnis des Geistes der Bevölkerung verbinden. Denn der Herrscher macht sich ebenso schuldig, wenn er aus Unkenntnis fehlt, wie wenn er es aus böser Absicht tun würde: das eine Mal sind es Fehler aus Trägheit, das andere Mal Gebrechen des Herzens; allein das Übel, das dem Gemeinwesen daraus erwächst, ist beide Male dasselbe.

Die Fürsten, die Herrscher, die Könige sind also nicht etwa deshalb mit der höchsten Macht bekleidet worden, damit sie ungestraft in Ausschweifung und Luxus aufgehen könnten. Sie sind nicht zu dem Zweck über ihre Mitbürger erhoben worden, daß ihr Stolz in eitel Repräsentation sich brüste und der schlichten Sitten, der Armut, des Elends verächtlich spotte. Sie stehen keineswegs an der Spitze des Staates, um in ihrer Umgebung einen Schwarm von Nichtstuern zu unterhalten, die durch ihren Müßiggang und ihr unnützes Wesen alle Laster fordern.

Schlechte Verwaltung kann bei monarchischer Regierung auf sehr verschiedene Ursachen zurückgeführt werden, die ihre Wurzel im Charakter des Herrschers haben. So wird ein Fürst, der den Frauen ergeben ist, sich von seinen Mätressen und Günstlingen regieren lassen. Die mißbrauchen ihre Macht über des Fürsten Sinn und bedienen sich ihres Einflusses, um Ungerechtigkeiten zu begehen, Menschen ohne sittlichen Halt zu begünstigen, Ämter zu verschachern und ähnlicher Schändlichkeiten mehr zu verüben. Sobald der Fürst aus Nichtstuerei das Steuer des Staates Mietlingshänden überläßt – sagen wir: seinen Ministern –, so wird der eine es nach rechts drehen, der andere nach links, niemand wird nach einheitlichem Plan arbeiten. Jeder Minister wird die Einrichtungen, die er vorfindet, mögen sie noch so gut sein, umstürzen wollen, um ein Schöpfer neuer Dinge zu werden und seine launenhaften Einfälle zu verwirklichen – oft zum Schaden des Gemeinwohls. Andere Minister, die dann an deren Stelle treten, beeilen sich, ihrerseits diese Anordnungen wieder mit derselben Leichtfertigkeit, die ihre Vorgänger bewiesen, über den Haufen zu werfen; sie sind befriedigt, wenn sie nur für erfinderische Köpfe gelten. So läßt das ewige Wechseln und Abändern den Plänen keine Zeit, Wurzeln zu fassen. Hieraus erwachsen Verwirrung, Unordnung und alle Laster einer schlechten Verwaltung. Die Pflichtvergessenen haben eine Entschuldigung stets zur Hand: sie decken ihre Schande mit dem unaufhörlichen Wechsel und Wandel. Und da diese Art von Ministern froh ist, wenn kein Mensch ihre eigene Amtsführung nachprüft, so hüten sie sich wohl, durch Einschreiten gegen ihre Untergebenen ein Beispiel dafür zu geben.

Die Menschen verwachsen innerlich mit dem, was ihnen gehört. Der Staat gehört den Ministern nicht; sein Wohlergehen liegt ihnen also nicht wahrhaft am Herzen. Alles wird vielmehr lässig, mit einer Art stoischen Gleichmuts vollführt. Dies muß den Verfall der Rechtspflege, der Finanzen und des Heereswesens zur Folge haben. So entartet das monarchische Regiment tatsächlich zu einem aristokratischen, darin Minister und Generale nach Gutdünken schalten. Von einem einheitlichen System ist dann nichts mehr zu spüren. Jeder folgt seinen Sondergedanken, und der Mittelpunkt, der Einheitspunkt, ist verloren. Gleichwie alle Wertteile einer Uhr vereint auf denselben Zweck, die Zeitmessung, hinwirken, so sollte auch das Getriebe der Regierung derartig angeordnet sein, daß all die einzelnen Teile der Verwaltung gleichmäßig zum besten Gedeihen des Staatsganzen zusammenwirken; denn dieses Hauptziel darf niemals aus dem Auge gelassen werden. Ferner bringt das persönliche Interesse der Minister und Generale es gemeiniglich mit sich, daß sie in allem einander entgegenarbeiten und manches Mal die Ausführung des besten Beschlusses verhindern, bloß weil sie ihn nicht selber angeregt haben. Das Übel erreicht aber den Gipfel, wenn es verderbten Seelen gelingt, den Herrscher zu überzeugen, daß seine Interessen andere seien als die seiner Untertanen. Dann wird der Fürst zum Feind seines Volkes, ohne zu wissen, wie das kommt. Aus Mißverständnis wird er hart, streng, unmenschlich. Da die Grundanschauung, von der er ausgeht, falsch ist, müssen notwendigermaßen auch die Folgerungen es sein. Der Herrscher ist durch unlösliche Bande mit dem Staatskörper verknüpft; demnach fühlt er durch rückwirkende Kraft alle Leiden seiner Untertanen mit, und ebenso leidet die Staatsgemeinschaft unter dem Unglück, das ihn trifft. Es gibt für ihn nur ein Heil, das ist das allgemeine des Staates. Verliert der Fürst Provinzen, so ist er nicht mehr imstande, den Untertanen beizustehen wie zuvor; hat sein Mißgeschick ihn genötigt, Schulden aufzunehmen, so ist es an den armen Staatsbürgern, sie zu tilgen. Und wiederum, wenn das Volk wenig zahlreich ist, wenn es in Elend verkommt, so ist der Landesherr aller Hilfsquellen beraubt. All das sind so unanfechtbare Wahrheiten, daß es nicht nottut, weiter dabei zu verweilen.

Ich wiederhole also: der Herrscher repräsentiert den Staat; er und sein Volk bilden bloß einen einzigen Körper, der nur insoweit glücklich sein kann, als Eintracht die einzelnen Glieder zusammenhält. Der Fürst ist für den Staat, den er regiert, dasselbe, was das Haupt für den Körper ist: Er muß für die Allgemeinheit sehen, denken und handeln, um ihr jeglichen wünschenswerten Vorteil zu verschaffen. Soll die monarchische Regierung sich der republikanischen überlegen zeigen, so ist die Richtschnur für den Herrscher gegeben: er muß tätig und rein von Charakter sein und all seine Kräfte zusammennehmen, um die Aufgabe zu erfüllen, die ihm vorgezeichnet ward. Die Vorstellung, die ich mir von seinen Pflichten mache, ist folgende.

Er muß sich sorgsam und eingehend über Stärke und Schwäche seines Landes unterrichten, und zwar ebensogut im Hinblick auf die Geldquellen wie auf die Bevölkerungsmenge, die Finanzen, den Handel, die Gesetze und den Geist des Volkes, das er regieren soll. Wenn die Gesetze gut sein sollen, so müssen sie klar ausgedrückt sein, damit keine Rechtsverdrehung sie nach Belieben deuten kann, um den Sinn zu umgehen und regellos, nach Gutdünken über das Geschick der Bürger zu entscheiden. Das Verfahren soll so kurz wie irgend möglich sein, um die Parteien nicht zugrunde zu richten. Sie dürfen nicht genötigt werden, sich in unnütze Ausgaben zu stürzen, um das zu erlangen, was die Justiz ihnen von Rechts wegen schuldig ist. Dieser Teil der Regierungsgeschäfte kann nicht genugsam überwacht werden, damit der Begehrlichkeit der Richter und dem maßlosen Eigennutz der Advokaten jede erdenkliche Schranke gesetzt werde. Alle Beamten werden zur Pflichterfüllung angehalten durch Visitationen, die man von Zeit zu Zeit in den Provinzen vornimmt. Jeder, der sich geschädigt glaubt, wagt alsdann seine Klagen bei der Kommission vorzubringen; die Pflichtvergessenen sind streng zu strafen. Vielleicht ist es überflüssig, hinzuzufügen, daß die Strafe niemals schwerer als das Vergehen sein, Gewalt nie an die Stelle der Gesetze treten darf und ein Herrscher lieber zu nachsichtig als zu streng sein soll.

Der einzelne Bürger sogar verfährt leichtsinnig, wenn er nicht nach Grundsätzen handelt. Um wieviel mehr ist daran gelegen, daß ein Staatsoberhaupt, das über das Wohl eines ganzen Volkes zu wachen hat, in Politik und Kriegswesen, Finanzen, Handel und Gesetzen sich stets an ein vorbestimmtes System halte. So darf beispielsweise ein sanftes Volk keine überstrengen Gesetze erhalten, sondern solche, die seinem Charakter angepaßt sind. Die Grundlage dieser Systeme muß immer das höchste Wohlergehen der bürgerlichen Gesellschaft berücksichtigen. Die Richtlinien müssen der Lage des Landes, seinen alten Bräuchen, soweit sie gut sind, und dem Volksgeist angemessen sein.

In der Politik z. B. ist es eine bekannte Tatsache, daß die natürlichen und folglich besten Verbündeten diejenigen sind, deren Interessen mit den unseren übereinstimmen und die nicht so nahe Nachbarn sind, daß man mit ihnen in einen Widerstreit der Interessen geraten kann. Zuweilen geben absonderliche Ereignisse Anlaß zu außergewöhnlichen Kombinationen. In unseren Tagen sahen wir Völker, die einander allzeit als Nebenbuhler oder gar als Feinde gegenüberstanden, unter ein und derselben Fahne marschieren. Doch sind das Fälle, die selten vorkommen und niemals als Vorbilder dienen werden. Verbindungen dieser Art können nur ein Eintagsleben haben, wogegen den anderen, die auf einem gemeinsamen Interesse beruhen, allein Dauer vergönnt ist. Bei der heutigen Lage Europas, da alle Fürsten gerüstet sind und übermächtige Staaten fähig wären, die schwächeren zu vernichten, ist es eine Forderung der Klugheit, daß man sich mit anderen Mächten verbünde: entweder um sich Hilfe gegen Angriffe zu sichern oder um gefahrdrohende Pläne der Feinde zu vereiteln, oder endlich um mit dem Beistand der Bundesgenossen gerechte Ansprüche gegen die Widersacher zu verfechten. Allein das genügt noch nicht. Man braucht bei seinen Nachbarn, namentlich bei seinen Feinden, offene Augen und Ohren, die getreulich berichten, was sie gesehen und gehört haben. Die Menschen sind böse; man muß sich besonders vor Überraschungen wahren, weil alles, was überraschend kommt, Schrecken und Entschlußunfähigkeit verursacht. Ist man vorbereitet, so kann das niemals geschehen, mag das Ereignis, das zu erwarten steht, noch so verdrießlich sein. Die europäische Politik ist so trügerisch, daß der Scharfsichtigste betrogen werden kann, wenn er nicht stets regsam und auf seiner Hut ist.

Das militärische System muß gleichfalls auf guten, sicheren Grundsätzen aufgebaut sein, die durch Erfahrung bestätigt sind. Man muß wissen, welche Fähigkeiten der Nation innewohnen und wie weit man, wenn sie gegen den Feind geführt wird, seine Unternehmungen ausdehnen darf. In unserer Zeit verbietet es sich, die Kriegsbräuche der Griechen und Römer anzuwenden. Die Erfindung des Schießpulvers hat die Art der Kriegführung vollkommen verändert. Die Überlegenheit des Feuers entscheidet heutzutage den Sieg; die Waffenübungen, die Reglements und die Taktik sind demgemäß von Grund auf umgestaltet worden. Die ungeheuer übertriebene Anwendung zahlreicher Artillerie, die jedes Heer schwerfällig macht, zwingt uns neuerdings, diese Mode ebenfalls mitzumachen, teils um unsere Stellungen zu behaupten, teils um den Feind in den seinigen anzugreifen, falls wichtige Gründe es erfordern. All die überfeinen Neuerungen haben die Kriegskunst so entschieden beeinflußt, daß ein General heute eine unverzeihliche Tollkühnheit begehen würde, wenn er einen Turenne, einen Condé, den Marschall von Luxemburg nachahmen und auf Grund der Anordnungen, wie diese großen Feldherren sie zu ihrer Zeit trafen, eine Schlacht wagen wollte. Damals gewann man seine Siege durch Wut und Kraft. Jetzt entscheidet die Artillerie alles, und die Geschicklichkeit des Generals beschränkt sich darauf, seine Truppen an den Feind heranzuführen, ohne daß sie zusammengeschossen werden, bevor sie den Angriff beginnen können. Um dies zu erreichen, muß er das Feuer des Gegners durch die Überlegenheit des eigenen zum Schweigen bringen. Was sich jedoch in der Kriegskunst ewig erhalten wird, das ist die Lagerkunst oder die Kunst, den größtmöglichen Vorteil aus einem Gelände zu ziehen. Wenn noch weitere Entdeckungen gemacht werden, so ergibt sich die Notwendigkeit, daß die Feldherren jener künftigen Zeiten diese Neuerungen verwerten und an unserer Taktik ändern, was der Verbesserung bedarf.

Es gibt Staaten, die nach Lage und Anlage Seemächte sein müssen. Das sind England, Holland, Frankreich, Spanien, Dänemark. Sie grenzen ans Meer, und die entlegenen Kolonien, die sie besitzen, nötigen sie, Schiffe anzuschaffen, um Verbindung und Handel zwischen dem Mutterland und den Außenteilen aufrechtzuerhalten. Andere Staaten dagegen, wie Österreich, Polen, Preußen und selbst Rußland, brauchen entweder keine Marine oder sie würden sich eines unverzeihlichen politischen Fehlers schuldig machen, wenn sie ihre Streitkräfte zersplitterten, um auch auf der See Truppen zu verwenden, die sie zu Lande durchaus nicht entbehren können.

Die Zahl der Truppen, die ein Staat aufbringt, muß sich nach der Zahl der feindlichen Streitkräfte richten. Sie muß ebenso groß sein; der Schwächere läuft Gefahr, zu unterliegen. Es ließe sich einwenden, der Fürst solle auf die Hilfe seiner Verbündeten rechnen. Das wäre richtig, wenn die Verbündeten so wären, wie sie sein sollten. Allein ihr Eifer ist nur lau, und man täuscht sich sicherlich, wenn man sich auf andere statt auf sich selbst verläßt. Ist die Grenze so beschaffen, daß sie durch Festungen verteidigt werden kann, so darf man nichts versäumen, um diese zu bauen, und nichts sparen, um sie zu vervollkommnen. Frankreich gab uns das Beispiel, und bei mehr als einer Gelegenheit hat es den Nutzen verspürt.

Indessen, weder Politik noch Heerwesen können gedeihen, wenn die Finanzen nicht in größter Ordnung gehalten werden und der Fürst selber nicht sparsam und umsichtig ist. Das Geld gleicht dem Stab, womit die Zauberer ihre Wunder hervorbrachten. Weitausschauende politische Pläne, Erhaltung der Heeresmacht, die besten Absichten für die Entlastung des Volkes: all das bleibt im Keime stecken, wenn das Geld es nicht zum Leben erweckt. Sparsamkeit des Herrschers ist um so wertvoller für das Gemeinwohl, als alle Lasten auf seine Untertanen zurückfallen, wenn nicht genügende Mittel vorhanden bleiben, um ohne außerordentliche Steuerauflagen Kriegskosten zu bezahlen oder um den Bürgern bei allgemeiner Notlage Unterstützung zu bieten. Und gerade in unglücklichen Zeitläuften finden die Untertanen ja selber keinen Verdienst und sind nur zu sehr auf Beistand von oben angewiesen. Ohne Steuern kommt kein Regierungssystem aus; republikanisch oder monarchisch, es braucht sie. Das Oberhaupt, das die ganze Last der Staatsgeschäfte trägt, muß zu leben haben. Die Richter sind zu bezahlen, damit sie nicht in Pflichtwidrigkeit geraten. Der Soldat soll ernährt werden, da Mangel ihn zu Gewalttätigkeiten verleiten kann. Desgleichen müssen die Leute, denen die Finanzverwaltung anvertraut ist, ausreichend entlohnt werden, damit sie nicht nötig haben, öffentliche Gelder zu veruntreuen. Diese unterschiedlichen Ausgaben erfordern bedeutende Summen. Es kommt noch hinzu, daß alljährlich etwas Geld für außerordentliche Fälle beiseite gelegt werden sollte. All das muß vom Volke aufgebracht werden.

Die große Kunst besteht nun darin, diese Summen zu erheben, ohne die Staatsbürger zu bedrücken. Damit die Einschätzung gleichmäßig und ohne Willkür vonstatten gehe, legt man Kataster an, die, sofern sie auf genauer Abstufung beruhen, die Lasten im Verhältnis zu den Mitteln des einzelnen verteilen. Das ist unbedingt notwendig. Es wäre ein nicht zu vergebender Fehler der Finanzwirtschaft, wenn die Steuern so ungeschickt verteilt würden, daß sie dem Landmann seine Arbeit verleideten; er muß vielmehr, nachdem er seine Abgaben entrichtet hat, mitsamt seiner Familie noch in einer gewissen Behaglichkeit leben können. Keinesfalls darf den Nährvätern des Staates das Dasein erschwert werden. Im Gegenteil, sie müssen ermutigt werden, damit sie ihr Land wohl bestellen; denn dies macht den wahren Reichtum des Landes aus. Die Erde liefert die notwendigsten Lebensmittel, und diejenigen, die sie bebauen, sind wirklich, wie wir schon sagten, die Nährväter der Gesellschaft.

Eine andere Art von Steuer, die in den Städten erhoben wird, sind die Akzisen. Sie wollen mit geschickter Hand gehandhabt werden; sonst werden die notwendigsten Lebensmittel, wie Brot, Dünnbier, Fleisch usw. belastet, und das trifft die Soldaten, die Arbeiter und die Gewerbetreibenden. Zum Unheil für das Volk ergäbe sich daraus eine Erhöhung des Arbeitslohnes; infolgedessen würden die Waren so teuer, daß man den Absatz nach dem Ausland verlieren würde. Ebendas erlebt man gegenwärtig in Holland und England. Beide Nationen hatten in den letzten Kriegen ungeheure Schulden gemacht und schufen nun, um sie abzutragen, neue Steuern. Da sie aber durch ihre Ungeschicklichkeit den Arbeitslohn steigerten, haben sie beinahe ihre Manufakturen zugrunde gerichtet. Seither hat sich die Teuerung in Holland noch verschlimmert. Deshalb läßt es jetzt seine Tuchstoffe in Verviers und Lüttich herstellen, und England hat in Deutschland einen beträchtlichen Absatz an Wollwaren verloren. Um solchen Mißgriffen zu begegnen, muß der Herrscher sich den Zustand des armen Volkes oftmals gegenwärtig halten, muß sich an die Stelle eines Landmannes oder Fabrikarbeiters setzen und sich fragen: wenn ich in der Klasse dieser Bürger geboren wäre, deren Arme ihr ganzes Kapital bedeuten, was würde ich wohl vom Herrscher begehren? Was sein gesunder Menschenverstand ihm dann eingibt, das zu verwirklichen ist seine Pflicht.

In den meisten Staaten Europas findet er Provinzen, wo die Bauern an die Scholle gefesselt sind, als Leibeigene ihrer Edelleute. Von allen Lagen ist dies die unglücklichste und muß das menschliche Gefühl am tiefsten empören. Sicherlich ist kein Mensch dazu geboren, der Sklave von seinesgleichen zu sein. Mit Recht verabscheut man diesen Mißbrauch und meint, man brauche nur zu wollen, um die barbarische Unsitte abzuschaffen. Dem ist aber nicht so; sie stützt sich auf alte Verträge zwischen den Grundherren und den Ansiedlern. Der Ackerbau ist auf die Frondienste der Bauern zugeschnitten. Wollte man diese widerwärtige Einrichtung mit einem Male abschaffen, so würde man die ganze Landwirtschaft über den Haufen werfen. Der Adel müßte dann für einen Teil der Verluste, die er an seinen Einkünften erleidet, Entschädigung erhalten.

Hierauf kommt der Artikel Manufakturwaren und Handel in Betracht; er ist nicht minder wichtig. Soll ein Land sich in blühendem Gedeihen erhalten, so ist es unbedingt notwendig, daß die Handelsbilanz günstig stehe: wenn es mehr für die Einfuhr bezahlt, als es an der Ausfuhr verdient, so muß es unfehlbar von Jahr zu Jahr ärmer werden. Man stelle sich eine Geldtasche vor, die hundert Dukaten enthält: nehmen wir täglich einen heraus und tun nichts dafür hinein, so müssen wir zugeben, daß am Ende der hundert Tage die Geldtasche leer ist. Die Mittel, solchem Schaden vorzubeugen, sind folgende: Verarbeitung aller Rohstoffe, die man besitzt, Bearbeitung der fremdländischen Stoffe, um dem eigenen Land den Werklohn zuzuwenden, und billiges Arbeiten, um sich Absatz nach dem Ausland zu schaffen. Beim Handel dreht es sich um drei Punkte: um den Überschuß der Landeserzeugnisse, den wir ausführen; um die Erzeugnisse unserer Nachbarn, deren Verkauf uns bereichert; und um die fremden Waren, die wir einführen, weil unsere Bedürfnisse es erfordern. Nach diesen ebengenannten Produkten muß der Handel eines Staates sich regeln; dazu ist er nach der Natur der Dinge imstande. England, Holland, Frankreich, Spanien, Portugal haben Besitzungen in Amerika und Indien und reichere Hilfsquellen für ihre Handelsmarine als die anderen Reiche. Seine Vorteile ausnutzen und über das Maß seiner Kräfte hinaus nichts unternehmen: das ist der Weisheit Rat.

Wir haben noch davon zu sprechen, welche Mittel am besten geeignet sind, den reichlichen Zufluß an Lebensmitteln unveränderlich zu erhalten, den die Allgemeinheit unbedingt braucht, um auf der Höhe zu bleiben. Die Hauptsache ist, daß Sorge getragen werde für gute Bestellung des Landes, für Urbarmachung alles ertragfähigen Bodens, für Mehrung der Herden, damit mehr Milch, Butter, Käse und Mast gewonnen werde. Ferner ist genau festzustellen, wieviel Scheffel der verschiedenen Getreidearten in guten, mittelmäßigen und schlechten Jahrgängen geerntet werden. Davon muß man den Verbrauch abziehen und hieraus ermitteln, wieviel überflüssig ist und also ausgeführt werden darf, oder aber was zur Verbrauchsmenge noch fehlt und demnach beschafft werden muß. Jeder Herrscher, dem das Gemeinwohl am Herzen liegt, ist verpflichtet, sich mit wohlversorgten Magazinen zu versehen, um Mißernten auszugleichen und der Hungersnot vorzubeugen. In Deutschland haben wir während der schlechten Jahre 1771 und 1772 gesehen, welche Nöte Sachsen und die Lande im Reiche auszustehen hatten, weil diese nutzbringende Voraussicht versäumt worden war. Das Volk mahlte die Rinde der Eichen, um sie für die Ernährung zu verwenden. Die elende Speise erhöhte nur noch die Sterblichkeit; viele Familien gingen rettungslos zugrunde; es war eine allgemeine Verheerung. Andere wanderten aus, fahl, bleich, abgezehrt, um in der Fremde Hilfe zu finden. Ihr Anblick erregte tiefes Mitleid; ein Herz von Stein hätte er gerührt. Welche Vorwürfe mußte sich nicht ihre Obrigkeit machen, da sie diesem Unglück zuschaute, ohne Hilfe bringen zu können!

Wir kommen nunmehr zu einem anderen Gegenstand, der wohl ebenso interessant ist. Es gibt wenige Länder, wo die Bürger die gleichen religiösen Anschauungen haben. Oft sind die Bekenntnisse gänzlich verschieden voneinander. Da erhebt sich die Frage: müssen alle Bürger ein und dasselbe glauben, oder darf man jedem erlauben, nach seiner eigenen Weise zu denken?

Geht man auf den Ursprung der bürgerlichen Gesellschaft zurück, so ist es ganz augenscheinlich, daß der Herrscher keinerlei Recht über die Denkungsart der Bürger hat. Müßte man nicht von Sinnen sein, um sich vorzustellen, Menschen hätten zu ihresgleichen gesagt: Wir erheben dich über uns, weil wir gern Sklaven sein wollen, und wir geben dir die Macht, unsere Gedanken nach deinem Willen zu lenken? Sie haben im Gegenteil gesagt: Wir bedürfen deiner, damit die Gesetze, denen wir gehorchen wollen, aufrechterhalten werden, damit wir weise regiert und verteidigt werden; im übrigen verlangen wir von dir, daß du unsere Freiheit achtest. Damit ist das Urteil gesprochen; es gibt keine Berufung dagegen. Die Toleranz ist für die Gemeinschaft, in der sie eingeführt ist, sogar dermaßen vorteilhaft, daß sie das Glück des Staates begründet. Sobald jedes Bekenntnis frei ist, hat alle Welt Ruhe; wogegen die Glaubensverfolgung die blutigsten und langwierigsten Bürgerkriege verursacht hat.

Dies sind im allgemeinen die Pflichten, die ein Fürst erfüllen muß. Damit er niemals von ihnen abirre, muß er sich oft ins Gedächtnis zurückrufen, daß er ein Mensch ist wie der geringste seiner Untertanen. Wenn er der erste Richter, der erste Feldherr, der erste Finanzbeamte, der erste Minister der Gemeinschaft ist, so soll er das nicht sein, um zu repräsentieren, sondern um seine Pflichten zu erfüllen. Er ist nur der erste Diener des Staates, ist verpflichtet, mit Redlichkeit, mit überlegener Einsicht und vollkommener Uneigennützigkeit zu handeln, als sollte er jeden Augenblick seinen Mitbürgern Rechenschaft über seine Verwaltung ablegen. Er macht sich also schuldig, wenn er das Geld des Volkes, den Ertrag der Steuern in Luxus, Festgepränge oder Ausschweifungen vergeudet – er, dem es obliegt, über die guten Sitten, die Hüterinnen der Gesetze, zu wachen und die Volkserziehung zu vervollkommnen, aber sie nicht durch schlechte Beispiele noch zu verderben. Die Reinhaltung der guten Sitten ist eines der wichtigsten Ziele. Dazu kann der Herrscher viel beitragen, wenn er solche, die sich tüchtig erweisen, auszeichnet und belohnt, während er denen, die in ihrer Verkommenheit über ihren schlechten Lebenswandel nicht mehr erröten, seine Verachtung kundgibt. Der Fürst soll jede ehrlose Handlung vernehmlich mißbilligen und den Unverbesserlichen jede Auszeichnung verweigern.

Noch ein bedeutsamer Punkt darf nicht außer acht gelassen werden; seine Vernachlässigung brächte den guten Sitten einen nicht wieder gutzumachenden Schaden. Das geschieht nämlich, wenn der Fürst Personen allzusehr auszeichnet, die kein Verdienst haben, aber große Reichtümer besitzen. So übel angebrachte Ehrenbezeugungen bestärken die Allgemeinheit in dem volkstümlichen Vorurteil, reich sein genüge, um angesehen zu sein. Eigennutz und Begehrlichkeit sprengen dann die Fessel, die sie noch hielt. Jeder will Reichtümer anhäufen. Sie zu erwerben, werden die rechtswidrigsten Mittel angewandt. Die Korruption greift um sich, schlägt Wurzeln und wird allgemein. Die Talente, die sittenreinen Leute werden mißachtet, und die Welt ehrt nur die Bastarde des Midas, die mit ihrem reichlichen Geldausgeben, ihrem Prunk sie blenden. Um zu verhindern, daß die nationale Sittlichkeit so scheußlich entarte, muß der Fürst ohne Unterlaß darauf bedacht sein, nur das persönliche Verdienst auszuzeichnen und dem üppigen Reichtum ohne Sitte und Tugend nur Verachtung zu zeigen.

Endlich ist der Herrscher recht eigentlich das Oberhaupt einer Familie von Bürgern, der Vater seines Volkes und muß daher bei jeder Gelegenheit den Unglücklichen zur letzten Zuflucht dienen: an den Waisen Vaterstelle vertreten, den Witwen beistehen, ein Herz haben für den letzten Armen wie für den ersten Höfling und seine Freigebigkeit auf jene verteilen, die jedes Beistandes bar sind und allein durch seine Wohltaten Hilfe finden.

Damit haben wir, nach den eingangs aufgestellten Grundsätzen, eine genaue Vorstellung gegeben von den Herrscherpflichten und von der einzigen Möglichkeit, die monarchische Regierung gut und ersprießlich zu gestalten. Wenn viele Fürsten es anders halten, so kommt das daher, daß sie über ihr Amt und die Pflichten, die daraus erwachsen, zu wenig nachgedacht haben. Sie haben eine Bürde auf sich genommen, deren Gewicht und Bedeutung sie verkannten, sie sind aus Mangel an Kenntnissen fehlgegangen; denn in unserer Zeit hat die Unwissenheit mehr Verfehlungen auf dem Gewissen als die Bosheit.

Diese Skizze, wie ein Herrscher sein soll, wird den Kritikern vielleicht wie das Vorbild der Stoiker erscheinen, wie die Idee des Weisen, der einzig in ihrer Vorstellung lebt und dem nur Mark Aurel nahe kam. Wir wünschten, dieser schwache Versuch wäre imstande, Fürsten wie Mark Aurel heranzubilden. Das wäre der schönste Lohn, den wir erwarten könnten, und er würde zugleich das Heil der Menschheit bedeuten. Wir müssen jedoch hinzufügen, daß auch ein Fürst, der die mühereiche Laufbahn, wie wir sie verzeichneten, wirklich durchmäße, die höchste Vollkommenheit dennoch nicht erreichen würde. Beim allerbesten Willen konnte er sich doch in der Wahl, derer täuschen, die er mit der Verwaltung der Staatsgeschäfte betraut. Man könnte ihm die Dinge in falschem Lichte darstellen; seine Befehle würden nicht pünktlich ausgeführt werden; ungerechte Taten würde man so verschleiern, daß sie nicht zu seiner Kenntnis gelangen; harte und halsstarrige Beamte würden allzu streng und hochfahrend vorgehen. Mit einem Wort: in einem ausgedehnten Lande kann der Fürst nicht überall zugegen sein.

So ist und bleibt es denn das Los der Dinge hienieden, daß man niemals an den Grad der Vollkommenheit heranreicht, der für das Glück der Völker zu wünschen wäre, und daß man in der Regierung von Staaten wie in allem anderen sich mit dem mindest Mangelhaften bescheiden muß.